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1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 72.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

202. Sigung vom 24. März, 12 Uhr. Am Tische des Bundesraths: von Bötticher, Direktor im Reichs- Gesundheitsamt Köhler.

Zur zweiten Berathung steht der Gefeßentwurf betr. den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken.

§ 1 zählt diejenigen Stoffe auf, welche dem Wein u. f. w. bei oder nach der Herstellung nicht zugemischt werden dürfen. Es find lösliche Aluminiumfalze, Baryumverbindungen, Borsäure, Glycerin, Kermesbeeren, Magnesiumverbindungen, Salicylsäure, unreiner Sprit, unreiner Stärfezucker, Strontiumverbindungen,

Theerfarbstoffe.

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Freitag, den 25. März 1892.

9. Jahrg.

2. wer wissentlich Wein, welcher einen Zusatz der im§ 3 viele Streitigkeiten beseitigen; ein gleiches gilt von den Bestim Nr. 4 bezeichneten Art erhalten hat, unter Bezeichnungen feilhält oder verkauft, welche die Annahme hervorzurufen geignet sind, daß ein derartiger Zusah nicht gemacht ist. §§ 8-13 werden unverändert genehmigt.

mungen über die Arbeitszeit. Eine Erweiterung sei für die Vor­lage zu wünschen: über die Lehrzeit der Bergarbeiter. Die Berg­leute erklären positiv, daß die meisten Unfälle durch die Unvor­sichtigkeit der unerfahrenen Bergleute verursacht werden.( Bu Die Fortsetzung der zweiten Berathung der allgemeinen ftimmung.) Hoffentlich wird es gelingen, einen Gefeßentwurf zu Rechnung für 1884/85, welche in Verbindung mit dem von den Stande zu bringen, der in einen großen Theil der Bevölkerung Abgg. Pieschel und Genossen eingebrachten Gefeßentwurf betr. die Ruhe und Frieden bringt. Manche Ausstände sind nur dadurch justifizirenden Kabinetsordres erfolgen sollte, wird auf Antrag entstanden, daß keine festen Bestimmungen vorhanden waren. des Abg. Dr. Meyer- Berlin von der Tagesordnung abgesetzt. Zur Beunruhigung hat es auch beigetragen, daß man die älteren Desgl. wird die Verhandlung über die Wahl des Abg. Möller Leute entlassen, die jungen Leute aber, Ausländer, beibehalten hat. ( 6. Arnsberg ) von der Tagesordnung abgesetzt. Man möge sich auf beiden Seiten bemühen, eine Versöhnung Der Antrag Ridert auf Ueberweisung der Petition des herbeizuführen.( Zustimmung im Zentrum.) Waldeckvereins in Friedland in Mecklenburg auf reichsgesetzlich der sehr bedeutungsvollen Vorlage für nothwendig. Daß den Abg. Dasbach( 3.) hält auch eine kommissarische Berathung Regelung des Vereins­Vereins- und Versammlungsrechts an den Reichskanzler zur Berücksichtigung wird heute nochmals zur Ab- großjährigen Arbeitern Rechte gegeben werden, welche ihnen nach Stimmung gebracht, da er gestern nur handschriftlich vorlag. Der allgemeinen Meinung nicht zuständen, tönne nicht gesagt Heute stimmt das Zentrum geschlossen dagegen, während es gestern werden. Daß die Bedingungen für die Arbeiter in den Arbeitss getheilt war. Der gestrige Beschluß wird aber gleichwohl bestätigt ordnungen enthalten sein müssen, sei selbstverständlich und werde weil die Reihen des Zentrums und der Rechten nur noch sehr vielen Streitigkeiten vorbeugen; der Mangel solcher Arbeits­fchwach besetzt sind. ordnungen sei bei den Ausständen deutlich hervorgetreten. Das einzige neue Recht, welches den Arbeitern gegeben wird, ist die Betheiligung der Arbeiter an dem Nullen der Wagen. In Eng­land ist das längst eingeführt. Redner schließt mit der Hoffnung, daß die Vorlage eine Beruhigung herbeiführen werde.

§ 1 wird unverändert angenommen, ebenso§ 2, welcher das Verbot des Feilhaltens oder Verkaufs von Wein enthält, denen einer der vorher genannten Stoffe zugesetzt ist, und welcher ferner bestimmt, daß auch Rothwein nicht feilgehalten noch verkauft werden darf, dessen Gehalt an Schwefelsäure in einem Liter Flüssigkeit mehr beträgt, als sich in 2 Gramm neutralen schwefel­fauren Kaliums vorfindet. Auf Dessertweine ausländischen Ur­Darauf werden Berichte der Petitionstommission berathen. sprungs soll diese Bestimmung jedoch keine Anwendung finden. 19 gleichlautende Petitionen aus Mitteldeutschland mit Nach§ 3 wird als Verfälschung des Weines im Sinne des zahlreichen Unterschriften nehmen ihren Ausgangspunkt von der Nahrungsmittel Gesezes nicht angesehen: 1. die anerkannte Behauptung, daß am 26. Mai 1890 der Redakteur Boshart von Kellerbehandlung einschließlich der Haltbarmachung des Weines; Gotha zur Verbüßung einer mehrmonatlichen Gefängnißstrafe in 2. der Verschnitt von Wein mit Wein; 3. die Entfäuerung das gemeinschaftliche thüringische Gefängniß zu Ichtershausen mittelst reinen gefällten fohlenfauren Kalts; 4. der Zusatz von eingeliefert und in diesem in unangemessener, kränkender und ge­technisch reinem Rohr-, Rüben: oder Invertzucker, auch in ſundheitsgefährdender Weise behandelt worden sei. Die Petitionen wässriger Lösung; jedoch darf durch den Zusatz wäfferiger Zucker- verlangen Verbesserung des Strafvollzugs und differenzielle Be­lösungen der Gehalt des Weines an Extraftstoffen und Mineral- handlung der Gefangenen. bestandtheilen nicht unter die bei ungezuckertem Wein des Wein­bau- Gebietes, dem der Wein nach seiner Bezeichnung entsprechen schlossen. soll, in der Regel beobachtete Grenze herabgesetzt werden. Abg. Wurm( Soz.): Das Nothstands- Weingeseß, welches wir jezt berathen, macht schon ohnehin so viel Konzessionen an den schlechten Geschmack des Publikums, daß es bedenklich ist, noch mehr Chemikalien für die Weinfabrikation zu gestatten, welche bezüglich ihrer Reinheit durchaus verdächtig sind. Namentlich Dextrose tommt im Verkehr fast nur verunreinigt und zwar mit allem Möglichen verunreinigt vor, es würde damit nur der Schmiererei Thür und Thor geöffnet werden.

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Der Antrag Witte, hinter Invertzucker technisch reiner Stärkezucker" zu sehen, und mit dieser Aenderung§ 3 werden an

genommen.

§ 4 lautet: Als Verfälschung des Weines im Sinne des Nahrungsmittel­gesetzes ist insbesondere anzusehen die Herstellung von Wein unter Berwendung

1. eines Aufgusses von Zuckerwasser auf ganz oder theilweise ausgepreßte Trauben;

2. eines Aufgusses von Zuckerwasser auf Weinhefe; 3. von Rosinen, Korinthen, Saccharin oder andern als den in§ 3 Nr. 4 bezeichneten Süßstoffen;

4. von Säuren oder säurehaltigen Körpern oder von Bouquet­stoffen;

5. von Gummi oder andern Körpern, durch welche der Grtraktgehalt erhöht wird, jedoch unbeschadet der Bestimmungen zu§ 3, Nr. 1 und 4.

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Abg. Letocha( 3.). Das Interesse der Arbeiter verlange es, daß die Eisenerz- Bergwerfe ebenso behandelt werden, wie die andern Bergwerfe, weil sie zum Theil noch gefährlicher find als diese. Abg. Eberty( dfr.). Es handelt sich um eine Industrie, von welcher das Wohlergehen sämmtlicher anderer Industrien ab­hängig ist. Wir können nur unsere Freude darüber aussprechen, daß die Vorlage eingebracht ist, und wir können hoffen, daß die Vorlage allgemeine Beruhigung bringen wird.

Die Kommission hat Uebergang zur Tagesordnung be­Abg. v. Strombeck beantragt, diese Petitionen dem Bundes rath zur Berücksichtigung in der Richtung zu überweisen, daß Minister v. Berlepsch: Ich bin dankbar dafür, daß diese bereits vor der in Erwägung gezogenen Reform des Vollzugs der Vorlage einer Kommission überwiesen werden soll; ich bin Freiheitsstrafen die wichtigsten Grundsätze bezüglich der Be- dankbar für die Ruhe und Objektivität, mit welcher die Vorlage schäftigung, Bekleidung, Beköstigung und sonstigen Behandlung heute hier behandelt ist; wir werden versuchen, in der Kom­der Straf- und Untersuchungsgefangenen im Wege der Reichs- mission eine Verständigung herbeizuführen. Was hat denn dazu gesetzgebung thunlichst festgestellt werden. geführt, diese Vorlage zu machen? Erstlich die Erfahrung bei Der Antrag wird von den Abgg. Bar und Prinz zu Caro- der Ausstandsbewegung von 1889 und zweitens die Verabschie lath befürwortet und vom Hause angenommen. dung zur Gewerbe- Ordnung. Die Anhörung der Arbeiter bei Die Petition des Aufsichtsraths des internationalen Vereins der Arbeitsordnung ist nicht bloß in der Gewerbe- Ordnung ent­der Gasthofsbesitzer wird dem Reichskanzler zur Erwägung über- schieden, sondern auch von Staatsrath besprochen worden, einer wiesen. Körperschaft, der man wohl nicht nachsagen kann, daß sie die Eine Anzahl von Petionen, betreffend die Revision be- Frage in überstürzender Weise behandelt. Die Macht der Berg­ziehungsweise Aufhebung des Invaliditäts- und Alterversicherungs- behörden kann ich als eine zu ausgedehnte nicht ansehen. Vor Gesetzes werden dem Reichskanzler als Material überwiesen; 30 Jahren war die Macht der Bergbehörden eine noch ganz dasselbe geschieht mit den Petitionen, betreffend die Ausdehnung andere. Ein Theil der Bergarbeiter wünscht diese alten Ber hältnisse wohl zurück. Aber mit Ernst fann wohl heute fein der Gewerbe- Ordnung auf die Fischerei. Mensch mehr daran denken, daß ein Revierbeamter, ein Staats­beamter bestimmt, wo ein Arbeiter arbeiten soll, wie viel Lohn er erhält u. f. w. Der Entwurf will nur den Berg­behörden dieselbe Stellung einräumen, wie dem Gewerbe­Inspektor in den übrigen gewerblichen Verhältnissen. Als Erweiterung der Vorlage ist die Einführung einer Lehrzeit vorgeschlagen. Man wird vielleicht so weit gehen können, daß ein unerfahrener Arbeiter an gewissen gefährlichen Stellen nicht arbeiten darf; man fann auch vielleicht die Kameradschaft zwingen, sich unter die Leitung eines erfahrenen Arbeiters au stellen. Mir schien die Frage noch nicht spruchreif für eine gesetzliche Regelung. Die Frage, ob die Vorlage auch auf den oberschlesischen Erzbergbau ausgedehnt werden soll, verdient ent­schieden Erwägung.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Schluß 54 Uhr. Nächste Sigung Sonnabend 12 Uhr. ( Zweite Berathung der Nachtragsforderung für die Ausstellung in Chikago: dritte Lesung des Reichshaushalts- Etats.)

Abgeordnetenhaus.

41. Sigung vom 24. März. 12 Uhr. Die unter Anwendung eines der vorbezeichneten Verfahren Am Ministertische: v. Berlepsch und Kommissarien. hergestellten Getränke dürfen nur unter einer ihre Beschaffenheit Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des erkennbar machenden oder einer anderweiten, sie von Wein unter- Gefeßentwurfs zur Ergänzung der Gesetze, betreffend das Rube­scheidenden Bezeichnung( Tresterwein, Hefewein, Rosinenwein, gehalt der emeritirten Geistlichen und betreffend die Fürsorge für Kunstwein oder dergl.) feilgehalten oder verkauft werden. die Wittwen und Waisen der Geistlichen der evangelischen Landes­firche der neun älteren Provinzen.

Der bloße Zusatz von Rosinen zu Most oder Wein gilt nicht als Verfälschung bei Herstellung von solchen Weinen, welche als Dessert( Süd-, Süß-) Weine ausländischen Ursprungs in den Verkehr kommen.

Abg. Gröber beantragt folgende Fassung des Absatzes 2: Die unter Anwendung eines der bezeichneten Verfahren her­gestellten Getränke dürfen nur unter einer das Verfahren oder die Beschaffenheit erkennbar machenden und sich von Wein unterscheidenden Bezeichnung" u. s. w.

Abg. Bürklin will in§ 4, Absatz 1, als Nr. 6 einschalten: 6. von Wasser und Sprit( Mouillage)"; in Absatz 2 will er hinter Getränke einschalten: oder Mischungen derselben mit

Weinen."

Direktor Köhler hält es nicht für angezeigt, der Entwickelung, die auf diesem Gebiete noch im Gange sei, durch eine zu rigorose Deklarationspflicht vorzugreifen.

Bei der Abstimmung ergiebt sich die Beschlußunfähigkeit des Hauses. Es stimmen für den Antrag Bürklin 80, gegen denselben 101 Mitglieder. Die Verhandlung muß abgebrochen

Die Vorlage wird darauf mit dem Antrag Korsch, den Zeit­punkt des Inkrafttretens des Gesetzes durch königliche Verordnung bestimmen zu lassen, angenommen.

In dritter Berathung wird der Gesetzentwurf, betreffend die Sterbe- und Gnadenzeit bei Pensionen, sowie die kirchliche Aufsicht über die Vermögensverwaltung der Kirchen­gemeinden innerhalb der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen der Monarchie, angenommen.

Ueber die Rechnungen der Kasse der Abrechnungskammer für 1890/91 wird auf Antrag der Rechnungskommission( Referent Abg. Eberhard) Decharge ertheilt.

Abg. Ritter( freit.) erklärt, daß die Arbeiterausschüsse sich sehr gut bewährt haben. Bei den Arbeiterentlassungen werden in erster Linie die Leute entlassen, welche erst vor Kurzem von der Landwirthschaft in die Gruben gekommen sind. Das geschah zur Zeit des Ausstandes infolge der hohen Löhne. Diese Ar­beiter bleiben nicht arbeitslos; sie können wieder zur Landwirth­schaft übergehen.

gliedern verwiesen.

Schluß nach 3 Uhr. Nächste Sitzung: Montag, 11 Uhr.( Berathung der aus dem Herrenhause gekommenen Vorlagen und erste Lesung des Gefeßentwurfs betr. die Aufhebung der Befreiung von ordentlichen Personalsteuern gegen Entschädigung.)

Abg. Schmieding( natl.) stellt fest, daß bei Arbeiter­entlassungen immer erst die fremden und die unverheiratheten Männer entlassen werden; Herr Stößel habe seine Behauptung wohl nur aufgestellt, weil er einen einzelnen Fall generalisirte. Abg. Hitze( 3.): Solche Fälle dürften doch nicht vereinzelt Letzter Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Berathung sein, wo ältere Arbeiter entlassen werden; gerade solche Ent­des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung einlassungen machen aber einen sehr unangenehmen Eindruck. Für zelner Bestimmungen des allgemeinen Berg- die Borlage kann ich der Regierung meinen Dant aussprechen, gesetzes vom 24. Juni 1865. allerdings mit der ausdrücklichen Beschränkung, daß die Vor­Abg. Bamberger : Wenn ich nur Kirchthurm- Interessen Abg. Schult- Bochum ( ntl.): Nach dem Ausscheiden des lage das Mindestmaß dessen bringt, was für die Arbeiter ge­verträte, würde ich zur Annahme des Antrages Bürklin rathen. Boltsschul- Gesetzes bleibt diese Vorlage wohl die bedeutendste der schehen muß. Abg. Eberty: Daß wir an der Krankheit der Sozialdemo Warum aber sollen wir die Winzer allein als Diejenigen be- ganzen Session. Deshalb kann ich nur bedauern, daß diejenigen, trachten, welchen alle Interessen und alle Sympathien gehören? deren Wohl und Wehe von dem Gesetze abhängig ist, teine Ge- fratie leiden, liegt daran, daß bei uns die Gesetzgebung zu Der Weinhandel, ein so bedeutender Zweig des deutschen Handels legenheit geboten wurde, zu dem Gefeße Stellung zu nehmen. spät eingegriffen hat, um die nothwendigen Zugeständnisse zu überhaupt, verdient unsere Theilnahme in demselben Maße. Es Ich weiß nicht, was die Veranlassung dazu gewesen ist. Die machen. würde durch das Verbot nur bewirkt werden, daß die deutschen Vorschriften find theilweise der neuen Gewerbeordnung ent- Die Vorlage wird darauf an eine Kommission von 21 Mit­Weinhändler die Mouillage in Frankreich besorgen lassen, wo sie nommen über die Arbeitsordnung, das Arbeitsbuch und Besuch ohnedies gang und gäbe ist. der Fortbildungsschulen seitens der Minderjährigen; theilweise haben sie einen mehr selbständigen Charakter, so die Be ſtimmungen über die Befugnisse der Bergbehörden. Ich will mich enthalten, heute einem so umfangreichen Gesetz gegenüber zu einem abschließenden Urtheil zu kommen. Die Bestimmungen über die Arbeiter kommen hinaus auf eine Vermehrung der Rechte der großjährigen Bergarbeiter, womit man einem allgemein nicht auszurottenden Zuge der Zeit folgt.( Abg. Graf Kanit: Sehr richtig!) Besonders bedenklich ist aber die geplante Macht­erweiterung der Bergbehörden; soweit gehen feinem anderen bürgerlichen Gewerbe gegenüber die Machtbefugnisse der Wegen der großen Bedeutung der Vor­Behörden. lage beantrage ich die Ueberweisung der Vorlage an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern. Es handelt sich hier um ein Wir sollen für die bedeutendes Stück der sozialen Frage. 300 000 Bergleute feste Normen aufstellen. Möge uns das Wert gelingen. Abg. Dr. Ritter( ft.) schließt sich dem Antrage auf Rom­Abg. Weiß- Eßlingen( natl.) will nur die Vorschriften des missionsberathung an; er will sich aller Einzelheiten enthalten, § 3 auf Schaumwein nicht ausgedehnt wissen; dagegen be- weil diefelben nur in der Kommission in ruhiger und leiden antragt Abg. Gröber, von den Vorschriften der§§ 3 und 4 schaftsloser Weise erledigt werden können. Die Lockerung des nicht nur Schaumwein, sondern auch Obstwein und weinähnliche Verhältnisses der Arbeiter hat zu Ausständen geführt und diese Getränke überhaupt auszunehmen.

werden.

Vizepräsident Graf Ballestrem feit die nächste Sigung auf heute Nachmittag 22 Uhr an. Schluß 2 Uhr.

203. Gigung vom 24. März. 2/2 Uhr. Am Tische des Bundesraths: v. Marschall . Die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Verkehr mit Wein wird fortgesetzt.

Die nochmalige Abstimmung über den Antrag Bürklin er giebt die Ablehnung desselben; auch der Antrag Gröber wird abgelehnt und§ 4 mit dem zweiten Antrag Bürklin, sonst aber unverändert angenommen. Nach§ 5 sollen die Vorschriften der §§ 3 und 4 auf Schaumwein feine Anwendung finden.

genommen.

§ 5 wird unter Ablehnung beider Anträge unverändert an­Nach§ 6 ist die Verwendung von Saccharin und ähnlichen Süßstoffen bei der Herstellung von Schaumwein oder Obstwein einschließlich Beerenobstwein als Verfälschung im Sinne des Nahrungsmittelgesetzes anzusehen.

Abg. Stadthagen ( Soz.) beanstandet den Ausdruck ähn­lichen Süßstoffen" als mangelhaft und für den Richter un­brauchbar.

Direktor Köhler erklärt die Fassung für vollständig korrekt und ausreichend.

§ 6 wird angenommen. Nach§ 7 wird mit Gefängniß bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft 1. wer den Vorschriften der§§ 1 und 2 vorfäßlich zuwider handelt:

Parteinachrichten.

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Im Leipziger Wähler" lesen wir:" Die gegnerische Presse, welche ob der Niederlage der Ordnungs" parteien im 22. sächsischen Reichstags- Wahlkreise die Sprache verloren hatte, fängt jest an sich zu erholen, nachdem ein Pfiffitus die Schlappe auf die leichte Schulter nimmt und Wize zu machen versucht. Er sucht nämlich unsern Genossen Hofmann zu hänseln, weil derfelbe früher den Quartett- und Koupletsängern angehört hat. Blätter vom Schlage des Leipziger Tageblatt " thun sich darin ganz besonders etwas zu gute, obgleich sie früher über die Be fähigung Hofmann's als Sänger ganz anders geurtheilt haben. haben zur Vorlage geführt, die mir allerdings mehr zu Gunsten Gerade Männer aus dem Stabe des Leipziger Tageblatt " waren des Arbeiters als zu Gunsten der Arbeitgeber bestimmt zu sein es, die an Hofmann das Ersuchen" stellten, er folle sich doch scheint. Die Forderungen der ausständigen Arbeiter bezogen sich, für die Oper ausbilden lassen. Das Tageblatt" brachte in der abgesehen von dem Nullen, der schlechten Behandlung u. f. w. auf Nummer vom 5. März 1885 eine Aufforderung an die Freunde die Berkürzung der Arbeitszeit und die Erhöhung des Lohnes. Der Kunst, eine derartige Kraft nicht zu Grunde gehen zu Das ist garnicht eine Sache, die des Schußes bedürfte; dabei lassen; es gäbe jedenfalls viele Kunstfreunde in Leipzig , wird doch immer Angebot und Nachfrage eine Rolle spielen. die es sich zur Ehre machen würden, einen solchen Mann der Abg. Stößel( 8.): Ich finde es vollständig richtig, daß die Kunst als Jünger zuzuführen. Es trat auch ein Herr, der vor­Arbeiterschuß- Bestimmungen aus der Novelle zur Gewerbe- gab, von einem Kaufmann geschickt worden zu sein, an unferen Ordnung auf die Bergarbeiter übertragen werden, daß ferner Genossen Hofmann heran und bot ihm zwei Tausend Seit dem Thaler an unter der Bedingung, daß er in irgend die Befugnisse der Bergbehörde erweitert werden. Walten des Berggesetzes von 1865 ist der Bergarbeiterstand etwas einer Zeitung erklären solle, er erkenne die Prinzipien heruntergekommen. Die Bergleute wurden eingeschworen, sie der Sozialdemokratie als ein Verbrechen an waren nicht wenig stolz darauf und die alten Bergleute blicken dem Eigenthum an Der Menschenfreund" wollte ihm immer noch mit Sehnsucht auf die alte Zeit zurück; sie waren 14 Tage Bedenkzeit geben, indeß" wies Hofmann sofort den etwas weniger frei, aber sie fühlten sich sicherer als heute. Daß Seelenkäufer zurück und erklärte ihm, daß er die Gedingefestfeßung in der Arbeitsordnung erfolgen soll, wird auf eine derartige Gesinnungsfängerei nicht