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Großfeuer wütete gestern früh von 7 Uhr an in dem Mode-[ Triebe von Weidenbäumen, sogenannte Weidenkäßchen", mehrfach die Preise aufs äußerste zu drücken. Dem könnte mit Erfolg ents Warenhaus von Jacques Cohn, Ecke Müller- und Sellerstraße. Der von Dieben abgeschnitten worden. Der Wächter Weber hatte sich gegengewirkt werden, wenn die Arbeiterinnen öfter zusammen Brand verbreitete fich so rasch, daß bei Ankunft des ersten Löschzuges vorgenommen, diesem Treiben Einhalt zu thun und den Dieb ab- kommen würden, um sich gegenseitig über ihre Lohn- und Arbeits­bereits die Flammen aus allen fünf nach der Sellerstraße führenden zufassen. Gestern früh hörte Weber ein verdächtiges Geräusch auf verhältnisse auszusprechen. Durch Anschluß an die Organisation, Schaufenstern schlugen. Die in den oberen Stockwerken wohnenden dem Kirchhofe. Er bewaffnete sich mit einem Revolver, den er mit die bei einem Wochenbeitrag von 20 Pf. auch Krankenunterstützung Mieter wurden durch Feuerwehrmänner ins Freie gebracht und das Schrotpatronen geladen hatte und ging aus seinem Wachtraume gewährt, könnte die Lage der Arbeiterinnen um vieles verbessert Feuer gleichzeitig von der Müller- und Sellerstraße aus angegriffen. heraus. Nach kurzer Zeit fand er einen Menschen, der schon eine werden. Die Ausführungen des Redners fanden lebhaften Bei­Von der Sellerstraße aus konnten die Flammen in verhältnismäßig Anzahl Zweige mit einer Säge abgeschnitten hatte, auf einem Baume fall. Ueber die Thätigkeit der Arbeiterinnen- Agitationskommission kurzer Zeit zurückgedrängt werden; um so mehr Arbeit erwuchs der fizzen. Weber forderte den Dieb auf, von dem Baume herunter- berichtete Fräulein Weiß. Diese Kommission, die vor 2 Jahren Wehr aber in den nach dem Hofe zu belegenen Lagerräumen. Hier zuſteigen. Der Mann that das, gab aber aus einem Revolver gebildet wurde, hat den Erfolg erzielt, daß die Arbeiterinnen sich nicht wurden die Löscharbeiten durch starke Verqualmung erschwert, so daß mehrere Schüsse auf Weber ab, der nun seinerseits einigemal seine mehr so ganz fremd wie früher gegenüberstehen. Die Zahl der erst nach zweistündiger Arbeit die Gefahr für beseitigt galt. Das Waffe auf den Gegner abdrückte. Dann ergriff der Dieb die Flucht. organisierten ist freilich zu der der in der Industrie beschäftigten Feuer hatte an dem Klosettschachte entlang seinen Weg auch nach den Weber, der durch zwei Schüsse schwer verwundet war, mußte von Arbeiterinnen noch recht gering. Die Werkstubenversammlunge oberen Stockwerken genommen, wurde dort aber rechtzeitig erstickt. Der Verfolgung Abstand nehmen. Er suchte einen Arzt auf, der ihm die die Kommission einberuft, waren zuerst gut besucht, später lic Die Mieter entgingen dadurch größerer Gefahr, daß das Geschäfts- einen Notverband anlegte, und begab sich dann auf Anraten des jedoch der Besuch zu wünschen übrig. Die Rednerin forderte die haus bereits entsprechend den neuen baupolizeilichen Vorschriften Arztes in das städtische Krankenhaus. Eine Kugel ist ihm durch Anwesenden auf, für zahlreicheren Besuch der Werkstubenversamm­über Warenhäuser umgebaut war. Der durch den Brand verursachte den rechten Mittelfinger gegangen, die andre Kugel hat den Unter- lungen sowie der am Mittwoch nach dem 15. jeden Monats statt­Schaden ist ganz bedeutend, da das großze, aus Sammet, Seiden- arm verwundet und ist bis zum Ellenbogen gedrungen. Der gefähr findenden Versammlung der Filiale der Posamentiere zu sorgen. stoffen, Trifotagen usw. bestehende Lager fast ganz vernichtet ist. liche Bursche ist anscheinend ein Gärtnergehilfe, der die Weiden - Die Verhandlung über die Maßregelung bei der Firma fäßchen an Gärtnereien oder in den Markthallen verkauft. Er ist 2. Knopfmacher wurde vertagt, weil noch keine vollständige etwa 19 oder 20 Jahre alt, 1,69 bis 1,72 Meter groß, hat blondes Klarheit über den Fall herrscht. Es soll darüber zunächst in einer Haar, fleinen Schnurrbart, rundes, volles Gesicht und kräftige kombinierten Sizung verhandelt werden. Die Wertstube ist gesperrt Statur. Meldungen sind an die Charlottenburger Kriminalpolizei, und streng zu meiden. Kirchhofstr. 3, Zimmer 53, zu richten.

Aus den Nachbarorten.

In Schmargendorf hat es in der letzten Sitzung der Gemeinde­vertretung abermals mit dem Gemeindevorsteher Hohmann in Geldangelegeheiten einen Konflikt gegeben. Der Gemeinde­verordnete Rammrath hat an die Gemeinde ein jährliches Jagd­Bachtgeld von 340 M. zu entrichten, das nach seiner und eines Zeugen Behauptung regelrecht bezahlt worden ist, in der Kasse

Sociale Rechtspflege.

Gerichts- Zeitung.

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Eine Versammlung für alle im Treppenbau beschäftigten Per­funen tagte am 15. d. M. in Englischen Garten ", um sich mit der Frage zu beschäftigen: Wie schaffen ivir bessere Lohn- und Arbeits­bedingungen?" Das einleitende Referat hielt Patloch. Er gab Der Lederarbeiter W. verlangte im Klagewege vom Fabrikanten bekannt, daß im Treppenbau ungefähr 350 bis 400 Personen be= sich aber nicht vorfindet. Da Herr Rammrath die Quittung Bander 12 M. rückständigen Lohn für 2 Gros Tresors. Der Ver- fchäftigt find. In Betracht kommen für Berlin 24 Werfstellen. Auf nicht wiederfinden konnte, hat er unter Vorbehalt den Betrag noch treter des Beklagten rechtfertigte die Vorenthaltung des Lohnes für die einzelnen Berufe entfallen: Drechsler 120, Tischler 78, Stell­einmal am Vormittag des Verhandlungstages eingezahlt. Herr Ge- die 288 Portemonnaies damit, daß sie schlecht gearbeitet seien. Auch macher 76, der Rest verteilt sich auf Bildhauer, Polierer und meindeverordneter Jung und das Mitglied der Rechnungskommission wurde Widerklage erhoben und geltend gemacht, daß dem Be- Maschinenarbeiter. Die Lohnverhältnisse in den einzelnen Werk­Neumann gaben der Ueberzeugung Ausdruck, daß Herr Rammrath klagten ein Schaden von 55 M. durch die schlechte Arbeit stellen sind sehr verschieden; so wird in einzelnen Werkstellen ein eine Versäumnis sich nicht habe zu Schulden fommen entstanden fei. Die sachverständigen Beisiger der Stundenlohn von 35 bis 40 Pf., in den meisten aber ein solcher von lassen. Als man noch darüber nachdachte, wvie dieser Kammer II des Gewerbegerichts stellten durch Augenschein fest, 50 bis 52 und 56 Pf. gezahlt. Weiter wurde vom Referenten auf Fall aufzuklären sei, kam weiter zur Sprache, daß der Gemeinde- daß direkt schlecht von den 2 Gros mur 89 Stück find. die Mißstände, die fast in allen Werkstellen vorhanden sind, hin= vorsteher sich um einen Betrag von 204 M. zu Ungunsten der Gemeinde Der Kläger betonte, daß er bei dem geringen Preise und dem er- gewiesen, nämlich daß Ankleideräume und Waschgelegenheiten faſt geirrt hat. Es handelte sich hier um den Ankauf des Grundstückes Misdroyer- haltenen schlechten Material die Arbeit nicht hätte besser machen überall fehlen, ebenso die Schußvorrichtungen an der Maschinen. straße 8 zu Kirchhofszwecken. Während der Gemeindevorsteher der Hoff- können. Der Gerichtshof unter Vorsitz des Herrn v. Schulz ver- In der Diskussion wurden von sämtlichen Rednern die Angaben des nung Ausdruck gab, daß er den Betrag vom Verkäufer des Grundstückes, urteilte den Beklagten Zander, an den Kläger 8,25 M. Lohn für die Referenten bestätigt. Im großen gangen ist in allen Werkstellen Baumeister Sohm, wiedererhalte, sprach Gemeindeverordneter Jung sich als verwendbar befundenen Tresors zu zahlen. Dagegen wurde der noch viel zu wünschen übrig. Es wurde eine Kommission gewählt, dahin aus, daß die Gemeinde beim Ankaufe des Grundstückes Kläger und Widerbeklagte W. verurteilt, an den Beklagten und die einen Tarif ausarbeiten soll, um die Preise und Lohnverhältnisse arg übervorteilt worden sei. Nachdem zum erstenmal im Juli, zu widerkläger Zander 17 M. Schadensersatz zu zahlen, wofür ihm die in allen Werkstellen zu regeln. Tetzt am 14. Oktober von der Gemeindevertretung der Ankauf des 89 als schlecht befundenen Tresors auszuhändigen sind. genannten Grundstückes wegen zu hohen Preises( 280 M. pro Rute) Centralverband der Brauer.( Sektion I.) In der letzten Mits abgelehnt worden sei, sei auf erneute Vorlage des Herrn Gemeinde­gliederversammlung gab Preuß den Bericht der Agitations= vorstehers am 28. Oktober der Ankauf für 350 M. pro Rute genehmigt fommission. Es haben stattgefunden: 20 Sizungen, 15 mündliche worden. Ein Herr Bruck aus Südende, ein intimer Freund des Herrn Verhandlungen mit einzelnen Brauereien und 3 Sigungen mit Vers Gemeindevorstehers, habe sofort am nächsten Tage nach dem tretern des Vereins der Brauereien Berlins und Umgegend bezüglich Beschluß der Gemeindevertretung das Grundstück für den Eine Streitangelegenheit Tag der Anklage wegen Vergehens gegen des§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs . Heyder ergänzte den Be= Preis von 14.000. ant sich gebracht, 11117 es wenige die Gewerbe- Ordnung und versuchter Nötigung zu Gründe, welche richt und gab die Abrechnung der Kaffe obengenannter Kommiffion. Tage später für 15 625 M. der Gemeinde Schmargendorf gestern vor der 10. Straffammer des Landgerichts I gegen die Rohr- Einer Einnahme von 384,35 M. steht eine Ausgabe von 214,12 M. zut verkaufen. Herr Jung behauptete auf Grund des leger Albert Abel, Gustav Wucherpfennig und Baul Heinrich gegenüber. Im Anschluß hieran brachten einzelne Kollegen Miz vorliegenden Materials, daß dem Zwischenhändler von seiten verhandelt wurde. Am 15. Oktober v. J. war der größte Teil der stände aus ihren Betrieben zur Sprache. In die Agitations- om­eines Mitgliedes der Gemeindeverwaltung oder der Gemeinde- Berliner Rohrleger in den Ausstand getreten. Die Angeklagten er- mission wurden neugewählt: W. Richter, Heyder, Tröger, Schmus und Schwedler. Von den ringfreien Brauereien haben die Ab­vertretung Vorschub geleistet sein müsse, verlangte die sofortige fuhren, daß zwei ihrer Kollegen, welche sich dem Ausstande nicht an­Borlegung des Kaufvertrages, ferner Feststellung, ob Herr Bruck geschlossen hatten, auf einem Neubau in der Hafenheide beschäftigt machungen bezüglich des§ 616 des B. G.-B. bis jetzt anerkannt: seiner Beit Umsatzsteuer entrichtet habe, und drohte andernfalls, waren. Sie begaben sich am 24. Oktober dorthin und trafen die Hilfebein II, Staiserbrauerei, Charlottenburg , Werdersche Brauereien beiden Kollegen die Sache am nächsten Tage der Staatsanwaltschaft auch bei der Arbeit an. Zunächst ver- und Eberswalder Niederlage. einzureichen. Der Gemeindevorsteher erklärte, nicht gewußt zu haben, suchten die Angeklagten durch gütliche Vorstellungen die Verband der Civilmufifer.( Ortsverwaltung Berlin .) In daß Herr Bruck in Wirklichkeit als Käufer aufgetreten sei. Die Arbeitenden zu bewegen, sich ihnen anzuschließen. Als der Generalversammlung am 17. Februar wurde mitgeteilt, daß Gemeindevertretung beschloß, eine llntersuchungskommission das keinen Erfolg hatte, wurde ein schärferer Ton an- der Befizer des Lokals" Elysium, Landsberger Allee 40/41, bei ver­einzusetzen, der die Aften in der Kaufsache vorzulegen find. Wie geschlagen und einer von den drei Besuchern wer der Redner schiedenen Geschäften eine Kapelle, bestehend aus Postbeamten, be= den Wilmersd. Nachr." mitgeteilt wird, konnten die Akten in dieser gewesen, hat sich mit Sicherheit nicht ermitteln lassen drohte schäftigt: Die Kollegen, welche dort beschäftigt sind, wandten sich Sache jedoch bisher nicht aufgefunden werden. Von der Er- damit, daß der Bau am folgenden Tage mit 50 Streikenden um- beschwerdeführend an das Postamt 16 und erhielten folgenden Be= teilung der Decharge für das Rechnungsjahr 1901 wurde unter diesen stellt werden würde. Hierin erblickte die Anklagebehörde eine gesetz- scheid: Umständen natürlich Abstand genommen. widrige Beeinflussung und versuchte Nötigung. Die Angeklagten be- ,, Auf die am 19. Januar hier vorgebrachte mündliche Beschwerde stritten, diese inkriminierte Aeußerung gethan zu haben, die Zeugen wird Ihnen erwidert, daß nach Prüfung der Angelegenheit keine § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die Rixdorfer Gewerbe- blieben aber dabei, daß einer derselben sie gethan und dessen Be- Veranlassung vorliegt, dem Briefträger 2. das gelegentliche Musizieren deputation. Die städtischen Arbeiter in Rigdorf wollen festgesetzt gleiter durch ihr ganzes Verhalten zu erkennen gegeben hätten, in dem Lokal Elysium", Landsberger Allee 40/41, zu untersagen. haben, daß ihnen im Sinne des§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs daß sie ihn zustimmten. Der Staatsanwalt hielt beide Ver- Die Versammlung drückte ihre Mißbilligung über das Schreiben bei Krankheitsfällen, militärischen lebungen und in Fällen, wo sie ohne gehen für erwiesen und beantragte gegen die Angeklagten je durch Annahme einer Resolution aus. Der Verband soll die Sache ihr Verschulden eine nicht erhebliche Zeit den Dienst nicht versehen einen Monat Gefängnis. Die beiden Verteidiger, Justizrat Modler weiter verfolgen. können, der Lohn weiter gezahlt werde. Die Gewerbedeputation für das Nichtverbandsmitglied Heinrich und Rechtsanwalt Heinemann hatte sich mit diesen Anträgen zu beschäftigen. Der Decernent hielt für das Mitglied des Metallarbeiter- Verbandes Abel plaidierten für das Verlangen an sich für beachtenswert und meinte, es käme wohl Freisprechung insbesondere aus dem Gesichtspunkt heraus, daß nicht für Rigdorf bezüglich der Kranken das Berliner Vorgehen in Be- erwiesen sei, wer die drohende Aeußerung gethan habe. Das sei tracht, wonach bei unverschuldeter Krankheit der Lohn unter Abzug zweifellos mur einer gewesen. Dafür seien aber die beiden andern des Krankengeldes in der Regel 4 Wochen lang, und nach einer ge- nicht verantwortlich, da der Satz: Mitgefangen, mitgehangen" nicht wissen Beschäftigungsdauer 6 Wochen lang gewährt wird. Trotz aller für die Justiz gelte, ja das Gegenteil einer solchen ist. Sympathie hierfür müsse aber wegen der finanziellen Verhältnisse Der Gerichtshof hielt nicht eine versuchte Nötigung, dagegen Rigdorfs die Frage der materiellen Belastung der Stadt aber das Vergehen gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung für vor ernst erwogen werden. Es wurde vorgeschlagen, ein Jahr zu liegend. Das den Arbeitern gesetzlich gewährte Koalitionsrecht solle warten, um die Erfahrungen der neuen Betriebskasse abzuwarten. denselben gewiß nicht verkümmert werden, aber anderseitig habe die Dagegen beantragte eine Minderheit, gleich Beschluß zu fassen, wobei persönliche Freiheit und das Rechtsbewußtsein der Arbeitswilligen betont wurde, daß diese Angelegenheit doch mit der Krankenversicherung Anspruch auf Schuß, und kein Mann in Deutschland , der arbeiten an fich gar nichts zu thun habe. Der Antrag, den Wünschen der wolle, dürfe daran gehindert werden. Arbeiter gleich gerecht zu werden, wurde jedoch abgelehnt und Die Strafe fei für jeden Angeklagten gleich, auf je eine Woche beschlossen, die Vorlage auf ein Jahr zu vertagen. Wegen der ein- Gefängnis, bemessen worden. Zwar sei nicht festgestellt, wer die heitlichen Regelung" vertagte die Deputation gegen die Stimmen drohenden Worte gesprochen habe. Die beiden andern aber haben der Minderheit zugleich auch die Erledigung derselben Frage be- dem Droheuden zugestimmt und kommen als Mitthäter in Betracht. züglich der Entlohnung während der mitilärischen lebungen und sonstiger nicht verschuldeter Arbeitszeit- Versäumnisse. Der Decernent Wegen versuchter Erpressung hatte sich gestern der Klempner begieriger fich Belehrung geholt hatte, wurde fte vort erachtetete dies um so eher für angebracht, weil die ver- Adolf Levy vor der dritten Straffammer des Landgerichts I zu einer andren abgelöst und so fam es, daß der Plazz schiedenen städtischen Betriebsverwaltungen schon jetzt in den ge- berantworten. Er befand sich in Not und griff zu einem schamlosen vor der sonst nicht sonderlich beachteten Gerichtstafel den ganzen Tag nannten Fällen Rücksicht nähmen und nicht gleich Abzüge machten. Mittel, um sich daraus zu befreien. Er richtete an einen Großkauf- nicht leer wurde. Wer an naturalistischer Lektüre Behagen fand, kam Ein weiterer Antrag der städtischen Arbeiter auf Ruhegeld- mann, den er nur dem Namen nach kannte und von dessen Lebens- allerdings voll auf seine Kosten. Objekt des lebhaften Studiums Gewährung und Hinterbliebenen- Versorgung wurde ebenfalls vorführung er nicht die geringste Ahnung hatte, einen frechen Erpresser- war ein Gerichtsbeschluß, dessen Inhalt wir, so weit es die Rücksicht läufig zurückgestellt. Das vorhandene Material foll den Deputations- brief. Er stellte darin die völlig aus der Luft gegriffene Behauptung auf unsre Leser und der Sittlichkeitsparagraph des Strafgesetzbuches mitgliedern zugänglich gemacht werden und der Magistrat soll in- auf, daß der Adressat als ein Mann bekannt sei, der sich fortgesetzt gestattet, andeutungsweise wiedergeben wollen. Der Beschluß ber­zwischen über die finanzielle Frage Ermittelungen anstellen. gegen§ 175 Str.-G.-B. verfündige. Er, der Schreiber, habe die fündet, natürlich inter voller Namensnennung, daß die Den Gasarbeitern wurde für Ueberstunden ein Lohn- feste Absicht, das lichtscheue Treiben des Adressaten zur Kenntnis der am 7. Februar 1886 geborene Dienstmagd Marie B. B. in zuschlag von 50 Pro3. zugebilligt. Staatsanwaltschaft zu bringen, falls ihm nicht bis zu einem be= Fürsorge Erziehung gegeben werden soll. Dann stimmten Tage ein Schweigegeld von 20 000 M. an einem genau folgen die ungeschminkt mitgeteilten Gründe für diese An­Ueber das Statut der Betriebs- Krankenkasse der Stadtgemeinde bezeichneten Orte eingehändigt werden würde. Der Empfänger ordnung: Der Magistrat hat am 8. Oftober 1902 den Antrag Rigdorf hatte die Rirdorfer Gewerbe- Deputation am Montag zu des Briefes, auf den die dreiste Beschuldigung absolut nicht paßte, gestellt, das oben bezeichnete Dienstmädchen zur Fürsorge- Erziehung befinden. Die Kasse soll am 1. April ins Leben treten. Gegen setzte die Kriminalpolizei in Kenntnis und begab sich in Begleitung zu bringen, da dasselbe in der schamlosesten Weise Unzucht getrieben einzelne Bestimmungen des Magistratsentwurfs wurden von den eines Polizeibeamten zur festgesetzten Stunde an den bezeichneten habe. Der Geistliche, der Pfleger und die Mutter des Mädchens Arbeitervertretern Bedenken geäußert. So wurde angeregt, zu Ort. Der Angeklagte war aber nicht sichtbar. Bald darauf traf sind gehört worden. Die angestellte Ermittelung hat ergeben: streichen, daß das Krankengeld erst vom dritten Tage nach dem ein zweiter Brief ein, in welchem dem Adressaten dringend nahe Das Mädchen war im Sommer vorigen Jahres bei dem Land­Tage der Erkrankung ab zu gewähren sei. Die Mehrheit entschied gelegt wurde, zur Vermeidung von Schmach und Schande den nun mann H. in Glücksburg in Dienst. Während dieser Zeit hat aber dagegen. Ebenfalls fiel eine Anregung, die Bestimmung zu mehr auf 25 000 M. erhöhten Betrag zu zahlen, aber allein zu fie in unglaublichster Weise Unzucht getrieben. Sie war fast keine streichen, wonach in der Wahl des Arztes während derselben Krank- kommen, da die Anwesenheit eines Dritten bei derartigen Affairen Nacht im Hause, sondern trieb sich mit Männern herum, heit ohne Zustimmung des Vorstandes ein Wechsel nicht überflüssig sei. Diesmal gelang es, den plumpen Erpresser einzu- meistens mit Ziegelei- Arbeitern. Wenn sie bei ihren unzüchtigen vorgenommen werden darf. Nach dem Entwurf soll der Vorstand fangen. Er vermochte sich im Termin nur damit zu entschuldigen, fibern und aus zwei Vertretern der Stadtgemeinde, nämlich dem richt verurteilte den nur unwesentlich vorbestraften Angeklagten zu gut wiederzugebende Stelle des Inhalts, daß das liebebedürftige bestehen: aus vier von der Generalversammlung zu wählenden Bei- daß ihm die Not jenen teuflischen Plan eingegeben habe. Das Ge- Handlungen ertappt und zur Rede gestellt wurde, lachte sie frech und schamlos. Nun folgt in dem amtlichen Aftenstück eine nicht Vorsitzenden und dem Kaffenführer, der augleich einem Jahre sechs Monaten Gefängnis. Mädchen in einer Nacht acht Männern je viermal zärtlich zugethan Stellvertreter des Vorsitzenden sein soll. Hierzu war und dann eine sehr deutliche Schilderung der körperlichen Folgen wurde beantragt, festzusetzen, daß der stellvertretende Vorsitzende solcher unerhörten Opferwilligkeit. Nachdem weiter dargestellt worden, daß die Dienstherrschaft vergeblich dem Mädchen die Kleider weg­genommen hat, um sie von ihrem Treiben abzuhalten und daß die Person sogar tagsüber von der Arbeit weggelaufen ist, um sich mit Männern herumzutreiben sowie schließlich an einer häßlichen Krank­heit gelitten hat, folgt die Mitteilung, daß das ungeratene Kind vorläufig im Martinstift untergebracht ist.

nicht der Kaſſenführer, sondern ein von der Generalversammlung

Versammlungen.

Wahre

Häuschen auf dem Seehof eine öffentliche Volksversammlung. Tros Teltow. Am Sonntag tagte hierselbst im Lokale zum Schweizer­des schlechten Wetters hatten sich auch viele Dorfbewohner ein­gefunden, so daß der Saal dicht gedrängt voll war. Abgeordneter Zubeil sprach über die politische Lage. Reichstags­Beifallsstürme folgten der Rede des Genossen Zubeil. Der Verlauf der Versammlung berechtigt zu der Hoffnung, daß hier bei den Reichstagswahlen ein großer Zuwachs für die Socialdemokratie ver zeichnet werden kann.

Vermischtes.

Naturalismus an der Gerichtstafel. Aus Flensburg wird uns berichtet: Dieser Tage war der Flur unfres Amtsgerichts leb­hafter als sonst frequentiert. Leute, die im übrigen nichts auf dem Gericht zu thun hatten, sammelten sich vor dem schwarzen Brett und studierten dort mit schmunzelndem Behagen eine der vielen Bekanntmachungen. Sobald eine Schar Wiß­

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zu wählendes Kassenmitglied sein solle. Der Decernent erklärte sich entschieden gegen eine solche Aenderung und die Mehrheit lehnte fie Die Posamentiere hielten am Dienstag eine namentlich auch ab. Die Kassenmitglieder werden in vier Klassen eingeteilt, je nach dem Arbeitsverdienst, und die Beiträge demgemäß auf 45 Pfennige, von Frauen zahlreich besuchte Versammlung ab, in der Berger 30 Pf., 24 f. und 15 Pf. pro Woche festgesezt. An Unterstüßung über" Der Aufschwung in der Posamentenkonfektion und die Löhne gewährt die Kasse: Vom Beginn der Krankheit ab freie ärztliche Be- der Posamentenarbeiterinnen" sprach. Für die männlichen Arbeiter handlung und freie Arznei, Brillen, Bruchbänder usw. Bei Er der Branche, so führte der Redner aus, sei jetzt ein Wochenlohn von Es mag ja sein, daß an der Marie B. auf alle Fälle Hopfen verbsunfähigkeit wird vom vierten Tage ab einschließlich für jeden 30 M. fast überall erreicht worden und als niedrigster Lohn, für und Malz verloren ist. Aber das Gericht scheint ja andrer Meinung Kalendertag, also auch Sonntags, bis zu 26 Wochen ein weniger Leistungsfähige, 27 M. Dagegen würden die Arbeiterinnen zu sein, eben weil es zur sittlichen Läuterung des Mädchens die Serankengeld in Höhe von drei Fünfteln des durchschnittlichen Tage- vom Unternehmer nach Belieben bezahlt und daran sei hauptsächlich Fürsorge- Erziehung angeordnet hat. Und von diesem Standpunkt Yohns, der bis auf weiteres für die erste Klasse auf 3 M., für die der Umstand schuld, daß sie größtenteils nicht der Organisation an aus scheint uns die öffentliche Darstellung des unzüchtigen Treibens zweite Klasse auf 2 M., für die dritte Klasse auf 1,50 M. und für gehören. Die jetzige gute Zeit sollte von den Arbeitern ausgenutzt dieser Person denn doch sehr bedenklich. Wer derart gebrandmarkt Gute Arbeiterinnen der Posamentenkonfektion follten ist, wie dies offenbar an Nymphomanie leidende Mädchen, wird bei die vierte Klasse auf 1 M. festgesetzt ist. Einstimmig erklärte sich werden. die Deputation für die Einführung der freien Arztwahl. mindestens 18 M. Wochenlohn, jüngere mindestens 15 M. berlangen. dem Versuch, zu einem gesitteten Leben zurückzukehren, überall ab­Schwieriger ist die Regelung der Löhne bei Heimarbeit. Hier gewiesen werden und muß daher wohl oder übel wieder dent Laster herrscht infolge des Mangels an gesetzlichem Schuh unbeschränkte verfallen. Und daher thäte die Gerichtsbureaukratie gut, in fünftigen Ausbeutung der weiblichen Arbeitskraft und der Kinder. Die Fällen ähnlicher Art sich etwas weniger naturalistisch zu geben. Bou Jolierung der Arbeiterinnen macht es dem Unternehmer möglich, der Rücksicht auf die Deffentlichkeit garnicht weiter zu reden.

In Charlottenburg wurde gestern früh der Kirchhofswächter Anton Weber von einem Dieb durch Revolverschüsse schwer ver­legt. In letzter Zeit sind auf dem alten Luisentirchhof die jungen