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aus dem

Unter dem Einfluß der kapitalistischen Macht kann eine unglüc liche Veranlagung, die den Besiglosen niederdrückt oder gar zer­famettert, zu einem furchtbaren Quell der Korruption werden, die dann aus einem persönlichen Schicksal eine öffentliche Angelegenheit gestaltet. Es ist bekannt, daß Herr Krupp seit einiger Zeit auf Capri , der Insel des Kaisers Tiberius , am Südeingang zum Golf von Neapel, eine Billa besaß. In den illustrierten Blättern des Scherlichen Betriebs konnte man Bilder sehen, die bewiesen, daß der Mann auch in seiner Capri - Muße nicht rastete, sondern als Begebaumeister wunderbare Straßen aufführen ließ und sonst seinen Unternehmer­fleiß rastlos bethätigte. Aber Herr Krupp hatte sich nicht Capri gewählt, um die Insel mit Straßen zu beglücken, sondern weil das italienische Strafgesetzbuch keinen besonderen§ 175 lemnt.

( gez.) v. Ehrenstein.

Aus Induftrie und Handel.

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Die

" ndige direkte Informationen wegweisen sollten, und die Thatsache, daß Echutidt das vorbezeichnete.| Polizei behandelt die Streifposten einfach als Verkehrshindernis oder Berfügung standen, ahrganer er muss der Fall in ihm angesonnene schriftliche Versprechen nicht abgegeben hat, er als Leute, die ganz besonders geeignet feien, die Ordnung, Ruhe Bis vor kurzem weisen, daß auf die Anwesenheit Minderjähriger in der Versamm und Sicherheit auf den Straßen zu gefährden. der Deffentlichkeit mit ebotenen erusten Vorsicht er örtert werden, da er ein Tapitalistisches Stultur- lung bezw. in dem Schmidtschen Garten während der beabsichtigten haben sich auch die Gerichte auf den Standpunkt gestellt, daß die Bersammlung mit Sicherheit zu rechnen war. Da aber der Amts- subjektive Auffassung eines Polizeibeamten zur Feststellung eines bild traffester Färbung bietet, sondern auch vielleicht den hauptmannschaft ferner darin vollkommen recht zu geben ist, daß Bergehens gegen die Straßenpolizei- Verordnung genügend sei. Anstoß giebt, endlich jenen§ 175 deutschen weder die Leiter der Versammlung noch die von ihnen angestellten Eine Verurteilung erfolgte regelmäßig, sobald sich der sistierte Streif Strafgesetzbuch zu entfernen, der nicht nur das Laster trifft, sondern Ordner, noch auch endlich ein überwachender Beamter befugt gewesen posten der Aufforderung eines Schumannes zum Berlaffen einer auch unglüdselige Veranlagung sittlich fühlender Personen zu ewiger wären, aus dem Albrechtschen Garten Personen, die fich im Straße usw. nicht unbedingt gefügt hatte. Erst in letzter Zeit Furcht verdammt und sie zwischen Gefängnis und Erpressung in Schmidtschen Garten aufhalten, wegzuweisen, so war unter diesen habe das preußische Kammergericht auch diese Spruchpraris endloser Bedrohung fest hält. Umständen allerdings die Teilnahme Minderjähriger an der Ver- für unhaltbar erklärt. Zweifellos tönnen bei Streits mitunter Der Geheime Kommerzienrat Krupp, Mitglied des preußischen fammlung mit Sicherheit nicht auszuschließen und es tennzeichnete eher Verkehrsstörungen eintreten als sonst und das Eingreifen der Herrenhauses, der reichste Mann Deutschlands , dessen jährliches Ein- fich fonach das gewählte Versammlungslokal als ungeeignet zur Ab- Verkehrspolizei unier Umständen notwendig machen, jedoch hängt der tommen seit den Flottenvorlagen auf 25 und mehr Millionen gehaltung einer öffentlichen politischen Versammlung; das Versamm Begriff" Verkehrsstörung" oder Gefährdung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf den Straßen" nicht mehr lediglich von dem stiegen ist, der über 50 000 Arbeiter und Angestellte in seinen Be- lungsverbot war daher in diesem Falle gerechtfertigt. subjektiven Ermessen eines Schußmannes ab. Daher sei auch niemand trieben unterhält, in denen das Centrum der völkermordenden Kriegs- Sier tourde es also den Veranstaltern der Versammlung zum mehr verpflichtet, den Anordnungen eines Schußmannes in dieser technik liegt, Herr Krupp, den die fremden Fürsten und Staats- Fallstrick, daß sie alles, was in ihren Kräften stand, aufbieten Hinsicht unbedingt Folge zu leisten; vielmehr müssen sich diese männer zu besuchen pflegen, wenn sie Deutschland durchreisen, ge- wollten, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Anordnungen im Rahmen und Sinn der gegebenen Gesetze bewegen. hört zu jenen Naturen, für die der§ 175 eine stete Qual und Weil sie Vorkehrungen trafen, daß das Gefes nicht verlegt tverde, Referent hat früher den Gewerkschaften meistens den Rat ge­Bedrohung bedeuten würde, wenn nicht auf diesem Gebiete deshalb befürchtet die Behörde eine Verlegung des Gesetzes. Die geben, auf eine Berufung gegen Strafmandate, die den Streikposten die Gerechtigkeit in Anerkennung der Bedenklichkeit der gefeßlichen Veranstalter hätten gewiß die Behörde von ihren Befürchtungen auf Grund von Vergehen gegen das Straßenpolizei- Reglement zu­furiert, wenn diese nur erst turiert sein wollte. gestellt waren, von vornherein zu verzichten. Heute jedoch halte er Bestimmung die Binde nur selten von den Augen nimmt. seine frühere Meinung nicht mehr aufrecht. Vielmehr empfehle er in solchen Fällen die Berufung an die ordentlichen Gerichte, weil auf Grund des erwähnten Kammergerichtsurteils heitte der Richter darüber zu entscheiden habe, ob die Aufforderung eines Zur Ausbreitung der amerikanischen Trusts wird dem Berl. Schußmannes an Streitposten, Straßen zu verlassen usw., berechtigt Börsen- Courier" aus New Yort mitgeteilt:" Der jetzt in Baltimore war oder nicht. Natürlich sei bei dem Verhalten streikender Arbeiter weilende englische Honorable Charles Emory Smith hat auf Grund gegenüber Polizeibeamten immer ein gewisses Maß von Taft und der Censusberichte des Jahres 1900 ausgerechnet, daß es in den Vorsicht nötig. Vor allem aber ersuche er die Streikposten, sowohl Vereinigten Staaten 185 wirkliche Trusts gäbe, welche über 400 000 den Polizeibeamten gegenüber als auch vor Gericht frei und offen Arbeiter beschäftigen. Dem gegenüber fonstatiert nunmehr John herauszusagen:" Jawohl, ich bin oder ich war Streitposten." Moody, der Herausgeber des" Manual of Corporation Securities". den Arbeitern in solchen Fällen oft noch anhaftende Aengstlichkeit, die Liste der thatsächlich inforporierten, somit offiziellen Trusts be- sei völlig unberechtigt und überflüssig, weil das Streikpostenstehen trage 287. In dieser Liste fehlt eine Reihe der geschlossensten Trust an sich eine gesetzlich durchaus erlaubte Handlung ist, die kein Polizei­verbände, tveil sie nicht als solche inkorporiert sind, z. B. der Hart- beamter zu verwehren das Recht hat.( Lebhafter Beifall.) tohlentrust, der als eine der vollkommensten Monopolvereinigungen Als ziveiter Referent ivies der Bevollmächtigte des Metall. gelten kann und 150 000 Arbeiter beschäftigt, ferner die Eisenbahn- arbeiterverbandes Cohen darauf hin, daß diese Versammlungeb­verbände und Merger, welche infolge von im gegenseitigen Ein- einberufen sei, einmal, um die Anwesenden über ihr Streifrecht zu en verständnisse geregelten Frachten- und Personen- Portos thatsächlich belehren, das andre Mal, um das überaus fchroffe Vor­Trustvereinigungen sind, schließlich der Beef- Trust. Die Zahl der gehen der Rigdorfer Polizei gegen die streiken Arbeiter dieser drei leptgenannten Kategorien von Trusts übersteigt den Justierer der Nothmannschen Nähmaschinen= 1 Millionen. Nach Moody beträgt die Anzahl der von den that fabrit einer gebührenden öffentlichen Kritik zu unterziehen. fächlich inforporierten Trusts beschäftigten Arbeiter 4 Millionen Redner bringt außer den im Vorwärts" bereits veröffentlichten Menschen." Fällen noch mehrere eigne Erlebnisse mit der Polizei zur Sprache, die unzweifelhaft darauf schließen lassen, daß die Beamten gegen die Streikenden nicht etwa aus verkehrspolizeilichen Gründen so rück­fichtslos vorgehen, sondern lediglich deshalb, weil fie Streitposten stehen. So unterhielten sich z. B. zwei Mam mit einem Streitposten. Ein hinzukommender Schuhmann forderie den ihm bekannten Posten zum sofortigen Weitergehen auf, während er sich um die beiden andren überhaupt nicht bekümmerte. andermal war Cohen mit einem Streitposten im Gespräch. Ein Schußmann jagte den Poften fort, während Cohen stehen bleiben konnte. Als der Posten dann einige Schritte gegangen war, lief der Schumann hinter ihm her, packte ihn und fiftierte ihn zur Wache. Mitunter werden des Tags sämtliche Streitposten sistiert. Namen und Personalien sind auf dem Polizeibureau längst bekannt, trotzdem werden sie immer wieder sistiert, eingesperrt oder stunden­lang auf der Wache behalten. Man verhaftet sie sogar aus Häusern oder Gartenlauben hiniveg, wo sie doch sicher den Verkehr in keiner Weise stören tönnen. Uebrigens find die breiten Straßen in jener Gegend so wenig belebt, daß von einer Verkehrsbehinderung durch die einzelnen Bosten schon an sich keine Rede sein kann. Werden die Beamten auf das völlig unberechtigte und ungefeßliche ihres Vor­gehens hingewiesen, so berufen fie fich einfach auf ihre" Instruktion". Sturz, es sei gar nicht mehr zu unterscheiden, ob der Streit gegen die Firma Nothmann oder gegen die Polizei geführt werde. Wenn irgendwie von Verkehrsstörungen oder Aufläufen geredet wverder m könne, so seien diese nicht auf das Konto der Streikposten, sonderriner der Polizeibeamten zu schreiben. Eine derartige Behandlung chran= licher Arbeiter in einem Rechtsstaate grenze denn doch ans Un- vei begreifliche. Hiergegen müsse mit allen zulässigen Mitteln Front ng begreifliche. gemacht werden. Es müsse der Polizei endlich abgewöhnt werden, jeden Streitposten als Verbrecher zu behandeln.( Stürmischer Beifall.)

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In seiner verschwenderisch ausgestatteten Villa wir geben nur einige der notwendigsten Einzelheiten wieder, die unser italienischer Korrespondent uns berichtet huldigte er mit den jungen Männern der Insel dem homosexuellen Verkehr.

Die Korruption war bis zu einer solchen Höhe gediehen, daß man bei einem Photographen von Capri gewisse nach der Natur aufgenommene Bilder sehen konnte. So war die Insel Capri , wo das Geld Krupps das hierzu nötige moralische Terrain vorbereitet hatte, ein Centrum homosexuellen Verkehrs geworden. Die neapoli­tanische Bresse wußte darum, aber sie schivicg.

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Es kommt darauf an, ivas man unter dem Wort Trust" ver­steht; ob darunter nur die eigentlichen" Combines", d. h. die finanzielle Zusammenfügung mehrerer Werke zu einer Gesamt­Gesellschaft und Beteiligung der früheren Besizer durch Shares Man erzählt, daß im Vorjahre der" Matino"- das Organ der( Anteilscheine) oder auch die Erwerbung und Eingliederung mehrerer Camorra, das gegenwärtig vor den neapolitanischen Richtern steht feinerer Werfe an eine größere Attiengesellschaft verstanden wird. folgendes publiziert habe: Auf der Insel Capri ist jetzt Herr Krupp, Der Sprachgebrauch ist drüben in dieser Hinsicht recht verschieden, der König der Kanonen und der Capitoni", angekommen." Einige und das eine Blatt hält eine Gründung für einen Trust, die ein Tage darauf kam der Redakteur des Blattes, Scarfoglio, mit einer andres Blatt nur als vergrößerte Aktiengesellschaft gelten lassen will. Dirne nach Capri und nach dieser Zeit hat der Matino" den Mund Französischer Außenhandel. Der Wert der Einfuhr in den ersten über die Capitoni" nicht mehr aufgethan, er veröffentlichte nur noch zehn Monaten dieses Jahres beläuft sich auf 3 626 310 000 Frank Lobeserhebungen über Krupp. Auch die italienischen Behörden gegen 3 630 693 000 Frant im gleichen Zeitraum des Vorjahres, der wußten von den Vorgängen, aber man nahm Rücksicht auf den Wert der Ausfuhr in demselben Zeitraum beträgt 3 647 755 000 Frank gegen 3 294 748 000 Frank in demselben Zeitraum 1901. König der Kanonen.

Wie weit das Kriechen vor Krupp ging, dafür ein Beispiel: Ueber die Besteuerung der deutschen Genossenschaften ist seitens As fürzlich der Ministerpräsident Capri besuchte, riet ihm der Bürger- des Allgemeinen Genossenschafts- Verbandes eine Statistit auf meister der Insel an, dem Herrn Krupp ein Begrüßungs- und genommen worden, die auf dem Allgemeinen Genossenschaftstag in Da aber die Bericht Kreuznach bekannt gegeben werden sollte. Glückwunschtelegramm zu senden. Schließlich wurde der Standal denn doch zu groß und der erstattung über den Gegenstand Besteuerung der Genossenschaften" Minister des Innern fandte im geheimen einen Inspektor der öffent- egiel, hat diese Dateilung nicht stattgefunden. Der in den Minister des Innern sandte im geheimen einen Inspektor der öffent- Blättern für Genossenschaftswesen" veröffentlichten Statistik ent­lichen Sicherheit nach Capri , der eine Untersuchung anzustellen hatte. nehmen wir folgendes: Das geschah ohne Wissen der Lokalbehörden.

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Geschäfts Ueberweisungen

unlosten

6 106 800

615 Kreditgenossenschaften 320 938 498 Stonjumvereine

6 311 000

73.000

Auf die Ergebnisse dieser Untersuchung hin wurde Herr Zahl der Genoffenschaften Steuern Krupp ersucht, die Insel für immer zu verlassen. Die Propaganda"( das socialistische Organ von Neapel ), welche diese Dinge an die Deffentlichkeit gezogen hat, verlangt, daß der Bericht über die Untersuchung den Justizbehörden ausgeliefert werde, aber das ist bisher nicht geschehen.

Auf die Rechtslage des Falles wollen wir vorläufig nicht ein gehen. Das grauenhafte Bild kapitalistischer Beeinflussung wird dadurch nicht sonderlich milder, daß man weiß, es handelt sich um einen perbers veranlagten Mann. Denn das Mitleid, das das Opfer eines verhängnisvollen Natur- Irrtums verdient, muß versagen, wenn die Krankheit zu ihrer Befriedigung Millionen in ihre Dienste stellt. Insoweit giebt es keine ausreichende Entschuldigung für den

Mann.

er

30 Baugenossenschaften 24 Rohstoff, Produktiv- 2c. Genossenschaften

793 838 31 617 62 905 519 800

aum Reservefonds 3 204 400 234 000 28 000 13 800

Dividende

6110 900 10 550 600 47 300

111 700

Nach dieser Statistik sind Ban- und Konsumgenossenschaften relativ am höchsten besteuert. Diejenigen Genossenschaften, an denen die minderbemittelten Vollstlassen in erster Linie intereffiert sind, tragen somit die höchste Steuerlast,

Maschinenfabrik und Mühlenbauanstalt G. Luther, Aktien gesellschaft. Braunschweig . Der Abschluß für das Geschäftsjahr 1901/02 ergiebt einen Betriebsverlust von 343 067 Mart und einen Gesamtverlust von 1 188 942 M. Entstanden ist diefer nach Mitteilung der Verwaltung dadurch, daß neben den ordentlichen Abschreibungen von 137 964 M. Rüdftellungen auf eine Reihe größerer, aus früheren Lieferungen stammender Forderungen und auf zur Zeit in der Abwickelung begriffene Geschäfte in Höhe bon 517 888 W. gemacht sind. Ferner mußten die nichtbörsen gängigen Effetten auf den heutigen Wert abgeschrieben werden, woraus fich ein Verlust von 190 681 M. ergab.

Gleichwohl bietet der Fall für die deutsche Gesetzgebung ein hohes Interesse. So lange Herr Strupp in Deutschland lebt, ist den Strasbestimmungen des§ 175 verfallen. Nachdem die Perversität zu einem öffentlichen Standal geführt hat, wäre es die Pflicht der Staatsanwaltschaft, sofort einzugreifen. Vielleicht erwägt man jetzt, um diesen das Rechtsgefühl verlegenden Widerspruch zwischen Gefeß und Anwendung des Rechtes zu be= seitigen, die Beseitigung des§ 175, der das Laster nicht ausrottet, ersten zehn Monaten aber das Unglück zur furchtbaren Qual verschärft. Von social demokratischer Seite ist ja im Reichstag mehrfach auf eine solche Reform gedrungen.

Parteinachrichten.

Die Auswanderung über Hamburg und Bremen betrug in den Hamburg Bremen

1900

1901 1902

92 508 78074 104 834

80 681 95 050 119 157

zusammen 178 189

173 124 223 991

Ein

Ihre

In der Diskussion erzählten mehrere der Streifenden ihre benteuer, die sie mit Polizisten oder auf der Polzeiwache erlebt haben. Berechtigtes Aufsehen erregte sodann ein vom Vor­jizenden erwähnter Vorfall: Am Donnerstagvormittag war der Streifposten Ritter sistiert worden. Als er von der Wache wieder zurückkehrte, wurde der Ahnungslose in der Kaiser Friedrichstraße plötzlich von einem Meister der Nothmannschen Fabris interrücs überfallen, gemißhandelt und der artig auf das Straßenbahngeleise geworfen, daß er außer Knie- und Handverlegungen auch noch eine stark blutende Stopfwunde davons trug. Ritter mußte fich sofort in ärztliche Behandlung begeben und hat dann Strafantrag gegen seinen Angreifer gestellt. Unter stür­mischen Sundgebungen der Versammlung fragte Cohen: Was wäre wohl einem Streifpoften passiert, der fich in ähnlicher Weise an jenem Meister vergangen hätte? Er fäße ficher längst hinter Schloß und Riegel und fähe einer drakonischen Aburteilung entgegen. Der betreffende Meister läuft natürlich frei umher, und ob die Staatsanwaltschaft im öffentlichen Interesse überhaupt Klage gegen ihn erheben wird, bleibt abzu­ivarten.

Zum Schluß forderte der Vorsitzende die Streifposten auf, un Hält die Zunahme der Auswanderung in gleichem Maße an, beirrt durch polizeiliche Maßnahmen nach wie vor ihre Arbeiter­so ist darauf zu rechnen, daß für das laufende Jahr die Gesamtzahl pflicht zu erfüllen und jeden Fall von polizeilichen Uebergriffen beinahe eine Viertelmillion erreichen wird. Die Mehreinnahme hier- fofort zur Beschwerde zu bringen. Sodann gelangte eine ben aus wird allerdings durch die ungünstigen Frachtverhältnisse über- Referaten entsprechende Resolution zur einstimmigen Annahme. reichlich ausgeglichen.

Gewerkschaftliches.

Berlin und Umgegend.

Zum Landtage für Schwarzburg- Rudolstadt fand am Donnerstag im Wahlkreise Rudolstadt I die Nachwahl statt, die durch die Doppel­Zu den am Sonntag ftattfindenden Gewerbegerichtswahlen hat wahl des Genossen Hartmann erforderlich geworden war. Leider gelang es unsern Genossen nicht, das Mandat zu erhalten; mit der Magistrat wegen der zu erwartenden großen Beteiligung eine besondere Drdnungs- Vorschrift erlassen. 11. a. wird bestimmit: etwa 10 Stimmen Mehrheit siegte der Ordnungstandidat Richter das Wahllokal soll nicht vor 12 Uhr betreten werden. Der über unsern Genoffen Lagerhalter Triebel. Damit verringert sich in der Turnhalle ist durch Barren die Zahl unsrer Mandate auf sieben, so daß die Gegner immer noch eine scharfe Kritik der gegen Streifpoften beliebten Bolizeimaßregeln eigentliche Wahlraum abgesperrt, die an der einen Wand einen Zugang, art die Mehrheit haben. andren einen Ausgang frei lassen. Dieser Raun Eine jetzt durch viele Blätter gegangene Meldung, daß wir be- übte am Donnerstag eine im Mauefchen Lokal zu Rigdorf ab- ber Zweck der Stimmenabgabe betreten werden. reits über neun Vertreter verfügten, scheint auf einer Mystifikation gehaltene, ungewöhnlich stark besuchte öffentliche Metall- darf nur zum Der Referent, Rechtsanwalt Die Wählerkette soll sich bis zum Eingange zum abgesperrten zu beruhen, da seit der Nachwahl in Frankenhausen , die am 6. d. M. arbeiter Versammlung. aus gleichem Grunde stattfand, wie die jetzige, feine Wahl weiter Dr. Heinemann, erörterte in einem Vortrage die rechtliche Raume an den Wänden entlang aufstellen, in den Turnhallen also Frage: Darf den Arbeitern das Streifpoftenstehen verboten in großem Bogen. Au der Seite des Wahltisches befindet sich der stattgefunden hat. Barteipreffe. Die Arbeiterzeitung" in Dortmund kann be- einer Reihe der unteren Gerichtshöfe, besonders in Preußen und Der Wähler übergiebt seine Legitimation einem der dort fungierenden Barteipressé. Die Arbeiterzeitung" in Dortmund kann be- werden?" Redner führte aus: Bis vor nicht langer Zeit sei es bei Legitimationstisch, an den sich jeder Wähler zuerst zu begeben hat. richten, daß ihr der Dortmunder Kreis start 2000 neite Abonnenten Sachsen , allgemein üblich gewesen, das Streikpostenstehen ohne Beamten, die eine Borprüfung vornehmen und erhält seine Legitimation gebracht hat und daß die Auflage noch fortwährend steigt. weiteres als groben Unfug" zu bestrafen. Mit diesem juristischen mit Vermerken oder Zeichen versehen, zurück; alsdann begiebt er Mädchen für alles seien streitenden Arbeitern damals viele in fich zum Wahltisch und überreicht feine Legitimation dem Wahl­annehmlichkeiten bereitet vorden. Später habe das preußische vorsteher, welcher eventuell nach Herbeiführung eines förmlichen - Der Süddeutsche Postillon" auf der Auflagebank. Wie seiner Stammergericht sowie das Reichsgericht jedoch entschieden, daß in dem Beschlusses des Wahlausschusses über die Zulassung zur Abgabe Zeit berichtet, verurteilte das Schöffengericht den Geroffen Magimus Streitpostenstehen an sich kein grober Unfug zu erblicken sei. Wohl des Stimmzettels entscheidet. Die Wahllegitimation bleibt in den Ernst wegen Beleidigung des Bergverwalters Trepto in Zwvidau, tönnen bei dem Bostenstehen Unfug oder gar andre strafbare Hand- Händen des Wahlausschusses; die Zurückgewiesenen erhalten ihr enthaltenen lungen verübt werden, doch dann bieten sich Handhaben genug, Legitimationsblatt zurüd, nachdem ihre Namen usw. vom Wahl­ewöhnlich solche Handlungen zu bestrafen, nicht aber dürfe das Streitposten ausschusse in eine Liste aufgenommen find. Der Magistrat hat das as Land- stehen als solches bestraft werden. Diese Auffassung sei Nipp und Vertrauen zu den Wählernn, daß sie diese Drommgsvorschriften auf 300 M. flar in dem bekannten Urteil des Reichsgerichts anläßlich der be- das genaueste befolgen und solche Personen, die etwa aus Unkenntnis fannten Lübeder Polizeiverordnung ausgesprochen worden. Laut hiergegen verstoßen, selber auf den Inhalt dieser Vorschriften auf­bots 152 der Gewerbeordnung haben die Arbeiter das Recht, in einen merksam machen. fich Streit einzutreten. Zur tirksamen Durchführung eines Streifs id gehöre aber notwendigerweise auch das Streifpoftenstehen, mithin antist lepteres auch zweifellos gefeßlich erlaubt. en bloa Widjbichler

Polizeiliches, Gerichtliches usw.

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die in einem in Nr. 22 des Süddeutschen Bostillo humoristischen Feuilleton gefunden wurde, zu der hohen Geldstrafe von 500 M. oder 50 Tagen Gefäng gericht fetzte jetzt auf die Berufung Ernsts die Str herab.

Die feltfamste Begründung eines Berjar lieferte jetzt eine sächsische Kreishauptmannschaft. um das Verbot einer Versammlung auf einent außerhalb eines geschlossenen Naumes. Das Berbot der Befürchtung, daß Minderjährige zuhören tönnten, Der Kreishauptmannschaft lautet zu diesem Punkte: Auch der zweite Beschwerdepunkt giebt zu einer des Verfahrens der Amtshauptmannschaft keinen e mir die Savesentlich vermindert. Doch jezt fuche man den Streikposten mit fie uns nicht aus der Umstand, daß die Einberufer und Leiter der Ve

Die Bildhauer Zeitung" bringt in ihrer neuesten Nummer eine Längere Entgegnung auf unfre die Angelegenheit Meher betreffende Infolge diefes reichsgerichtlichen Urteils sei die Spruchpraris Notiz in Nr. 260 des Vorwärts": Wir können nunmehr mit Genug Bildhauer Zeitung" in der Be der unteren Gerichte dann ebenfalls eine andre gelvorden, die Ber- thuung feststellen, daß die des Falles mit uns eins ift, und daß urteilungen von Streifpoften wegen groben Ünfugs haben sich urteilung

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der Veröffentlichung desselben, sondern

für nötig gehalten haben, Ordner anzustellen, welcheft, fan fir deem Straßenpolizei Reglement beizukommen, welches nur aus der Form der Veröffentlichung einen Vorwurf hat machen