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Nr. 27. 20. Jahrgang.

Sociales.

Die beleidigten Juden.

3. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Gegen die Inhaber einer Klinik, die Herren Dr. Kakenstein und Dr. Löser, flagte die Oberin" Fräulein St. auf Gewährung einer Entschädigung von 55 M., weil sie am 10. Dezember 1902 plötzlich entlassen worden sei, obwohl das Dienstverhältnis vertrags­mäßig erst am 1. Januar 1903 sein Ende erreicht hätte. Dr. Kazen­stein behauptete, die Klägerin habe sie beide in wegwerfender Weise Juden genannt, das Wort gleichsam als Schimpfnamen gebraucht. Sie seien dadurch grob beleidigt worden.

Die Klägerin machte geltend: Sie sei seit dem August 1902 bei den Beklagten als Wirtschafterin thätig gewesen und habe ein Monatsgehalt von 20 M. sowie ein Kostgeld von 1 M. pro Tag und freies Logis gehabt. Ferner sei ihr die selbständige Verpflegung der Stassenpatienten gegen ein Pflegegeld von 75 Pf. pro Person übertragen worden. Bei der herrschenden Teuerung habe sich heraus gestellt, daß sie mit dem Pflegegeld nicht auskommen könne. Auf ihre Vorstellungen hin fei von ihr der Nachweis verlangt worden, daß sie zugesetzt habe. Diesen hätte sie aber nicht führen können, da sie infolge der Ueberfüllung gar nicht die Zeit zu einer ordnungs­mäßigen Buchführung gehabt hätte. Am 10. Dezember sei sie nun wieder mit Herrn Dr. Kazenstein wegen jener Verhältnisse in Wort­wechsel geraten. Der Doktor habe erklärt, bei so viel Patienten misse sie mit dem Verpflegungsgeld zurecht kommen. Sie habe das bestritten und gesagt, so viel Patienten, wie in der Klinik seien, dürften nach gesetzlicher Vorschrift gar nicht aufgenommen werden.

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Sonntag, 1. februar 1903.

Die Zimmer feien überfüllt, es ständen fünf Betten, wo mur drei Das Gewerkschaftskartell in Bamberg verlangte, daß der hineingehörten. Darauf habe Dr. N. ertvidert, das sei gestattet, Magistrat ihm eine Vertretung in der Aufsichtsstelle des städtischen es wäre dafür gesorgt, daß eine Denunziation nichts fruchten würde. Arbeitsamtes gewähre, wie sie den chriftlichen" Korporationen auch In ihrer Erregung habe sie geäußert: Das kommt, weil ich bei zugestanden ist. Der ultramontane Magistrat lehnte dieses Be­Juden bin. Nun sei sie entlassen worden. Dr. Kakenstein gab zu, gehren ab und gab dafür der Ortskrankenkasse, deren Leitung in daß die Zimmer stark belegt waren, und er konnte auch nicht be- Centrumshänden ist, die sich aber gar nicht beworben hatte, eine streiten, gesagt zu haben, eine Anzeige würde nichts schaden, es sei Vertretung. dafür gesorgt. Er stellte jedoch diese Aeußerung als ganz harmlos hin.

Die Kammer VI des Geive begerichts verurteilte die Beklagten zur Zahlung der 55 M., indem sie annahm, daß das Wort Jude" hier nicht als eine grobe Beleidigung angesehen werden könne.

Der Eid beweist.

Das Mädchen für alles, Fräulein G., beanspruchte durch Klage beim Gewerbegericht von dem Restaurateur Schulze eine Lohn­entschädigung für 14 Tage, indem sie geltend machte, sie habe den Dienst ohne Innehaltung der 14tägigen Kündigungsfrist verlassen müssen, weil ihr der Beklagte unsittliche Anträge gemacht habe. Der Beklagte beschwor, daß er der Klägerin nicht unter die Röcke gefaßt habe. Die Klägerin blieb trotzdem dabei, daß es doch der Fall ge­ivesen sei, und lehnte weinend die Klagerücknahme ab. Die Kammer VI des Gewerbegerichts verivarf die klage mit Rücksicht auf den Eid widerlegt sei. Begründend wurde noch ausgeführt, daß die Klägerin des Beklagten, durch den die Klägerische Behauptung ohne Kündigung den Dienst verlassen und außerdem noch eine 14tägige Lohnentschädigung hätte beanspruchen können, wenn der Beklagte ihr wirklich unfittliche Anträge gemacht oder sie unjittlich be­rührt hätte.

Eingegangene Druckfchriften.

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Heinrich

Berman

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