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Rechtswidrige Anwendung der Rigdorfer Luftbarkeitsftener-[ einige Augenblicke wie betäubt liegen. Dies genügte der Kellnerin,| eingerichtet, um den Kurs der Aktien zu regulieren. Sodann kommt Ordnung. Im Lokale des Genoffen Mercier in Rigdorf war um ihr Geldtäschchen, welches zur Hälfte aus seiner Jadetttasche abermals das Separat- Vorschuß- Conto und die Frage der Fusion wiederholt nach den Klängen eines Orchestrions getanzt worden. hervorjah, hervorzuziehen. Nun erhob der Angeklagte sich, Stassels mit seinen Tochtergesellschaften zur Besprechung. Schmidt Der Magistrat veranlagte M. für jeden Fall zu einer Luftbarkeits- stürmite auf die Sellnerin zu und versuchte ihr die Tasche wieder zu erwähnt in seinem Schreiben vom 15. November 1900 die Fusion steuer von 2 M., indem er sich auf den§ 13iffer 1 der Luftbarkeits- entreißen. Dabei padte er auch ihre goldene Uhrkette, die zerriß. und rechnet für die russische Gesellschaft eine Million Dividende steuer- Ordnung für Rigdorf stüßte, wonach für die Veranstaltung einer Die Scene spielte sich angesichts einer bedeutenden Menschenmenge heraus, für die französische 10 Broz., für die norwegische 20 Broz.. Tanzluftbarkeit bei Mitwirkung von 1 bis 2 Musikern 2 Mart ab, welche für die Sellnerin Partei nahm und den Angeklagten zur für die italienische 15 Broz. Lustbarkeitssteuer zu erheben sind. Mercier erachtete indessen Wache brachte. Die Anklage erblickte in dem Verhalten Rosenthals Sachverständiger Blauth sagt aus, daß die Kasseler Treber­sein Orchestrion nicht für einen Musiker und wollte nur 25 Pf. auf der Straße die Merkmale des versuchten Raubes und nahm an, gesellschaft niemals Gewinne erzielt habe. Es feien zahlen, und zwar auf Grund des§ 1 Ziffer 5 der Verordnung, daß er sich mit Gewalt in den Besitz des Geldtäschchens und der Uhr immer künstliche Gewinne geschaffen, zuerst durch Aktien­worin für Borträge auf einem größeren mechanischen Mufit habe fezzen wollen. Der Angeklagte beteuerte, daß er von der verkäufe, dann durch Ueberträge auf die Tochtergesellschaften 2c. instrument Steuersäge von 25 oder 50 Pf. festgelegt find. Nach ganzen Geschichte so gut wie gar nichts wisse. Es sei ihm Der Vorsitzende meint, bei der niedrigen Bewertung der Tochter­vergeblichem Einspruch klagte Mercier, vertreten durch den Rechts- völlig unklar, wie er in den Besitz der Tasche gekommen sei, als gesellschaften müsse Erner doch wissen, wohin die vielen anwalt Abrahani, im Verwaltungsstreit- Verfahren und siegte dieselbe ihm aus der Tasche gezogen wurde, habe er jedenfalls ge- Millionen getommen feien. Er habe doch gewißt, sowohl beim Bezirksausschuß, wie auch gestern beim Ober- glaubt, es sei sein eigenes Bortemonnaie. Er werde doch nicht in daß das Aktienkapitel und die Reserve der Bank schon verloren ge­Verwaltungsgericht, wo der Magistrat noch Revision ein- Gegenwart vieler Menschen einen Straßenraub begehen. Die Uhr- wesen seien. Weder Erner noch Genßich haben sich aber nach der gelegt hatte. Das Ober Verwaltungsgericht erklärte den fette sei ihm bei dem Ringen aus Versehen in die Finger geraten. Güte dieser Forderungen an die Tochtergesellschaften erkundigt. §1 Biffer 1 der Rirdorfer Luftbarkeitssteuer- Ordnung auf Der Staatsanwalt wollte diese Auffassung von der Sachlage nicht Sie wollen durch die Bonität der Kasseler Garantien beruhigt ge­Tanzlustbarkeiten, die nach den Klängen eines Orchestrions statt- gelten lassen, die Geschwornen verneinten aber nach dem Antrage wesen sein. finden, nicht für auwendbar, da ein Orchestriou fein Musiker sei. des Verteidigers Rechtsanwalt Mag Senger, sämtliche Schuldfragen, Die Tanzlustbarkeit als solche könne im vorliegenden Falle über- worauf der Angeklagte freigesprochen wurde. haupt nicht besteuert werden, da es in der Steuerordnung an einer Bestimmung über die Besteuerung von Tanzlustbarkeiten bei Orchestrionmusik fehle. Es müsse dem Magistrat überlassen bleiben eine entsprechende Aenderung des§ 1 Ziffer 1 in die Wege Mercier könnte vorliegend nur für die Vorträge des Orcheſtrions mit dem niedrigen Satz von 25 f. nach§ 1 Biffer der Steuer- Ordnung belegt werden.

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Gerichts- Beitung.

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Eingegangene Druckschriften.

Das Juliheft( Nr. 10) der ,, Dokumente des Socialismus, Sefte

von Eduard Bernstein , bringt an leitender Stelle eine intereffanie für Geschichte, Urfunden und Bibliographie des Socialismus, herausgegeben untersuchung über ein Bamphlet aus den Kreiſen der Berliner Freien",

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dem Kreise der Berliner Freien" entstammenden poetischen Satire, in der die behördlichen Berfolgungen gegen Bruno Bauer , Arnold Ruge marschiert" da auch ein schwarzer Kerl aus Trier , ein markhaft Ungetün", und die Freien" ironisch verherrlicht werden. Als einer der letzteren auf, der natürlich kein andrer als Karl Marr war. Ein andrer Mit arbeiter, Wen rad, analysiert den socialen Utopismus in den Komödien des Aristophanes, und ein Auffaz von Fanny Jmle reproduciert und kommentiert eine Reihe von Dokumenten ans der deutschen Buchdruckerbewegung der Jahre 1848-1851, welche den Geiſt Bibliographie von Neuerscheinungen, die in das Gebiet des Socia dieser Bewegung in der deutschen Revolutionsepoche veranschaulichen. Eine lismus fallen, Urkunden, Inhaltsangaben socialistischer 3eitschriften und Anfragen nebst Nachweisen bilden den übrigen Inhalt der Zeitschrift

Die Dokumente des Socialismus" foften pro Quartal 3,75 M.( Einzel­heft 1,25 M.); kombiniert mit den Socialistischen Monatsheften" sind sie zum ermäßigten Preise von insgesamt 4 M. pro Quartal zu haben

Der Vorsitzende fragt, ob das Geschäft mit den Kasseler Auf­sichtsräten für die Leipziger Bank ein vorteilhaftes gewesen sei. Wegen Beleidigung eines Gerichtsvollziehers hatte sich Darauf erwidert der Sachverständige Plauth Kassel, daß die Garantien der betreffenden Herren teine besondere Sicher unser Parteigenosse Rechtsanwalt Dr. Broh vor der zweiten beit geboten haben. Nachdem die Sachverständigen Plauth, Straffammer des Landgerichts I Berlin am Dienstag zu verant worten. Der Gerichtsvollzieher Bußler hatte auf Grund einer einst- Herrmann und Siestind sich über die Forderungsabtretung des weiligen Berfügung bei einer alleinstehenden mittellosen Frau fast Staffeler Aufsichtsrats an die Leipziger Bank im Sinne einer Schie deren gesamtes Mobiliar, sogar die Betten, gepfändet und sofort bung geäußert haben, wird die weitere Verhandlung auf Sonnabend­nach der Pfandkammer geschafft. Rechtsanwalt Broh, an den sich die vormittag 9 Uhr vertagt. Frau wandte, fetzte die Aufhebung der Verfügung durch und wies dies dem Gerichtsvollzieher durch Vorlegung einer vollstreckbaren Ausfertigung des aufhebenden Urteils nach. Der Gerichtsvollzieher weigerte sich Eine Tanzboden- Schlägerei, bei der Dolch und Revolver eine Rechtskraft verlangte, der ihm erst nach Ablauf eines Monats hätte jedoch, die Aufhebung auszuführen, indem er den Nachweis der Rolle spielten, beschäftigte gestern das Schwurgericht des Land­ gerichts I . Die Sache stand ursprünglich vor dem Schöffengericht gebracht werden können. Rechtsanwalt Broh richtete daraufhin an zur Verhandlung an, es stellten sich aber so erschwerende Umstände Rechtskraft überhaupt nichts angeht, sondern nur ihn folgendes Schreiben: daß Sie als Gerichtsvollzieher die betitelt Schelling und die Offenbarung", als deffen Berfaffer die Voll- abwechseld M. Batunin, Friedrich Engels nnd ein sonst unbekannt gegen die Angeklagten, den Buchhalter Felix Gomoll und den streckbarkeitserklärung resp. die Volstreckungsklausel. Wenn Sie fiber gebliebener Fr. Oswald genannt wurden. Das Pamphlet war ein leica: Schreiber Georg Lemke, heraus, daß das Schöffengericht sich für un- biese elementaren Kenntnisse, die Sie doch als Gerichtsvollzieher ver- fchaftliches Bronunciamento des radikalen Hegelianismus gegen den reak­find zu besigen, nicht verfügen, so stelle ich Ihnen Abend des 10. Oktober v. J. hatten die beiden noch jugendlichen Ans bei dem vorgesetzten Vollstreckungsrichter zu erkundigen binnen drei juchung giebt der Verfasser Doubleyou Auszüge aus einer ebenfalls geflagten eine Bierreise gemacht. In etwas angetrunkenem Zustande besuchten sie noch ein Tanzlokal. Ihr Benehmen war hier ein der Tagen, nach deren Ablauf ich Beschwerde über Ihr ungesetzliches Verfahren einlegen müßte. Hochachtend Dr. Broh, Rechtsanivalt. artiges, daß sie bald mit andren Gästen in Streit gerieten. Es Der Bureauvorsteher übermittelte dies Schreiben ohne Wissen und währte nicht lange, bis sie beide zum Saal hinausbefördert wurden. Willen des Anwalts in einem unverschlossenen Briefumschlage, den Hierbei fette fich Gomoll heftig zur Wehr, er zog ein Dolchmesser er der Mandantin, die auch das Weigerungsschreiben des Gerichts­Hervor und schlug damit blindlings, um sich. Ein in der Nähe Stehender, der Mechaniker Leopold, der an dem Streit gar nicht be- vollziehers überbracht hatte, übergab, ohne ihr von dem Inhalt des teiligt war, erhielt dabei von Gomoll einen Stich in den Hinterkopf. Schreibens Kenntnis zu geben oder sonst mit ihr darüber zu sprechen. Er ist daran 5 Wochen später gestorben. Während die Menge sich noch dolus eventualis, da der Nechtsanwalt damit hätte rechnen müssen, In der Hauptverhandlung erblickte der Staatsanwalt hierin einen mit Gomoll herumbalgte, drang der bereits hinausgeworfene Lemte daß der Bureauvorsteher den Brief inkorrekt übermittelte, wieder in den Saal, hielt einen Revolver schußbereit vor sich und zumal derselbe ein schweigsamer Mann war. Dr. Broh führte aus, rief: Wer hat meinen Freund beleidigt? Der erste, der mir zu daß ein Anwalt sich numöglich um die Expedierung seiner nahe kommt, ist eine Leiche!" Es gelang, ihm den Revolver zu Briefe fümmern könne und daß nach dem ausdrücklichen In­entwinden, bevor er. Unheil damit anrichten konnte. Nun war Gomoll wegen Körperverlegung mit tötlichem Ausgange, halt des Schreibens er nicht die Absicht der Beleidigung, sondern die Lemke wegen Hausfriedensbruches und Absicht hatte, den Gerichtsvollzieher zur Selbst informierung Bedrohung angeklagt. Der Staatsanwalt gewann aus der Beweisaufnahme die behufs Vermeidung der zeitraubenden Beschwerde zu bestimmen, daß Ueberzeugung von der Schuld beider Angeklagten, während die er auch nur deshalb die elementaren" Kenntnisse, bezüglich deren Verteidiger, Rechtsanwalte Lebrecht und Landau , für Freisprechung diskutierbaren betont hätte. Das Gericht folgte jedoch dem Antrage cine Pflicht der Selbstinformierung vorlag, im Gegensatz zu den Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des eintraten. Die Geschwornen sprachen den Angeklagten Gomoll schuldig der Körperverlegung mit tödlichem Ausgange, den An- des Staatsanwaltes und verhängte eine Geldstrafe von 50 M. A. M. 100. Das Infanterie- Regiment Nr. 147 steht in Insterburg. geklagten Lemke schuldig der Bedrohung. Der Staatsanwalt be= Ungültige Polizeiverordnung. Die Benutzung von Pferden A. K. Wenden Sie sich entweder an Herrn Stadtrat Marggraff, Neue antragte gegen Gomoll neun, gegen Lenite zwei Monate Gefängnis. mit augenfälligen Schäden als Zugtiere wird durch eine rheinische Friedrichstr. 9/10, Sprechstunde 1--2, oder an Herrn Stadtrat Dr. Münster: Das Urteil lautete auf ein Jahr sechs Monate Ge- Polizeiverordnung verboten. Auf Grund dieser Verordnung wurde berg, Am Mühlendamm 1 I, Zimmer 23, Sprechstunde Dienstags, Donners­fängnis gegen Gomoll, auf einen Monat Gefängnis der Fuhrwerts befizer B. in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe ver- tags und Sonnabends von 12-2. gegen Lemke. Der erstere wurde sofort in Haft genommen. urteilt, weil sein Pferd beim Ziehen gelahmit hatte. Das Stammerteilung unter 2 ist f. 3. offiziell dementirt worden. G. K. Sie haben recht. Er ist dann kein Socialdemokrat. Die Mits Der Besuch einer Schankwirtschaft mit Damenbedienung entscheidung auf, sprach den Angeklagten frei und erklärte jene gericht, bei dem B. Revision einlegte, hob jedoch die Vor­2. H. Wenden Sie sich mit Ihrer Petition an, die Stadtverordneten­ist für den Wertführer Heinrich Rosenthal verhängnisvoll ge- Polizeiverordnung mit der Begründung für rechts ungültig, svesen, denn er ist dadurch zu einer Anklage wegen Diebstahls e. R. Es ist wohl nicht anzunehmen, daß beim Begräbnis von und versuchten Raubes gekommen, welche gestern vor dem daß der Schutz des ästhetischen Empfindens des Publikums nicht dem Koffuth eine stärkere Beteiligung war als bei Liebknechts Begräbnis. J. B. 50. 1. Ja. 2. Nein. 3. Sie müßten zunächst bei der Aufsichts­Schwurgericht des Landgerichts" I gegen ihn verhandelt wurde. Polizeilichen Verordnungsrecht unterliege. behörde der Kasse( in Berlin der Magistrat, Stralauerstr. 3/6) auf Aner: Der Angeklagte ist 17 Jahre lang in einer Fabrik in Rüders- Der Leipziger Bankprozeß. Aus Leipzig wird über den fennung Ihrer Kaffenmitgliedschaft und Gewährung der Kassenleistungen dorf Wertführer gewesen und hat sich bisher tadellos geführt. 16. Verhandlungstag vom Mittwoch berichtet: flagen. Gegen den Entscheid der Aufsichtsbehörde ist Klage beim Amts: Am 5. April hatte er seine Entlassung genommen. Dieser Umstand Der Vorsigende weist darauf hin, daß bei der Bant ein gericht zuläffig. Jnvalide M. T. Leider würde eine Beschwerde keinen 73 R. R. sowie daß er ehelichen Zwist gehabt, 23. B. 3. 1. Ja. 2. und 3. Nein. hatten ihn in eine Konsortium zum Ankauf von Aktien der Leipziger Bant feit Erfolg versprechen. erbitterte Stimmung versetzt. Er fuhr nach Berlin , um sich zu zer- längeren Jahren bestand. Demselben gehörten sämtliche Mit- Die Betreffende tönnte wegen Bergehens gegen das Wald- und Forsipoltzei: J. M., 800, D. A. 100. streuen. In der Langestraße besuchte er ein Schanklokal. Die glieder des Aufsichtsrats an. Ihnen ist erst zu Beginn des Gesetz mit etwa 10 Mart bestraft werden. Nein. Münchebergerstraße 9. Eine Strafanzeige wäre an die Kellnerin, kam ihm um so freundlicher entgegen, da er sich als flotter Jahres 1901 bekannt geworden, daß Erner im Jahre 1900 Staatsanwaltschaft zu richten, Aussicht auf Erfolg dürfte fie aber nicht Spender erwies, Wirtin und Kellnerin tranken Bier auf seine bereits 11/2 Millionen unter Gutheißung des früheren Vorsitzenden haben. Ihnen steht nur das Recht auf Klage beim Civilgericht zu. Rechnung. Der Angeklagte entfernte sich schließlich in start an- des Aufsichtsrats Sachsenröder bei der Lotterie Darlehnskaffe ver- M. F. 62. 1. Leider ja. 2. Das hängt von der getroffenen Verein gerauschtem Zustande. Unmittelbar nach seinem Fortgange verpfändet hatte. Dr. Genzsch hat darüber seine Berwunderung aus- barung ab: in der Regel am Abend des Ersten. 3. Nein, falls die G. F. 100. Der Vertrag ist mißte die Kellnerin ihre kleine Geldtasche, die fie unter gesprochen. Es wird festgestellt, daß die solidarisch für alle Ankäufe Statuten nicht das Gegenteil ergeben. der Schürze an einem Lederriemen getragen hatte. Nur in Leipziger Bankaktien verbundenen Mitglieder des Aufsichtsrats bis zum 1. Oftober gültig.- O. B. 53. 1. Durch einen Gerichtsvollzieher. 2. Ja. der Angeklagte konnte fich das Täschchen angeeignet sich an dem Interventions- Conto mit der Summe von 3 800 000 m. haben. Die Kellnerin wollte auf die Straße eifen. Der beteiligt hatten. Nach Aussage des Sachverständigen Herrmann war Angeklagte befand sich noch auf dem Hausflur, als er die Kellnerin dabei eine Spekulation geradezu ausgeschlossen. Der Sachverständige erblickte, lief er hinaus und die Straße hinunter. Die Kellnerin Blauth meint, die Aufäufe seien im Interesse der Bauk geschehen. verfolgte ihn hilferufend. Der Angeklagte tam zu Falle, er blieb Wie die Angeklagten aussagen, ist das Interventions- Conto nur

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Allen Verwandten und Bekannten zur Mitteilung, daß meine liebe Frau und unsre treue Mutter 6716 Auguste Dumke geb. Bagel am Freitag früh verstorben ist. Die den Beerdigung findet Montag, 7. Juli, nachmittags 4 Uhr, auf dem neuen Jafobi Kirchhof in Brizz statt. Die trauernden Hinterbliebenen. Friedrich Dumite und Kinder.

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