Abg. Gamp( Rp.): Die Reichspartei hat namentlich gegen die Erhöhung der Säße so schwere Bedenken, daß sie leicht zur Verwerfung des ganzen Gesetzes kommen kann, wenn diese Erhöhung aufrecht erhalten wird; wir wollen doch lieber einen Theil annehmen, wenn wir das Ganze nicht bekommen fönnen, als daß wir in diesem Falle das Gebotene verwerfen. Die Bemessung der Entschädigung nach dem Aufenthaltsorte wird lediglich zu einer weiteren Entvölkerung des Ostens führen.( Widerspruch.) Es muß also der Wohnort an dessen Stelle treten. Da sollten wir die Sache vertagen. Ebenso bedenklich ist die verschiedenartige Gestaltung der Säße nach Prozenten des Tagelohns; viel vortheilhafter und gleich zeitig bequemer ist die einheitliche Fixirung eines Sahes von 20 oder 30 Pf., wie ihn die Vorlage will. Der Osten würde nach der Kommission fast gar keine Vortheile haben. Billig aber wäre es, den Unterschied der Vorlage zwischen Sommer und Winter fallen zu lassen und den Saz einheitlich auf 30 Pf. zu normiren.
Abg. Richter: Der Minister ist für heute entschuldigt, da wäre es eine Ironie, wenn wir seine Gegenwart verlangen wollten. Ich beantrage deshalb die Vertagung der Angelegenheit bis zur Erledigung der Ministerkrisis.
man
Abg. Graf Limburg- Stirum: Wir wissen offiziell von einer Entlassung des Ministers nichts, deshalb können wir ruhig die Abg. Hinze( dfr.):„ Der Often hat keine Vortheile von dem Vorlage berathen, bei welcher die Anwesenheit des Ministers Gesetz," so führt Herr Gamp aus; aus diesem Grunde will er nicht so dringend erforderlich ist. gegen das Gesetz stimmen. Wir machen doch ein Gesetz für Abg. Rickert: Es wiederholt sich dasselbe Schauspiel, wie Wie die Leute es machen sollen, um in das ganze Land. der Schulgesetz- Kommission, möchte weiter be furz vor ihrer Uebung sich der Sachsengängerei zu be rathen ohne Gegenwart des Ministers. Mindestens dürfte fleißigen und dadurch eine höhere Unterstützung zu erlangen, man nicht in die zweite Berathung einzutreten. fann ich mir nicht verstellen. Die Zeit zwischen der Einberufung Abg. v. Eynern( natlib.): In der Schulgesetz- Kommission und der Zustellung der bezüglichen Ordre ist doch höchstens war die Anwesenheit des Ministers doch nothwendiger als bei 14 Tage, also viel zu kurz zu solchem umständlichen Orts- und dieser Vorlage. Aber da einmal Widerspruch gegen die weitere Beschäftigungswechsel. Von dem Wirthschaften aus fremden Berathung erhoben ist, haben wir keine Ursache auf der Weiter Taschen kann doch nach dem Wortlaut der Kommissionsbeschlüsse berathung zu bestehen. nicht gesprochen werden; es handelt sich nicht mehr um Mindest= Abg, v. Kardorff: Nach den Geschäftsgewohnheiten des fäße und nicht mehr um die Erstattung der Hälfte der Unter- Hauses würde allerdings die Vertagung richtig sein; vielleicht ftübungen aus Reichsmitteln, wobei also die Gemeinden über den verzichtet aber Herr Richter auf seinen Antrag und begnügt sich Mindeftfah hinausgehen könnten, sondern es handelt sich um eine mit der Aussetzung der zweiten Berathung. fixirte Entschädigung, so daß die Gemeinden überhaupt nicht mehr mitzusprechen haben. Auch der Reichstag hat die Verpflichtung, das Maß der Belastung nicht zu hoch anschwellen zu lassen, wir fönnen aber nicht anerkennen, daß ein Plus von 1/ 2-2 Millionen eine große Belastung sein würde; jedenfalls wollen wir sehr gern dafür die Verantwortung übernehmen; der Vorwurf einer unverständigen Politik kann uns daraus nicht gemacht werden. Abg. v. Meyer Arnswalde( dk.): Das Wort„ auf Verlangen" im§1 ist ein durchaus falsches; das kann ich aus einer 38jährigen Praxis als Landrath bestätigen. Es wird sich Niemand melden, der es nicht nöthig hat, so tröstet man sich, aber das trifft nicht zu; es haben sich damals bei allen Kriegen und Mobilmachungen, welche ich durchgemacht habe, unzählige gemeldet, welche es gar nicht nöthig hatten, namentlich alle herrschaftlichen Tagelöhner und Deputanten. Ich beantrage die Widerherstellung der Vorlage.
Abg. Ofanu( nl.): Die Verlangensfrage ist meines Erachtens das Zweckmäßigere; tie Bedürfnißfrage führt zu einer Menge von diskretionären Unbehaglichkeiten, namentlich wenn politische Momente auf die Entscheidung mit einwirken. Die Sätze des§ 2 find so minim, daß man wirklich Abstand nehmen muß, fie in das Gefeß aufzunehmen; die Erhöhung muß also Play greifen. Ich beantrage einen Zusatz zum Gefeße als§ 7, wonach diese Unterstützungen weder verpfändet noch übertragen werden können.
Damit schließt die Diskussion. Unter Ablehnung des Antrages v. Schalfcha wird§ 1 mit dem Antrage Hahn angenommen. Nach§ 2 der Vorlage sollte die Unterstüßung der Ehefrau in den Monaten von Mai bis Oktober mindestens 20, in den übrigen Monaten mindestens 30 Pf., für jede sonst unterstützungsberechtigte Person 10 Pf. täglich betragen. Die Kommission hat entgegen diesem Vorschlage beschlossen, die Unterstüßung einheitlich nach Prozenten des ortsüblichen Tagelohnes des Aufent haltsortes zu bemessen, und 30 pet. für die Ehefrau, 10 pet. für jeden anderen Familienangehörigen angefeßt, mit der Maßgabe, daß im Ganzen 60 pet. nicht überstiegen werden.
Geheimrath Hegel: G3 ließen sich bisher die entgegen- 1 ministerium hat nicht gezögert, die Vorlage einzubringen in der stehenden Schwierigkeiten nicht überwinden. Absicht, sobald einige fleine entgegenstehende geschäftliche Hinder Abg. Richter: Wer ist denn hier eigentlich der verantwort: nisse beseitigt sein werden, die Beschlagnahme aufzuheben. Die liche Vertreter der Staatsregierung? Wir wollen doch nicht so Form ist lediglich durch diese kleinen geschäftlichen Hindernisse thun, als ob wir garnichts wüßten von dem, was außerhalb des bedingt, es soll nicht eine langdauernde Vollmacht ertheilt werden. Hauses vorgeht. Der Regierungskommissar hat eine Erklärung Wenn Sie fragen: warum lautet die Vorlage nicht: Die Beabgegeben im Namen seines Chefs. Der Minister verfährt ganz schlagnahme wird aufgehoben, so lautet die Antwort: Der korrekt und enthält sich der Theilnahme bei den Verhandlungen. Vertrag von 1867 würde dann unmittelbar in Kraft treten. Der Vertrag bedarf aber, schon wegen der verflossenen Zeit, einiger Abg. von Eynern: Stellt der Abg. Richter den Antrag, Aenderungen und auch die Beseitigung einiger Zweifel ist nothdie Gegenwart des Ministers zu verlangen? wendig. Es ist erwünscht, daß von vornherein nach allen diefen Richtungen hin die Sachlage geklärt wird; nach der Aufhebung der Beschlagnahme können doch keine Verhandlungen mehr stattfinden. Daß die Beschlagnahme auf unbestimmte Zeit vertagt werden fönnte, war gar nicht zu denken. In der Kommission könnte über die Einzelheiten keine Auskunft gegeben werden. Dahin wird die kommissarische Berathung nicht führen, daß über die einzelne Verwendungsart der Gelder Auskunft ertheilt wird. Die Regierung ist zur Rechnungslegung nicht verpflichtet. Die Gelder find verwendet zu Ausgaben in politischer und polizeilicher Richtung; die Regierung wird daher weder mit ja noch mit nein antworten.( Hört!) Mein Schweigen bedeutet also in diesen ( Große Falle keine Zustimmung, es bedeutet dies nichts. Seiterkeit). Ich kann Ihnen nur empfehlen, da über die Auf hebung der Beschlagnahme allgemeines Einverständniß herrscht, die Beschlußfassung nicht zu verzögern. Die Staatsregierung ist gewiß ihrerseits erfreut, daß sie sich der Vermögensverwaltung in Zukunft nicht weiter zu unterziehen braucht. Daß die Auf hebung den Wünschen der Provinz Hannover entspricht, geht aus den einstimmigen Beschlüssen des hannoverschen Provinzial landtages hervor. Es ist in der Preffe die Frage aufgeworfen, wie denn nun die auf 16 Millionen Thaler bemessene Abfindung gesichert werden soll. In dem betreffenden Anleihe gesetz ist vorgeschrieben, daß zur Auslieferung der Summen Die Zustimmung des Landtags erforderlich ist, sonst bleiben die Gelder in der Hand der Krone Preußens. Ich spreche den Wunsch aus, diesem Gefeßentwurf, da wir in Biel und Sache einverstanden sind, ohne kommissarische Berathung ihre Zustimmung ertheilen zu wollen.( Zustimmung.) Abg. Heereman( Bentr.): Wir begrüßen die Vorlage mit Freude und werden ihr unsere Zustimmung ertheilen, in der Hoffnung, daß die Regierung ohne Verzug die weiteren Schritte einleitet. Wir wollen die Vorlage schnell erledigen und halten deshalb eine kommissarische Berathung nicht für nothwendig. Weil vorher sehr viele Dinge abgewickelt werden müssen, ehe die Abg. Simon v. Zastrow: Man sollte doch durch die Ver- Aufhebung der Beschlagnahme eintreten kann, wünschen wir die tagung der Berathung es nicht dahin bringen, daß die armen Aufhebung durch Königliche Verordnung herbeigeführt zu sehen. Wittwen und Waisen noch länger hungern. Abg. Krause: Wir stimmen der Aufhebung der BeschlagAbg. v. Huene: Die Sache liegt nicht so wie in der Kom- nahme zu, um dadurch die Versöhnung in Deutschland einen miffion; denn die Kommission kann die Anwesenheit der Minister Schritt weiter zu führen und die Verwendung unkontrollirter nicht verlangen. Gelder aufzuheben. Durch die Vorlage wird die Frage, ob eine Abg. Richter: Der etwa durch die Vertagung entstehende Kapitalabfindung stattfinden soll, in keiner Weise berührt, dazu Zeitverlust fann später wieder eingeholt werden. Die Schul - ist die Mitwirkung der Landesvertretung nothwendig. Ginige fommission hat ihre Verhandlungen ausgesetzt. Es ist bestritten meiner Freunde sind aber der Meinung, daß dies noch ausdrück worden, daß ein Entlassungsgesuch des Kultusministers vorliegt. lich im Gesetz ausgesprochen werden sollte. Daß die Aufhebung Das hätte der Finanzminister wohl sofort flargestellt; auch flar der Beschlagnahme gerade durch Verordnung aufgehoben genug für den Grafen Limburg- Stirum.( Heiterfeit.) Wenn der werden muß, ist mir zweifelhaft. Man sollte erst den und ihn dann zur Genehmigung Antrag auf Vertagung abgelehnt wird, werde ich die Gegenwart Vertrag abschließen ehe man die Beschlagnahme aufhebt. Diese des Ministers beantragen und der Antrag wird beim dritten vorlegen, Frage müßte doch wohl in der Kommission ausführlich er Gegenstand der Tagesordnung wiederholt werden. Abg. Hobrecht empfiehlt die Absetzung der zweiten Be- örtert werden und es ist gar nicht ausgeschlossen, daß, wenn jetzt schon Verhandlungen geführt werden, der Abschluß derselben in rathung. der Kommission noch berücksichtigt werden kann.
Abg. v. Heereman( Bentr.) sieht feinen Grund für Vertagung, da hier große konstitutionelle Fragen nicht in Betracht tommen; man könne mit den Herrn Kommissarien verhandeln.
Abg. Korsch: Ich wollte zur zweiten Lesung den Antrag einbringen, daß das Gesetz durch königliche Verordnung in Kraft gesetzt werden soll. Dazu brauchen wir die Gegenwart des Ministers nicht, der offiziell noch im Amte ist.
Finanzminister Miquel: Ich will in die Geschäftsordnungsfrage nicht eingreifen, aber doch erklären, daß die Verzögerung der Berathung der Regierung unangenehm sein würde. Die Minister bleiben so lange im Amte, bis sie ihre Entlassung erhalten haben. Die Anwesenheit des Ministers ist nicht geradezu erforderlich und auch nicht verlangt werden.
Abg. Rickert: Der Praxis entspricht es, für den Fall eines folchen Interregnums die Berathung auszusehen. Eine Verzöge rung entsteht dadurch nicht.
Geheimrath Hegel: Der Antrag des Abg. Korsch würde der Staatsregierung sehr erwünscht sein.
Abg. Richter: Auf welche Weise hat sich der Regierungs§ 2 wird ohne Diskussion nach der Kommission gegen die fommiffar diese Ansicht verschafft. Hat der Minister schon vorher Stimmen vereinzelter Mitglieder der Rechten angenommen. feine Ansicht kundgegeben oder hat er auf unsichtbarem Wege fich § 8. Die bewilligten Unterstüßungsbeträge sind in wöchent- biese Erklärung verschafft. Ein Verordnungsrecht kann man der lichen Raten voraus zu zahlen" wird dem Kommissionsantrage Regierung doch nicht geben, wenn man nicht weiß, wer der verentsprechend gestrichen. antwortliche Minister ist.
Nach§ 4 find gezahlte Unterstützungen aus Reichsmitteln zu erstatten. Nach der Vorlage sollte nur da die Hälfte des Mindestbetrages erstattet werden.
Nach§ 5 soll das Gesetz am 1. Juli 1892 in Kraft treten. Ein neuer§ 6 will Unterstützungen nach Maßgabe dieses Gesetzes auch rücksichtlich solcher Friedensübungen gewähren, welche gauz oder theilweise in der Zeit vom 1. April bis 1. Juli stattgefunden haben.
Ein vom Abg. Dsann neu beantragter§ 7 statuirt die Unpfändbarkeit und Unübertragbarkeit dieser Unterstützungsbeiträge. Sämmtliche Bestimmungen werden ohne Debatte an
genommen.
Abg. Möller: Für das Bedürfniß der Aenderung haben fich in der zweiten Lesung des Etats alle Fraktionen ausgesprochen. Ich empfehle ihre Annahme. Vielleicht einigt man sich in einer freien Kommission über die Detailfrage.
Finanzminister Miquel: Kein Regierungskommissar braucht darüber Aufklärung zu geben, woher er seine Vollmacht hat, eine Erklärung abzugeben.
Abg. Nichter: Aber das Gewicht der Erklärung hängt doch davon ab, ob thatsächlich ein Minister vorhanden ist. Gegen die Stimmen der Freifinnigen und eines Theils der Nationalliberalen wird die Aussehung der Berathung abgelehnt, ebenso gegen die Stimmen der Freifinnigen der Antrag, die Gegenwart der Minister zu verlangen.
Finanzminister Miquel: Das ganze Werk wird sich viel leichter und glatter abspielen, wenn alle Einzelfragen vor der Beschlagnahme durch ein Einvernehmen zwischen dem Ministerium und den Vertretern des Herzogs von Cumberland geregelt sein werden. Die Auslieferung des Kapitals ist durch das Geset ausgeschloffen; darüber eine besondere Bestimmung aufzunehmen, ist nicht nothwendig. Die Frage der kommissarischen Berathung ist nur eine Geschäftsordnungsfrage; es kann dadurch nur eine Sie werden nach der KommissionsVerzögerung entstehen. berathung nicht mehr wissen, als vor derselben( Heiterkeit); des halb halte ich sie nicht für nothwendig.
Abg. Graf Limburg- Stirum : Wir haben es immer beklagt, daß eine Versöhnung nicht erfolgt ist. Die Gründe für die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme liegen nicht mehr por. Wenn wir die Vorlage auch an eine Rommission verweisen wollen, so wünschen wir die Frage zu erörtern, ob nicht die Beschlag nahme besser durch Gefeß aufgehoben wird. wirkung des Landtags früher dem größten Staatsmann gegenüber in Aussicht genommen ist, brauchen wir heute nicht darauf zu verzichten. Ich bin der Meinung, daß durch die Kommissionsberathung nüße Debatten erfpart werden. Allen Fragen, die sich auf die Vergangenheit beziehen, werden wir den entschiedensten Wider stand entgegensetzen. Nur Leute, welche an der Sensation Freude haben und welche Gelegenheit haben, sie zu verwerthen, können solche Dinge verlangen. Nach der zwar starren, aber loyalen Handlung des Herzogs von Cumberland habe ich die leber zeugung, daß, wenn die Herren sich einmal mit dem bestehenden Bustaude versöhnt haben, sie zur Sicherung des Deutschen Reiches beitragen werden.
Finanzminister Miquel: Die 16 Millionen Thaler find ein Aequivalent für das Fideikommißvermögen; davon sollten nur die Revenüen ausgeliefert werden. Das Kapital sollte in den Händen Preußens bleiben.
Dagegen wird gegen die Stimmen der Konservativen und eines Theils des Zentrums die Aussehung der zweiten Berathung beschlossen. Damit ist die zweite Berathung des Geschentwurfs erledigt. Es folgt die erste Berathung des Gefeßentwurfes, betreffend Es folgt die erste und ev. zweite Berathung der von den die Aufhebung der durch die Verordnung vom 2. März 1868 Abgg. Möller und Rösicke eingebrachten Novelle zum Unfall- verhängten Beschlagnahme des Vermögens versicherungs- Gesetze, wonach§ 87 desselben dahin geändert König 3 Georgs. werden soll, daß der Bundesrath befugt ist, die Zahl der Stell- Abg. Richter: Mit dem Prinzip der Vorlage sind wir vertreter der nichtständigen Mitglieder des Reichsversicherungs- einverstanden. Daß die Gründe für die Beschlagnahme nicht autes aus dem Stande der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf mehr bestehen, haben wir schon früher mehrfach ausgeführt. je 6 zu erhöhen. Etwas anderes ist die Form, in welcher die Aufhebung der Beschlagnahme vorbereitet werden soll. Man hat allgemein angenommen, daß die Beschlagnahme unter Zustimmung der Landes vertretung aufgehoben werden soll. Jezt wird aber nur eine Vollmacht für die Regierung verlangt, die Beschlagnahme aufzu Abg. Richter: Ich will durchaus nicht erst die Beschlag Abg. Grillenberger( Soz.): Der Antrag stammt aus einer heben. Gründe dafür sind eigentlich nicht angegeben. Diese nahme aufheben und dann eine Vereinbarung herbeiführen, fonts von mir in der zweiten Etatsberathung gemachten Bemerkung, Vollmacht ist zeitlich garnicht limitirt. Die Vertrauensseligkeit, dern umgekehrt. Das kann dahin führen, daß die Vereinbarung welche die vorgenommenen Wahlen anfocht. Ich konstatire, daß welche bei der Beschlagnahme des Welfenfonds herrschte, ist so stattfindet und uns in der Kommission mitgetheilt wird. Eine die Einbringung dieses Antrages meine Auffassung von der Un- schmerzlich getäuscht worden, daß es bedenklich ist, neue Voll- Verzögerung entsteht dadurch nicht, es müßte denn gerade ein gefeglichkeit der betreffenden Wahlen rechtfertigt, und erwarte, machten zu ertheilen. Der König Georg hat Staatsgelder mit Schluß der Session eintreten. Es scheine aber doch die Fort daß diese Wahlen und die von den Gewählten gefaßten Be- nach England genommen, sie müssen an Preußen zurückerstattet fetzung der Session über Ostern hinaus in Aussicht ges schlüffe annullirt werden. Selbstverständlich erwarte ich auch, werden durch Anrechnung auf die Abfindung aus preußischen nommen zu sein. Die Aeußerung des Finanzministers ist daß diese Vorlage nicht eine umfassende Novelle des Unfall- Staatsgeldern. Hierbei sind unsere Interessen mit denen der durch die Heiterkeit als eine Zustimmung bezeichnet worden. versicherungs- Gesetzes verzögern soll. Staatsregierung gemeinsam. Aber das Haus hat auch ein Interesse Sonst hätte er doch wohl Veranlassung gehabt, den betreffenden Staatssekretär v. Bötticher: Die Regierung hat eine miß der Staatsregierung gegenüber, nämlich bezüglich der Aus- Mann aus der zweifelhaften Gesellschaft der Koftgänger des bräuchliche Anwendung des Gesetzes nicht zugegeben; die Kon- einandersetzung über die Revenuen. Fürst Bismard hat erklärt, Reptilienfonds auszuscheiden. Graf Limburg- Stirum meint, es statirung des Vorredners geht also nicht die Regierung an. Die daß Ersparnisse nicht gemacht werden; dafür werde er sorgen. handle sich um Sensationsmache. Davor fürchten sich die KonNovelle an sich aber halten wir zur Behebung der entstandenen Graf Caprivi hat dagegen der Verwendung engere Grenzen ge- fervativen doch sonst nicht, wenn es sich um antisemitische Zweifel für nüßlich. zogen und es sind wohl Ersparnisse gemacht worden; es fragt Debatten handelt. Freilich fürchten sie wohl, daß konservative Abg. v. Stumm protestirt gleichfalls gegen die Wieder- fich, ob auf den Revenuen Verbindlichkeiten lasten, welche nicht Staatsmänner und sonstige Gesinnungsgenossen kompromittirt holung der Behauptung, daß der Bundesrath ungesetzlich ge- ablaufen mit dem Tage der Aufhebung der Beschlagnahme. Es werden könnten. Ich will nichts von der Vergangenheit wissen, handelt habe. würde eine Restverwaltung des Reptilienfonds entstehen, die noch sondern eine Bilanz gezogen haben, damit man weiß, wie der Damit schließt die erste Berathung. Die zweite wird heute Jahre lang weiter geführt würde. Es soll eine ganze Summe Fonds steht und damit verhindert wird, daß nicht für den Fonds von der Tagesordnung abgesetzt. für eine Garnisonkirche in Hannover verwendet sein. Die Kirche der preußische Staat eintreten muß. Bezüglich der Wahl des Abg. Müllensiefen( Bochum ) ist noch nicht fertig, wer giebt das Geld dazu her? Es sollen Finanzminister Miquel: Der Vertrag vom September 1867 wird Beweiserhebung über die Proteste beschlossen; die Wahl Pensionen gewährt sein z. B. für den Kabinetssekretär Meding. ist niemals vom Landtage genehmigt worden; die Staatsregierung des Abg. Poll wird für giltig erklärt. Soll die Pension auf den Staatshaushalt übergehen? Dagegen hat ausdrücklich die Nothwendigkeit dieser Genehmigung bestritten. Schluß 5 Uhr. Nächste Sigung Dienstag 12 Uhr( Wahl- würde ich doch Widerspruch erheben. Zu den Koftgängern des Nur das Anleihegesetz, welches die Mittel zur Ausführung des prüfungen und Petitionen). Reptilienfonds soll der Kardinal Melchers in Rom gehören. Vertrages forderte, hat der Genehmigung des Landtages unter ( Seiterkeit.) Der Kardinal ist niemals thätig gewesen zur Ab- legen und in dieses Gesetz ist eine Klausel über die Zustimmung wehr der feindlichen Bestrebungen des Königs Georg. Es soll des Landtages zu einem gewissen Punkte aufgenommen worden. der Regierung daran gelegen gewesen sein, den Kardinal Melchers So weit dieser Punkt nicht in Frage kommt, können Modis von seinem Erzbisthum Köln loszulösen und ihn in die Karbi fikationen des Vertrages von der Verwaltung vorgenommen Der Landtag wollte blos eine vorzeitige Beschlagnalsstellung zu bringen. Bielleicht giebt die Regierung darauf eine werden. bündige Erklärung. Wir werden eine tommiffarische Berathung nahme verhindern; das ist doch heute nicht mehr der Fall. beantragen, durch welche die Zustimmung der Landesvertretung Ich finde in der kommissarischen Berathung nur die Möglichkeit zur Aufhebung der Beschlagnahme erforderlich gemacht wird. einer Verzögerung, welche der Regierung unerwünscht wäre. Abg. von Tzfchoppe( freit.) erklärt die prinzipielle Zus Die gegenwärtige Beit ist so reich an Ueberraschungen, daß wir nicht in der Lage find, auf unsere Rechte zu Gunsten der Krone ftimmung seiner Freunde zur Vorlage. Wenn die Erklärungen, welche der Finanzminister heute abgegeben hat, in der Begründung Finanzminister Miquel: Die Vorlage ist aus der hoch- der Vorlage enthalten gewesen wären, wären manche Bedenken herzigen Initiative Sr. Majeftät des Kaisers hervorgegangen, meiner Freunde beseitigt worden. Weil die Bedeutung der Borwelcher den Zeitpunkt zur Aufhebung der Beschlagnahme für ge- lage aber nicht vollständig klar gelegt ist, haben wir den Antrag kommen erachtete und welcher der Proving Hannover einen Beweis auf Kommissionsberathung zu stellen uns entschlossen. Eine Ber feines Vertrauens geben wollte und ein Bedürfniß der Aufrecht- zögerung wird dadurch nicht entstehen, denn die eingeleiteten Vererhaltung der Beschlagnahme nicht mehr anerkannte. Das Staats- handlungen können ruhig weiter aehen.
Abgeordnetenhaus.
Sigung vom 21. März. 11 Uhr. Am Ministertische: Miquel und Kommissarien. Eingegangen ist ein Gefeßentwurf betreffend die Abänderung einzelner Bestimmungen des allgemeinen Berggefeßes vom
24. Juni 1865.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung des Gefeßentwurfes zur Ergänzung des Gesetzes betreffend das Ruhgehalt der emeritirten Geistlichen und be- zu verzichten. treffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Geistlichen der evangelischen Landestirche in den neun älteren Provinzen der Monarchie. Abg. Bruel richtet an die Regierung die dringende Aufforderung, auch für die neueren Landestheile eine ähnliche Vorlage zu machen.