rüden. Dann hat er sich wieder besonnen und hat die Sache vom September 1900 bis Januar 1901 wieder geführt. Präs.: Wie
oft war Dr. Heymann bei Ihnen? Angefl.: Täglich etwa zwei Stunden. Präs.: Das wird doch wohl nach den Aussagen Ihrer
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Sociales.
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gericht Nordhausen verwarf indessen die Berufung, nachdem festgestell worden war, daß der Arbeitgeber und Lehrherr des Angeklagten Für die Heilstätten in Beelik hat der Vorstand der Landes- hauptsächlich Gärtnereiprodukte kauft und verkauft und dabei eine Kranzbinderei hat, in der der Angeklagte ebenfalls beschäftigt worden Angestellten nicht stimmen!- Angell.: Die Angestellten haben Versicherungsanstalt Berlin eine Hausordnung beschlossen. Die Vor- ist. Hiernach habe man es hier mit einer Handelsgärtnerei zu thun, Herrn Dr. Heymann oftmals nicht gesehen. Dr. Heymann war sehr schriften sind im allgemeinen selbstverständlich und ergeben sich ganz die dem Handelsgetverbe zugerechnet werden müsse und somit ängstlich und fürchtete sich vor der Aerztekammer; er hat sich deshalb natürlich aus der Bestimmung der Heilstätten. Dennoch sind einige ein Gewerbebetrieb im Sinne der Gewerbe Ordnung sei. oft hinter der Thür versteckt, damit ihn kein Angestellter sähe. Erster Bestimmungen darin, die wir lieber nicht darin sehen würden. So Somit fei aber Meyer gewerblicher Arbeiter gewesen und Staatsanwalt Dr. Pelz: Die Furcht vor der Aerztekammer war auch die Vorschrift: hätte die Fortbildungsschule nicht ohne genügende Entschuldigung die Ursache, weshalb Dr. Guthermann seine offizielle Thätigkeit bei meiden dürfen. dem Angeklagten einstellte und nur noch unoffiziell für ihn wirkte. Auf die weitere Frage, wie die Medikamente denn zu stande gekommen seien, wenn fein von einem Arzte unterschriebenes Rezept vorlag, sucht der Angeklagte so darzustellen, als ob es nicht schwer sei, von Apothekern solche Rezepte ohne ärztliche Verordnung angefertigt zu erhalten. Der Vorsitzende hält diese Behauptung für ganz un geheuerlich. Der Angeklagte erklärt auf weiteres Befragen, daß auf Dr. Heymann im Januar 1901 der Angeklagte Dr. Kronheim in seinen Dienſt getreten sei und auch jetzt noch mit ihm zusammenarbeite. Er erhalte dafür 150 Mark monatlich.-Präf.: Wie lange ist Dr. Kronheim täglich bei Ihnen thätig? Angefl.: Täglich etwa 1 Stunden. Bräf.: Genügte denn das bei der Anzahl der vorliegenden Fälle? Angefl.: Es waren täglich nur 4-5 neue Fälle. Präs.: Das ist doch kaum glaublich. Der Gerichtsarzt hat doch festgestellt, daß Sie in 1½ Monaten
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" Jeglicher Verkehr zwischen männlichen und weiblichen Pfleglingen ist untersagt; aus diesem Grunde ist es auch nicht ge- Rechtsmittel mit folgender Begründung: Auf jeden Fall sei die Meher legte Revision ein, das Kammergericht verwarf aber das stattet, daß männliche und weibliche Pfleglinge durch das die An- Kunst- und Handelsgärtnerei den Gewerbebetrieben im Sinne stalten umgebende Gitter sich unterhalten und miteinander in Ver- der Gewerbe- Ordnung zuzuzählen. Für das Gericht wäre es un bindung treten." erheblich, daß die Erfurter Handwerkskammer alle GärtnereiDiese Bestimmung soll aus Gründen der Sittlichkeit erlassen betriebe als land- und forstwirtschaftliche Betriebe behandele. Das sein. Wir halten sie für ebenso entwürdigend wie nuglos. Wenn Ortsstatut sei auch rechtsgültig zu stande gekommen. Es sei gleiches schon überhaupt für nötig erachtet wurde, Unsittlichkeiten durch gültig, daß sich unter den Gewerbetreibenden, die vor seinem Erlaß Die Hausordnung besonders zu verbieten, so sehen wir aber doch vom Magistrat gutachtlich gehört wurden, keine Gärtnereibeſizer benicht den geringsten Grund, eine freundliche Unterhaltung zwischen fanden. Weyer sei mit Recht als gewerblicher Arbeiter angesehen und bestraft worden. männlichen und weiblichen Pfleglingen zu verbieten, zumal fie ja fchon durch ein Gitter getrennt sind. Das sieht so aus, als ob man Die von uns bereits erwähnte Denkschrift über den Betrieb der die Arbeiter für besonders zu Unsittlichkeiten geneigt ansieht. Als eine Art Verschwörungsgesetz kann man die folgende Vor- Staatsbergiverke giebt ein flares Bild darüber, in wie geringem schrift bezeichnen: Maße das Einkommen der Arbeiter im Vergleich zum Unternehmer" Jede agitatorische Thätigkeit zur Abfassung oder Unter- profit steigt. Im letzten Jahrzehnt haben sich die Ueberschüsse des staatlichen Bergbaus ganz erheblich vermehrt; auch die Arbeiterzahl zeichnung gemeinschaftlicher Beschwerden ist untersagt." ist beträchtlich gewachsen, aber weit mehr ist der Profit gewachsen, den der Staat aus jedem seiner Arbeiter herauszuziehen verstand. Dies wird durch folgende Tabelle veranschaulicht: Durchschnittlicher Profit Arbeiterzahl Jahresverdienst
Ueberschuß Mark
Unternehmerprofit am Bergbau.
pro Arbeiter
57 307
Mark 858
Mark 240
1893 15 084 125
55 322
815
270
57 009
817
260
58 942
827
330
62 106
864
370
64 217
904
412
943
448
980
532
1 041
645
1 002
550
für 28 000 Mark Medikamente abgefezt haben. Der Präsident bringt weiter zur Sprache, daß der Angeklagte in jedem Falle von seinen Patienten die Einsendung eines fleinen Glases mit Urin und bei Lungenleiden auch einer Das scheint uns ebenso überflüssig und ebenso entwürdigend. Quantität Sputum eingefordert hat. Er will diese untersucht haben, unangenehm berührt es auch, daß in der Hausordnung vorgeschrieben ,, wenn es erforderlich erschien". Gerichtsphysikus Dr. Störmer richtet ist, es sei jede agitatorische Thätigkeit in politischer, religiöser oder an den Angeklagten eine Anzahl Fragen darüber, in welcher Weise socialer Beziehung untersagt und auch das Sticheln und Hänseln er die Untersuchungen des Urins, z. B. auf Eiweiß oder Zucker, vor politisch, religiös oder social Andersdenkender verboten. Daß das genommen habe. Die ersteren Fragen, in betreff der einfachen Untersuchungen auf Eiweiß, weiß der Angeklagte zu beantworten, doch in Sticheln und Hänseln Andersdenkender unterbleiben 1892: 13 829 624 betreff des zweiten Punktes weiß er keine Auskunft zu geben, sondern muß, halten wir für selbstverständlich; ebenso halten 1894 15 024 915 geriet in Verlegenheit. Er vermag nur anzugeben, daß die Untersuchung wir es für selbstverständlich, daß agitatorische Thätigkeit unter- 1895: 19 440 106 auf Zucker mit Fehlingscher Lösung vorgenommen wird. Habe er bleiben muß, soweit sie einen andern belästigt. Dazu 1896 23 084 868 eine derartige Arbeit vorgehabt, so habe er ein Lehrbuch zu Hilfe genügt aber vollständig, die Pfleglinge darauf hinzuweisen, daß 1897: 26 672 539 genommen, die Art und Weise der Untersuchung kann er nicht angeben. feiner den andren irgendwie belästigen soll- übrigens auch eine 1898: 30 053 466 Der Vorsitzende erklärt, daß er die Sizung für heute schließen Selbstverständlichkeit und daß der Chefarzt solchen, die gegen so 1899: 37 261 782 72727 Der Erste Staatsanwalt Be Iz beantragt jetzt, den Angeklagten, elementare Anstandsregeln verstoßen, ernstliche Vorhaltungen 1900: 47 056 859 74 875 190141 273 138 Es worunter wir nicht Anschnauzen verstehen. gegen den sich ein riesiges Belastungsmaterial gehäuft habe und dem macht Der durchschnittliche Arbeitsverdienst ist hier in der Weise bewenig Menschen geben, die einer freundeine hohe Strafe in Aussicht stehe, in Haft zu nehmen, zumal dürfte wohl rechnet, daß aus dem Einkommen der Arbeiter auf dem Steinkohlendie be= auch Verdunkelungsgefahr vorliege.- Rechtsanwalt Dr. Davidsohn lichen würdigen Vorstellung unter Hinweis auf Bergbau in Oberschlesien , Niederschlesien , Dortmund und Saarbrücken tritt diesem Antrage entschieden entgegen.- Erster Staatsanwalt sonderen Verhältnisse einer solchen Anstalt nicht zugänglich wären. Das Mittel gezogen ist. Es ergiebt sich aus der vorstehenden Uebersicht, Dr. Pelz: Ich könnte nur auf eine Kaution von 100 000 M. ein- Aber warum soll„ agitatorische Thätigkeit", das heißt doch schließlich wenn man das Krisenjahr 1901 unberücksichtigt läßt, daß von gehen. Nachdem N.-A. Dr. Davidsohn und R.-A. Leo nur Erörterung politischer, socialer oder religiöser Anschauungen 1892 Rempner noch weitere Gründe gegen die Verhaftung geltend zwischen Andersdenkenden, verboten sein, wenn sie von keinem der gemacht haben, beschließt der Gerichtshof, den Angeklagten Beteiligten als Belästigung empfunden wird? Nardenkötter in Haft zu nehmen.
wolle.
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Dieser sei des Betruges dringend verdächtig und habe eventuell eine hohe Strafe zu erwarten. Er habe durch sein Heilgewerbe fein großes Vermögen erworben und man müsse Vorsorge treffen, daß er nicht flüchtig wird und von irgend einem Orte im Auslande sein Kurgeschäft fortsetzt. Dem Angeklagten soll aber die Möglichkeit gegeben werden, durch Stellung einer Kaution von 15000 m. Die Haft abzuwenden.
Die Verhandlung wird Dienstag 9½ Uhr fortgesetzt.
Aus der Frauenbewegung. Rixdorf. Mittwoch, den 4. Februar, abends 8 Uhr, findet die nächste Versammlung des Vereins gewerblich thätiger Frauen und Mädchen Rirdorfs im kleinen Saale des Herrn Thiel, Bergstr. 151/152, Vortrag über„ Organisationsbestrebungen einst und jetzt" Referent Herr Kaßler. Gäste willkommen.
statt.
Am 28. Februar veranstaltet der Verein im Variété- Theater, Hermannstr. 20, einen Maskenball, zu welchem die Mitglieder gebeten werden, recht zahlreich zu erscheinen.
Für den Inhalt der Inserate übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.
Theater. Dienstag, den 3. Februar. Anfang 7%, Uhr:
Opernhaus . Der Waffenschmied. Schauspielhaus. Die Welt, in der man sich langweilt.
Deutsches. Monna Vanna. Berliner . Othello.
Lessing . Der blinde Passagier.
Residenz. Lutti.
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Cassis Pascha.
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Central. Madame Sherry.
Belle Alliance- Theater. Am Telephon. Hierauf: Cupido u. Cie. Anfang 8 Uhr:
Schiller O.( Wallner- Theater.) Das Geheimnis der Gilde.
Schiller N.( Friedrich- Wilhelmstädt.
Der Vorstand.
Urania.
Taubenstrasse 48/49.
Abends 8 Uhr:
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Diese Vorschriften riechen doch wirklich gar zu sehr nach Fabrikordnung. Man darf uns wohl einige Erfahrung im Umgange mit Arbeitern aller Art zutrauen. Aus dieser Erfahrung heraus tönnen wir sagen, daß freundlicher Zuspruch bei Regelwidrigkeiten Arbeitern gegenüber selten seine Wirkung verfehlt. Freilich darf er sich ebenso wenig als väterliche Herablaffung, noch als versteckte Drohung oder gar als hochnäfige Schulmeisterei geben: es muß der Mensch zum Menschen reden; das ist das beste Erziehungsmittel.
Gärtner und Fortbildungsschule.
Sind Gärtnereibetriebe Gewerbebetriebe im Sinne der GewerbeOrdnung? In einer Straffache wegen unberechtigter Versäunning des Fortbildungsunterrichts wurde diese Frage berührt. In Nordhausen ist durch Ortsstatut für gewerbliche Arbeiter unter 18 Jahren im Sinne des § 120 der Gewerbe- Ordnung der obligatorische Fortbildungsunterricht eingeführt worden. DerGärtnerlehrling Meyer wurde wegen llebertretung des Drtsstatuts zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er ohne genügenden Grund den Unterricht in der Fortbildungsschule versäumt habe. Sein Vater als gesetzlicher Vertreter legte Berufung ein und machte unter anderm geltend, daß Gärtner nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht zu den gewerblichen Arbeitern gehörten; Gärtnereibetriebe seien der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen. Das Land
Schiller- Theater.
Schiller- Theater 0. ( Wallner- Theater). Dienstagabend 8 Uhr:
Das Land Tirol. Das Geheimnis der Gilde.
Im Hörsaal um 8 Uhr:
Dr. G. Nass: Chemie der Toilette.
Sternwarte
Schauspiel in 4 Aften von August Strindberg . Deutsch von Ernst Brausewetter . Mittwoch abend 8 Uhr: Zum erstenmal:
Der Meister von Palmyra. Das Geheimnis der Gilde.
Schiller- Theater N.
( Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater).
Dienstagabend 8 Uhr:
Esther.
Bon Franz Grillparzer . Hierauf: Zwei Eisen im Fener. Lustspiel in 3 Aften frei nach Calderon von Friedrich Adler . Mittwoch abend 8 Uhr: Heimat. Renaissance.
1901
66 796
69 863
der Ueberschuß der Bergwerke gestiegen ist um etwa 240 Proz, die Arbeiterzahl hat sich vermehrt um etwa 25 Proz., der durchschnittliche Jahresverdienst hat eine Steigerung erfahren von noch nicht 20 Proz., dagegen ist der Unternehmerprofit, auf den Kopf des Arbeiters berechnet, um mehr als zahl vermehrt worden ist und obwohl die Arbeiter kraft ihrer 125 Broz. angewachsen; mit andern Worten: obwohl die ArbeiterOrganisation dem Staate einige Zugeständnisse abgezwungen haben, ist dennoch der von einem jeden von ihnen geschaffene Mehrwert in weit stärkerem Maße gestiegen als ihre Löhne. Die Arbeiter haben also nur geringen Anteil an dem Aufschivung der Betriebe gehabt. Und das wird nicht anders werden, so lange die staatlichen Betriebe in Preußen in erster Linie eine ergiebige Einnahmequelle für den Staat bilden.
Eingegangene Druckfchriften.
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Von der Neuen Zeit"( Stuttgart , Diet' Verlag) ist soeben das 18. Heft des 21. Jahrganges erschienen. Aus dem Inhalt des Heftes heben wir hervor: Ein altpreußischer Demokrat. Sombarts historische Socialtheorie". Bon Mar Adler. II.- Das Jahrhundert des Kindes. Von Dda Socialpolitische Lerda- Dlberg.- Der Lehrermangel. Von Otto Rühle . Umschau. Bon Emanuel Burm. Die Neue Zeit" erscheint wöchentlich einmal und ist durch alle Buchhandlungen, Postanstalten und Kolporteure zum Preise von 3,25 M. pro Quartal zu beziehen. In der Zeitungspreisliste der Postanstalten ist die " Neue Zeit" unter Nr. 5575 eingetragen, jedoch kann dieselbe bei der Post mur pro Quartal abonniert werden. Das einzelne Heft kostet 25 Pf. Probenummern stehen jederzeit zur Verfügung.
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Direktion: Robert Dill. Brunnenstrasse 16.
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