Einzelbild herunterladen
 

Arbeiter- Bildungsschule. Der Dfterfeiertage wegen fällt der Unterricht in allen Schulen an den Tagen Freitag, den 15. April, Sonnabend, den 16. April, Sonntag, den 17. April, Montag, den 18. April aus. Der Unterricht in der Nationalökonomie wird am Sonntag, den 24. April, Vormittags 10 Uhr, in den Arminhallen Kom­mandantenstr. 20 wieder aufgenommen.

Die Einnahmen an Jagdpacht, welche die Berliner   überzeugen, ob Jemand Lehrling ift. Wer dies unterlasse, handle Stadtperwaltung von ihrem Grundbesitz bezogen hat, belief sich fahrlässig und sei strafbar. Es mag nicht unerwähnt bleiben, im legten Jahre auf 764 M. A13 selbständige Jagdterrains find daß in der letzten Reichstagsfeffion bei einer Anzahl kleinerer verpachtet die städtischen Ländereien in Treptow   und in Strafgesetze, die die Regierung einbrachte, die Regierungsvertreter Rummelsburg  , Erstere für 560 M., Letztere für 100 m. Die wiederholt hervorgehoben haben, daß es selbstverständlich übrigen städtischen Terrains bei Weißensee und Nixdorf sind von sei, daß Vergehen mit Ausnahme derjenigen, in denen die Fahrs geringerem Umfange und gemeinsam mit dem übrigen Gebiet lässigkeit ausdrücklich unter Strafe gestellt ist, nur dann dieser Gemarkungen zur Jagd verpachtet, so daß die Berliner   bestraft werden könnten, wenn Vorsäglichkeit vorliege, daß aber Wie in den besseren Kreisen" gestohlen wird. Mit Stadtverwaltung einen entsprechenden Antheil von dem Gesammt 8. B. bei dem Gefeß, das sich auf den Schutz von Telegraphen der Moral in den bürgerlichen Kreisen muß es doch jämmerlich ertrage der Jagopacht auf ihren Besis erhält. anlagen bezieht, die Kommission mit der Begründung, daß schlecht bestellt sein. Damen aus den sogenannten besseren Kreisen man nie wissen tönne, wie ein preußisches Gericht stehlen wie die weiblichen Raben, um ihren Hang zum Luxus zu Zur Hundesperre hat das hiesige Polizeipräsidium an den urtheile, es durchgesetzt hatte, daß in das Gesetz aus: befriedigen, so erzählt uns ein Haupt- Bourgeoisblatt, und da Deutschen   Thierschußverein zu Berlin  , zu Händen des Vorfizenden drücklich aufgenommen wurde, daß nur vorfägliche, dasselbe sich stets rühmt, mit den besseren Kreisen" enge Fühlung Dr. Karl Ruß, folgende Antwort auf seine Vorstellungen vom rechtswidrige Handlungen bestraft werden können. Wie sehr zu haben, so dürfen wir wohl deffen Angaben Glauben schenken. 2. und 17. März dieses Jahres ergehen lassen: Die angeordnete diese Vorsicht berechtigt war, zeigt die heute gefällte Entscheidung, Das Blatt leitet seinen Artifel mit einigen tief empfundenen Hundesperre muß zwar ferner aufrecht erhalten werden, aber mit die für Vereine von großer Wichtigkeit ift. Da das Kammer­Phrasen ein. Es meint nämlich, daß es allerdings eine strafbare Rücksicht darauf, daß nach Einführung derselben die Tollwuth an gericht der oberste preußische Gerichtshof für Bergehen gegen Sandlung sei, wenn eine arme Wittwe ein Brot stehle, um ihre anderen Thieren, als dem aus Warschau   hierher gebrachten preußische Gefeße ist und da nicht anzunehmen ist, daß die feit Kinder nicht verhungern zu lassen, daß dies aber vom rein Hunde des Künstlers Lurian, sich nicht gezeigt hat, erscheint eine bem 1. März 1892 neu augurirte Praxis bald fallen wird, so menschlichen Standpunkt aus betrachtet erklärlich und gewisser- Milderung der polizeilichen Anordnungen in soweit zulässig, daß empfiehlt es sich für unsere Genossen, bei der Aufnahme maßen" zu entschuldigen sei. Weshalb wohl nur gewisser- die frei umherlaufend betroffenen und eingefangenen Hunde den von Vereinsmitgliedern in politische Vereine maßen"? legitimirten Eigenthümern gegen Entrichtung des Fanggeldes und vorsichtig zu sein. Sie werden gut thun, wenn sie sich Jezt kommen nun die Thatsachen, die ein recht trübes Licht der Fütterungskosten schon während der Sperre zurückgegeben ausdrücklich von den Aufzunehmenden unterschreiben laffen, auf die Moralität eines Theils der weiblichen Bevölkerung der werden können. Die Zurückgabe ist jedoch ausgeschlossen, wenn daß sie nicht Lehrlinge find. Denn nach der kammergerichtlichen Residenzstadt" werfen. Bei dem Ausverkauf im verkrachten der Hund verdächtige Krankheitserscheinungen zeigt oder im Ver- Entscheidung würden auch diejenigen Vorsteher zu bestrafen sein, Raiserbazar machen den besseren Kreisen" angehörige dacht steht, von einem anderen Hunde gebissen zu sein und wenn die nicht aktiv an der Aufnahme mitgewirkt, sondern lediglich Damen so lange Finger, daß sich sogar die Polizei ins Mittel er bereits einmal gefangen und freigegeben worden ist." An- in dem Vorstand sich befunden haben. Um unnüße Geldkosten hat legen müssen. Die Gattin eines Beamten( oh) stahl ein träge seitens legitimirter Eigenthümer eingefangener Hunde sind zu vermeiden, ist daher Vorsicht bei der Aufnahme von Mit­paar seidene Strümpfe. Sie wurde dabei ertappt, Bolizei war an das Depot des deutschen   Thierschußvereins, Stralauer Stadtgliedern dringend geboten. zur Stelle, es erfolgte eine Visitation, die einen aus dem bahn- Bogen 80, Schicklerstraße, zu richten, von wo aus alles Raiserbazar gestohlenen Bazar zu Tage förderte. Als Weitere veranlaßt wird. die Polizei in der Wohnung, der Dame haussuchte, fand man

Waaren.

-

Die beiden

Ein Seitenstück zu dem am Montag vor der ersten Straf noch ein fleines Lager von aus dem Kaiser- Bazar entlehnten" Ueber einen Doppel- Raubmord geht der Kriminalpolizei   fammer des Landgerichts I verhandelten großen Diebstahls­Gine Spitzbubenkollegin der Beamtengattin" stahl aus alle a. G. die folgende Mittheilung zu: Am 25. v. Mts. Prozeß bildete die Verhandlung, welche gestern vor der zweiten Straffammer deffelben Gerichts stattfand. Es handelte sich einen Schleier, eine Dritte einen Unterrod, eine Vierte ein paar feien in Sinsleben bei Ermsleben   der 62 Jahre alte Tischler- wiederum um Banden- Diebstahl und Hehlerei, an welchem fol­Schuhe. Ein zwölfjähriges( hört, hört!) Mädchen hatte sogar meister Zenker und dessen sechzehnjährige Tochter Minna, welche gende dreizehn Personen betheiligt sein sollen: Der Arbeiter die Dreiftigkeit, sich von einem der Angestellten ein Stück Papier   beide allein das Zenker'sche Geschäft bewohnt hätten, in demselben, gende dreizehn Personen betheiligt sein sollen: Der Arbeiter star Giese, dessen Bruder Arbeiter Paul Giese, Maurer  zum Einwickeln der von ihr gestohlenen Schuhe zu erbitten! welches verschlossen gewesen wäre, todt aufgefunden. Ernierer star Giese, dessen Bruder Arbeiter Paul Giese, Maurer August Krantemann, dessen Ehefrau Johanna Krante­Seitens des Geschäftes hatte man bisher, um Gflat zu ver- müsse mittelst eines Knüttels und einer ihm gehörigen eisernen mann, deren Sohn Gmil Krantemann, Maurer Auguft meiden", niemals Anzeige erstattet, sondern die Diebinnen einfach Stange erschlagen, die Tochter durch einen Stich und mehrere Stier, Handelsmann Viktor 2ucca, Arbeiter Anton inte hinausbefördert. Jegt wird die Polizei zu Rathe gezogen, die Schnitte mit einem spitzen und offenbar sehr scharfen Instrumente, wi, Arbeiter Rudolf Keller, Arbeiter Ernst Zeichert, schon mehrere Verhaftungen vorgenommen hat.-- vielleicht mit einem Schlachtmesser, getödtet worden sein. getödtet worden sein. Ist das nicht ein reizendes Bild aus dem Leben und Wirken Der Mord ist vermuthlich in der Nacht zum 24. v. Mts. verübt Gürtler Franz Wintler, Tapezier Gustav Berner und der besseren Gesellschaft", Die Angeklagten Auguft und Emil Krantemann hatten eine jener Gesellschaft, die hochnasig auf worden und jedenfalls von einer Person, die mit der Dertlichkeit Tischler Paul Pech. die Arbeiter herabsieht und über die Broletarier" verächtlich die bekannt war. Der Mörder hat die Waffe, womit er das Mädchen förmliche Diebesbande organisirt. Es ist ihnen nachgewiesen Nase rümpft? Die Frau des Beamten stiehlt, andere anständige" tödtete, wahrscheinlich wieder mitgenommen, und die Kleider des worden, daß sie in den Monaten Februar bis Juni vor. Jahres Frauen stehlen, zwölfjährige Kinder stehlen, das reine Diebes- Thäters müssen unbedingt voll Blutsprigen sein. gefindel. Und nicht etwa, weil das Verhungern nahe ist, Morde sind zum Zwecke der Beraubung verübt worden, da eine nicht weniger. als 81, zumeist schwere Diebstähle ausgeführt haben. Besonders der Norden Berlins   wurde von der Bande Geldsumme, welche Zenter am Vormittage vorher vereinnahmt dann wäre es ja gewissermaßen" zu entschuldigen- sondern weil der Hang zum Lurus größer und stärker ist als hatte, vermißt wird, und feine in einem Schranke verwahrte unsicher gemacht. Der ältere Krankemann vertheilte die Rollen Moral und Gewigjen. Mit den gestohlenen Sachen progt Geldschwinge, in welcher er fiets baares Geld liegen hatte, leer unter diejenigen der Mitangeklagten, die er zur Ausführung eines ausbaldowerten Diebstahls bestimmt hatte. Es fiel ihnen bis­dann das Diebesgesindel und spielt sich als Damen  " auf. Die war. Das betreffende Spind, in dessen besonderem Fache sich weilen reiche Beute zu, die zumeist nach der Krankemann'schen Arbeiterfrau, welche von einem reichlichen Wirthschaftsgeld nichts Werthpapiere in erheblichem Betrage befanden, ist offenbar mit Wohnung gebracht wurden. Die beiden Krankemann's und der weiß, die aber trozdem auf eine anständige Kleidung hält, gilt dem richtigen Schlüssel, welcher dem Erschlagenen abgenommen Angeklagte Stier brachen in diesen ehrbaren Frauen nichts. Es mag ja anständig sein, aber war, geöffnet und wieder verschlossen worden. Die Regierung in Angeklagte Stier brachen in der Nacht zum 28. März der Swinemünderstraße ein. Der ältere Krantemann nicht modern und nicht chic. Um das zu erreichen, da werden Merseburg   hat eine Belohnung von 300 M. auf die Ermittelung vorigen Jahres bei dem Bigarrenhändler Steinbrück in der schnitt aus alle Hebel in Bewegung gefeßt, langt das Geld nicht, um das und Ergreifung des Schuldigen gefest. vom Hausflur zu dem Geschäftsladen Moderne zu kaufen, dann wird es einfach gestohlen. Das soll Ein schrecklicher Unglücksfall, der den Tod eines Kindes führenden Thür die Füllung heraus, durch die Oeffnung frochen zwar Unrecht sein, aber nach der Ansicht der" Damen  " ist es bei herbeift hrte, ereignete sich gestern Abend 6/2 Uhr vor dem die Diebe in den Laden und räumten hier gründlich auf. Bei einem solchen Ausverkauf, wo es nicht so darauf ankommt, ge- Saufe Rügenerstraße 9. Dafelbst spielte eine Schaar Kinder einem anderen Diebstahl arbeiteten" der ältere Krankemann und wissermaßen" entschuldbar.... Verstedt. Der 8jährige Knabe Ernst Günther lief blindlings auf Stier allein. In der Nacht zum 13. April brachen fie bei der Wenn uns nun die braven Bourgeoisblätter noch einmal einen mit Roats beladenen Wagen, wurde von der Deichsel- Firma Schröder u. Söhne, Oderbergerstr. 1 ein. Sie zertrümmerten kommen werden, um aus dem Fehltritt eines Menschen einen stange erfaßt, zu Boden geworfen und ehe es der Kutscher ver- das Kellerfenster, stiegen hinein und öffneten von innen eine Strict für eine ganze Partei zu drehen, dann werden wir Gleiches hindern konnte, ging dem Knaben das Borderrad über Brust unverriegelte Fallthür, welche in den Laden führte. Hier wurde mit Gleichem vergelten und an der Hand der Mittheilungen des und Beine. Schwer verletzt wurde das Kind nach der elter  - die Kasse gesprengt und die darin befindliche Summe von 52 M. Berliner   Tageblatts" behaupten, daß das Stehlen der Bourgeoisie lichen Wohnung, Rügenerstraße 3 getragen. Gin herbeigeholter in fleinem Gelde mitgenommen. Bei einem in der Nacht zum zur zweiten Natur geworden, und sich zur Kleptomanie aus Arzt fonnte nur den bereits eingetretenen Tod feststellen. Dem 29. April beim Schlächtermeister Böhme in der Zehdenickers gebildet hat. straße ausgeführten Einbruchsdiebstahl bestimmte der ältere Kutscher trifft keine Schuld. Krantemann seinen Sohn und den Angeklagten Lucca   zu Theil nehmern. Der verschlossene Lagerfeller wurde mittelst Brecheifens gesprengt. Die Diebe nahmen gegen 250 Pfund Wurst ver schiedener Art mit sich. Der Angeklagte Linkewig baldowerte einen Diebstahl aus, der in der Nacht zum 6. Mai von den gelangte. Der Laden eines Kolonialwaaren- Geschäfts in der Demminerstraße wurde erbrochen und für 500 M. Waare weg geschleppt. Go gleicht ein Fall dem anderen. Die Diebe gingen mit außerordentlicher Frechheit zu Werke, kein Schloß wider­stand ihren Nachschlüsseln und Brechwerkzeugen. In der Ver handlung, die vom Landgerichtsrath Dich geführt wurde, legten fämmtliche Angeklagte ein offenes Gefiändniß ab, mit Ausnahme des Stier, welcher fich für völlig unschuldig erklärte und einfach fagte, er wiffe von nichts, troydem ihm seine Mitangeklagten vorhielten, in welcher Weise er bei den Einbrüchen betheiligt ge wesen. Da die Berhandlung bis in die späte Abendstunde dauern Zum Vereinsgeset. Dem Straffenat des Kammer- wird, so werden wir das Urtheil morgen bekannt geben. Da die glerichts sigt seit dem 1. März d. J. der frühere Staatsanwalt meisten der Angefchuldigten, und besonders die Hauptbetheiligten, und Ober- Staatsanwalt Groschhoff- Genossen aus Kiel   und schon mehrfach vorbestraft sind, so dürfte auf schwere Strafen er­Altona, die lange Zeit auf staatsanwaltschaftlichen Antrag ver- fannt werden. haftet und nachher freigesprochen wurden, sehr wohl bekannt-

Gerichts- Beifung.

-

Die Mord: und Selbstmord- Affäre in der Reinicken Polizeibericht. Am 12. b. M., Vormittags, fiel eine dorferstraße giebt der bürgerlichen Bresse wieder Beranlassung, 80 jährige Frau auf dem Flur des Hauses Trestowstr. 44 in eine fich mit dem Schlafburschenwesen zu beschäftigen. Daß dies an zur Ausbesserung der Wasserleitung hergestellte Deffnung und vielem Unheil die Schuld trägt, wird auch von dieser Seite zu erlitt dabei eine so bedeutende Berlegung am Knie, daß sie nach gestanden, aber man begnügt sich, das Schlafburschenwesen als dem Krankenhaufe am Friedrichshain   gebracht werden mußte. beiden Krantemanns unter Beihilfe des Linkewig zur Ausführung eine Spezialität" der Großstadt zu bezeichnen. Dabei verfehlt Bor dem Hause Thaerftr. 43 wurde zu derselben Zeit ein die tapitalistische Preffe nicht, es so darzujiellen, als ob die Gjähriger Knabe von einem Schlächterwagen überfahren und so Familie, welchen einen Schlafburschen aufnimmt, verantwortlich schwer verletzt, daß seine Ueberführung nach dem Krankenhause fei für etwaiges Unheil, was daraus entsteht, und als ob der am Friedrichshain   erforderlich wurde. Im Laufe des Tages Schlasbursche nur darauf ausginge, dort Böses anzuftiften, wo fanden fünf tteine Brände statt. er sich als Fremder einnistet". Wie gesagt, eine Spezialität". Meinen denn die Bourgeois etwa, es sei für eine Familie ein Hochgenuß, wenn in der kleinen Wohnung, in welcher die­felbe zusammengedrängt ist, noch ein Fremdling feinen Einzug hält? Oder glauben dieselben, daß der Schlafbursche aus purer Lust am Unheil, das er etwa anrichten könnte, mit einer Schlaf­ftelle vorlieb nimmt, die fast immer jede Bequemlichkeit vermissen läßt? Die Leute sowohl, welche Schlafstellen vermiethen, als auch diejenigen, welche fie miethen, gehören ausschließlich der arbeitenden Klasse an. Auf der einen wie auf der anderen Seite ist es lediglich die zwingende Noth, welche diese angebliche Spezialität der Großstadt" erzeugt. Die Wohnungsmiethen find im Ver- vor. Ferner ist der noch jezt als Staatsanwalt beim Rammer- Der Referendar N. war vom Schöffengericht wegen hältniß zu dem Verdienst des Arbeiters enorm hoch. gericht fungirende Staatsanwalt Thielemann zum Kammergerichts- groben Unfugs zu 100 M. event. 10 Zagen Haft verurtheilt So lange der Mann im kräftigsten Mannesalter steht rath ernannt und wird voraussichtlich in nicht allzulanger Zeit und hatte gegen dieses Erkenntniß Berufung eingelegt. In der oder solange die Frau noch mit verdienen fann, mag die Sache wohl auch allmälig dem Straffenat angehören, zu dessen Mit Berhandlung vor der ersten Straffammer des Berliner   Land­noch gehen. Es fommt gerade so viel ein, daß das Budget gliedern schon früher ehemalige Staatsanwälte gehörten. Daß gerichts I. wurde der nachfolgende Sachverhalt festgestellt: Der balancirt. Aber der Mann wird älter, er muß sich mit ge- auch vom rein bürgerlichen Standpunkt aus es im höchsten Grade Angeklagte befand sich am Morgen des 16. Juli v. J. gegen ringerem Verdienst begnügen, die Frau wird durch die Wirth tedauerlich und für eine gedeihliche Rechtssprechung nicht besonders 5 Uhr mit einem Freunde im Café Preinig in der Leipziger schaft zu Hause fest gehalten, da bereitet die Ausbringung der förderlich sei, wenn in die höchsten richterlichen Stellen ehe- straße. Beide waren stark angefneipt. 3wei in diefem Café vers Miethe schon Sorgen. Kommen gar noch Krankheiten, Arbeits- malige Staatsanwälte berufen werden, hat unter wiederholtem fehrende Damen bestiegen eine Droschte, die Angeklagten sprangen zu Tofigfeit u. f. w. hinzu, so beginnt schon der Kampf um die Beifall des Reichstages und Landtages der verstorbene beiden Seiten ebenjalls in das Gefährt, wurden aber zurückgewiefen Miethe. Daß sich heute ein Arbeiter à la Eugen Nichter'sche Abg. Windthorst wiederholt auseinandergefeßt. Der neu befeßte und, als sie nicht gleich den Wagen verließen, aus demselben hinaus " Spar- Agnes" berühmten Angedenkens einige tausend Mark im Strafenat hat bereits jezt, gewiß nach bester Ueberzeugung, eine gestoßen. Hierauf entspann sich zwischen den beiden Parteien ein Handumdrehen auf die hohe Kante gelegt haben fönnte, glaubt Entscheidung von für das Vereinsrecht prinzipieller Gepläntel, indem sie gegenseitig mit ihren Schirmen auf einander doch im Ernst kein Mensch. Daß es Herr Eugen Richter   glaubt, 28 ich tigteit getroffen, die mit der bisherigen Rechtssprechung einschlugen. Dem Verlangen des Berufungsflägers, freigesprochen ist möglich, was hat aber der für eine Ahnung von dem Ver: sowohl des Kammergerichts, wie des Reichsgerichts nicht in Gin zu werden, trat der Vorsißende, Landgerichts Rath Denso, mit dienst und dem Leben der Arbeiter! Sobald also das Auf- tlang zu bringen ist. Nach§§ 8 und 16 des Vereinsgeseyes den Worten entgegen: Wenn junge Studirende die Neigung bringen der Miethe schwer, wenn nicht unmöglich wird, muß werden Vorsteher sogenannter politischer Vereine mit Geldstrafe haben, sich zu befneipen und auf der Straße aufzubegehren, fo auf eine größere Ausnutzung der Wohnung gesehen werden. von 15-150. oder mit Gefängnißstrafe bis zu 3 Monaten be- dürfen sie nicht nach Berlin   kommen, sondern müssen nach Jena  Irgend ein separirter Raum ist in derselben nicht mehr frei, es droht, wenn sie Frauenspersonen, Schüler oder Lehrlinge" als oder sonst wohin gehen; hier müssen derartige Exzesse sehr streng bleibt somit nur übrig, in irgend einer Ecke ein Bett auf- Mitglieder aufnehmen. Das Landgericht II hatte 5 Genossen aus bestraft werden. Aus diesem Grunde wurde die Berufung zuschlagen, und der Schlafbursche fann seinen Einzug halten. Alt- Landsberg  , die einen Maurer als Mitglied aufgenommen des Angeklagten verworfen. Niemand hat Sehnsucht nach ihm, Niemand wünscht ihn herbei, hatten, der ihnen nicht mitgetheilt hatte, daß er Lehrling sei Leipzig  , 12. April  .( Unschuldig verurtheilt?) fei, als Mitglied aufgenommen das Schöffengericht Der Schlafbursche findet auch feinen Genuß darin, sich bei lt- Landsberg   hatte für jedes Vorstandsmitglied 30 M. Geld- fenate des Reichsgerichtes zur Verhandlung. Es handelte sich um einer fremden Familie einzuquartieren und in irgend einer Ecke firafe erkannt- freigesprochen, weil nach ständiger einen Angeklagten, der wegen eines Diebstahles zu mehrjähriger zu wohnen". Der junge Arbeiter fann aber feinerseits wieder Judikatur und nach den Grundsätzen der Rechtswissenschaft bei Buchthausstrafe verurtheilt worden war, obgleich er hartnädig viel für eine Wohnung nicht ausgeben, er tann nicht Garçon  " ergehen nur derjenige bestraft werden könne, dem das leugnete und nur Judizien gegen ihn vorlagen, der dann aber wohnen, weil er nicht so viel verdient, um die Miethe bezahlen rechtswidrige Bewußtsein, der Dolus  , beiwohne. Die Behauptung später im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen worden war. zu fönnen. Er ist auf eine Schlafstelle angewiesen, ebenso wie der Staatsanwaltschaft, daß das Vereinsgesetz die Aufnahme von nachdem der wirkliche Thäter ermittelt worden war. Die Miethsleute auf fein Miethsgeld angewiesen find. In Lehrlingen als Uebertretung und nicht als Vergehen er- Bäckergeselle Pius Entreß aus Rottenburg   war es, der die wenig Fleineren und kleinen Städten tritt allerdings das Schlafburschen- achte, müßte an den klaren Bestimmungen des Art. 8 des beneidenswerthe Holle   eines unschuldig Verurtheilten zu spielen Wesen noch nicht so in die Erscheinung, weil hier eine solche preußischen Einführungsgesetzes vom 14. April 1851 und hatte. Er ist am 9. Januar 1891 vom Landgerichte Rottweil  Ausnutung des Grund und Bodens und der Wohnung noch des§ 1 des Strafgesenbuchs scheitern. Dennoch hat wegen eines schweren und zweier einfacher Diebstahle zu vier unbekannt ist. Es mag dasselbe in diesem Sinne wohl eine das Kammergericht das freisprechende Urtheil aufgehoben und Jahren und 14 Tagen Buchthaus verurtheilt worden. Den einem " Spezialität der Großstadt" sein, aber nicht in dem der bürger die Angeklagten mit der niet rigsten zulässigen Strafe von je einfachen Diebstahl soll er dadurch begangen haben, daß er einem lichen Blätter. Das Schlafstellen- Wesen ist einzig und allein auf 15 M. belegt. Es hat sowohl das Reichsgericht wie das Kammer- Mitgefellen einen fleineren Geldbetrag aus dem Portemonnaie das Konto der hohen Miethen einerseits und auf das des gericht bis zum 1. März 1892, wie sämmtliche Rechtslehrer als wegnahm. Der schwere Diebstahl bestand darin, daß er einen geringen Verdienstes der Arbeiter andererseits zu setzen. Es ist Grundsatz aufgestellt, daß wegen Bergehen nur der bestraft f. 3. fich in Deutschland   aushaltenden türkischen Oberst Mustafa eine Erscheinung, die ber kapitalistische Staat nothgedrungen er werden lönne, der bewußt rechtswidrig, vorfäßlich handelt: es Bey ein Leinenfädchen mit 23 Bwanzig- Markstücken aus einem Koffe zeugen muß und die sich nicht auf die Schultern der am meisten sei denn, daß nach dem Wortlaut des Gesetzes ausdrücklich entwendet haben soll. Beide Anflagepunkte hatte ber Angeklagt Davon Betroffenen abwälzen läßt. Eine Aenderung dieses Uelel- Fahrlässigkeit( z. B. fahrlässige. tung) unter Strafe gestellt ist. hartnäckig geleugnet, während er den dritten Diebstahl, Wegnahm standes ist nicht möglich, so lange das Rapital regiert, so lange Insbesondere find in dieser Art in zahlreichen Entscheidungen eines 20- Wartstückes aus der Ladenkasse seines Meisters, zugab, mi erst dieses ein oder zwei oder ein halbes Dugend Mal und dann auch die SS 8 und 16 des Vereinsgefeyes bis jent in gleich dem Hinzufügen, daß er nur ein 10- Pjennigstück habe nehmes Das Kammergericht ist wollen. Das 20- Markstück hat er in der That nicht behalten, erst der Mensch fomint. Es exiflirt fein Schlafburschen Wesen lautender Judiktatur beurtheilt worden. mehr, sobald es feinen fapitalistischen Staat mehr giebt. Der jegt von dieser Entscheidung abgegangen, indem es das denn es wurde bald danach auf der Diele gesunden. Entref Zusammenbruch desselben zieht sofort das Verschwinden auch Berbot, Lehrlinge aufzunehmen, dahin interpretirt hat: es war schon vorbestraft, verschiedene Verdachtsmomente fprachen fei damit die gefagt, diefer Spezialität der Großstadt" nach sich. Vorsteher müßten sich davon gegen ihn, die Straftammer in Rottweil   glaubte daher feines

Iman braucht aber feinen Zuschuß zu der Miethe, sonst muß die und von dem sie auch nicht angenommen hatten, daß er Lehrling in aufsehenerregender Fall fam fürzlich vor dem ersten Straf

Wohnung überhaupt aufgegeben werden.

=

Der