Nr. 129.
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Telegramm Adresse: Socialdemokrat Berlin"
Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2. Fernsprecher: Amt I, Nr. 1508.
Freitag, den 6. Juni 1902.
Expedition: SW. 19, Beutli- Straße 3. Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.
So traf den rebellischen Gutspächter die Strafe für seine Eine humoristische Rede hielt der nationalliberale WeinDas Wild der gnädigen Herren"! Rebellion rascher als ihn und die Bauern eine Entschädigung händler De in hard. Dieser Vertreter einer feucht- fröhlichen Die Klagen der Bauern und kleinen Leute auf dem für die Verwüstung, die das gräfliche Wild an ihren Feldern Weltanschaumg legte zum großen Ergößen des Hauses dar, angerichtet hat. Und sie werden auf diese Entschädigung in wie das Verhalten zu der gefiederten Welt ein vielfach unser Lande über den Schaden, den das Wild ihren Saaten ver- alle Ewigkeit warten, treten die Geschädigten nicht endlich Gemüt angehendes ist. Sehr niedlich war fein Eintreten für ursacht, mehren sich von allen Seiten. Aus Nord und Süd, aus Ost und West erſchallen diese Klagen, die nur selten ihren zusammen und machen dem Gräflein gemeinsam den Prozeß, den Pirol, in Norddeutschland Vogel Bülow genannt, Junker ist bei uns Trumpf. Zustände, die in jedem der auch so schön singt. Die weitere Debatte erstreckte Weg in die Oeffentlichkeit finden, weil die Klagenden es nicht andern Kulturstaat einen Sturm hervorriefen, werden bei uns fich auf ornithologische Einzelheiten. verstehen, ihren Klagen den rechten Ausdruck in der Presse zu geben, als eine unabwendbare Schickung hingenommen. Ja, dieselben Dann kam die dritte Lesung des Toleranzantrages oder weil sich auch oft genug kein Blatt findet, das geneigt ist, diese Klassen, die unter dem Uebermut des Junkers schwer leiden, des Centrums an die Reihe. Den Standpunkt unsrer Partei Klagen in die Deffentlichkeit zu bringen. Denn wer angeklagt wird, senden ihn als ihren Vertreter in Landtag und Reichstag. vertrat Genosse Kunert, der unsre Sympathie mit dem find die Reichen und Mächtigen von dem bürgerlichen FabriSo geberdet sich der Junker als Bauernschüßer und Grundgedanken dieses Gesetzes feststellte. Bedauerlich ist, daß fanten und einfachen Herrn von" an bis zu den regierenden Bauernretter. Z. B. jetzt wieder in den Zollfragen. Um§ 1 durch die Annahme des Antrags Dertel verschlechtert Fürsten. Denn auch unter den letzteren giebt es nicht wenige, dem Bauer zu helfen, erklären die Junker, feien sie für worden ist, der der Polizeiwillkür Thür und Thor öffnet. Recht die an einem übermäßigen Wildstand ihre Freude haben und möglichst hohe Getreidezölle. Aber demselben Bauer, dem wirksam polemisierte unser Redner gegen die Abgg. Dr. Hieber und kaum wissen, welch furchtbaren Schaden das von ihnen mit sie angeblich mit Getreidezöllen helfen, frißt und zerstampft Richter. Nur Herr Hieber versuchte sich in einer Erwiderung, besonderer Leidenschaft gehegte Wild an den mit dem ſauren des Junkers Wild die Getreidefelder und verursacht dem die die christliche Erziehung als die wahre Grundlage der Schweiß ihrer Unterthanen" bebauten Feldern anrichtet. Bauer mehr Schaden, als alle Getreidezölle ihm helfen deutschen Familie feierte. Im übrigen erklärten die NationalOft richtet das Wild an einem einzigen Tage mehr Schaden können. liberalen und Reichsparteiler, daß sie gegen den Toleranzan, als der Bauer oder der Tagelöhner mit angestrengter Der Bauer des sechzehnten Jahrhunderts griff in ähnlichen antrag stimmen würden. Fällen zu Dreschflegel und Sense und setzte dem„ gnädigen Ju der speciellen Diskussion wandte sich Genosse Stolle Allerdings giebt es sogenannte Wildschadengesetze, aber Herrn" den roten Hahn aufs Dach. Der Bauer des nochmals eingehend gegen den Oertelschen Antrag und wies sie sind danach. Gemacht von denjenigen, welche in erster zwanzigsten Jahrhunderts ist zu fultiviert, um ähnlicher darauf hin, daß in Sachsen kein Jude Richter werden könne. Linie den Jagdsport betreiben, wie z. B. das preußische Wild- Gewaltmittel fähig zu sein. Er greift zu Protesten, die der Der sächsische Bundesbevollmächtigte Graf Hohenthal schadengesetz vom Jahre 1891, das der preußische Dreiflaffen- Junker verlacht und der Bürger nicht hört. Daß die Social- berief sich darauf, daß kein Gesetz den Juden vom Richteramt Landtag und die Laune der Junker im Herrenhaus fertig stellten, demokratie stark genug werde, um solchen heillosen Zuständen ausschließe. Das hatte Stolle auch gar nicht behauptet; er hatte erschweren sie dem Geschädigten die Durchführung seiner Ansprüche ein Ende zu machen! nur auf die Verwaltungspraxis hingewiesen und Graf Hohenthal nach Möglichkeit. Und die zunächst über den Wildschadenweiß seiner Neugier, diese zu kontrollieren, Zügel anzulegen. ersatz befinden, die Polizeibehörden, stehen ihrer ganzen LebensIn der Gesamtabstimmung, die eine namentliche war, auffassung nach auf seiten der Jagdberechtigten wie z. B. wurde der Toleranzantrag mit 163 gegen 60 Stimmen die Landräte, oder die reichen oder hochgeborenen Jagdangenommen. berechtigten machen Kontrakte mit den die Jagd verpachtenden Freitag fällt die Sigung aus, um der Zuckerfommission Gelegenheit zu geben, das SaccharinsteuerGemeinden, wonach letztere auf Wildschadenersatz verzichten Gesetz zu erledigen. Am Sonnabend steht u. a. der Gesetzmüssen. In der Regel ist es der kleine Mann, dessen Parentwurf betreffend die Aufhebung des Diktatur Para. zellen an das Waldrevier grenzen; er mag sehen, wie er mit graphen auf der Tagesordnung. - dem Wild des gnädigen Herrn fertig wird, das ihm den Acker gerstampft und die Saaten abfrißt.
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Wird der Wildschaden aber durch sogenanntes Wechselwild verursacht, das von einem Revier in das andre wandert, so wird auch nach dem Gesetz kein Schaden ersetzt. Kurz, es herrschen Zustände, die man von einem Kulturland wie Deutschland am Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts für unmöglich halten sollte.
Ein grober Unfug beseitigt.
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Der grobe Unfug der ungebührlichsten Auslegungen des Groben Unfugs- Baragraphen des Strafgefeyes scheint nun endlich beseitigt werden zu sollen. Seit langen Jahren haben Gerichte besonders im Königreich Sachsen oder auch in Preußen und Die Kanincheurede im Abgeordnetenhause. andren Bundesstaaten den§ 360, 11 zur Bestrafung allermöglicher Die zweite Lesung der Polenvorlage, die am Donnerstag Handlungen ausgenutzt, die sonst gefeßlich erlaubt waren, im preußischen Abgeordnetenhause stattfand, führte zu einer äußerst die aber in einzelnen Bevölkerungskreisen Anstoß erregten. Man heftigen und berechtigten Auseinandersetzung der Polen mit den hat Personen wegen groben Unfugs bestraft, die eine rote Ministern der Kaninchenjagd. Das Figaro" Interview des Grafen Nelte im Knopfloch trugen; grober Unfug war der Ausruf: Hoch Bülow hat den Polen mehr Agitationsstoff geliefert, als sie sich mur die revolutionäre Socialdemokratie! Grober Unfug war der Boykott wünschen konnten. Graf Bülow hatte es allerdings vorgezogen, Zu den Gegenden, die unausgeseht durch Wildschaden von Gastwirtschaften; grober Unfug war die Warnung: Zuzug ist seinesHinrichtung in absentia vollziehen zu lassen, dafür bekamen die schwer geschädigt werden, gehören große Teile der fernzuhalten; grober Unfug wurde häufig in Zeitungsäußerungen anwesenden Minister Wahrheiten zu hören, wie sie kaum jemals preußischen Laufig. So befigt im Streise Kottbus der Reichs- gefunden, die den politischen Anschauungen der betreffenden Richter ein preußischer Minister in solcher Schärfe vernommen hat. graf v. Bückler - Branik einen Großgrundbesitz von 2216 hektar, zuwider waren; auf groben Unfug wurde prozessiert, wenn Streit. Den polnischen Herren v. Czarlinski, v Glebodi, welch darunter allein 963 Hettar Wald. posten ausgestellt wurden usw. usw. Der Grobe Unfugs- letzterer mit sehr wirksamen Sarkasmus den Grafen Bülow auf Der Reichsgraf ist ein großer Jäger vor dem Herrir, der Paragraph wurde das strafrechtliche Mädchen für alles. Was man die wahre Schäßung seiner lebendigen Kräfte zurückführte, zogen fich infolge dessen das Wild nach Herzenslust jagt, das sich auf sonst nicht fassen" fonnte, flagte man wegen groben Unfugs" an, zwar drei Ordnungsrufe zu, ihr moralischer und intellektueller dem Besitztum der Kleinbauern und Gutspächter gütlich thut. obschon das Strafgesetzbuch durch die Zusammenstellung Sieg über die geradezu hilflosen Minister v. Rheinbaben und Rehe, Hasen, Fasanen, Kaninchen hausen in Scharen auf den des groben Unfugs mit der Verübing rubestörenden Lärmes Hammerstein wurde durch die parlamentarische Censur nicht verbäuerlichen Aeckern und fressen, was ihnen unter kommt. Die Nichtanwendbarkeit auf alle jene Handlungen deutlich genug ringert. Ein Instiger Widerspruch war es, daß Herr v. Rheinbaben In Rudeln von 20-30 Stück weiden die Rehe auf den darthat. Neberaus oft mußte daher diese Art Nechisanslegung, von die Plaudereien Bülows zu denten unternahm, während Herr von Roggenfeldern, und was sie übrig lassen, fressen Hasen, welcher vor allen anderen besonders Socialdemokraten betroffen Hammerstein in seiner Not den gänzlich gescheiterten Versuch unter Kaninchen, Fasanen. Selbst in den Mittagsstunden, in denen worden sind, vor dem Forum des Reichstags gegeißelt werden. nahm, Zweifel an der Echtheit des Gesprächs zu erwecken, indem er sonst das Wild nur im dichten Gehölz zu finden ist, Seit langem hat der Vertreter des Reichs Justizamts eine von bloßen Zeitungsmeldungen über angebliche Aeußerungen sprach. stehen oft die Rehe in Rudeln auf den Feldern und lassen Besserung zugesagt. Jetzt giebt die" Nordd. Allg. 3tg." folgende Die Bolen mußten im wesentlichen allein kämpfen. Zwar lehnte es sich auf der Bauern und des Gutspächters Kosten offiziöse Erklärung: auch das Centrum und die Freifinnige Volkspartei die Vorlage ab, wohl sein. Der Vorschrift des Strafgesetzbuches über die Bestrafung des aber die legtere begnügte sich mit einer furzen Erklärung und das groben Unfugs ist bekanntlich in der Rechtsprechung der Unter- Centrum hat parlamentarisch überhaupt keinen besonderen Eifer gegerichte vielfach eine Auslegung zu teil geworden, nach zeigt, um die Polen zu unterstützen. Besonders schön hat sich die es zulässig wäre, jede Art von gebühr, die nicht durch andre Vorschriften besonders unter Gruppe der Freisinnsdiplomaten, der Freifinnigen Vereinigung, entStrafe gestellt ist, als groben Unfug zu bestrafen. Die Rechts widelt, die bekanntlich dadurch regierungsfähig zu werden trachtet, daß sie sprechung des Reichsgerichts hat neuerdings mehrfach Ge- die freisinnigen Programmforderungen beiseite schiebt und der ReTegenheit gehabt, die Tragweite der bezeichneten Vorschrift giering fromm nachtrabt. Um aber nicht ganz den Schein der schärfer zu begrenzen. Wiederholt ist vom Reichsgericht Opposition zu verlieren, machen sie kleine Abzüge. Das Ausnahmegesetz der Standpunkt vertreten worden, daß nicht jede grob ungebührliche gegen die Polen billigen fie, aber sie wollen nur 200, nicht 250 Millionen Handlung, durch die das Publikum in seiner Allgemeinheit unmittelbar auf der Staninchenjagd verwenden. Da aber die Regierung auf ihrer belästigt oder gefährdet werde, die Strafbarkeit begründe; vielmehr ganzen Forderung beharrte, so stimmte das Gros derer um Rickert müsse als weiteres Erfordernis hinzutreten, daß die Handlungsweise des schließlich gegen die ganze Vorlage. Das nächste Mal werden fie Thäters sich zugleich als eine Störung und Gefährdung des äußeren Bestandes der öffentlichen Ordnung fich so weit gemanfert haben, daß fie der Regierung jede beliebige darstelle, ähnlich wie es bei ungebührlicher Erregung rube Summe zur Verfügung stellen. Stimmten doch schon diesmal die störenden Lärms der Fall sei, die in derselben Vor- Herren Rickert und Brömel in holder Eintracht mit den beiden konschrift mit Strafe bedroht werde. Im Interesse einer jervativen Parteien und den Nationalliberalen der Polenvorlage zu? gleichmäßigen Durchführung dieser Grund=
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Alle Klagen und Vorstellungen bei dem Reichsgrafen Pickler waren bisher vergeblich. Einem Besizer, der zum Schutze seines Grundstückes die Errichtung eines Wildzaunes verlangte, erwiderte der Graf: Was denken Sie denn, der kostet mich mehr als ihr ganzer Roggen wert ist!" Aber nicht bloß die Bauern, auch der Pächter des Gutsbezirks Kahren leidet schwer unter der Freßgier des gräflichen Wildes. Dieser entschloß sich endlich am 11. April dieses Jahres zur Einberufung einer Versammlung der geschädigten Bauern in der Nähe von Rottbus, zu der er auch den Reichstags- Abgeordneten Antrick eingeladen hatte, damit dieser die bestehenden Zustände kennen lerne und eventuell Rat fchaffe. Der Gutspächter erörterte in Gegenwart der ungefähr 100 Landleute die Notlage, in der sie samt und sonders sich befänden. Die gesamte Flur sei ein einziger Wildpark des Grafen Pückler, für dessen Wildstand sie das Futter zu liefern und die Kosten zu tragen hätten. Eine geregelte Ackerkultur fei unter verwandten Umständen rein unmöglich und ihr aller Ruin unausbleiblich und nur eine Frage der Zeit, wenn die jetzigen Zustände weiter dauerten. Antric erläuterte an der der Erhebung von Anklagen wegen groben Unfugs die in der Unfallfürsorge- Gesezes für Gefangene. Die Vorlage bestimmt, Hand des Wildschaden- und Jagdgesezes, daß die AngelegenRechtsprechung des Reichsgerichts zum Ausdruck gekommenen daß für Gefangene in staatlichen Anstalten der Staat, in tom Grundsätze sich stets genau zu bergegenwärtigen." munalen Anstalten der Ortsarmen- Verband die zu zahlende Unfall heit vor den Landtag, aber nicht vor den Reichstag gehöre. Die Zukunft wird lehren, ob damit endlich der heillofe Unfug entschädigung zu leisten hat. Auf Antrag des Abg. Gamp( ft.), Aber da auch das Bürgerliche Gesetzbuch Bestimmungen über einer gänzlich unhaltbaren Rechtsprechung ernstlich und gänzlich be- der in der Vorlage eine zu hohe Belastung der Ortsarmen- Verbände den Wildschaden- Ersatz enthält, läßt sich die Angelegenheit feitigt werden wird. erblickt, wurde der Entwurf zur nochmaligen Beratung an die Koms auch vor dem Reichstag erörtern, wenn die Geschädigten sich Freilich, die Beseitigung dieses einen Erbübels deutscher mission zurückverwiesen. zu einer Petition an denselben entschließen. Das wird wohl Rechtsauslegungskunst bedeutet für die allgemeine Entwicklung unsres An eine Kommiffion von 14 Mitgliederu ging der Gefeß geschehen. Rechtslebens noch immer unendlich wenig. entwurf betreffend die Ausführung des Schlachtvieh- und FleischDer Reichsgraf von Bückler - Branik war über dieses Aufbeschan- Gesetzes sowie der in Form eines Gesetzentwurfs getreten feines Gutspächters wütend. Sofort wandte er sich mit fleidete Initiativantrag v. Mendel- Steinfels( t.) betreffend einer Beschwerde an den Landrat des Kreises von Wackerbarth die Schlacht vieh- Versicherung. Aus der Debatte ist zu und berlangte den Widerruf der Bestallung des Gutspächters erledigte am Donnerstag in erster und zweiter Lesung das Abs erwähnen, daß Herr v. Mendel- Steinfels fein Bedauern äußerte, daß zum Gutsvorsteher- Stellvertreter für den Gutsbezirk Kahren. kommen, das die Mehrzahl der europäischen Staaten zum trichinöses Fleisch nicht zur menschlichen Nahrung verwendet werden In einem Schreiben vom 11. Mai kam der Landrat der Schutze der für die Landwirtschaft nüßlichen Vögel getroffen tönnte. Nur die amerikanischen Trichinen und die Borfäure Forderung des Reichsgrafen nach und entsetzte den Guts- hat. Die Uebereinkunft ist sehr mühselig hergestellt worden ist nach agrarischer Wissenschaft verderblich für Leib und Seele. pächter seiner Würde mit dem Bedeuten, von dem genannten und hat den Fehler, daß gerade Italien , das Land des Vogel - Am Freitag stehen neben dem freifinnigen Antrag auf Aenderung Tage ab sich jeder amtlichen Thätigkeit zu enthalten und sein mordes, ihr nicht beigetreten ist. Auch England, Dänemark , der Landtagswahlkreis Einteilung nur kleinere BorAftenmaterial sofort an den Gemeindevorsteher zu Kahren Holland, Rumänien und Norwegen haben aus unbekannten Tagen und Betitionen auf der Tagesordnung. abzugeben.
fäße haben auf Ersuchen des Reichs Justizamts Nach Erledigung der Polenvorlage beriet das Haus in zweiter die Justizverwaltungen der einzelnen Bundes: Lesung den Gefeßentwurf betreffend Ausführung des§ 7 des Reichsstaaten die Beamten der Staatsanwaltschaft angewiesen, bei
Gründen den Beitritt zur Konvention abgelehnt.