( Privatdepeschen des Vorwärts".)
Am letzten Verhandlungstage erledigte der Kongreß noch ein Der Punkt: Stellung der Kartelle in der
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gegen die Heranziehung der Berufsgenossenschaften, weil damit I getretene, den Arbeitern feindliche Saltung des preußischen Ministers der Widerstand des Unternehmertums gegen die ganze Ver- v. Thielen. In Stuttgart habe die Haltung der Behörden ein erficherung nur gereizt wird. Das Unternehmertum ist so und so freuliches Bild gezeigt. Es müsse anerkannt werden, daß in der gegen den Gedanken einer Arbeitslosen- Versicherung. Für mich ist württembergischen Hauptstadt die Gemeinde wie das Ministerium für reiches Arbeitspensum. Die Heranziehung der Arbeitgeber eine grundfägliche Frage. Werden die Arbeiter eingetreten seien. Leider sei in Stuttgart das Amts- Gewerkschaftsorganisation" wurde dem nächsten Kongreß überfie aber herangezogen, fo tönnen sie nur jeder nach seinem Teil zu gericht mit seinem bekannten Urteil gegen die Stadtgemeinde der wiesen. Ju die Generalfommission wurden gewählt: den Lasten herangezogen werden. Dies aber ist wieder nur durch Straßenbahngesellschaft zu Hilfe gekommen. Sabath mit 136 Heranziehung der Berufsgenossenschaften möglich. Weit eher als für Umbreit Hamburg beleuchtet eingehend die Rechtsprechung in Robert Schmidt mit 112, Knoll mit 107, Döblin mit 94, 136, Legien mit 128, Silberschmidt mit 121, die Tischendörferschen Vorschläge wäre ich für Zwangsversicherung der beregten Angelegenheit und befürwortet die Annahme der oben Cohen mit 85, Rube mit 83, Saffenbach mit 78 Stimmen. Die auf gewerkschaftlicher Grundlage. Ich vertraue nur auf unfre eigne mitgeteilten Resolution. lebersiedelung des Bureaus der Generalfommission nach Berlin ist Kraft, nicht auf das gute Herz der Unternehmer, nicht auf Eine weitere Resolution, die von Frau Zieh- Hamburg be- für den 1. Januar 1903 in Aussicht genommen. Resolutionen von unsrer Seite, sondern nur auf unsre wirtschaftliche gründet wird, verlangt vom Kongreß energisches Eintreten Beratung über Errichtung einer Pensionskasse für die GewerkschaftsEs folgte die Macht. Mag noch lange Zeit bis zur Erfüllung unsres Biels ver- dafür, daß den Landarbeitern das Koalitionsrecht gefeg- beamten, wozu Päplow das Referat hatte. Mit großer Mehrheit wurde geben, es ist von großem Wert, heute schon die Richtung anzuzeigen, lich gewährt werde. beschlossen: Der Rongreß erkennt die Notwendigkeit der Unterstüßungskasse in der wir uns die Verwirklichung einer Arbeitslosen- Versicherung In der Diskussion wendet sich Rudolph- Nürnberg gegen den an, er beauftragt die Generalfommission, mit dem Borstand des Vereins denken. ( Beifall.) Baffus in der Resolution Wirth, der die Schaffung von Eisenbahn- Arbeiterpresie" zivecs Angliederung der geplanten Einrichtung an Der Antrag auf Sommissionsberatung wird ab Schiedsgerichten empfiehlt, er hält die Unterstellung der Eisenbahner feine Unterstügungstasse in Verbindung zu treten. Wenn die Vers gelehnt. Die Resolution v. Elm mit den Abänderungsunter die Gewerbegerichte für besser. schmelzung beider Rassen nicht einstimmig beschlossen wird, dann soll änträgen des Frl. Imle wird gegen acht Stimmen an Nachdem noch Bürger- Hamburg lebhaft für die vier Reso- die Generalfommission selbständig vorgehen. Den Gewerkschaften wird genommen. Tutionen eingetreten ist, schließt die Diskussion. empfohlen, ihre Angestellten zu versichern.- Die bezüglich der Maifeier geDer Passus über die Schaffung von Eisenbahn - stellten Anträge wurden als erledigt betrachtet, nachdem der Vorsigende Schiedsgerichten aus der Resolution Wirth wird geerklärt hatte, daß keine Veranlassung zu Aenderungen hinsichtlich der strichen. Im übrigen werden sämtliche vier Refolutionen un Maifeier vorliege. Nachdem noch verschiedene andre Anträge erledigt verändert angenommen.
Ueber den Punkt
referiert
,, Das Koalitionsrecht der Eisenbahner" Wirth Dresden. Von ihm liegt die folgende Resolution vor: Ju Erwägung, daß die wirtschaftlichen und socialen Intereffen der deutschen Eisenbahner konform sind den wirtschaftlichen Interessen aller in Handel, Industrie und Landwirtschaft erwerbsthätigen Personen,
in fernerer Erwägung, daß die wirtschaftliche Lage der Eisenbahner, ihre Ernährung und die Dauer ihrer Arbeitszeit, von Einfluß sind auf die Betriebssicherheit der Eisenbahnen und die Sicherheit weiter Kreise der Bevölkerung,
daß ferner das nach§ 152 der Gewerbe- Ordnung allen Gewerbetreibenden, gewerblichen Gehilfen, Gesellen und Fabritarbeitern gewährleistete Koalitionsrecht den Eisenbahn- Angestellten und Arbeitern abseiten der Eisenbahn- Verwaltungen streitig gemacht wird, in der Vorenthaltung des Koalitionsrechtes aber offenkundig das Bestreben und Festhalten der Eisenbahnverwaltungen an rücksichtsloser uneingeschränkter Ausbeutung des Bersonals zum Ausdruck kommt, beschließt der Vierte deutsche Gewerkschafstongreß:
Es ist energisch dahin zu wirken, daß von gefeßgeberischer Seite baldigst Maßnahmen ergriffen werden, welche geeignet find, den Eisenbahnern das Koalitionsrecht unter allen Umständen zu fichern. Der Kongreß hält die Schaffung von Eisenbahn - Schiedsgerichten nach Art der bestehenden Gewerbegerichte mit Buständigteit für alle Eisenbahnbeamten und Arbeiter für notwendig.
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Ferner verlangt der Kongreß, ausgehend von dem Gesichtspunkt, daß jeder Mensch das Recht haben muß, seiner politischen Anschaummg freien Ausdruck geben zu dürfen, daß aus den Gemeinsamen Be stimmungen" alle Vorschriften und Verpflichtungen, welche sich auf Gesinnung und politische Bethätigung der Eisenbahnbediensteten außerhalb des Dienstes beziehen, entfernt werden." Gleichzeitig mit zur Verhandlung wird die folgende Resolution des Vorstandes der Deutschen Gärtnervereinigung betreffend die. Regelung des Rechtsverhältnisses der Gärtner gestellt:
In Erwägung, daß der Gärtnerberuf in Deutschland im letzten Jahrhundert seinen früheren landwirtschaftlichen Charakter abgestreift und sich zu einem bedeutenden Gewerbe entwickelt hat, welches bei der Gewerbezählung des Jahres 1895 nicht weniger als 61 335 beschäftigte Personen mit technischer Ausbildung neben nur 22 248 nicht vorgebildeten Hilfspersonen aufwies;
daß weiter dieses Gewerbe hinsichtlich der Regelung seiner Rechtsverhältnisse weder der Reichs- Gewerbe- Ordnung, noch sonst einer für den Abschluß von Arbeitsverträgen maßgebenden ReichsSpecialgesetzgebung unterſtellt ist, und daher unter einer für alle darin thätigen Personen höchst nachteiligen Rechtsunsicherheit leidet;
daß infolge dieser Rechtsverwirrung die Gärtnergehilfen nicht nur zumeist der Vorteile des Gewerbegerichts- Gesezes verlustig gehen, sondern auch außerhalb des Wirkungsbereiches der Arbeiterschutz- Gesetzgebung, der Sonntagsruhe- Vorschriften, der GewerbeInspektion und des Krankenversicherungs- 8wanges gestellt werden, und daß selbst ihr Koalitionsrecht bedenklich gefährdet erscheint,
fordert der Vierte deutsche Gewerkschaftstongreß die gesetzgebenden Körperschaften auf, durch unzweideutige Gesezesvorschriften die gewerbliche Gärtnerei der Reichs- Gewerbe- Ordnung zu unterstellen."
Maffini- Berlii referiert über die
Anwendung des Erpressungs- Paragraphen gegen die ihr Koalitionsrecht ausübenden Arbeiter.
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waren, schloß Bömelburg den Kongreß mit einer Rede, in der er jagte: Der Verlauf des Kongresses habe gezeigt, daß die Hoffnung der Gegner auf eine Spaltung der Arbeiterbewegung vergeblich war. Darin liege die hohe Bedeutung dieses Kongresses, daß er klar und Er weist auf die bekannte Verurteilung von Arbeitern durch ein unzweideutig gezeigt habe: die deutschen Gewerkschaften und die Berliner Gericht wegen Erpressung hin, die erklärt hatten, daß fie deutsche Socialdemokratie gehören zusammen. Wenn die Regierungsmit einem andern Arbeiter, der der Organisation nicht beitreten vertreter sich veranlaßt sahen, diejem Kongreß beizuwohnen, so wollte, nicht zusammenarbeiten wollten. sei das ein Beweis für die Stärke der Gewerkschaftsbewegung, die Die Gewerbe Ordnung man auch in behördlichen Kreisen beachten müsse. Der Kongreß bildet ein Sonderrecht für die gewerblichen Arbeiter, das ihnen genau habe gegen den Zollwucher protestiert, die eigentliche Abrechnung mit vorschreibt, was sie thun oder lassen können. Die Gewerbe- Ordnung den Brotwucherern komme aber erst bei den nächsten Reichsingsverbietet nur Drohung oder körperlichen Zwang. Beides liegt nicht vor, wenn ein Arbeiter erklärt, mit dem und dem arbeite ich nicht einem Hoch auf die Arbeiterbewegung wurde der Kongreß geschlossen, wahlen. Stürmischer Beifall folgte den Schlußworten. zusammen. Man könnte ja sonst eine Beleidigung konstruieren, wenn ein Arbeiter, weil ihm ein Arbeitskamerad nicht gefällt, das Arbeits- darauf fangen die Delegierten den ersten Vers der Arbeiterverhältnis löft. Hervorzuheben ist, daß hier nur der Arbeiter marseillaise. getroffen wird, nicht der Unternehmer. Die Führung schwarzer Listen ist bisher noch nie als Erpressung bestraft worden. Die Anivefenheit der zahlreichen ausländischen Delegierten wurde Die Unternehmer werden wieder einmal nicht mit gleichen Maßen seitens des Kongreßbureaus dazu ausgenügt, eine gemessen. Der Erpressungsparagraph darf nicht mit der GewerbeOrdnung verquickt werden. Bleibt es bei dieser Auslegung, daun ist die Gewerbe- Ordnung und mit ihr das ganze Koalitionsrecht für uns hinfällig. Das ist hier ein kleines Zuchthausgesez. Nachdem das große Buchthausgesetz nicht gelungen ist, versucht man hinten herum seinen Zweck halbwegs anders zu erreichen. Ein energischer Protest ist notwendig. Suchen wir unire heiligsten Güter zu wahren mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln.( Beifall.) Ich bitte Sie, die folgende Resolution einmütig anzunehmen:
internationale Konferenz
zu arrangieren. Die Notwendigkeit, eine engere Fühlung und einen verschiedenen Länder herbeizuführen, wurde allerfeits anerkannt. Es regeren Verkehr zwischen den gewerkschaftlichen Organisationen der foll deswegen eine„ Internationale Centralstelle" ge= bildet werden, die ihren Sitz vorläufig in Deutschland hat. Von der Anstellung eines besondren Sekretärs wird jedoch, wenigstens " Der vierte deutsche Gewerkschaftskongreß erhebt energischen zunächst, Abstand genommen; vielmehr sind die Funktionen eines Protest gegen die von richterlicher Seite ergangene Auslegung, die jedem Lande soll nur eine Körperschaft als die Vertretung der gewerkjolchen der Generaltommission mit übertragen werden. In Ausübung des Koalitionsrechts seitens der Arbeiter als Erpressung schaftlich organisierten Arbeiter anerkannt werden; für England ist dies zu bezeichnen. Der Kongreß erblickt in dieser Auslegung nicht nicht das„ Parlamentarische Komitee", sondern die" General nur eine der schwersten Schädigungen der Arbeiterintereffen, Federation of Trade Unions". Es wurde darauf versondern er ist auch der Meinung, daß das Koalitionsrecht der wiesen, daß das„ Parlamentarische Komitee" gegenüber allen Arbeiter, welches ausdrücklich in dem§ 152 der Gewerbe- Ordnung Einladungen zu den kontinentalen Gewerkschaftskongressen sich bisher
den deutschen Arbeitern gewährt wird, durch diese richterliche Entscheidung gänzlich vernichtet wird.
Durch ein derartiges, nach unsrer Ueberzeugung ganz ungerechtfertigtes Urteil wird die deutsche Arbeiterschaft der Unternehmerwilltür vollständig preisgegeben und die Vertreter der deutschen Arbeiter haben daher alle Ursache, gegen richterliche Ent scheidungen ihre Stimme zu erheben, die die Arbeiter nicht allein in der Verbesserung ihrer Lebenslage schwer schädigen, sondern auch ihre gesetzlichen Freiheiten vollständig unterbinden.
worden.
ablehnend verhalten habe.
erster Linie eine Regelung der Streitunterstügung Zu den Aufgaben der Internationalen Centralstelle" gehört in von einer Landesorganisation zur andern. Es wird zu diesem Punkt beschlossen:
Der Vierte deutsche Gewerkschaftskongreß muß aber umsomehr gegen diese richterliche Entscheidung Berwahrung einlegen, als dem Unternehmertum gegenüber eine solche Praxis uicht beliebt wurde. So ist die Pressung in Unternehmerkassen, Führung schwarzer Listen usw., noch niemals als Erpressung geahndet Was aber um so schärfer den Protest des Gewerkschafts- Gewerkschaftsstatistik anzuftreben. Als Muster werden die fongresses gegen diese richterliche Entscheidung herausfordern muß, ist, daß die preußischen Minister der Justiz und des Innern die Staatsanwalte angewiesen haben, in dieser Richtung zu wirken. Diese Stellungnahme der beiden Minister ist einer vollständigen Knebelung der deutschen Arbeiterklasse gleich zu erachten.
Stommt eine im Streif befindliche Organisation so in Bedrängnis, daß fie die Hilfe der Arbeiterschaft eines andren Landes braucht, so muß sie sich an die Landescentrale wenden. Durch Vermittelung Centrale überwiesen und von dieser in französischer, deutscher und derselben werden Aufrufe zu Geldsammlungen der Internationalen Die zwischen den Berufsenglischer Sprache veröffentlicht.. organisationen der einzelnen Länder bestehenden internationalen Verbindungen werden davon nicht berührt, zu allgemeinen Geldsammlungen aber kann mir auf obige Weise aufgefordert werden.
Der Vierte deutsche Gewerkschaftsfongreß erwartet daher von der deutschen Reichsregierung auf das bestimmteste, daß sie diefen Urteilen gegenüber eine den Absichten des Gesetzgebers entsprechende Auslegung des Gesetzes bewirtt."
Ferner beschließt die Konferenz, eine für alle Länder gleichartige bei der deutschen Generalfommission üblichen Fragebogen, Tabellierung usw. bezeichnet. Die englischen sowie alle übrigen Delegierten erklären, ihre Jahresstatistiken über Stärke, Kassens verhältnisse usw. der Gewerkschaften in der gleichen Weise wie die Deutschen durchführen zu wollen.
sollen. Von der Uebersetzung und Veröffentlichung von Gesezen im Es wird sodann erörtert, welche Drucksachen ausgetauscht werden Wortlaut soll Abstand genommen werden. Dafür sollen aber Auszüge von solchen und Erläuterungen dazu übersetzt und veröffentlicht werden. Dabei sollen in erster Linie die Koalitionsgeseze und deren Handhabung bezw. Auslegung seitens der Gerichte in Betracht
tommen.
Der Referent weist auf die Schwierigkeiten hin, denen die Eisenbahner bei Gründung ihrer Organisation gegenüberstanden. Troy all der Hindernisse habe sich aber der Verband der Eisenbahner tonstituiert. Es sei jetzt Sache der übrigen Gewerkschaften, ihn zu Legien fügt hinzu: Sollte die Anwendung des Erpressungsschützen und zu fördern. Der Redner giebt ein anschauliches Bild paragraphen dauernd beliebt werden, so werden die Arbeitgeber den der Maßregelungen und Verfolgungen denen die Eisenbahner aus- größten Schaden haben. Die Arbeiter werden künftig ohne jede Ergefegt waren. Die Behörden arbeiteten mit Hochdruck, drohten flärung die Arbeit einstellen. jedem Eisenbahnarbeiter, der dem Verband beitreten würde, mit Ein internationaler Gewerkschaftskongreß wird nicht beschlossen, John- Berlin teilt mit, daß die Mitglieder der Gewerkschaft der dagegen sollen internationale Konferenzen der fofortiger Entlassung. Namentlich Namentlich in Sachsen fanden Maß- Töpfer unter der neuen Anwendung des Erpressungsparagraphen be- Landessekretäre abgehalten werden. Die nächste regelungen über Maßregelungen statt. Er selbst sei mit einigen sonders zu leiden haben. Verschiedene Verfahren schwebten in der findet im Anschluß an den nächstjährigen Kongreß der englischen Arbeitskollegen kurz vor dem Weihnachtsfest entlassen worden. Ihm Berufungsinstanz; er hoffe, daß die Gerichte nach dem hier zum Federation statt. wurde erklärt, dienstlich habe er sich musterhaft geführt, aber man Ausbruch gelangten Protest in der Berufungsinstanz anders urteilen Die erwachfenden Kosten trägt für das nächste Jahr Deutschvermute, daß er focialistischen Anschauungen werden. land allein.
Sociales.
huldige. Auf den Hinweis, daß ihm doch das Koalitionsrecht Holzhäuser- Stuttgart teilt mit, daß die Anwendung des Erzustehe und er doch Versammlungen abhalten dürfe, erwiderte man preffungsparagraphen Schule macht. In Eberswalde ist gegen einen ihm, es feien in den Versammlungen aufheßende Neden gehalten Arbeiter, der organisiert war, aber seine Beiträge schuldig geblieben worden, was der Wahrheit keineswegs entsprach. Die fächsische war, von den Arbeitsgenossen vorgegangen worden, damit er die von Verwaltung habe Maßregelungen verfügt auf Grund von ihm übernommenen Pflichten erfüllte. Als er das nicht that und Der Gewerbe Inspektion im Herzogtum Sachsen- AltenSpigeleien. In einem Fall sei das Kind eines Eisenbahners in der zwei Arbeiter erklärten, fie legten die Arbeit nieder, wurde burg ist eine weibliche Hilfskraft in Gestalt einer Assistentin beiSchule vom Lehrer gefragt worden, welche Zeitung der Vater lefe. Antlage wegen Erpressung erhoben. Die Untersuchung ist bereits abgegeben. Den Arbeiterinnen ist Gelegenheit gegeben, die Assistentin Auf das Kind sei so lange eingewirkt worden, bis das Kind gefagt gefchloffen. außerhalb der Fabrikräume sprechen zu können. habe, der Vater lese die Arbeiter- Zeitung ". Darauf sei die EntDie Diskussion schließt hiermit. laffung erfolgt.
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Die Resolution Massini wird einstimmig angenommen. Ohne weitere Begründung und ohne Diskussion wird hierauf Proteftresolution gegen den Zolltarif
angenommen.
In längeren Ausführungen legt der Referent dar, wie notwendig gerade für die Eisenbahner das Koalitionsrecht ist. Er teilt mit, die folgende daß in der sächsischen Kammer die Löhne der Eisenbahner als zu hoch bemängelt worden. Die Eisenbahner selbst hielten ihre Löhne nicht für zu hoch, im Gegenteil für zu niedrig. Löhne, die schon aufgebessert waren, seien in letzter Zeit wieder reduziert worden. Er habe im wesentlichen die Verhältnisse in Sachsen beleuchtet, in Preußen seien fie aber ganz ähnlich. Aus alledem gehe hervor, daß die Ausübung des Koalitionsrechts eine Lebensnotwendigkeit für die Eisenbahner ist, und er bitte um Annahme der Resolution. Auch die Eisenbahner müßten ein würdiges Glied in der Kette der deutschen Gewerkschaften werden.( Lebhafter Beifall.)
Mit zur Verhandlung gestellt wird außerdem die folgende Resolution betreffend die Rechtsverhältnisse der Straßenbahnangestellten.
Durch den§ 152 der Gewerbe- Ordnung ist allen in gewerblichen Anlagen beschäftigten Gehilfen, Arbeitern 2c. das Koalitionsrecht gewährleistet. Da auch die Straßenbahnen gewerbliche Anlagen find, steht den in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitern und Angestellten weil Gewerbegehilfen das Recht der Koalition ebenfalls zu.
In Erwägung nun, daß anläßlich der Bewegungen der lezten Jahre seitens der Gerichte sowohl als auch von Mitgliedern der Regierungen einzelner Bundesstaaten der Auffassung Naum ge= geben worden ist, daß die Straßenbahner der Gewerbe Ordnung nicht unterstehen, beschließt der Kongreß:
Seitens der gefeßgebenden Körperschaften sind Bestimmungen zu treffen, in denen klar zum Ausdruck gebracht wird, daß die Straßenbahn- Angestellten der Gewerbe- Ordnung unterstehen.
Der Stongreß hält weiter die Einführung von Bestimmungen, welche den Angestellten die Ausübung des Koalitionsrechts in der Bragis garantieren, für unbedingt notwendig.
Ueber die Arbeitsbedingungen der kommunalen Arbeiter in Holland hat der dortige Verband der Gemeinde- Arbeiter" eine Statistit aufgenommen, die sich auf 20 Stadtgemeinden erstreckt. In den kommunalen Gasanstalten von 8 Städten, darunter Amsterdam und Rotterdam , ist der Achtstundentag eingeführt. In den GasDie Belastung der notwendigften Lebensmittel mit 8öllen anstalten der übrigen Städte herrscht eine wöchentliche Arbeitszeit bildet das ungerechtfertigste System der Besteuerung, weil es die von 60-72 Stunden; Maastricht , das auch im übrigen die erbärm Arbeiter ungleich härter trifft als die übrigen Voltsschichten. Die lichsten Arbeitsbedingungen aufweist, zeichnet sich durch eine 84 stündige Lebensmittel Zölle find deshalb grundsäglich zu verwerfen. Noch Arbeitswoche für Heizer und Maschinisten aus. Die Löhne betrugen verwerflicher ist das Begehren nach erhöhten Zöllen, umfomehr, in den Gasanstalten Amsterdams 10,80 bis 16,80 Gulden, in den als die Arbeiterschaft mit der ganzen Wucht der Stapitalsüber- übrigen Städten 15 Gulden bis hinunter zu 6,48 Gulden( in macht und der staatlichen Autorität behindert wird, ihr Arbeits- Maastricht). Die Löhne der übrigen kommunalen Arbeiter belaufen einkommen derart zu erhöhen, daß es ausreicht zu einer sich in den verschiedenen Städten auf 9,12 bis 13,85 Gulden für menschenwürdigen Lebenshaltung. Die Arbeiterschaft Deutsch - gelernte Arbeiter und für ungelernte auf 7,50 bis 11 Gulden; in lands wird im Gegenteil so schlecht entlohnt, daß die geringste Rotterdam erhalten die Straßenreiniger jedoch im Durchschnitt 11 bis Vertenerung der Lebensmittel für sie gleichbedeutend ist mit einer 13 Gulden per Woche. Pensionskassen sind mur in wenigen Städten Einschränkung des Konsums und danach auch mit einer weiteren vorhanden, Invaliden- und Altersversicherung in den meisten. Ferien Verschlechterung der Lebenshaltung. mit weiterzahlung des Lohnes werden in 8 Gemeinden gewährt, bis zu 7 Tagen.
Der Vierte Gewerkschaftstongreß, als Vertreter von annähernd 700 000 deutschen Arbeitern, protestiert daher mit aller Entschiedenheit gegen die von der Reichsregierung geplante und von den Agrariern noch überforderte Verteuerung des Brotes, sowie überhaupt gegen jeden Zoll auf Lebensmittel.
Aus der Frauenbewegung.
Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklaffe. Der Kongreß protestiert zugleich auch als die Vertretung der Arbeiterschaft Deutschlands als Produzenten gegen die gesamte Montag, den 23. Juni, abends 81/2 Uhr, in den Arminhallen, StomBolltarifvorlage, da infolge der Beunruhigung des gesamten mandantenstraße 20, Vortrag von Eduard Bernstein über:„ Die Wirtschaftslebens, welche dieselbe im Gefolge gehabt, und durch Arbeiterin in England und der Kampf um ihre sociale Befreiung". Der Vorstand. die Erschwerung des Abschlusses von Handelsverträgen bei An- Gäste willkommen. nahme des Bolltarifes die Arbeiter auch als Produzenten am Brik und Umgegend. Morgen, Montag, abends 81/2 Uhr, meisten geschädigt werden. findet in Püschels Gesellschaftshaus, Briz, Chauffeeftr. 97, eine große Es ist 6 Uhr. Da es aber wünschenswert ist, das Thema öffentliche Versammlung für Frauen und Männer statt. Frau Anna Abgrenzung der einzelnen Organisationen gegen einander" zu Me ich wird hier über:" Die Ausbeutung der weiblichen Arbeitsdem eine Anzahl Auträge vorliegen, noch heute zu erledigen, fraft" referieren. Des interessanten Vortrages wegen werden die wird eine Pause von einer Viertelstunde gemacht und dann weiter Frauen und Mädchen ganz besonders hierzu eingeladen. Die Kreisvertrauensperson. Frau Marie Thiel.