Einzelbild herunterladen
 

7. Organisation des Kartells.

8. Mit welchen Mitteln und mit welchem Erfolge ist die Hebung und Regelung des Absatzes nach dem Inlande und nach dem Aus­lande versucht worden? Wie groß war der Absatz der Menge und dem Werte nach? a) nach dem Inlande? b) nach dem Auslande seit Bestehen des Kartells oder während der letzten drei Jahre?

9. Welche Preise konnte das Kartell auf dem in- und dem aus­ländischen Markte für seine Erzeugnisse erzielen? Welche Erwägungen tvaren für die Festsetzung der Inlands- und Auslandspreise maß­gebend? 10. Hat das Kartell einen Einfluß auf die von ihm abhängigen Industrien und Händlerkreise ausgeübt, insbesondere durch die Fest­setzung von Verkaufsbedingungen? Welche Stellung nimmt das Startell gegenüber den Einkaufsvereinigungen ein?

11. Mit welchem Erfolg hat das Kartell eine Einwirkung auf die Preisgestaltung der zur Herstellung der syndizierten Erzeugnisse benötigten Rohstoffe und Halbfabrikate angestrebt?

12. Hat das Kartell einen Einfluß ausgeübt a) auf die Kon­zentration der Betriebe durch Ausschaltung minder leistungsfähiger Betriebe? b) auf die Konzentration der Betriebe durch Zusammen­fassen der verschiedenen Stadien des Produktionsprozesses dienenden Betriebe in einer Hand? 13. Hat das Kartell auf die Arbeiter- und Lohnverhältnisse der syndizierten Betriebe Einfluß gehabt? 14. Hat das Kartell einen Einfluß ausgeübt auf die Qualität und die Herstellungskosten der syndizierten Erzeugnisse?

Die Erörterung soll jedoch nicht auf vorstehende Punkte be­schränkt bleiben; es steht vielmehr den Teilnehmern frei, dem Vor­figenden Unterfragen einzureichen und nach Verständigung mit dieſem zur Debatte zu stellen. Alle Verhandlungen werden mündlich geführt; nur Tabellen, Zahlen, statistische Zusammenstellungen usw. dürfen vorgelesen und schriftlich zur Aufnahme in das Protokoll vor­gelegt werden. Ueber die Verhandlungen werden Stenogramme aufgenommen und darauf den Rednern mit dem Ersuchen zugestellt, den Verhandlungsbericht binnen drei Tagen zurückzusenden und die jenigen Stellen zu bezeichnen, deren Veröffentlichung wegen ihres vertraulichen Inhalts nicht ratsam erscheint. Unter Weglassung dieser Ausführungen wird das stenographische Protokoll dann im Reichs- Anzeiger" veröffentlicht. Die Verhandlungen selbst sind nicht öffentlich und die Teilnehmer werden amtlich ersucht, ihrerseits keine Auszüge oder Berichte in die Presse gelangen zu lassen.

Niederkunft entstehen. Für die Gemeinde- Krankenversicherung be= rechnet sich die Erhöhung der jährlichen Belastung im Durchschnitt für ein Mitglied auf 1,47 M., so daß der Wochenbeitrag des Versicherten und Arbeitgebers zusammen im Durchschnitt nur um rund 3 Pf. hinaufzusehen ist."

=

Die klerikal antisemitische Volfserziehung feierte in Wien dieser Tage einen seltsamen Erfolg. Das Handelsministerium hatte die Schuhmachermeister zur Besichtigung einer Maschine eingeladen, die 250 Paar Schuhe an einem Tage herstellen soll. Zwei Tausend Wiener Schuhmachermeister traten darauf zu einer Beratung im Nat­hause zusammen und beschlossen, die Maschine nicht anzusehen. Mir wollen net amal hör'n davon!" rief der Innungsvorsteher aus. Das wird nicht hindern, daß die armen unwissenden Kleinmeister diese Maschine, die sie nicht sehen und hören wollen, desto un­angenehmer fühlen werden.

-

Es gab eine Zeit, da auch Arbeiter so thöricht waren zu glauben, sie könnten sich vor der Maschine retten, wenn sie ihr aus dem Wege gingen oder sie zertrümmerten. Heut wissen die Arbeiter, daß gerade die Maschine das Werkzeug zu ihrer Befreiung sein wird.

Gewerkschaftliches.

An die Bauarbeiterschaft Deutschlands !

Beachtenswert erscheint uns der Saß, daß die vorgeschlagene Erhöhung der Kassenleistungen keine grundsätzliche Abänderung der bestehenden Organisationen rechtfertige. Wenn wir auch der Meinung sind, daß die vorgeschlagene Erhöhung der zulässigen Höchst fäße der Kassenbeiträge von 2 auf 2,4 Proz. und von 3 auf 3,6 Proz. nicht wesentlich ist, so möchten wir doch den Satz der Begründung um­drehen und behaupten, daß bei einer Aenderung der Kassen­organisation die Erhöhung der Beitragshöchstgrenze nicht nötig wäre, um die vorgeschlagenen Mehrleistungen aufzubringen. Es wird an gegeben, daß die Ausdehnung der Mindestleistungen auf 26 Wochen für 59 Proz. aller Versicherten eine Erhöhung der Krankheitskosten zur Folge haben würde. Das heißt, daß 41 Proz. aller Ver­sicherten schon auf eine Mindestleistung von über 13 Wochen( die in den meisten Fällen sofort bis auf 26 Wochen hinaufgeht) Anspruch haben. Diese Zahlen beziehen sich auf das Jahr 1897. Nun waren( Bau hilfsarbeiter, Bauklempner, Bauschlosser, im Jahre 1897 unter 22 377 Kassen nur 4078 oder reichlich 18 Proz. Bautischler, Bildhauer, Dachdecker, Glaser, aller Kassen, deren Unterstüßungsdauer mehr als 13 Wochen betrug. Maler, Maurer, Dfenseger, Steinhauer, Stein. Die Zahl der mehrleistenden Kassen ist also im Verhältnis viel ge= ringer, wie die Zahl der beteiligten Versicherten. Das beweist- was ja ganz erklärlich ist daß es die größeren Kassen sind, die über die gesetzliche Mindestdauer der Unterstützung hinausgehen. Es ist also höchst wahrscheinlich, daß man durch organisatorische Aenderungen, die die Centralisierung des Kassenivesens förderten, die Leistungsfähigkeit der Kassen so erhöhen könnte, daß sie sicher mindestens die vor­geschlagene Erhöhung ihrer Leistungen ohne Beitragserhöhung auf bringen könnten. Und es liegt doch wahrlich kein ernsthafter Grund vor, eine unwirtschaftliche Organisationsform zu dulden und lieber den Arbeitern mehr Beiträge abzunehmen, wenn man die erhöhten Leistungen durch bessere Organisation ohne erhöhte Kosten er­reichen kann.

-

Kaufmannsgerichte.

Die Münchener Abteilung des Centralverbandes der Handlungs­gehilfen usw. hat an das bayerische Staatsministerium eine Eingabe gerichtet, in der sie sich der bereits erhobenen Forderung der Er­höhung der Berufungssumme bei den Kaufmannsgerichten auf 500 M. anschließt und dafür noch besonders triftige Gründe anführt. Bei der Münchener Ortskasse für Handlungsangestellte waren Ende vorigen Monats versichert: a) männliche Angestellte: 2907 Personen mit einem Gehalt von monatlich

1046

Preußische Boden- Kredit- Aktienbank. Der Aufsichtsrat beschloß, der Generalversammlung für das Jahr 1902, wie in den letzten Jahren, eine Dividende von 7 Proz. vorzuschlagen. Der Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres beträgt( ohne Vortrag) 2 619 366 M. Hiervon werden zunächst zur Verstärkung der Disagio- und Bins reserve 147 000 M. abgesetzt. Der dann nach Kürzung der Dividende und Tantiemen verbleibende Restgewinn von 79 150 m. foll dem Gewinnvortrag hinzugefügt werden, der dadurch auf 362 780 M. steigt. Der ordentliche Reservefonds stellt sich danach auf 6 000 000 Mark, der Extra- Reservefonds auf 800 000 m., die Disagio- und Zinsreserve auf 947 000 M. Außerdem beträgt der Amortisations­Buschlagsfonds 450 000 M. und der Pensions- und Sparfonds 505 Personen mit einem Gehalt von monatlich 671 467 m.

353

82,50-104,99

seger, Stuccateure, Zimmerer.) Der zweite Bauarbeiterschutz- Kongreß findet, wie wir früher bereits bekannt gegeben haben, am Sonntag, den 29., Montag, den 30., und wenn erforderlich, Dienstag, den 31. März 1903, zit

Berlin , im Gewerkschaftshause, Engel- Ufer 15 statt. Die Verhandlungen beginnen Sonntag, den 29. März, 7 Uhr abends, mit folgender Tagesordnung:

1. Bericht der Centralkommission für Bauarbeiterschutz. Bericht­erstatter: Th. Bömelburg.

2. Der gegenwärtige Stand des Bauarbeiterschutzes und Beratung weiterer Maßnahmen. Berichterstatter: G. Heinke.

3. Lohnklausel in Bauverträgen. Berichterstatter: Chr. Odenthal. 4. Anträge, soweit dieselben bei den vorhergehenden Punkten nicht erledigt sind.

Wir ersuchen die gesamte Bauarbeiterschaft Deutschlands , zu der vorstehenden Tagesordnung sowie zur Beschickung des Kongresses Stellung zu nehmen, und erwarten, daß auch dieser Kongreß, genau so wie sein Vorgänger im Jahre 1899, eine imposante Demonstration wird gegen die Mißstände im Baugewerbe.

Bezüglich der Vertretung lassen wir vollständig freie Hand. Es über 105,00 M. ist zulässig, daß die einzelnen Branchen für einen Ort oder auch für mehrere Orte gemeinsam eine Delegation entfenden, wie es auch gestattet ist, wenn die Bauarbeiterschaft eines Drtes sich auf eine gemeinsame Vertretung einigt.

60,00-82,49

"

"

"

"

"

"

"

931

"

"

"

"

"

"

W

"

"

"

"

"

37,50-59,99

"

623

"

"

"

"

weniger als 37,50

"

b) weibliche Angestellte:

850

"

"

"

"

"

"

2258

"

"

"

"

"

"

2178

"

"

"

"

"

"

!!

"

"

"

"

"

1566

-

-

über 105,00 m. 82,50-104,99

"

60,00- 82,49 37,50-59,99

"

"

"

Die Delegierten haben sich durch Mandat zu legitimieren, und zivar für jeden durch sie vertretenen Drt durch ein besonderes Mandat. Ist ein Delegierter von verschiedenen Branchen entsandt, dann sind die für die Delegierten in Betracht kommenden Berufe auf dem Mandat anzugeben. Die Mandate sind aber nur dann gültig, wenn dieselben von mindestens drei Personen unterzeichnet sind.

Mandatsformulare sind bei den Centralvorständen der für die einzelnen Berufe bestehenden Organisation oder bei dem Sekretär der Unterzeichneten, G. Heinte, Hamburg , Brennerstr. 11,

Zur Umwandlung der Kruppschen Werke in eine Aftien- Gefell­schaft erfährt das Berliner Tageblatt", daß das Aktienkapital für die Umwandlung der Firma Krupp auf 150 Millionen Mark fest­weniger als 37,50. gesezt ist. Dem Aufsichtsrat gehören an: Der frühere Eisenbahn- Die Krankenversicherung umfaßt nur Personen bis 2000 M. minister v. Thielen, Geh. Kommerzienrat Gustav Hartmann , Geh. Jahreseinkommen, den Kaufmannsgerichten sollen aber Personen bis Justizrat v. Simson und Ludwig Delbrück i. F. Delbrück, Leo u. Co. 3000 M. Einkommen unterliegen. Da nach den im Handelsgewerbe Gleiche Brüder. Die Kölnische 3tg." bringt eine Mitteilung, 5 Monatsgehältern betragen kann, so ist die Berufungssumme von Die Wahl der Delegierten ist in Mitglieder- oder öffentlichen bestehenden geschlichen Kündigungsfristen das Streitobjekt bis zu 2. Etage, zu haben. die zeigt, in welchem Maße die Preispolitik der Kartelle auch in den 100 M. selbst für die schlechtest bezahlten Angestellten zu gering, um Versammlungen vorzunehmen. In Fällen, wo zur Abhaltung von nichtkartellierten Branchen der Eiſenindustrie Nachahmung findet. cine schnelle Rechtsprechung zu garantieren. Bei 3000 M. Jahres­Bekanntlich beschuldigen die Halbzeugverbraucher den Halbzeug- gehalt beträgt schon das geringste Streitobjekt aus einem Streite um Bersammlungen ein Lokal nicht zur Verfügung steht, kann die Wahl Verband des Zuwiderhandelns gegen das nationale Interesse, weil die Kündigungsfrist 6 Wochen 375 M. Also auch die Summe auch durch Unterschriften vollzogen werden. Die Unterschriften sind der Verband seine Produkte nach dem Ausland um 20-30 Prozent von 300 M. ist zu gering als Berufungssumme und die Erhöhung dem Mandat mit beizufügen. billiger verkauft, als auf dem einheimischen Markt." Wie nun das auf 500 M. deshalb eine ganz berechtigte Forderung. Kölner Blatt zu berichten weiß, bestehen teilweise ganz ähnliche Ver­hältnisse auch zwischen Halbzeugverbrauchern und deren Abnehmern. So verkaufen z. B. die Fabrikanten von gezogenem Draht diesen nach England frei Fabrik weit billiger als an deutsche Firmen. Lettere müssen infolge dessen, um die mühsam errungene Stellung nicht zu verlieren, ihre Fabrikate zu Selbstkosten und darunter verkaufen. Aehnlich liegt die Sache in andren Ländern, in denen gegen den englischen und französischen Wettbewerb anzufämpfen ist. Dieselbe Klage, welche die Drahthersteller gegen den Halbzeug- Verband er­heben, wird somit gegen sie von ihren Abnehmern erhoben.

Sociales.

Aus der Begründung der Krankenversicherungs- Novelle

"

teilt die Frankfurter Zeitung " einiges über die materiellen Aenderungsvorschläge mit. Ueber das, was die Novelle nicht bringt, heißt es nur, daß hinsichtlich einiger Punkte noch keine Klärung" eingetreten fei. Ueber die finanzielle Ermöglichung der vor­geschlagenen Mehrleistungen heißt es in der Begründung:

Der Nachlaß einer Arbeiterfamilie.

Ein Salinenarbeiter in Leopoldshall , der als fleißiger, ordent licher Arbeiter allgemein bekannt war, starb an der Schwindsucht und fast gleichzeitig mit ihm wurde auch seine Frau von dem Würg­engel dahingerafft. Vier unmündige Kinder stehen weinend an dem Grabe ihrer Eltern. Die behördliche Nachlaßregulierung ergab folgendes: Inventarium. Taye M. 1,50

1. An Kleidern und Taillen

1234

2. Betten: 2 alte Bettstellen, 2 Decken, 4 Kissen 25,- Porzellan

"

3.

"

4.

Möbeln:

3 alte Tische

3 alte Stühle

1 alter Kleiderschrank

1 alter Küchenschrank

1 alte Kommode

1 alter Stoffer.

1 Küchenruck

2 Leisten mit Vorhängen

5. Blechgeräte 2c.:

1,-

3,50

5,-

9,-

8,-

1,50

0,75

0,75

2,-

0,75

2,-

Summa

Passiven:

1 alter Kochtopf

1 alte Lampe 2c.

6. Waschgefäße: 1 altes Waschfaß

An Leichen- und Begräbniskosten Für den Schuhmacher Bäcker Aufnahme der Tage.

Attiva. Passiva

.

60,75

24,-

20,-

4,-

2,-

Summa

50,-

Bilanz:

.

60,75 50,-

Leopoldshall, den 20. Januar 1908.

Bleibt Attiva 10,75

Der Tagator.

Die Unkosten der Delegation haben diejenigen zu tragen, welche die Vertretung entfenden.

Im Anschluß an den Kongreß halten die Verbände der Bau­arbeiter, Maler, Maurer und Zimmerer ihre Verbandstage ab. Es dürfte sich empfehlen, die zu den Verbandstagen delegierten Berufs­genossen auch mit der Vertretung auf dem Kongreß zu betrauen. Dadurch wird die Delegation bedeutend billiger, indem die bes treffenden Verbände für ihre Delegierten die Reisekosten selbst zahlen.

Etwaige Anträge für den Kongreß, welche Bezug haben auf den Bauarbeiterschutz und die sonstige Tagesordnung, sind der Unter­zeichneten spätestens bis zum 1. März zu unterbreiten. Die Anträge werden dann vierzehn Tage vor Stattfinden des Kongresses öffentlich bekannt gegeben.

Für die örtlichen Vorarbeiten ist in Berlin ein Lokalfomitee eingesetzt, bestehend aus Vertretern der in Betracht kommenden Berufe.

Dem Lokalfomite ist von der erfolgten Wahl zum Delegierten Mitteilung zu machen; ebenfalls, ob die Besorgung eines Logis ge­wünscht wird.

Die Drucksachen für den Kongreß( Bericht der Centralfommission für den Bauarbeiterschutz 2c.) werden, soweit es sich um Delegierte handelt, die Delegierte

Delegierte

De stages oben

zugleich auch genannter vier Verbände sind, durch die betreffenden Central­vorstände, an die andren Delegierten durch das Lokalkomitee ver­sandt; selbstverständlich auch nur an diejenigen, welche sich angemeldet haben.

Alle Sendungen, Anfragen 2c. find zu richten: für das Lokal. fomitee an G. 2int, Berlin , Engel- Ufer 15; für die Unterzeichnete an Th. Bömelburg, Hamburg , Brennerstr. 11, 1. Etage. Die Centraltommission für Bauarbeiterschus. J. A.: Th. Bömelburg, Maurer . Fr. Schrader, Zimmerer. H. Wentter, Maler.

fotiodas

Berlin und Umgegend.

Die Lohnbewegung der Jungbierkutscher ist jetzt in ein neues Stadium gerückt. Bekanntlich hatte das Einigungsamt des Gewerbe­gerichts beiden Parteien fürzlich einen Vergleichsvorschlag unter­breitet, zu dem sich die Kutscher in der gestrigen endgültigen Ver­handlung folgendermaßen äußerten:

Bei der den Krankenkassen zigedachten Mehrleistung muß selbstverständlich auf die Möglichkeit einer Erhöhung ihrer Einnahmen Bedacht genommen werden, zumal das Krankenversicherungs- Gesetz an das Verhältnis der geseßlichen Unterstüßung zum Höchstbetrage der Versicherungsbeiträge bestimmte Anordnungen knüpft. Andrerseits ist eine wesentliche Erhöhung der Beiträge sowohl an sich wegen der Mehrbelastung der Arbeitgeber und der Versicherten, als auch im Hinblick auf einen weiteren Ausbau der Arbeiterversicherung un­erwünscht. Indessen hat eine nähere Prüfung ergeben, daß die vor­gesehenen Mehrleistungen der Kassen zwar eine Abänderung der­jenigen Vorschriften des Krankenversicherungs Gesetzes bedingen, welche die Beitrags- Höchstsäße ergeben, daß aber die thatsächlich etwa erforderliche Erhöhung der Beiträge sich in mäßigen Grenzen hält, und deshalb eine grundsätzliche Abänderung der bestehenden Organisationen nicht rechtfertigt. Für die Höhe der Gesamtkosten und der in Aussicht genommenen Aus­dehnung der Krankenunterstüßungsdauer fällt zunächst ins Gewicht, daß viele Krankenkassen in ihren Satzungen bereits eine mehr als 13 Wochen umfassende Unterstüßungsdauer vorsehen. Die Aus­dehnung der Krantenunterstützungsdauer auf die 14. bis einschließlich 26. Woche würde bei 59 Prozent aller Krankenkassenmitglieder eine Erhöhung der Krankheitskosten herbeiführen, während 41 Prozent So sieht das traute Heim eines Arbeiters mit gesicherter Existenz aller Mitglieder diese Kosten und zum Teil noch weitergehende Bei- aus und es wird in Hunderttausenden von Arbeiterfamilien nicht träge bisher schon aufgebracht haben. Es kommt weiterhin in Be- anders aussehen. tracht, um wie viele Tage sich die durchschnittliche Dauer eines Krankheitsfalles bei Ausdehnung der Unterstüßungsdauer auf die 14. bis 26. Woche erhöht. Zu dieser Feststellung bieten die vom Statistischen Amte der Stadt Frankfurt a. M. für die Jahre 1894 und 1895 aufgemachten Erfahrungen der allgemeinen Ortskranken­kasse daselbst über die Zahl der erkrankten Mitglieder nach der Dauer der Erkrankungen Unterlagen. Danach erfordert die Ausdehnung der Unterstüßungsdauer auf die 14. bis einschließlich 26. Krankheitswoche für 16 410 Krankheitsfälle insgesamt die Kosten für 50 464 Strant­auf 20 Broz, d. h. 2 Pf. pro Liter bei den jezigen Preisen. Eine heitstage mehr. als bei einer Unterstützungsdauer von 13 Wochen. Erhöhung der Bierpreise erachten die Kutscher zur Zeit für undurch­Die durchschnittliche Zahl der Krankentage eines Erkrankungsfalles führbar, da verschiedene kleine und die in Frage kommenden größeren stellt sich bei einer Unterstützungsdauer von 0 bis 13 Wochen auf In Brüssel tagte bergangenen Sonntag ein außerordentlicher Brauereien sich der Verteuerung nicht anschließen. Falls aber dennoch 27,88 Tage und bei einer Unterstüßungsdauer von 0 bis 26 Wochen Kongreß von Delegierten der belgischen socialistischen Kooperativ- fettens der Vereinsbrauereien die Verteuerung durchgeführt wird, dann auf 30,96 Tage. Wenn man die Ergebnisse der Krankenkassen nach genossenschaften. Derselbe hatte endgültig Beschluß zu fassen über wünschen die Kutscher, daß das Bier im Hausverkauf sowohl als auch der Reichsstatistik heranzieht, so ergiebt sich gegenüber den Krankheits die feit längerem geplante Gründung einer eignen Weberei in Gent. in den Filialen nur zu den erhöhten Preisen abgegeben werden darf. kosten bei einer Unterſtüßungsdauer von 13 Wochen als jährliche Die Gründung wurde beschlossen und das Statut angenommen. Die Ferner foll auf 1/16 Gebinde 15 Pf. Provision gegeben werden. Auch soll es Softenerhöhung aus Anlaß der Unterstützungsdauer für jedes Mit- Weberei wird unter dem Namen Die vereinigte Weber- Arbeiter- jedem Brauereibefizer freistehen, einen Kutscher, der auf ordnungss glied im Durchschnitt 2,59 M. Die Krankheitskosten des Jahres 1897 genoffenschaft" ins Leben gerufen. Das Gründungstapital beträgt mäßigem Wege fein Arbeitsverhältnis bei einer andren Brauerei zum Beispiel würden sich bei Annahme einer Unterstüßungsdauer von 200 000 Frant. Es werden zunächst 50 mechanische Stühle in Betrieb gelöst hat, im Bedarfsfalle einzustellen. Bulegt fordern sie, daß dic 26 Wochen im ganzen um 11 858 034 M. oder 9,8 Prozent erhöhen. gesetzt. Wie Anseele erklärte, genügen diese gerade, um den Bedarf Brauereibefizer den Arbeitsnachweis des Centralverbandes der Handels­Nach der Vorlage zur Abänderung des Krankenversicherungs- Gefeßes, der belgischen socialistischen Konsumgenossenschaften an Webstoffen und Transportarbeiter anerkennen und sich berpflichten, denselben wie sie dem Bundesrate zuging, ist vorgesehen, die bisherigen Höchst zu decken. Die Konsumgenossenschaften, welche durch Anteilscheine bei Vakanzen zu benußen. Von der Kommission der Arbeitgeber fäße der Beiträge in den verschiedenen Kassen um 20 Prozent zu direkt an dem Werke interessiert werden, sollen aber auch diejenigen wurde hierzu durch Herrn Huth die Erklärung abgegeben, daß die erhöhen. Auf diese Weise werden sich auch die weiterhin in Frage Textilprodukte durch die neue Genossenschaft beziehen, die nicht in Versammlung der Brauereibesizer den Bergleichs­kommenden Mehrleistungen decken lassen, welche bei der Ausdehnung derselben hergestellt werden. Aftien im Werte von 25 Frank werden vorschlag des Einigungsamtes in seinen Hauptteilen ab­der Wöchnerinnen- Unterstützung von der 4. bis 6. Woche nach der ausgegeben; Anseele wird der Direktor der neuen Weberei. gelehnt habe. Der Verein wolle auf einen Umfag von 90 M. leines­

Sie erklären sich mit der in dem provisorischen Tarif festgelegten Die Steinarbeiter in Würzburg richteten an den Magistrat und Lohnstala sowie mit der Bezahlung des Wandergewerbescheins und an das Landbauamt die Bitte, bei Vergebung von Lieferungen die der Reisenden durch die Brauereibefizer einverstanden, desgleichen Bedingung zu stellen, daß die Steinhauerarbeiten am Orte selbst mit der Einsetzung einer Schlichtungskommission und der Kaution anzufertigen seien anstatt auswärts, wie es bisher die Regel war. nach dem alten Berhältnis. Soll aber ein einheitlicher Lohntarif Beide Körperschaften beschlossen, diefem Ersuchen stattzugeben und in durchgeführt werden, so wünschen die Kutscher, daß die Biersteuer auf die Submissionsbedingungen die Klaufel aufzunehmen, daß die ge- alle Fälle von den Brauereibefizern getragen wird und daß der nannten Arbeiten in Würzburg selbst herzustellen seien, wenn es ohne Prozentsatz für Stadt- und Landkutscher gleichgestellt wird und zwar erhebliche Vermehrung der Lieferungskosten geschehen kann.

Eine socialistische Kooperativgenossenschaft.

-