Einzelbild herunterladen
 

nicht gewährt würden. Redner geht dann auf zolltechnische Schwierigkeiten ein, die auf Grund des dritten Absatzes entstehen würden. Die Vergünstigungen, die im dritten Absah den Kolonien eingeräumt werden, müßten gesetzlich, nicht erst auf Be­schluß des Bundesrates festgestellt werden können. Müller- Sagan beantragt zu Absatz 2, die Zollfäge auf Getreide nach dem bestehenden Tarif zu normieren. Graf Schwerin verbreitet sich über die Mindestzölle und acceptiert dankbar die regierungsseitige Interpretation der Wirkung der Mindestzölle, aber die hier festgesezten hätten nicht die Be­deutung, die sie für einen Doppeltarif haben müßten. Die Bindung der Zölle führe eine Handelspolitische Gefahr nicht herbei, wie von Gegnern der Bindung behauptet werde. Redner weist auf handels­politische Abschlüsse mit der Schweiz hin. Die einzige Gefahr, die eintreten könnte, wäre die, wenn Verträge auf Grund dieses Tarifs nicht zu stande fämen und der Reichskanzler davon dem Reichstag Mitteilung machen müßte. Die Regierung möge darum ihre An­sicht von einer solchen Gefahr einer Revision unterziehen. Spahn beantragt Mindestzölle auf die Positionen 99, 100, 102, 103, 104, 105, 106, 107 einzustellen, und zwar: Pferde im Wert bis 1000 M. das Stück

2000

"

"

"

"

"

"

2500

"

"

"

"

"

"

12

Rindvich Schafe

für den Doppelcentner Lebendgewicht

Schweine

Fleisch, ausschließlich Schweinespeck, frisch, auch gefroren einfach zubereitet

"

"

zum feineren Tafelgemuß zubereitet

72 M. 144 288

"

"

Vor Eintritt in die materielle Verhandlung bemerkt der Vor-| anderseits sei es aber doch nicht wahrscheinlich, daß nur die Ers sihende: Die Angeklagten haben einen innerung an jenen ungarischen Vorfall wachgerufen werden sollte.

In einem Artikel der Nummer 252 Es soll nichts heraus­fommen" wird den Behörden ans Herz gelegt, nunmehr jede Rück­sicht gegen die Juden fallen zu lassen. Der Angeklagte erklärt hierzu: Die Worte: es soll nichts herauskommen" seien Worte, die dem Munde der Frau Oberstaatsanwalt Settegast entstammen. Er verweist auf die spätere Beweisaufnahme über diesen Punkt.

umfangreichen Wahrheitsbeweis angetreten, sowohl nach der Richtung der gegen die Beamten er­hobenen Vorivürfe, als auch bezüglich der weiteren Behauptung, daß die beiden Lewys bezw. andre Leute jüdischen Glaubens an der Mord that beteiligt resp. Mitwisser seien. Es sind nicht weniger als 120 Zeugen kommissarisch vernommen worden. Diese Zeugen aussagen sind demnächst in dem Ermittelungsverfahren auf Grund In einem Artikel in Nr. 263, Der Schleier in Konig wird nicht der gegen Lewy u. Gen. erstatteten Strafanzeige, sowie in dem ab- gelüftet werden", wird das Vorgehen gegen den Fleischermeister lehnenden Bescheid des Ersten Staatsanwalts in Koniz , des Ober- Hofmann in Konitz besprochen, es werden einige Angriffe gegen den staatsanwalts und des Oberlandesgerichtsrats in Marienwerder ver- Untersuchungsrichter Dr. Zimmermann damit verknüpft und es wird wertet worden. Es fragt sich, ob die Angeklagten auch jetzt noch die gesagt, daß Dr. Zimmermann mit diesem Vorgehen und den An­Behauptung aufrechterhalten wollen, daß Verdachtsgründe für die schauungen seines judenfreundlichen Schwiegervaters entspreche. Thäterschaft der Lewys vorliegen. Rechtsanwalt Dr. Auf Antrag des Verteidigers wird ein späterer Artikel der Staats­Hahn: Die Angeklagten stehen auf dem Standpunkte, daß zu der bürger- Zeitung" verlesen, in welchen anerkannt wird, daß der Angriff Zeit, als die Artikel erschienen, der dringendste Verdacht der Thäter auf den Untersuchungsrichter auf falscher Information beruhte, da die schaft auf den Lewys und den Juden ruhte. Sie stehen auch jetzt noch Attacke gegen Hofmann nicht von Dr. Zimmermann, sondern vom auf dem Standpunkte, daß dieser Verdacht berechtigt sei. Sie wollen Striminalinspektor Braun insceniert worden sei. Der Vorsitzende sich mit den Aussagen der meint, gerade diese nachträgliche Entschuldigung zeige, daß es im 120 Zeugen höchsten Maße leichtfertig sei, auf Grund oberflächlicher Information so schwere Vorwürfe gegen einen Beamten zu erheben. Ein Artikel in Nr. 257 enthält die Insinuation, daß der Staats­Zeugnis von Juden

zu üben.

-

-

zunächst begnügen. Die Vorwürfe gegen die Beamten halten sie auf­recht und behalten sich vor, Kritik an den Bescheiden des Ersten Staatsanwalts, des Oberstaatsanwalts und des Oberlandesgerichts| anwalt lediglich das Auf die bestimmte Anfrage des Staatsanwalts Kanzow erklärt Rechtsanwalt Dr. Hahn, daß die Angeklagten berücksichtige und das von Christen ablehne. Der Angeklagte will thatsächlich den Vorwurf der Mitthäterschaft auch heute noch gegen dies auf die Thatsache bezogen wissen, daß ein katholischer Geistlicher 48 die Lewys aufrechterhalten. Der Vorsitzende erklärt hierauf, bei dem Staatsanwalt den Antrag gestellt hatte, den Fleischermeister daß unter diesen Umständen die Beweisaufnahme auf den Konizer Josef Eisenstädt aus Prechlau zu vernehmen, dieser Antrag sei aber Mord näher werde eingehen müssen und die ganze Angelegenheit abgelehnt worden. ab ovo werde behandelt werden müssen.

·

14,40

"

36

"

"

96

"

Hahn beantragt als Mindestsäke für Getreide 7,50 M. Graf Posadowsky: Der letzte Antrag bestätige seine früheren Ausführungen über die agrarischen Anträge. Ueber handelspolitische Gefahren lasse sich wenig sagen. Doppeltarife mit Mindestsäßen dürften der Regierung die Freiheit der Handelspolitischen Aktion nicht einschränken. Wäre die Regierung genötigt, auf Grund des alten Tarifs mit dem Ausland zu verhandeln, könnten leichter Ver­wickelungen entstehen, als auf Grund des vorliegenden Tarifs. Andre Staaten verfolgen ja doch die Verhandlungen über diese Vor­lage, fie werden ja ihre Schlüsse daraus ziehen. Hahn tritt für die von ihm beantragten Säge ein. Die Caprivische Handelspolitik würde auf die Dauer nicht fortzusetzen fein. Redner bespricht die Sammlungspolitik, die einst im preußischen Abgeordnetenhause als das größte Heil empfohlen wurde. Waffen für handelspolitische Verhandlungen liefern den Tarif in äußerst unvollständiger Weise. Redner vermutet, daß die Regierung sich dem Ausland gegenüber auf die Säße der Vorlage festgelegt habe und wünscht, diese ausgesprochene Ansicht möge ebenfalls setret gehalten werden.( Heiterkeit.) Es dürfe nichts geschehen, das zeige, als ob man einem wirtschaftlichen Kampfe mit dem Auslande ausweichen

wolle.

Graf Posadowsky : Wenn Hahn Kenntnis davon haben würde, was die Regierung weiß, dann würde er erkennen, daß es bei Ver­handlungen mit auswärtigen Regierungen nicht nur auf Energie, sondern daß es auf ein großes Maß von Geschicklichkeit, Einsicht und Mäßigung antomme, um einen günstigen Abschluß zu erzielen. Auch der vom Grafen Schwerin vorgeschlagene Weg jei nicht gangbar, darauf würden auswärtige Regierungen nicht eingehen.

-

In einem Artikel, der die in Konit entstandenen Ausschreitungen Die Eröffnung des Hauptverfahrens hat, wie der Vor- gegen die Juden behandelt, sind beleidigende Angriffe gegen den sigende weiter hervorhebt, schon vor 2 Jahren stattge Bolizeifommissar Block enthalten, dessen Verhalten scharf getadelt funden. Dies erkläre sich aus verschiedenen Gründen. Zunächst wird. Der Angeklagte beruft sich darauf, daß sämtliche unbesoldete scien im Laufe der Zeit 6 verschiedene Verteidigungsschriften ein- Stadträte in Koniz sich über das Auftreten Blocks beschwert und gegangen, es sei ein ganz umfangreicher Beweis durch Vernehmung ihm gewissermaßen die Schuld dafür zugeschrieben haben, daß es in von 120 Zeugen erhoben worden, die Aussehung des Verfahrens Konig überhaupt so weit gekommen. Er beantragt außerdem die wurde dann auch dadurch geboten, daß gleichzeitig das Verfahren Vorlegung verschiedener Aften aus Strafverfahren gegen Block, in gegen die Lewys eröffnet worden war, und erst als dies beendet welchen dieser wegen Mißhandlung bestraft worden sei. worden und das Oberlandesgericht in Marienwerder in diesem Som­In einem andren Artikel wird dem Bürgermeister Deditius mer seinen Bescheid erteilt hatte, konnte das Verfahren gegen die Boreingenommenheit für die Juden vorgeworfen und gesagt, daß Angeklagten seinen Fortgang nehmen. sein Auftreten während des Krawalls mehr aufregend als beschwich= tigend gewirkt habe. Der Angeklagte erklärt, daß dies auf das durch die Beweisaufnahme noch näher darzulegende Verhalten gegen den Fleiſchermeister Hofmann Bezug habe.

Der Angeklagte Bruhn betont, daß er doch nur wegen Be­leidigung der beiden Lewys und des Kaufmanns Caspary, nicht aber wegen Beleidigung von Behörden und Beamten angeklagt sei, aus der Verbindung mit der anderen Anklage ihm event. zu Unrecht große Kosten entstehen würden und deshalb ersuchen müsse, seine Ein dahin Sache abzutrennen und besonders zu behandeln. gehender Antrag wird vom Rechtsanwalt Dr. Hahn zurückgezogen, nachdem darauf hingewiesen worden, daß eine Abtrennung nicht möglich sei.

-

Der Vorsitzende läßt sich durch Befragen von dem Angeklagten bestätigen, daß der von diesem erhobene Vorwurf des Ritualmordes oder wie es jetzt genannt werde,

,, Blutmordes",

nicht gegen die jüdische Religionsgesellschaft sich richte, sondern nur die Thatsache behauptet werden solle, daß abergläubische Juden solche Blutthaten verrichten.

Es folgt hierauf die Verlesung der einzelnen Artikel, die die Grundlage der Anklage gegen Dr. Böttich er bilden.

-

In einem Artikel, der die Handhabung der Hausdurchsuchungen fritisierte, soll die Polizeiverwaltung und der Schlächtermeister Lewy beleidigt worden sein.

Ein Artikel in Nr. 216 wird wegen einer Beleidigung des Kri­minalkommissars Wehn verfolgt. An die Thatsache, daß Wehn seine Thätigkeit in Konig eingestellt habe, wird die Bemerkung geknüpft: Es ist also nicht einmal wie seiner Zeit in Sturz ge­lungen, einen Christen zu finden, den man zur Ablenkung des Ver­dachts von den Juden der Thäterschaft bezichtigen konnte. Zwei andre Artikel, die beleidigende Stellen enthalten sollen, richten sich gegen die von Berlin aus nach Konig entsandten Kriminal­beamten.

Stadthagen : Der einzige Ausweg aus den angedeuteten Ver­Ferner zieht die Auflage einen Artikel heran, der den Inhalt einer widelungen biete der socialdemokratische Antrag, den Absaß 2 zu von dem Fleischermeister Hofmann an das Gericht gemachten Eingabe streichen. Er sei der Ueberzeugung, der nächste Reichstag würde einen solchen Abfaz refp. Doppeltarif nicht annehmen, wenn auch die Der damals 18 jährige Obertertianer Ernst Winter ist wiedergab. Auf Anregung des Kriminalinspeltors Braun war bekanntlich Regierung eine Verständigung unter allen Umständen mit dem Reichstage bekanntlich am 11. März 1900 ermordet worden, Teile seines Leich seiner Zeit das Verfahren gegen den Fleiſchermeister Hofmann in zu dem Zweck der Annahme versuchen würde. Auf die Höhe der nams sind am Nachmittage des 13. März unter dem Eise des Konig unter dem Verdachte des Mordes eingeleitet und Hofmann Säge komme es bei dem Grundsaz, Doppeltarife einzuführen, nicht Mönchsees in ein rotbraunes Backpapier eingewickelt, vorgefunden selbst verhaftet worden. Nach seiner Entlassung und Einstellung an. Aber die Säße, die im 2. Absatz der Vorlage enthalten seien, worden. Es ist ebenso bekannt, daß der mysteriöse Fall in Konitz des Verfahrens hat sich Hofmann durch jene Beschwerde über die bedeuteten eine ungeheuerliche Verteuerung des Brotes, durch die und Umgegend eine ungeheuere Erregung hervorgerufen und ins ihm widerfahrene Behandlung lebhaft beklagt und auszuführen Angeklagter die arbeitenden Klassen ausgewuchert würden. Würden sie verwirk- besondere die antisemitische Preſſe diesem Falle ihre lebhafteste gesucht, daß nach allen vorliegenden dringenden Verdachtsmomenten light, müßten sie zu einem Sturm in der Bevölkerung führen, Aufmerksamkeit gewidmet hat. Die Staatsbürger- Zeitung" hat nur Lewy als des Mordes verdächtig erscheinen könne. wie er fich als Parteimann ihn nur wünschen könnte. Redner den Konizer Mord und die damit in" Verbindung stehenden Vor- Bruhn erklärt hierzu, daß die Staatsb.- 3tg." es für ihre Pflicht ge­empfiehlt die socialdemokratischen Anträge zur Annahme. Man solle gänge in zahlreichen Artikeln behandelt, die scharfe Kritik an den halten habe, die Interessen des hochachtbaren Fleischermeisters Hofmann fich doch über den Gang der Beratung in der Kommission nicht von den Behörden zu der Ermittelung der Thäterschaft ergriffenen gegen die ihn bedrohenden jüdischen Machinationen wahrzunehmen. täuschen. Die eschlüsse, die hier auf Grund der Kompromißmacherei Maßnahmen übten, die in Koniz herrschende Stimmung und die dort Ein dahin gehendes Ersuchen habe auch von dem Rechtsanwalt zu stande kämen, würden schwerlich dem Plemum imponieren. Heute verbreiteten Ansichten über den Gang der Untersuchung besprachen Gebauer, dem Verteidiger des Hofmann, vorgelegen. Durch einen weiteren Artikel fühlt sich fei die Lage noch eine andre, als bei ähnlichen Beratungen vor und im allgemeinen den Gedankengang verfolgten, daß die Behörden Bürgermeister Deditius circa einem Jahrzehnt. Die hier gegen jede Verteuerung beziv. die in Frage kommenden richterlichen und staatsanwaltlichen der Lebensmittel sind, haben die übergroße Mehrzahl Beamten aus Gründen der Schonung der Juden vieles versäumt beleidigt. Es wird darin ausgeführt, daß Herrn Deditius die Haupt­der Wähler hinter sich. Jezt handle es sich für die Zollparteien beziv. unterlassen haben, was sie hätten thun müssen, um volle schuld dafür treffe, daß unmittelbar nach Bekanntwerden des darum, eine Verſtändigung zu finden, aber man dürfe nicht glauben, Klarheit in das Dunkel zu bringen. Die Auflage erblickt in ver- Mordes die Untersuchung in unzureichender Weise geführt worden daß sich solch wichtige Angelegenheiten so leicht wie ein Kuhhander schiedenen Ausführungen der inkriminierten Artikel den Vorwurf, sei. Damit wurde eine Mitteilung aus Strehlen verbunden, die machen lassen. Das werde sich zeigen. Die Schwierigkeiten, Handels­berträge abzuschließen, seien ebenfalls nicht gering. Der Antrag Spahn lasse ziemlich deutlich erkennen, um wie viel Fleisch und Brot berteuert werden sollen. Das werde das Volk schnell begreifen. Bindewald will die principielle Stellung seiner Partei( anti­semitisch) präcifieren. Sie wolle nicht, daß Handelsverträge zu stande kommen auf Grund eines veralteten Tarifes, wie es der be­stehende sei. Der Landwirtschaft müsse man mehr entgegenkommen, darum stimme er für den Antrag Hahn.

daß die staatsanwaltschaftlichen und Polizeibehörden mit Absicht vor einem Einschreiten gegen die Juden zurückschreckten, daß für sie das Judentum ein Blümchen rühr' mich nicht an" sei, daß sie aus Furcht die gegen die Juden vorliegenden Verdachtsmomente nicht oder nur unzulänglich verfolgten, daß die Beamten die Sache nicht aufffären lassen wollten, daß sie unberechtigte Rücksicht auf die Juden nähmen u.s.w.

Es liegen

Strafanträge

vom Oberlandesgerichts- Präsidenten in Marieniverder, von dem Oberstaatsanwalt, vom Regierungspräsidenten, ferner vom Polizei­präsidenten von Berlin für die beleidigten Beamten und von ver­schiedenen Privatpersonen vor.

-

Graf Kanik: Es ist kein Geheimnis mehr, daß der Wirt­schaftliche Ausschuß einen Doppeltarif ausgearbeitet hat, der uns nicht vorgelegt worden ist. In diesem Ausschuß saßen auch die Vertreter der Industrie. Man glaubt, mit Rechtsanwalt Dr. Hahn bemerkt hierzu, daß die betr. Ber­offenen Karten könne man nichts erreichen. Frankreich habe auch treter der Behörden nicht aus eignem Antriebe die Strafanträge ge­einen Doppeltarif und mit offenen Karten gespielt und hat doch stellt haben, sondern erst auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft am teine schlechten Geschäfte gemacht. Es ist ein reiches Land Landgericht Berlin I. Staatsanwalt Kanzow bestreitet diese und immer reicher geworden, vielleicht auch infolge seiner Behauptung. Von einem Ersuchen" der Staatsanwaltschaft könne Handelspolitik. Dort hält man die dortigen dortigen Getreide­zölle ebenfalls für zu niedrig. Redner bespricht dann die keine Rede sein, die letztere habe pflichgemäß nur angefragt, ob etwa ein Strafantrag gestellt werde. Der Verteidiger erwidert: Es Industriezölle. Kämen tein Tarif und feine Handels­berträge zu stande, würde eine traurige Periode über das deutsche haben 17-18 Strafanträge von Privatpersonen, vom Verein zum Volt hereinbrechen. Je mehr wir Gewicht auf Handelsverträge bei unfren Beratungen legen, um so größere Forderungen wird das Ausland stellen. Redner ersucht um Annahme der Spahnschen Anträge.

Darauf wird die Sigung um 6 Uhr vertagt. Nächste Sigung Mittwoch 9 Uhr.

-

-

"

aus der früheren Amtsthätigkeit des Herrn Deditius dortselbst eine schlimmere Charakteriſtik desselben herleitete. Es wurde mit­geteilt, daß Herr Deditius eine Jüdin aus Breslau zur Frau habe, daß er sich in Strehlen den Beinamen Antisemitentöter" erworben, In daß er von Strehlen schließlich fortgelobt worden sei 2c. 2c. einem zweiten Artikel wurde in ähnlicher Weise auf die Strehlener Thätigkeit des Herrn Deditius und seine Amtsführung in Konig Bezug genommen. Der Angeklagte Dr. Bötticher behauptet, daß die Zuschrift aus Strehlen von einem Manne her­rührte, dessen ganze sociale Stellung ihm dafür bürgte, daß die Mitteilung auf Wahrheit beruhte. Er beruft sich außer dem darauf, daß von mehreren Stadträten und Stadtverordneten in Konitz Beschwerden gegen Herrn Deditius erhoben worden seien. Beim Schluß der Verlesung dieser Gruppe von Artikeln, bei denen es sich um Beleidigung von Beamten Handelt, bemerkt Land­gerichtsdirektor Opitz: Mußten Sie sich nicht als Redacteur einer Beitung, die an sich doch wohl nicht das Bestreben hat, die Staats­behörden als solche verächtlich zu machen, sagen, daß es doch nicht angängig ist, auf Grund oberflächlicher Informationen oder des Verhaltens einzelner Personen so schwere Vorwürfe gegen Behörden zu erheben? Wenn an Maßnahmen der Behörden so häßliche Stritik geübt wird, so kann das doch nicht zur Beruhigung beitragen, sondern muß Verwirrung anrichten.

Schutze der Mitbürger jüdischen Glaubens usto. vorgelegen, es feien Ersuchen an den Minister des Innern und Angel.: Damals herrschte eine Kampfesstimmung, denn die den Justizminister ergangen und schließlich habe die Staatsanwalt­schaft die Strafanträge ertrahiert. Früher habe die Staatsanwalts Staatsbürger Zeitung" war auch vielfach angegriffen worden und schaft immer auf dem Standpunkte gestanden, daß solche Beleidi- bei solcher Preßfehde werden manchmal die Worte nicht sorgfältig gungen auf den Weg der Privatflage zu verweisen seien; abgewogen. thatsächlich stellen auch 12-14 Fälle der Auflage keine Beleidigungen Vorfizender Landgerichts Direktor Dpit: Sie werden doch von Beamten, sondern nur von Privatpersonen dar. Der Staats: wohl zugeben müssen, daß damals an die Konizer Behörden und anwalt erwidert, daß durch dieselben Artikel sowohl Privatpersonen Beamten ungewöhnliche Ansprüche gestellt wurden. Die Beweis­als auch Beamte und Behörden beleidigt seien und sich hieraus das aufnahme wird ergeben, in welcher Weise die Beamten versucht haben, ihren Aufgaben gerecht zu werden. Eingreifen der Staatsanwaltschaft genügend erkläre. Angeklagter Dr. Bötticher erklärt auf Befragen im allge­meinen zu den Artikeln, daß er in den inkriminierten Mitteilungen aus Konih nur den Niederschlag der Meinung erblickt habe, wie sie sich seiner Zeit in Stonis gebildet habe. Die Konizer Angelegenheit sei von einem wohlunterrichteten Redaktionskollegen bearbeitet wor­den, auf den er sich naturgemäß verlassen habe. Der inkriminierte und Artikel in Nr. 272 unter der Ueberschrift Ritualmord" behandelte die Frage, warum der Mörder nicht entdeckt werde und sei nichts als die Wiedergabe der Ansichten, die in der erregten Konizer Be­völkerung kolportiert worden seien, und zivar auf Grund von ver­schiedenen auffälligen Thatsachen.

Der Koniker Mord vor dem Berliner Gericht. Vor der zweiten Straffammer hiesigen Landgerichts I begann heute die Verhandlung gegen den verantwortlichen Redacteur der Staatsbürger- Zeitung", Dr. phil . Paul Bötticher und den Ver­leger derselben Zeitung, Herrn Wilhelm Bruhn , wegen Veleidi­gung. Den Vorsitz führt Landgerichtsdirektor Opih, die Anklage bertritt Staatsanwaltschaftsrat Dr. Kanzow, die Verteidigung führen die Rechtsanwalte Dr. Hahn Charlottenburg Simons Berlin . = Als Nebenkläger sind zugelassen aber nicht anwesend: der Schlächtermeister A. Lewy, dessen Sohn, der jezige Etrafgefangene Morib Lewy, der Kaufmann May Großmann, trelche durch Rechtsanwalt Sonnenfeld vertreten werden. Ferner ist als Nebenkläger anwesend der Kaufmann G. Caspari, der durch Justizrat Dr. von Gordon vertreten wird.

=

Als Zeugen find anwesend: Erster Staatsanwalt Sette gast, zur Zeit in Limburg , Oberstaatsanwalt a. D. Wulff, Land­richter Dr. 3immermann- Koniz, Amtsrichter Pankau Konik, Bürgermeister Deditius- Konig, Erster Staatsanwalt in Schweigger- Soniß, früherer Polizeikommissar Block Gnesen, die Kriminalinspektoren Braun und Slatt, sowie Kriminalkommissar Wehn, das Dienstmädchen Pauline Gaz, jetzt in Tegel , und die unverehelichte Anna No ß- Berlin. Der Angeklagte Dr. Bötticher wird durch den Eröffnungsbeschluß beschuldigt, durch 26 Artikel der Staatsbürger- Zeitung", die sich mit den Koniger Vorgängen beschäftigen, der Angeklagte Bruhn wird beschuldigt, durch zwei Artikel richterliche, staatsanwaltliche und Ver­waltungsbehörden und Beamte, sowie Privatpersonen im Sinne der §§ 185 und 186 beleidigt zu haben. Bruhn soll nur Privatpersonen beleidigt haben

In einem Artikel in Nr. 289 heißt es u. a.: In die Interna eingeweihte Personen sind der Ueberzeugung, daß trok der schweren Belastung der Lewys gegen diese aus staatlichen Rücksichten nicht vor­gegangen werde, denn man fürchtet, daß, wenn die Lewys verhaftet oder gar verurteilt würden, ein

allgemeiner Volksaufstand

zu befürchten wäre, bei dem zahlreiche Juden totgeschlagen werden würden. Der Artikel fügte hinzu: diese Mitteilung flinge un­glaubwürdig, aber nach alledem, was schon vorgekommen, könne man alles für möglich halten. Der Angeklagte erklärt hierzu auf Befragen, daß demjenigen, der die Mitteilung gemacht, wahr scheinlich die Mitteilungen des Fürsten Liechtenstein vor geschwebt haben, wonach Graf Andrassy s. 3t. im Falle Tisza­Ezlar sich geäußert habe: Wir konnten die Juden nicht bestrafen, weil uns sonst die Juden totgeschlagen werden würden." Der Vorsitzende erwidert, daß zunächst es doch nicht angängig sei, uns aarische Verhältnisse ohne weiteres auf deutsche zu übertragen,

-

Es folgt die Verlesung einer ganzen Reihe von Artikeln, die als beleidigend angesehen werden, weil sie immer wieder auf den Schlächter­meister Lewy und seine Familie den Verdacht der Thäterschaft lenkten, behaupteten, daß sich die Verdachtsmomente gegen diese in be drückendster Weise mehrten, daß die Ermordung des Ernst Winter in dem Lewyschen Keller stattgefunden haben müsse 2c.- Der Angeklagte Dr. Bötticher erklärt hierzu, daß diese Artikel teils die lleberzeugungen der Konizer Bevölkerung und die dort herrschende Stimmung wiedergaben, teils sich auf Feststellungen, die sich aus Zeugen­aussagen ergaben, stügten. Der Verdacht gegen die Lewys habe ja doch thatsächlich vorgelegen und sich zu einer Strafanzeige des Baters des ermordeten Winter verdichtet.

Zu einem dieser Artikel bemerkt der Vorsitzende: Wie unzu­verlässig solche Berichte sind, die die Grundlage derartiger Artikel bilden, ergiebt sich aus einem Punkt. In einem Artikel ist ein großes Aufheben davon gemacht, daß man in einem an die Synagoge grenzenden Raum ein

Fläschchen mit Blut gefunden habe. Die Sache erkläre sich einfach dahin: In jeder Synagoge befinde fich auch ein Raum zum rituellen Schlachten von Geflügel. Das Blut werde in eine kleine Blutgrube geleitet und als man behördlicherseits in der Synagoge recherchierte und auf diese Blutgrube stieß, hielt man es für angebracht, ein wenig Blut zu entnehmen und in eine kleine Glasflasche zu füllen. Eine Flasche mit Blut" sei also keineswegs vorgefunden worden.

Hieran reihen sich zwei Artikel, die der Angeklagte Bruhn zu vertreten hat. In dem ersten wird ausgeführt, daß die Thäter in den verschiedensten Ständen gesucht werden, nur nicht unter der