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zufammengeraten. Herr Mette beschwerte sich bitter darüber, wie bei der Anstaltsdirektion vorführen und beschuldigte sich selbst noch der junge Mann", wie er den Gemeindevorsteher nannte, ihn be in sieben Fällen des Diebstahls. Die Richtigkeit dieser Beschuldigung handelt habe; diese Angelegenheit ist indes ohne staatsanwaltliche wurde durch die gestrige Verhandlung erwiesen. Das Gericht ver­Hilfe zur Zufriedenheit des Herrn Mette geregelt worden. Fürwahr, urteilte ihn zusätzlich zu noch einem Jahre Zuchthaus. erbauliche Zustände! Graf Pückler vor dem Reichsgericht. Das Reichsgericht verivarf Neu Weißensee. Das Gewerbegericht tritt endgültig am gestern die Revision des Grafen Bückler und des Inspektors Kirchner 1. Februar d. J. in Kraft. Vorsitzender ist Kaufmann Grobe, Stellin l.- Tschirne, welche am 19. Juni v. J. vom Landgericht Glogau  vertreter: Kaufmann Konig und Rentier Loofmann. Beisiger sind: wegen Zerstörung einer Feldbahn zu Gefängnis verurteilt wurden, a) Arbeitgeber: Malermeister Schulz, Töpfermeister Schlie, Tischler- sowie die des Staatsanwalts zu Gunsten der Angeklagten; ferner meister Banemann, Restaurateur und Konditor Kluge, Tischlermeister die Revision derselben Angeklagten gegen das Urteil des gleichen Peckel, Buchdruckereibefizer Schmidt, Schlächtermeister Frid, Klempner Landgerichts vom September v. J., durch welches sie wegen Heraus­meister Schiemann, Schlossermeister Pfannenstein, Tischlermeister forderung zum Zweikampf bezw. Kartelltragens verurteilt wurden. Springer, Schlächtermeister Backhaus, Maurermeister Ulrich. b) Arbeit­nehmer: Metallarbeiter Schmädicke, Tischler Schröder, Tischler Kirchner, Maler Rostin, Tischler Kittler, Bauarbeiter Falt, Schneider Kramer, Zimmerer Geser, Tischler Hersing, Zimmerer Heinschke, Möbelpolierer Wall, Maurer Gerhardt. Das Gewerbegericht befindet sich Albertinenstr. 6.

In Zehlendorf   hat der Vaterländische Frauenverein in der Machnowerstraße eine Bade- Anstalt errichtet, die Mittwochs und Sonnabends von 4-9 Uhr geöffnet ist. Das Brausebad kostet ohne Seife und Handtuch 10 Pf. Der Gemeindevorstand erkennt das Badebedürfnis am Orte bekanntlich nicht an.

Gerichts- Zeitung.

Zu dem Gerichtsbericht über den gegen drei Puzer veranstalteten Prozeß ist nachzutragen, daß die vorgestrigen Mitteilungen, soweit der Buzzer Radloff in Betracht kommt, auf einem Irrtum beruhen. Radloff ist nur durch einen Zufall in den Prozeß verwickelt worden und hat sich, wie auch die Freisprechung ergiebt, in keiner Weise an die Richtigstellung, daß er organisiert ist, und zwar seit 1883; der Ausschreitung beteiligt. Besonderen Wert legt Herr Radloff auf seit langen Jahren gehört er, wie er uns bewiesen hat, dem über ausdrücken, daß der Bericht, der im übrigen zutreffend ist, in Centralverbande an. Wir können nur unser Bedauern dar­Bezug auf die Person des Herrn Radloff derartige Unrichtigkeiten enthält.

Verfammlungen.

wird, soll ohne einzige Gnade am Leib und Leben gestrafft

werden.

Noch lieblicher präsentiert sich der Geist der Zeit in einem andren Geseze aus dem Jahre 1661, auf Grund dessen vor etwa 6 Jahren in Dresden   eine Frau wegen Wahrsagerei zu Geldstrafe ver­urteilt wurde. Es lautet: Policey Hochzeit Kleider Gefinde- Tagelöhner- und Handwercks­Ordnung, den 22. Juni Anno 1661.

Tit. III. Vom Gotteslästern, Fluchen, Segensprechen und dergleichen.

§ 6. Wir wollen hierüber, daß diejenigen, so beh Unseres HErrn und Heylandes Christi Marter, Wunden, Leyden, oder Sacrament, und dergleichen freventlichen und leichtfertigen Fluchen, und solches bößlichen wiederholen, nicht alleine, vermöge unsrer Landes- Ordnung und Constitution vor die Kirchen, Rathshäuser oder Schenckstätte öffentlichen gestellet, sondern auch am Gelde oder mit Gefängniß, und wo sie folgendes von ihren Fluchen und Gotteslästerungen nicht abstehen, und sich bessern, mit allgemeiner Landes- Verweisung gestraffet werden sollen.

§ 7. Deßgleichen sollen diejenigen, so sich unterstehen, aus der Teuffels- Kunst wahrzusagen, oder mit dem Teuffel durch Chri­stallen, oder in andere Wege Gespräche zu halten, und sich von ihm beschehener oder zufünftiger Dinge Bericht und Erkundigung zu erholen, vermöge Unserer Constitution, bey welcher es auch, wegen der Zauberey allerdings verbleibet, mit dem Schwerdt gerichtet.

§ 8. Wie nicht weniger die, so ausser Gespräche oder Ge­meinschaft mit dem Teuffel, sich des Christallensehens, Wahrsagens, Planetenlesens, Segensprechens, oder Büffens derer Schäden an­massen, nach Unterscheid und Umbstände derer Fälle, mit Ge­fängniß, Landes- Verweisung oder wohl gar Staupenschlägen be­Teget.

§ 9. Auch diejenigen, so sich Raths bey denen Christallen­sehern und Wahrsagern erholen, ingleichen welche abergläubische Segen sprechen, oder Schäden büssen lassen, Kugeln tauffen, Büchsen versprechen, sich und andere veste machen, und dergleichen, mit Gefängniß, oder nahmhafften Geld- Bussen, und so sie dasselbe mehrmal thäten, nach Gelegenheit mit Landes- Verweisung an­gefehen werden; Jedoch, wenn bey oberzählten Begünstigungen ein Bact mit dem Teuffel vorgegangen, oder andere Zauberey mit unterlieffe, und beygebracht würde, Verbleibet es bey der in Unserer Constitution, und andern Rechten gesetzten Straffe billich.

Auch diese Gesetzesmumie ist also in Sachsen   noch lebendiges Recht. Es kennzeichnet den Geist der sächsischen Gerichte.

Als der Fürst

Unter der Beschuldigung, einen Nachlaß beraubt zu haben, stand der Arbeiter Waldemar Wilhelm Lanzke gestern vor der dritten Die Arbeiter der Deutschen Telephonwerke N. Stock u. Co. Straffammer des Landgerichts I  . Der Angeklagte war in den beschäftigten sich in einer am Montag abgehaltenen Versammlung mit Jahren 1897/1898 als Rutscher bei den Obsthändler Kroneschen den Zuständen bei der genannten Firma. Der Referent Dannen Eheleuten thätig. Er wurde dann entlassen, trat aber im berger führte ungefähr folgendes aus: Daß die Verhältnisse bei der Jahre 1900 wieder in den Dienst. Am 24. März 1901 genannten Firma keine guten sein können, geht schon aus der An­starb der Obsthändler Krone und der Angeklagte rückte ordnung hervor, welche den Arbeitern das Sprechen miteinander num zum Vertrauensmann und Beistand der Witive auf. Er ging verbietet. Doch damit nicht genug, befleißigen sich auch noch die mit ihr". Schließlich schaltete und waltete er in dem Geschäft so, Meister eines Betragens, welches geradezu menschenunwürdig zu als wäre er der Ehemann, besorgte die Ein- und Verkäufe, fassierte nennen ist. Aber auch die sanitären Verhältnisse lassen nicht auf Gelder ein, zahlte Gelder aus 2c. 2c. Das Verhältnis zwischen der einen Musterbetrieb schließen. Sind doch für einen Saal mit 90 Witwe und ihrem jugendlichen Geschäftsführer wurde ein Arbeitern nur 3 Klosetts vorhanden, und müssen doch 12 Schleifer in felir intimes, denn nach den Aussagen mehrerer Zeugen hat einemt 6,80 Meter breiten und 6,15 Meter tiefen Raum, in welchem Fr. Krone wiederholt gesagt: Mein Willy ist mein noch nicht einmal Ventilation ist, ihre Arbeit verrichten. In einem Eizt und mein Alles!" Ende September 1902 erkrankte die Frau. andern Saal entwickelt das Saponieren Dämpfe, welche häufig zu Nach der späteren Aussage ihres halberwachsenen Sohnes legte sie lebelkeiten und Magenerkrankungen führen. Aber auch das Werk­am 25. Oktober in seiner Gegenwart in einen über ihrem Bett be- zeug bei den Mechanikern ist schlecht, von 11 Drehbänken sind findlichen Wandschrank 6 Hundertmarkscheine, einen Zwanzigmarkschein 2 gebrauchsfähig, Spizen, Kurbeln, Fraisen sind nicht vorhanden oder und einen Fünfzigmartschein, den Betrag von 200 Mart in Silber unbrauchbar; Kleiderschränke bilden sich teilweise aus Lappen. Der Der Fürst Wolfgang von Stolberg- Stolberg ist vorgestern auf bewahrte sie auf dem Ofen, ein Sparkassenbuch hatte sie hinter dem Verdienst ist durchaus nicht der intensiven Arbeit entsprechend. Ofen versteckt. An jenem Tage gab sie dem Angeklagten auch Sagte doch ein Meister, 40 Pf. die Stunde ist genug. Aber auch eigentümliche Weise zu Tode gekommen, nachdem erst am noch eine größere Summe in Gold zu Obsteinkäufen. zu Obsteinkäufen. Zwei sonst sind die Meister rücksichtslos. So sagte derselbe Meister einem Freitag voriger Woche sein Vater, der Fürst Alfred von Stolberg­Tage darauf verstarb verstarb sie an einem Schlaganfall. Ihre Arbeiter, als er sich krank meldete, wenn Sie sich frant melden, Stolberg   im Alter von 80 Jahren das Zeitliche gesegnet hat. Fürst alleinigen Erben waren zwvei minderjährige Kinder. Bald dann wird Ihr Platz besetzt". Auch sogenannte Graftabteilungen Wolfgang ist im Park seines Landhauses Rottleberode   am Harz   mit nach dem Ableben der Frau kam der Angeklagte in das hat die Firma. Hat sich ein Arbeiter mißliebig gemacht, dann kommt einer Schußwunde im Kopf tot aufgefunden worden. Db der Sterbezimmer, stieg auf das Bett, in welchem die Leiche lag und er in den Induktorbau, wo ein Arbeiter in 84 Stunden 12 m. ver- Erschossene durch einen Unfall sein Leben verloren hat oder von einem dient hat. In einem andern Falle verdiente ein Arbeiter in 59 Wilddieb getötet worden ist oder gar durch eigne Hand geendet nahm zunächst den Beutel mit Silbergeld vom Ofen. Darauf Stunden 12 M. und einige Pfennige. Abzüge von 30-50 Proz. sind gang hat, darüber liegen sichere Nachrichten noch nicht vor. Manches öffnete er den Wandschrank und entnahm demselben zwei Geldrollen, und gebe und dauernd, wem es nicht paßt, kann gehen; hier eine könnte dafür sprechen, daß es sich um einen Unfall handelt. Fürst Augenzeugen wollen auch gesehen haben, daß er etwas mit heraus- kleine Blütenlese von Abzügen: z. B. für 100 Klemmen zu bohren Wolfgang wollte gerade von Rottleberode   nach dem Stammschloß nahm, was wie Kassenscheine aussah. Da die 670 M., die in dem Wandschrank liegen sollten, später nicht auffindbar waren, so wurde 100 früher 2,75, jetzt 1 W., S. 3.- Klinten montieren pro 100 früher fich etwa die Gelegenheit dazu bot, noch einen Schuß anzubringen. Wandschrank liegen sollten, später nicht auffindbar waren, so wurde gab es früher 55 Pf. jetzt 45 Pf., für D.- Klinken montieren pro Stolberg   fahren, nahm jedoch ein Gewehr mit, um unterwegs, wenn angenommen, daß er auch dieſe Summe sich angeeignet habe. 1,60 m., icht 80 Pf., Stapfeln für Mikrophone früher 1,50 M., Noch im Park von Rottleberode   stieg der Fürst aus dem Wagen, Schließlich steckte er 500 Mark zu sich, die in dem Futter- jetzt 80 Pf., alte Magnetsysteme früher 10 M., jekt 6,50 M., Hand- als er einen Raubvogel sah, und ging mit seiner Flinte in ein fasten der Häcksellammer aufbewahrt wurden. Er hat apparate früher 1,80 m., jetzt 1,30 M., Kapselhalter früher 5 Pf., Gehölz. Nach wenigen Minuten fiel ein Schuß. dann schleunigst auch die zum Geschäft gehörigen drei jekt Wagen und die dazu gehörigen drei Pferde verschachert und et Pf. Für ein neu anzufertigendes Korrektionsrad wurde nicht zurückkehrte, stieg der Kutscher ab und ging ebenfalls dem Mechaniker nach Fertigstellung gesagt, es giebt 3 M., in das Gebüsch. Dort fand er den Fürsten   entseelt am Boden dagegen die Beerdigungskosten seinerseits getragen. Da der Waisenrat 8 Stunden hatte der Betreffende daran gearbeiteti Daß Die liegen. Eine Kugel aus dem Jagdgewehr, das die Hände den dringenden Verdacht hegte, daß der Angeklagte den Nachlaß zum Arbeiter sich noch immer solche Zustände gefallen lassen, daran trägt noch trampfhaft umflammert hielten, hatte ihm den Kopf Schaden der Kinder beraubt habe, so brachte er die Sachlage zur zum Teil das ausgeprägte Spigelsystem schuld. Es traut sich eben durchbohrt. Es scheint, als ob der Fürst in dem Augenblick, als er Kenntnis des Staatsanwalts und veranlaßte so die Festnahme des kein Arbeiter etwas zu sagen. Aber auch Wohlthäter will die Firma das Gewehr spannte, über eine Baumwurzel gestolpert ist und beim Angeklagten. Der Angeklagte bestritt, die 670 M. in Scheinen aus dem sein. Die ledigen Arbeiter bekommen je 20 M., die verheirateten Stürzen sich mit der Hand, in der er das Gewehr hielt, zu stüßen Bandschrank genommen zu haben, gab aber im übrigen zu, die 10 M. Weihnachten  ". Aber dies Geld wird schon vorher thalerweis fuchte und dabei das Gewehr in eine falsche Richtung brachte, so sonstigen Gelder zu sich gesteckt zu haben. Ein Teil davon seien seine abgezogen. Es werden auch vor Weihnachten ein Teil der Arbeiter daß, als es hernach bei der Erschütterung des Aufstoßes losging, eignen Ersparnisse gewesen, das übrige haben zum Teil die Kosten entlassen wegen Mangel an Arbeit um nach Weihnachten   wieder die Kugel den Fürſten   treffen konnte.- Die Leiche ist nach dem für die Beerdigung der Frau verschlungen. Er vertrat mit Ent- eingestellt zu werden. Aber noch eine Wohlthat verübt die Firma, Stammschloß Stolberg gebracht worden, von wo aus Vater und schiedenheit die Rechtsanschauung, daß er die Verstorbente beerbt" mer 10 Jahre im Betriebe arbeitet, bekommt 50 M., ehe aber ein Sohn gemeinsam beigesetzt werden sollen. habe, denn er habe die Rolle des Ehemannes inne gehabt, das Ge- Arbeiter so weit kommt, entläßt man ihn nach 8 oder 9 Jahren. schäft ganz selbständig geführt und die Frau habe ihm kurz vor Doch noch andre Uebelſtände sind im Betrieb. Der Speisesaal iſt ihrem Tode gesagt:" Sorge nur für die Kinder gut; mit allem zu flein und zu niedrig, so daß es die Arbeiter vorziehen, in die andern, was da ist, kannst Du machen, was Du willst und Dir alles Kneipe zu gehen. Ein weiteres lebel sind die fortwährer den Ueber­nehmen!" Daraufhin habe er sich als den Universalerben betrachten stunden, jedoch wenn nichts zu thun ist, wird nur halbe Tage ge­dürfen. Vor Zeugen wurde bekundet, daß die Verstorbene that- arbeitet oder man muß wochenlang aussehen. Redner forderte zum sächlich ähnliche Aeußerungen gemacht hatte. Der Staatsanwalt endlichen Aufraffen aus dieser traurigen Lage und zum Beitritt in die wollte von der seltsamen Rechtsanschauung des Angeklagten nichts Organisation auf. In der Diskussion nahm trok der Aufforderung wissen, sondern nahm an, daß dieser in vollem Bewußtsein der des Vorsitzenden kein Beamter der Firma das Wort. Rechtswidrigkeit, die Kinder der Frau, die ihm fo viel Gutes gethan, Die Dekateure hielten am 25. Januar eine Generalversammlung um ihr Erbteil gebracht habe. Mit Rücksicht auf die Vorstrafen des ab. Aus dem Bericht des Vorstandes ist hervorzuheben: Auf Liſten Angeklagten beantragte der Staatsanwalt gegen ihn zwei Jahre wurden für die ausgesperrten Weber in Meerane   72,60 M. gesammelt, Zuchthaus.- Rechtsanwalt Dr. Schwindt verwies dagegen außerdem wurden aus der Streitkasse 70 W. für denselben Zwed in der Art der Veröffentlichung dieser Personalnachrichten zur Folge. darauf, daß in den unteren Voltskreisen bei solchen Verhältnissen, wie überwiesen. Für einen arbeitslosen Kollegen wurden 30 M. von der An diese Verleihung, die in einem Erlasse des Fürsten Alfred An fie hier obwalten, thatsächlich oft die seltsamsten Rechtsanschauungen Versammlung bewilligt und aus der Streittasse entnommen. Nach meinen Nach meinen Kammerdirektor" dahin umgeschrieben wurde, daß herrschen. Hier habe der Angeklagte, der sich quasi als Ehemann fühlte dem Bericht des Filialkassierers war im vergangenen Quartal eine der Kaiser Mir und meinem Hauſe die Genehmigung zur und in dem Geschäfte nach Belieben schaltete und waltete, auf Grund Einnahme von 279,92 M. zu verzeichnen. Die Ausgabe betrug Führung des Fürstentitels erteilt" habe, war die Bedingung geknüpft der Aeußerung der Verstorbenen wohl annehmen können, daß er be- 259,58 M., so daß ein Bestand von 20,60 m. verbleibt. Die Arbeits- worden, daß fortan das Wort regierender" vor dem Fürstentitel rechtigt sei, über die Hinterlassenschaft zu verfügen. Schließlich habe lofen- Unterstützungskasse hat einen Bestand von 535,81 M. Ausgaben in Fortfall kommen müsse. Fürst Alfred mochte aber nicht ganz auf er doch auch erhebliche Aufwendungen für die Beerdigung und die hat dieselbe nicht zu verzeichnen. Die freiwillige Kranken- Zuschuß- die geliebte althistorische" Bezeichnung verzichten, und so hieß es Kinder gemacht, und der Vormund könne von ihm Rechnungslegung fasse hatte eine Einnahme von 96,15 M., eine Ausgabe von denn von da ab in allen Bekanntmachungen der fürstlichen Behörden: und Herausgabe des Geldes verlangen, es handle sich aber doch nur 139,60 m., so daß dieselbe im vergangenen Quartal mit einem Seine Durchlaucht der Fürst und regierende Graf( oder regierende um civilrechtliche Ansprüche, nicht aber um Vorgänge, die unter das Defizit von 43,45 M. abschloß und einen Kassenbestand von Hert) haben gnädigst geruht usw." Strafgesetz fallen. Der Gerichtshof hielt die Möglichkeit, daß der 991,84 M. aufweist. Die Kasse des Streitfonds hat einen Bestand Angeklagte in gutem Glauben gewesen sei, nicht für ganz aus von 868,05 M. Die Kassierer wurden entlastet. geschlossen und erkannte deshalb auf Freisprechung.

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Vermischtes. Gesetzes- Minmien.

Der alte Fürst Stolberg   brachte, wie wir der Tägl. Rundschau" entnehmen, in etwas schnurriger Weise das Legitimitätsprincip zur Geltung. Das Blatt schreibt: Uns vorliegende Nummern des Stolberger Anzeigers, amtliches Blatt für die Grafschaften Stolberg   und Hohnstein  " lassen deutlich erkennen, welchen hohen Begriff Fürst Alfred bis gulegt bon feiner " Regentenwürde" hatte. Recht fonderbar nimmt es sich aus, wenn die gräfliche Nentkammer den getreuen Stolbergern feier lich verkündet, daß mit höchster Genehmigung" ein Waldarbeiter zum gräflichen Holzhauermeister bestellt oder ein Kammerbote zum Kassengehilfen ernannt sei. Uebrigens hatte die Verleihung des Fürstentitels an das Haus Stolberg   keine Aenderung

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Zwei Eisenbahnunfälle, von denen der eine mit einer entseg­lichen Katastrophe endete, haben sich vorgestern ereignet: Beim Ein­fahren eines von Nisch   in Serbien   kommenden Zuges, in welchem Kretin oder Verbrecher? Eine Anklage wegen vorfäglicher Brand­sich auch Ministerpräsident Zinzar Markowitsch und der stiftung wurde gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts II Minister des Aeußeren Lozanitsch befanden, in die Belgrader  gegen den Landarbeiter Gustav Schiesche verhandelt. Der An­Bahnhofhalle stieß ein rangierender Wagen auf den Zug auf, wobei geflagte ist bereits im Jahre 1886 wegen desselben Verbrechens mit In Sachfen werden nicht bloß die bekannten Gefeße einer der Ministerpräsident leicht verlegt wurde. Bei Grace­einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren belegt worden. Er mittelalterlichen Auslegung unterworfen, es werden auch dann und land( New Jersey  ) fuhr ein Erpreßzug der Baltimore   und Ohio­hatte damals auf einem Bauernhof in der Nähe von wann unbekannte Gefeße aus sehr mittelalterlicher Zeit ausgegraben Bahn von rückwärts auf einen Lokalzug auf. Die Reisenden des Spandan gedient, wegen Unbotmäßigkeit von seinem und Leute mit Strafen belegt für Verletzung von Gesetzen, von Expreßzuges erlitten nur leichte Quetschungen, dagegen wurden von Arbeitgeber entlassen worden und zündete ihm aus Rache deren Vorhandensein die gelehrtesten Leute keine Ahnung haben. den Jujassen des Lokalzuges 24 getötet und zahl das Haus über dem Kopfe an. Fast der gleiche Thatbestand So wurde vor kurzem in Dresden   ein Mann zu 60 M. Strafe reiche verwundet. Die Wagen des Lokalzuges gerieten bel Tag der jetzigen Anklage zu Grunde. Im verflossenen Herbst stand der Angeschuldigte bei dem Zimmermeister und Land- verurteilt und das Urteil vom Ober- Landesgericht bestätigt, weil er dem Zusammenstoß sofort in Brand, wodurch die Befreiung ber Herbst stand der Angeschuldigte bei dem Zimmermeister und Land- einen Nevolver bei sich getragen hatte. Er soll dadurch gegen Verletzten unmöglich gemacht wurde. wirt Kluge in Nauen   in Arbeit. Am 9. November, einem Sonntag, ein Gesetz vom Jahre 1659 verstoßen haben. Es ist nicht un- Manche Menschen waren in den Trümmern eingeklemmt und hatte er sich betrunken und kam erst am folgenden Morgen nach interessant, den Wortlaut dieses Gesetzes kennen zu lernen. Man verbrannten bei lebendigem Leibe. Das Rettungswert konnte erst Hause. Vor seinem Weggange hatte er einem der Pferde fühlt darin den Geist einer längst vergangenen Zeit, und es kommt beginnen, nachdem die Flammen notdürftig gelöscht so viel Hafer vorgeschüttet, daß es sich überfutterte und einem um so deutlicher zum Bewußtsein, wie närrisch es ist, Manchen Verunglückten mußten Arme oder Beine ab= infolge dessen erfrankte. Schiesche wurde fofort ent solchen Vorschriften noch unterworfen zu sein. Es lautet buchstaben- gehauen werden, um fie aus den Trümmern zu be Lassen. Er stieß allerlei Drohungen aus und äußerte getreu: freien und das Leben retten zu können. Mehrere baten mit it. a. Ich zünde Ihnen die Bude an allen vier Enden an!" Als Mandat wider unterschiedliche Vergewaltigungen, Schlägereh jämmerlicher Stimme, daß man sie töten möge, da ihre Leiden zu Frau Kluge erwiderte: Aber Schiesche, so etwas werden Sie doch und dergleichen leichtfertiges Wesen bei Nächtlicher Weile, d. 14. Juli schrecklich wären. Bald nach dem Zusammenstoß erschienen Diebe, nicht machen", erklärte der Angeklagte, auf den Kuhstall zeigend: Anno 1659. welche die Toten und Verschütteten beraubten. Die Zahl der Toten " Jawohl, wenn mir das Bieh nicht leid thäte, würde ich den Stall anzünden." Drei Tage später brannte ein zum Klugeschen Gewese gehöriges Vorratshaus bis auf den Grund ab, wodurch ein Schaden von etwa zehntausend Mark angerichtet wurde. Es brannte zugleich von allen vier Ecken. Der Angeklagte hatte seine Drohung wahr gemacht, wie er bei seiner Verhaftung unumwunden ein­räumte. Er wiederholte sein Geständnis vor den Geschwornen, die ihn trotzdem unter Ausschluß von mildernden Umständen schuldig sprachen. Der Staatsanwalt beantragte eine Zuchthausstrafe von fleben Jahren, das Urteil lautete dem Antrage entsprechend.

4. Als befehlen Wir in Krafft dieses ernstlich, daß fürderhin beträgt annähernd 30, von denen 24 gefunden worden sind. 60 Per­Sieses Orths, es sey zu Tag, absonderlich aber Nachts- Beiten, fein sonen sind schwer, 100 leicht verlegt. Die Verunglückten find fast Schreiber, Bürger, Handwerks- Pursche, oder andere dergleichen alle in New York   beschäftigt. Personen( es komme dann ihnen solches vermöge ihres Amts, Standes, Krieges oder andrer Bestallungen halben zu, oder seh Zu dem Hauseinsturz in Kiel   wird noch berichtet: Die Zeichen einer oder anderer über Land verreiset gewesen, oder wolle ver- von noch zwei bei dem Hauseinsturz in der Frankenstraße ver­reisen, ziehe oder komme uf oder von der Wanderschaft) sich mit unglückten Personen, die eines Maurers und eines Lehrlings, find dem Degen, besonders nach besatzter Wacht, tragen; Welcher mun baß noch ein vierter Arbeiter unter den Trümmern liegt, scheint sich gestern abend von der Feuerwehr geborgen worden. Die Annahme, sich dieser Unserer Anordnung zuwider betreten lassen wird, oder denen Vestungs- oder Stadt- Wachtmeistern, so desfenthalben nicht zu bestätigen.

Eine Generalbegleichung seines Schuldcontos nahm der Klempner Gustav Stephan vor, der gestern aus dem Moabiter   Zuchthause der siebenten Straffammer des Landgerichts I   vorgeführt wurde. Er ist vor einiger Zeit zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Er wußte aber, daß er außer den damals abgeurteilten Fällen noch 5. Wir wollen auch aufs ernste verboten haben, daß keiner, er bemerkt, daß der Priester sich für dasselbe interessierte, sie be­mehr auf dem Kerbholz hatte und wollte endgültig Ruhe vor seinem fet ives Standes oder Condition er wolle, weder beh Tag noch schwerten sich deshalb beim Bischof und sollte die Versetzung des eignen Gewissen haben, welches sich troß seiner moralischen Ver- Nacht, sich mit Stilleten, Terzarollen, oder andern dergleichen Geistlichen in den nächsten Tagen erfolgen. Der Befund ergab, daß tommenheit hin und wieder doch noch regte. Er ließ sich deshalb heimlichen mörderlichen Gewehren trage, wer damit begriffen der Priester zuerst das Mädchen und dann sich selbst getötet hatte. Verantwortlicher Redacteur: Carl Zeid in Berlin  . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Drud und Verlag: Vorwärts Buchdruckerei und Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW.

ihn befragen, nicht gebührenden Bescheid giebet, dem soll der Liebestragödie. Aus Toulouse   wird gemeldet: In dem benach­Degen abgenommen, und die Verbrecher ezliche Stunden auf barten Drte Seichos wurden gestern die Reichen eines jungen den Esel gesetzt, auch mit andern Geld- und Leibesstraffen beleget Priesters und eines 18jährigen Mädchens mit durchschossenen werden. Köpfen aufgefunden. Wie es heißt, hatten die Eltern des Mädchens