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Nr. 164. 19. Jabrgang. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

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Donnerstag, 17. Juli 1902.

Auch der Staatsantvalt selbst erhebt ja tagtäglich Anklagen, von bei Strafe der Auflösung, sie dürfen nichts weiter thun wie Waren

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Zahl der Geburten und Todesfälle. Geboren wurden 1900: 3298,

Ein ,, Hunnenbrief- Prozeß denen ein Teil sich als nicht eriveislich wahr herausstellt. produzieren, kaufen und verkaufen und die Behörden wachen streng beschäftigte gestern die siebente Ferien- Straffammer unter dem Vorsitz Dem deutschen Heere in Ostasien Gemeinheiten nachzusagen, darüber, daß die Vereine diese Grenze nicht überschreiten. Wie will beschäftigte gestern die siebente Ferien- Strafkammer unter dem Borfi hat mir völlig fern gelegen. Den Brief mußte ich veröffentlichen, man beim Warenhandel socialdemokratischen Charakter bethätigen? des Landgerichtsrats Busch. Im Dezember 1900 und anfangs 1901 erschienen im Vorwärts" eine Anzahl sogenannter Hunnenbriefe, zumal da ich auch heute noch das darin Behauptete für richtig halte. Bei der Strafabmessung bitte ich zu berücksichtigen, daß ich nur Krisis und Bevölkerungsbewegung. Aus den soeben im worin traffe Fälle von unmenschlichem Vorgehen der deutschen Truppen in China mitgeteilt wurden. Die verschiedenen Nummern Einen derartig gemaßregelten Redacteur darf man doch nicht mit bewegung in Schwarzburg- Rudolstadt im Jahre 1901 Truppen in China mitgeteilt wurden. Die verschiedenen Nummern wegen Preßvergehen zuletzt vor fast 10 Jahren vorbestraft bin. Regierungsorgan beröffentlichten Erhebungen über die Bevölkerungs­und Wilhelm Schröder verantwortlich gezeichnet, und nachdem eine Stufe stellen. waren von den Redacteuren Robert Schmidt, Paul John einem Gewohnheitsdieb oder gewerbsmäßigen Heiratsschwindler auf ergiebt sich mit greifbarer Deutlichkeit der Einfluß der Kriſe auf die der Kriegsminister Strafantrag gestellt, wurde im Dezember v. J. Nach kurzer Beratung verkündete der Gerichtshof das Urteil. 1901: 3222, also weniger 76; es starben 1900: 1655, 1901: 1772, gegen die drei genannten Redacteure gemeinsam verhandelt. Die Der Beweisantrag wurde abgelehnt, da das Gericht die in also mehr 117. Weniger Geburten, mehr Todesfälle! Aber Berhandlung endete damals mit der Verurteilung des Angeklagten dem Artikel behaupteten Thatsachen als wahr unterstellte. trotz alledem brauchen wir natürlich dringend eine Erhöhung der Schmit zu sechs, des Angeklagten John zu fieben Monaten Gefängnis. Die Behauptung des Artikels, daß mitgeführte Gefangene ohne ebensmittelpreise durch Zollerhöhungen! Derjenige Brief, für welchen Schröder verantwortlich zeichnete, fand Grund getötet seien und daß das deutsche Heer geplündert habe, Ein Bleiweisverbot fordert eine Versammlung der Maler, sich in einem Artikel in Nr. 44 des Vorwärts" vom 21. Februar enthalte den Vorwurf einer barbarischen Kriegsführung, die Anstreicher und Lackierer in Wien , die sich dieser Tage eingehend 1901 unter der lleberschrift Die milde Kriegsführung" abgedruckt. eines civilisierten Bolles unwürdig sei. Nun mag es ja richtig mit den schädlichen Wirkungen der bleihaltigen Farben beschäftigte. Es wurde darin mitgeteilt, daß in einem Falle 67 chinesische Ge- sein, daß, wer den Brief liest, sich sagt, man dürfe nicht jedes Wort, In der Versammlung trug der Obmann des Malerverbandes die fangene gemacht worden seien, von denen uur 22 an Ort und Stelle an das ein Soldat schreibt, auf die Goldwage legen, und daß aus folgende Statistik vor: Es entfielen bei Malern und Anstreichern famen, während die übrigen sämtlich totgestochen wurden. Der Angeklagte diesem Grunde gegen andre Blätter fein Strafantrag gestellt im Jahre berief sich auf verschiedene Zeugen darüber, daß der Inhalt des Briefes der Wahrheit entspreche, und da in diesem Falle ganz erscheine unter der hämischen Ueberschrift: Die milde Kriegsführung", sei. Wenn aber solch Artikel in einem Blatt wie der Vorwärts" fonkrete Thatsachen behauptet wurden, beschloß der Gerichtshof damals, so mache sich der Redacteur die in dem Artikel enthaltene Be­die Sache gegen Schröder zu vertagen. Gegen das Urteil be­Behauptung, daß eine barbarische Kriegsführung stattgefunden hat, zu treffend Schmidt und John wurde Revision eingelegt, mit der Be eigen. Das sei aber unzweifelhaft eine Beleidigung des Expeditions­gründung, daß der Kriegsminister zur Stellung des Strafantrages corps. Zur Stellung des Strafantrags sei der Striegsminister be nicht berechtigt gewesen sei. Das Reichsgericht hielt diese Begründung rechtigt gewesen; der Gerichtshof schließe sich in dieser Hinsicht aber nicht für stichhaltig, sondern verwarf die Revision. In der bes Meichsgerichtsan der Entscheidung des Reichsgerichts an. Der Angeklagte Sache gegen Schröder fand inzwischen ein Vorverfahren statt. Wie der Vorsigende zum Eingang der Verhandlungen mitteilte, habe Thatsachen verbreitet, die geeignet sind, die preußische Die niederländischen Arbeitskammern haben dieser Tage in Armee in der öffentlichen Meinung find die vom Angeklagten genannten Zengen vernommen; der liege ein Vergehen gegen§ 186 vor, da die Thatsachen nicht 100 Arbeitskammern des Landes vertreten waren. Der Kongreß herabzusetzen. Utrecht einen allgemeinen Kongreß abgehalten, an dem 51 der circa Angeklagte habe auf Beweisanträge verzichtet; es scheine, daß er erweislich wahr sind. Das im Ausland fechtende Heer in beschloß, durch Aufklärung und durch Propagierung der Wahl be= selbst zu der Ueberzeugung gekommen sei, daß er kritiklos etwas dieser Weise anzugreifen, sei eine ganz schimpfliche Art. aufgenommen habe, was sich nicht aufrecht erhalten lasse. Der An- von einer Geldstrafe abgesehen und auf eine Gefängnisstrafe der Stammern zu stärken. Nach einer Verordnung vom Juli 1901 Daher sei sonders geeigneter Arbeitgeber und Arbeiter den Einfluß geklagte Schröder verwahrte sich gegen den Vorwurf der Kritit­Tofigteit; er habe die Briefe Quellen entnommen, die er für zu die Bublikationsbefugnis im Reichs- Anzeiger" und im Vorwärts" über Ursachen, Berlauf und Beendigung von Arbeitseinstellungen von vier Monaten erkannt worden. Dem Kriegsminister sei haben die Arbeitskammern auch die Aufgabe, Untersuchungen verlässig halten mußte. Die Zeugen hätten mun in einigen Kleinig zuzusprechen und die Nummer 44 des Vorwärts" vom 21. Februar zu veranstalten. Hierzu wurde nun beantragt, der Kongreß keiten anders ausgesagt, im großen und ganzen aber den Inhalt 1900 nebst Platten zu vernichten. des Artikels bestätigt. Er habe den Artikel nur in Erfüllung feiner publizistischen Pflicht aufgenommen. Monatelang seien in der gesamten Presse Briefe mit viel schwereren Beschuldigungen veröffentlicht worden, ohne daß eine Anklage erfolgte. Fast fünf Monate nach Beginn der China - Expedition Habe der Kriegsminister im Reichstage erklärt, daß er Strafantrag gegen einzelne Blätter gestellt habe.

Partei- Nachrichten.

Die diesjährige Landeskonferenz der Socialdemokratie Heffens findet Sonntag, den 7. September, im Gewerkschaftshause zu Worms statt. Außer dem Rechenschaftsberichte des Landes­fomitees stehen auf der Tagesordnung Referate über die bevor stehenden Landtagswahlen vom Genossen Dr. David und über die Reichstagswahlen vom Genossen Ulrich. Ueber den Parteitag zu München referiert Genosse Cramer- Darmstadt.

A

Für Schleswig Holstein und Hamburg , einschließlich Herzogtum Lauenburg und Fürstentum Lübeck , findet am 31. Auguſt eine Parteikonferenz in Flensburg statt. Außer den geschäftlichen Angelegenheiten wird über die nächsten Reichstags- und Landtags­wahlen sowie über die Dänenfrage verhandelt werden.

1891 auf 34 Bleivergiftungsfälle 584 Krankheitstage

1892 1893

52

1288

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73

1834

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1896

90

1668

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1897

183

2846

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1898

141

3198

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1899 1900

163

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152

3150 3761

folle von der Regierung das Enquete- Recht für die Kammern ber­langen, wodurch diese in den Stand gesetzt werden würden, bei Aus­ständen sich über die Profite der betreffenden Arbeitgeber zu informieren. Der Antrag, der von Henri Polat( Amsterdam ) und von einem Bäckermeister aus Rotterdam verteidigt, von dem Vertreter der Brillantindustrie Amsterdams aber scharf bekämpft wurde, wurde schließlich für nächstes Jahr zurückgestellt. Um den Kongressen der Arbeitskammern eine festere Grundlage zu geben, soll ein Reglement ausgearbeitet werden. Es war dieser der erste der­artige Kongreß und man fann wohl erwarten, daß die kommenden eine bessere Ausbeute ergeben.

Tokales.

Beredte Verteidiger und schweigsame Staatsanwalte.

Auf eine weitere Beweisaufnahme wurde verzichtet. Der Erste Staatsanwalt Steinbrecht gab zu, daß einmal 22 Boyer, welche gefangen genommen waren, bei einem Flucht­versuch erstochen worden seien, in dem Briefe sei die Sache aber so dargestellt, als hätten die deutschen Truppen die Gefangenen aus reiner Mordlust massatriert, als hätten sie gesengt und geplündert wie die Stannibalen. Habe der Angeklagte nur seine publizistische Pflicht erfüllen wollen, so habe er ein durchaus verfehltes Mittel angewendet. Dadurch, daß der Brief von einem Chinatrieger her­rühre, werde keineswegs gewährleistet, daß dessen Inhalt der Wahrheit entspreche. Der Angeklagte hätte den Brief nicht ohne weiteres zum Abdruck bringen dürfen. Aus der ironischen Ueberschrift Die milde Kriegsführung" gehe so recht hervor, daß der Artikel darauf berechnet war, zu heißen und die deutsche Regierung in den Staub zu ziehen. Der Angeklagte habe den deutschen Namen geschändet und sich nicht entblödet, als Deutscher den Bruder und Soldaten zu verunglimpfen. Eine Geldstrafe tönne er gegen den Er sprachs und schwieg. Der Staatsanwalt hielt es nicht wegen Beleidigung durch die Presse mehrfach Vorbestraften nicht Eine öffentlich bemerkbare Arbeit im Sinne der Ber - für notwendig, gegenüber den wirklich glänzenden" Ausführungen beantragen, da zu befürchten sei, daß ein wohlhabender Genosse für frommungs- Vorschriften sollten die Parteigenossen Kriebel und der Verteidiger seine gegenteilige lleberzeugung des näheren zu ver den Angeklagten eintrete; er beantrage gegen ihn eine Gefängnis- Meißner dadurch verrichtet haben, daß sie Sonntags außerhalb der treten. Die Bewunderung, die er den Neben der Anwalte zollte, es als undenkbar erscheinen, daß ihm die lebhaften An­Sollte der Gerichtshof berücksichtigen, daß der Angeklagte Stunden des Gottesdienstes im Wahlkreise Wiesbaden socialdemo- fechtungen, die feine Anklage erfahren hatte, der Erwiderung feit 1894 straffrei war, so würden 4 Monate Gefängnis antratische Wahlzettel und Flugblätter verteilt hatten. unwert geschienen hätten. Ein Zwang, die Verhandlung möglichst gericht als Berufungsinstanz sprach sie jedoch Der Verteidiger Rechtsanwalt Freudenthal behandelte zu- merkbare Arbeit im führte aus, daß es sich hier nicht um eine öffentlich be- rasch zu beenden, aus dem man die rednerische Enthallfamkeit des öffentlichen Anklägers vielleicht erklären könnte, liegt aber nicht vor. der Verordnungen über die nächst die Frage der Stellung des Strafautrages durch den Kriegs äußere Heilighaltung Sonns der Gerichtsverhandlungen find jedoch keine Handelsverträge. Und und Feiertage handele. Der Standpunkt des Reichsgerichts fei unhaltbar; es so wird es immerhin ein überaus merkwürdiges Kuriofumi in der Zur Erfüllung ihres Begriffes gehöre, daß die frag= ſei feine Striegserklärung gegen China ausgesprochen; auch iche Thätigteit geeignet jei, die geiertagsruhe zu stören und das Geschichte berühmter Prozesse bleiben, daß ein Staatsanwalt auf die Habe Deutschland nicht im völkerrechtlichen Sinne interveniert. Im Reichstage sei allgemein, auch von den Vertretern der Regierung religiöse Gefühl des Publikumus zu verlegen. Das Vorliegen dieser zwanzigstündigen Verteidigungsreden der Anwalte nichts, aber auch anerkannt, daß die Bildung der Formationen in China ungesetzlich Bedingung müsse hier bei dem geräuschlosen Berteilen der Blätter gar nichts zu erwidern für notwendig fand. Aus dem Munde der beiden letzten Verteidiger haben wir ers war. Welche Bedeutung habe nun die im Gesetz ausgesprochene außerhalb der Stunden des Gottesdienstes verneint werden. Indemnität für den vorliegenden Fall? Das Reichsgericht meine, gegen dieses Urteil eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft wurde vom Kammergericht mit der Begründung verworfen, daß das Land­genehmigt, aber das Reichsgericht hat den§ 5 des Gesetzes über- gericht den Begriff der öffentlich bemerkbaren Arbeit nicht ver­fannt habe.

Der letzte Verhandlungstag des Sanden - Prozesses nahm einen überaus seltsamen, ja überraschenden Verlauf. Nachdem Justizrat Gemeindewahlen in Böhmen . In Stornan, der größten ello etwa sechs, Justizrat Mundel etwa eine Stunde lang ge­Gemeinde des Pilsener Bezirks, siegte in der dritten Klasse die social- sprochen hatten, erhob sich der Vertreter der Anklage, Staatsanwalt demokratische Liste gegen die vereinigten bürgerlichen Barteien. In Beed , an der Erklärung, daß die Ausführungen der Verteidiger der zweiten Klasse wurden 22 socialdemokratische gegen 41 bürger wirklich glänzend" gewesen seien, er aber nichtsdestoweniger bei dem liche Stimmen abgegeben. Standpunkte der Auflage verharren müsse. Polizeiliches, Gerichtliches usw.

strafe von sechs Monaten.

gemessen sein.

minister.

sehen. Derselbe lautet:

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Sinne

Sociales.

frei und

Die

fahren, daß die Angeklagten Ehrenmänner von untadelhaftem Charakter feien. Justizrat Sello rühmte] dem Angeklagten Otto Sanden grundloses( soll wohl heißen unendliches. D. B.) Gottvertrauen und unermüdliche Treue im Dienſte der Bank",

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Ehrlichkeit und Rastlosigkeit" nach. Ueber allen persönlichen " Die nach China entsandten Truppenförper, für welche eine Interessen sei ihm gestanden, was seinen treuen Händen anvertraut gesetzliche Basis nicht besteht oder nicht zum Zwecke war". Wenn auch bei seinem hohen Sonnenfluge das Wachs feiner dauernder oder vorübergehender Besetzung chinesischen Gebiets ge­Flügel geschmolzen sei", untreu sei er doch nie gewesen! Alles in schaffen wird, find, sobald sie ihre Aufgaben in China erfüllt haben, Amtliche schwarze Liften. Im Niederbarnimer Kreisblatt allem biete Otto Sandens Leben ein rührendes und schönes Bei­aufzulösen." Daß diese Truppenkörper eine geschliche Basis nicht vom 8. Juli finden wir im amtlichen Teil eine Nachweisung der im spiel trener und ernster Mannesarbeit" dar. Mit tiefem Schmerze" hatten, ist festgestellt; sie haben auch heute noch keine gesetzliche Monat Mai 1902 zur Kenntnis des Arbeitsamtes der Landwirtschafts - habe er aus dem Munde des Staatsanwalts die Behauptung gehört, Basis. Nun fagt aber das Reichsgericht: Wenn die Truppen- fammer gelangten Kontraktbruchsfälle in landwirtschaftlichen Betrieben die Angeklagten hätten wahrscheinlich fünfmal mehr verbrochen, als teile keine gesetzliche Basis haben, haben sie auch keinen amtlichen des Kreises Niederbarnim und der benachbarten Kreise. Fein säuber man ihnen nachweisen könne. Verschiedene Briefe, in denen Otto Borgesezten." Und das ist der Fall. Die Truppen hätten lich geordnet finden wir das Datum des Kontraktbruches, Stand und Sanden nach der Auffassung des Verteidigers die Mißwirtschaft, die vielleicht selbst Strafantrag stellen können, aber ein derartiger Antrag Name, Alter und Geburtsort, den Ort, an welchem der Kontraktbruch ver- er getrieben, eingesteht, sind das strenge Ringen einer mit ernſten liegt nicht vor. Weiter ist zu beachten, daß auf dem Haager Kongres übt wurde, jeßiger Aufenthalt der Kontraktbrüchigen, Angabe über Dingen beschäftigten Mannesseele" und" Stunden in sich gekehrten Bedingungen festgestellt sind, wie die triegführenden Teile fich den die etwa erfolgte Bestrafung und sonstige Bestrafungen. Unter den Selbstgesprächs"." Civiliften desjenigen Staates gegenüber zu verhalten haben, mit dem zwanzig aufgeführten Landarbeitern finden wir 11 Wanderarbeiter Die Einnahmen, über die Otto Sanden verfügte( nach den Ein­fie augenblicklich Krieg führen. In dem vorliegenden Fall handelte und 9 als Knechte bezeichnete Personen, von denen die Mehrzahl schätzungen der Steuerbehörde hat er durchschnittlich jährlich 200 000 es sich nicht etwa um Kriegsgefangene, sondern Ci- aus Galizien stammt. Trotz der Bolenbaz müssen es wohl die Mart bezogen und ein Vermögen von über 3 Millionen angehäuft) viliften, die zu töten nach dem Haager Abkommen verboten billigsten und willigsten Arbeitskräfte sein, welche dem Agrarier feien wohlverdiente gewesen, die nur der Neid der ehrlichen Arbeit in Strafantrag ist war. Wenn man das im Auge behält, fann man nicht zu der Auf- zur Verfügung stehen. meisten mißgönnen fönnte. Hier gelte das Bibelwort, daß jeder Arbeiter fassung des Staatsanwalts tommen, sondern man wird den Artikel Fällen gestellt und find auch bei Verschiedenen, unter feines Lohnes wert sei. Zwar werde eine gewisse Presse, interpretieren müssen, wie man den Brief eines Soldaten inter - andern bei einer Arbeiterfrau 15 M. Geldstrafe eingezogen. Zum in deren Interesse es so liege, seinen Klienten nach dem zu erhoffenden pretiert, der nach Hause berichtet und den Mund etwas voll nimmt. Schluß werden Polizei und Gemeindebehörden ersucht, geeignete Freispruche wieder mit Schmutz und Steinen" bewerfen, nichtsdesto­Ich beantrage deshalb, von einer Gefängnisstrafe abzusehen und Maßnahmen zur Ermittelung der Personen mit unbekanntem Aufent: weniger bleibe er ein Ehrenmanu. höchstens auf Geldstrafe zu erkennen. halt zu treffen sund die Nachricht darüber sogleich an das Landrats amt und das Arbeitsamt gelangen zu lassen.

Der Angeklagte Schröder wies nochmals darauf hin, daß die " Hunnenbriefe" zuerst in der sogenannten staatserhaltenden Presse, ja jogar in Amtsblättern veröffentlicht sind. Sollte der Gerichtshof annehmen, daß die Behauptungen des Artikels alle falsch find, so müßte er auf die Vernehmung einer Anzahl von Zengen an Gerichts stelle bestehen, um zu beiveisen, daß sich die Borgänge wirklich so abgespielt haben, wie es der Briefschreiber darstelle.

Borsigender: Also, Sie wollen sagen, daß von den Ge­fangenen so und so viele ohne Grund totgestochen sind? Es ist doch erwiesen, daß eine Anzahl von Leuten festgenommen sind, daß sich überall die Tendenz zeigte, zu fliehen und daß die Leute durch den Dolmetscher darauf aufmerksam gemacht wurden, daß, wer flieht, sich der Gefahr des Todes aussetzt.

Staatsanwalt: Ich habe auch nur gesagt, daß es falsch ist, daß die Leute grundlos hingerichtet sind, wie es in dem Artikel heißt.

Material!

den

Mochte man Justizrats Sellos blütenprächtige Rede gewisser­maßen noch als eine umpersönliche Versenkung in die Gedankenvelt seiner Klienten betrachten dürfen, so ließ Justizrat Munckel teinen Zweifel darüber bestehen, daß seine Ausführungen eine

Und das alles auf Grund der preußischen Gesinde Ordnung vom Jahre 1810. Für die nächsten preußischen Landtagswahlen treffliches persönliche Konfession zur Moral seiner Klienten seien. Herr Justiz­Eisenbahn- Sklaven. Zu dem Kapilel, Eisenbahn- Berwaltungen rat Munckel, den bekanntlich in recht schlimmen, für ihn aber sehr er und Konsumbereine" feilt des Hamburger Echo" folgende Verträglichen Tagen eine weitgehende Solidarität der materiellen Juter fügung der Eisenbahn- Direktion Altona vom 10. Wai d. J. mit: essen mit den Angeklagten verband fand den Mut des rücksichtslosen Es hat sich herausgestellt, daß die Leitung und Verwaltung des Bekennens, indem er sich mit den Angeklagten, wenn auch nicht straf­Konsumvereins für Harburg, Wilhelmsburg und Umgegend zu rechtlich, so doch sitttlich für solidarisch erklärte. Nicht sie, meint der Harburg " sich ausschließlich in den Händen von Personen befindet, entschiedene Vertreter des laisser faire( gehen lassen), trügen die Schuld die sich zur Socialdemokratie bekennen und den socialdemokratischen an dem Zusammenbruche, sondern die zuweit gehende Aufsicht des Charakter des Vereins offen nach außen bethätigen. Wie allen Beamten und Arbeitern der Eisenbahnverwaltung bekannt ist, verträgt sich die Zugehörigkeit zu einem derartigen Verein nicht mit den von ihnen gegenüber der Staatsverwaltung über nommenen Pflichten. Wir untersagen daher zugleich im Namen Angekl. Schröder: Dann liegt die Eache ja wesentlich anders. der königlichen Eisenbahndirektionen Hannover und Münster aften Der Staatsantvalt scheint überhaupt in großer Verlegenheit mir Bediensteten der Staatseisenbahnverwaltung die Beteiligung an dem gegenüber gewesen zu sein, als er die Anklage erhob. Man fann Konsummberein für Harburg, Wilhelmsburg und Umgegend zu Har den Artikel mit der schärfsten Lupe betrachten und man wird nichts burg " und fordern diejenigen Bediensteten, welche gegenwärtig dem darin finden, was gegen die§§ 185 oder 186 des Strafgesetzbuchs ver- Verein angehören, auf, die Mitgliedschaft noch vor dem 1. Juli d. J. Selbstverständlich sind es nicht diese Ausführungen allein, die stößt. Erst als ich durch die Verhandlung gegen Schmidt und John schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift zu fündigen. der Staatsanwalt unerwidert gelassen hatte. Wie in den beiden vor­erfuhr, welche Stellen des Artikels eigentlich inkriminiert seien, Auch wenn die Behauptung der Eisenbahndirektion Altona richtig aufgegangenen Tagen beschäftigten sich die Anivalte auch diesmal wurde mir klar, warum nicht das Blatt unter Anklage gestellt war, wäre, daß der genannte Verein socialdemokratischen Charakter trage, wieder sehr eingehend mit wirtschaftlichen und juristischen das zuerst den Brief gebracht hatte, die in Stuttgart erscheinende wäre die Verfügung ein Aft unzulässiger Willtür und Freiheits- Einzelfragen. Auch diesmal ging ihre Berteidigung in der Schwäbische Tagwacht". In Württemberg hätte sich beschränkung, denn fein Gesetz untersagt den Eisenbahnern das Hauptsache dahin, daß eine Spannung zwischen den buch der Banken und ihrem wirklichen Werte schwerlich ein Staatsanwalt gefunden, der An Bekenntnis zu socialdemokratischen Anschauungen. Aber die Behauptung mäßigen Aftiven flage erhoben hätte. Natürlich ist es ganz unmöglich, bis ist nicht richtig. Unter Bethätigung sozialdemokratischen Charakters in der Hauptsache nicht bestanden habe, sondern durch die Machen­in alle. Einzelheiten zu beweisen, was tausend Meilen von hier fann ja in diesem Zusammenhange nur politische Thätigkeit gemeint schaften einer Gegenmine fünstlich hervorgerufen worden sei, wo sie geschehen ist. Da steht der Redacteur einfach ohnmächtig da. sein, eine solche ist aber den Konsumvereinen geseglich untersagt aber dennoch vorhanden gewesen wäre, nicht auf den bösen Willen

staatlichen Organs hätte die Schwierigkeiten der Banken verursacht. Die Angeklagten seien insgesamt anständige Menschen", und mur unanständige Menschen" könnten sie des Tantiemenhungers be­schuldigen. Ednard Sandens Einkommen( in den letzten sechs Jahren durchschnittlich 385 000 m.) sei wohlverdient gewesen! Schließlich er klärte St.-A. Bernstein, Eduard Sanden habe der Preußenbank bei ihrem Zusammenbruche aus eignen Mitteln freiwillige Zuwendungen gemacht, er habe ihr also nichts genommen, sondern ihr noch gegeben.