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Aus den Nachbarorten.

Unkenntnis über die wurde die

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Gerichts- Zeitung.

Vermischtes.

Seitenflügel zu schüßen, wenn auch ein Teil desselben noch erheblich| raum verbunden werden soll, einer Kommission zur näheren Prüfung. beschädigt wurde. Die Kosten sind auf 65 800 M. veranschlagt. Der Bau soll im Feuerbericht. Ueber ein Großfeuer wußten gestern ver- Submissionswege bergeben werden. Ratlos stand die Gemeinde­Zu dem Brande des Petroleumzuges, über den wir berichteten, schiedene Zeitungen zu berichten, thatsächlich handelte es fich aber bertretung einem Antrage des deutschnationalen Handlungsgehilfen- teilt der Londoner Daily Telegraf" noch folgende erschütternde nur um einen Werkstättenbrand in der Stettinerstraße 45, der vom Verbandes gegenüber. Der Verband beantragte die Einführung des Einzelheiten mit: Ein Frachtzug, der Hauptsächlich aus Tankwagen 16. Löschzuge, unterstützt von dem 3., auf die Ladiererei von Kranken- Versicherungszwanges für hiesige Handlungsgehilfen und bestand, die mit Erdöl gefüllt waren, riß auf einem Hügel, nördlich H. Werner beschränkt werden konnte. Der Brand wird von der Lehrlinge durch ortsstatutarische Bestimmung. Infolge der der Stadt Dlean, in zwei Teile. Der vordere Teil raste Feuerwehr nicht einmal als Mittelfeuer" bezeichnet. Gleichzeitig erstaunlichen einschlägigen Gesetzes zunächst mit erhöhter Geschwindigkeit bergabwärts, wurde der Bann Beschußfassung vertagt und hatte die Wehr in der Rheinsbergerstr. 72 einen Brand zu löschen. bestimmungen aber durch die Bremse an einer eisernen Brücke Dort stand eine Küche in Flammen, die der dritte Zug löschte. Fast Gemeindevorstand beauftragt, nähere Erkundigungen beim über den Olean- Creek zum Stehen gebracht. Die hinteren Wagen, zu derselben Zeit mußte in der Dresdenerstraße 82/83 im vierten Verband einzuziehen. Ein Blick in das Krankenversicherungs - die eine immer größere Geschwindigkeit erlangten, fuhren darauf in Stock bei Pintsch ein Feuer gelöscht werden, das von drei Seiten Gesetz hätte die Herren und den Gemeindevorstand als Verwalter den vorderen Teil des Zuges, wobei einer der Tankwagen Feuer gemeldet worden war, weshalb sechs Züge dahin ausrückten. Dort der hiesigen zuständigen Gemeinde Krankenversicherung fing. Wie das Feuer entstand, weiß man nicht, man nimmt aber brannten Körbe, Kleider, Tapeten, Matraßen, Betten, Decken u. a. Belehrt, daß nach§ 2 durch statutarische Bestimmung einer Ge- an, daß durch den Zusammenstoß Funken entstanden. Im nächsten Es gelang, des Feuers bald Herr zu werden, so daß die Züge bis meinde für ihren Bezirk die Anwendung des§ 1( Versicherungs- Augenblick hatte sich das Feuer einem andern Wagen mitgeteilt, der mit auf einen schnell wieder abrücken konnten. zwang) erstreckt werden kann auf Handlungsgehilfen und Lehrlinge, furchtbarer Gewalt auseinanderflog. Die Flammen schossen hoch auf und so weit dieselben nicht schon versicherungspflichtig sind", und auch gewährten einen prachtvollen Anblick. Dies zog Hunderte von Zu darüber, was die ortsstatutarischen Bestimmungen zu enthalten schauern aus Olean herbei, die dem sich langsam verzehrenden Feuer haben. Vertagt wurde auch die Beschlußfassung über die Errichtung zusahen. Als die Hize etwas weniger groß war, drängten die der zur Verwertung des nur bedingt brauchbaren" Fleisches vom Leute näher heran. In diesem Augenblick erfolgte wieder ein In der Charlottenburger Stadtverordneten- Versammlung vom Fleischbeschau- Gefeß geforderten Freibank". Die Errichtung und fürchterlicher Krach. fürchterlicher Krach. Große Flammenmassen wälzten sich auf die Mittwochabend kam es anläßlich der Beratung einer Petition des Unterhaltung der Freibank", die bei den hiesigen Verhältnissen nur Buschauer, und gewaltige Eisenstücke wurden zwischen die Menschen­Herrn Schaar betr. die Vermeidung der Erhöhung der Gemeinde- selten benutzt werden wird, erfordert ca. 3000 M. menge geschleudert. Viele Zuschauer fielen diesen Geschossen zum Opfer, Einkommensteuer zu einer interessanten Auseinandersetzung zwischen noch mehr aber den Flammen. Ein Augenzeuge sagt: Ein wahrer dem Vertreter der bürgerlichen Mehrheit und unserm Genossen Feuerregen fiel auf die Menschen nieder. Männer und Knaben rannten mit Dr. Borchardt. Der Petent regt die Besteuerung des unverdienten brennenden Kleidern den Damm hinunter, rasend vor Schmerzen. Wertzuwachses an. Während der Petitionsausschuß Uebergang zur Einige stürzten bewußtlos nieder, während andre, um die Flammen Tagesordnung beantragte, empfahl Genosse Borchardt, die Petition auszulöschen, in Verzweiflung sich ins Wasser warfen."... Bis zur dem Magistrat zur Erwägung zu überweisen, da der Gedanke, Der Revolver des Angeklagten. Schivere Folgen hat ein wissent- Zeit der Absendung des Telegramms waren 15 Leichen gefunden diesen Wertzuwachs dem Gemeindesäckel dienstbar zu machen, an lich falsch geleisteter Offenbarungseid für den Verlagsbuchhändler worden. Zuerst fand man zwei Leichen mitten auf dem Geleife. und für sich durchaus gut sei. Zweifellos stede tit der Rudolf Bogdan gehabt, welcher sich gestern dieserhalb vor dem Sie waren bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Eine dicht an dem Petition ein gesunder Kern. Stadtv. No stock bezweifelte die Schwurgericht des Landgerichts I zu verantworten hatte. Schon vor Unglückswagen liegende Leiche scheint die eines Knaben praktische Ausführung des Gedankens. Bürgermeister Matting Beginn der Verhandlung ereignete sich ein kleiner tragischer Zwischen zu sein. Die Kleider waren vom Körper gebrannt. Den hielt den Grundgedanken der Petition wohl für beachtenswert, be- fall. Dem die Anklagebehörde vertretenden Staatsanwalt Liebenow Körper selbst konnte man wegen der Hiße nicht erreichen tonte aber, daß der Petent sich seine Sache so leicht gemacht habe, war die Mitteilung zugegangen, daß der Angeklagte einen geladenen und er verbrannte infolgedessen zu Asche. Andre sind vermutlich auf daß die Eingabe keine ernste Diskussion verdiene. Die Mehrheit Revolver bei sich führe und geäußert habe, er werde sich vor den ähnliche Weise zu Asche geworden. Zwei Zeichen lagen kreuzweise machte denn auch durch einen Schlußantrag der Debatte ein Ende Augen des Gerichtshofes erschießen, falls die Sache schief gehe". übereinander. Die Kleider standen noch in Flammen, die Gesichter und ging über die Petition zur Tagesordnung über. Gegen die Kaum hatte der Angeklagte sich seines Ueberziehers entledigt und waren schwarz und schmerzverzerrt. Mehrere Leichen holte man aus Vorlage des Magistrats, dem Waisenhaus Stiftung Luise Andenken" denselben neben sich auf einen Stuhl gelegt, als ein Gerichtsdiener dem Wasser. Nach der letzten Drahtmeldung wird die Zahl der ein auf Westend gelegenes städtisches Grundstück unentgeltlich zu sich des Rockes bemächtigte und denselben durchsuchte. Ein Revolver Toten auf 25 geschäßt, während etwa 40 Personen, darunter einige übereignen, wandten sich die Stadtvv. Vogel( Soc.) und wurde nicht gefunden. Nun redete der Staatsanwalt dem Ange- gefährlich, verbrannt sind. Dr. Benzig( fr.); beide betonten den konfessionellen Charakter flagten freundlich zu, er möge doch den Revolver, wenn er einen der Stiftung und bezeichneten es als unmoralisch, aus solchen bei sich führe, herausgeben, sonst müsse er sich eine Durch­Mitteln der Bürgerschaft dieser privaten konfessionellen Anstalt ein fuchung gefallen lassen. Der Angeklagte mochte wohl das Nußlose Geschenk zu machen. Dagegen riet Bürgermeister Matting, die einer Weigerung einsehen, er griff in die hintere Tasche seines Bein­Angelegenheit lediglich vom geschäftlichen Standpunkt aus zu betrachten; fleides, holte einen Revolver hervor und übergab ihn dem Gerichts­es handle sich nicht um eine Schenkung, sondern um ein sehr be- diener. Es war eine Schußzwaffe schwersten Kalibers, mit 9 Milli­scheidenes Aequivalent. Nach längerer Debatte gelangte die Vorlage meter- Geschossen geladen. zur Annahme. Ebenso wurde eine Vorlage angenommen, welche die Darauf konnte in die Verhandlung eingetreten werden. Der Bedingungen regelt, unter denen auch nach dem 1. April, dem Tage Thatbestand, welcher der Anklage zu Grunde lag, war ein höchst ein­des Inkrafttretens des Reichs Fleischbeschau- Gesezes, die Schlacht- facher. Der Angeklagte wurde im vorigen Sommer von Gläubigern vieh- und Fleisch beschau von der Stadtgemeinde für die bedrängt, verklagt und zum Offenbarungseid getrieben, nachdem die Polizei weiter ausgeübt werden soll. Bei der Vorlage betreffend Zwangsvollstreckung fruchtlos ausgefallen war. Er gab unter seinem die Schaffung einer neuen Kämmerer stelle stellte sich die Eide an, daß er nicht viel mehr besize, als er auf dem Leibe trage. Beschlußunfähigkeit der Versammlung heraus. Die Sigung mußte Aber schon kurze Zeit darauf strengte er gegen einen Buchhändler eine Klage an, der ihm eine nicht unbeträchtliche Summe schuldete. infolgedessen abgebrochen werden. Es stellte sich nach und nach heraus, daß er noch viele Außenstände dem Genossen Bädermeister und sonstige Guthaben besaß, die er bei Leistung des Offenbarungs- 28095 eides nicht angegeben hatte. Sein Einwand, daß er geglaubt habe, nur dasjenige angeben zu müssen, was positiv in seinem Besize sei, wurde als hinfällig bezeichnet. Nach Schluß der Beweisaufnahme hielt der Staatsanwalt auch für zweifellos, daß der Angeklagte sich des wissentlichen und nicht eines fahrlässigen Meineides schuldig ge­macht habe. Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage auch in diesem Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten zu einer Zucht- Sonntag, hausstrafe von 2 Jahren, wovon 6 Monate durch die erlittene Unter­fuchungshaft als verbüßt erachtet wurden. Ein früherer Termin hatte aufgehoben werden müssen, weil der damalige Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Liebling I, am Tage vor dem Termin in Haft genommen worden war.

Ja Wilmersdorf wurde gestern abend bei der Etatsberatung leb­haft über die Einstellung eines befoldeten Schöffen gestritten. Es waren vom Finanzausschuß 7500 M. in den Etat eingesetzt worden, weil der Amts­vorsteher erklärt hatte, daß die Last der Geschäfte die Einstellung eines befoldeten Beigeordneten notwendig mache. Die Gemeindevertretung lehnte jedoch die Forderung für diesen Zweck in nament­9 Stimmen ab, weil licher Abstimmung mit 15 sie befürchtete, daß nach Bewilligung der die Position Stadtwerdung noch mehr in die Ferne gerückt werde. Die beantragten 7500 M. wurden dem Amtsvorsteher jedoch für die Einstellung einer juristisch vorgebildeten Hilfskraft zur Verfügung gestellt.

gegen

Ein Magistratssekretär als Arbeitgeber- Beisiger zum Gewerbe­gericht. Bei der am 25. November vollzogenen Wahl zum Gewerbe­gericht in Pankow wurde der Berliner Magistratssekretär Brandt als Arbeitgeber gewählt. Brandt hat in Pankow als Nebenerwerb ein photographisches Atelier. Von unsren Genossen wurde Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl des Brandt erhoben mit der Motivierung, daß der Hauptberuf und Haupterwerb des Brandt der eines Kommunalbeamten sei. Der Bezirks­Ausschuß zu Potsdam wies den Einspruch mit folgenden Gründen zurüd:

ach den angestellten Ermittelungen, insbesondere nach dem

amtlichen Berichte des Vorsitzenden des Gewerbegerichts Pantow, ist es in Pankow ortsbekannt, daß Brandt Besizer eines photo­graphischen Ateliers ist und mindestens einen Gehilfen beschäftigt. Die von dem Beschwerdeführer in Zweifel gezogene Arbeitgeber- Eigen­schaft tann deshalb dem Brandt nicht bestritten werden, und es ist unerheblich, daß er außerdem in seinem Hauptberuf noch als Beamter im Dienste der Stadt Berlin steht."

Die Entscheidung des Bezirksausschusses muß befremden, da juristische Gründe gar nicht angegeben sind. Man muß bei diesem Falle in Erwägung ziehen, daß B. bei der Gerichtsschreiberei des Gewerbegerichts in Berlin angestellt ist. Wie, wenn er nun fein Atelier in Berlin hätte und dort, wo er amtlich beschäftigt ist, als Arbeitgeber verklagt würde?

Sinne.

Die weitere

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Briefkaften der Redaktion.

Otto Bengsch und andre. Sie find im Irrtum. In der Ver­haben wir über den am Mittwoch wiederholten Vortrag bereits eingehender sammlung war ein Berichterstatter des Vorwärts" anwesend. Uebrigens berichtet, als er am 12. Januar zum erstenmal in einer Versammlung in Moabit gehalten wurde.

Festina lente. Der Brieffaftenonkel bedauert Ihr unverschuldetes Bech und garantiert Ihnen im lokalen Teil des Vorwärts" für Sonntag eine glänzende Genugthuung. Bitte, wiederholen Sie trotz alledem Ihre Anfrage unter derselben Chiffre.

Ein dreimal donnerndes Hoch sendet|

Ernst Pfeiffer Der 487. Bezirk. Dem roten Bäder, Genossen Pfeiffer,

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Jed. Freitag von mittags an:

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15. März, vormitt. 10 Uhr,

Melchiorstr. 15: General: Versammlung. Tagesordnung: 1. Borlegung des Jahresberichts. 2. Bericht der

Revisoren. 3. Verschiedenes. 28206 Der Vorstand. J. A.: Herzhoff, Bors.

Orts- Krankenkasse Schneider. Schneiderinnen

Der Vorstand besteht aus 18 Mit­28065 Berlin , 11 März 1903.

Der Vorstand. Frau Reimann, Vorsitzende. Frau Link, Schriftführerin.

Orts- Krankenkaffe

für das

das Ehepaar Bartsch völlig kalt geftelt war. Gin Töpfergewerbe

zu Berlin . Dienstag, den 17. März 1903,

abends 8 Uhr,

im Lokale Rosenthalerstr. 57:

General- Versammlung.

Tages- Ordnung: Abnahme der Jahresrechnung. Statutenänderung. Verschiedenes.

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Um zahlreiches Erscheinen bittet Der Vorstand.

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Als Opfer dunkler Gerüchte kann der Großschlächtermeister Ernst Barsch gelten, der gestern wegen betrügerischen Bankrotts vor dem Schwurgericht am Landgericht II ſtand. Mit ihm waren feine Che- der frau Jda Barsch und der Großschlächtermeister Reinhold Blum in Wilhelmsberg wegen Beihilfe angeklagt. Barsch betrieb seit etwa 12 Jahren teils in Berlin , teils in andern Orten, gulegt in een und verwandter Gewerbe zu Berlin . zuletzt Neu­Das Geschäft lautet von jetzt ab: Der§ 38 Abfak 1 des Statuts Afrikanischen Blutwein Hohenschönhausen eine Schweineschlächterei en gros. soll nie besonders gut gegangen sein, da sich zahlreiche große Außen­stände als uneinziebar erwiesen; mit Hilfe von Verwandten war gliedern und 9 Stellvertretern." Bartsch aber immer im stande, seinen Verpflichtungen den Vieh­Ende November wurde kommissionären pünktlich nachzukommen. auf dem Viehhofe das Gerücht verbreitet, daß demnächst ein Schläch­ter B. aus Neu- Hohenschönhausen in Konkurs geraten werde". Von wem das Gerücht stammte, ist nicht aufgeklärt; genug, es war da und hatte zur Folge, daß dem Angeklagten Bartsch von den Viehkommissionären der Kredit abgeschnitten wurde. Folge war, daß Buchhalter eines Viehkommissionärs benachrichtigte auf Grund einer Unterhaltung, die er mit Frau Bartsch gehabt hatte, sämtliche Zehlendorf . Was ein Gymnasium alles fein fort! Gläubiger davon, daß B. seine Zahlungen einstelle und auf Antrag eines Gläubigers wurde der Konkurs eröffnet. Am 2. Dezember Am 1. März wurde hier der Grundstein zum hiesigen Gymnasium 1901 erschien der Gerichtsschreiber des zuständigen Amtsgerichts in gelegt. Zwei Weihesprüche von Pastoren bei den üblichen drei der Wohnung des Angeklagten und nahm ihn zu Protokoll über seine Hammerschlägen verdienen der Deffentlichkeit übergeben zu werden. Vermögensverhältnisse. Hierbei soll Barsch falsche Angaben gemacht Herr Pfarrer Kaiser von hier sagte dabei, Chriftum lieb haben und namentliche eine große Summe verschwiegen haben, die er in Ge­ist besser denn alles Wissen. Pfarrer Plaß, Direktor des Berliner meinschaft mit seiner Ehefrau dem Angeklagten Blum zur Auf­Erziehungshauses am Urban, nannte den Bau ein Bollwerk gegen bewahrung übergeben hatte. Die Beweisaufnahme, zu der die die Mächte der Finsternis, die Thron und Altar bedrohen, einen Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Schwindt und Referendar Dr. Vorhof zum ewigen Vaterhause, eine Pflanzstätte freier, selbst Bauer eine Reihe von Entlastungszeugen geladen hatten, gestaltete thätiger, wissenschaftlicher Forschung, nationaler Gefimung und chrift fich für die Angeklagten, insbesondere für die beiden letzten, nicht licher Gesittung. Ein Glück für Zehlendorf , daß wenigstens die ungünstig. Nach den Bekundungen des Konkursverwalters Goedel Pastoren gegenüber dem Umsturz die Augen immer noch offen halten, werden, wenn eine bestrittene Forderung in Höhe von 16 500 m. sonst wäre es für Zehlendorf sehr bedenklich. abzurechnen ist, für die Gläubiger 100 Proz., ivenn jene Forderung Johannisthal . Die Schaffung einer Rektorenstelle an der hiesigen aber anerkannt werden müßte, noch über 60 Proz. herauskommen. Gemeindeschule ist von der Gemeindevertretung beschlossen worden. Auf Grund der Ergebnisse der Beweisaufnahme beantragten die Ver- tag, Dem bisherigen Hauptlehrer wird das Amt als Rektor übertragen; teidiger das Nichtschuldig gegen die drei Angeklagten und die Ge- im bei einem eventuellen späteren Rücktritt desselben muß die Stelle schworenen gaben nach ganz kurzer Beratung ihren Wahrspruch in berger Allee 11-13. Jedes Mitglied Mit der von der diesem Sinne ab. Der Gerichtshof erkannte demgemäß auf Freihat mit einem geprüften Rektor besetzt werden. Regierung geforderten Schaffung einer neuen Lehrstelle erklärt sich die fprechung. Der Angeklagte Barsch hatte über 2 Monate in Gemeindevertretung einverstanden, wenn die Regierung die nötigen Untersuchungshaft gefeffen, aus welcher er f. 3. gegen Sicherheits­Writtel bewilligt und die Stelle mit einem Lehrer, anstatt der vor- leistung in Höhe von 10 000 M. entlassen worden ist. geschlagenen Lehrerin, bejezt, um einmal mehr Lehrstunden zu er Ungültige Polizeiverordnung. Eine Oberpräsidial- Borordnung zielen und um dann auch die frei werdende Dienstwohnung wieder für Schlesien vom 8. Oktober 1883 schreibt vor, daß, wer mit Hilfe jezige Inhaberin derselben, zu von Pferd und Wagen ein Gewerbe im Umherziehen betreibt, all­dief Lehrerin, dieselbe aufgeben muß, weil die Regierung nicht monatlich seine Pferde von einem beamteten Tierarzt untersuchen duldet, daß die unverheiratete mit Lehrerin mehreren lassen muß und ein Kontrollbuch bei sich zu führen hat, worin der unverheirateten Lehrern unter einem Dache wohnt. Ein für die Untersuchungsbefund angegeben sei. Wegen Vergehens gegen diese Kirche recht bezeichnendes Verhältnis besteht hier zwischen der Vorschriften war ein Herr Broziat angeklagt worden, er wurde jedoch Kirchengemeinde und der Schule über die Aula im Schulgebäude freigesprochen und das Kammergericht verwarf die hiergegen einge­hat nämlich die Schule tein Verfügungsrecht, da die Kirchengemeinde legte Revision der Staatsanwaltschaft mit folgender Begründung: dasselbe für sich in Anspruch nimmt. Sie leitet dies vermeintliche Jene Vorschriften der Polizeiverordnung des Oberpräsidenten seien dient daraus her, daß die Regierung zum Bau des Schulgebäudes rechts ungültig. denn sie verstießen gegen das Reich Dr. Simmel, Str. 41. Abholen und Wiederbringen der Betten 10 000 M. unter der Bedingung beigesteuert haben soll, daß die Viehfeuchengeset. Nun sage die Staatsanwaltschaft, sie habe gar Aula zu kirchlichen Zwecken benutzt werden könne.. Unmöglich nicht behauptet, daß die Verordnung ihre rechtliche Grundlage im fann doch die Rgierung damit bezweckt haben wollen, der Kirchengemeinde Viehseuchengeset habe, sondern, daß sie sie in den§§ 6 und 12 des das alleinige Verfügungsrecht über die Aula zu übertragen. Polizei- Verwaltungsgesetzes finde. Dem sei entgegen zu halten, 10-2, 5-7. Sonntags 10-12 2-4. Retzlaff, Buttfedern Specialgesch., So wird denn auch der Gesangsunterricht in den unteren Klassen, daß allerdings auf Grund der§§ 6 und 12 des Polizei- Verwaltungs­bei welchen zwei Klassen zusammengelegt werden, in einem Klaffen gefebes im Rahmen des§ 10 II 17 Allgemeinen Landrechts Polizei­zimmer erteilt, so daß über hundert Kinder in einem Zimmer zu Verordnungen zur Abwendung einer Gefahr erlassen werden könnten. sammen gepfercht eine Stunde aushalten müssen, ein großer Teil Alls eine solche drohende Gefahr könne nun hier nur die Verbreitung Eingang Thaerstraße, vor der Schwarzen Brücke. davon stehend. Unfre Vertreter werden jedenfalls das Ihrige thun, von Vichseuchen in Frage kommen. Diese Materie sei aber er­um diesem Mißstand zu beseitigen. schöpfend durch das Reichs- Vichfeuchengefes geregelt, so daß auf Rindfleisch gefocht Pfd. 30 Pf. Die Schmargendorfer Gemeindevertretung überwies in ihrer diesem Gebiete( neben den etwa durch dies Gesetz zugelassenen Sigung am 9. d. M. das ausgearbeitete Projekt zum Bau einer Verordnungen) Polizei verordnungen nicht zulässig Schweinefleisch dto. Brühe gratis. Turnhalle, die mit einem Feuerwehrdepot und einem Desinfektions- feien. Verantwortl. Redakteur: Carl Leid in Berlin . Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruderei und Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. üdruderei

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