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Nr. 213.

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Vorwärts

Berliner Volksblatt.

19. Jahrg.

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Telegramm Adresse: * Socialdemokrat Berlin"

Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands  .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2. Fernsprecher: Aut I, Nr. 1508.

Arbeiter.

Freitag, den 12. September 1902.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.

Einen der wichtigsten Punkte des Arbeitsverhältnisses verschiedenen Betrieben derselben Stadt ganz verschiedene Ver­bildet die Kündigungsfrist; in dieser Beziehung stehen hältnisse. Lohnsteigerungen erfolgen, wenn überhaupt, so in der Die deutschen   Stadtgemeinden und ihre die deutschen   Städte weit hinter dem Auslande zurück; die Regel nach jedesmaliger besonderer Vereinbarung und Festsetzung, Arbeiter können meist von einem Tage zum andern aufs nur ausnahmsweise nach einem bestimmten, vorher auf­Pflaster geworfen werden, und die gewiß nicht unbescheidene gestellten Plane. In diesem Falle ist das Grund­Das Eindringen der Socialdemokratie in die Gemeinde- Forderung der Organisation der Gemeinde- Arbeiter, 14 tägige princip das gleiche, wie beim Beamten, daß nämlich der bertretungen hat u. a. zur Folge gehabt, daß die öffentliche Sündigungsfristen einzuführen, ist erst ganz vereinzelt erfüllt. städtische Arbeiter, auch wenn er in seiner Stelle ver­Aufmerksamkeit mehr als vordem auf die Lage der städtischen Arbeiterausschüsse besigen erst etwa ein Duzend bleibt, allein schon durch die Dauer seiner Dienstzeit Arbeiter gelenkt wurde. Wie wenig aber infolge der ver- deutscher Städte. Der Geist, von dem sie getragen sind, das sich die Aussicht auf Lohnerhöhung erwirbt. fehrten Gesetzgebung, die die Herrschaft in den Gemeinden sociale Verständnis, von dem sie zeugen, ist ein sehr ver- eigentlichen Festsetzung der Höhe des Lohnes ist viel­einer Handvoll Besigender ausliefert, bisher auf dem Gebiete schiedenes. Auf der einen Seite steht den Arbeitern bei der fach das Princip des Minimallohnes durchgedrungen. Man der städtischen Socialpolitik geschehen ist, zeigen die jüngst in Busammensetzung und der Thätigkeit des Ausschusses eine un- begegnet zwei Arten von Mindestlöhnen, einmal einem im den Münchener   volkswirtschaftlichen Studien veröffentlichten bedingte Selbstverwaltung zu, der Vorsitzende wird vom weiteren Sinne des Wortes, einem solchen, der auch dent Untersuchungen von Paul Mombert.  *) Ausschuß gewählt, und die Mitglieder haben das Recht, schwächsten und am wenigsten leistungsfähigen Arbeiter noch

Bei der

Was zunächst die persönlichen Verhältnisse jederzeit eine Sitzung anzuberaumen. Auf der andren gegeben werden soll, und einem Minimallohn im engeren der städtischen Arbeiter betrifft, so befinden sich Seite begegnen wir Ausschüssen, wie zum Beispiel Sinne, dessen Höhe mehr von dem Gesichtspunkt bestimmt wird, unter ihnen außergewöhnlich viel Verheiratete, etwa dem der Berliner   Wasserwerte, wo der jeweilige daß die Stadt unter keinen Umständen schlechter zahlen 20 Proz. mehr als bei den in ähnlichen Privatunternehmungen Betriebsleiter nicht nur den Vorsitz führt, sondern auch allein darf als der Privatunternehmer. Andrerseits giebt es jedoch beschäftigten Arbeitern. Die Gründe für diese Erscheinung darüber befindet, ob das Bedürfnis zur Abhaltung einer eine ganze Reihe von Gemeinden, in denen noch Löhne von sind einmal darin zu suchen, daß der verheiratete Arbeiter Sigung vorliegt. Ja, der Betriebsleiter hat sogar das Recht, weniger als 3 M. pro Tag gezahlt werden. Aus dem um­bei der Einstellung besonders berücksichtigt wird, und zweitens den Ausschuß jeder Zeit aufzulösen, die ganze Thätigkeit des fangreichen Zahlenmaterial, das Mombert zusammengetragen hat, darin, daß die Aufnahme in den städtischen Lohndienst den Ausschusses hängt also von dem Gutdünken dieses Herrn ab. ergiebt sich, daß es wohl überall Arbeiter giebt, die einen aus­Unverheirateten ein gewisses, zum Eintritt in die Ehe er- Nicht viel besser liegen die Verhältnisse bei den Ber  - kömmlichen Lohn erhalten, daß ihnen aber die große Zahl derer mutigendes Gefühl der wirtschaftlichen Sicherheit verleiht. liner Gaswerken. Von einem wirklichen Arbeiter- gegenübersteht, bei denen auch gar keine Rede davon sein kann, Dazu kommt, daß unter den städtischen Arbeitern die Ausschuß kann hier ebenso wenig die Rede sein, wie daß ihr Lohn zu einer einigermaßen angemessenen Lebenshaltung höheren Altersklassen sehr zahlreich vertreten sind, nicht etwa in Chemniß, wo der Vorstand der Krankenkasse den genügt. Kein Wunder, daß die Erwerbsthätigkeit der Frauen weil viele Arbeiter ein hohes Dienstalter auf Arbeiterausschuß bildet. Für alle Arbeiter einer Stadt gemein- und Kinder von städtischen Arbeitern einen großen Umfang weisen, sondern weil häufig nicht mehr voll leistungs- sam eingerichtete Ausschüsse kennt man nicht; sie gelten angenommen hat! fähige Arbeiter, die sonst der Armenverwaltung anheim- immer nur für die einzelnen Betriebe, doch kann in Die Untersuchungen von Mombert beweisen, daß die that­fallen würden, von den Gemeinden zu leichteren Dienst- einigen süddeutschen Gemeinden der Stadtrat die Arbeiter- sächlichen Verhältnisse der städtischen Arbeiter noch vielfach berrichtungen übernommen werden. Auch Frauen sind in ausschüsse der verschiedenen Betriebe als Gesamtvertretung verbesserungsbedürftig sind. Und dabei sind diejenigen Städte, berhältnismäßig großer Zahl in städtischen Betrieben thätig, der städtischen Arbeiterschaft zu einer Plenarsizung ein die socialpolitisch am rückständigsten sind, noch nicht einmal vor allem bei der Reinigung öffentlicher Gebäude und berufen, um Fragen zu beraten, welche die gesamte städtische in den Untersuchungen berücksichtigt, weil sie keine Erhebungen Anstalten, bei der Friedhofs- und Gartenverwaltung, Arbeiterschaft betreffen. In einzelnen Städten können auch über die Lage ihrer Arbeiter veröffentlicht haben, weil in aber auch bei den Stadtbauämtern, wo sie als die Vorsitzenden der einzelnen Arbeiterausschüsse eine solche ihren Verwaltungsberichten nichts darüber zu finden ist und Kehrerinnen und Hilfsarbeiterinnen beim Straßenbau, als gemeinsame Sigung beschließen; außerdem kann jedes Mit weil der Verfasser, wenn er sich um direkte Auskunft an sie Buzerinnen beim Hochbau oder als Tagelöhnerinnen Be- glied eines Arbeiterausschusses beim Stadtrat einen dies wandte, entweder einen ablehnenden Bescheid oder überhaupt ober ü schäftigung finden. bezüglichen Antrag stellen. feine Antwort erhielt.

nur,

"

Wir bedauern den Ton dieser Kundgebung auf das tiefste, er den konservativen Anschauungen über Vaterlandsliebe und Königstreue vollkommen widerspricht. Ja selbst vom praktisch- politischen Gesichtspunkte aus ist im Interesse der Land­wirte diese Sundgebung zu mißbilligen, da sie auf feinen Fall ge eignet ist, die Bestrebungen der parlamentarischen Vertretung der fonservativen Partei, behufs Erzielung eines höheren landwirt schaftlichen Zollschutzes, zu fördern und die Geneigtheit der Ver bündeten Regierungen zu einem Entgegenkommen über ihre Vor­Tage hinaus zu erhöhen."

Für die Ordnung des Arbeitsverhältnisses ist es von Die Arbeitszeit der städtischen Arbeiter ist noch Daß in einzelnen Gemeinden auf dem Gebiete der Bedeutung, ob die städtischen Betriebe der Gelange nicht so geregelt, wie man es von Gemeinden, die ihre städtischen Arbeiterpolitik schon recht beachtenswerte Erfolge werbe- Ordnung unterworfen sind oder nicht. Die sociale Mission erkannt haben, erwarten sollte. Die Regel ist zu verzeichnen sind, läßt sich nicht leugnen. Den Anstoß dazu Ansichten darüber sind geteilt. Während sich z. B. das die 10stündige Arbeitszeit, doch fehlt es nicht an Fällen, in haben die socialdemokratischen Gemeindevertreter gegeben. Die Berliner   Gewerbegericht in Klagen städtischer Arbeiter wegen denen diese Zeit weit überschritten wird. Ueber Sonntags städtischen Arbeiter sollten daraus die Lehre ziehen, daß es in ihrem Lohnentschädigungen für unzuständig erklärt hat, da es ruhe und sonstige freie Tage ist in den Arbeitsordnungen recht eignen Interesse liegt, für die Stärkung der socialdemo­fich nicht um gewerbliche Arbeiter handle, hat das wenig enthalten; meistens findet sich die Bestimmung, daß Sonn- kratischen Fraktionen in den Stadtparlamenten zu sorgen. Gewerbegericht von Frankfurt am Main   fürzlich im und Feiertagsarbeit nur in dringenden Fällen stattfinden soll; Maßregelungen wegen ihrer Stimmenabgabe für einen entgegengesetzten Sinne entschieden. Diese Rechtsunsicherheit doch scheint es, als ob diese Vorschriften nicht immer inne- Socialdemokraten werden sie um so weniger zu befürchten ist auf die unklare Fassung der Gewerbe- Ordnung zurück- gehalten werden. Auch die Ueberstunden sind ziemlich häufig; haben, wenn sie gleichzeitig ihrer gewerkschaftlichen Organi­zuführen. Die Absicht des Gesetzgebers scheint es gewesen zu in manchen Städten kommt durchschnittlich etwa eine Ueber- fation zu immer größerer Macht und immer größerem An­fein, die in Gemeindebetrieben angestellten Arbeiter ebenso stunde pro Tag auf jeden Arbeiter. sehen verhelfen. zu berücksichtigen, wie die beim Privatunternehmer beschäftigten. Wenden wir uns nun zu dem wichtigen Kapitel der Aber dieser Gedanke ist nicht klar genug zum Ausdruck ge- 2ohnpolitit! Es sind hierbei sechs Gesichtspunkte zu Politische Leberlicht. kommen, und infolgedessen hat sich in den meisten Gemeinden berücksichtigen: die Formen des Lohnes und der Lohnauszahlung, Berlin  , den 11. September. ein Zustand herausgebildet, der den Forderungen socialer die Lohnvergütung bei Arbeitsunterbrechungen, die Bezahlung Gerechtigkeit in keiner Weise entspricht. von Ueberstunden und Feiertagsarbeit, Beit und Ort der Die Abschüttelung der Agrarjakobiner So wird die Bestimmung der Gewerbe- Ordnung, daß in Lohnauszahlung, Lohnsteigerungen und endlich die Höhe des versucht auch die Konservative sorrespondenz". Sie gewerblichen Betrieben mit mehr als 20 Arbeitern Arbeits- Lohnes. Was die Formen des Lohnes betrifft, so finden sich citiert die unstürzlerischen Drohungen des konservativen, Water= ordnungen einzuführen sind, von vielen Gemeinden in den städtischen Betrieben noch vielfach Accordlöhne. Am land" und erklärt: überhaupt nicht beobachtet, und da, wo Arbeitsordnungen verbreitetsten ist der Stundenlohn, selten stehen die Arbeiter eingeführt sind, δα fakultativen im Wochen- oder gar Monatslohn. Für die Lohnvergütung tragen sie meist einen Charakter. Vielfach handelt es sich gar nicht um Arbeits- bei Arbeitsunterbrechungen ist die Stellung von Be­ordnungen in dem Sinne, daß in ihnen Pflichten und deutung, welche die städtischen Behörden dem§ 616 des Rechte des Arbeiters festgesetzt werden, sondern um Bürgerlichen Gesetzbuchs gegenüber einnehmen. Dieser recht einseitige Hausordningen", in denen fast nur von den Baragraph besagt bekanntlich, daß der zur Dienstleistung Ver­Pflichten, nicht aber von den Rechten des Arbeiters die Rede pflichtete des Anspruchs auf Vergütung nicht dadurch verlustig ist. Es wird hier also, wie Mombert treffend hervorhebt, wird, daß er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit weniger der Zweck verfolgt, der bei Einführung der obligato- durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Ver­rischen Arbeitsordnung vorgeschwebt hat, Streitigkeiten aus schulden an der Dienstleistung verhindert wird, daß er sich dem Arbeitsvertrag vorzubeugen, als vielmehr Vorschriften jedoch den Betrag anrechnen lassen muß, welcher ihm aufzustellen, die zur Aufrechterhaltung der technischen und für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund wirtschaftlichen Ordnung des Betriebs dienen sollen, deren gesetzlicher Verpflichtung Kranken­bestehenden Befolgung dann durch Strafbestimmungen gesichert wird. Unfallversicherung zukommt. Jene Bestimmung findet geschickt. Die Arbeitsordnungen beziehen sich nicht nur auf die Ein- sich nun in einer ganzen Reihe von Arbeitsordnungen Die Konservative Korrespondenz" erwartet ferner, daß auch der stellungs- Bedingungen der Arbeiter; auch die Strafen durch Sondervertrag ausgeschlossen ein engherziger, nicht Borstand des konservativen Landesvereins in Sachsen   die Aeußerungen nehmen darin oft einen recht großen Raum ein. Besonders scharf genug zu verurteilender Standpunkt. Noch mehr zu der Redaktion seines offiziellen Organs mißbilligen werde. hart ist die Bestimmung, die für das Elektricitäts- verurteilen ist es, wenn den im Wochenlohn stehenden oder zweifeln nicht, daß dies geschehen wird. Die Redaktion des Vater­wert Hannover   gilt, wonach sofortige Entlassung ohne für längere[ Lohnperioden beschäftigten Arbeitern sogar der land" hat unvorsichtig das Wesen des konservativen Monarchismus Einhaltung der Kündigungsfrist stattfindet bei An- Lohn für die gesetzlichen Feiertage abgezogen wird, wie es enthüllt, dessen Königstreue sich in Königesturz verwandelt, sobald zettelung und Unterstützung von irgendwelchen gegen 3. B. das Stadtbau- Amt Auch die Monarchie die konservativen Forderungen verläßt. Die Abschüttelung die Interessen der Elektricitätswerke gerichteten Bestrebungen". Urlaub wird den Arbeitern in den den meisten Städten der Unvorsichtigen ändert aber nicht das geringste an den wirklichen bei Verzichtleistung Aehnlich bei den Gas- und Wasserwerken in Gießen  ! Hier nur auf Lohn für die Zeit Gesinnungen der Agrarier. es gewährt; sind erst wenige Was aber geschieht mit der Redaktion der Deutschen  ist die Aufwiegelung andrer Arbeiter gegen das Interesse des der Werke" ein Grund zu sofortiger Entlassung. Weit Recht Städte, die den Arbeitern nach Ablauf einer bestimmten Tageszeitung", welche die jakobinische Umsturzstimmung des bezeichnet Mombert derartige Bestimmungen als höchst be- Dienstzeit einige Tage Urlaub unter Fortbezug des Lohnes agrarischen Gefolges als unzweifelhafte Wahrheit zugegeben hat? denklich. Denn was richtet sich nicht alles gegen das Inter  - geben, aber Anspruch auf Urlaub haben die Arbeiter nirgends. Wollen die Königstreuen der konservativen Partei weiterhin mit Lenten esse der Werke? Bei einigermaßen gutem Willen wird Auch bei der Einziehung von Arbeitern zu militärischen gemeinsam arbeiten, die den konservativen Anschauungen über man z. B. Bestrebungen, höhere Löhne oder eine fürzere Friedensübungen ist der Zuschuß, den einige Städte zu der Vaterlandsliebe und Königstreue" so schmählich zuwiderhandelten? Beherbergen die Konservativen die Verächter der Königstreue Arbeitszeit, z. B. in den Gaswerken den Achtstundentag zu staatlichen Unterstügung zahlen, immer nur ein freiwilliger; viel­erringen, oder gar Versuche, sich zu koalieren, unschwer dazu fach ist er sogar als Belohnung gedacht. Heißt es doch in manchen noch fürderhin in ihren Reihen, so erweisen sie damit felbft de'n rechnen können. Derartige Bestimmungen, die, so wenig Arbeitsordnungen, daß diese besonderen Vergünstigungen nur Schwindel ihrer eigenen Sönigstreue. Wollen sie sich präcise gefaßt, in ihrer Auslegung ganz in die Hand der einen bei guter Führung eintreten! Ueberstunden oder Feiertags- vor diesem Schwindel retten, so müssen sie sich schon entschließen, Partei gelegt find, bieten eine gefährliche Handhabe, um Be- arbeit müssen teils ohne jede Vergütung geleistet werden, ihrem Bedauern" ernsthaftere Maßnahmen folgen zu lassen!- wegungen der Arbeiter zur Besserung ihrer Lage niederzuhalten teils erfolge die Vergütung in dem Bruchteil des Tagelohns, der der Dauer der geleisteten Ueberstunden entspricht, teils und sind deshalb nicht scharf genug zu verurteilen." werden besondre Lohnzuschläge gewährt. Die Lohnperioden

"

Urlaubs

in Wiesbaden   thut.

Die Leitung der konservativen Partei will also, wie sicher vorauszusehen war, leider den Wucherhandel mit der Regierung fort oder setzen und verwirft daher die Drohungen des Vaterland" als un

Die Boerenkonferenz mit Chamberlain.

Wir

Die Konferenz der Boerengenerale mit Chamberlain, über die

*) Die deutschen Stadtgemeinden und ihre Arbeiter. J. G. Cotta, sind monatlich, vierzehntägig oder wöchentlich. Es herrscht hier wir gestern bereits nach der offiziellen englischen Mitteilung be ein buntes Durcheinander und vielfach begegnen wir selbst in den richteten, ist ohne eigentlich greifbares Resultat verlaufen. Stuttgart   und Berlin   1902. Preis 6 Mart.