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Centrumsführer wieder in der unangenehmsten Weise tärischen Aufruhrs und der Zusammenrottung Untergebener gegen Leben andrer aufs schwerste gefährdete. Dieser Zustand mag für empfinden. Durch die Energielosigkeit der größten Fraktion des Borgesezte in Verbindung mit Gewaltthätigkeiten nach§ 106 und den Angeklagten bis zu einem gewissen Grade mildernd wirken. Hauses, der Volfspartei, war das umfangreichste Referat der großen§ 107 des Militär- Strafgefezes aufgefaßt wissen. Das Ober- Aber, so müssen wir fragen, fann wirklich ein Angehöriger der ge= Materie, das über die Einkommensteuer, wieder an Gröber Kriegsgericht gab der Berufung statt und verurteilte die zwei der bildeten Stände in dem Maße Anspruch auf mildernde Umstände übertragen worden, der dasselbe auch bei der legten Angeklagten, denen Gewaltthätigteiten nicht nach machen, wie das Gericht sie ihm zubilligte. So ganz finnlos be: vereitelten Steuerberatung hatte. Später war dann auch gewiesen werden konnten, nach§ 106 wegen Aufruhrs trunken tann der Student Kolshorn nicht gewesen sein, denn einen noch der Vorsiz der Kommission einem Centrumsmann zu je fünf Jahren Gefängnis, den dritten, der allein gegen den vier Centner schweren vierräderigen Karren von der Plattform der übertragen worden. So ist Gröber der Herr der Situation. Er Maaten thätlich geworden war, nach§ 107 zu fünf Jahren Bucht- Gilguthalle auf das Geleise zu verbringen, fegt immer noch rechnet: wird in diesem Frühjahr die Steuerreform in der zweiten haus. Die Gegenüberstellung der beiden Urteile macht jeden eine gewiffe Willenskraft voraus, die einem sinnlos Betrunkenen Kammer fertig, dann ist in diesem Landtag noch Zeit zu einer Kommentar überflüssig!- nicht innewohnt. Auch soll Kolshorn den Bahnarbeiter noch Schul- und Verfassungs- Reform. Beides will das Centrum nicht. Wird die Steuerreform möglichst lange ver­Kapitalismus und Seelsorge- Betrieb. In einer Versamm beschimpft haben. Man wird im Volte dies milde Urteil nicht ver­Ein solcher Vergleich liegt aber um so näher, wenn man weiß, zögert, dann bleibt keine Zeit mehr für die beiden andren Fragen.lung der Bremenfer Kirchenvertretung hat der Pastor Kalthoff stehen und Vergleiche mit andren Urteilen auſtellen. Co kann man verstehen, daß Gröber jezt erklärte, er ſei nicht in der einiges Erbauliche über die kapitaliſtiſche Fundierung des Prediger- daß in der gleichen Straffammer- Sizung ein Tage­Lage, seinen Bericht fertig zu stellen, und erst nach langen, sehr geschäfts zur Sprache gebracht. Er meinte, daß die Gebühren für löhner, weil er auf etlichen Frachtbriefen die Ziffern über die erregten Verhandlungen zwischen Regierung, Präsidium, Fraktions- Taufen, Trauungen und Leichenreden genau das feien, was man Frachtgebühr geändert und seinen Auftraggeber um eine Mark führern und Gröber kam die Einigung zu stande, erst etwa Ende sonst Trinkgelder nennt. Auch gegen Gebühren Tarife hat der Frachtgebühr geändert und seinen Auftraggeber um eine Mark geschädigt hatte, zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Juni an die Steuerberatung zu gehen. Dies alles erinnert sehr an den Verrat des Centrums vor zwei Jahren, als es die letzte Ver­fassungsreform vereitelte..

Pastor Bedenken:

Wenn der Geistliche der Herold einer sittlichen Weltanschauung sein soll, so kommt er auch in die Lage, fittliche Urteile auszu­sprechen, die gerade dadurch, daß sie der vulgären Wertschägung widersprechen, das sittliche Urteil weiterbilden und vertiefen. Für diese seine Thätigkeit, die jedenfalls eine wesentliche Seite seines Un

geistlichen Amtes ist, braucht aber der Prediger die volte un abhängigkeit des Richters, so daß ihir materielle Vorteile nicht bestechen. Der Prediger hat seinen Beruf verfehlt, der nach dem Grundsay handelt: Reben ist Silber, Schweigen ist Gold. Aber auf diesen Grundsatz ist unser Bremer Kirchenvesen recht eigentlich zugeschnitten. Oft genug gerät das Urteil de8 Geistlichen unbewußt unter den Bann der zahlungsfähigen Leute und mag das moralische Milieu derselben auch noch so anerkennens wert sein, so verengt es doch den freien sittlichen Blick des Geist­lichen. Hinter den Koulissen wirken noch ganz andre Gefahren mit: ein Werben einzelner Geistlichen in den Familien, um einen möglichst gefüllten Lehrsaal beim Religionsunterricht zu be tommen, wobei dem Referenten Fälle bekannt sind, in denen dieses Kundschaftsuchen so offenkundig betrieben wurde, daß es bei den betreffenden Familien das größte Aergernis erregt hat, und dann im Unterrichte selbst zweierlei Maß und Gewicht für die Armen und die Reichen. Für die Persönlichkeiten sehe ich darin einen mildernden Grund für das oft bis an die Grenzen des unlauteren Wettbewerbs gehende Konkurrenztreiben, daß das System dieses Konkurrenztreiben sanktioniert. So werde aus den chaotischen Zuständen des Gemeindelebens zusammen mit dem Erwerbs: Leben des Geistlichen aus der religiösen Freiheit eine geistige Abhängigkeit von den materiellen Lebens­mächten geschaffen. Die Geistlichen versuchen, bemittelte Lente in ihre Gemeinde hineinzuziehen, um die Gemeinde finanziell zu stärken. So wird das kirchliche Leben in der Hauptsache der Kapitalmacht ausgeliefert."

Die Tage der letzten Wochen brachten im Landtag ganz interessante socialpolitische Debatten. Zuerst tamen Beratungen über den Bauarbeiterschuh. Die sogenannte Landes Kom Die sogenannte Landes: Senen mission der Bauarbeiter( eine Vertretung der verschiedenen Gewerkschaften des Bauhandwerks) und die christlichen Bau­handwerker hatten je eine Petition an den Landtag gerichtet. Beide forderten eine schärfere Kontrolle der bestehenden Schutzvorschriften unter Zuziehung von Bauarbeitern. Während die christlichen Bau­arbeiter diese Regelung bei Erlaffung einer neuen Bauordnung wünschten, forderte die Landeskommission: es möchten alle be= stehenden, im Bürgerlichen Gesetzbuch, Strafgesetzbuch, Gewerbe­Ordnung, Bau- Ordnung, Polizeiverordnungen, ministeriellen Verordnungen und den Unfallverhütungs- Vorschriften der Bau­getverts Berufsgenossenschaften zerstreuten Schutzmaßregeln für Die Bauarbeiter gesammelt und als gesetzliche Schutz­bestimmungen für Württemberg " herausgegeben werden. Weiter folle die Kontrolle einer staatlichen Behörde übertragen und zu diesem Zweck die Gewerbe- Jnspektion durch technische Beamte und praktische Bauarbeiter erweitert werden. Für die zu ernennenden Controleure aus Arbeiterkreisen sollte den beteiligten Arbeitern das Vorschlagsrecht eingeräumt und jeder Bau monatlich einmal fontrolliert werden. Die Regierung gab zu, daß seither die Kontrolle noch sehr zu wünschen übrig gelassen habe. Der Minister v. Bischet wandte sich jedoch gegen die Einführung einer staatlichen Kontrolle und gegen die Angliederung an die Gewerbe- Inspektion. Principiell bekämpfte er die Anstellung von Arbeitercontroleuren in der gewünschten Art, er könne niemand das Vorschlagsrecht für anzustellende Beamte einräumen. Er wolle die örtliche Bauschau ausgestalten und halte das für ge­nügend. Dieser ablehnende Standpunkt fand die stärkste Unter­stügung bei der focialen Demokratie", bei unsrer Volkspartei, trotzdem der Berichterstatter der volkswirtschaftlichen Kommission, der Wenn der Pastor Salthoff einmal das Kommunistische Manifest Volksparteiler Gabler, zuerst den Antrag gestellt hatte, beide Petitionen der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. lesen wollte, so würde er dort in jenem berühmten Satz bereits den Für unsere Frattion führten in dieser Frage die Genossen ilden- Pastor der zahlungsfähigen Leute" charakterisiert finden: Die Bourgeoisie hat alle bisher ehrwürdigen und mit frommer Schen brand und Tauscher das Wort. Sie wiesen die volle Be­Sie hat rechtigung der beiden Betitionen nach. Aber alles half nichts. Das betrachteten Thätigkeiten ihres Heiligenscheins entkleidet. Centrum zersplitterte sich auch und schließlich fand ein von Volks- den Arzt, den Juristen, den Pfaffen, den Poeten, den Mann der parteiler außmann und dem Centrümler Kiene zusammen- Wissenschaft in ihre bezahlten Lohnarbeiter verwandelt."

gebrauter Verlegenheitsantrag Annahme, in welchem die Petitionen Zur Finanzklemme der Einzelstaaten. Strafbare Ob­durch die bereits erlassenen Vorschriften als erledigt bezeichnet werden. ftruktion. Aus Altenburg wird uns geschrieben: Unser Land­Die principiell wichtigste Frage wird darin durch folgenden all- tag ist nach vierzehntägiger Tagung am Pfingstsonnabend geschlossen gemeinen Sag erledigt: worden, um erst furz vor Weihnachten mit seiner segensreichen Arbeit " Im übrigen diese Petitionen der königl. Regierung zur wieder zu beginnen. Damit nämlich die Session nicht zu lang wird, weiteren Berücksichtigung dahin mitzuteilen, daß auf eine sach hat unsre Stagtsregierung ein sicher wirkendes Mittel gefunden, sie gemäße Ausgestaltung der Baukontrolle Bedacht genommen werde beruft nämlich den Landtag stets einige Wochen vor den großen in der Weise, daß neben Arbeitgebern auch Mitglieder aus dem Feiertagen ein; was dann bis zum Vorabend dieser Feiertage nicht Bauarbeiterstande hinzugezogen werden." fertig wird, bleibt liegen bis zu den nächsten Feiertagen. Auf diese Weise ist gewissermaßen vorgeschrieben, wann der Landtag mit seinen jeweiligen Arbeiten feriig fein muß..

Es ist sonach die Regierung weder an eine staatliche Regelung noch an eine Austellung von Arbeitern als Controleure gebunden, und bleibt es Sache der Bauarbeiter, durch Stärkung ihrer Organi fation bald wieder den Landtag zu einer Entscheidung zu drängen. Der socialdemokratische Antrag, die Petitionen in ihrem ganzen Um fange zu berücksichtigen, fand nur die fünf socialdemokratischen Stimmen. Mögen sich die christlichen Bauhandwerker dafür beim Centrum bedanken!

eine

Graf Hoensbroech . Vom Grafen Hoensbroech erhalten wir folgende weitere Zuschrift:

" Sehr geehrte Redaktion!

Als ich in meiner Zuschrift an Sie gegen die von Ihnen mit zugeschriebene Zugehörigkeit zum protestantischen Muckertum" Einspruch erhob und zugleich erklärte, daß ich in der Socialdemo fratie nicht das Schreckgespenst erblicke, als welches man sie gewöhn­lich hinstelle, sondern eine berechtigte Bewegung, gerichtet auf die Ge­fundung unsrer socialen Mißstände, da war ich mir wohl bewußt, daß ich früher über die Socialdemokratie anders gedacht hatte. Um aber meine Zuschrift nicht zu lang zu machen, und weil ic wußte, daß die mir befreundete" Presse auf diesen Widerspruch aufmerksam machen würde, unterließ ich es, auf frühere Aeußerungen einzugehen. Die ultramontane Presse hat mir mun den erwarteten Dienst erwiesen; sie macht mit großem Geschrei auf diese Aeußerungen( Kreuz- Zeitung " vom 29. Dezember 1894 und Zukunft" vom 13. Oftober 1894), die acht Jahre zurückliegen, aufmerksam. Ich freue mich, diese beiden Auslaffungen als u 11- reife und völlig unrichtige Jugendarbeiten öffentlich verleugnen zu fönnen. Ich nenne fie Jugend arbeiten; denn obwohl ich, als ich sie schrieb, 42 Jahre alt war, find es doch recht eigentlich Jugendarbeiten, geschrieben mit der Unkenntnis und dem Unverständnis über die thatsächlichen Ver hältnisse, die der Jugend eignen. Erst etwas über ein Jahr war ich damals, im Jahre 1894, aus der Abgeschlossenheit des Jesuitenordens heraus­getreten. Meine Kenntnis, die ich damals von der Social­demokratie hatte, war eine von der jesuitisch - ultramontanen Erziehung, der ich bis zum 42. Jahr unterstanden hatte, wesentlich beeinflußte. Dies alles mit einem Schlage abzustreifen, ist unmöglich. Erst allmählich, als ich lernte mit eignen Augen und nicht durch die Brille einer lebenslangen Er­ziehung und Gewöhnung Dinge und Verhältnisse zu be trachten, lernte ich auch die vielfach verbreitete thörichte Furcht vor der Socialdemokratie richtig einzuschäzen, und dieser richtigen Einschätzung habe ich seither schon wiederholt öffentlich Ausdruck gegeben( z. B. mein Werk: Der Ultramontanismus ", S. 243 fi.). Ich will aber auch von Ihnen nicht mißverstanden sein. Ein Socialdemokrat bin ich nicht. Mein socialer Standpunkt ist kurz der: geistige und materielle Hebung der arbeitenden Klassen; Anerkennung und Förderung der Bewegung, die auf dieses Ziel gerichtet ist; Ueberzeugung. daß der geistig und materiell gehobene Ar= beiterstand ein wesentlicher Kulturfattor ist. geeignet, das Glück nicht nur des eignen, sondern auch der übrigen Völler nach Möglichkeit sicher zu stellen.

Ich bedauere aufrichtig, Sie mit meiner Person so lange be­schäftigen zu müssen; aber da nun einmal mein Wort in vielen Kreisen etwas gilt, so ist es mein berechtigter Wunsch, richtig vers standen zu werden. Noch nie habe ich mit meiner Ueberzeugung ängstlich zurück gehalten, und gerade meine Auffaffungen über die von mir als berechtigt bezeichneten Forderungen der Socialdemo tratie habe ich in ziemlich der gleichen Weise, wie ich sie eben formuliert habe, auch dem Kaiser gegenüber ausgesprochen. Wird die mir freundlich" gesinnte Presse ehrlich genug sein, diese meine Richtigstellung ihren Lesern mitzuteilen? In vorzüglicher Hochachtung ergebenst Graf von Hoensbroech.

Die Session war besonders interessant, weil eigentlich nur Steuerfragen zur Erledigung standen. Die leichtsinnige Schulden­wirtschaft im Reiche hat neben dem Königreich Sachsen, namentlich die thüringischen Kleinstaaten in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Zur Deckung des vorhandenen Deficits im Reiche muß das Herzogtum Sachsen- Altenburg 173 000 m. beitragen, außerdem Die zweite socialpolitische Beratung galt dem Submissions: mußte man in den Jahren 1901 und 1902 nicht weniger als 300 000 m. wesen, bei welcher unsre Fraktion die einschlägigen Forderungen der mehr an das Reich abführen, als in den vorhergehenden Jahren. In Arbeiter mit Erfolg zur Verhandlung brachte. Veranlaßt wurde einem Staatswesen, dessen Etat rund 4 Millionen Wark beträgt, die Beratung durch einen Antrag des Centrums, in welchem eine machen sich solche Summen überaus fühlbar und staatliche Regelung des Submissionswesens gefordert wurde unter Decking konnte nur durch neue Steuern erzielt werden. Zu Zuziehung des organisierten Handwerks bei Aufstellung der diesem Zwecke hat der Landtag ein Gesez angenommen, Boranschläge und und Vergebung der der Arbeiten. Die gesetzliche das eine Neueinschätzung der Gebäude vorsieht, Regelung wurde gegen das Centrum abgelehnt, dagegen weil deren Ertrag erheblich gestiegen sei. Ausgenommen von bei Bergebung staatlicher Arbeiten bestimmte Grundsäge an- dieser Neueinschätzung bleiben die dem landwirtschaftlichen erkannt, die auch den Gemeinden empfohlen werden sollen. Betriebe dienenden Gebäude, die völlig steuerfrei Bei der Beratung dieser Grundsätze stellte Genosse Hilden bleiben, ferner werden von diesem Gesetz nicht berührt Felder, Wir glauben dem Grafen v. Hoensbroech den Wunsch nicht ver­brand schon in der volkswirtschaftlichen Kommission den Antrag Wald und Wiesen. Die neue erhöhte Steuer wird somit aussagen zu sollen, auch diese Bekenntnisse der Oeffentlichkeit zu über­auf Einfügung bestimmter Festsetzungen in Bezug auf Arbeitslohn schließlich von den Städten getragen und die Hausagrarier werden mitteln. Für die geistige Entwicklung des ehemaligen Jesuiten ist und Arbeitszeit( Lohntlausel). Diese Lohnklausel bildete denn sich natürlich damit schadlos halten, daß sie die Mieten erhöhen. es jedenfalls von Vorteil gewesen, daß er sich von jenen unsäg­auch im Plenum den Stein des Anstoßes und da waren es wieder Weiter wurde eine Ergänzungssteuer eingeführt. Diese lichen Anschauungen losgelöst hat, er die in dem erwähnten Boltsparteiler, die sich als deren größte Gegner erwiesen. Die An- zerfällt in eine Kapitalrenten- und in eine Gewerbelichen erkennung getroffener Tarifvereinbarungen fand bei der Regierung it e uer. Letztere wird aber nicht bemessen nach dem Ertrag des 1894er Artikel der Kreuz- Zeitung " zum Ausdruck gebracht hat. Es Zustimmung, entschieden wurde jedoch von ihr der Antrag bekämpft, Gewerbes, sondern nach dem in dem industriellen oder Handels- war allerdings für ihn ein tragisches Mißgeschick, daß er aus der daß nur die Unternehmer staatliche Arbeiten bekommen sollen, bei betrieb steckenden Kapital. Zu versteuern sind fünftig die auf Lager Jesuitenhaft unmittelbar in die Kreuz- Beitung" fiel, aus einem denen ständig nicht über zehn Stunden pro Arbeitstag" gearbeitet befindlichen Waren, die Rohstoffe, auch solche, die sich in der Ver- Obsturantismus in den andern. In dem Kreuz- Beitungs"-Artikel Dieser lettere Antrag wurde auch mit allen gegen die arbeitung befinden, das zum Betrieb nötige Geld, Wechsel, Außen- schlug der Graf nichts Geringeres vor, als daß die socialdemokratischen Stimmen der Socialdemokraten abgelehnt. Das gleiche Schicksal stände, die zum Betrieb nötigen Tiere und das Futter für Volksvertreter aus dem deutschen Reichstage hinausgeworfen werden hatte der vom Centrum aufgenommene socialdemokratische Antrag, diese Tiere, Dampffessel, Kraftmaschinen, Dampffessel, Kraftmaschinen, Förderanlagen in daß unverhältnismäßige Beschäftigung von Lehrlingen" verboten den Bergwerken und so weiter. Dagegen bleiben von dieser Stener müßten, weil damals Liebknecht beim Kaiserhoch figen geblieben war. Wenn seine ehemaligen Freunde ihn wegen dieser Wandlung schmähen, sein soll. Annahme fand dann ein von der Regierung geftügter befreit alle landwirtschaftlichen Betriebe inkl. enn seine ehemaligen Freunde ihn wegen dieser Wandlung schmähen, Kompromißantrag. der Branntwein Brennereien. jedoch mit Ausnahme der so ist das nur ehrenvoll für ihn. Kunst und Handelsgärtnerei! Das Gesez hat im ganzen Lande Wenn übrigens die bürgerliche Preffe auf Grund seines ersten it ürmischen Protest hervorgerufen, wurde aber trotzdem im Briefes den Grafen Hoensbroech als Socialdemokraten angesprochen Plenum in wenigen Stunden durchgedrückt. Die Annahme war nur hat, so haben wir zu diesem Mißverständnis keinerlei Anlaß ge­möglich dadurch, daß die Agrarier in unirem Landtag die Majorität geben. haben. Durch ein wunderbares Wahlgesez ist es den Agrariern, die 40 Proz. der Einkommensteuer leisten, ermöglicht, 18 Abgeordnete zu stellen, während die Städte, die fast 60 Proz. aufbringen, mur 12 Abgeordneten haben.

wird.

Landrat v. Alten in Schleswig , dessen Wahl zum Abgeordneten­Hause für ungültig erklärt worden war und dem von höherer Stelle bereits bedeutet wurde, daß er auf eine ernente Kandidatur ver­zichten solle, ist jetzt auch von seinem Poften be urlaubt worden. Man nimmt an, daß die Beurlaubnug nur der Vorbote ist für die völlige Abberufung des Herrn Landrats vom Schauplaze seiner Wahlbeeinflussungsthätigkeit.

Es ist außergewöhnlich, daß Wahlbeeinflussungen so schwer ge= rächt werden wie im Fall des Herrn v. Alten. Dieser Herr Land­ rat hat das Wahlbeeinflussungs- Unwesen auch allzu sehr diskreditiert. So ungeschickt darf das nicht gemacht werden.-

Ausland. Zur Affaire Humbert Crawford.

Als eine Obstruktion angeregt wurde, erklärte ein Vertreter Paris , 19. Mai. ( Eig. Ber.) Die weitschichtige Erbschafts­der Regierung, Obstruttion sei bei uns verboten, wer gaunerei bildet eine stehende Rubrik der Zeitungen, die mehr Spalten solche treiben würde, der könne nach dem Wahl ausfüllt, als die Katastrophe auf Martinique und vom großen gefes vom Landtag seines Mandates verlustig Bublifum mit ungleich größerer Spannung verfolgt wird, als die erklärt werden und verliere auf die Dauer von durch die Neuwahlen geschaffene politische Situation oder gar erst 2-10 Jahren das Wahlrecht! Thatsächlich steht ein ähnlicher Loubets Reise nach Petersburg . Passus im Wahlgesez, der sich aber unmöglich in der Weise an­wenden läßt. Das Herzogtum Altenburg ist ein nach agrarischen Grundsägen regiertes Land, die Vorgänge bei uns zeigen, wohin es führen würde, wenn die Agrarier im Reiche zu ausschlaggebendem Einfluß gelangen würden.

Zwei Urteile.

Es hat sich auch bereits ein Barlamentarier gefunden, um die allerneneste Affaire" in der Kammer zur Sprache zu bringen. Abg. Mirman wird die Regierung über zwei Buntte interpellieren: 1. Warum wurde die Gaunerfamilie nicht rechtzeitig verhaftet? 2. Wie kam es, daß die gaunerische Leibrenten- Anstalt" der Humbert selbst unter Verlegung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen funt­tionieren konnte, ohne durch die Behörden im mindesten gestört zu

werden?

Zwei Kriegsgerichts- Urteile. Kiel , 16. Mai. ( Eig. Ber.) Kürzlich war hier, wie seiner Beit gemeldet, von dem Geschwader Kriegsgericht der Ostseestation ein Watrose, der am hellen Tage in belebter Stadtgegend einen Schlosserlehrling mit dem Messer zu sammengestochen und dann den besinnungslos am Boden Liegenden in bestialischer Weise so lange mit den Füßen bearbeitet hatte. bis er den Geift aufgab, mit vier Jahren Gefängnis bestraft worden.at Weite Kreise der Bevölkerung waren über die Milde dieser Milde Richter fand, wie wir dem Volksfreund" in Karlsruhe Justiz empört, und selbst die bürgerliche Lokalpresse riskierte über das Urteil mehr oder minder abfällige Bemerkungen. entnehmen, der Student Kolshorn, der wegen fahrlässiger Gestern hatte das Ober Kriegsgericht als Berufungs - Gefährdung eines Eisenbahntransports angeklagt Auf denselben Buntt, speciell auf die erforderliche Reform des instanz über die Ausschreitungen dreier Seefoldaten war und von der Straftanımer zu einer Geldstrafe von 100 M. zu urteilen. Die Leute hatten in der Betrunkenheit einen Maschinisten verurteilt wurde. Dieser Musensohn hatte nach einem Faschingsball in Gerichtswesens, dringt in einem bemerkenswerten Brief an den maaten, der den einen angehalten und ihm wegen angeblich unvor- Durlach einen Gepäckfarren auf das Bahngeleise geschoben und es war Matin" der Gerichtsvorsitzende von Château- Thierry , Magnaud, schriftsmäßigen Grüßens die Müge vom Kopf gerissen hatte, mehrere mur deni raschen Eingreifen eines Vahnarbeiters zu danken, daß der eine der gute Richter" Frankreichs , der sich durch seine humanen Urteile Schläge versetzt. Es handelte sich um eine Anrempelung gewöhn Minite nach der Beseitigung des Karrens einfahrende Orientexpreß- und deren antikapitalistische Motivirung in den socialistischen und licher Sorte, wie sie hier zwischen Marinern untereinander und zug 18 vor Unheil bewahrt wurde. Es waren also eigentlich die demokratischen Kreisen einen schönen Ruf erworben hat. Marinern und Civilisten an der Tagesordnung sind, nur daß Voraussetzungen des§ 316 des St.-G.-B. gegeben, in dem Ge= Er schreibt: Wenn ein Richterstand so weit gekommen ist, diesmal ein Unteroffizier der Angegriffene war. Das Kriegsgericht fängnis ftrafe bis zu einem Jahre für die fahrlässige der Marine- Inspektion hatte die Angeklagten wegen thätlichen Angriffs Gefährdung eines Eisenbahntransports angedroht wird. Es ist ja um sich 15 Jahre lang durch juristische Spizfindigkeiten auf einen Vorgesetzten zu drei Jahren beziv. einem Jahr Gefängnis anzunehmen, daß die That unter dem Einflusse alkoholischer foppen zu lassen, ohne daran zu denken, sich vor allem von der verurteilt. Gegen das Urteil hatte der Gerichtsherr Berufung eingelegt. Genüsse verübt wurde, es hat im Augenblick der That dem Existenz jeder der streitenden Parteien zu vergewissern, ebenso wenig Er will das Vergehen des Seesoldaten als Verbrechen des mili- Studenten das Bewußtsein wohl gefehlt, daß er Eigentum und wie von der Realität der Atten und der Geldsummen, die