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19. Jahrgang 2. Beilage des Vorwärts Berliner Volksblatt.

Nr. 233. 19. Jahrgang.

entsprechen.

zulehnen.

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gewickelt waren und auf ein Stück Papier , welches nach der Be­hauptung der Verteidiger abhanden gekommen sein müsse. Kriminal tommissar Wehn befundet, daß die betreffenden Papiere durch den Gerichtschemiker Dr. Bischoff untersucht worden seien. Auf Be fragen des Rechtsanwalts Hahn bekundet Amtsrichter Pantau, daß, wenn die Vernehmung des Hoffmann auf Grund des vom Kriminalinspektor Braun angeregten Verdachts nicht stattgefunden hätte, die Erregung schon mit der Beerdigung Winters zu Ende ge­wesen wäre.

Hierauf wird Gefter Staat

Erfter Staatsanwalt Schweigger

Sonntag, 5. Oktober 1902.

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den

Das

und Medizinalrat Dr. Müller nochmals ihren Standpunkt. Hierauf wird um 5 Uhr die Sigung geschlossen. Die Ver­handlung wird am Montag 9 Uhr im großen Schwurgerichtssaal fortgesetzt werden.

Berdächtigungen, die offenbar teils auf Rachabe. Auch den gegeben, der nicharz ganz genau angeben fonnte.

Dummheit oder direkte Geisteskrankheit zurückzuführen waren, war sein Amtsvorgänger nachgegangen. Charakteristisch seien folgende zwei Fälle: Ein jüdischer Handelsmann

termin unter Zuziehung von Sachverständigen. aus Berlin worden sei, habe nach seiner Meinung wenig Bedeutung, er könne Der Koniker Mord vor dem Berliner Gericht. auf das subtilste die Farbe abgefragt, die Wand wurde zufällig beim Herausnehmen der Leber entstanden sein. Nach Eröffnung der Sizung teilt Landgerichts- Direktor Opis mit der Lupe untersucht, die Dauer wurde aufgebrochen, Bei den widerstreitenden Gutachten der medizinischen Sach­mit, daß Medizinalrat Dr. Miller aus Konitz vorgeladen und der Ballen aufgebrochen, furz, Herr Rosenthal stellte das verständigen über die Todesursache ist das königl. Medizinalkollegium anwesend ist. Seitens der Verteidigung sind vorgeladen und an- ganze Haus zur beliebigen Untersuchung zur Verfügung. Es wurde zu Danzig um ein Obergutachten ersucht worden. Dieses gelangt wesend: die Gerichtsärzte Dr. Sformer und Medizinalrat absolut klar erwiesen, daß an der bezeichneten Stelle niemals ein zur Verlejung. Es gipfelt in folgenden Säßen: 1. Der Tod des Dr. Mittenzweig. Seitens des Staatsanivalts ist als Vertreter Haken gesessen haben konnte. Nun kam die Mutter des Mädchens Ernst Winter des Medizinalkollegiums in Danzig Medizinalrat Prof. Dr. Barth mit der Behauptung, daß letzteres falsch verstanden worden jei und bet het herbe 93 entgegengesetzten Stelle geſeſſen haben erfolgt. 2. Die Annahme, daß der an der zerſtückelten Leiche Winters ist durch Erstickung geladen. Rechtsanwalt Dr. Hahn beantragt, auch die wissenschaftliche Deputation wa folle. Nun begann dasselbe Spiel mit demselben negativen Erfolge. vorgefundene Halsschnitt bei Lebzeiten Winters ausgeführt wurde, Er habe dann mündlich bei dem Untersuchungsrichter Dr. Zimmer entbehrt der wissenschaftlichen Begründung. 3. Der Nachweis von zu ersuchen, zur Vertretung ihres Obergutachtens ein Mitglied in main angeregt, das Mädchen auf seinen den Gerichtssaal zu entsenden. Staatsanwalt anzow ersucht Spermaflecken an der Außenseite von Hose und Weste macht es Geisteszustand untersuchen den Antrag abzulehnen, da erfahrungsgemäß die wissenschaftliche wahrscheinlich, daß Winter kurz vor dem Tode den Beischlaf auss Deputation es grundsäßlich ablehnt, einem solchen Erfuchen zu zu lassen, Dr. Zimmermann entsprach aber erst einem dahingehenden führte oder auszuführen versuchte. In Uebereinstimmung formellen schriftlichen Antrage und durch zwei medizinische Sach- mit dem Gutachten des Gerichtsarztes Privatdocenten Dr. Puppe nach Ansicht des Medizinalkollegiums die ant Der Gerichtshof beschließt nach längerer Beratung, den Antrag verständige ist festgestellt worden, daß die Radtke an einer frant- find fundung eines Bertreter des die Zeichen der Verblut auf Ladung eines Vertreters der wissenschaftlichen Deputation, haften Störung ihrer Geistesthätigteit leide und unzurechnungsfähig Leichenteilen nachgewiesenen Zeichen des Erstickungstodes als ferner den Antrag auf Ladung des Dr. Puppe und den Antrag sei. So find mehrere Personen auf Grund der Angabe einer geistes- die allein wertvollen und sicheren zu bezeichnen, während auf Ladung der Stadträte Stodebrand und Gebauer ab- franken Person sechs Monate in Untersuchungshaft die Zeichen der Verblutung in vorliegendem Falle unsicher und zwei­gehalten worden. Bivei davon sind während der deutig sind. Eine ganze Neihe von Fragen des Staatsanwalts Kanzow, Haft ertranft, eine nicht lange nachher gestorben und Das Gutachten des westpreußischen Medizinalfollegiums wird des Rechtsanwalts Sonnenfeld und der Verteidiger Hahn der Arzt nimmt als nicht unwahrscheinlich an, daß die vom Medizinalrat Professor Dr. Barth vertreten, der durchaus und Simons richten sich an den Amtsrichter Dr. Zimmer- seelischen Erregungen den Tod beschleunigt oder verursacht haben. bei den Ergebnissen desselben verbleibt. Es folgt hierauf die Verlesung des Obergutachtens der wissen­Tommilar We hn und Staatsanwalt Sette gaſt. den Kriminal- want man so sinas höre, iſt es doch unbegreiflich, wie man Wor­kommissar Wehn und den Bürgermeister De ditius und beziehen würfe gegen die Behörden wegen zu geringer Thätigkeit machen( chaftlichen Deputation für das Medizinalwesen. sich auf die Papiere, in welche der fönne! Was die Masloffsche Beschuldigung des Lewy betrifft, so Gutachten, bei welchem die Geheimräte Virchow und v. Berg­dongul oli Kopf und die andern Leichenteite- 9bs.] erklärt Erster Staatsanwalt Schweigger, daß er nach sorg- mann als Referenten fungierten, erklärt, daß die wissenschaftliche fältigem Studium der Aften von der vollständigen Unglaub- Deputation dem Gutachten der Sachverständigen, daß eine Kom­bai, er forgeputation bie würdigkeit derselben überzeugt sei. bination von Erstickung und Blutleere vorliege, nicht entgegentreten Au die umfangreiche Aussage des Ersten Staatsanwalts wolle, daß aber die Ersticking wirklich vorhergegangen sein und Schweigger knüpfen die Verteidiger eine große Reihe von Fragen zu als die eigentliche Todesursache angesehen werden müsse. Die Gunsten der Angeklagten. Unter andern stellt Rechtsanwalt wissenschaftliche Deputation hat auch noch ein neues Moment hervor­Dr. Hahn die Frage, ob dem Zeugen außer dem Rosenthalschen gehoben; sie hat aus gewissen Merkmalen am Kopf die Möglichkeit einer Fall nicht auch noch andre Fälle tief betrübender Natur bekannt ge= worden seien. Erster Staatsanwalt Schweigger bestätigt auf den Kopf, d. h. durch eine Verlegung, durch welche ein Zustand traumatischen Gewaltwirkung dies. Insbesondere habe er von Anfang an die lleberzeugung ges der Betäubung hervorgerufen sein könne, hingestellt und dieser Ein­er an die abjoint unwirtung einer jumpfen Gewalt eine wesentliche Bedeutung beigelegt. habt, daß der Verdacht gegen Hoffmann begründeter gewesen und als ein Das Gutachten der wissenschaftlichen Deputation geht etwa dahin: aus Konig vernommen und er giebt in längerer zusammenhängender zu betrachten sei. bedauerlicher Mißgriff der Kriminalpolizei 1. An dem Ernst Winter ist Erstickung verübt, die den Tod Darstellung ein Bild von den Zuständen, die er vorgefunden, als er notwendig zur Folge haben mußte. 2. Der Halsschnitt ist mit Auf eine Anfrage des Rechtsanwalts Dr. Hahn bestätigt der größter Wahrscheinlichkeit nicht bei Lebzeiten, sondern unmittelbar nach Koniz kam, und von den Ansichten, die er auf Grund seines Benge, Erster Staatsanwalt Schweigger, daß er allerdings den Ein- noch dem Tode zugefügt worden. 3. Den Ausführungen des forgfältigen Studiums der Akten gewonnen. Ms er nach Koniz brud gehabt habe, als ob über den Gang der Untersuchung zu viel Medizinalkollegiums über die an den Kleidern des Winter vor­kani, habe er dort eine infolge des Masloff- Prozeſſes entstandene gesprochen worden sei.- Rechtsanwalt Dr. Hahn: Nam es dem gefundenen Blut- und Spermaflecke tritt die wiſſenſchaftliche Depu­erhebliche Aufregung vorgefunden. Er habe es für seine Aufgabe gegen nicht so vor, als ob man in Aonitz immer schon vorzeitig tation bei diesen Gutachten gegenüber verteidigen Dr. Störmer erachtet, die gegen die Thätigkeit der Behörden und Beamten er­habe schon durch den äußerlichen Anblick der aufner 3 enge: Es ſchien mir so. hobenen Vorwürfe auf ihre Berechtigung hin sorgfältig zu prüfen. Er wußte, bei wem die nächste Haussuchung abgehalten werden würde? gesehen, Auf eine Anfrage des Staatsanwalts Kanzo w bestätigt Erster beſtätigt daß die Verfolgung der gegen die Juden hinweisenden Spuren eine Staatsanwalt Schweigger, daß alle Verdachtsmomente gegen außerordentlich umfangreiche gewesen ist. Beim näheren Studium der Akten sei er dann überrascht gewesen zu sehen, daß sein Amts- Juden, woher sie auch kamen, ernstlich verfolgt worden sind. Es vorgänger allen und jeden Verdachtsmomenten, die sich zeigten habe ja zu jener Zeit in Ost- und Westpreußen kaum einen Juden oder ihm entgegengebracht wurden, nachgespürt verdächtig gehalten wurde, wenn er nicht nu er nicht jein Alibi am auf Bruhn gelangt das Leichenschau- Protokoll zur Verlesung. Nach weiteren Erläuterungen und Bemerkungen des Angeklagten 86 82asleenillow Dienstbotenlos. Dienstbotenlos. iwol Das Dienstmädchen N. hatte bei dem Milchhändler Müller in Hierauf wird Medizinalrat Kreisarzt Dr. Müller- Konig, der Dienst gestanden, war von diesem aber plößlich entlassen worden. Sorauer die Leichenteile des Winter f. 3. obduciert hat, vernommen. Das eine ganz hertulische Körperkraft und sei sehr geeignet gewesen, den müsse durch Berblutung eingetreten fein. Das vollständige Fehlen Mittellos und hilflos wandte sich die N. an das Gewerbegericht und war der Thäterschaft verdächtigt worden. Man behauptete, er habe Gutachten des Sachverständigen geht dahin: der Tod des Ernst Winter Nicht nur um ihr Kündigungsrecht war sie gekommen; Müller hatte ihr außerdem noch ein schlechtes Zeugnis ins Dienstbuch geschrieben. Winter zu ermorden. Dann hielt man es für sehr belastend, daß des Blutes in den großen Gefäßen, in dem Herzen und in verlangte Lohnentschädigung und Abänderung des schlechten Zeug­dieser Sorauer sehr bald Konig verlassen und sich nach Berlin be- den vorhandenen Organen eriveise diese Behauptung vollkommen. niffes im Dienstbuche. Die 7. Kammer des Gewerbegerichts er geben habe. Nun sagte man sich in Konig, er habe das Geld Diese Verblutung sei höchstwahrscheinlich aus den großen durch Härte sich auch in richtiger Würdigung der thatsächlichen Verhältnisse bazu von schnittenen Halsgefäßen erfolgt, weil derartige totale Ausblutungen für zuständig, denn obwohl das Mädchen ein Dienstbuch hatte, war nur dann eintreten könnten, wenn die Eröffnung großer Schlagadern es doch im Gewerbebetriebe des Müller beschäftigt gewesen und erhalten. Dazu kam dann noch folgendes: Der Sorauer hatte ein und Blutadern in möglichster Nähe des Herzens stattgefunden habe. deshalb als Gewerbegehilfin auzusehen. vierjähriges Töchterchen, welches, wie behauptet wurde, erzählt habe, Ueber die Frage, ob ein Schächtschnitt vorliege, lönne er, da er selbst ihr Vater habe den Winter auf dem Boden ermordet. Das Mädchen keine Erfahrungen in dieser Beziehung habe, kein Gutachten abgeben. gewesen sei und sich ungehörig benommen habe. Mit Thränen in Müller gab als Grund der Entlassung an, daß die N. renitent wurde befragt und es erzählte, ihr Vater habe den Winter auf dem Auf Befragen der Verteidigung spricht der Sachverständige feine leber- Sen Augen erzählte diese jedoch, daß sie nur einmal gefagt hätte, Boden umgebracht und zerstückelt, er habe das Fleisch gekocht und zeugung dahin aus, daß die Zerstückelung des Leichnams nicht durch es wäre eigentlich nicht ihre Sache, Stroh in den Pferdestall man habe es gegessen. Selbst diesem Verdacht wurde nachgeforscht, eine Person ausgeführt sein könne, sondern mehrere Personen be­zu tragen; gethan habe sie es aber dennoch. Sie habe Sorauer wurde in Berlin vernommen, er lehnte die Behauptung, teiligt sein müssen. Auf Befragen durch Staatsanwalt Kanzo w auch eine Art neuer Simson zu sein, zunächst mit dem Ausdrucke des bestätigt Dr. Müller seine Ansicht dahin, daß der tödlichen Hals- mur deshalb nicht arbeiten können, weil Müller sie geprügelt habe. andren Tage nicht geschlafen, sondern Bedauerns ab und gab über seinen Weggang aus Konig und sein verlegung eine Erstickung vorausgegangen sein könne. Alibi so ausreichende Aufklärungen, daß absolut jeder Verdacht gegen Schließlich in einem neuen Termin weinte das Mädchen ihn schwinden mußte. Dieser Fall war etwas komisch, ein andrer Medizinalrat Dr. Mittenzweig, jämmerlich und erklärte, alle Geldforderungen fallen zu lassen, wenn Fall aber war tieftraurig. In den Aften traf er auf der mit Dr. Störmer eine Nachobduktion vorgenommen. Er steht Frau Müller 5 M. erhalten hatte. ihr Müller nur einen Rock Herausgebe, zu dessen Ankauf sie von eine Affaire Rosenthal aus Camin, der der Sie sei augenblicklich in der wissentlich auf dem Standpunkte, daß die vorgefundenen Petechien nicht ausreichen, Zufluchtsstätte zu Friedenau und habe fast nichts anzuziehen, und falschen Anschuldigung und der Verleitung zum Meineide beschuldigt um die Behauptung zu rechtfertigen, daß Winter einen Erstidungstod fönne so, wie sie gehe, sich nicht einmal eine Stelle suchen. Müller war. Bei diesem Rosenthal war ein Mädchen erlitten habe. Daß Winter höchst wahrscheinlich an Verblutung gelehnte zunächst jedes Eingehen auf die bescheidene Bitte des Mädchens st orben sei, beweise die fast vollständige Blutleere der großen Ge- ab, es gelang aber schließlich doch dem Zureden des Vor­im Dienst. Diese hatte das Gerücht verbreitet, daß ihr Dienstherr fäße und der vorgefundenen Organe, sowie die Verlegung und völlige fizenden Dr. Gerth und Eröffnung der großen Halsgefäße. Der Sachverständige verteidigt sich der Beisitzer, ihn zu bewegen, fich habe erhängen wollen, weil er an der Ermordung des Winter gegenüber der Ansicht des Medizinalfollegiums diesen feinen wohl er erst Angst zur Herausgabe des Rockes bereit zu erklären, ob= beteiligt sei und daß er vor dem Selbstmordverfuch zu drei Männern Standpunkt eingehend und bleibt bei seiner Ueberzeugung, daß auch eine einfache Arbeitsbescheinigung aus. Eine Korrektur des seiner Frau hatte. Er stellte gefagt habe, ham, fie ihn inter noch bei er sei auch bei dem Morde beteiligt Lebzeiten das Blut verloren hat, daß Zeugnisses im Gesinde buch lehnte das Gericht ab, weil es dazit er aber nicht nach dem Tode gewesen. Rosenthal habe gegen das Mädchen wegen Beleidigung Der Sachverständige erflärt, er sei weit entfernt, zu glauben, daß aus eignen Mitteln eine Geldsumme aus. ausgeblutet worden ist kein Recht zu haben glaubte. it fein Recht zu haben glaubte. Die Richter händigten der Klägerin geklagt, das Mädchen drehte den Spieß um und erstattete Anzeige hier ein Schachtſchnitt vorliege. Er habe auf dem Centralvichhofeetcht hätte das Gericht, wenn es nur etwas mehr bureaukratisch wegen Verleitung zum Meineide und infolge dessen wurden 4 Per- zu Berlin fich eine rituelle Schächtung vorschriftsmäßig zeigen veranlagt war, auch das Eingehen auf die Klage ablehnen können, sonen in Haft genommen. Die Dede des Zimmers, in welchem lassen. Nach seiner Auffassung gehöre zu der regulären Schächtung indem es sich auf die Thatsache stüßte, daß das Mädchen gegen Rosenthal den Selbstmordversuch begangen haben soll, ist auf ein glatter Schnitt, welcher so geführt werden müsse, daß der Dienstbuch beschäftigt war. Dann konnte dieses in der Zufluchts­gebrochen und von Sachverständigen genau untersucht worden und es erste Ring am Kehlkopf noch geschlossen sein muß. Bei Winter ſei ſtätte wochenlang auf Erledigung ihrer Forderungen vor dem Amts­hat sich herausgestellt, daß an derjenigen Stelle, an welcher aber der Halsschnitt nicht glatt gewesen, er habe vielmehr mehrere gericht warten ohne die Möglichkeit, sich einen neuen Erwerb zu angeblich der Haten gewesen sein soll, unmöglich jemals Backen aufgewiesen. ein Haten eingeschlagen gewesen sein könne. Darauf wurde gesagt: suchen. Der Vorfall ist ein guter Beweis für die Notwendigkeit der Beseitigung der Gefinde- Ordnung. Ach, die Juden sind ja natürlich sehr schlau; sie haben in zwischen den Haken herausgenommen

Juden für die Ermordung

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und die Stelle verschmieren und übertünchen lassen, so daß nichts mehr zu sehen ist." Darauf wurde in einem neuen Lokal­

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