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Abkommens von Vereeniging zu machen. Botha gab die Erklärung: ab, daß die Boeren sich dieser Bedingung unterwerfen wollten.

Afrika  . Der Deutsche Juristentag befürwortet von den beiden amtlich ber London  , 10. September. Die Blätter veröffentlichen Tele- öffentlichten Entwürfen des Gesezes zum Schuße der Bauhandwerker­granume aus Transvaal  , in denen die dortige Lage in forderungen den Entwurf B als geeignete Grundlage für gefeggeberische außer ft fwarzen Farben geschildert wird. Bie Daily Maßregeln." Mail  " aus Johannesburg   berichtet, ist die Not in der Stadt niemals überfüllt. Jufolge des großen Zudranges ist eine bedeutende Ver= schlimmer gewesen als gegenwärtig; die Stadt sei mit Arbeitslosen

Partei- Machrichten.

Bei der sich anschließenden offiziellen Besprechung sagte Chamberlain, es werde fich teine Schwierigkeit gegen die Rüdtehr derjenigen Gefangenen erheben, die ehren haft und ehrlich seien, niemand dieser Art würde un freundlich behandelt und an der Rückkehr verhindert werden. Chamberlain bestritt ferner die Richtigkeit der Meldung der Blätter, teuerung der Lebensmittel eingetreten. Man plant die Errichtung Zum Parteitage macht das Lofalfomitee in München   bekannt, Milner beabsichtige, die Farmen der Burghers zu verkaufen. Botha von Konzentrationslagern, um die Arbeitslofen zu verpflegen. Die daß zum Empfang der Delegierten und Gäfte vom Freitagmittag an sprach sein Mißfallen darüber aus, daß die National Scouts " Times" veröffentlichen einen Brief ihres südafrikanischen Kor- am Centralbahnhof Parteigenossen, erkenntlich an schwarz- gelben in die Kommiſſion ernannt wurde, welche die bewilligten drei respondenten, welcher der Militärverwaltung die Schuld an dem Schleifen mit rotem Stern, anwesend sein werden. Diese Genossen Millionen Pfund Sterling verwalten solle. Hierauf; entgegnete werden die Delegierten in ihre Quartiere begleiten und ihnen nach Chamberlain, die National Scouts feien in feinem größeren Prozent- ganzen Unheil beimißt.- jeder Richtung zu Diensten stehen. faz in der Kommission als die andern, die Regierung müsse sich aber denjenigen gegenüber, die sie unterstüßt hätten, ehrlich erweisen und fügte hinzu, die in Natal zurückbleibenden Boeren würden nicht niedergetreten werden. Das Kriegsgericht werde

noch auch für die Armee!"

Frankreich  .

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Juristentag.

in Aussicht zu nehmen?"

V

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Die Aufstellung der socialdemokratischen Kandidaturen für die nächsten Reichstagswahlen ist im Gau Nordbayern nicht lange aufrecht erhalten werden. In Bezug auf hauſe ſeine erste Sigung ab. Die Zahl der Teilnehmer beträgt über überall erfolgt, und zwar in folgender Weise; Der Juristentag hielt am Mittwochvormittag im Abgeordneten-( der die drei fränkischen Kreise und die Oberpfalz   umfaßt) schon faft die Witwen und Waisen habe die Regierung jede mögliche An- tausend. Nach der Neumarkt   i. O.: Karl Gußner, Schlosser, Nürnberg  . Neun­strengung gemacht. Schließlich wies Chamberlain auf die Vertreter der Neichs- burg v. Wald  : Michael Weiß, Rentner, Weiden  . Weiden- Neu­Politik des Vergebens und Vergessens dringend hin. Der Brunner und der Begrüßung durch des Vorsitzenden Professor| Strieg ſei jezt vorbei und England wünsche, die Boeren als regierung Staatssekretär Nieberding und den Vertreter der stadt: Anton Rad I, Gauvorstand, Nürnberg  . Hof: Daniel Angehörige desselben Staates mitarbeiten zu sehen an der Wohl- Beratungen in drei gesonderten Abteilungen. preußischen Regierung Justizminister Schönstedt  , begannen die Stüdlen. Bayreuth  : Karl Hugel  , Schneidermeister, Bay­ reuth  . Forchheim  - Kulmbach  : Georg Deinhart, Malermeister, fahrt und an der Freiheit Südafrikas  . Der Beginn der Selbst­Erlangen. Kronach  - Lichtenfels  : Anton Walter  , Landtags- Abgeord­Die dritte Abteilung verhandelte über die Frage: regierung hänge von der Schnelligkeit ab, mit der die alte Animo­neter, Coburg  . Bamberg  : Konrad Dorn, Arbeitersekretär, Nürn filät abfterbe. Die Regierung wünsche, daß kein Teil gänzlich" Ist eine Revision des deutschen   Strafgesetzbuchsberg. Nürnberg  - Altdorf  : Dr. Albert Süd et um. Fürth  - Erlangen  : unvertreten sei, und verlange nur, daß die neuen Staatsangehörigen Martin Segi. Eichstädt- Weißenburg  : Karl Breder, Cigarren­ihr auf halbem Wege entgegenfämen. Damit schloß die Be­Hierzu lag ein Gutachten des Prof. v. Liszt Berlin vor. händler, Nürnberg  . Dinkelsbühl  : Johann Merkel, Landtags­sprechung.­Der Gutachter führt darin aus, daß das Bedürfnis nach einer Um- Abgeordneter, Nürnberg  . Nothenburg- Neustadt a. Aisch: Friedr. 8id, gestaltung der ganzen deutschen   Strafgesetzgebung hente von allen Magistratsrat, Fürth  . Aschaffenburg  : Edm. Gräf, Arb.- Sekr., Frank Seiten empfunden werde. Bei der Revision sei ein besonderes furt a. M. Lohr: Georg Diehl, Verbandsvorstand, Frankfurt   a. M. Von der Civiljustiz. De Montebello. Gewicht auf die Veränderungen innerhalb des Verbrecher Neustadt a. d. Saale- Kiffingen: Baul Fiedler, Magazinier, Schweins Paris, 9. September  .( Eig. Ber.) Nach dem skandalösen tums zu legen. Das Gejek, welches z. B. bei Diebstahl und Betrug furt. Schweinfurt  - Haßfurt  : Joseph Sadler, Gastwirt in Schweinfurt  . Militärgerichts- Urteil von Nantes   figt die Militärjustiz wieder einmal feine Gewerbsmäßigkeit kenne, von Eisenbahndiebstahl nichts wiffe, Die Wahlbltreise Regensburg, Amberg  , Ansbach  - Schwabach  , auf der Armensünderbank. Die socialistische und demokratische Breffe verjage gegenüber dem gewerbsmäßigen Verbrecher der modernen Zeit. Kigingen und Würzburg   werden in allernächster Zeit ihre Kandidaten verlangt von neuem ihre Abschaffung, und selbst der Temp3", die§ 51 St.-G.-B. sei ebenfalls nicht mehr ausreichend, da er die un- nominieren. zur Zeitung gevordene Bourgeoisie", muß über dem Urteil von feit( Alkoholismus  , Epilepsie, Hysterie, perverse Neigungen der letzten Zeit bedeutende Fortschritte gemacht. Die Zahl der Vereine geahnte Zahl der Fälle verminderter zurechnungsfähig= Die politische Organisation im Gau Nordbayern hat in der Nantes   herzbrechend stöhnen:" Kein guter Tag für die Disciplin, Homofegualen) nicht unfaffe. Es sei notwendig, mit den Vorarbeiten beträgt 72. Die Mitgliederzahl ist auf ungefähr 14 500 gestiegen. Biel   weniger beschäftigt sich die linksstehende Breffe. die Lanterner Revision möglichst bald zu beginnen. Prof. v. Liszt   stellt In den Städten wurde eine bedeutende Erhöhung der Mitgliederzahr folgende Thesen auf: 1. Das Gesamtgebiet der Polizeidelikte sei durch die Bezirkseinteilung erzielt. ausgenommen, mit der Haltung der Civiljustiz gegenüber den auszuscheiden und in ein besonderes Gesetzbuch zu übernehmen; da- Auch die Parteipreffe hat Fortschritte zu verzeichnen. Die flerifalen Strawallmachern und Gesetzesverlegern überhaupt. Es gegen seien die Gesamtmaterien des kriminellen Unrechts aus Fränkische Tagespost" hat jetzt eine Auflage von 11 000, die Würz­zeigt sich, daß die bürgerliche Klassenjustiz die Klerikale Fraktion der den verschiedenen Nebengesezen heraus- und in das Gefeß- burger Fränkische Tagespost" von 1400, die Oberfränkische Volks herrschenden Klassen entschieden begünstigt. Die Intereffen dieser buch aufzunehmen. 2. Für die Bestimmung der Strafe nach geitung" von 2400, die Fürther Bürgerzeitung" von 4000 Exemplaren. Fraktion erscheinen ihr offenbar dem Bourgeoisinteresse schlechthin innere Gesinnung des Thäters, als auf den äußeren Erfolg der Zeitung herausgeben, das Projekt ist jedoch gescheitert, da der Drucker Art und Maß in Gesetz und Urteil sei mehr Gewicht auf die Die Genossen von Würzburg   wollten ab 1. Oktober eine eigne viel näher als die Interessen der zur Zeit regierenden Anti- That zu legen. Zwischen verbrecherischer Gesinnung des Thäters und zurückgetreten ist. flerifalen. der Strafe müsse Proportionalität herrschen. 3. Das Strafensystem Die bretonischen und anderwärtigen Abreißer von Amtssiegeln, des geltenden Rechts ist im allgemeinen beizubehalten. Haft, Totenliste der Partei. Die Genossen in Pößned begruben sowie die wort- und thatkräftigen Beleidiger von Schutzmännern Festungshaft und Verweis scheiden aus, die Geldstrafe ist den am Dienstag einen ihrer ältesten Mitkämpfer, den Händler Louis Gruner. Er war einer der ersten, die in Pößneck   für die Sache und Gendarmen werden mit lächerlich geringen Geldbußen bestraft, früheren Beschlüssen des deutschen   Juristentages gemäß umzugestalten. die obendrein ihnen auf Grund des Gesetzes der bedingten Ver- 4. Jugendlichen vom 14. bis 21. Lebensjahre gegenüber ist, soweit des Proletariats eintraten und hat die Partei jahrelang im Gemeinde­rat vertreten. Alter und Krankheit ließen ihn in den letzten Jahren von 2 bis urteilung" erlassen werden. Dieselbe Gunft wird den Angeklagten 5 Jahren als Besserungsstrafe, eventuell mit anschließender Für aus den vordersten Reihen zurücktreten, doch blieb er der Sache des erwiesen, die zu ein paar Tagen zu verbüßen. Der Nichter dürfe nicht auf eine bestimmte Zeit, son­jorge- Erziehung anzuwenden.( Die Strafe sei in besonderen Anstalten arbeitenden Volkes stets treu. dern müsse unbestimmt auf zwei bis fünf Jahre" erkennen. Eine besondere Behörde habe dann zu entscheiden, in welchem Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraums die Entlassung zu erfolgen habe. Eine Das Appellgericht von Lyon   hat auf die Beschwerde der welt- Entlassung vor Ablauf von fünf Jahren sei stets bedingt.) lichen Strohmänner der Kongregationen gar der Regierung das 5. Gegen gewerbsmäßige gewerbsmäßige Verbrecher trit als Sicherung Recht aberkannt, Amtssiegel an den gesetzlich geschlossenen Nonnen- ftrafe Zuchthausstrafe nicht unter fünf beziehungsweise nicht schulen anzulegen. zehn In Quimper   hat denn ein erstinstanzliches die wegen Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen oder wegen 6. Gemeingefährliche Verbrecher, Gericht das Erkenntnis von Lyon   ausdrücklich mit juristischen verminderter zurechnungsfähigkeit zu milderer Strafe verurteilt Gründen bekämpft. Ferner wurden gewiffe Bestimmungen des werden, sind, und zwar erstere sofort, lettere nach Verbüßung der Vereinsgefeges gegen die Lehrerthätigkeit von Mitgliedern auf- Strafe, durch den Strafrichter in Heil- oder Pflegeanstalten zu ver­gelöster Mönchsorden, namentlich der Jesuiten  , in einigen Fällen von weisen. 7. Die bedingte Verurteilung ist im Sinne der früheren Herifalen Richtern chnisch mißachtet. Beschlüsse des Deutschen Juristentags reichsrechtlich zu regeln. 8. Die weitere Ausgestaltung des Strafensystems sowie des ganzen allgemeinen Teils des Strafgeiegbuchs bleibt späteren Verhandlungen des Deutschen Juristentags vorbehalten; die Behandlung des beson­deren Teiles wird der amtlichen Kommission überlassen.

fehlt auch nicht an glatt freisprechenden Urteilen. Sonst aber hagelt es bekanntlich wegen der gleichen Bergehen Wochen und Monate Gefängnis, selbst wenn es sich nicht etiva um streifende Arbeiter handelt.

Das Militärgericht von Nantes   hat im Grunde nur mit fol­datischer Barschheit in die Schilderhebung gegen die antiflerifale Regierung eingegriffen, an welcher sich die Civiljustiz mit kasuistischer Vorsicht beteiligt.

unter

Jahren cin.

Ein weiteres Gutachten lag von seiten Prof. Calter- Straß Gerade dieser Tage benutzte die den Klerikalen so günstige Civil- burg vor: Der Berichterstatter, Brofessor Dr. Ka hI- Berlin, juftig wieder einmal die Gelegenheit, ihr zweites, strenges Geficht betont die Notwendigkeit der Revision der Strafgesetzbücher. Eine den Arbeitern zu zeigen. In Decazeville, wo die Metallarbeiter im Umgestaltung bedürfe die Bestrafung wegen Majestätsbeleidigung, Streik stehen, wurde der Gewerkschaftssetretär Taillefer selbstverständlich nicht in dem Sinne der Schwächung des monarchischen berhaftet und, in Handschellen gefeffelt, nach Villefranche Auschens. Die heutige Strafart der Majestätsbeleidigungen fei transportiert. Grund: er hat in Ausübung seines gesetzliches Rechtes gerade in hohem Grade geeignet, das monarchische Anschen zu einem Polizeikommissar den Eintritt in eine Gewerkschaftsversamm- schwächen. Das Gesez müsse dahin eine Aenderung erfahren, daß nur solche Majestätsbeleidigungen bestraft werden, bei denen ein öffent­lung verweigert und dessen gewaltsames Eindringen durch Gewalt zu liches Interesse nachiveisbar fei. Außerdem dürften Majestäts­verhindern gesucht. Das Gesuch der Gewerkschaft um provisorische Haft- beleidigungen nur auf Antrag einer Centralbehörde verfolgt werden. entlassung ihres Sekretärs wurde natürlich abgeschlagen. Taillefer Ferner müsse die Bestrafung wegen des Zweikampfes Aenderung er­Hat ja teine Klerifalen Barrikaden errichtet, nicht mit pfäffisch gefeg- fahren. So lange im Strafgesetzbuch die Ehre nicht als höchstes neten Unratsfübeln gegen die Gendarmen gekämpft. Gut angesehen werde, werde man dem Zweikampf nicht Einhalt Graf de Montebello, der bisherige französische   Botschafter thun. Es sei auch notwendig, bei Bestrafung des Zweikampfes nach in Petersburg  , frondiert gegen die Regierung. In einer Petersburger eine Aenderung wegen Bestrafung von Vergeben gegen die Religion. dem Anlaß der Herausforderung zu fragen. Ebenso notwendig sei Depesche an den New York Herald  " und im Klerikal- monarchistischen Der§ 166 des Strafgeiegbuchs sei in der aufgeregten Zeit der Gaulois" verkündigt er der Welt seine Unzufriedenheit. Seit elf religiösen Streitigkeiten im 19. Jahrhundert entstanden. Jahren Botschafter und genehme Person in Petersburg   hielt er sich für eine unentbehrliche Säule der Alliance. Er hat denn auch sich geweigert, feine Pensionierung zu verlangen, und er mußte gegangen werden, nachdem die Regierung endlich gemerkt hatte, daß er bei der Zarenregierung Privatopposition gegen die innere Politit seiner eigenen Regierung treibt. Auf seine indiskreten Beschwerden über seine Pensionierung antwortet ihm nun eine der autoristertesten Personen" im ministeriellen Matin": " In Herrn de Montebello hatten wir den Botschafter ge wisser französischer Parteien. Herr Bompard( sein Nachfolger) wird der Botschafter der französischen   Republik   sein." Der Herr Graf muß es ganz arg getrieben haben, wenn ihn selbst ein Delcaffé nicht mehr dulden mochte.

Jaurès   fündigt in der Petite République" an, daß die socia listischen Deputierten beim Wiederzusammentritt der Kammer den Antrag stellen werden, die wichtigsten Puntte des Pro­zesies von Nantes  , nämlich den telegraphischen Befehl des Generals Frater, die Antwort des Oberstlieutenants de Saint- Rémy  und den Urteilsspruch des Kriegsgerichts, durch Mauecanschlag belannt zu geben. Die Soldaten müßten wissen, welchen Sinn das Wort Disciplin babe, welche Grenzen dem Gehorsam ge­zogen feien und wann für sie das Recht des selbständigen Denkens beginie.-

Italien  .

§ 166 entspreche daher nicht den heutigen Verhältnissen. Der Redner empfahl ferner eine Beschränkung der Eide, eine Reform der Beftrafung der Sittlichkeitsverbrechen, und bezeichnete es als notwendig bei der Strafzumeffung dem Richter nicht einen zu großen Spielraum zu lassen. Die Prügelstrafe bei Jugendlichen fei höchstens als Disciplinarmittel beizubehalten. Der Redner empfahl schließlich eine Reihe von Leitsägen, die im wesentlichen lauten: I. Die Revision des Deutschen Strafgeseßbuchs vom 15. Mai 1871 ist eine dringende, aber nicht drängende Aufgabe der Reichs­gesetzgebung.

II. Jn Ansehung der äußeren Gestaltung dieser Revision ist dem Gesetzgeber zu empfehlen:

1. daß eine Ausscheidung des Polizeistrafrechts vorgenommen werde, wobei vorbehalten bleiben kann, ob und inwieweit dieses der laudesrechtlichen Ordnung zu überweisen oder in Verbindung mit andren Teilen des Verwaltungsstrafrechts in einer besonderen Reichs- Polizei- Ordnung zu fodifizieren sei;

2. daß die Gelegenheit wahrgenommen werde, den Stoff der strafrechtlichen Ergänzungsgesetze mindestens insoweit in das Strafgesetzbuch einzuarbeiten, als es zur Vereinfachung der gesetz­lichen Thatbestände wünschenswert und zur Beseitigung der aus der Gelegenheitsgesetzgebung erwachsenen zahlreichen Jukongruenzen notvendig ist;

"

Polizeiliches, Gerichtliches usw. Vom Danziger Kriegsschauplake.

Die Inhaberin des Parteilokals in Danzig  , Frau Berger, hatte gegen das Verbot der Benutzung ihres Lokals selbst durch geschlossene Geſellſchaften Beschwerde beim Regierungspräsidenten führen laſſen. Darauf erfolgte jetzt der nachstehende Bescheid;

Der Regierungs- Präsident. Eingangs- Nr. A I 2291/8.

Danzig  , den 31. August 1902.

Die von Ihnen Namens der Frau Berger, geb. Foth, wohnhaft Brodbänkengasse 11 hierselbst, erhobene Beschwerde über die Verfügung des Herrn Polizeipräsidenten vom 5. Juli d. J., betr das einstweilige Verbot der ferneren Bemigung des Lokales Brodbänkergasse Nr. 11 zu Versammlungszwecken, weise ich nach Prüfung des Sachverhalts als unbegründet zuriid.

Die angestellten amtlichen Ermittlungen über die Vorgänge gelegentlich der Versammlungen in dem genannten Lokale vom 26. Juni dieses Jahres und 3. Juli dieses Jahres haben ergeben, daß weder der zu Versammlungszweden benugte Raum seiner Beschaffenheit nach den über­wachenden Polizeibeamten ausreichende Garantien für die Möglichkeit der Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicher­heit und Ordnung in erregten Versammlungen bietet, noch andrerseits die Konzessionsinhaberin selbst, Frau Berger, bei diesen Gelegenheiten die vorgekommenen Ausschreitungen zu ver­hindern im stande oder gewillt gewesen ist.

Frau Berger steht unzweifelhaft unter dem Sinfluß ihres zur Zeit wegen Ausschreitungen in der Ver jammlung am 26. Juni d. J. in Untersuchungshaft befindlichen Ehemannes und übt den Geschäftsbetrieb entweder nach den Intentionen desselben und seiner Parteigenossen aus, oder sie steht denselben machtlos gegenüber.

Daß unter diesen Umständen eine den Erfordernissen der öffentlichen Ordnung entsprechende Geschäftsführung zunächst von Frau Berger nicht zu erwarten ist, erweisen die seit dem 5. Juli vorgekommenen zahlreichen lebertretungen der für das Lokal fest= gesetzten Polizeistunde, wie auch die Duldung der Abhaltung einer Bersammlung am 15. Juli trotz des polizeilichen Verbots. Im Hinblick auf diese in der Person der Konzessionsinhaberin liegenden Gründe rechtfertigt sich auch die allgemeine Fassung des polizeilichen Verbots für Versammlungen jeder Art. Es ist fest­gestellt, daß die Vermietung des Lokals an geschlossene Gesell­schaften, von denen jede zur ausschließlichen Benußung des ge­mieteten Raumes hätte berechtigt sein sollen, in unzulässiger Weise ausgenutzt worden ist. So sollten am 5. Juli d. J. sieben Vereine ihre Rassenabende zu gleicher Zeit in dem räumlich ungeteilten Lokale abhalten und es hatten sich bald nach 8 Uhr bereits 35 Personen eingefunden. Die Gleichheit der politischen Stellung der Gäste des Lokals rechtfertigt die Annahme, daß Frau Berger unter dem Deckmantel der Vermietung an geschloffene Gesellschaften die Abhaltung politischer, polizeilich nicht über­wachter Versammlungen fördert oder duldet.

Ich sehe mich deshalb nicht in der Lage, die zutreffend be­gründete polizeiliche Verfügung vom 5. Juli d. J. ihrem Antrage entsprechend aufzuheben oder abzuändern.

An Herrn Rechtsanwalt Thun

Hier.

In Vertretung: Fornet.

Das Verbot der Abhaltung der Kaffentage wurde vom Regierungspräsidenten unterm gleichen Datum mit wörtlich derselben Begründung für rechtsgültig erflärt.

3. daß die Strafprozeß- Reform im ganzen bis nach geschehener Revision des Strafgesetzbuchs zurückgestellt werde. III. Am Inhalte dieser Revision beteiligt sich der Deutsche Cat Juristentag in der Weise, daß er Leitsäge zunächst über diejenigen Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, daß in den Vom Kongreß der italienischen Socialisten. Die gestern Fragen zu gewinnen sucht, welche nach ihrer centralen Stellung oder Versammlungen, auf die sich das Verbot angeblich stügt, gar mitgeteilte Stompromißresolution von Bonomi wurde, wie der principiellen Bedeutung im wissenschaftlichen und vollstümlichen teine Ausschreitungen weiter vorgekommen sind, als daß der 3. Juli, Telegraph bereits mitgeteilt hat, nach dreitägiger Debatte an- Gime, die wesentlichen Probleme der Strafrechts- Reform darstellen. Polizeikommissar Sachße in der Versammlung am die er auflöſte, weil ein Redner ihn in die Debatte zog, einen ge­genommen. Die von den Intransigenten gestellte Resolution, die Dahin gehören mindestens und notwendig: mit 456 gegen 279 Stimmen fiel. hat folgenden Wortlaut: 1. Die strafrechtliche Behandlung der jugendlichen Personen. ladenen Revolver auf die ruhig das Lokal verlassenden Versamm­In Erwägung, daß die Aktion der socialistischen Partei von 2. Die strafrechtliche Behandlung der geistig Minderwerten. 3. Diej lungsteilnehmer richtete. Abgesehen davon, daß sich das Verbot also ihrem revolutionären Charakter getragen sein muß, in Anbetracht strafrechtliche Behandlung von Nüdfall und gewerbsmäßigem Ver- auf Voraussetzungen stüßt, die gar nicht zutreffen, find seine Gründe dessen, daß jede Reform durch die Arbeiterklasse selbst errungen brechertum. 4. Die richterliche Strafzumessung( verbunden mit der derart, daß sie einander selbst aufheben. werden muß, und daß dieselben den allgemeinen Zwecken, nämlich strafrechtlichen Behandlung des Versuchs). 5. Das Strafmittelsystem. der politischen und ökonomischen Umformierung der gegenwärtigen 6. Der Strafvollzug einschließlich wiederholter Prüfung der bedingten Gesellschaftsordnung, welche durch das in eine Klassenpartei organi Verurteilung und bedingten Begnadigung. fierte Proletariat durchzuführen ist, bei und unterzuordnen sind, in Nach längerer Debatte wurden diese Anträge schließlich mit der Erwägung, daß die Einigkeit der Partei nicht durch das Neben- Maßgabe angenommen, daß unter die Worte: aber nicht drängende" einanderbestehen zweier Tendenzen und zweierlei Taktiken gefährdet und Punkt 3 zu streichen ist. werden darf, erklärt der Kongreß, daß die socialistische Partei auf

wegen

Im Anfange wird gesagt, daß das Lokal seiner Beschaffenheit die Möglichkeit der Aufrechterhaltung der Sicherheit nicht bietet und später heißt es, das Lokal sei räumlich und es verden 35 Personen bereits als ein ungeteilt Besuch behandelt; sieben Vereine fönnten darin starter nicht gleichzeitig ihre Beiträge einziehen. Wenn das zutrifft, dann fann es doch nur ein verhältnismäßig fleines, leicht zu über­den verschiedensten Gebieten des politischen und wirtschaftlichen Die Abteilung für Privatrecht beschäftigte sich mit sehendes Zimmer sein, in dem die Sicherheit und Ordnung Nach sehr leicht aufrechtzuerhalten sein muß. Entweder ist das Stampfes ihre Ziele unabhängig und getrennt von jeder andren dem Schuh der Bauhandwerkerforderungen. Selaffe oder Sefte und von jeder andren politischen Partei zu ver- sehr langer Besprechung gelangte folgender Antrag des Professors Lotal so groß und unübersichtlich gebaut, daß die Polizei­der Sicherheit nicht einstehen folgen hat."- Dr. Hehmann in Königsberg   i. Pr. fast einstimmig zur Annahme: beamten für Aufrechterhaltung