Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 77.
der
Parlamentsberichte.
Dentscher Reichstag.
207. Sigung vom 30. März, 12 Uhr. Am Tische des Bundesraths: von Bötticher, von Malzahn. In der zweiten Berathung der Uebersicht der Reichsausgaben and Einnahmen für das Etatsjahr 1890/91 werden auf Antrag Rechnungskommiffion die nachgewiesenen Etatsüberschreitungen and außeretatsmäßigen Ausgaben im Gesammtbetrage von 30 928 761 M. ole Debatte vorläufig genehmigt. Der von den Abg. Möller, Höfice u. Gen. eingebrachte Gefeßentwurf, eine Novelle zum Unfallversicherungs- Gesetz betreffend, wird in zweiter Lesung ohne Diskussion auf Grund eines Antrages der Abgg. Möller, Rösicke, Schrader, v. Stumin, Wichmann und Hike in folgender Fassung angenommen:
Donnerstag, den 31. März 1892.
9. Jahrg.
an der Weftgrenze 1. Trier- Sierk- Diedenhofen, 2. Saaralben- längerung ins Unendliche fortgesetzt werden kann. Mit der Bendsdorf, 3. Saaralben- Obermodern, 4. Obermodern- Hagenau, Deklarationspflicht würde auch das geheimnisvolle Versteckspielen 5. Hagenau Röschwoog. Bezüglich der nach Karlsruhe zu mit der sogenannten Kellerbehandlung, diese Kellerfreimauerei bauenden neuen Bahnlinie schweben noch Verhandlungen mit der( Heiterkeit und Rufe: Au!) aufhören müffen. Das Vertrauen in badischen Regierung. Von den Gesammtkosten des zweigeleisigen das Weingeschäft muß leiden, wenn Sie das Buckern legalisiren. Ausbaues von Thorn- Korschen trägt das Reich 60 pCt., den Rest Der italienische Handelsvertrag hat den deutschen WeinbauPreußen. Von der Linie Trier - Diedenhofen entfallen an Kosten distrikten schon ein großes Opfer zugemuthet; wenn nun die des Ausbaues auf den preußischen Theil 3 500 000, auf den italienischen Verschnittweine hereinkommen und uns überschwemmen reichsländischen Theil 1749 000 M. Von der erst genannten werden, wird dieser Einbruch durch den Strom von Zuderwaffer Summe trägt das Reich 2 224 000 m. Die Kommission hat die noch verstärkt werden und die Folge wird ein allgemeiner starker Vorlage unverändert angenommen, nachdem der Beweis der Rückgang der Preise sein. Nothwendigkeit und Dringlichkeit der geforderten Bauten durch die Vertreter der Militärverwaltung erbracht war. Die Kommission hat den Neubau der Linie nach Karlsruhe tros des bisher noch nicht erfolgten Abschlusses der Verhandlungen mit Baden genehmigt, da sie feinen Anlaß sieht, Mißtrauen in das Verhalten der Militärverwaltung bei diesen Verhandlungen zu
Abg. von Cuny( ntl.) hält die gefeßliche Regelung der Weinfrage, wie der Entwurf fie anstrebt, nicht blos im Intereſſe des Weinhandels, sondern auch eines großen Theils der Weinproduzenten liegend. Die Zahl der Weinbau- Diſtrikte ſei sehr groß, in denen ein Wein wächst, der ohne Verbesserung nicht trinkbar ist. Das Verlangen der Verpflichtung zur Deklaration auch in dem Falle auszusprechen, wo eine bezügliche Frage gar nicht an den Verkäufer gerichtet wird, halte ich für eine durch nichts gerechtfertigte Schädigung des Verkäufers. Ich empfehle die Annahme der Beschlüsse zweiter Lesung.
§ 1. Der§ 87 Absatz 4 des Unfallversicherungs- Gesetzes er- fetzen. gält im ersten Satze und der§ 95 Absatz 5 des Gesetzes, be= Abg. Fritzen- Düsseldorf ( 3.) giebt namens seiner Partei die treffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und Erklärung ab, daß diese der Nachtragsforderung zustimmen werde, orstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, erhält im weil sie sich von der Nothwendigkeit derselben überzeugt habe, zweiten Sage folgende Faffung:" Für die nichtständigen Mit weist aber gleichzeitig auf das Anschwellen der Reichsschuld hin, Abg. Bürklin( ntl.): Die Rede, welche Graf Adelmann geglieder des Reichs- Versicherungsamts sind in der gleichen Weise welche bald die zweite Milliarde erreicht haben werde, und regi halten hat, habe ich vor 10 Jahren gehalten( Heiterkeit); ich nach Bedürfniß Stellvertreter zu bestellen, welche die Mitglieder die schleunige Inangriffnahme einer Amortisirung der Reichs- habe aber in den 10 Jahren etwas gelernt und bin heute überin Behinderungsfällen zu vertreten haben." schuld an. Die Schuldenlast des Reiches werde lediglich von der zeugt, daß die Deklarationspflicht unausführbar ist. Gerade die § 2. Dieses Gesetz tritt mit der Wirkung vom 1. Oktober 1891 Steuerkraft der Bewohner getragen, ihr stände nicht, wie in Interessenten auch haben dieselbe Modifikation mit ihrem ab in Kraft. Preußen, umfassender Staatsbesiz gegenüber. Auf die Dauer Standpunkt vorgenommen und darunter sind auch die Tausende Es folgt die zweite Berathung des Gefeßentwurfes über den müsse das System zu einem wirthschaftlichen Niedergang führen. von Betenten, welche Graf Adelmann aus 1887/88 noch heute Belagerungszustand in Elsaß Lothringen . Bedauerlich bleibe außerdem die verspätete Einbringung der Vor- für sie zitiren zu können glaubt. Die Vorurtheile des Publikums Die XXVI. Kommission hat den Gefeßentwurf abgelehnt und lage, die im Hause und im Lande einen so schlechten Eindruck gegen die Deklarationspflicht sind nicht zu überwinden; den Vorstate desselben folgendes Gesetz zur Annahme vorgeschlagen. gemacht habe. Hätte der Nachtragsetat schon vor einigen theil dabei hat bisher nur der unreelle Mann gehabt. Das wird Gesez, betreffend die Vorbereitung des Kriegs- Monaten vorgelegen, so hätte man am Etat entschieden größere nach der Annahme der Vorlage anders werden. Ganz preisgegeben ustandes in Elsaß- Lothringen : Bis zum Erlaß eines für Abstriche gemacht. Monatelang habe man sich in der Kommission ist ja der Deklarationszwang feineswegs;§ 4 stellt eine große bas gesammte Reichsgebiet geltenden Gefeßes über den Kriegs- gequält und schließlich 8-9 Millionen gestrichen. Alle diese mit Anzahl von besonderen Manipulationen unter den Zwang. zustand gelten für Elsaß- Lothringen folgende, mit dem Tage ihrer Mühe erlangten Abstriche wurden durch den Nachtragsetat wieder Im einzelnen empfehle ich nur den Antrag Bamberger , der thatVerkündigung in Kraft tretende Bestimmungen: Für den illusorisch gemacht. sächlich eine Verbesserung der Vorlage ist; wenn aber Herr Fall eines Krieges oder im Fall eines unmittelbar drohenden Abg. Hug( 3.) richtet in längerer Ausführung das Ersuchen Bamberger seine Zustimmung zu dem ganzen Gefeß von der feindlichen Angriffs kann jeder mindestens in der Dienststellung an die verbündeten Regierungen, bei der Festsetzung des badischen Annahme dieser Abänderung abhängig macht, so geht das enteines Stabsoffiziers befindliche oberste Militärbefehlshaber zum Rostenbetrages für die neue Linie möglichste Billigkeit walten zu schieden zu weit. Zweck der Vertheidigung in dem ihm unterstellten Ort oder laffen. Die dadischen Finanzen lägen in Bezug auf das Eisenbahn - Abg. Bamberger replizirt auf die Bemerkungen des Abg. Landestheil vorläufig bis zu der unverzüglich einzuholenden Ent- wesen nicht so günstig, wie im Allgemeinen; die badische Eisenbahn- v. Guny und kommt dabei auf die Ausführungen des Abg. cheidung des Kaisers über die Verhängung des Kriegszustandes, schuld sei verhältnismäßig hoch und die Betriebskosten wüchsen Dsann in der zweiten Lesung zurück, der für die Bestimmung die Ausübung der vollziehenden Gewalt übernehmen. Die Ueber- von Jahr zu Jahr. Ein wirthschaftliches Interesse für die An- des§ 7, 2 eingetreten war. Herr Osann hat damals bezweifelt, nahme der vollziehenden Gewalt erfolgt durch Erklärung des legung dieser Bahn, namentlich wenn sie nicht direkt nach ob ein dem Abg. Bamberger aus Frankfurt zugegangenes Teleobersten Militärbefehlshabers gegenüber der Zivil- Verwaltungs- Karlsruhe gebaut wird, sondern unter Umgebung von Rastatt gramm gegen die indirekte Deklarationspflicht offiziell von der behörde des betreffenden Orts oder Landestheils. Diese Erklärung und Karlsruhe nach einem Punkte etwa ein oder zwei Stunden Frankfurter Handelskammer herrühre, ihm, dem Redner, also ist in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen. Die von Karlsruhe , sei nicht anzuerkennen; vielmehr werde die Haupt- damit indirekt den Vorwurf einer Fälschung gemacht. Zivilverwaltungs- und Gemeindebehörden haben den Anordnungen bahn des badischen Landes durch diese strategische Bahn finanziell und Aufträgen der Militärbefehlshaber Folge zu leisten. Für geschädigt werden. Um so mehr müsse darauf gedrungen werden, ihre Anordnungen und Aufträge sind die betreffenden Militär- daß das Reich in diesem Falle die Billigkeitsrücksichten ganz bebefehlshaber persönlich verantwortlich. Ueber die getroffenen fonders walten lasse. Verfügungen muß dem Bundesrath und dem Reichstage sofort, beziehungsweise bei ihrem nächsten Zusammentreten Rechenschaft gegeben werden.
Abg. v. Cuny bestreitet dies Namens des abwesenden Abg. Ofann auf das entschiedenste.
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Abg. v. Grand Ry( 3entr.) spricht sich für die Beschlüsse zweiter Lesung aus.
Abg. Hahn erflärt die Zustimmung der Deutschkonservativen Abg. Liebermann von Sonnenberg( Antisemit) erklärt sich zur Vorlage. Die Anregung wegen Amortifirung der Reichs- für den Deklarationszwang im Interesse der fleinen Winger, schuld sei dankenswerth, aber der Zeitpunkt dafür so lange noch welche weitaus die Mehrheit bildeten gegenüber der kleineren Abg. Gröber( 3.) erstattet mündlichen Bericht über die nicht gekommen, als man noch im Interesse der Landesverthei- Bahl der Weinhändler. Ohne Deklarationszwang oder ohne die Kommissionsverhandlungen. Die Vorlage habe in ihrem ganzen digung Jahr für Jahr größere Summen durch Anleihen auf- Anträge Lender würden die fleinen Winzer und der Export, Umfange in der Rommission teine Zustimmung gefunden, doch nehmen müsse, als man gleichzeitig tilgen könne. Den Wunsch, sowie auch die Rücksicht auf die Moral geschädigt werden. Im sei ein Bedürfniß für das dringendste militärische Interesse von Baden gegenüber möglichst Billigkeit walten zu lassen, theilt der Uebrigen polemifirt Redner gegen den Abg. Bamberger , dem er der überwiegenden Mehrheit anerkannt worden. Man habe Redner, nimmt aber an, daß es nicht in der Absicht des Abg. vorhält, daß zahlreiche Versammlungen von Wählern seines daher aus der Vorlage alles beseitigt, was den Widerspruch der Hug liege, diese besondere Berücksichtigung auch auf die Gefahr Wahlkreises anläßlich seiner Haltung in der Handelsvertragsreichsländischen Bevölkerung in so hohem Maße herausgefordert einer erheblichen Benachtheiligung der übrigen deutschen Bevölke- und der Weinfrage die schleunige Niederlegung seines Mandats habe, alle überstrengen und schroffen Maßregeln im Friedens rung zu erlangen. ihm dringend nahe gelegt hätten. zustande, aber die nöthige Vorkehr für den Kriegsfall und für den Fall des unmittelbar drobenden feindlichen Angriffs getroffen. Der von der Kommission schließlich mit allen gegen 1 Stimme angenommene Entwurf wahre das militärische Interesse, beseitige den Stachel, den die Vorlage der verbündeten Regierungen in dem Herzen der Elaß- Lothringer zurückgelassen habe und vermeide vor allem jedes Präjudiz für die fünftige allgemeine Regelung des Kriegszustandes für ganz Deutschland .
Abg. Lender( 8.) unterstützt die Ausführungen des Abg. Hug namentlich auch mit Bezug auf die Entwicklung der Stadt tastatt. Auch vom militärischen Gesichtspunkt liege ein Interesse vor, die Bahn möglichst nah an die Stadt heranzuführen. Rastatt babe für das Reich große Opfer gebracht und verdiene bei dieser Gelegenheit Berücksichtigung.
Der Nachtragsetat wird darauf mit allen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen.
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Damit schließt die Generaldiskussion.
In der Spezialdiskussion befürwortet zu§ 3 Abg. Spahn seinen Antrag. Direktor im Reichsgesundheitsamt Köhler erklärt sich gegen alle Anträge, deren Annahme nicht die Lage der Konsu menten verbeffere, wohl aber die der Produzenten verschlechtern würde.
Abg. Schenk( dfr.) bekämpft ebenfalls alle Anträge, vor Preußischer Kriegsminister Kaltenborn- Stachau: Die Vor- Das Haus geht über zur dritten Berathung des Entwurfs allen aber denjenigen des Abg. Lender, deffen Annahme das Tage hat in der Rommission Widerstand gefunden; die Differenzen eines Gefeßes betreffend den Verkehr mit Wein, wein- ganze mit so schwerer Mühe errungene Kompromiß wieder verbestanden aber nur über die Wege zum Biel, nicht über das Biel haltigen und weinähnlichen Getränken. nichten würde. felbst. Die Kommissionsverhandlungen haben den Beweis einer Zu den Beschlüssen zweiter Lesung hat Abg. Bamberger den Abg. Lender( 3.) muß in dem Gefeß eine große Gefahr für einmüthigen Vaterlandsliebe erbracht, die eifrig bemüht war, den Antrag wieder eingebracht, wonach in§ 7, 3iffer 2: Mit Geden deutschen Weinbau und eine ebenso große Gefahr für den Anforderungen der Militärverwaltung gerecht zu werden. fängniß bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 1500 Mart deutschen Konsumenten erblicken. Wenn die Anschauungen über Mit besonderer Freude dürfte es uns und das Haus erfüllen, oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer wissentlich Wein, die Zulassung der Zuckerlösung sich in den letzten Jahren gedaß der neuen Fassung auch die Vertreter von Elsaß- Lothringen welcher einen Zusatz der in§ 3, Ziffer 4 bezeichneten Art er ändert hätten, so stehe doch absolut nicht fest, daß sie sich nicht gestimmt haben.( Beifall.) Ich enthalte mich, den Werth diefer halten hat, unter Bezeichnungen feilhält oder verkauft, welche wieder nach der anderen Richtung modifiziren könnten. Kundgebung dadurch abzuschwächen, daß ich die neuen Beschlüsse die Annahme hervorzurufen geeignet sind, daß Wenn wir in der Verfassung ein Referendum hätten, dieses Geset bemängele. Die Armeeverwaltung fann mit dem auskommen, ein derartiger Zusatz nicht gemacht ist", die gesperrten Worte würde ganz gewiß abgelehnt werden. Der Antrag sei eine was der Entwurf ihr bietet, und ich kann erklären, daß, lauten sollen: welche besagen". Forderung der Wahrheit, Gerechtigkeit und Ehrlichkeit. wenn er angenommen wird, ich die verbündeten Regierungen Ferner beantragen die Abgg. Spahn und Gröber, die Zubitten kann, ihm auch ihrerseits zuzustimmen.( Beifall.) lassung von Zuckerwasser als Zusatz ohne Deklarationspflicht nur Abg. Betri( Straßburg ): Ich freue mich, daß dem Bedenken unter der Bedingung zu gestalten, wenn der Zufaß wäffriger und dem Widerstande der Reichsländer gegen die Vorlage der Zuckerlösung vor dem 1. Februar des der Weinlese folgenden verbündeten Regierungen von der Kommission und auch von den Jahres bewirkt ist. verbündeten Regierungen soweit Rechnung getragen worden ist. Endlich beantragt Abg. Lender die Deklarationspflicht für Bon Aufruhr, Belagerungszustand im Frieden, von der Ein- den Zusatz von Zucker und wässriger Zuckerlösung und die entender auf Verbot der Mouillage gegen eine starke Minderheit fegung von Kriegsgerichten ist keine Rede mehr. Es sind die vor- sprechende Strafandrohung, sowie die Wiederaufnahme des Zu abgelehnt worden ist. geschlagenen Maßnahmen nur für den Fall eines Krieges oder fahes von Wasser und Sprit( mouillage) unter die mit Strafen Ablehnung des Antrags Bamberger ; ber burch§ 7, Biffer 2 ge Bei der Berathung des§ 7 ersucht Direktor Köhler um eines unmittelbar drohenden feindlichen Angriffs in Aussicht ge- des Nahrungsmittelgefeßes bedrohten Berfälschungen.
Der Antrag Gröber wird mit 126 gegen 106 Stimmen abgelehnt. Nachdem auch der Antrag Lender gegen eine Minderheit, bestehend aus einem Theil des Zentrums und der Deutschfonservativen, sowie einigen Nationalliberalen gefallen ist, wird 83 unverändert angenommen, ebenso§ 4, nachdem der Antrag
nommen. Der letztere Fall wird hoffentlich überhaupt nicht ein- Abg. Bamberger : Die Basis des ganzen Gesetzes ist die währte Schuß gegen Üebervortheilung müsse unbedingt den Kontreten. Die Bewohner der Reichslande können der neuen Rechtsauffassung, daß die Verbesserung des Weines durch Zusatz fumenten gegeben werden, und dazu werde die Strafandrohung Faffung zustimmen, denn das Verlegende ist ihr genommen. Die von Zucker feine Fälschung im Sinne des Nahrungsmittel auch auf solche Bezeichnungen ausgedehnt, welche nicht nur Bevölkerung der Reichslande steht treu zu Kaiser und Reich, Gesetzes sein soll. Wir stellen uns auf diesen Boden. Diejenigen, direkt besagen, daß ein Zusatz nicht gemacht ist, sondern auf alle, ( Lebhafter Beifall) aber sie will auch gleiches Recht für die es mit uns thun, haben kein Recht mehr, Ausführungen gegen welche die Annahme hervorzurufen geeignet sind, daß kein Zufah alle, das ist ihr Wahlspruch, sie muß sich verlegt fühlen durch uns zu machen, die unsere Moralität verdächtigt erscheinen lassen, gemacht wurde. das Mißtrauen, wie es der Entwurf ihr entgegenbrachte. wie es in der zweiten Lesung wiederholt geschehen ist. Wenn Der Antrag Bamberger wird gegen die Stimmen der FreiAbg. Delles( Meh) ist ebenfalls erfreut über die Form, wir mit den Buristen gehen sollen, ist es nicht abzusehen, warum finnigen und einiger Nationalliberaler abgelehnt,§ 7 unverändert welche die Kommission gefunden hat, und der er mit dem Vor nur dem Wein gegenüber diese Strenge zur Anwendung fommen angenommen, desgleichen der Rest des Gesetzes. redner zustimmen wird. Besondere Befriedigung empfinde er auch foll, warum nicht den sehr verwandten Stoffen, dem Kognat, Das Resultat ist die Annahme des Gesetzes mit 130 gegen Ueber das Gesetz im ganzen wird namentlich abgestimmt. über die sympathische Erklärung des Vertreters der Militärver- warum nicht auch den Zigarren, dem Tabat, dem Kaffee dieselbe Das Resultat ist die Annahme des Gesezes mit 130 gegen waltung; er bringe diese Erklärung gern in feine Heimath mit. liebevolle Aufmerksamkeit der Gesetzgebung zugewendet werden 109 Stimmen. Für das Gefeh stimmen die Nationalliberalen Wenn aber die Regierung mit den Reichslanden so zufrieden ist, soll. Beim Wein allein muß diefer Rigorismus als ungewöhn- mit Ausnahme des Freiherrn v. Gültlingen , die Hälfte des so möge sie das dadurch beweisen, daß sie das Ausnahmegesek lich auffallen. Beim Wein spielt der schöne Rhein eine Rolle; Sentrums und der Deutschkonservativen und eine Minderheit der Deutschfreisinnigen. Abg. Dr. Buhl enthält sich der Abdort überhaupt aufhebt. der Wein steht ja mit einem Fuß auf dem Boden der Poesie. Abg. Hickel( Soz., Mühlhausen ) kann sich den zustimmenden Ich werde das Gefes verwerfen, wenn mein Antrag abgelehnt ftimmung. Erklärungen nicht anschließen. Das Gesetz werde allein für Elfaß- werden sollte; aber ich wiederhole, wenn man keinen Deflarations Es folgt die erste Berathung des Gefeßentwurfs betreffend Lothringen erlassen, obwohl tie Verfassung ein allgemeines zwang will, soll man ihn auch nicht indirekt einführen. Die die Vergütung des Kataozolles bei der Ausfuhr von deutsches Reichsgesetz über den Belagerungszustand vorſehe. Man Gesetzgebung der übrigen Wein produzirenden Länder kennt eine Rataowaaren. Tönne es daher nur als ein neues Ausnahmegesetz bezeichnen und solche restriktive Bestimmung nicht; mit ihrer Annahme würden Nach dem Entwurf kann im Falle der Ausfuhr von Kakaodarauf laffe er sich nicht ein. Rönne überhaupt etwas Gutes von wir der Konkurrenz der ausländischen Weine das Uebergewicht geben. waaren nach den zu erlassenden Bundesrathsbestimmungen der Berlin tommen?( Heiterkeit.) In Elsaß- Lothringen antworte Deutschland produzirt nur 3400 000 Hektoliter jährlich; Frank Boll für die dem Gehalt der Waaren des Kakao entsprechende man auf diese Frage mit Nein. reich allein 86 Millionen Hektoliter. Auch diese Rücksicht sollte Menge von rohem Ratao in Bohnen ganz oder theilweise ver Sie davor behüten, zu rigoristisch vorzugehen. gütet werden. Das Gesetz soll am 1. August 1892 in Kraft Abg. Graf Abelmann( 3.): Die Vorlage ist ein Kompromiß, treten. Darauf berichtet Abg. Hammacher Namens der Budget bei dem der Weinhändler das gute, der Konsument das schlechte Abg. Möller( ntl.) empfiehlt furz die Annahme des Gesetzes. fommission über den Nachtragsetat für 1892/93. Nach der Vor- Geschäft macht. Ich vertrete den Standpunkt, daß man dem Abg. Brömel( dfr.) ist mit der Tendenz der Vorlage einlage soll für den Neu- bezw. Ausbau von strategischen Eisenbahn- Wein zusetzen fann, was man will, aber diesen Zusatz auch nam- verstanden, spricht aber sein Befremden darüber aus, daß auch Linien ein Kredit von 32 234 440 m. bewilligt werden, haft machen soll; mir scheint dieser Standpunkt der einzig halt- die vollständige Vergütung des Zolles ev. foll stattfinden können. wovon die erste Rate 9 643 400 M. im Extra- Ordinarium bare und konsequente zu sein. Für den Deklarationszwang habe In seinen Resolutionen habe der Reichstag früher die Vergütung des Militäretats für 1892/93 eingestellt werden foll. fich 1887/88 die überwiegende Mehrheit der an den Reichstag ge- bis zu höchstens 80 pGt. befürwortet, um zu verhüten, daß mehr Neu gebaut werden soll eine Linie von Röschwoog( an der Strecke langten Petitionen ausgesprochen, die Winzerpetitionen haben vergütet werde, als an Kakao in den Waaren enthalten sei. Germersheim Straßburg ) in der Richtung auf Karlsruhe mit damals viele Tausende von Unterschriften erhalten. Man kann Geh. Rath Henle erwidert, daß man vorläufig nur 8/10 Neberbrückung des Rheines bei Roppenheim. Zweigeleifig sollen doch dem Konsumenten nicht zumuthen, Zuckerwasser als Wein zurückvergüten werde; die Chemie sei noch nicht so weit vorausgebaut werden an der Ostgrenze die Linie Thorn- Korschen , theuer zu bezahlen; das würde aber die Folge sein, da die Ver- aeschritten. um die Menge des verwendeten Kataos genau feft
Die Kommissionsfassung wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen.