ift in Wirklichkeit die pangermanistische Bewegung? Welches sind die wirklichen Empfindungen und Anschauungen der italienischen, östreichischen und deutschen Socialisten gegenüber dem Dreibunde? Welche Möglichkeit sehen die französischen und deutschen Socialisten, die elsaß - lothringische Frage friedlich zu regeln?"
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Polizeiliches, Gerichtliches usw. Schanktonzession und Arbeiterkasino. Wegen Vergehens gegen die Gewerbe- Ordnung und gegen das Gewerbesteuer- Gesetz waren die drei Vorstandsmitglieder des Vereins Arbeiterkasino" in Stralsund angeklagt worden, weil der Verein ohne Konzession und ohne Anmeldung zur Steuer das Schankgewerbe in eignen Räumen betrieben habe. Das Landgericht als Berufungsinstanz sprach die Angeklagten frei, indem es einen Gewerbebetrieb des Vereins nicht für vorliegend erachtete, weil der Verein den Zweck verfolge, die Geselligkeit unter seinen Mitgliedern zu pflegen und das Gefühl der Zusammengehörigkeit in Arbeiterfreisen zu fördern, z. B. durch Darbietung geeigneter eigner Räume 2c., und weil der vom Verein angestellte und besoldete Defonom geistige Getränke nur an Mitglieder abgegeben habe, ohne daß die Erzielung eines Gewinnes bezweckt worden sei. Der Ankauf der Getränke im großen und ihre Abgabe an die Mitglieder sei nur eine Nebenwirkung des eigentlichen Vereinszivecks.
Das Kammergericht gab der Revision der Staatsanwaltschaft zum Teil statt und verwies die Sache insoweit an das Landgericht zurück, als es sich um das Fehlen einer Konzession handelt. Insoweit müsse, führte der Senat aus, das Landgericht einer Bestrafung näher treten. Denn das preußische Ministerium habe von der durch die Gewerbe- Ordnung gegebenen Befugnis Gebrauch gemacht und dem Konzessionszwange alle geistige Getränke an ihre Mitglieder abgebenden Vereine unterstellt, selbst die, wo der Betrieb auf den Kreis der Mitglieder beschränkt werde. Ausgenommen seien nur militärische Kasinos und Kantinen. Die Freisprechung von der Anklage des Steuervergehens sei dagegen mit Recht erfolgt, da ein Gewerbebetrieb hier thatsächlich nicht vorliege und somit die Anzeige zur Steuer überflüssig wäre.
Sociales.
nach
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Soziale Rechtspflege.
nehmer, die das nicht zu wissen scheinen. In einem Rundschreiben der Berufsgenossenschaft für Feinmechanik an die Mitglieder, das der Volksfreund" in Karlsruhe mitteilt, heißt es: Wie aus den eingereichten Lohnnachweisen ersichtlich, haben Buchbindermeister Schüler hatte dem Buchbinder H., nachdem dieser Kompensation infolge stillschweigenden Einverständnisses? Der einzelne Betriebsunternehmer zur gänzlichen oder teilweisen Deckung versehentlich eine eiserne Platte zertrümmert hatte, angekündigt, daß der Beiträge für unsre Berufsgenossenschaft ihren Arbeitern Lohnabzüge gemacht." er ihm zum Ersah des Werts der Platte 9 Mark in wöchentlichen Naten vom Lohn abziehen würde. Die Abzüge wurden auch gemacht, Das Verfahren dieser Unternehmer ist mit Geldstrafe bis zu ohne daß H. dageger protestierte. Nur gegen den Abzug der letzten 300 Mart bedroht. Rate erhob H. Einspruch und klagte dann gegen Schüler beim Gewerbegericht auf Auszahlung des gesamten einbehaltenen Betrages von 9 Mark. Der Gerichtshof unter dem Vorsitz des Gewerberichters Dr. Meier riet aus folgenden Erwägungen zu einem Vergleich: Nach § 394 des Bürgerlichen Gesetzbuchs könne ein derartiger Schaden Bon angeblichen Gewaltthaten streifender Former weiß die an sich nicht gegen den verdienten Lohn aufgerechnet werden. Nun Arbeitgeber- Zeitung" in ihrer neuesten Nummer vom 28. Dezember fämen aber Abweichungen infolge von Verabredungen vor. zu berichten. Sie schreibt: komme vor, und das sei hier der Fall, daß der Arbeitgeber sage: " Zum Formerstreik der Firma Rudolf Wolter, Eisengießerei Willst Du bei mir weiter arbeiten, dann mußt Du Dir entsprechende und Maschinenfabrik, Berlin N., wird uns von der Geschäfts- Abzüge gefallen lassen", und daß dann der Arbeiter darauf eingehe. leitung mitgeteilt, daß in der Nacht vom 20. bis 21. Dezember So sei auch der Kläger wochenlang damit einverstanden gewesen, gewaltsam in die Gießerei eingebrochen ist. Die Einbrecher haben indem er geschwiegen habe, wenn die Abzüge erfolgten. Auch das fich nicht damit begnügt, die gußfertigen und angefangenen stillschweigende Einverständnis genüge, die Abzüge rechtsgültig zu Formen zu zerstören, sondern auch verschiedene, den Kunden ge- machen. Nun habe aber der Kläger das letzte Mal protestiert, und hörige Modelle zerbrochen und das den arbeitswilligen Formern dazu sei er berechtigt gewesen, da er die Aufrechnung des Schadens gehörige Werkzeug im Gesamtwerte von circa 120 M. gestohlen. gegen den verdienten Lohn sich nicht gefallen lassen brauchte. Dieser Was nicht mitnehmenswert war, wurde zerbrochen. Alle Protest sicherte ihm aber nur den Anspruch auf den zuletzt abs Anzeichen deuten darauf hin, daß der Einbruch von den bei der gezogenen Teilbetrag, da, wie gesagt, die andren Abzüge durch sein Firma Wolter streifenden Formern verübt ist. Die sofort ein- stillschweigendes Einverständnis rechtsgültig geworden seien. geleiteten polizeilichen Ermittelungen werden jedenfalls in Kürze letzte Rate müsse Beklagter herausgeben, wegen seines Schadens den Beweis erbringen." fönnte Beklagter nur wiederklagen. Die Parteien verglichen sich. Beklagter zahlte an H. 1 Mark und beide Parteien verzichteten auf irgendwelche Ansprüche an einander.
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der
Gerichts- Zeitung.
Die
Wenn alle Anzeichen darauf hindeuten, daß Streifende den Einbruch verübt haben, dann hätte doch die Arbeitgeber- Beitung", wenn sie nicht für ein ganz urteilsloses Bublifum berechnet ist, wenigstens einige diefer Anzeichen bekannt geben sollen. Aber nicht ein einziges Anzeichen, welches die schnöde und frivole Beschuldigung der Streikenden stützen könnte, führt das Organ der Unternehmer- Verbände an. Nicht den geringsten Versuch eines Beweises bringt die Arbeitgeber- Einen litterarischen Hintergrund hatte die Privatflage, die gestern Zeitung" für die von ihr gegen die streikenden Arbeiter ausgestreute das Schöffengericht gegen den Chefredakteur der" Post", Herrn Dr. elende Verdächtigung bei. Sie kann das auch nicht, denn sie hat ja Kronsbein, zu verhandeln hatte. Privatkläger war der Schriftfeine Beweise für ihre Behauptungen, sie erwartet vielmehr, ſteller Dr. Max Hirschfeld, Vorsitzender des Allgemeinen Schriftdaß die polizeilichen Ermittelungen diesen Beweis erst erbringen stellervereins. Eine Abteilung dieses Vereins ist der NachdrucksDie Konferenz socialdemokratischer Gemeindevertreter, die von werden. Also Beweise für die Behauptung, Streifende hätten Ein- kontrolle gewidmet und macht es sich zur Aufgabe, für diejenigen den Genossen Ulrich- Offenbach, Dr. Duard- Frankfurt a. M. und bruch, Diebstahl und Sachbeschädigung verübt, liegen nicht vor, trotz- Schriftsteller, die sich der Hilfe des Vereins bedienen und eine beDreesbach- Mannheim zum Sonntag, den 28. Dezember, in das dem scheut sich die Arbeitgeber- Zeitung" nicht, die bezeichneten Ver- stimmte Provision gewähren, die Blätter, insbesondere auch Frankfurter Gewerkschaftshaus einberufen war, war von 36 Vertretern dächtigungen öffentlich auszusprechen und dadurch die Ehre der in die Provinzblätter auf etwaigen Nachdruck zu kontrollieren Von bekannten Frage kommenden Arbeiter aufs schwerste zu verlegen. Aber das ist und da, aus 15 Drten des Rhein - und Maingaues besucht. ein Verstoß gegen ad § 18 2 des Genossen waren außer den Einberufern noch die Genossen Ehrhart- die Stampfesart der Arbeitgeber- Beitung" und andrer Unternehmer- nenen Urheberrechts vorliegt, gegen die betreffenden Zeitungen vorLudwigshafen und Dr. Lindemann- Stuttgart- Degerloch erschienen. organe. Gegenüber den organisierten Arbeitern sind ihnen alle zugehen. Gegen diese Methode hatte seiner Zeit das Drgan des Die Aussprache drehte sich ausschließlich um die Stellungnahme der Mittel recht, auch solche, welche anständige Leute im Kampf mit dem Beitungsverleger- Vereins, das von Dr. Kronsbein geschäftlich gesocialdemokratischen Gemeindevertreter zu der kommunalen Arbeits- Gegner nicht anwenden. leitet wird, ferner eine Anzahl von Zeitungen Stellung genommen Tosen- Beschäftigung. Im allgemeinen gingen die Ansichten überein- Bezüglich des vorliegenden Falles wird uns aus dem Bureau und die" Post" hatte unter Wiedergabe mehrerer darauf bezüglicher stimmend dahin, die Arbeitslosen- Beschäftigung nicht als Anhängsel des Metallarbeiter- Verbandes mitgeteilt, daß man dort von der Un- Zeitungsstimmen das als rigoros bezeichnete Vorgehen des Privatder Armenunterstützung zu betrachten und dieselbe schuld der Streifenden an dem angeblichen Einbruch vollkommen flägers gleichfalls gegeißelt und kritisiert. Dr. Mar Hirschfeld fühlte Möglichkeit auszudehnen. Von Offenbacher Vertretern wurde überzeugt sei und daß man der Untersuchung und dem weiteren Ver- sich durch mehrere Redewendungen, die in vier Artikeln die Gewährung von Arbeitslosen- Beschäftigung nicht nur für die lauf der Angelegenheit mit Ruhe entgegensehe. " Post" enthalten waren, beleidigt und strengte die Uns scheint es, Wintermonate, sondern für das ganze Jahr für diejenigen gefordert, ohne Voreingenommenheit betrieben wird, ein für die„ Arbeit Sercher, stellten sich auf den Standpunkt, daß die bom als könnte die Untersuchung, wenn sie lage an. Dr. Kronsbein und sein Verteidiger, Rechtsanwalt twelche den Unterstützungswohnsiz erworben hätten, wie dies in Offenbach schon gehandhabt werde. Von verschiedenen Seiten, so geber- Zeitung" sehr unerwünschtes Resultat zeitigen. Die Privatfläger verfolgte Methode der Verfolgung angeblicher. Rechte unter andren vom Genossen Ehrhart und Mannheimer Vertretern, derart bewacht, der Tagesschriftsteller eine arge Belästigung der Zeitungsverleger wurden dagegen Bedenken laut über die Art der Arbeitslosen- daß kein Unberufener die Stätte, wo der Unternehmer Herr im darstelle und von den Journalisten selbst schon zu weit gehend erBeschäftigung und über die Bedingungen, unter welchen dieselbe Hauſe iſt, betreten kann. Nun sollen gar bei Nacht ausgerechnet achtet sei. Die dagegen veröffentlichten Artikel hätten den Zweck, gewährt werden soll wegen der finanziellen Tragweite dieser Frage. Streifende in den Betrieb eingebrochen sein, und daselbst ein Zer- den Gesetzgeber auf eine im Nachdrucksgesetz vorhandene Lücke Schließlich einigte man sich nach teilweise recht lebhafter Debatte in störungswerk verrichtet haben, bei dem es doch sicher nicht ohne er- aufmerksam zu machen und deshalb stehe dem Angeklagten, der Annahme folgender Resolution: hebliches Geräusch abgegangen sein kann. Außerdem sollen die Ein- der gleichzeitig die der Interessen Zeitungsverleger im „ Die Einberufer der heutigen Konferenz werden beauftragt, zur brecher auch noch sichere Anzeichen( vielleicht ihre Legitimations- allgemeinen wahrzunehmen habe, der Schutz des§ 193 Seite. E3 wurde Gewinnung weiteren Materials eine Umfrage bei den Arbeiter- papiere?) hinterlassen haben, die auf Streifende als Thäter hin zur auch die Passiv- Legitimation des bertretern der umliegenden Gemeinden zu veranstalten und das deuten. Es gehört ein starker Glaube dazu, um solche Erzählungen Dr. Kronsbein bestritten, da für die Rubriken, in denen die inErgebnis derselben einer weiteren Konferenz vorzulegen. Die nach für wahr zu halten. friminierten Artikel gestanden, besondere verantwortliche Redakteure folgenden Punkte 1-7 werden den Genossen als Material zur Vor- Achtung, Metallarbeiter! Die Minkin- Werke in Reinickendorf sind bestellt seien. Schließlich wurde auch Widerklage erhoben, die sich beratung und Stellungnahme für die nächste Konferenz überwiesen: gesperrt! Die Sperre bei Eitner besteht weiter! Der Streit bei auf einen Brief des Privatklägers und einen Artikel in dem von Die Arbeitervertreter in den Gemeinden haben im Sinne nach Jachmann dauert fort. Desgleichen der Streit bei Wolter, Müller- ihm redigierten Fachorgan" Die Feder" stüßte.- Der Privatfläger stehender Grundsätze zu wirken: straße. Deutscher Metallarbeiter- Verband, Ortsverwaltung Berlin . und Rechtsanwalt Edmund Ballien führten dagegen aus, daß es sich um recht erhebliche Beleidigungen handle. Es sei keinesMetallarbeiter- Verbandes geschrieben: Zum Streit bei Erich u. Gräß wird uns aus dem Bureau des wegs unerhört, wenn die Tagesschriftsteller ein ihnen nach § 18 des Gesetzes über das Urheberrecht zustehendes Recht Herr Hasse scheint die Arbeitgeber Zeitung" ob mit oder geltend machen und ohne Absicht lassen wir dahingestellt immer falsch zu informieren, Gerichtshof hielt eine Selbsthilfe organisieren. Der zum Schaden der Arbeitgeber- Zeitung", die nur objektive Unlichkeit des Angeklagten für vorliegend. nur bei zwei Artikeln eine Verantwort Er billigte dem wahrheiten berichtet. Bei Erich u. Gräzz ist dieses augenfällig, letzteren den Schutz des§ 193 an sich zu, meinte aber, daß die wahrscheinlich weil Herrn Hasse bedeutet wurde, daß seine An- Form die beleidigende Absicht erkennen lasse. Wenn der Privatwesenheit überflüssig ist, weil der Unternehmer keine Organisation fläger Breßerefutor" genannt und von ihm gesagt werde, er duldet, auch die braven Kühnemänner nicht. Die Arbeiter und organisiere systematisch einen Fischzug der Reporter 2c. 2c., fo fei Arbeiterinnen haben die Arbeit nicht niedergelegt, sondern waren dies beleidigend. Der Gerichtshof erkannte auf 50 Mark Geld= entlassen worden; die Firma konnte deshalb auch nicht ablehnen strafe event. 10 Tage Haft und sprach dem Privatkläger die Arbeiter einzustellen, die die Arbeit niedergelegt haben. Es wurden Publikationsbefugnis zu. Die Widerklage hatte keinen Erfolg, da dann auch sämtliche Arbeiter und Arbeiterinnen bis auf drei, die nach Ansicht des Gerichts die gerügten Ausdrücke in dem Brief und auf ihre Wiedereinstellung verzichteten, eingestellt. dem Artikel der" Feder" nicht notwendig auf die" Post" zu beDeutsches Reich. ziehen seien. Agitation bei den Steinsetzern. Die Nummer 1 des nächsten Was einer anständigen Frau passieren kann. Ein Herr Kapita Jahrganges der Allgemeinen Steinfeger- Zeitung"( Drgan des Ver- hatte in der Gegend der Friedrichstraße zu Berlin die Frau B. an 6. Für die Beschäftigung der Arbeiter ist zu berücksichtigen: bandes der Steinsetzer und Berufsgenossen Deutschlands ) soll als gesprochen und eine energisch abwehrende Antwort erhalten. Er a) Verwendung nur zu Arbeiten, zu denen sie geeignet sind; Agitationsnummer herausgegeben werden. Damit sie ihren Zweck, veranlaßte dann die Siſtierung der Frau durch einen Schußmann, b) mindestens ortsüblicher Tagelohn für Nichtgelernte, für Gelernte besonders in den Kreisen der noch nicht organisierten Steinsetzer, indem er behauptete, er habe einmal mit ihr intim verkehrt und bei die tariflich oder branchenüblich festgestellten Arbeitsbedingungen; Rammer 2c. aufklärend zu wirken, gerecht werden kann, ersucht der der Gelegenheit habe sie ihm 100 M. gestohlen. Die Frau bestritt dies c) zureichende Sorge für Arbeiterhygiene; d) Beschwerderecht an Centralvorstand nicht nur die Funktionäre des Verbandes, sondern sofort, Stapiza bestand aber auf ihre Sistierung. Auf der Wache die unter 2. erwähnten Kommissionen. auch alle Freunde desselben, sich die Verbreitung der Agitations- legitimierte sich Frau B., die verheiratet und Mutter zweier Kinder 7. Im Interesse der Beschäftigungslosen namentlich in den nummer angelegen sein zu lassen, namentlich auch in solchen Orten, ist. Gegen Frau B. wurde nichts veranlaßt, dagegen wurde Kapiza fleinen Gemeinden ist auf Streife, Bezirksverbände und Staat zur wo der Verband noch keine Filialen hat. Wer in solchen Orten wegen Beleidigung der Frau angeklagt und in zweiter Instanz zu Veranstaltung eigner Notstandsarbeiten hinzuwirken." Adressen unorganisierter Steinsetzer weiß oder selber gitations- einem Monat Gefängnis verurteilt. Das Gericht sprach ihm den Diese Grundsäße waren meistens von einer aus den Genossen nummern verbreiten will, der möge dies bis zum 5. Januar 1903 Schutz des§ 193( Wahrung berechtigter Interessen) ab. Ulrich, Lindemann und Quard gebildeten Kommission aufgestellt und dem Centralvorstand( A. Knoll, Berlin N., Waldenserstraße 18) mit- Auf seine Revision hat jedoch jetzt das Kammergericht zur Annahme empfohlen worden. dies Urteil aufgehoben und die Sache 311 nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Es läge allerdings eine Beleidigung vor. Indessen habe das Landgericht dem Angeklagten den Schuß des§ 193 ohne genügende Begründung versagt. Maßgebend wäre lediglich, ivelchen Zwed K. verfolgte, als er auf die Verhaftung der Frau bestand. Habe er dabei nur bezweckt, den Schuldigen, der ihn bestohlen, feststellen zu lassen, dann stehe ihm der Schuß des§ 193 des Strafgesetzbuchs zur Seite, denn dann habe er zur Wahrung berechtigter Interessen gehandelt. Anders wäre es dagegen, wenn er sich durch die Beschuldigung dieser Frau wegen der Abweisung durch sie habe rächen wollen. Nach dieser Richtung habe das Landgericht noch nähere Feststellungen zu treffen.
1. Die Gemeinde hat die Pflicht, für die in den letzten sechs Monaten innerhalb ihres Bezirkes ständig beschäftigt gewesenen und arbeitslos gewordenen Personen Arbeit bereit zu stellen.
2. Arbeitslosen Zählungen nach der Methode der Volkszählungen haben mindestens zweimal jährlich auf Kosten der Gemeinde stattzufinden.
3. Es sind ständige Kommissionen( Deputationen 2c.) einzu führen, denen die Vor- und Mitberatung wie die Ueberwachung der Notstandsarbeiten zu übertragen ist, und in denen Vertreter der Arbeitslosen und Gewerkschaften Sitz und Stimme haben.
4. As Beschäftigungsgelegenheit für Arbeitslose find in erster Linie alle laufenden Arbeiten der Gemeindeverwaltung für die stille Zeit zurückzustellen, welche diesen Aufschub zulassen; in zweiter Linie sind besondere Arbeiten zu veranstalten.
5. Alle diese Arbeiten sollen möglichst in eigner Regie ausgeführt werden. Bei Vergebung an Unternehmer sind denselben Bestimmungen über die Beschäftigung der Arbeiter im Sinne des nachfolgenden Punktes vorzuschreiben.
teilen.
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Schuhmacherstreif. In Hessisch- Oldendorf befinden sich 30 Fabrikschuhmacher im Ausstand. Das Streikkomitee ersucht den Zuzug von Schuhmachern und Schuhfabrikarbeitern fernzuhalten.
Ausland.
Bildung erster und zweiter Klasse. In Dresden ist am Sonnabend eine große öffentliche Lesehalle eröffnet worden, die unter Beihilfe der Stadt vom Kommergienrat Lingner, dem seine Toilettenartikel Odol und Lanolin Die Seeleute von Marseille sind sehr erregt über das provobis jetzt schon 12 Millionen eingebracht haben sollen, ins Leben ge- fatorische Verhalten der Reeder. Diese verweigern den Seeleuten rufen worden ist. Die Einrichtung hat dem Stifter rund 100 000 M. den aus der Zeit vor dem Streik rückständigen Sold mit der Motigeloftet. Die Lesehalle umfaßt zwei Stockwerke. Im Erdgeschoß vierung, daß sie( die Streikenden) als Deserteure zu behandeln seien. liegt die unentgeltliche Volkslesehalte, die erst am Die Seeleute haben sich an den Präfekten gewandt, der in dieser 1. Februar der freien Benugung überlassen wird. Im ersten Stock Angelegenheit vermitteln soll. befinden sich die gegen Entgelt zugänglichen Leseräume. Sie find mit geradezu raffiniertem Lurus ausgestattet. Im ganzen geit berichteten, geht, nachdem eine Verständigung zwischen beiden Der Streit der Typographen von Verona , von dem wir seiner liegen in der Lesehalle 600 Zeitungen und Zeitschriften aus. Auch beherbergt das Institut zahlreiche Nachschlagewerke, unter anderm Parteien herbeigeführt ist, nach einer zweimonatigen Dauer seinem
160 Adreßbücher . Die Wände sind mit berühmten Gemälden geschmückt, die alle Monate gewechselt werden. Auf diese Weise kommt eine Art dauernder Gemälde- Ausstellung zu stande.
Ende entgegen.
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Von einer grenzenlos gemeinen Gesinnung zeugte nach dem Ausspruche des Vorsitzenden der dritten Straffammer des Landgerichts I Sie Handlungsweise des Werkmeisters Robert Schulze, welcher beschuldigt war, feinen Mitangeklagten, den Schlosser Friedric Aus der Frauenbewegung. Möbes zur Abgabe einer wissentlich falschen eidesstattlichen VerDie Stadt hat zu der Einrichtung beigesteuert und sich versicherung angestiftet zu haben. Es wurde durch die Verhandlung pflichtet, jährlich 10 000 M. zu den Betriebskosten, die auf 30 000 m. Eine tapfere Kämpferin, die Genossin Johanne Schadow, folgender Thatbestand festgestellt: Schulze, ein wegen Notzucht und veranschlagt sind, zu zahlen. Im ersten Stock kostet das ist am 3. Feiertag in Neu- Weißensee nach längerem Leiden andrer schlimmer Thaten mehrfach vorbestrafter Mann, hatte Eintrittsgeld monatlich 1 Mark, jährlich 10 Mark. Wer verstorben. vor einigen Jahren Stellung bei einer Geldschrank- Fabrit 100 Mark jährlich zahlt, erwirbt das Patronatsherrenrecht, Sie war eine der ersten Vorkämpferinnen und wurde als gefunden. Im verflossenen Frühjahre verließ ihn seine Ehefrau, das im wesentlichen in der Benutzung reservierter Räume besteht. Schriftführerin des ersten Frauenvereins in den 70er Jahren mit weil sie von ihm schlecht behandelt wurde. Der Angeklagte Die Patronatsherren, lauter hohe Regierungsbeamte und schwer den übrigen Vorstandsmitgliedern wegen Bergehens gegen das nahm sich nun eine Wirtschafterin an, zu der er bald in reiche Leute haben bereits gegen die Zulassung socialdemokratischer Vereinsgefeß bestraft, weil nicht zu bezweifeln gewesen wäre, daß intime Beziehungen trat. Die Folgen dieses Verhältnisses blieben Beitungen im ersten Geschoß protestiert. Dagegen werden im Erdgeschoß der Verein die Tendenz habe, durch die Frauen auf die Männer nicht aus. Die Wirtschafterin mußte den Angeklagten zur Ansocialdemokratische Zeitungen ausgelegt. und auf die Kindererziehung socialistischen Einfluß auszuüben. erkennung der Baterschaft gerichtlich zwingen und erwirkte einen Dem Geiste des Unternehmens entspräche es eigentlich weit Genoffin Schackow wurde mit ihrem Manne unter dem Socialisten- Gerichtsbeschluß, wonach Schulze einen Kostenvorschuß von 150 M. mehr, wenn man die socialdemokratischen Blätter aus dem Proletarier- gefeß ausgewiesen und lebte dann in Hamburg und Magdeburg , zu hinterlegen hatte. Am Tage nach der Zustellung nahm Schulze Stockwerk verbannte( das hoffentlich nicht zu nobel eingerichtet ist), überall am Kampf teilnehmend trotz immerwährender Sorge ums den Mitangeklagten Möbes, der ihm unterstellt und von ihm abfie dagegen im Herrenstübel zuließe, wo sie doch jedenfalls keinen tägliche Brot. Alt und frank kehrte sie nach Aufhebung des Schand- hängig war, mit in eine Schantipirtschaft und spendete ihm Schnaps und Schaden anrichten können. gesezes wieder nach Weißensee zurück, dem ersten Ort ihrer Thätig- Bier. Sodan erzählte er ihm, in welcher Notlage er sich befände, und feit, wo sie früher mit ihrem Manne die ersten socialdemokratischen schloß mit der Bemerkung:" Wenn ich nur jemand hätte, der mir Zeitungen unter größten Schwierigkeiten verbreitet hatte. eine eidesstattliche Erklärung ausstellte, daß er auch mit meiner Wirtschafterin Umgang gepflogeit, dann wäre mir geholfen." Möbes erI widerte ihm darauf, daß er bereit sei, ihm diesen Freundschaftsdienst
Abzüge für die Unfallversicherung dürfen die Unternehmer den Arbeitern bekanntlich nicht machen. Trotzdem das Gesetz samt dem Verbot nun schon bald 20 Jahre besteht, giebt es immer noch Unter
Die socialistischen Frauen werden ihr Andenken ehren durch raftlose Aufklärungsarbeit unter ihren Mitschwestern.