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England.
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wortete auf die Frage, warum er feinen Dienst gethan: Meine städtischen Arbeiter würden es thatsächlich als eine Wohlthat Stadtrat Strafmann: Die Fraut des Wärters bekommt die politische und philosophische Ueberzeugung er empfinden, wenn sie erführen, was für sie Rechtens ist, un die von Unterstützung, welche das Gehalt des Mannes ausmacht, abzüglich Tauben mir nicht, gegen das Volk zumarschieren." den unteren Organen geübte Willtür abzuschneiden. Aber die des Krankengeldes. Die Kündigung mußte erfolgen, sie liegt in den Ihm wurden 80 Fr. Strafe zudikliert. magh Ausschußvorschläge sind nicht dazu geignet; es wird alles beim alten Etatsverhältnissen. Im Krankheitsfall muß ein Stellvertreter einbleiben. Wir beklagen dies um so mehr, als gerade die widerspruchsvolle treten. Die Deputation für die Frrenpflege hat heute der Frau die und zwiespältige Behandlung der Arbeiter durch die untergeordneten Unterstüßung weiter gewährt. Nach seiner Genesung soll er wieder Ausweisung von Arbeitern aus Deutschland . In der Aufsichtsorgane einen ihrer Hauptbeschwerdepunkte bildet. Die in den städtischen Dienst eintreten. Kammer interpellierte am Donnerstag der Abgeordnete Melchers Herren vom Magistrat sind ja in den einzelnen konkreten Fällen Stadtv. Zubeil( Soc.): Das ändert an dem Fall gar nichts. den Minister des. Aeußern wegen der gegen zwei niederländische bereit, weiter zu gehen als der Magistrat gesetzlich verpflichtet ist; Für den Wärter ist es ein großer Verlust, wenn er aus solchem Arbeiter Broens und Hajec als lästige Ausländer verfügten die Art und Weise aber, wie der Magistrat dieses Mehr giebt, ist Grunde entlassen wird. Wenn wieder ausgeführt wurde, daß unsre Ausweisung aus Rheine ( Westfalen ). Er behauptet, eben nicht geeignet bei den städtischen Arbeitern das Gefühl städtischen Arbeiter in gar kein festes Vertragsverhältnis treten wollen, diese Arbeiter feien teine Socialdemokraten und be- der Befriedigung zu erwecken oder zu stärker. Dieses Mehr so muß ich dem wiederum widersprechen. Sie thäten es gern, schäftigten sich nicht mit Politit. Sie seien schon seit Jahren wird nicht gegeben als Recht, sondern als Zuckerbrot, als wenn der Magistrat sie auch in die ihnen zukommenden Rechte einin Rheine wohnhaft, feien als gute Arbeiter bekannt und besondere Vergünstigung an gutgesinnte Arbeiter. Das ist nicht der setzen wollte, wie sie sie in großen Privatbetrieben auch genießen, es läge nichts gegen ihre Führung vor. Der einzige Grund Weg, zu dem von Ihnen so sehr ersehnten Ziel der Ruhe und wenn er die Arbeiter als gleichberechtigt betrachten wollte und die für ihre Ausweisung könne darin gefunden werden, daß sie Stetigkeit in der Verwaltung zu gelangen. Aber auch sonst sind die Arbeiterausschüsse endlich nicht bloß auf dem Papier einrichten wollte. die Rorrespondenz mit dem Fabrikanten Banheek in Enschede ver- Anträge absolut unzulänglich. Der Ausschuß hat sich dem Gewicht Die städtischen Arbeiter haben wiederholt verlangt, daß regelmäßig öffentlicht hätten, der von den Arbeitern seiner Fabrik verlangt habe, unfres Materials nicht ganz entziehen können, und so hat er überlegt, die Arbeiterausschüsse in den Betrieben tagen sollten, um die daß sie Arbeiter, welche in den Ausstand getreten waren, ersetzen ob man nicht noch einige Tage Lohn zulegen könne; so find die Beschwerden der Arbeiter entgegenzunehmen. Das ist bis jetzt sollten. Der Minister des Aeußern erwiderte, er fenne weder die winzigen Verbesserungen der Ausschußvorschläge entstanden. Andre abgelehnt worden. Statt eines Arbeiters fißt ein VerwaltungsThatsachen noch den Grund der Ausweisung. Jede Regierung aber Stommen sind viel weiter gegangen. In Einziehungsfällen sollen beamter den Arbeiterausschüssen vor. Auch verlangen die Arbeiter habe das souveräne Recht der Ausweisung Fremder und er, der bloß die verheirateten Reservisten berücksichtigt werden, die schon zwei die Einberufung der Ausschüsse zu gemeinsamen Sizungen Minister, ermarte zunächst den Bericht des niederländischen Ge- Jahre in städtischen Diensten stehen, und auch bloß für die Hälfte mit den Dezernenten. In einem mir heute zugegangenen Schreiben sandten in Berlin . Die Juterpellation wurde daraufhin bis auf der Zeit mit der Hälfte des Lohnes. weiteres vertagt. Diese leinen Ver- wird behauptet, in unsern Gasanstalten sei in Krankheitsfällen der befferungen stehen Verschlechterungen gegenüber. Alle unsre Anträge. Lohn nicht gezahlt worden, weil die Verordnung erst am 1. April welche. bezwecken, größere Klarheit in die Fassung der Verfügung zu d. J. in Kraft getreten sei. Ich bitte den Stadtrat Namslau um London , 3. Juni. Die Londoner Bevölkerung feierte den bringen, sind, obwohl Stichhaltiges dagegen nicht vorgebracht Auskunft hierüber. Frieden in durchaus würdiger Weise. Keine Orgien, feine Trunken- werden konnte, abgelehnt worden, angeblich, weil das alles Stadtv. Berger( A. 2.) bestreitet, daß die Privatindustrie rüc heit, feine ausgelassenen Sarnevale, sondern harmlose Unterhaltungen, im Verwaltungswege schon gemacht werde und man Selbst- fichtslos den§ 616 ausgeschlossen habe; der Kleinmeister müsse allergutmütige Kundgebungen und gegenseitiges Glückwünschen zum verständliches nicht สบ wiederholen brauche. Andrerseits dings dieses Recht haben, er könnte sonst in seiner Eristenz unters Friedensschluß. Glückstrahlende Gesichter überall. Ein Gefühl von find Zusäße aufgenommen worden, die überflüssig sind und graben werden, und versticße das nicht gegen die guten Sitten. Brüderlichkeit und menschlicher Busammengehörigkeit durch zu neuen Interpretationen der unteren Organe und zu neuen Stadtv. Goldschmidt: Wenn etwas gegen die guten Sitten Drang all die Hunderttausende von Arbeitern und Arbeite- Schädigungen der Arbeiter führen müssen. Der Zusatz der un verstößt, fo war es die Rede des Stadv, Stadthagen rinnen, Handelsgehilfen, Kaufleuten, Frauen und Mädchen, verschuldeten" Krankheit ist absolut überflüssig, weil selbstverständlich;( Unruhe, Rufe: 8ur Ordnung!) Die Unterschiede zwischen die fröhlich plaudernd, lachend, singend den ganzen Tag auch die Verfügung selbst spricht nicht davon. Die Annahme unfres den Ausschußvorschlägen und dem Antrag Augustin sind nicht sich zwischen dem Mansion House und dem Parlamentsgebäude Antrages würde die Hauptbedenken gegen die Verfügung beseitigen. fo groß, um diese Angriffe zu entschuldigen. Auf diese Weise wälzten. Cheapside, Fleet Street, Strand und Parliament Street Erst die Praxis wird ergeben, ob Ihre, ob unsre Auffassung wird man die Unternehmer nicht für den§ 616 begeistern. Kämen waren die Straßen, in denen sich die Friedensfeier tonzentrierte. die richtige ist. Das Odinm aber bleibt auf Berlin haften, die Ausschußvorschläge in ganz Deutschland zur Geltung, so würden Trotz des ungeheuren Verkehrs passierte kein Unfall. Wie gewöhnlich daß die größte, ste, vornehmste und reichste Kommune Deutsch - die Arbeiter glüdlicher dran sein. beschränkte fich die Londoner Polizei nur auf die Regulierung des lands diese wichtige Schußbeſtimmmmg außer Kraft ge= Der Vorsteher erklärt, daß der Stadtv. Goldschmidt den Verkehrs an Knotenpunkten. Die Massen sprechen gar nicht vom feßt und so den kleineren Kommunen ein nicht nachahmenswertes ersten Satz seiner Rede nicht hätte sagen dürfen. Siege, obwohl er, wie Punkte 1 und 7 zeigen, ein vollständiger ist. böses Beispiel gegeben hat. Das Berliner Gewerbegericht erwähnt Stadtv. Stadthagen bleibt dabei, daß nach§ 138 B. G.-B. die Sie unterhielten sich vielmehr von den braven Boeren, die sich so bedauernd in seinem letzten Bericht, daß diese Vorschrift von den Unter- Ausschließung des§ 616 gegen die guten Sitten verstößt. tapfer geschlagen hatten. De Wet und Delarey wurden mit nehmern zum Schaden der Arbeiter häufig ausgeschlossen wird. Die Unter allen Umständen sollte das wucherliche Treiben getroffen nicht weniger Respekt genannt als Roberts, Kitchener und French. Schwierigkeiten der Durchführung dieses Paragraphen mögen groß werden, nicht bloß das strafrechtlich wucherliche Treiben, sondern jede We ought to make them generals in India to fight Russia" sein, unüberwindlich sind sie nicht. Vor wenigen Wochen hat wirtschaftliche Ausbeutung des Ohnmächtigen. Herr Berger habe ( wir sollten De Wet und Delarey zu Generalen in Indien machen, der Königsberger Magiftrat eine Verfügung erlassen, welche fich direkt zugegeben, daß es sich für die Kleinmeister um einen Verum gegen Rußland zu kämpfen), meinten die Demonstranten. Auch principiell auf den dem Magistrat entgegengesezten Standpunkt stellt. mögensvorteil handle.( Lachen bei der Mehrheit.) Herr Goldschmidt über Paul Krüger hörte man kein böses Wort. Es war alles ver- Unser Antrag wird der Stadtgemeinde größere finanzielle Opfer hätte diese Ansicht nicht geäußert, wenn er noch der dritten gessen und verzichen. nicht auferlegen. Redner berührt kurz die einzelnen Forderungen Abteilung angehörte.( Der Vorsteher verweist dem Redner diese Freilich, die Harmlosigkeit der Londoner Volksstimmung kann des eben erwähnten Antrages hinsichtlich der Definition des Be- Aeußerung.) Dann hat er noch dieselbe falsche Ansicht wie früher.( Großer das Urteil der Geschichte über den frevelhaften Krieg nicht ändern.- griffs der unverschuldeten Verhinderung und der verhältnismäßig Lärm; der Vorsteher erklärt dies für eine persönliche Beleidigung; London , 4. Juni. Das Unterhaus nahm mit 216 gegen und gehen keineswegs ins ferlose. Inter 1f haben wir eine Ich habe das gar nicht gesagt, noch sagen wollen.( Stürmische Unnicht erheblichen Zeit. Die Anträge bewegen sich auf festem Boden die Erwiderung des Redners geht unter stürmischen Schlußrufen verloren.) 49 Stimmen die dritte Lesung der Anleihebill an. Im Laufe Generaltlausel eingefügt und schließlich, um den Auslegungstünsten ruhe, andauernde Schlußrufe: der Vorsitzende droht mit Wortder Debatte erklärte Schatzkanzler Hids Beach, daß einer der der unteren Organe einen Riegel vorzuschieben, in Nr. 4 für die Accord- entziehung.) Die große Masse der Arbeiter steht auf den Standpunkt, ersten Beratungsgegenstände die Frage sein müsse, wie es ein- arbeiter eine besondere Bemerkung gemacht, die übrigens wörtlich dem daß wir ihre Meinung zu respektieren und hier zum Ausdruck zu bringen zurichten sei, über die aus den Minen von Transvaal fließenden Kommentar von Blanc entstammt. Nehmen Sie unsre Anträge an und haben, Herr Goldschmidt scheint das nicht mehr für nötig zu halten. Staats- Einkünften fo zu verfügen, daß damit der Zins eines Teiles machen Sie dadurch manche Unterlassungsfünden der Stadt wieder( Nener Ausbruch der Entrüstung bei der Mehrheit; der Vorder Kriegsschuld gedeckt wird.- Aus Pretoria meldet das" Neuter- Bureau": Nach den Stadtv. Goldschmidt( N. L. ): Wir nehmen die Vorlage so an, Socialdemokraten: Unerhört! Stadtv. Stadthagen : Zur Gesteher entzieht dem Redner das Wort. Rufe bei den aus der Napkolonie eingehenden Berichten gestaltet sich die Lage wie sie der Ausschuß an uns bringt.( Burufe bei den Socialdemo schäftsordnung!) dort sehr befriedigend. Fouché hat sich ergeben. Täglich finden sich demokraten.) Die am meisten angefochtene Nr. 3 ist verbessert worden auch viele andre Kämpfer zur llebergabe ein. Kollege Heimann beruft sich auf das Bedauern des Gewerbegerichts darüber, daß die Unternehmer den§ 616 ausgeschlossen haben. Der Kampf gegen den Fleischring in Chicago . Vom Diese Unternehmer haben aber auch nichts andres an die Stelle 4. Juni wird aus Chicago gemeldet: Die Heranziehung von Negern gesetzt, während in der geänderten Verfügung alles niedergelegt ist, zum Ersay der ausständigen Fuhrleute der Meat- Packing- Gefell Magistrat in diesen Beziehungen liberal gehandelt, das muß an was der Gesetzgeber im Auge gehabt hat. Im ganzen hat der Stadtv. Stadthagen verlangt abermals das Wort zur Geschäftsschaften führte heute zu zu ernsten Zusammenstößten zwischen lärmenden Volkshaufen und der Polizei; auf beiden Seiten wurden teine Ursache, wie ich auch den Unvillen der städtischen Arbeiter, Absicht, erkannt werden; die städtischen Arbeiter haben zu Beschwerden Stadtv. Singer( zur Geschäftsordnung): Ich habe nicht die viele Personen verwundet; zahlreiche Verhaftungen wurden vor- von dem Herr Heimann, sprach, in den Kreisen der Arbeiter, mit um das Recht der Versammlung zu wahren, veranlaßt, den Vorin diesen Streit einzugreifen, fühle mich aber, Eine Meldung an den„ C. P. V." kündigt den Zusammenbruch denen ich verkehrt habe, nicht habe finden können. stcher darauf aufmerksam zu machen, daß die Wortentziehung durch des Ringes an; auf die Eröffnung des Generalstaatsanwalts, es schluß des§ 616 stimmen, was nach dem Antrage Augustin nicht den Betreffenden zweimal zur Sache rufen( Rufe: Ist geschehen Stadtv. Maas ( A. L.): Wir werden einstimmig für den Aus die Geschäftsordnung nicht begründet wird. Der Vorsteher mußte werde gegen alle an der„ Geschäftsverschwörung des Fleischringes" der Fall sein soll. Wir wollen, daß die Entscheidung beim Magistrat, und beim zweitenmal die Wortentziehung androhen.( Stufe: Iſt Beteiligten die Untersuchung eingeleitet werden, erwartet man noch bor Mitte des Monats eine allgemeine Reduktion der Preise und nicht beim Richter liegen soll. geschehen!) Wenn Sie den stenographischen Bericht einsehen, werden die Auflösung der Organisation des Fleischringes selbst. Fraktion die Annahme der Ausschußvorschläge und die Verwerfung Borsteher hat diese Formen nicht inne gehalten. Dies ist der Stadtv. Bütow( Fr. Fr.) empfiehlt ebenfalls namens feiner Sie finden, daß das nicht geschehen ist.( Widerspruch.) Der und aller weitergehenden Anträge. Zweck meiner Worte. Ich hoffe, sein Gerechtigkeitsgefühl wird ihn selbst dazu führen, einzugestehen, daß ihm in der Eile und erflärlichen Aufregung diese Bestimmungen nicht ganz im Gedächtnis waren.
genommen.
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Kommunales.
1
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Endu
Stadtverordneten Versammlung. idade 21. Sigung vom Donnerstag, den 5. Juni 1902. nachmittags 5 hr.
Vorsteher Dr. Langerhans eröffnet die Sigung um
1/26 11hr.
gut!( Beifall.)
Stadtv. Hugo Sachs( A. L.): Auch heute wieder macht die Socialdemokratie aus der Sache eine principielle Frage, wirft uns vor, daß wir ein böses Beispiel gäben, ein Odium auf uns laden würden, und will uns gute Sitten lehren. Wir lehnen die Be Ichrung von dieser Seite ab.§ 616 ist fein Zwangsrecht, sondern auflösbares Recht.
Aus den in vier Sigungen gepflogenen Ausschuß- Beratungen über den Antrag Augustin u. Gen., die Magistrats- Es ist einer großen Stadt unwürdig, die Anwendbarkeit einer Bestimmung verfügung wegen der Nichtanwendung des
§ 616 B.-G.-B.
außer Kraft zu fegen, ist ein gar klägliches Resultat herausgekommen. Natürlich ist von einem Beschlusse, dem Magistrat die Aufhebung der Verfügung zu empfehlen, keine Rede; vielmehr hat die Mehrheit dem vom Magistrat aufgestellten Grundsatze zu gestimmt. Dazu ist von den Stadtvv. August in u. Gen. Heute folgendes Amendement eingebracht: Die Versammlung ersucht den Magistrat zu erwägen, ob die Verfügung nicht nach folgenden Richtungen zu ändern ist: An Stelle der angeführten Verfügung Bestimmungen folgenden Inhalts zu setzen:
=
Vorsteher: Das Wort ist Ihnen entzogen.( Stadtv. Stadt hagen : Zur Geschäftsordnung!) Unterbrechen Sie mich nicht, wenn ich Sie rettifizieren will. Sie können eine schriftliche Eingabe machen, damit die Versammlung über mich zu Gericht figt, aber im Augenblick muß ich bitten, meinen Anordnungen zu folgen.
ordnung.
Vorsteher: Ich rufe die Versammlung zum Zeugen an, daß ich ihm mindestens zweimal gesagt habe, ich müßte ihm das Wort entziehen.
Stadiv. Stadthagen stellt unter andauerndem wüsten Lärm verschieben, mit der Begründung, daß die Versammlung in so under Versammlung den Antrag, die Beschlußfassung auf acht Tage zu motivierter Erregung nicht beschließen könne.
Der Antrag wird abgelehnt und die Debatte geschlossen. Es folgen persönliche Bemerkungen. Der Antrag Augustin wird abgelehnt, der Ausschußantrag angenommen. Die Anfrage wegen der
Synditus Weise bestätigt die angeführten Fakta. Es sei Sorge getragen, daß Schaubuden , Stehbierhallen und was sonst den Anstand verlegen könne( Große Heiterkeit), dort nicht errichtet werden. Die Konkurrenz für die stehenden Geschäfte komme nicht in Betracht. Trotzdem es schon 9 Uhr geworden, wird Besprechung be beschlossen.
Stadtv. Stadthagen ( Soc.): Der Vorredner liebt es ja, mit soeben die Anwesenheit von Socialdemokraten im Frankfurter Stadt dem Brustton der Ueberzeugung gegen uns zu dommern. Er hat einen waschechten Socialdemokraten, der sitt in diesem Parlament. parlament geleugnet. Vielleicht fennt er den Genossen Dr. Quard, auszuschließen, die möglicherweise mit Rechtswirkung gar nicht ausges schlossen werden kann; aber auch das schon früher geltende Recht haben Sie in den ferneren Bestimmungen rückwärts revidiert. Soweit wie die herrschenden Klassen im Gefeß gingen, muß auch der Magistrat gehen. Prof. Ehrlich hat schon 1899 die Ansicht des Vermietung des ehemaligen Köllnischen Rathaus- Grundstücks zwingenden Rechts vertreten, in neuerer Zeit steht Dr. Sinzheimer wird vom Stadtv. Gericke damit begründet, daß angeblich dort für auf demselben Standpunkt. Darauf, daß der allgemeine Aus- 3 Jahre 20 Läden für 3000 m. vermietet werden sollen. Er be schluß gegen die guten Sitten verstößt, legen wir das mängelt, daß man an dieser Stelle solche Läden errichten wolle entscheidende Gewicht. Die Gewerbe Inspektoren haben diese Auf- und meint, die Stadt Berlin könne die 3000 M. entbehren. faffung gegenüber den Beschlüssen der Kartelle, den§ 616 generell auszuschließen, vertreten. Ob etwas andres an die Stelle gesezt wird oder nicht, ist gleichgültig und die städtischen Arbeiter wiffen sehr gut. daß ihnen hier ein bisheriges Recht genommen werden soll. Wie kann man behaupten, daß die städtischen Arbeiter mit der Neuordnung zufrieden sind dem Gesamtprotest dieser Arbeiterschaft gegenüber? Die Polizeibehörden haben angeordnet, Stadtv. Michelet ( fr. Fr.) meint, inmitten der Stadt verbiete weil selbst sie diese Ansicht der Gewerbe- Inspektoren für rechtlich er- fich doch eine solche Ausnüßung durch das Unternehmen à la Schöppenkannten, daß Arbeitsordnungen, welche diesen Ausschluß enthielten, stedt der Grundeigentumsdeputation. Durch diese Budenstadt habe die d) militärische Reserve- und Landwehrübungen, zu ändern seien. Mit der liberalen Interpretation durch Deputation dem seligen Mühlendamm zur Auferstehung ver e) Vorkommuiffe in der Familie oder im Hauswesen, die das den Magiftrat steht es auch nicht durchweg so, wie hier ausgeführt holfen, wo Hamburger Lederhosen und Scholem nomine Brühl Fortbleiben des Arbeiters rechtfertigen, z. B. Tod, Entbindung, worden ist. Ein Wärter Stredlow in Wuhlgarten ist durch seine Dienst Triumphe feiern.( Heiterkeit.) Fortbleiben des Arbeiters rechtfertigen, z. B. Tod, Entbindung, befliffenheit zu Schaden gekommen, ist heute noch krant, bezieht seit Stadtv. Wallach: Die Grundeigentums- Deputation hat endplögliche Erkrankung eines dem Hausstande angehörigen Ende März kein Gehalt mehr und wurde gekündigt, weil er in Ausübung lich die Gegend einigermaßen verschönert( Heiterkeit); sie muß die f) im übrigen ist es der zuständigen Verwaltung überlassen, feiner Dienstverrichtungen fich einen Unfall zugezogen habe, ihr überwiesenen Grundstücke verwerten. auch andre Vorkommnisse als unverschuldete Verhinderung zu( Zwischenruf des Stadtv. Goldschmidt: Der Fall ist unmöglich) Brovisorium handelt, welches den jetzigen abscheulich häßlichen ZuKann es etwas Juhumaneres geben? Der Oberbürgermeister betont, daß es sich bloß um ein 2. Als verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit behandelt worden. Herr Goldschmidt scheint die Wege des Herrn ießt nicht reden, damit würde man Der Fall ist ja in der Deputation für Irrenpflege besprochen und ſtand ersetzen foll. Heber sie definitive Berending follte man Geschäfte andrer der Behinderung gilt: Hugo Sachs zu wandeln. Der Mann hat gekündigt werden Leute besorgen. Das wegwerfende Urteil des Herrn Michelet sei a) ein Zeitraum bis zu drei Tagen; müssen auf Grund der Nr. 2, die Unterstützung, die er erhalten, unberechtigt. b) bei Krankheitsfällen des Arbeiters ein Beitraum bis 6 Wochen, ist nicht Lohn, sondern Almojen. Wir hatten beantragt, daß in Stadtv. Borgmann: In die Grundeigentums- Deputation fann und falls er seit länger als zwei Jahren im städtischen Dienst solchem Falle der Lohn bis zur Genesung zu zahlen sei; da wurde kein neuer Geist, wvie ihn Herr Michelet wünscht, einfich befindet, ein Zeitraum bis 13 Wochen; uns erklärt, das geschehe schon. An diesem Fall erkennen Sie das ziehen, wenn er nicht zuvor in diese Versammlung einzieht,
1. Eine unverschuldete Verhinderung im Sinne des§ 616 des Straf- Gesetzbuches liegt vor bei Abhaltung durch a) Krankheiten,
b) militärische Kontrollversammlungen oder Orders, c) Wahrnehmung gerichtlicher oder polizeilicher Termine,
Familienmitgliedes,
erachten.
auf Grund der Nr. 2.
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c) bei militärischen Uebungen ein Zeitraum bis zu acht Wochen. Gegenteil. Der Magistrat hat gewünscht, frante Arbeiter mög- und das ist bei dem jezigen Wahlrecht unmöglich.( Heiterkeit.) Gegen 3. Der Lohn ist für die unter 1 und 2 erwähnten Fälle fort- lichst bald abzuschieben, auch wenn sie durch den Dienst krant die beabsichtigte Verwertung habe ich nichts. Was wünschen denn zuzahlen, jedoch ist der Betrag abzuziehen, der dem Arbeiter aus geworden sind. Würden Sie dieselbe Meinung vertreten, wenn es eigentlich die Interpellanten? Den jezigen Zustand erhalten wäre einer, auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- sich um einen höheren Magistratsbeamten handelte? An das gute eine Verschlechterung.
oder Unfallversicherung oder auf Grund des Reichsgesetzes, be- Herz der Verwaltung verweist man nur Almojenempfänger, nicht Stadtv. Caffel schließt sich den Ausführungen Borgmanns und treffend Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen ein- das gute Recht der Arbeiter. Es scheint unerhört, wenn des Oberbürgermeisters an und verteidigt ebenfalls die Grundberufenen Mannschaften, vom 10. Mai 1892, autommt. ein Stadtverordneter zustimmen kann der Nr. 2, zustimmen eigentums- Deputation. 4. Im Falle eines Accordlohnes ist als Entschädigung der der Kündigung eines Arbeiters, der fich durch seine Nachdem Stadtv. H. Sachs sowie nochmals die Stadtvv. einem Durchschnittsbetrag des gewöhnlich verdienten Lohnes ent- Dienstbefliffenheit eine Krankheit zugezogen hat. Es handelt sich um Michelet , Borgmann und Stadtfynditus Weise gesprochen, sprechenden Betrag zu zahlen. eine ungerechtigkeit traffester Art, deshalb wollen wir die Beschließt die Besprechung. Referent ist Stadtv, Dove( A. L.). stimmungen des§ 616 etwas fester abgrenzen, und ich bitte dringend Schluß 410 Uhr. darum, noch im letzten Augenblick von den Ausschußvorschlägen ab
Stadtv. Heimann( Soc.): An der Form ist uns im vor liegenden Falle gar nichts, an der Sache alles gelegen. Die zusehen.