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/«t tretet" im'Smne des Z 151 der Reichs�Gewerbe-Ordnung, sondern nur als G e w e r b e g e h i 1 f e n des Angeklagten auf­gefaßt und die in dein Lokale des Letzteren vorgekommenen Unregelmäßigkeiten diesem allein zur Last gelegt. Die vom Rechtsanwalt Leop. Meyer gegen diese Entscheidung ein- gelegte Berufung hat das Ober-Verivaltungsgericht für begründet erachtet und sich der Vertheidigung in folgendet Ausführung an- geschlossen: Zweifellos ist es, daß der Beklagte im November und Dezember, als das verbotene Spiel in seinem Lokale statt- fand, durch schwere Krankheit verbindert war, sich um sein Geschäft zu bekümmern und von dem verbotenen Spielen keine Kenntniß hatte. Die Geschäfte während der Krankheit besorgte der LI jährige Stiefsohn und der Beklagte könnte für die Handlungen und Unterlasinngen desselben nur verantwortlich gemacht werden: ») falls der Stiefsohn wirklicher Stellvertreter war, wenn ihn bei der'Auswahl desselben der Vorwurf mangelhafter Sorgfalt träfe; d) falls der Stiefsohn nicht Stellvertreter im Gewerbebetriebe war, wenn der Beklagte sonst die ihm obliegende Pflicht fort- gesetzter Aufmerksamkeit versäumt hätte. Nach beiden Richtungen hin sei Nichts erbracht, namentlich sei dem Beklagten infolge seiner beständigen schweren Krankheit eine sortgesetzte Auf- merksamkeit unmöglich gewesen. Es könne deshalb auf sich be- ruhen, ob der Stiefsohn ein eigentlicher Stellvertreter ivar oder nicht und es müffe die Entscheidung des Bezirksausschusies schon deshalb aufgehoben werden, weil der Thatbestand des Z 53 Abs. 2 der Gewerbe-Ordnung nicht erfüllt sei. Eine etwas mysteriöse Dame wurde gestern der 89. Ab- theilung des Schöffengerichts in der Person der Hotelbesitzers- Ehefrau Wilhelmine Dräßler aus der Untersuchungshast vor- geführt. Tie unter dem Verdachte der Hochstapelei stehende An- geklagte ist früher mit einem adeligen Herrn verheirathet ge­wesen. Nack; dessen Tode hatte sie das Unglück, längere Zeit in der Provinzial-Jrrenanstalt zu Schleswig   zubringen zu müssen, sie ist aber im Jahre 1890 als geheilt entlassen worden. Dann hat sie ihren jetzigen Ehemann geheirathet und mit demselben in Dresden   ein Hotel betrieben. Weshalb sie ihren Ehe- mann verlasien hat, gab sie in der Verhandlung nicht an. Mitte Februar erschien sie in dem Groß'schen Hotel in der Dorotheenstraye, wo sie sich unter dem Namen einer Frau v. Maltzahn ein Zimmer anweisen ließ. Sie führte zwei auffallend schöne und anscheinend werthvolle Hunt,. mit sich, aber keinerlei Gepäck. Daß die Angeklagte auch nicht im Besitze von Mitteln war, stellte sich heraus, als der Portier sie um Vorausbezahlung des Zimmers anging, die angebliche Frau v. Maltzahn erklärte, daß sie augenblicklich nicht zahle» könne, sie habe aber in Berlin   reiche Verwandte, von denen sie am folgenden Morgen Geld holen wolle. Während ihrer Ab Wesenheit vom Hotel könnten ihre beide Hunde als Pfand zurück bleiben. Die Dame wurde daraufhin nicht weiter behelligt, alle ihre Wünsche wurden befriedigt und daß sie gewöhnt sei, auf einem großen Fuße zu leben, ging aus ihrem ganzen Austreten hervor. Die beiden Hunde erhielten jeder mehrere Pfund Rindfleisch. Am folgenden Tage ging die Dame und kehrte nicht wieder. Als sie ermittelt wurde, stellte sich heraus, daß sie auch eine arme Kutschersfrau um mehrere Mark durch falsche Vorspiegelungen geprellt halle. Die beiden Hunde sind inzwischen verkauft worden, ohne daß es gelungen ist, den Besitzer zu ermitteln, denn die Angeklagte gab an, daß die beiden Thiere auf der Straße zu- gelaufen seien. Im gestrigen Termine beantragte der Staats­anwalt gegen die Angeklagte eine Gefängnißstrafe von 4 Monaten. Der Gerichtshof nahm aber zu Gunsten der Angeklagten an, daß ihr Verhalten im Hotel als ein Betrug nicht aufzulassen sei. da sie sich sofort als mittellos erklärt habe und wohl hoffen durfte, bei hiesigen Bekannten, auf die sie sich im Termin berufen hatte, Unterstützung zu finde». Wegen des zweiten Betrugssalles wurde auf eine Gefängnißstrafe von einem Monat erkannt und hiervon wurden 2 Wochen für verbüßt erachtet. Einverbummeltes Genie" stand gestern in der Person des früheren Studenten K l a h r vor der II. Strafkammer des hiesigen Landgerichts I, um sich wegen einer Reihe von Be- trügereie» zu verantworten, die er gegen hiesige Geschäftsleute ausgeführt hat. Ter Angeklagte hat verschiedene Geschäfte für chirurgische Instrumente, Buchhandlungen k. unsicher gemacht und dieselben durch Entnahme von Maaren aus Kredit geschädigt. Er pflegte in der Maske eines fleißigen Kandidaten der Medizin aufzutreten, der zu Studienzwecken der ge- forderten Instrumente, medizinischen Lehrbücher und dergleichen bedürfe. Fast in jedem Falle bediente er sich bei den Verhand- lungen mit den betr. Geschäftsleuten eines Dokuments, in welchem sein angeblicher Vater, der sich als Rentier Brenning. Jnvalidenstraße 20, unterzeichnet hatte, sich damit einverstanden erklärte, daß sein Sohn zu Studienzwecken die geforderten Maaren entnähme und sich verpflichtete, die Schuld durch Ratenzahlungen innerhalb dreier Monate zu begleichen. Das ganze Auf- treten des jungen Mannes war so Vertrauen erweckend, daß sich die Geschäftsleute in den allermeisten Fällen mit Rucksicht auf das überreichte Dokument zur Kreditgewährung verstanden. Der Angeklagte machte Bücher und Instrumente aber sehr bald zu Gelbe und überließ es den Geschäftsleute», sich zu spat davon zu überzeugen, daß sie das Opfer eines dreisten Betrügers geworden waren und ein Rentier Brennina in der Jnvalidenstraße 20 gar nicht existirte. Da der Angeklagte zur Zeit eine ihm kürzlich erst zudiklirte dreimonatige Gefängnißstrafe verbüßt, so erhielt er diesmal eine Zusatzstrafe von I I a h r 3 Monaten G e f ä n g n i ß. Wegen wissentlich falscher Ruschnldigung hat das Land- gericht den auch in Berlin   bekannte» früheren österreichischen Lieutenant L)skar Schloffbauer, zuletzt in Kiel  , zu einem Jahr drei Monaten Gesängi verurtheilt. DerEhrenmann" hatte einem jnngen Menschen unter dem schwindlerischen Versprechen, ihm eine Stelle als Korrespondent derMagd. Ztg." verschaffen zu wollen, überredet, an die Polizeibehörde zu Spandau   eine Postkarte des Inhalts zu schreiben, daß sich bei einer Frau D. in Hamblira der Mörder Wetzel verborgen halte. Die Folge war, daß Polizisten Nachts bei der geängstigten Frau ein­drangen. Haussuchung hielten und im Begriffe standen, die un- schuldige Frau gesesielt nach Spandau   zu befördern. Die Sache klärte sich indeß rasch als ein Rache-Akt gegen Frau D. auf. mit ivelchcr Sch. ein Liebesverhältniß unterhalten hatte, das von der Dame abgebrochen worden war. Wann verjähre» die Ansprüche der Hiuterbliebene» eines infolgeBetriebsunfallesVerstorbenen? Nach§ 59 des Unfallversicherungsgesetzes haben Entschädigungs  - berechtige, für welche die Entschädigung nicht von Amtswegen festgestellt ist, ihren Entschädigungsanspruch bei Vermeidung des Ausschlusses vor Ablauf von 2 Jahren nach den» Eintritt des Unfalls bei dem zuständigen Vorstande anzumeldeii. Wird ein Versicherter durch einen Unfall un in ittelbar getödtet, so ist es hiernach klar, daß die Ansprüche der Hinterbliebenen innerhalb der Frist von zwei Jahren nach dem Unfall angemeldet werden müssen, zweifelhaft aber wird die Frage, wenn der Ver- letzte erst geraume Zeit nach dem Unfälle stirbt, ohne daß vorher auf Grund des§ 5 U.- V.- G. eine Entschädigung für ihn festgestellt war. Das Reichs-Versicherungsaml hat in einet Rekurssache dahin entschieden, daß in Gcmäßheit des§ 59 Unfallversicherungs-Gesetzes der Lauf der Verjährungsfrist unter den angegebenen Umständen vom Tage des Unfalls beginnt, der Tag des Todes also für den Lauf der Frist nur dann maßgebend ist, wenn der Verstorbene bereits bei Lebzeiten ei ie Entschädigung bezogen hatte. Trotz dieser Entscheidung tzat nun, wie dieBerufsgen." niittheilt, neuerdings ein berufs- »enosienschaftliches Schiedsgericht in einer Berufungssache die Ansicht vertreten, daß in Fällen der oben bezeichneten Art ,die Verjährungsfrist jür die Ansprüche der Hinter- bliebenen erst zwei Jahre nach dem Tode des Verletzten ablaufe. Der oberste Gerichtshof ist in diesem Falle nicht in die Lage gekommen, die Gründe des Schiedsgerichts zu würdigen und die Frage einer iwchmaligen Prüfung zu unterziehen. Die Auslegung des Reichs-Versicherungs- amtes, so meint dieBerufsgenosienschaft", bedeutet unter Um­ständen für die Hinterbliebenen eine große Härte, denn wenn ein Verletzter kurz vor Ablauf der zweijährigen Verjährungsfrist seine Entschädigungsansprüche geltend macht, dann aber stirbt, bevor für ihn eine Entschädigung festgesetzt war. so würde für die Hinterbliebenen nur noch eine Frist von vielleicht wenigen Tagen zur Anmeldung ihrer zu erhebenden Ansprüche übrig bleiben. Es erscheint deshalb wünschenswerth, daß bei der in Aussicht ge- stellten Revision des Unfallversicherungs-Gesetzes auch die Regelung dieser Frage in Erwägung gezogen werde. Wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz vom Jahre 1857 war der Vorsitzende des sozialdemokratischen AgitationsvereinsLassalle  ", Herr Delcourt, vom Schöffen­gerichte zu 30 M. Geldstrafe event. 10 Tage Gesängniß verurtheilt worden. Gegen dieses Urtheil hatte D. Berufung eingelegt. Es handelte sich um folgendes Vorkommniß: Der Augeklagte präsidirte einer Versammlung des Vereins und ersuchte in der üblichen Weise den Schriftführer, das Protokoll der letzten Versammlung vorzulesen. Der die Versammlung überwachende Polizeilieutenanl verlangte vor der Verlesung den Namen des Schriftführers zu wissen. Der Vereinsvorsitzende verweigerte die Namensnennung. Der Schriftführer gehöre zum Borstande, die Namen der Vor- standsmitglieder feien auf dem Polizeipräsidium angemeldet. Im Sinne des Gesetzes sei deshalb der Schriftführer doch nicht als Redner" zu betrachten. Das Schöffengericht war zu entgegen- gesetztem Urtheile gelangt und hatte, wie erwähnt, auf 30 M. Geldstrafe erkannt. Die Strafkammer verwarf die Berufung. Daß Herr Delcourt am 10. März wegen Vergehens gegen § 106 des R.- St.- G.- B. zu 3 Monaten Gefänarnß verurtheilt worden ist, haben wir seiner Zeit schon mitgetheilt. Soziale Llcbcvlirhk. Der Streik bei Krüger, Fabrik chirurgischer Instrumente, Berlin  . Arlilleriestr. 23, dauert unverändert fort. Ans den Zechen Wattenscheid's   ist am 15. März zahl- reichen Bergleuten gekündigt worden. Ungefähr zur selben Zeit wurden in jener Gegend M i s s i o n s- predigten abgehalten. Um den Bergwerks-Besitzern das Gewisien zu schärfen oder die Bergleute aufs Jenseits zu ver- trösten? Ter Verein der Londoner Setzer hat nach dem soeben veröffentlichten 44. Jahresbericht im letzten Jahre 200 000 Mark an Arbeitslosen-Unterstützung verausgabt; ein Beweis, wie noth- wendig die Verkürzung der Arbeitszeit ist. Räch 4« wöchentlicher Dauer mußten die Londoner Buchbinder, und zwar jene, welche in B n ch d r n ck e r e i e n beschäftigt sind, ihren Streik um den Achtstundentag aufgeben. Für die meisten Londoner Buchbinder ist ja der achtstündige Ar- veitstag schon längere Zeit durchgeführt, die Buchdruckerei-Buch- inder aber mußten sich mit einer Lohnzulage von 2 Shilling pro Woche begnügen. Die Unternehmer motivirten ihre Ab- lehnung damit, daß in einem Betriebe nicht zweierlei Arbeits- zeit herrschen könne. Die Buchdrucker haben neunstündige Ar- beitszeit. Aus Charleroi   wird derKölnischen Zeitung  " unterm 21. März gemeldet: Auf Zeche Nord du Flsnu ver- weigerten bei der gestrigen Nachtschicht zwei Drittel der Arbeiter die Einfahrt wegen bedeutender Lohnkürzungen. Die Bergleute von Zeche Houssu beschlosieu auf einer gester» in Baume abgehaltene» Versammlung die Fortsetzung des Ausstandes. Die Bediensteten der kanadischen Pacific- Eisenbahn hatten kürzlich in der Gegend westlich von Winnipeg   die Arbeit e i n g e st e l l t. Am Dienstag dehnte sich der Streik über die ganze Linie von einem Ozean bis zum anderen aus. Seit Sonntag ist kein Personenzug aus dem Westen mehr einge- troffen. Bezüglich des Halberstädtcr Gewerkschaftskongresses werden wir um Veröffentlichung des Folgenden gebeten: Zur Begründung des Organisationsentwurfes der Generalkoininission führte Genosse Legren unter Anderem noch aus: Es ist eine unleugbare Thatsache, daß in einzelnen Gewerkschaften ein ge- wisier Kastengeist vorhanden ist, dem durch Bildung größerer Verufsorganisationsarnppe» entgegeu getreten werden muß. Die Bildung von Jndusirieverbänden kann jedoch nicht empfohlen werden, sie ist wegen Verschiedenheit der Einrichtungen in den einzelnen Verbänden zur Zeit noch nicht möglich. Die Hinder- nisse, die der Zusammensasiung der Berufsorganisationen in Unionen entgegenstehen, sind viel leichter.zu überwinden. Eine einheitliche Leitung der Agitation und des Unterstützungswesens durch die Unionen resp. die Generalkommission würde der bis jetzt herrschenden Anarchie ein Ende machen. Wenn die Schaffung von Unionen jetzt noch nicht möglich sein sollte, so müsse man diese wenigstens anstreben, in dem sich die einzelnen Berufs- organisationen mittelst Kartellen vereinigen, denen im Wesentlichen dieselben Aufgaben zufallen würden, die der ursprüngliche Ent- ivurf der Generalkoininission für die Unionen vergesehen hat. Die VolkSschullehrer der Stadt Hannover   hatten bei den städtischen Kollegen um Ausbesserung ihres Gehaltes petitionirt. Man überwies das Gesuch der Schul- und Finanz- komuiisflon zur Vorber-ithung; diese lehnte es endgiltig ab. da im Bürgervorsteherkolleg keinerlei Sympathie für das Gesuch vorhanden war. Die Lehrer können hieraus ersehe», wie nützlich es auch für sie ist. wenn in die Geineindevertretungen anstatt der Anhänger des Bürgerthums Sozialdemokralen geivählt werden. Bevor unsere Partei nicht in den Gemeiiidevertretungen die Mehrheit hat, werden auch die Volksschullehrer auf keinen grünen Zweig komnien. Löblich! Da die Bielefelder   städtische Behörde die Arbeitslosen nur einige Tage beschäftigte und dann wieder ent- ließ, wandte sich eine Kommisston von zwei Personen nach Minden   an die Regierung. Oberregierungsrath von Lüpke er- klärte der Kommission, die Regierung interessire sich auf das Eingehendste dafür, dem Nothstand, der in allen Städten des Regierungsbezirks Platz gegriffen hat, nach besten Kräften ent­gegenzutreten. Zu diesem Zwecke würde an die betreffenden städtischen BeHorden die Aufforderung erlassen werden, ent- weder Brot oder Arbeit für die Arbeitslosen zu schaffen, gleichgiltig ob verheirathete oder ledige Personen von der Ar- beitslosigkeit betroffen seien. Diese von den städtischen Behörden gewährte Unterstützung habe mit der sonstige» Arnienünterstützung nichts gemein." Die Kommission unterrichtete nun Herrn v. Lüpke von der Aeußerung des Bielefelder   Oberbürgermeisters, die Wegebauten vorläufig nicht in Angriff nehmen zu können. Herr v. Lüpke erklärte darauf, es wäre gleichgiltig, ob städtische Arbeiten vorhanden wären oder nicht; die Anweisung, solche zu beschaffen, würde dennoch erfolgen. Er bedauere sehr, daß die Arbeiter im Regierungsbezirk Minden   von einer allgemeinen Arbeitslosigkeit heimgesucht worden seien. Die Arbeitslosen werden nun das Weitere abwarten. Aus einer Reihe sächsischer Weberdörfer wird gemeldet, daß die Bevölkerungsziffer derselben fortgesetzt zurückgehl. In einigen Orten stehen eine Anzahl Häuser schon seit längerer Zeit leer, denn Käufer sind für diese ärmlichen Wohnstätten kaum zu finden, deren einstmalige Bewohner wegen dauernder Erwerbslosigkeit es vorgezogen haben, der H e i m a t h den Rücken zu kehren. Findet sich für solcheHäuser" überhaupt noch ein Käufer, so bewegen sich die Preise oft in Grenzen zwischen 100 bis 150 M., ja in Grüne Tanne ist sogar kürzlich ein solches Grundstück zum Preise von achtzig Mark losgeschlagen worden. Eine blutige Satire zum Heim- stättengesetz'der norddeutschen Junker! Eine sanitätsstatistische Erhebung. Seitens des preu- ßischen Kultusministers sind derA. R.-K." zufolge Erhebungen darüber angeordnet worden, in welcher Weise für die Heilung der an Geschlechtskrankheiten leidenden Personen, welche Orts-, bezw. Betriebs-, Dienstbotenkranken- oder ähnlichen Kassen an- gehören. gesorgt wird, insbesondere ob jene Personen freie Behandlung in einem Krankenhause, wo ein solches vorhanden ist, erhalten. Vevssc» inmtu ngc it. Die Verkündigung des Wahlresultats im SS. Kom« munal-Wahlbezirk erfolgte gestern Abend in einer öffentlichen Kommunalwähler- Versammlung. Das Resultat stellt sich wie folgt: T ö r m e r sdfr.) 869 Stimmen» Flatow(Soz.) 652 Stimmen, Die Genossen Janz und Flatow gaben der Ueberzeugung Ausdruck, daß dieses Resultat im besten Sinne überraschen muß, indem dieser Bezirk einer der ungünstigsten ist und die Partei hier zum ersten Male in die Kommunalwahl eingetreten ist. Auch die Agitation ist erst 8 Tage vor der Wahl in die Wege geleitet wor- den. Daher berechtige dieses Resultat zu der Annahme, daß nach anderthalb Jahren dieser Bezirk der Sozialdemokratie zufallen werde. Aus einen Sieg war von vornherein nicht gerechnet worden und dankte Genosse Flatow den Wählern, die ihm so unerwartet zahlreich ihre Stimme gegeben haben, in aufrichtiger Weise. Auch das Wahlkomitee sprach seinen Dank aus. Mit einem Hoch aus die internationale Sozialdemokratie schloß die Versammlung. Der Arbeiter-BildnngSverein zu AdlerShof   hielt am 17. März eine gut besuchte Volksversammlung ab, in welcher Reichstags-Abgeordneter M. Schippe! über den Einfluß der Großgrundbesitzer in Preußen einen Vortrag hielt, dessen Gedankengang im Folgenden kurz skizzirt ist. Nach den Wahlen vom 20. Februar 1890, als das Kartell, welches drei Jahre hindurch die Herrschaft im Reichstag ausgeübt halte, ge- schlagen war, erwarteten Manche eine etwas freiere, das Volk weniger belastende Richtung in unserer Politik. Sie täuschten sich. Das Zentrum, das früher in vielen Angelegenheiten mit den Oppositionsparteien stiuimte, bildet jetzt mit den beiden konservativen Parteien zusammen ein noch viel reaktionäreres Kartell, als das frühere war. Sehen wir zu, wer hinter diesem Kartell steht, so finden wir, daß es der Großgrundbesitzer, der Junker ist, der in Preußen und Deutschland   so_ maß- tebend wie in keinem anderen Lande ist. Wie kommt das? Im Mittelalter waren um das Rittergut des Junkers herum die Bauern angesiedelt, der eine mit mehr, der andere mit weniger Land, das er für sich bestellte, um dessen Ertrag für sich und seine Familie zu'verbrauchen. Sie mußten jedoch für de» gnädigen Herrn" einzelne Tage in der Woche arbeiten, und diejenigen von ihnen, welche Gespanne hakten die sog. spann» fähigen Bauern mußten mit ihrem Gespann demgnädigen Herrn" Dienste verrichten. Der Junker brauchte also weder de- sondere Arbeiter zu halte», noch eine Wirthschaft, Pferde, Wagen:c. zu haben. Als nun die Bauern, die nicht von der Scholle fortgehen oder ihre Kinder fortziehen lassen, oder auch nur lernen lassen durften, was diese wollten, immer mehr von den Junkern geschunden wurden. strebten sie danach, ihr Joch abzuschütteln. In Frankreich   besorgte das die französische   Revolution, die einfach einen Strich durch die Frohnden, welche den Junkern zu leisten waren, machte; es wurde bestimmt: Von morgen an sind die Bauern aus ihrem Acker frei und haben dem Rittergutsbesitzer weder persönliche Dienste zu leisten noch Gespann zu stellen w. In Preußen wurde Aehjiliches den Bauern versprochen, als es galt, das vor den französischen   Herren zusammengebrochene vollständig verlodderte Preußen wieder aufzurichten. Die Wiederaufrichtung konnte, das war klar, nur durch das Volk, und das waren damals haupt­sächlich die Bauern, geschehen. Daher die Versprechungen. Wie wurden dieselben gehalten? Als Napoleon   verjagt und das Werk der Bauernbefreiung in Angriff genommen wurde, verhunzte man dasselbe derart, daß den Vortheil allein die Großgrundbesitzer hatten. Die Frohnden wurden abgeschafft, die Bauern für frei erklärt aber, nicht genug, daß die Letzteren Jahrhunderte lang von den Junkern geschunden worden waren, erhielten diese jetzt noch eine Abfindung. Man sagte, und die Rechtsgelehrten wiesen es nach(wozu wären denn auch die Rechtsgelehrten da!), die Junker hätten ein Recht auf das Land der Bauern, das die Letzteren nur in Erbpacht hätten, lind dafür, daß die Bauern keine Frohnden mehr zu leisten hatten, erhielten die Junker erstens eine beträchtliche Geldsumme, was in Frankreich  , wie oben erwähnt, nicht der Fall gewesen war; zweitens mußten die größeren, die spannfähigen Bauern ein Drittel, vielfach auch die Hälfte ihres Landes an den Junker abgeben; die nicht spann- fähigen Bauern, die bisher dem gnädigen Herrn nur Handdienste geleistet hatten, mußten ihren ganzen kleinen Acker dem Junker abtreten. Man denke, welchen Machtzuwachs das Alles dem Junker einbrachte. Dazu kam. daß die Arbeiter nun zwar frei, aber besitzlos ge- worden waren. Während sie früher von dem Ertrage ihres Ackers hatten leben könne», den ihnen Niemand nehmen konnte, besaßen sie jetzt gar nichts weiter als ihre Arbeitskraft. Hatten sie nun- mehr keine Beschäftigung, so hatten sie nichts zu essen; sie mußten daher mit jedem Lohne  , der ihnen geboten wurde, zufrieden fein, und der Junker konnte sie nun weit mehr als früher ausbeuten, was er denn auch gehörig gethan hat und thut bis auf den Heu- tigen Tag. Dieser unverdiente, auf Kosten der großen Masse ge- schehene Machtzuwachs der Junker vermehrte sich in der Folge durch günstige Unistände noch bedeutend. Man fing an, den Schnaps, der bisher aus Kor» gebrannt worden war, aus Kar- toffeln zu brennen. Die preußischen Junker, die allein Kartoffeln bauten, weil auf ihrem leichten Boden Anderes nicht gut gedieh, steckten ihr Geld in die Anlage von Brennereien und ver- mehrten ihren Viehstand, �für den die Ueberbleibsel von den Kartoffeln, aus denen der Schnaps gewonnen worden>var, eine vortreffliche Mast sind. Die Junker eroberten mit ihrem Fusel nicht nur den ganzen deutschen   Markt und degenerirten damit namentlich im Westen die bisher aufstrebende, frei denkende Arbeiterschaft, sie eroberten auch den Wellmarkt. Da sie Jahr­zehnte lang keine Konkurrenten hatten, strichen sie kolossale Ge- winne ein. Jetzt ist ihre m Fusel der russische über. Aber weiter! Es kam die Zuckergewinnung aus Rüben auf und wieder hatten zunächst ein paar Jahrzehnte hindurch unsere Groß- grundbesiher das thatsächliche Monopol dieser Fabrikation, die den Zucker billiger herstellen ließ, als der Kolonialzucker kostete. So floß immer neuer Reichthum in die Taschen der Großgrundbesitzer. Diese strichen jedoch nicht blos die guten Preise für ihren Fusel und ihren Zucker ein: sie bekamen auch für jede Tonne, die sie ausführten, noch eine Prämie vom Staate, der das Geld dazu natürlich vorwiegend aus den Steuern nahm, welche die zahl- reichste Klasse, die der armen Bevölkerung, aufbringt. So flössen den Großgrundbesitzern weitere Millionen und Milliarden zu. Allein für ausgesührten Zucker sind seit 1871 500 Millionen Mark Prämien vom Staate gezahlt worden, eine Summe, die sich auf nur 400 Fabriken mehr haben wir nicht vertheilt. Vom