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Gerichts- Beifung.

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schäft herrührend wieder erkannt. Sie war der plündernden Menge schutzlos preisgegeben.

richtet, Gärtner reichen Blumenflor herbeigeschafft, und als ber Tag gekommen war, an dem der Wirth seine vornehmen Gäste Der Gelbgießer Baul Ebert, einer der neulich wegen Land­erwartete, trafen zunächst Kriminalbeamte mit dem Kommissarius Müller an der Spize ein, welche dem erschrockenen Wirthe Der letzte Akt der Berliner Straßenkrawalle spielte sich friedensbruches Berurtheilten behauptet, daß Fensti ein rothes unt den Hals trug, losgebunden, mittheilten, daß die zu trauende Braut der Amerikaner Withnen gestern vor dem Schwurgericht ab. In der Verhandlung kamen Tuch, welches er fei, daß man aber der Gesellschaft vorläufig freies Spiel laffen auch die Vorgänge zur Sprache, bei denen unser Blatt eine ge- damit mit der Hand in die Luft gewinkt und geschrien habe: möge. Alsbald rollte denn auch Equipage auf Equipage vor, wisse Rolle gespielt haben soll. Nach der Anklage sollten am Wir wollen Arbeit haben!" Fensti sei in der Köpenickerstraße deren Infassen zum großen Theil in hocheleganter Damen- Tage der Krawalle mehrere Personen in dem Leih'schen Schant- auch nach einem Zigarrenladen gerannt und mit Zigarren zurück­Kleidung erschienen, sich aber später als lauter Männer erwiesen. geschäft, Weißenburgerstr. 70, nach dem Vorwärts" gefragt gekommen. Als Rädelsführer hat er den Fenski nicht beobachtet. Zwei ehemalige Arbeitgeber des Fensti geben demselben das Ein Wagen brachte den Geistlichen, wie sich später ergab, einen haben. In einem, allerdings unklaren Zusammenhang hiermit Dr. Saal; zuletzt fuhr das Brautpaar vor. Der Bräutigam, bringt dann die Anklage das am Nachmittag erfolgte Einwerfen Beugniß eines ganz willigen, arbeitsamen Menschen. Der Schankwirth Leit hat den Angeklagten Hungs als ein früherer Ulan Daniel Lindenberg, trug große preußische der Fenster bei Leitz. Der Zeuge Zeit sagt nun aber aus, daß Generalsuniform, die Braut Withney- rauschte in weißem am Vormittag Personen, die bei ihm nach dem Vorwärts" einen derjenigen wiedererkannt, welche sein Geschäft demolirten. Atlas mit Myrthenkranz und Schleier in den Saal, ehrfurchtsvoll fragten, wieder weggegangen feien, als sie das Blatt nicht er- Am Vormittage des 25. Februar feien zehn Personen bei von den Anwesenden begrüßt. Die Kriminalpolizei hatte zugleich hielten; am Nachmittag seien die Fenster eingeworfen worden. ihm gewesen, welche nach dem Vorwärts" fragten und fich mit der Festgesellschaft die Kapelle" betreten, und als man ihrer Gin Zusammenhang besteht also gar nicht. Bekanntlich hatten wieder entfernten, als er erklärte, daß er das Blatt nicht führe. anfichtig wurde, überging man den beabsichtigten Trau- Aft und gegnetische Blätter die jetzt als grundlos erwiesene Behauptung Nachmittags sei dann ein Trupp von mehreren hundert Leuten schritt fofort zur Tafel, welche für 45 Personen gebedt war. benutzt, um die Erzedenten der Sozialdemokratie an die Rod unter dem Rufe: Schlagt ihn todt!" die Weißenburgerstraße Bei dem prachtvollen Festessen floß der Champagner in des schöße zu hängen. Aus dem Bericht, den wir jetzt folgen lassen, entlang gezogen und dieselben haben ihm die Fensterscheiben Wortes wahrer Bedeutung in Strömen. Nach Aufhebung der geht unzweifelhaft hervor, daß die Ausschreitungen nicht sozial entzwei geworfen. Der Zeuge will ganz genau gesehen haben, daß Hungs zweimal einen Stein in das Fenster geworfen und Tafel ging man, wie gewöhnlich bei Hochzeiten, zum Tanz über. Demokratischen Ursprungs sind. Der Berichterstatter schreibt: Das weibliche" Element überwvog bei der Hochzeitsfeier" be­Vor dem Schwurgericht des hiesigen Landgerichts I standen will den Angeklagten namentlich an dem weißen Anzug aus deutend. Die Roften trug Withney, welcher ein dickes Packet gestern drei junge Leute, welche als Rädelsführer wegen Auf- englischem Leder, den er trägt, genau erkennen. Der Zeuge ist von Hundertmartscheinen zu diesem Zwecke mit sich führte. Wie ruhrs, Landfriedensbruchs zc. zur Verantwortung gezogen wurden durch die Glasscherben an der Hand verlegt worden. Kaufmann Jordan hat einen Mann mit weißem Anzuge der Birth unserem Gewährsmanne versichert, soll die Anzeige Die Angeklagten sind der 26jährige Arbeiter Gustav Albert in der tumultuirenden Menge bemerkt, weiß aber nicht, ob es der über den Vorfall durch einen besonders hochstehenden Geistlichen Rhode aus Krummflies, Kreis Flatow , der 21 Jahre alte Angeklagte war. Mehrere Leute in solchem Anzuge hat der Zeuge der Kriminalpolizei erstattet worden fein; diesem war durch Tischler Nikolaus Hungs und der 18jährige Arbeiter Paul nicht gesehen. einen der Trauzeugen eine Mittheilung zugegangen. Wir wollen Fenski. Am ersten Tage der Straßenkrawalle, 25. Februar, Fräulein Gräger hat bemerkt, daß der Angeklagte Rhode noch bemerken, daß die Braut" Withney, die sonst ein kräftiger ging es namentlich im Osten sehr böse zu. Ein Trupp von 400 einen Stein in das Schaufenster des Lövinsohn'schen Geschäfts Bart zierte, diesen der Feier zum Opfer gebracht hatte. bis 500 Personen zog Nachmittags zwischen 5 und 6 Uhr von am Andreasplatz geworfen und aus dem Schaufenster ein Stück Eine Rebhuhujagd in den Straßen Berlins dürfte selbst der Weinstraße über die Alexander, Blumen- und Krautstraße Beug herausgeholt und mit den Füßen darauf getreten habe. Der für unsere an die mannigfachsten Erscheinungen gewöhnte Welt nach dem Grünen Weg und der Koppenstraße. Plündernd und fressen!" stadt ein seltsames Vorkomanniß sein. Dieselbe spielte sich vor- raubend zog die Menge dahin, warf die Schaufenster ein und Angeklagte habe auch gerufen" Juden raus, oder was zu der Schlachtruf" Juden raus!" reizte die unbändigen Leute auf. Strumpfwirker Bujarsti erkennt den Angeklagten Rhode gestern Vormittag in der Jerufalemerstraße ab, nachdem sie ihren Rhode soll sich bei diesem Rufe besonders hervorgethan haben. als denjenigen wieder, welcher in der Blumenstraße, Anfang am Dönhoffsplatz genommen. Das Rebhuhn vermag am seine Flügel so gut wie gar nicht zu gebrauchen; es schwebt nur Er foll an einem großen Knotenstock ein rothes Tuch befestigt Grünen Weg u. s. w. u. f. w. mit einem dicken Knüttel entzwei schlug, fortgesetzt brüllte: Juden in kurzem Fluge dicht über der Erde und bewegt sich im und eine Führerrolle übernommen haben, indem er der Menge die Scheiben Uebrigen mittels feiner Beine fort. Das von einer zweifüßigen die Kommandos zukommen ließ:" Wir nach! jetzt rechts, jetzt raus! Wir wollen Arbeit haben!" und einen furchtbar großen Meute lebhaft verfolgte Thier lief bald auf das Trottoir, links!" In der Blumenstraße soll sich Rhode von einem Neubau Mund hatte. Als derselbe verhaftet wurde, hat er nach der Be bald auf den Straßendamm, bis es endlich in einem Hause Steine gefordert, dieselben aber nicht erhalten haben. Er sammelte fundung des Zeugen den Knüttel fortzuwerfen versucht und als der Jerufalemerstraße Rettung suchte; hier mußte es, die Treppen dann selbst Steine, riß Bretter aus dem Bauzaun und vertheilte ihm der letztere abgenommen wurde, zugegeben, die Fensterscheiben cingeschlagen zu haben. hinauftlimmend, in der legten Etage Halt machen. Da feiner der Beides unter die Tumultuanten. Er begann dann in der Blumen- ihm der letztere abgenommen wurde, zugegeben, die Fensterscheiben Häscher es dem andern gönnte, wurde beschloffen, den Vogel als einem Beispiel zu folgen. Namentlich warf er auch die merkt. Gin 18jähriger Junge( Schüße) will gefehen haben, daß traße Schaufenster einzuschlagen und reiste die Menge auf, Auch zwei andere Zeugen haben den Rhode in der Rotte be Fundobjekt der Polizei zu übergeben. Schaufenster eines Bäckerladens ein und forderte die Ruheftörer von dem Er hat habe. basselbe geschwenkt Knaben zur Folge gehabt hat, ereignete sich gestern Mittag gegen Euch doch was' raus! Geht doch mang!" Nach Plünderung geklagten auch die Worte gehört:" Juden raus! Ein schwerer Unglücksfall, der den Tod eines 14jährigen zum Plündern des Ladens auf, indem er denselben zurief:" Holter Angeklagte an einem Stock ein rothes Tuch befestigt und jetzt lints!" Ob der Angeklagte 11/2 Uhr im Thiergarten unmittelbar am großen Stern. Der des Bäckerladens zog die Menge nach der Köpenickerstraße; Rhode nach! Jetzt rechts, Schlofferlehrling Hans Kuhnert, Simeonstraße 24 wohnhaft, hatte ging voran, schwenkte das rothe Tuch und kommandirte: Alles bei dem Wegnehmen der Mauersteine von dem Neubau betheiligt eine zweirädrige Handfarre an einen bis jetzt noch nicht er- hierher! Rechts um! Haut die Blechkappen!" Unter Rhode's war, weiß der kleine Zeuge nicht. Der Freund des letzteren, der mittelten Geschäftswagen angekoppelt, sich darauf gefeßt und so Führung soll die Menge namentlich sehr arg im Grünen Weg 15jährige Knabe Hermann Lukas bestätigt die Wahrnehmungen eine Fahrt vom Brandenburger Thor bis zum großen Stern ge- und auf dem Andreasplatz gehaust und dort arge Verwüstungen des Schütze dahin, daß Rhode ein Rädelsführer war. Derselbe macht. Dem Gefährt folgte ein mit Kohlen schwer beladener angerichtet haben. Auf dem Andreasplatz war der Laden des habe auch geholfen, den Bauzaun einzureißen und dort Ziegel. Arbeitswagen. Als der erstere Wagen mit dem angehängten Löwinsohn'schen Manufakturgeschäfts noch hell erleuchtet. Da steine wegzunehmen. Am Andreasplay habe derfelbe einen Stein Karren über das Geleise der Pferde- Eisenbahn hinwegfuhr, wurde rief Rhode: Hier ist ja noch ein Jude! Juden raus!" in ein Schaufenster geworfen und die Menge aufgeheit, einen Kuhnert von seinem Sitz in einem großen Bogen hinabgeschleudert und, feinem Beispiele folgend, bombardirte die Menge Bäckerladen zu plündern. Auch den Ruf:" Haut doch die und fiel so unglücklich, daß der Kohlenwagen ihm über die Brust mit Steinen, stürmte den Laden und plünderte das Schau: Blechtappen!" hat dieser Zeuge von dem Angeklagten Rhode ver­fortging. Während des Transportes nach der Charitee starb der fenster. Rhode wurde in dem Augenblick verhaftet, als er mehrere Waaren aus dem Schaufenster herausgenommen hatte und dar­Schwerverletzte. Der als Entlastungszeuge für Rhode auftretende Arbeiter auf herumtrampelte. Sachtleben behauptet, daß er mit dem Angeklagten die Koppen­Ein zweiter zur Anklage gestellter Fall betrifft einen Erzeß straße betreten habe, als der Tumult begann. Der Zeuge hat in der Weißenburgerstraße. Am 25. Februar Mittags gegen fich fofort umgedreht und ist fortgegangen, ohne daß er weiß, 1 Uhr kamen mehrere Personen in das Leib'sche Schanklokal, was Rhode gethan. Weißenburgerstr. 70. 8ivei derselben sollen, wie die Anklage Die Beweisaufnahme ist hiermit geschlossen. behauptet, sich einen Nordhäuser" haben einschenken laffen, Der Staatsanwalt verweist darauf, daß die Krawalle indirekt während die übrigen nach dem Vorwärts" fuchten. Unter eine der in ber eine Folge Arbeits­Versammlung Führung eines Mannes, der ein an cinem Stoc belofen bei Lips geführten aufrührerischen Reden feien. Die Straßenkrawalle in Berlin sind von der aus feftigtes rothes Tuch schwenkte, soll dann Nachmittags vor Derartige Anfammlungen aufgeregter Menschen feien höchst ländischen Presse vielfach zu einer großen Revolte aufgebauscht demselben Lokal eine große, etwa 250 Menschen zählende gefährlich und die mit elementarer Gewalt sich bildenden So brachte die in Bahia ( Brasilien ) erscheinende Menschenmenge erschienen sein und die Fenster eingeworfen Ansammlungen konnten ungemein bedenkliche Folgen nach Zeitung Diario de Noticias" in Nr. 47 vom 2. März folgendes haben. Der Angeklagte Hung3 soll bei diesem Crzeß die fich siehen, wenn es nicht gelungen wäre, dieselben sofort Kabel- Telegramm aus Berlin : Großer Krawall! Berlin , Sauptrolle gespielt haben. durch große Energie zu unterdrücken. Jeder Staatsbürger habe 29. Februar. In verschiedenen Theilen der Stadt ereigneten sich Un demselben Tage war in der Simmerstraße die Zahl der die Pflicht aus dem Wege zu gehen und wer auch nur durch große zwischen Zwischen diesen war erbitterter Rampf, bei welchem es eine große von Zeitungs- Arbeitsnachweisen wartet, auf mehrere Tausend passive Theilnahme die Kraft und elementare Gewalt eines Anzahl Todte gab.- Der Kaiser befindet sich geflohen in angewachsen. Gegen 4/2 Uhr Nachmittags rotteten sich dieselben Staatsanwalt beantragt, den Angeklagten Hungs nur des mache sich schwer strafbar. Der Friedrichsruh . Die ganze Bevölkerung der Stadt ist immens zusammen und zogen von der Zimmerstraße durch die Komman schweren Landfriedensbruchs unter Bubilligung mildernder Um erschreckt. Fürst Bismarck organisirt die Oppositionspartei". banten- und Leipzigerstraße vor das königliche Schloß. Bei tände für schuldig zu bekennen. Am meisten belastet Das ist wohl die tollite Tataren- Nachricht, welche je eine Zeitung dieser Gelegenheit soll der Angeklagte Fensti fein rothes fei der Angeklagte Rhode, welcher ein fehr dreifter veröffentlicht hat. Taschentuch an einen Stock befestigt und denselben unter und unverschämter Mensch sei und zweifellos die Rolle dem Rufe: hatte, und Leute " Wir wollen Arbeit!" geschwenkt haben. des Rädelsführers übernommen hatte, Arbeiter Bildungsschule, Kursus für National­ins Zucht ötonomie. Bom 27. März ab findet der Unterricht in der Bom Schloßplage zog die Menge johlend und schreiend nach der Kategorie dieses Angeklagten gehören ins der Köpenickerstraße, wo, wie schon der neulich verhandelte haus. Bezüglich des dritten Angeklagten hält der Staatsanwalt Nationalökonomie bei Dehlmann, Münzftr. 11, Hof 1 Treppe, statt. Prozeß ergab, den dortigen Geschäftsinhabern arg mitgespielt war den Nachweis der Rädelsführerschaft nicht für erbracht, da Aus Wilmersdorf wird uns geschrieben: Die Lokal- wurde. Die Schaufenster wurden eingeworfen und die Läden derselbe aber sich in hervorragender Weise an den Tumulten und kommission und der Vertrauensmann machen den Genoffen von geplündert. Der Laden des Bäckers Apelt und das Schirm- Plünderungen betheiligt habe, so beantragt der Staatsanwalt bei Berlin und Umgegend betreffs der 1. Mai- Feier Folgendes be- geschäft der Geschwister Steinorth hatten unter der Ber - diesem Angeklagten die Bejahung der Schuldfrage wegen Land­fannt: Bei etwaigen Ausflügen, welche von Vereinen u. f. w. am störungswuth und der Begehrlichkeit der Excedenten ganz be= 1. Mai vorgenommen werden, stehen hier 3 Lokale den Genoffen zur Verfügung, welche zirka 10 000 Personen fassen:

Die Feier der goldenen Hochzeit begehen am 29. März die Kupferdrucker Krafft'schen Eheleute, Bernauerstr . 27. Die Braut ist 77 Jahr alt, träntlich und altersschwach, der Bräu tigam, 78 Jahre alt, ein Veteran der Arbeit, seit seinem zehnten Jahre thätig. Er feierte schon am 1. April 1883 fein 50jähriges Jubiläum als Kupferdrucker.

worden.

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1. Molter's Boltsgarten, Berlinerstr. 40, 2. Restaurant Schulz, Berliner u. Augusta­straßen Ecke.

3. Bittoria- Garten, Wilhelmsaue. Sollten Gesangvereine, welche dem Arbeiter- Sängerbunde angehören, gewillt sein, dem hiesigen Arbeiter- Gefangverein zu diesem Feste zu unterstützen, so bittet Unterzeichneter, umgehend hiervon Mittheilung machen zu wollen. Fritz Heinemann , Ver­

trauensmann.

Aufforderung! Nigdorf! Parteigenossen, die gewillt find, fich an der Verbreitung von Flugblättern zu den Gemeindewahlen zu betheiligen, werden hiermit aufgefordert, sich am 27. d. M., Mor­gens 71/2 Uhr, in Rummer's Lotal, Berlinerstr. 136, zu diesem Zwecke einzufinden.

sonders zu leiden. Das Kommando bei diesen Attacken soll ensii geführt haben, der auch an der Plünderung wiederholt Theil nahm. Auch am Grünen Weg wurde geplündert und der Hut laden der Wittwe Stahl gründlichst demolirt. Auch hier soll Fensti an den Plünderungen Theil genommen haben.

Den Vorsiz führt Landgerichtsrath Voigt, die Anklage ver­tritt Assessor Dr. Strehler, die Vertheidigung führen die Rechtsanwälte F. Mundel, Mattersdorf und Huch.

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Nach kurzen Plädoyers der drei Vertheidiger erklärten die friedensbruchs unter Ausschluß mildernder Umstände. Geschworenen durch ihren Spruch die drei Angeklagten im Sinne der Ausführungen des Staatsanwalts für schuldig, bewilligten aber den beiden letzten Angeklagten mildernde Umstände. Staatsanwalt beantragte gegen Rhode acht Jahre Zucht baus, 10 Jahre Ehrverlust und Zulässigkeit der Polizeiaufficht, gegen Hungs vier Jahre Gefängniß, gegen Fensti fünf Jahre Gefängniß. Der Gerichtshof verurtheilte Rhode zu vier Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehr verlust, Sungs zu zwei Jahren und Fensti zu drei Jahren Gefängniß.

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Die Angeklagten bestreiten ihre Schuld. Rhode will ganz harmlos nachgesehen haben, was in der Koppenstraße los sei und behauptet, daß er dann plötzlich ergriffen und verhaftet worden sei, ohne daß er sich irgendwie an dem Krawall betheiligt habe. Gr bestreitet alle Ginzelheiten, die ihm bezüglich seiner angeblichen In Bezug auf die Frage, ob Tellerfammlungen, zu Betheiligung zur Last gelegt werden. Der Angeklagte Hungs denen erst im Laufe einer Versammlung die Anregung gegeben giebt zu, in der Versammlung der Arbeitslosen gewesen zu sein. und befolgt wird, auch dann unter den Begriff einer Rollette" In dieser Versammlung sei mitgetheilt worden, daß der Restau - fallen, wenn die Sammlung nur zum angeblichen Zwecke der rateur Leit gesagt habe, die Sozialdemokraten seien Verbrecher Deckung der Versammlungskosten veranstaltet wird, hat heute und Spitzbuben. Der Angeklagte gesteht zu, sich dem Zuge ange- der Straffenat des Kammergerichts in der Revisions. eine wichtige grundsätzliche Entscheidung Parteigenoffen, damit die Verbreitung eine recht große ist, schloffen zu haben, welcher unter den Linden, über den Lustgarten instanz liegt. Er sei dann von diesem Zuge getrennt worden, habe am troffen, welcher folgender Thatbestand zu Grunde erwarten wir eine recht rege Betheiligung. Auch sind uns 80g. Alexanderplatz wieder einen Trupp Menschen getroffen, dem er Im Auguft 1891 fand im Raisersaale zu Altona eine von der Berliner Genoffen sehr willkommen. fich anschloß und mit dem er vor das Leig'sche Schanklokal in sozialdemokratischen Partei berufene Jedermann ohne Unterschied Das Wahlkomitee. der Weißenburgerstraße zog. Richtig sei es, daß dort die Schau- zugängliche Versammlung statt. Nach Erledigung zweier Punkte Polizeibericht. Als in der Nacht zum 24. d. M. auf dem fenster demolirt worden, er sei aber nicht betheiligt und müsse der Tagesordnung stellte der Arbeiter Thomas zum dritten Punkte Bahnhofe Gesundbrunnen der Hilfsrangirer Steinte eben eine auch bestreiten, ein rothes Tuch geschwenkt zu haben. der Tagesordnung Verschiedenes" den Antrag, eine Tellerfamm­Berkuppelung zweier Wagen hergestellt hatte, zerriß beim An Der Angell. Fensti bestreitet gleichfalls, an der Plünderung in lung zum Zwecke der Deckung der Unkosten vorzunehmen, um rücken der Lokomotive die Zugfette und wurde mit solcher Ge- der Köpenickerstraße sich thätig betheiligt zu haben. Ein Brot will nöthigenfalls eine Entscheidung der höchsten Instanz darüber walt gegen den Arm desselben geschleudert, daß dieser dadurch er nicht genommen und sowohl Schirm, als auch Bigarren, eine herbeizuführen, ob die Polizeiverordnung vom 19. November 1890, Blechbüchse mit Streichhölzern und einen Hut, welche von welche Sammlungen in öffentlichen Bersammlungen verbietet, sehr schwer verletzt wurde und nach dem St. Lazarus- Krankenhause Blunderern auf die Straße geworfen worden feien, aufgehoben, nicht rechtsgiltig erlaffen und eine Uebertretung derselben nicht gebracht werden mußte. Am 24. d. M., Morgens, wurden brei Personen erhängt vorgefunden, und zwar ein Kaufmann in bezw. geschenkt erhalten haben. Richtig sei es, daß er in den strafbar sei. Der Antrag wurde angenommen und darauf ver­anstalteten mehrere Anwesende eine Tellersammlung im Saale zu einem Hotel, eine Frau in ihrer Wohnung in der Prinz- allgemeinen Ruf: Wir wollen Arbeit!" mit eingestimmt habe. Ein Zenge Beyert hat von seiner Wohnung aus den erwähntem Zwecke. Eine behördliche Genehmigung dazu war Eugenstraße und ein Mädchen in der Wohnung seiner Dienst herrschaft am Kottbuser Damm.- Auf der Charlotten Krawall in der Köpenickerstraße beobachtet. Der Trupp von nicht ertheilt worden. Auf Grund dieses Thatbestandes wurden burger Chauffee, nahe dem Großen Stern, wurde Vormittags ca. 200 Menschen, welcher die Geschäfte in der Röpenickerstraße die betreffenden Sammler und der Maurergeselle Stuöen, welcher ein Schlofferlehrling von einem Arbeitswagen überfahren plünderte, wurde von drei jungen Leuten geführt, welche mit während der Zeit der Sammlungen den Vorsitz geführt und legtere und so schwer verletzt, daß er bei der Ueberführung nach der großen Knütteln die Schaufenster einschlugen. Der Zeuge hat geduldet hatte, in erster Instanz zu Geldstrafen von 18 resp. Charitee verstarb. In der Spree , gegenüber dem Hause Kron- gesehen, daß der Angeki. Fensti auf die Straße geworfene 9 m. verurtheilt. Die Angeklagten legten hiergegen Berufung prinzen- Ufer 18, wurde Nachmittags die Leiche eines unbefannten, Brote aufgenommen, aus einem Schirmgeschäft einen Schirm ge- ein, indem sie unter Anführung bezüglicher Entscheidungen des etwa 40 Jahre alten Mannes angeschwemmt. Abends vernommen und eine Sardinenbüchse in der Hand gehabt hat. Eine Rammergerichts die Rechtsverbindlichkeit dieser Polizeiverordnung starb ein Gastwirth in seiner Wahnung in der Markgrafenstraße Rädelsführerschaft, ein Einschlagen von Fensterscheiben Seitens des Oberpräsidiums vom 11. November 1890 welche gegen die in der Verfaffung garantirten Rechte verstoße, bestritten. Die Straf anscheinend infolge von Vergiftung. In der Nacht zum 25. b. des Angeflagten hat der Beuge nicht bemerkt. Der Wittwe Stahl sind in ihrem Hauptschäft am Grünen tammer zu Altona erachtete indeß diese Verordnung vom 19. No wurde ein Rentier in seiner Wohnung in der Anklamerstraße tobt aufgefunden. Er ist anscheinend infolge Ausströmens von Weg die Schaufenster zertrümmert, in ihrem zweiten Geschäft vember 1890 für rechtsgiltig; eventuell seien die Angeklagten nach Leuchtgas aus einer offenen Leitung erstickt.- Am 25. d. M., find ihr bei der Plünderung 57 Hüte abbanden gekommen, beren einer in gleichem Sinne eingreifenden Verordnung vom 17. Auguft 1887, welche die damals für den Erlag derartiger Berordnungen Morgens, wurde im Flur des Hauses Neue Grünftr. 26 die Leiche einer im Besitz des Angeklagten Fensti vorgefunden wurde. Fräulein Steinarth, die Inhaberin eines Schirmgeschäfts tompetente fönigl. Regierung zu Schleswig erlassen, ebenfalls eines neugeborenen Kindes aufgefunden. in der Röpnickerstraße, welches ebenfalls geplündert worden ist, ftrafbar. Die Angeklagten legten hiergegen Revision ein, deren hat einen dem Fensti abgenommenen Schirm als aus ihrem Ge: Burückweisung die Oberstaatsanwaltschaft u. A. mit dem Hin

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