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Nr. 274. 19. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonntag, 23. November 1902.

Die Bildersprache des Grafen Pückler. Drei Prozesse gegen den Grafen Walter Büdler- Mein Tschirne und einige andre Angeklagte beschäftigten gestern die neunte Straflammer des Landgerichts I . Den Borjuz führte Landgerichts­Direttor Müller, die Anklage vertritt Staatsanwaltschaftsrat Schmidt, die Verteidigung führen Rechtsanwalt Simons und Rechtsanwalt 11lrich. Durch den ersten Anklagebeschluß wird Graf Büdler be­schuldigt, durch eine in den Kontordia- Sälen am 11. November ge­haltene Rede die Mitglieder der zweiten Straffammer des Land­gerichts Berlin I beleidigt zu haben. In dieser Sache sind der frühere Borsigende der zweiten Straftammer, der am 9. November vorigen Jahres eine Verhandlung gegen den Grafen Pückler zu leiten hatte und Landgerichtsrat 3ie hm als Zeugen geladen.

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Die zweite Antlage richtet sich außer gegen den Grafen Püdler noch gegen den Verleger der Staatsbürger- Zeitung", Wilhelm Bruhn , den Stenographen Albert Schimmels pfennig, den Oberinspektor Hans Kirchner und den Re­dacteur der Staatsbürger- Zeitung" Theodor Weber . Sie werden der Anreizung zum Stlaffenhaß und der Beleidigung be­schuldigt. In dieser Sache sind die Polizeilieutenants He d und Schirmer, der Gutsbesizer Ad. Kunid und der Geh. Sanitäts­rat Dr. Neumann Glogau als Zeugen geladen. Als Neben­fläger treten in dieser Sache auf: Bankier Landsberger, Kaufmann Matthias, Justizrat Friedmann, Rentier Caro, Amtsgerichtsrat Fräntel, Kaufmann Leopold Mamioď und Kaufmann Otto Fürst aus Glogau . Sie wurden durch Justiziat Friedmann Glogau vertreten. Die dritte Anklage bezieht sich auf die Angeklagten Graf Büdler und Weber und beschuldigt sie der Anreizung zum Silaffenhas.

In der ersten Anflage handelt es sich um folgendes: Graf Bückler stand am 9. März vor der zweiten Straffammer als An­getlagter. Zwei Tage darauf fand in den Kontordia- Sälen eine antisemitische Versammlung statt und in dieser soll Graf Büdler gegen das Richterfollegium sehr scharfe Worte gebraucht haben. Nach einem vorliegenden Zeitungsbericht soll er unter anderm gesagt haben: Das war eine Verhandlung! Der Präsident schnauzte mich an, fluchte und wetterte, daß es nur solche Art hatte! Wie man mit mir umgegangen ist, ist einfach doll!

Brit. Montagabend 81%, Uhr ist in Büschels Gesellschaftshaus, über den Wuchertarif spricht.

der in Glogau geführten Verhandlung gegen den Grafen Pückler beigulvohnen und seine Ansicht über diesen zu äußern. Er habe sein Chauffeeftr. 97, eine öffentliche Versammlung, in der Genoſſe Zubeit Handlung selbst und der in Berlin gehaltenen Rede abgegeben und Gutachten auf Grund seiner Aftenkenntnisse, auf Grund der Ver­erklärt, daß er den geistigen Zustand des Angeklagten für keinen Weißensee. Montagabend 8 Uhr findet in den neuerbauten normalen halte. Auf Befragen erflärt der Zeuge, daß er dies ohne Sälen der Enders- Brauerei eine Boltsversammlung statt, weitere Exploration habe sagen können; er habe durch seine Gut in der Reichstags- Abgeordneter Förster über die Zolltarif- Ver­achten den Angeflagten nicht getränkt und auch nicht tränken wollen, handlungen im Reichstage referieren wird. Zahlreicher Besuch wird einer staatlichen Anstalt beobachten zu lassen. Der Angeklagte fei mann, Lehderstraße 5. sondern es für notwendig erachtet, den Angeklagten eventuell in erwartet. Die Zahlstelle des Wahlvereins befindet sich bei Bach­schon in der Verhandlung sehr aufgeregt darüber gewesen, daß man es wage, sich an seinen Geisteszustand heranzumachen und habe ihn und wirtschaftlichen Kampfe beteiligen?" Ueber dieses höchst wichtige Wilmersdorf . Warum müssen sich die Frauen am politischen dann seinen Oberinsepektor als Startellträger zugesandt. Rechts- Thema spricht Frau Dr. Hofmann am Dienstag, den 25. d. M., anwalt Ullrich hält dem Zeugen vor, daß er doch so gut wie feine abends 81%, Uhr, in einer Boltsversammlung in Wittes Volls­Anhaltspunkte dafür gehabt habe, an dem Geisteszustand des An- garten, Berlinerstr. 40. Zahlreicher Besuch, insbesondere der Frauen, geklagten irgendwie zu zweifeln. daß er außer auf das Größenbewußtsein des Angeklagten auch auf zettelverteilung statt und ersuchen wir die Genossen, sich in den Dr. Neumann erividert, wird erwartet. Zu diesem Zwecke findet Sonntag früh eine Hand­Wahnvorstellungen Lokalen von Witte, Natusch, Rudloff und Hilpert einzufinden.

nicht ganz normal sein.

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Lokales.

Totenfest.

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desselben hinweisen könne. Bu lekteren zähle er die Vergiftungs­geschichte in der Schweiz , denn er halte es für ganz ausgeschlossen, daß Glogauer Juden nach der Schweiz reisen, sich mit dem dortigen Gastwirt in Verbindung setzen und dem Angeklagten vergiftete Suppe borseßen werden. Er habe sich außerdem gesagt, daß, wenn ein Mann, der Jurist gewesen, Offizier ist und einem höheren Stande angehört, fich in einer so sonderbaren Weise gegen die Juden ver es geht uns mit ihm ganz ähnlich wie mit dem Weihnachtsfest. Der Totensonntag " ist ein Fest der evangelischen Kirche, aber geht und solche zum Teil gemeinen Ausdrücke gegen die Juden ge- Beide, das Totenfest und das Weihnachtsfest, wurzeln in uralter braucht, wenn ein Mann, wie der Angeklagte, in die Dörfer reitet und die Leute zusammenblasen läßt, so kann er nach seiner Ansicht heidnischer Ueberlieferung, und beide sind ungeachtet der Zu­thaten, die ihnen die Kirche gegeben Voltsbrauch geblieben bis thaten, die ihnen die Kirche gegeben Rechtsanwalt Ulrich läßt einige Feststellungen aus den Aften in unsre Zeit, die ja von kirchlichem Wesen nicht mehr viel wissen machen, um zu zeigen, daß die Staatsanwaltschaft selbst keine An- mag. Daß an dem ernsten Totenfest nicht weniger zäh festgehalten reizung zu Gewaltthätigkeiten in dieser Rede erblickt und eine Beschlag- wird, als an dem fröhlichen Weihnachtsfest, das ist ein schönes nahme der den Bericht über die Versammlung enhaltenden Zeitung Zeichen der Pietät, die trotz aller gegenteiligen Behauptungen im abgelehnt hat. Bei einer dieser Attenstücke befindet sich die Be- Bolte lebendig ist Bei einer dieser Attenstücke befindet sich die Bes Wolfe lebendig ist auch in unsrem viel verlästerten Berlin . merkung des Staatsantvalts:" Es giebt wohl faum jemand, der die Expeftorationen des Grafen Pückler gegen die Juden noch ernst vornehmen Westens und Totensonntag auf den Friedhöfen der Totenfonntag auf den Friedhöfen der Kirchengemeinden des nimmt." Beachtenswert ist eine Frage, die der Vorsitzende Landgerichts- Stirchengemeinden des proletarischen Ostens: überall wird der Toten Direktor Müller an den Polizeilieutenant Sommer richtet, der gedacht, und doch welcher Kontrast thut sich hier kund! Auch hier mit der Ueberwachung der Versammlung vom 9. März betraut war. wieder drängt sich dem Betrachter ganz von selber der schroffe Haben Sie nicht die Meinung, daß der Angeklagte seine Aufforde- Klaffengegensatz auf, der durch die Aeußerungen socialen Lebens rungen nur bildlich gemeint hat? 8euge: Die Anwesenden hindurchgeht. Drüben der pruntende Schmuck aus mächtigen Palms Die ganze Verhandlung machte einen fläglichen und jammer- gehörten nicht zu den sogenannten Radaubrüdern und dürften zu wedeln und seltenen Blüten, den der Friedhofsgärtner für schweres bollen Eindrud. Jch als preußischer Rittergutsbesitzer, Graf und Gewaltthätigkeiten nicht geneigt gelvesen sein. Batriot verlange Respekt und Achtung, und der Deubel soll den holen, Schließlich wird Polizeilieutenant Schirmer über die Rede schaften ihr Wohlgefallen an dem geschmackvollen Arrangement Geld hergerichtet hat, damit die in der Equipage vorfahrenden Herrs der mir diese Achtung nicht entgegenbringt. Ich bin von den Be- des Grafen Pückler vom 9. März vernommen. Er bestätigt, daß in hörden schon genug gefchunden worden, man hat mich chifaniert, wie jener Versammlung auch viele Socialdemokraten an- haben hüben die schlichten Kränze aus Laub und Papierblumen, noch nie. Man muß den Leuten in Moabit einmal die Wahrheit wesend waren, daß er dem Angeklagten schon im Laufe der Rede von den Hinterbliebenen selber hinausgetragen und mit eigner geigen und zwar so geigen, daß sie auf den Rücken fallen! Das wäre eine Warnung habe zukommen lassen und daß er schließlich tegen Hand auf das Grab gelegt. Ueberall wird der Toten gedacht, aber ein Anblick, wenn die Kerle in Moabit unter dem Tisch lägen und ich der aufreizenden Redewendungen des Angeklagten die Versammlung auf den Friedhöfen der proletarischen Massengemeinden gedenkt man stolz wie ein Spanier den Saal verließe. aufgelöst. Auch dieser Zeuge wird vom Rechtsanwalt Ulrich ge- ihrer am Totensonntag vielleicht doch mit noch heißerem Weh, als Auf Befragen erklärt Angeklagter Graf Püdler, daß der fragt, ob er denn der Meinung sei, daß durch die Rede des An- drüben auf der andren Seite. Bericht entstellt sei. Die Redewendung:" Anschnauzen usw." habe geklagten jemand aus der Versammlung verleitet werden konnte, er nicht gebraucht. Er sei bei der Verhandlung vom 9. November folche Gewaltthätigkeiten zu begehen. Vors. Landgerichtsdirektor muß nach den Begräbnisstätten dieser Massengemeinden mit hinaus­Wer Berlin am Totensonntag" recht kennen lernen will, der borigen Jahres vom Vorsitzenden Landgerichts- Direttor Kaeller recht Müller: Wir haben es hier mit einem schroff behandelt worden und dieser habe ihm wiederholt das Wort ziehen, nach den gewaltigen Totenfeldern, die sich im Norden bei abgeschnitten. Deshalb habe er in der Versammlung nur gefagt: der seinen Nat vorwiegend fleinen Bürgern darbrachte. Es liegt und Osten bei Weißensee und Hohenschönhausen, im Südosten und Tegel , Reinickendorf und Pankowo, Niederschönhausen , im Nordosten Ich bleibe auch auf der Anklagebank Graf und Gentleman und mum eigentlich nahe, daß die Hörer fich sagen müßten: wenn es dem Süden bei Rigdorf, Briz und Mariendorf ausdehnen. Nur hier fann eine entsprechende Behandlung beanspruchen." Die Rede Grafen Büdler ernst mit seinen Vorschlägen ist tvarum thut er, wendung von" Auf den Rücken fliegen" sei ein derber Bolts- der ein großer kräftiger Mann ist, es denn nicht selber, warum geht bietet sich dem Auge das für den Berliner Totensonntag charak versammlungs- Scherz gewesen. Er bestreite aber, dabei das Wort er denn nicht selbst hin und schlägt auf die Juden ein?- Polizei- teristische Bild, jene unabsehbaren, endlosen Scharen dunkel ges Moabit " angewendet zu haben und müsse beantragen, zwei Ent- lieutenant Schirmer: Ihm sei blos maßgebend gewesen, daß fleideter, mit Kränzen beladener Menschen, deren Anblick auch den Taftungszeugen zu laden, die bekunden werden, daß diefe Rede- Graf Pückler die aufreizenden Aufforderungen an die Anwesenden Unbeteiligten ernster stimmt. Nur hier, wo der Schmerz der Hinter wendung in einem ganz andren Zusammenhange gebraucht worden gerichtet habe. Es habe sich um eine antisemitische Versammlung bliebenen sich rücksichtslos äußert, empfindet man voll, welche Lücken sei und auf die Richter in Moabit gar nicht bezogen werden konnte. Der Gerichtshof beschließt, den Verfuch zu machen, die beiden ge- gewesen; wie diese Aufforderungen nach der Meinung des Redners Reihen der Besucher am Totensonntag viel weniger dicht. Dort geht gehandelt und die Aufforderung fei an die Antisemiten gerichtet der Tod reißt. Auf den Friedhöfen vornehmer Gemeinden sind die nannten Zeugen zur Stelle zu schaffen. von seinen Hörern voraussichtlich aufgefaßt werden, sei ihm selbst es auch viel gemessener zu die Toten haben Empfangstag, und Bei dem zweiten Punkt der Anklage handelt es sich um eine als beaufsichtigenden Beamten gleichgültig. am 6. Juni 1902 in der Andreasstraße 64 gehaltene Rede, die unter Verantwortlichkeit des Grafen Pückler in einer Ertrabeilage der geklagten ergangene freisprechende Urteil der neumten Straffammer Auf Antrag der Verteidigung wird noch das gegen den An- man macht seine unvermeidliche Anstandsvisite. ud Staatsbürger- Beitung" verbreitet worden ist. Graf Büdler und zwei gegen den Angeklagten gerichtete Artikel der Berl. Ztg." Seelenrettung am Sterbebette wird von den Geistlichen aller übernimmt hierfür die Berantwortung, bestreitet aber, daß eine und der Berl. Morgenpost" verlesen, welche beweisen sollen, wie Glaubensbekenntnisse geübt, aber am besten versteht sich darauf doch Aufreizung zum Klaffenhaß vorliege. In der Rede soll der An- man auf feiten der Gegner gegen den Angeklagten borgehe. immer wieder die katholische Geistlichkeit. Ein katholischer getlagte Graf Püdler u. a. gesagt haben: Wenn Euch nachher Nach Schluß der Beweisaufnahme nahm der Staatsanwalt Schneider W., der dieser Tage an Lungenschwindsucht gestorben ist, schwarzlockige Jünglinge begegnen, so tretet auf sie zu und gebt Schmidt das Wort zu längeren Ausführungen. Hätte er die hat das vor seinem Tode an sich und seiner Familie erfahren müſſen. Befürchtungen hegen müssen, daß die Verlefung des freisprechenden Zu den frommen Katholiken hatte der Mann nie gehört. Er Urteils irgendwie den Gerichtshof beeinflussen tönnte, so würde er hatte sogar eine Evangelische geheiratet und seine drei Kinder Hann hebt den Fuß und versetzt dem Schwarzgelockten einen Fußtritt. auf die Verlefung auch des verurteilenden Erkenntnisses der zweiten evangelisch taufen und dementsprechend am evangelischen Religions­Auf diese Weise muß der Anfang gemacht werden; die große Keilerei Straffammer bestanden haben. Er denke aber, das freisprechende unterricht teilnehmen lassen. Als aber fein Ende herannahte, da kommt später! Es ist Zeit, daß wir jetzt zu Angriff und Sturm Erkenntnis komme hier gar nicht in Betracht. Graf Püdler werde wünschten seine Verwandten, daß er die Sakramente erhalte. Seine übergehen. Wir müssen diese Plage los werden usw. usw. An- wohl kaum beanspruchen wollen, daß er mit andrem Maß gemessen Frau entschloß sich, einen katholischen Pfarrer holen zu lassen und geklagter Graf Pückler erklärt, daß diese Redewendungen nur werde, wie andre Leute. Er trete als eifriger Agitator auf und sei ihm diese Bitte vorzutragen. Der Pfarrer nahm sich den Kranken, .bildlich" gemeint gewesen feien. von leidenschaftlichem Haß gegen die Juden erfüllt. Er würde es der sich bereits im letzten Stadium seiner Leiden befand, zunächst

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ihnen

patsch! patsch! eins hinter die Ohren;

vornehmen Aristokraten zu thun,

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Der dritte Anklagepunkt betrifft eine Rede des Grafen Bückler, wohl selbst entschieden zurüdiveisen, daß er nur als Spaßmacher und allein vor, konnte sich aber schwer mit ihm verständigen. Er die er am 24. Februar in Stellers Feſtsälen gehalten hat. Er soll aufgefaßt werden solle, dem es lediglich auf komische Effette an- wandte sich dann an die Frau, fragte nach ihren Kindern, ihrem in dieser Rede u. a. folgende Aeußerungen gemacht haben: Bataillone komme. Wenn man eine Sache in der Weise verficht, wie der An- Glaubensbekenntnis usw., und erklärte bald, dem Kranken die von Kämpfern stehen bereit, das Judentum zu zerschmettern und zu geklagte Graf Büdler, so müsse man auch für die firafrechtlichen Sakramente nur reichen zu wollen, wenn die Frau verspreche, die vernichten; die Bande müsse verhauen werden, mit Worten habe Folgen einstehen. Der Staatsanwalt geht die einzelnen Reden des Kinder fortan katholisch zu erziehen. Die Frau weigerte sich, man sie noch immer nicht aus dem Lande bringen können, man Angell. Graf Pückler durch und sucht nachzuweisen, daß Beleidigungen aber der Pfarrer blieb unerbittlich. Er setzte denn auch nach einigem ' raus aus allen Lokalen nach Jerusalem . Die Polizeileutnants und gegen die Richter feien sehr zahlreiche und sehr schwerwiegende und Sakramente und ging. Am nächsten Tage fand sich ein andrer Schuhleute stehen schon im Grunde des Herzens auf unfrer Seite, es erscheine ganz zweifellos, daß die Moabiter Richter, b. H. die fatholischer Pfarrer ein und forderte von W. und seiner Frau das fie werden sich mit der Keilerei schon abfinden müffen. Zwanzig II. Straffammer, getroffen werden sollten. Bei ben auf- fchriftliche Versprechen, daß ihre Kinder der katholischen Kirche stämmige Kerle müßten den Anfang machen, reizenden Redewendungen handle es fich feineswegs um zugeführt werden würden. Er drückte dem Manne die Feder in die die Kerle zu verhauen bloße bildliche Redewendungen, sondern um die ganz ernst gemeinte Hand, aber der stöhnte:" Das kann ich nicht! Das kann ich nicht!" usw. usw. Der Angeklagte beruft sich darauf, daß er von Aufforderung breinzuschlagen. Der Staatsanwalt beantragt gegen und fant erschöpft zurück. Der Pfarrer begnügte sich schließlich mit preußischen Gerichten schon zweimal wegen weit stärkerer Ausdrücke Graf Püdler wegen der Richterbeleidigung, wegen der in den drei kreuzen wir schalten hier ein, daß 2. in gefunden Tagen freigesprochen worden sei und dadurch des Glaubens war, daß er Reden vom Februar, März und Juni enthaltenen Aufreizungen zum des Schreibens durchaus kundig gewesen warließ dann die Frau folche Redewendungen in Wolfsversammlungsreden anwenden dürfe. Selassenhas, wegen Verbreitung der Neden und wegen der unterschreiben sowie eine antvesende dritte Person, die als Zeuge Auf Befragen giebt der Angeklagte Graf Püdler zu, nach absolut ungerechtfertigten Beleidigung des Sanitätsrats Dr. dienen sollte, steckte befriedigt sein Papier ein und verließ das der in Glogau gegen ihn geführten Verhandlung folgendes durch die Neumann, der sich durchaus nicht zum Gutachten gedrängt Sterbebett in dem Bewußtsein, seiner Kirche drei Seelen gewonnen " Staatsbürger- Zeitung" veröffentlicht zu haben:" Gleich nach der habe, eine Gesamtstrafe von einem Jahre Gefängnis und zu haben. W. starb in der Nacht vom folgenden zum nächstfolgenden Sizung habe ich dem als Sachverständiger fungierenden Geheimen Verhaftung; gegen den Angeklagten Bruhn drei Monate Tage. Der Pfarrer, der am Grabe sprach es war nicht der Sanitätsrat Dr. Neumann eine Forderung auf Piſtolen Gefängnis, gegen den Angell. Se ir chner 100 m. Geldstrafe, gegen Drei Streuze- Pfarrer, sondern derjenige, der die Satramente gereicht zukommen lassen, diese ist aber nicht angenommen worden. Der Mann kann wohl anständige Leute beleidigen, hat aber nachher nicht Geldstrafe, Publikationsbefugnis für die Beleidigten 2c. Schimmelpfennig 200 m. Geldstrafe, gegen Weber 300 m. hatte wies in seiner Predigt noch einmal darauf hin, daß das Versprechen gegeben worden sei, die Stinder katholisch zu erziehen. den Mut, für seine Beleidigungen einzutreten. Ich erkläre ihn Wir enthalten uns jeder weiteren Bemerkung über diesen Vor­deshalb für einen...." Angell. Graf Büdler lehnt es ab, gang. Er darf dem Urteil unsrer Leser überlassen bleiben. Nur anzugeben, wie diese Punkte zu ergänzen feien. die eine Frage möchten wir hier aufwerfen, wie sich diese Seelen­retter eigentlich die katholische Erziehung von Kindern denken, die nur eine evangelische Mutter haben. Oder beabsichtigt der Pfarrer, fich auch noch die Frau zu holen? Die evangelische Geistlich­teit wird ihm voraussichtlich nicht einmal die drei Kinder gönnen; denn auch sie läßt so leicht feine Seele los.

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Der Angeklagte Bruhn bestreitet jede Verantwortlichkeit für die vom Grafen Püdler unter seiner Verantwortung veranstaltete Extrabeilage zur Staatsbürger- Zeitung".

Der Angeklagte Weber, Lokalredakteur der Staatsbürger­

Zeitung", bestätigt auf Befragen, daß ein von ihm aufgenommener Versammlungsbericht im Manuffript vom Grafen Pückler herrühre. Er habe den Bericht erst veröffentlicht, nachdem er einige Stellen herausgestrichen hatte. Zur Aufnahme der Notiz über den Geh.

Sanitätsrat Dr. Neumann in Glogau habe er sich geradezu für ver

pflichtet gehalten, da Dr. Neumann den Grafen Büdler schmählich beleidigt hatte, indem er ihn auf Grund des Inhalts feiner Berliner Reden

wollte.

für verrückt erklären

Justizrat Friedmann Glogau vertritt die Nebenkläger und sucht die juristischen Zweifel, ob bei dieser Auflage ein Anschluß der Nebenkläger gestattet sei, zu widerlegen.

ulrich und Simons zu Gunsten der Angeklagten. Hieran reihen fich umfangreiche Plaidoyers der Rechtsanwalte

Umi 8 Uhr bertagte der Gerichtshof die Sigung auf Dienstag­vormittag 9 Uhr. Es soll alsdann das Urteil gesprochen werden.

Der Berliner Polizeipräsident ist nach dem Berl. Tageblatt" nervenleidend und soll deshalb von seinem Amte scheiden wollen. Das Blatt weiß auch schon, daß Herr v. Windheim als Regierungs­Berliner Partei- Angelegenheiten. präsident nach Frankfurt a. D. geht, wo Herr v. Puttkamer ein Der Wahlverein für den dritten Wahlkreis hält heute, Sonntag, Entlassungsgesuch eingereicht habe und daß der Frankfurter Auf­bei Albrecht, Admiralstraße 18c, ein gemütliches Beifammen- enthalt nur einen Durchgangsposten darstelle, da der jetzt nerven sein ab. Der Eintrittspreis einschließlich Garderobe beträgt 20 Bf. franfe Polizeipräsident für eine größere Stellung in Berlin auss Der Vorstand. Zahlreichen Besuch erwartet ersehen sei. Politische Betrachtungen knüpft das Blatt nicht an die Thatsache, daß nunmehr nicht Here Ballin, sondern Herr v: Wind­heim der Mann der Zukunft ift.

Nach Beendigung der Vernehmung der Angeklagten wird der In Köpenick beginnen morgen, Montag, die Stadtverordneten­Berichterstatter Schweder vernommen, von welchem die der Wahlen. Es wird auch diesmal in Bezirken gewählt und zwar Anflage zu Grunde gelegten Zeitungsberichte über die Versammlung wählt die Altstadt Montag in Kleins Hotel, die Dammvorstadt vom 11. November herrührten. Das Butreffende dieses Berichts wird an einzelnen Stellen vom Angeklagten Graf Püdler und den Dienstag bei Reichelt, Schweizergarten, die Kickvorstadt Donnerstag bei Ludwig, Marienstraße, die Köllnische Vorstadt Freitag bei Scheer, Rechtsanwälten Ulrich und Simons lebhaft bestritten. Aus den Zeugenvernehmungen seien die Bekundungen des Geh. Wilhelmsgarten. Die Wahlzeit dauert liberall von 5 bis 8 Uhr. Sanitätsrats Dr. Neumann aus Glogau erwähnt. Der 71 Jahre Parteigenoffen, agitiert mit ganzer Kraft, rüttelt die Säumigen auf, alte Beuge fagt aus: Er fei von Gerichts wegen aufgefordert worden, damit der Sieg uns zu teil werde!

Heilstätten und Familienunterstützung. Uns wird zu diesem vor furzem von uns erörterten Thema geschrieben: In der kürzlich im Bortvärts" veröffentlichten Zuschrift sind die Verhältnisse noch viel zu rosig geschildert worden. Soweit die Verheirateten in Betracht tommen, find die Mitteilungen ja richtig, jedoch erhalten die Ledigen teinen Pfennig von der Versicherungsanstalt und die Krankenkassen gewähren auch nicht immer das sogenannte Taschengeld. Viel