Br. 126. 19. Jahrgang. 2. Beilage des„ Vorwärts” Berliner Volksblatt.
Normann- Schumann vor Gericht.
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Tokales. Immer rein!
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den Kreisen aus
Dienstag, 3. Juni 1902.
das
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fein altes Handwerk staatsretterischer Teufeleien nicht laffen", sei zu wird, zu groß ist, während von den dafür gezahlten Löhnen das weitgehend, wenn auch bezüglich des Ausdrucks berüchtigt" dem Gegenteil gesagt werden muß. Die Versuche mit der Delung der Angeklagten zu gute zu halten sei, daß der Privatkläger wohl all- Dielen, durch die die Fußböden staubfrei erhalten werden Die Hunnenbriefe und die behauptete fabrikmäßige Anfertigung gemein so bezeichnet werde. Die Ehre Schumanns sei infolge seines sollen, scheinen nicht zu einer Besserung, sondern sondern eher dieser Briefe durch Herrn Normann- Schumann in Luzern Verhaltens in dem gegen ihn schwebenden Majestätsbeleidigungs- frauen zu noch zu einer Verschlechterung der Lage der Reinigungsbeschäftigten gestern wiederum das hiesige Schöffengericht. Herr führen. Die Reinigungsarbeit wird durch die Eust Schumann , Rentier in Luzern , der bekanntlich alle Ber- verfahren nicht allzuhoch zu bewerten. Delung etwas verringert, aber die Verringerung kommt nicht den anlassung hat, das deutsche Reichsgebiet zu meiden, hält die Gerichte Frauen zu gute. Eine Reinigungsfrau flagt uns, daß an ihrer mit Privatklagen gegen Redacteure deutscher Blätter fortgesetzt in Schule die Arbeit für die einzelnen Frauen seitdem noch größer Atem. Er ist dabei in einer bevorzugten Lage, denn er kann ruhig geworden ist, weil nun nicht mehr drei, sondern nur noch zwei auf seiner Villa in Luzern weilen, weil auf sein persönliches Er- An die Parteigenossen des Wahlkreises Teltow - Beeskow - Frauen beschäftigt werden. Die Reinigungsfrauen schieben in ihren scheinen verzichtet" ist, während die angeklagten Redacteure persön Storfow- Charlottenburg. Für Dienstag, den 10. d. M., ist die Zuschriften alle Schuld auf die Schuldiener, doch die Schullich an Gerichtsstelle erscheinen müffen. Gestern wurde zunächst der Abhaltung einer öffentlichen reisversammlung geplant. Diener klagen ähnlich. Die Schuldiener werden für die Reinigung verantwortliche Redacteur des Verl . Tagebl.", Dr. Ernst Grüttefien, Die örtlichen Wahlvereine und die Gewerkschaften werden ersucht, entschädigt und haben aus der ihnen gezahlten Summe die zur dem Rechtsanwalt Mosse zur Seite stand, von Herrn Nor- an diesem Tage möglichst teine Sigungen einzuberufen. Nähere Hilfe angenommenen Reinigungsfrauen zu bezahlen. Der Betrag. mann Schumann vor Gericht gefordert. Es handelt sich um Mitteilung erfolgt durch Anzeige in der Sonntagsnummer. der den Schuldienern gewährt wird, ist aber von vornherein einen Artikel, der im Anschluß an die bekannten Beschuldigungen nicht sehr groß; bor vor allem ist er in den Gemeindeschulen Schöneberg . Mit der Stadtverordneten- Nahwahl verhältnismäßig geringer als in den höheren Schulen. Bebels den Privatkläger als vermutlichen Verfasser gefälschter im vierten Bezirk, die am Dienstag, den 17. Juni, den Gemeindeschulen darf es ja nicht viel kosten! Hummenbriefe bezeichnet und darauf hinweist, daß Normann- Schuder Rektoren ist schon mann seit dem Tauschprozeß in Luzern wohnt und wegen seiner stattfindet, wird sich am Donnerstag im Obstschen Saale eine Artikel im„ Mémorial dipiomatique" und in der„ Libre parole" ein Boltsversammlung beschäftigen. In derselben soll die geständnis gekommen, daß für den Preis, der in Verfahren wegen Majestätsbeleidigung schwebe. Rechts- Aufstellung unsres Kandidaten erfolgen. Genosse en Gemeindeschulen gezahlt wird, eine bessere anwalt Dr. Hahn- Charlottenburg, der den Privatkläger vertrat, d. Bernstein hat das einleitende Referat übernommen. Es Reinigung nicht zu verlangen ist. In der Stadtverordnetengab zu, daß ein solches Verfahren schwebe und erklärte, daß er die dürfte schon jetzt Pflicht der Genossen sein, fräftig zu agitieren, da Versammlung ist von socialdemokratischer Seite mehrfach auf diese Privatflage auf diese Behauptung des Artikels nicht mehr stützen wolle, auch die Gegner nicht müßig sind und vom Haus- und Grundbesizers Mißstände hingewiesen und Abhilfe gefordert worden. Das ist erst weil sonst die Privatllage bis zur Beendigung des Verfahrens ausgefeßi Verein bereits der Bäckermeister Polenz, Akazienſtr. 15, als Kandidat im März dieses Jahres wieder geschehen. Der Magistrat erwiderte werden müsse und dem Privatkläger zunächst darum zu thun sei, aufgestellt ist. Der Mieterverein wird jedenfalls an seinem Liebling, freilich, die Berliner Gemeindeschulen seien so sauber, daß die Bernachzuweisen, daß er nicht Verfasser der Hunnenbriefe sei.- Rechts- dem früheren Stadtv. Schlind, festhalten. Es ist deshalb umsomehr treter einer ausländischen Regierung, die die Berliner Gemeindeantvalt Moffe hielt damit die Privatflage für erledigt, da eine geboten, unfren Kandidaten gleich im ersten Wahlgang durchschulen besichtigt hätten, sich sehr anerkennend über die hier herrschende Teilung eines Strafantrages in einer Privatllage nicht gestattet sei. zubringen. Sauberfeit geäußert hätten. Ach, wenn doch unser Magistrat sich Im übrigen beantragte er bezüglich der Verfasserschaft der Hunnen Der Wahlverein für Nowawes- Neuendorf hält am Mitt- nicht nach denjenigen Städten und Ländern richten wollte, in denen; briefe durch den Privatkläger die Bernehmung des Herrn D. 8inner woch seine Versammlung mit folgender Tagesordnung ab: 1. Ge- die Schulen noch unsauberer sind als in Berlin ! in Winterthur . Ferner beantragte er die Vernehmung des General- schäftliches. 2. Vortrag. 3. Kommunales. 4. Abrechnung von der Die Wasserschäden vom 14. April. Der Magistrat hat bor obersten Grafen v. Waldersee in Hannover und des Maifeier. einiger Zeit die Angelegenheit betreffend die Regelung der WasserKriegsministers. v. Goßler darüber, daß deutschen schäden vom 14. April d. J. einer besonderen Kommission über Soldaten auf dem Kriegsschauplatz in China Aufforderungen wiesen, die er gleichzeitig ermächtigt hat, über die eingegangenen aus Luzern zugegangen find, über Greuelthaten der Angehörigen der Gesuche um Beihilfen nach Maßgabe der vorliegenden Berichte enddeutschen Armee in die Heimat zu berichten und daß zu diesem gültig zu beschließen. Auf Grund dieser Ermächtigung sind rund Zwecke Entwürfe solcher Berichte beigefügt waren, daß sämtliche Das war wieder einmal ein Hochgenuß! So ein Sonntags- 250 Gesuche, im ganzen mit 40 000 m. berücksichtigt worden. Hierzu Briefe aus Luzern famen, und daß sie sämtlich die Handschrift des ausflug, zu dem man die Eisenbahn benutzen muß, ist wirt- tommen noch die in den ersten Tagen nach dem Unwetter an die Schriftvergleichung diese von den Soldaten den Vorgesetzten ab- lich einzig. An„ Gedrängel" fehlt's ja auf unfrer Stadt- und Ring- Betroffenen ausgezahlten 4000 m. Einige Gesuche stehen noch aus gegebenen Briefe von dem Kriegsministerium einzufordern. Nechts- bahn sowie den Vorortbahnen auch an Wochentagen nicht, wenigstens und dürften in nächster Zeit erledigt werden. Mehrere konnten nicht anwalt Dr. Hahn gab anheim, diesen Anträgen zu entsprechen. Auch er zu gewissen Tageszeiten; aber 20-25 Personen in einem Wagen- berücksichtigt werden, weil die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfen fehlten und die Beteiligten in guten Verhältnissen sich beantragte, den Minister v. Go ßler und den Grafen v. Waldersee abteil, das auf 10 Personen berechnet ist das hat man denn doch befinden. Außerdem liegen noch 3-4 Gesuche vor, die sich darauf darüber zu vernehmen: daß die amtlichen Ermittelungen des nicht alle Tage. stügen, daß die Stadtgemeinde für diese Wasserfchäden verantwort Kriegsministeriums und des Oberkommandos ergeben haben, daß der Man kennt den Ausspruch jenes Eisenbahndirektors, daß der lich sei. Hierüber zu entscheiden hat sich der Magistrat noch vorPrivatkläger weder Verfasser noch der Urheber der sogen. Hunnen- Berliner sein Sonntagsvergnügen nur für vollständig ansicht, wenn behalten. Ob diese Gesuche berücksichtigt werden, erscheint fraglich. briefe gewesen sei, mit denselben überhaupt in keiner Beziehung ein bißchen Gedrängel" dabei ist. Na, gewiß doch! Besonders stehe, daß insbesondere als Verfasser eines in Luzern zur Post gebann, wenn es so hübsch warm ist, wie an diesem Sonntag! Dann Bolizeipräsidenten von Windheim zu einem originellen Der Millionenschwindel der Madame Humbert hat den gebenen nach China gesandten Hunnenbriefes ein Jean Bättig ermittelt worden ist. Rechtsanwalt Mosie beantragt die Vor- dankt man es der Bahnverwaltung doppelt und dreifach, daß die Schritt veranlaßt. Herr v. Windheim flüchtet sich nämlich vor der legung der Aften gegen den Angeklagten: Wenn das wahr sei, was Beförderungsmittel, die sie an Sonntagen bereit hält, nicht zu reich- nicht ganz einwandfreien Konkurrenz, welche das Scherlsche Bilderin den Akten behauptet werde, so würde der Privatkläger eine lich bemessen sind. buch" Die Woche" der Polizei bereitet, fummervoll in die DeffentPersönlichkeit sein, die nicht auf dasselbe Maß von Ehre Es muß übrigens anerkannt werden, daß auch das Beamten- lichkeit. In einer der Berliner Presse zugegangenen Zuschrift flagt Anspruch habe, wie andere Leute. Im Tauschprozeß personal, das auf den Bahnsteigen Dienst thut, bestrebt ist, uns Ver- der Polizeipräsident folgendermaßen über die von der Woche" habe Frhr. v. Marschall erklärt, daß es kein Land gebe, in linern unser Sonntagsvergnügen, unser bißchen Gedrängel", unproduzierten falschen Humberts: welchem der Privatkläger geweilt, ohne daß er Spuren von VerIn den letzten Tagen sind der hiesigen Kriminalpolizei eine brechen hinterlassen habe. Ein Mann, der als Geheimpolizist geschmälert zukommen zu lassen." Immer rein!" heißt es nicht nur Reihe von Anzeigen zugegangen, nach denen Mitglieder der vom im Dienst der hiesigen Polizei stand und das Gehalt eines bei den Ausflüglern, die die einfahrenden, längst voll und übervoll Pariser Untersuchungsrichter verfolgten Familie Humbert in Berlin Polizeirats bezog, der also des„ Königs Geld" nahm und befeßten Züge im Sturm nehmen. Immer rein!" ist angesehen sein sollen. Die Ermittelungen haben in allen Fällen die denselben König im Auslande beschimpfte, ein scheinend auch die Parole der Bahnsteigschaffner und Stationsvorsteher, Grundlosigkeit dieser Anzeigen ergeben, die anscheinend durch Mann, der für Semiten und Antisemiten gleichzeitig, ebenso für die zur Beschleunigung des Verkehrs den letzten der Einsteigenden unzutreffende, in der Presse veröffentlichte Abbildungen der find. Um weiteren. socialdemokratische und Regierungsblätter schreibt, sei ein politisches behilflich sind. Es ist ungemein interessant, zu beobachten, mit gesuchten Personen veranlaßt worden Bublikums und Verdächtigungen Chamäleon. Der Angeklagte föune als Deutscher und als Offizier welchem Geschick diese Beamten das Publikum funstgerecht in den Beunruhigungen des Publikums für den Kriegsfall den Schutz des§ 193 für sich in Anspruch einzelnen Wagenabteilen zu verstauen wissen. Der Laie hat ja gar die in Nr. 21 der illustrierten Zeitschrift„ Die Woche" vom 24. Mai beteiligter Berfonen vorzubeugen, wird darauf hingewiesen, daß nehmen, wenn er solche Beschimpfungen der deutschen Armee keine Ahnung davon, wie viel Menschen sich in einem solchen Raum 1902 auf Seite 945 wiedergegebenen Abbildungen in der Mehrzahl zurückweift. Rechtsanwalt Dr. Hahn bestritt die Ausführungen des Verteidigers und beantragte die Vorlegung der Ermittelungs- unterbringen laffen, wenn man's richtig anfängt und Uebung darin nicht den von der Pariser Behörde veröffentlichten Photographien aften gegen Frhrn. v. Marschall , gegen den Normann- Schumann hat. Manchmal scheint es, als sei es bereits unmöglich, die Thür entsprechen. Insbesondere weisen die angeblichen Bilder von Frau 1. 8. den Strafantrag gestellt hatte. Ihm sei vom Staatsanwalt zu schließen, aber mit einigem Nachdruck geht auch das noch. Humbert, von Eva Humbert, sowie von Emile und Marie d'Aurignac der Bescheid geworden, daß sowohl Frhr. v. Marschall als auch Butveilen finden sich allerdings unter den Sonntagsausflüglern feine oder nur geringe Aehnlichkeit mit den amtlich bekannt gegebenen Dr. Hamann die Mittheilungen in dem Tausch Prozeß nicht aus Leute, die für alles das kein rechtes Verständnis haben. Sie fangen Originalen auf. Dagegen stimmen die in Nr. 21 der„ Berliner eigner Wissenschaft, sondern auf Grund der im Auswärtigen Amt dann an, zu nörgeln- ja( unter uns gesagt) sogar auf die Illustrierten Zeitung" vom 25. Mai 1902 abgedruckten Photographien eingegangenen Nachrichten gemacht habe. Dr. Grüttefien be- Bahnverwaltung zu schimpfen – und vergällen damit anderen der Familie Humbert im großen und ganzen mit den vom Pariser flagte sich darüber, daß er jetzt schlechter gestellt jei, als enten das Vergnügen einer solchen Fahrt. Einer dieser Nörgler Untersuchungsrichter verbreiteten Bildern überein. wenn der Staatsanwalt die öffentliche Klage erhoben hätte, denn In der gestrigen Sitzung der städtischen Gasdeputation im letzteren Falle wird er stande sein, schleuderte am Sonntag auf Bahnhof Treptow dem StationsHerrn Normann Schumann als Zeugen borzuladen. Im vorsteher, der mit Hilfe eines Bahnsteigschaffners in ein erst von unter dem Vorsiz des Stadtrats Namslau wurde beschlossen, die übrigen beantrage elektrische Beleuchtungsanlage der Straße Unter den Linden periönliche Erscheinen des 20 Personen besetztes Abteil noch eine 21. Person hineinschob, das bei der Umänderung der Straßenanlage zu verbessern. Der Plan Privatklägers an Gerichtsstelle anzuordnen und das Ver Wort zu:„ Sie sollen ja der Ueberfüllung vorbeugen!" Der geht dahin, die Lichtquelle, d. h. den Strom jeder einzelnen Bogens fahren bis nach Erledigung der Majestätsbeleidigungs- Affaire aus- Mann erzählte hinterher seinem Nachbar etwas von einer älteren" lamge zu verstärken, von einer Vermehrung der Kandelaber aber zusetzen. Der Gerichtshof( Vorsitzender Assessor Konig) lehnte die Verfügung des Eisenbahnministers, die offenbar schon sehr alt ift. abzusehen. Die„ Linden" werden danach in Zukunft in ganz bes Anträge ab und erkannte in der Sache selbst auf Freisprechung. Als Antwort hatte er von dem Stationsvorsteher einen Blick be- fonders hellem Licht erstrahlen. Ferner beschäftigte sich die Deputation Er billigte dem Angeklagten den Schutz des§ 193 zu. Er habe kommen, wie er in einem solchen Falle nur einem preußischen Be- mit dem Projekt, den sogenannten Goethe- Steig im Tier als Mitglied der Presse und als Deutscher im allgemeinen das garten, vom Brandenburger Thor bis zur Lenitéstraße beziv. Intereffe daran, in der weithin Aufsehen erregenden Frage der Hunnen- amten zur Verfügung steht. Stemperplatz, der bis jetzt mit Spiritus Glühlicht erleuchtet wurde, briefe, die der deutschen Armee und den Deutschen überhaupt Grausamkeit und Brutalität vorwerfen, den Verfasser zu ermitteln. Die ersten Arbeitshäuser in der Mark Brandenburg. mit einer befferen Lichtanlage zu versehen. In den kurzen Bemerkungen, die der Angeklagte an die Aus- Im Anschluß an die vom Vorwärts" lezthin gebrachte Notiz über Eine bedenkliche Instruktion ist den Schaffnern der Großen führungen knüpfte, in welchen sich der Reichstags- Abgeordnete Bebel das Arbeitshaus und Hospital in Rummelsburg dürfte es vielleicht Berliner Straßenbahn wenigstens auf einigen Bahngegen die Unterstellung gewandt habe, daß er einen Meineid geleistet nicht unwillkommen sein, einige Daten über die erſten Arbeitshäuser höfen der Gesellschaft erteilt worden. Wie wir aus zuverlässiger habe, liegen teine Beleigungen. in der Mark Brandenburg, ehemals Landarmenanstalten genannt, zu Quelle erfahren, wurde den Schaffnern in der Instruktionsstunde beDie zweite Klage des Herrn Normann- Schumann richtete sich vernehmen. Die erste Anstalt wurde in Strausberg errichtet und deutet, daß sie, wenn die Wagen bereits vollbesetzt sind, ohne Beam 1. Februar 1792 eröffnet. Die Eröffnung des zweiten Arbeits- denken noch 4-5 überzählige Personen mitnehmen könnten. den Redakteur des„ Vorwärts", Karl Leid und Hauses geschah am 1. November 1793 zu Wittstock , einen Monat Etwaige Anzeigen wegen solcher Uebertretung der polizeilichen Vorden Reichtags- Abgeordneten Bebel als Verfasser später, den 1. Dezember 1793, wurde die dritte Anstalt in Branden- schriften brauchten die Schaffuer nicht zu fürchten, denn vertraulichen eines am 12. November im Vorwärts" veröffentlichten Artikels. burg der Benutzung übergeben. Diese drei Arbeitshäuser in der Mitteilungen zufolge würde die Polizei aus diesem Anlaß teine Gegen letzteren ist das Verfahren bis nach Schluß der Mart hatten auch je ein Hospital, oder nach damaliger Bezeichnung, Strafmandate mehr erlassen. Verpflichtet seien die Schaffner Sizungsperiode des Reichstags ausgesetzt worden. Bebel Jnvalidenhäuser. In einem Zeitraum von zehn Jahren( 1792 bis jedoch nicht zur Mitnahme überzähliger Fahrgäste. wandte sich in dem Artikel gegen die Kritit, die seine Aussage in 1802) gestaltete fich die Gesamt- Frequenz in den drei Anstalten dem Frankfurter Hunnenbrief- Prozesse durch den Staatsanwalt gewie folgt: Aufgenommen wurden 2150 Personen, darunter 242 Kinder. funden hat, und ging mit dem Privatkläger Normann- Schumann Zur Entlassung tamen scharf ins Gericht, indem er deffen Thätigkeit mit drastischen Worten Es starben geißelte und ihn beschuldigte, eine Hunnenbrief- Fabrikation betrieben Es verblieben somit 1802 371 zu haben. Rechtsanwalt Freudenthal als Verteidiger des Im Hospital wurden aufgenommen 854 Personen infl. 186 Kinder. Interesse des Publikums allerdings gedient, wenn die Straßenbahu Angeklagten stellte auch hier die im Vorprozesse angebotenen Beweis- Bur Entlassung kamen anträge und beantragte ferner die Bernehmung des Polizeipräsidenten Gestorben waren b. Windheim darüber, daß er noch feinen Agenten gehabt habe, der in solcher Weise gewirtschaftet habe, wie Normann- Schumann.- Fahrgäste in Strafe genommen wird, so muß er ohne Murren Rechtsanwalt Dr. Hahn wiederholte auch seine Beweisanträge. Der Angeklagte sei strafbar auch aus§ 185, da Ausdrüde wie„ berüchtigt", zahlen. Wie nun, wenn infolge von Ueberfüllung des Wagens ein Fahrgast verunglückt? In folchem Falle hat doch der Schaffner eine staatsrettende Teufeleien" 2c. beleidigend seien. Rechtsanwalt Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverlegung zu gewärtigen. Freudenthal beantragte auch in diesem Falle die Freisprechung, Wenn bei solchem Anlaß noch ein Schaden am Wagen verursacht, da der Angeklagte berechtigte Interessen wahrgenommen habe. Bon Ein nettes Sümmchen für damalige Zeiten, das auf die guten etwa eine Scheibe eingestoßen wird, so verlangt nach dem bisherigen dem Ausdruck, berüchtigt" könne ein Mann, der in solcher Weise wie Geschäfte hinweist, welche jene Arbeitshäuser gemacht haben. Was Brauch die Straßenbahn- Gesellschaft Erfaz des Schadens vom Normann- Schumann aus den verschiedensten politischen Lagern seine die Fremden, das heißt die nicht in der Mark Geborenen betraf, so Schaffner. Daß die Gesellschaft die Nachteile, die aus der Befolgung Taschen füllt, sich doch auch wirklich nicht so schwer beleidigt fühlen. mußten diese, wenn sie beim Betteln 2c. betroffen wurden und in der Instruktion entstehen können, nicht tragen will, das geht aus Im übrigen sei es auch gerichtsnotorisch, daß der Privattläger„ be- ein Arbeitshaus kamen, darin zwei( 1) Jahre verbleiben. Nach dem Nachsatz der letzteren hervor: Verpflichtet sind die Schaffner rüchtigt" sei. Ein Mann, der solche Handlungen begehe, wie sie die Ablauf dieser Zeit wurden die Eingelieferten aber auch nur dann nicht zur Mitnahme überzähliger Fahrgäste. Die Schaffner, welche vorzulegenden Atten darthun, habe vollen Anspruch auf diese Be- entlassen, wenn sie nachweisen konnten, daß sie sich ferner selbst zu sich vor Schaden hüten wollen, werden sicher diesen Nachsatz zur ernähren vermöchten. Bei der Entlassung erhielt jeder Bettler" 2c. Richtschnur nehmen. zeichnung. Der Angefl. Leid wies noch darauf hin, daß zwei ein Behrgeld, das für jede Meile( 4 Meilen tamen auf einen Tag) feiner Vorgänger in der verantwortlichen Redaktion gerade wegen 2 Groschen betrug. Die städtische Auftalt für Epileptische ,, Wuhlgarten" hatte Veröffentlichung von Hummenbriefen angeklagt und verurteilt worden nach dem Verwaltungsbericht des Magistrats in der Zeit vom Worans sich die Unsauberkeit in den Berliner Gemeinde: 1. April 1900 bis 31. März 1901 einen Zugang von 449 und einen feien und der„ Vorwärts" das sehr berechtigte Interesse daran hatte, schulen erklärt. Zu unsren Ausführungen über die Unsauberkeit, Abgang von 414 Epileptischen zu verzeichnen. Der Krankenbestand festgestellt zu sehen, ob es sich in diesem Falle um grobe Fälschungen die in den Berliner Gemeindeschulen leider immer noch herricht, ist stieg von 996 Stranten am 1. April 1900 auf 1031 am 81. März Handele. Der Gerichtshof billigte dem Angeklagten an sich den uns aus den Kreisen der in den Gemeindeschulen beschäftigten 1901. An diesem Tage befanden sich 630 männliche und 401 weibSchutz des§ 193 zu, verurteilte ihn aber wegen formeller Beleidigung Reinigungsfrauen weitere Klage zugegangen. Man bestätigt liche Kranke in der Anstalt, und zwar 937 Erwachsene( 572 Männer, zu 20 Mart Geldstrafe. Der Ausdrud:„ Schumann tönne uns wiederholt, daß die Arbeit, die den einzelnen Frauen zugemutet 365 Frauen) und 94 Kinder( 58 Knaben, 36 Mädchen).
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Die Befolgung dieser Instruktion ist für die StraßenbahnGesellschaft sehr nüßlich, denn wenn jeder vollbesetzte Wagen 4 bis 5 Personen mehr befördert als zulässig sind, so bedeutet das für die Gesellschaft eine nicht zu verachtende Mehreinnahme. Auch die Fahrgäste, die noch als lleberzählige befördert werden, mögen die genannte Instruktion als eine erfreuliche Neuerung betrachten. Besser wäre dem Gesellschaft zu verkehrsreichen Zeiten mehr Wagen laufen ließe. Höchst bedenklich ist die Instruttion aber für die vielgeplagten Schaffner. Wenn mun ein Schaffner trotz der angeblichen vers
Es verblieben somit im Jahre 1802 384 Einnahme und Ausgabe der drei ersten märkischen Arbeitshäuser traulichen Mitteilungen der Polizei wegen Mitnahme überzähliger veranschaulicht folgende Bilanz:
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Bom 1. Februar 1792 bis 1. Juni 1801 wurden: Eingenommen. 470 600 Thlr. 15 Gr. Ausgegeben. 329 941 Beibt Reingewinn 140 659 Thlr. 7 Gr.
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