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Verstoß gegen die Straf- Prozeßordnung.

hat, daß selbst alle folche Anregungen verfolgt worden sind, welcher dichtung hin etwas verabsäumt ein fönne, so kann man die der Nachsucht, Dummheit oder offenbarer Geistestrantheit ent- mindestens so viele Bedenken in Betreff Hoffmann anführen, wie Der Verteidiger geht sodann über zur Beleuchtung der Fälle sprungen. Der schwer angegriffene Kommissar Wehn hat mit bei Lewy. Masloff und Mathäus Meyer und weist auf alle Punkte hin, die einem außerordentlich anzuerkennenden Bienenfleiß alle nur denk- Bürgermeister Deditius hat uns erklärt, in welcher Weise der nicht aufzuklären gewefen find. Die verschiedenen Schwankungen in der baren Spuren verfolgt, seine Thätigkeit ist geradezu musterhaft ge- Boden vorbereitet worden ist, auf dem die Angeklagten ihre Saat Voruntersuchung mußten bei der Konizer Bevölkerung eine auf­wesen. Auch die Angriffe auf den Kriminalinspektor Braun haben ausstreuten. Es handelte sich um eine politische Konstellation, die regende Wirkung erzeugen. Allgemein sei angenommen worden, daß feinerlei Berechtigung. Auch dieser Beamte ist ganz unparteiisch an Wahlen standen vor der Thür. Es handelte sich um einen Kampf die Beamten, welche die Untersuchung führten, nicht über die feine Aufgabe herangetreten und wenn er gegen Hoffmann einen Ver- zwischen Deutschen und Polen , bei denen die Juden stets mit den nötige Fähigkeit verfügten. Aus allen diesen Gründen und dacht erhoben hat, so trifft das Ueberwachungskomitee, welches einer Stonservativen stimmten. Bruhn fümmerte sich nicht darum, daß er besonders wegen der schwankenden Untersuchung sei es selbst­ruhigen Untersuchung allerlei Schwierigkeiten machte, die Hauptschuld an beim Verfolgen seiner Zwecke der konservativen Partei in den Rücken verständlich gewesen, daß es in Konig zu Krawallen kommen mußte, diesen besser weggelassenen Vorgehen gegen Hoffmann. Die Herren fiel. Die moralische Folge seines Thuns war das Eintreten einer aber den Artikeln in der Staatsbürger- Zeitung" sei dies nicht zu­Zahnärzte und Schullehrer, die sich für berechtigt hielten, in diese ganze folossalen Korruption in der Bevölkerung. Wir haben gesehen, wohin zuschreiben. Der Angeklagte Dr. Bötticher habe als Redakteur ber Untersuchung einzugreifen, mögen sich gefagt sein lassen: Bleibt bei Euren diese Korruption geführt hat, wir saben es an dem Beispiele des Staatsbürger- Zeitung" zu der Sache Stellung nehmen müssen. Zähnen und Schulbüchern und beschränkt Euch darauf, in einem Dr. Müller jun. Dieser hat sich nicht gescheut, aus den Akten, die Der Verteidiger schloß mit dem Antrage, gegen Dr. Bötticher folchen Falle Eure eignen thatsächlichen Wahrnehmungen der Behörde seinem Vater anvertraut waren, Notizen zu entnehmen, die er der nicht auf eine Freiheitsstrafe, sondern nur auf eine Geldstrafe zu zu unterbreiten. Das Vorgehen, welches hier insceniert worden, ist antisemitischen Partei zur Verfügung stellte. erkennen. geradezu unerhört! Das ist so, als wenn jemand im Lewy hat hat sein Geschäft aufgeben, sein Haus verkaufen Rechtsanwalt Simons( für Bruhn) wendet sich gleichfalls Boden eine Spur findet und ein andrer kommt und zer- müssen. Er ist ruiniert. Der vierte Teil der jüdischen Gemeinde gegen den Unterschied, der von der Staatsanwaltschaft bei der Be­trampelt fie! Dem Ueberwachungskomitee ist der Vorwurf bat Konis verlassen müssen. Diese schweren Folgen müssen bei der handlung von Strafanträgen gemacht werde. Einen Schluß, ob der zu machen, daß es die Hauptschuld trifft, wenn die Spuren Strafabmessung berücksichtigt werden. Die Angeklagten haben die gegen die Juden erhobene Verdacht bestehen bleibe oder beseitigt sei, des Thäters nicht gefunden worden worden sind. Den Ersten Stirn gehabt, zu erklären, sie würden sich freuen, wenn Lewy sie lasse diese Beweisaufnahme, wo man fast gar keine Zeugen persön Staatsanwalt Settega st trifft wahrhaftig fein Vorwurf, er hat berlingen würde, aber sie glaubten nicht daran, denn sonst würden lich vor sich habe, nicht zu. Er müsse entschieden die Behauptung mit allem Eifer alle Spuren verfolgt, insbesondere auch die Spuren sie in stande sein nachzuweisen, daß Lewy der Thäter sei, der Winter bekämpfen, daß der Nachweis geführt sein soll, daß kein Ritual­gegen die Juden, so zwar, daß er nach Ansicht des Ober- Staats- ermordet habe. Nun ist ihr Wunsch erfüllt, aber kein Tipfelchen ist mord vorliege und daß. Juden nicht die Thäter seien. anwalts etwas zu einseitig gegen die Juden vorgegangen sei. Der gegen Lewy erwiesen worden. Er behaupte vielmehr: Hier liege nicht bloß ein gewöhnlicher Mord­Amtsrichter 3 immermann ist in der perfidesten Weise verdächtigt Zur Ehre der Antisemiten sei anzumehmen, daß unter ihnen eine fall vor, sondern ein ganz geheimnisvoller Mord, der seinem Zwecke worden, obgleich er seine Pflicht im böchsten Maße gethan hat. große Zahl ehren- und achtungswerter Personen sich befinden, aber nach etwas ganz Besondres darstelle; der Verdacht gegen die Juden Was den Polizeikommissar Blod betrifft, so ist anzuerkennen, diese ehrenwerten Reihen baben das Unglück, daß die schlechtesten sei nicht widerlegt, es bestehe vielmehr auch jetzt noch ein dringender daß dieser fich in einer schwierigen Situation befand, Elemente es verstanden haben, sich an ihre Spitzen zu drängen und Verdacht gegen die Juden. andrerseits ist zuzugestehen, daß er nicht besonnen und ruhig zu diesen schlechtesten Elementen rechne ich die beiden Angeklagten. genug war, und deshalb soll in diesen Punkte die Anklage Der Vertreter des Nebenklägers Caspary, Justizrat Dr. v. Gordon Der Verteidiger beruft sich auf die Thatsache, daß Medizinalrat nicht aufrecht erhalten werden. Ebensowenig, wie gegen die Beamten verbreitet sich des Längeren über die allgemeinen Gesichtspunkte, die Dr. Müller eine völlige Blutleere festgestellt und die Herren ist gegen die beleidigten Privatpersonen etwas erwiesen. Gegen Caspary in diesem Verfahren in die Erscheinung getreten sind und führt die Dr. Stürmer und Dr. Mittenzweig keinen Zweifel daran hatten, ist absolut nichts erwiesen und es ist ganz unerhört, daß der An- vielen sonderbaren Zeugenaussagen und Verdachtsmomente vor, die daß der Tod durch Verblutung und nicht durch Erstickung statt­Er gefunden habe. Erst durch Dr. Puppe sei eine andre Auffassung geflagte Bruhn zu seinen Behauptungen lediglich die Thatsache in den verschiedenen Vorprozessen erörtert worden sind. als Grundlage nahm, daß die Tochter Casparys die ihre Bekannt vertveilt längere Zeit bei dem Fall Jfraelski, den Fällen Eisenstädt, geltend gemacht worden. schaft mit Winter anfänglich abgeleugnet haben soll. Gegen Matthäus Meyer und dem tieftraurigen Fall Rosenthal, bei welch' Einer habe, nach dem Gutachten der Sachverständigen, dieses Großmann ist, wie die Angeklagten jegt selbst anerkannt feßterem auf die Beziehungen eines offenbar blödsinnigen und un Verbrechen nicht begehen können, denn es gehörten zur Aus­besondere Instrumente, ein besonderer Naum haben, gar nichts erwiesen. Bezüglich des Adolf und zurechnungsfähigen Mädchens schweres Unheil über eine ganze Familie führung ganz besondere Instrumente, ein Moritz Lewy ist in umfangreichster Weise Weise der Wahrheits gebracht worden sei. Die allgemeinen Argumente, die gegen die und eine genügende Beleuchtung. Das alles deute doch nicht auf beweis versucht worden. Er ist vollständig mißlungen! Was Herrn Juden vorgebracht seien, haben keinerlei thatsächliche Unterlage, es einen Gelegenheitsmord oder auf einen Zufallsmord. Der Leich Masloff betrifft, der inzwischen wegen Meineides verurteilt worden handelt sich um eine Art nam jei vollkommen ausgeblutet gewesen und es sei nicht nur höchst wahrscheinlich, Tod daß der Boltsfuggestion. ist, so braucht bloß darauf hingewiesen zu werden, daß Masloff am durch Verblutung eingetreten ist, sondern es deute auch alles darauf hin, daß der 24. März gar keine erheblichen Befundungen gemacht hat, daß er Wenn man frage, wie der Gedanke des Ritualmordes in diesem Ziveck war, das Blut abzufangen, daß es sich also um am 2. Mai plötzlich erheblich mehr wußte, am 8. Juni noch mehr Falle entstanden ist, so könne man nicht leugnen, daß ein un­wußte und am meisten bekundete, nachdem er ins Zuchthaus bedachtes Wort des Sanitätsbeamten hierzu mitgewirkt haben mag: sein, daß Juden auf alle Fälle die Thäter sein müssen. einen Blutmord handele. Damit folle noch nicht gesagt abgeführt worden war. Auf demselben Niveau steht die Nach der ganzen umfangreichen Beweisaufnahme in diesem Prozeß einer Mehrzahl von Personen Aussage der Frau Rost. Als Verdacht wird ausgefprengt, sollte man eigentlich denken, die Angeklagten müßten, wenn sie ehrlich aber der Mord müsse von die durch ein andres Band zusammens daß Leth fein Geschäft aufgegeben und und Konitz Konits verlaffen find, zugestehen, daß sie sich in Bezug auf den Ritualmord geirrt begangen sein, habe. Das ist ein schöner Beweis! Erst drangfaliert man haben, statt dessen stehe die Staatsbürger- Zeitung" nach wie vor gehalten werden, als bloß durch die That selbst. Von dem Telegramm einen Menschen und zwingt ihn, fein Geschäft aufzugeben und dann auf ihrem Standpunkte. Die Angeklagten verscherzen sich die in des Herrn Sinsheimer an stehe das gesamte Judentum wie ein stellt man es wieder als ein Verdachtsmoment hin! der Länge der Zeit liegenden milderen Umstände dadurch, daß sie Mann hinter den verdächtigten Juden, und dieses Gefühl der Zu­Gänzlich in der Luft schweben die Verdächtigungen gegen Jerael nicht ehrlich zugeben, durch die Verhandlung eines Besseren belehrt sammengehörigkeit rufe auf der andren Seite auch eine Art Suggestion Gidenstädt, dessen Aufenthalt im Krankenhause am 11. März durch worden zu sein. Nach den Ergebnissen der Verhandlung könne kein hervor. Soviel stehe doch fest: wenn man seinen Ausführungen nicht folgen wolle, so müsse man doch anerkennen, daß mindestens fieben christliche Zeugen flar erwiesen ist. Traurig ist das Schicksal, Zweifel sein, daß Winter bei starker Verdacht gegen die einzelnen Juden vorlag und welches Rosenthal- Camin erlitten hat. Gegen ihn ist nicht das Geringste erwiesen, er ist vollständig unschuldig, er ist ein Opfer der Die Staatsbürger- Zeitung" habe doch den Verdacht gegen Lewy namentlich zur Zeit des Erscheinens der Artikel vorgelegen hat. Hetze geworden! Ebenso steht es mit den Anschuldigungen gegen und die übrigen Juden nicht erfunden, sie habe wiedergegeben, was sraelski, wie gegen Matthäus Meyer, während der Zenge Tausende und Abertausende seiner Zeit fagten und was Hunderte Laskowski ein typischer Zeuge für Phantasterei und Märchen von andren Zeitungen ausgedrückt haben. Den Angeklagten müsse erzählung ist. Nach eingehendster Beweisführung fann gejagt auch der Schutz des§ 193 zugebilligt werden. Es sei ganz un werden: Die Die gegen Adolf und Moritz Lewy aufgestellten Behauptungen find nicht nur nicht erweislich wahr, sondern erfindlich, wie der Staatsanwalt zu so schweren Strafanträgen Caspary babe infolge der Borgänge seelisch, moralisch und komme. Als christliche Personen des Mordes verdächtigt wurden es fann gefagt werden: beide find nicht die Thäter, finanziell gewaltig gelitten. Im allgemeinen sei es schon sehr böse, und den Schuß des Staatsanwalts erbaten, habe sie dieser sie können nicht die Thäter sein! Die Angeklagten haben, wie der daß die Presse so oft sich zum Sprachrohr allgemeiner Verdächtigungen auf den Weg der Privatflage verwiesen, und in diesen Fällen haben Staatsanwalt nach fritischer Beleuchtung eines jeden der inkriminierten mache. Wenn jemand verhaftet werde, dann werde dies durch die die Schöffengerichte auf Geldstrafen von 5 bis zu 500 Mark erkannt. Artikel betont, gegen die sämtlichen bei der Untersuchung beteiligten Bresse sofort mit Angabe aller belastenden Details aller Welt ver- und hier sollen so hohe Gefängnisstrafen playgreifen? Rechtsanwalt Beamten den Vorwurf gemacht, daß fie gegen ihre bessere lleber- fündet, und wenn er dann freigelassen werde, so hafte ihm durch die Sonnenfeld habe gezeigt, daß es ihm darauf ankomme, bei dieser zeugung gehandelt haben, sie haben diese ungemein schweren Bor - vorhergegangenen Mitteilungen noch ein größerer Makel an, als durch Gelegenheit die ganze antisemitische Richtung zu treffen. Er glaube würfe erhoben, ohne sie beweisen zu können, sie haben ungeheuer die Verhaftung selbst. Die Untersuchung möge in den Händen derer nicht, daß der Gerichtshof sich dazu hergeben wird, dem Vertreter schwere Vorwürfe gegen Privatpersonen erhoben. bleiben, die zu ihrer Führung berufen find! Es gebe ja gewiß der Nebenkläger zu folgen und die Angellagten im Gegensatz mit Bei Erörterung der Frage, ob den Angeklagten der Schutz des Fälle, in denen die Presse im öffentlichen Interesse solche Ver- allen sonstigen Gepflogenheiten so schwer zu bestrafen. §193 St.-G.-B. zuzuerkennen ist, muß hervorgehoben werden, daß bächtigungen mitteilt, dann aber müsse sich die Bresse der fie in der leichtfertigsten, grundlofesten und unerwiesensten Weise größten Zurückbaltung befleißigen. Hier sei aber die Presse diese ehrenkränkenden Vorwürfe erhoben haben. Der Schutz des viel zu weit gegangen. Auf dieses Hinschlachten der Ehre andrer § 193 ist ihnen nicht zuzubilligen, denn sie haben nicht in Leute passe das Wort, welches einer der Zeugen dem alten Lewy in gutem Glauben, nicht im Interesse der Wahrheit gehandelt. Es den Mund gelegt habe: Es ist nicht zum Mazzebacken, es ist zum ist eine Glück, damit die Staatsbürger Zeitung" ihre alte Kunden behält hohe Aufgabe der Presse und neue hinzu bekommt."

Ausübung eines Geschlechtsaktes getötet worden ist oder daß ein Lustmord vorliegt. Was speciell den Nebenkläger Caspary betrifft, so sei gegen diesen absolut nichts vor­gebracht worden und es sei charakteristisch, wie diese Sache von den Angeklagten behandelt worden ist. Lediglich weil Casparys Tochter anfänglich die Bekanntschaft mit Winter abgeleugnet hat, soll Caspary der Thäterschaft verdächtig sein!

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Kritik zu üben, aber dieser hohen Aufgabe stehen hohe Ver- Rechtsanwalt Simons stellt infolge einiger Ausführungen der pflichtungen gegenüber, die Thatsachen vorher genau zu prüfen, ehe Vertreter der Nebenkläger noch den Antrag, den Schriftsteller Werner Stritif an ihnen geübt wird. Die Angeklagten haben lediglich im und den Hotelier Kühn zu Konitz darüber zu hören, daß der An­Juteresse und mit der Tendenz der Judenheze gehandelt, sie haben geklagte Bruhn außer den beiden von ihm verfaßten Artikeln, die so gehandelt, wie die Behörden nach ihrer falschen Behauptung anbrigen verfaßten Artikel nicht verfaßt hat und nicht für sie ver­geblich gehandelt haben sollen. Ihr eigentlicher und einziger Bwved antwortlich gemacht werden fann; fie feien vielmehr von Werner war die Judenheze. direkt an die Redaktion gesandt worden.

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Nach kurzer Debatte wird der Antrag abgelehnt, da der Gerichts­hof die behauptete Thatsache als wahr unterstellt.

Bruhn ist sicher nicht guten Glaubens gewesen, für ihn handelte es fich bloß darum: Der Jude muß verbrannt werden." Bei der Strafabmessung mag dem Angeklagten Dr. Bötticher zugerechnet Als erster Verteidiger spricht Dr. Hahu für den Angeklagten werden, daß er bis dahin völlig unbestraft war und in einigen Dr. Bötticher: Vor zehn Jahren habe hier im Anschluß an den Fällen nachträglich die Beschuldigungen zurückgenommen worden sind. Mord von Xanten ein Prozeß stattgefunden, jetzt spiele im Andrerseits ist hervorzuheben, daß das Untersuchungsverfahren in Anschluß an Konig ein ähnlicher Prozeß. Wie dort, so seien auch einer Weise erschwert wurde, daß gerade dadurch die Entdeckung der hier die Sturzer Aften herangezogen worden. Die Angeklagten Thäter mißlungen ist, daß das Vertrauen zu den Behörden erschüttert teilen die Ansicht vieler, daß hier ein Blutmord vorliege. Der wurde und daß in Konig durch diese Heßereien großes Unglück über ganze Prozeß sei ein Tendenz, ein zahlreiche Personen gefommen und eine Erregung hervorgerufen

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Nach einer kurzen Rede und Gegenrede des Staatsanwalts und der Verteidiger erfolgte Schluß der Sigung. Das Schlußwort soll den Angeklagten Sonnabend 12 Uhr verstattet und hierauf das Urteil gesprochen werden.

Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends von 7 bis 9%, Uhr abends statt.

E. D. Vielleicht hilft Ihnen der Berliner Frauenveein zur Abhilfe der Not unter den kleinen Fabrikanten und Handwerkern. Borsigende: Frau Ida Salomonsohn, Charlottenburg , Hardenbergstr. 18. Event, auch die Biederfee- Stiftung, Borfißender: Stadtrat Heller, Rathaus. D., Lükowstrasse. Wenden Sie sich in der Angelegenheit der Freien Boltsbühne an Herrn Winkler, Rigdorf, Kirchhofstr. 46. A. S. Der Bierboykott war von Mai bis Dezember 1894. 36.$. G. Wenn Sie nicht Erbe sein wollen, müssen Sie innerhalb 6 Wochen nach Kenntnis von dem Tode Ihrer Frau dem Amtsgericht eine berichtlich oder notariell beglaubigte Berzichtserklärung einreichen oder inner­ealb derselben Zeit zu Protokoll des Gerichtsschreibers Ihre Verzichts­grtlärung abgeben.- Tintenfak. Beantragen Sie unter Glaubhaft­machung des Berlufts der Urteilsausfertigung, Ihnen eine andre mit der Bollstreckbarkeitsklausel versehene Urteilsausfertigung zu erteilen und laffen Sie dami auf Grund dieser pfänden. G. B. 100. Ohne Zustimmung der Gesellschaft ist weder ein Rücktritt vom Vertrag, noch eine Zurückzahlung möglich. 52. werden.

W. C. Die

worden ist, daß auf allerhöchsten Befehl Militär nach Koniz dafür sei schon die ganze Erhebung der Auflage kennzeichnend. Er eingeset me Es muß dieselbe Art Scheibe, wie die zerworfene war, daß Existenzen gefährdet und Existenzen vermisse darin das Gleichmaß, denn während Weichelt, Frau 2. R. 100. Nein. D. 2. 39. Der Mietsstempel wird für die Zeit vollständig zerstört worden find. Bei dem von Januar zum Januar erhoben. Ob Sie zu zahlen haben, hängt davon Angeklagten Rohde und Hoffmann auf den Weg der Privatklage vertiefen ab, ob Sie für 1901 oder für 1902 gezahlt hatten. Das läßt sich durch das Bruhn ist zu berücksichtigen, daß er der spiritus rector der ganzen wurden, feien hier die jüdischen Leute, Lewy und Genossen mietsstempelbuch des Wirtes und die Ihnen erteilte Quittung feststellen. Hezze war und daß er auch schon wegen Aufreizung verschiedener des Schutzes der Staatsanwaltschaft zu teil geworden. 9. 72. Der Arbeitgeber haftet für unversehrte Rückgabe der von ihm auf­Bevölkerungsklassen vorbestraft ist. Denigemäß beantrage ich: Der Kampf, der zwischen den Juden und den Angeklagten Bruhn bewahrten Werkzeuge des Arbeiters, eventuell für den Ersatz in allen Fällen, gegen Dr. Bötticher unter Freisprechung in einem Falle, die und Dr. Bötticher ausgefochten werde, liege auf politischem Boden. in denen er bei der Aufbewahrung, die im Berkehr erforderliche Sorgfalt Berurteilung in 24 Fällen und eine Gesamtstrafe von 1 Jahr Die Staatsbürger Zeitung" ſei gezwungen die außer acht gelassen hat. Das ist näher Seite 166 des in den öffentlichen gewesen, 6 Monaten Gefängnis, gegen Bruhn 6 Monate Gefängnis, beanstandeten Artikel zu veröffentlichen, wenn sie ihren Standpunkt Lefeballen ausliegenden Arbeiterrechts" dargelegt und entspricht auch der herrschenden Praris. Daß die Erörterungen des Amtsrichters Burkhard ferner Unbrauchbarmachung der betr. Exemplare, Blatten und vertreten wolle. Die age, ob ein Rituaimord bestehe oder nicht, über die Baubuden usw., soweit sie richtig wären, nichts Neues darbieten und Formen und Publikationsbefugnis für die Beleidigten in der sei für die Allgemeinheit von der größten Bedeutung und deshalb die Rechtslage von einem völlig verschlten Standpunkt aus zu betrachten Staatsbürger Zeitung", der Konizer Zeitung" und der Nord- habe auch der Angeklagte Dr. Bötticher sich in Wahr- fuchen, ist im Vorwärts" bereits in einer Zuschrift des Gen. Heine dargelegt. deutschen Allgemeinen Zeitung". nehmung berechtigter Interessen befunden. In einem O. 3. 6. 9. 1. Es sind Verzugszinsen( 4 Proz.) für die Zeit vom Hierauf ergreift als Vertreter der Nebenkläger Rechtsanwalt Prozesse gegen den Redakteur der Germania " habe der Tage der Fälligkeit ab zu zahlen. 2. War Ihre Ehe vor dem 1. Januar Sonnenfeld das Wort zu längeren Ausführungen: Die An- Staatsanwalt auch anheim gegeben, dem Angeklagten den 1900 geschlossen, so ist ein gerichtlicher Vertrag erforderlich. geflagten haben nicht aus ehrlicher Ueberzeugung gehandelt, sondern Schutz des§ 193 des Strafgesetzbuchs zuzubilligen, weil dessen ankheit oder Niederkunft ändert an der Verpflichtung zu Uebergabe der Wohnung nichts. Schulz, Hernfelde. Die Antwort des Gerichts ist ganz bestimmte andre Zwecke verfolgt; es fam ihnen in erster Reihe Blatt eine bestimmte Richtung vertrete. Der Verteidiger erklärt. zutreffend. M. 100. Die Antwort des Magiftratkommissars deckt sich mit gar nicht darauf an, die Beamten zu beleidigen, sondern sie be- daß es eine schwere Aufgabe für ihn sei, die Maßnahmen der Be- ber von uns dargelegten Praxis. Ein weiteres Verfahren wäre zwecklos. nuzten die Beleidigung der Beamten nur als Mittel zum Zweck, hörden im Fall Winter zu kritisieren, die Pflicht lege ihm aber diese Laurent. 1. Wegen Ehebruch fann eine Ehe nur auf Antrag deffen gegen die Juden zu hezzen und ihren Haß gegen die Juden zu be- Aufgabe ob. geschieden werden, der den Ehebruch nicht begangen und innerhalb thätigen. Er behaupte, daß bei Beginn der Untersuchung grobe Ver- 6 Monaten nach Kenntnis vom Ehebruch das Scheidungsverfahren ein­G. R. 300. 1. Nein. 2-4. Die Angeklagten fämpfen nicht aus unehrlicher Ueberzeugung, stöße gegen die Kriminalistik und sogar ein Verstoß gegen die geleitet hat. 2. Neim. 3. In 3 Jahren. sondern sie kämpfen nur mit unehrlichen Waffen, und man fann Strafprozeß- Ordnung vorgekommen seien. Es war eine so fcheug- Sie müßten darlegen, wie der vermeintliche Kauf lautet. 5. Das ist mög lich. A.. 1-3. Nein. Sollte ein dahingehender Versuch unter­wohl sagen, daß, wenn die Auflage auch nur auf Grund des§ 186 liche That, daß sofort alle Wittel angewendet werden mußten, um nommen werden, so würden Sie gut thun, schleunigst Beschwerde einzulegen erhoben ist, die Angeklagten doch dicht an die Grenzen des§ 187 den objektiven Thatbestand festzustellen. Dies sei nicht geschehen. und den Fall zur Besprechung in der Deffentlichkeit uns dann vorzutragen. herangegangen sind Die Obduktion wurde zu spät vorgenommen und dadurch wurde dem 2. P. 3. 1. Ja. 2. Mit Reisekosten für den Gendarm etwa 10 bis Das offizielle Judentum würde sofort mit aller Energie gegen Gutachten ein Teil seiner Unterlage genommen. Die Haussuchungen 15. G. 100. 1. Nach§ 103 Strafgesetzbuch wird mit Gefängnis oder mit Festungshaft von einer Woche bis zu 2 Jahren bestraft, wer sich gegen eine Sefte vorgehen, die mit der Bethätigung eines wahnwigigen wurden mangelhaft und nicht eingehend genug vorgenommen. Aberglaubens sich in den krassesten Widerspruch setzt mit den Sitten- Am 26. März erschien der Oberstaatsanwalt Wulff in Koniz . den Landesherrn oder den Regenten eines nicht zum Deutschen Reich ge­hörenden Staates einer Beleidigung schuldig macht, sofern in diesem Staate gefeßen, den Kulturgefeßen und den Staatsgesetzen. Jeder an- um sich nach dem Stand der Voruntersuchung zu erfundigen. dem Deutschen Reich die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Die Verfolgung tritt ständige Jude würde sofort mit allen Mitteln an der Ausrottung fagte damals zum Ersten Staatsanwalt Settegaft, es sei seines nur auf Antrag der auswärtigen Regierung ein. 2. Im Fall Stengele eines solchen Aberglaubens sich beteiligen. Aber der Angeklagte Erachtens zu viel gegen die Juden geschehen. Wenn diese Aeußerung( Hamburg ) handelte es sich um eine angebliche Beleidigung des Königs von Bruhn treibt in diesem Bunfte nur Heuchelei, er hat das auch nichts Ungefeßliches enthält, so mußte sie doch für den unter- Belgien . Das Auffallende war die Strashöhe und der Umstand, daß das offizielle Judentum treffen wollen. Das geht deutlich daraus stellten Beamten, der die Voruntersuchung leitete, eine maß- Landgericht und Reichsgericht annahmen, der Wahrheitsbeweis sei aus. hervor, daß er den Verdacht fort und fort auf die Synagoge gebende sein. Wohl selten beruhe der Bericht eines Beamten geschlossen. 3. Zur Beantwortung dieser Frage liegt feine Veranlassung vor. thatsächlichen Unterlagen wie der Bericht richtet. Die Synagoge in Konig steht doch nicht einer Sette zur auf so wenig R. Kronach . Wenden Sie sich schleunigst an das Patentamt. Den

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Verfügung. Ober- Staatsanwalt Wulff hat mit Recht gefagt, des Kriminalinspektors Braun. Er wolle den Ausdruck erbärmlich", Schutz tönnen Sie durch Zahlung von jährlich 2 M. verlängern. N. V. Nein. dieses Vorgehen gegen Rabbiner und Kultusbeamte gehe zu weit. den Inspektor Braun mit Bezug auf ein Gutachten gebrauchte, auf anspruchnahme eines Patentanwalts ist nicht erforderlich. Die Thaterschaft Lewys halte ich für vollständig ausgeschlossen. dessen Bericht nicht anwenden. Es dürfte gleichzeitig mit der Ich habe nicht die Absicht, die Familie Hoffmann irgendwie zu ver- Boruntersuchung gegen Hoffmann nicht auch eine Nebenuntersuchung dächtigen, aber ich muß doch fagen, wenn geprüft werden soll, nach gegen Lewy geführt werden, und darin liege der

W. E. Zu dem der Chefcheidungsflage vorausgehenden Termin braucht nur der Kläger , nicht der Beklagte, zu erscheinen. Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt in diesem Sühneverfahren ist unzulässig. Antonftr. 3. Rechnungsrat Junge, Dorfstr. 40, ist gerichtlicher Schreib- Sachverständiger.