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Nr. 71. 20. Jahrgang.

1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Reichstag .

291. Sigung. Dienstag, den 24. März 1903

nachmittags 1 Uhr.

Am Bundesratstische: Nieberding.

Mittwoch, 25. März 1903.

Abg. Stadthagen ( fortfahrend):

Die dritte Etatsberatung wird fortgesezt beim weiter ungehinderten Verkehr des Angeklagten mit seinem Ber - es sei auch nicht zulässig, hier den Mann anzuflagen. Solange unsre

Justiz- Etat.

Abg. Bassermann( natl.)

fragt an, wie es mit dem Gesetz betreffend Schuh der Bauhand­werker durch Sicherung der Bauforderungen stehe. In Destreich ist bereits 1899 ein solches Gesetz fertiggestellt worden. Den Bau­handwerkern die Früchte ihrer Arbeit zu sichern gegen die Schwindeleien der Bauspekulanten ist eine der wichtigsten Forde­rungen der Mittelstandspolitik.

Staatssekretär Nieberding:

Abg. v. Dziembowsky- Pomian( Pole)

Staatssekretär Nieberding: Mir ist eine derartige Verfügung oder Anordnung in irgend einem deutschen Staate nicht bekannt und es wäre Aufgabe des Herrn Antragstellers gewesen, wenn ihm folche Verfügungen bekannt sind, sie hier vorzutragen.

Abg. Thiele( Soc.)

int

Berufung in Strafsachen ein und verbreitet sich über den Gesetz­Abg. Beckh- Koburg( frf. Vp.) tritt für die Wiedereinführung der entwurf zur Sicherung der Forderungen der Bauhandwerker.

trag Dr. v. Dziembowski- Bomian.

Abg. Stadthagen ( Soc., auf der Tribüne sehr schwer verständlich): Eine Vermehrung der Richter an sich fann nichts nüßen für die Daß ein Verbrechen vorliegt, habe ich vorhin objektiv geschildert, Güte der Rechtsprechung so lange die Abhängigkeit der Richter in so daß Sie zugeben müssen, daß hier ohne Rücksicht auf den Thäter der Weise bestehen bleibt, wie wir es heute beobachten. Als Garantie der objektive Thatbestand eines Verbrechens vorliegt. Wenn es einer wirklich brauchbaren Rechtspflege müssen wir unter anderm allerdings soweit gehen soll im Deutschen Reiche, daß ein Verbrecher Ausdehnung der Befugnisse des Staatsanwalts, den Zeugen Fragen dann nicht verfolgt werden darf, wenn er eine bestimmte Stellung vorzulegen, auf den Verteidiger und den Angeschuldigten verlangen, im Staate einnimmt, dann allerdings wäre es richtig zu sagen, teidiger, Schadensersatz für ungerechtfertigte Untersuchungshaft. Wie Gefeße keinen Unterschied machen, ob der Mann Minister ist oder ein es heute mit der Abhängigkeit unfrer Richter bestellt ist, beweist einfacher Mann, solange bin ich berechtigt, hier zu sagen, daß der, die Versehung des Kammergerichtsrats Havenstein von einem Straffenat der Verbrechen begangen hat, auch verfolgt werden soll. Das ist an einen Civilsenat, die gegen den Willen des Betreffenden erfolgt mein gutes Recht, was ich hier als Abgeordneter habe, und dieses ist. Man sagt Herrn Havenstein nach, daß durch seinen Einfluß ver- Recht lasse ich mir nicht nehmen. Daher fordere ich auf, daß gegen fchiedene Polizeiverordnungen, besonders in den Ostmarken, für un die verschiedenen Verbrecher, die ich genannt habe, die zugleich Beamte gültig erklärt worden seien. fchiedenen Fällen das Spitzelunwesen. Ein Spizel Namenlos trat an Socialdemokraten.) Redner beleuchtet hierauf an ver- sind, endlich die notwendigen Schritte gethan werden.( Bravo ! bei den unfren Genossen Wasewiz heran, um von ihm Mitteilungen über die Verhandlungen der Brandenburger Agitationskommission zu erhalten. Wasewizz ging scheinbar auf dies Anerbieten ein, und als der Spizzel Die Regelung dieser Frage ist so schwierig, daß sich bisher Namenlos ihm das Judasgeld zahlen wollte, forderte er ihn auf, mit feine Uebereinstimmung der Meinungen über den Weg, der zur zur Polizei zu kommen, damit sein Name festgestellt werde. Auf Abg. Dr. v. Komierowski( Pole) befürwortet nochmals den An­Sicherung der Bauforderungen am besten geeignet ist, noch nicht der Polizei aber weigerte man sich, den Namen des Spitzels festzustellen. hat erzielen lassen. Es liegen zwei ganz verschiedene Entwürfe vor Man erklärte nur, der Mann sei Polizeibeamter. Der Erste Staats- fremde Namen bei der Eintragung in deutsche Standesregister anders Staatsekretär Dr. Nieberding: Es ist doch gerechtfertigt, daß und zur Zeit werden die Aeußerungen über diese Entwürfe zu anwalt lehnte die Erhebung der Anklage ab mit der Begründung, behandelt werden als deutsche. Der Standpunkt der preußischen sammengestellt. Damit fonnte nicht früher begonnen werden, weil daß das Angebot, Spigeldienste zu leisten, an sich nicht beleidigend Verwaltung, den Minister Freiherr v. Hammerstein im Abgeordneten wir erst die Verhandlungen des Juristentages abwarten mußten. fei, es fönne erst beleidigend werden durch hinzutretende weitere Berwaltung, den Minister Freiherr v. Hammerstein im Abgeordneten Sobald die Zusammenstellung erfolgt ist, wird die preußische Re- Umstände. Ich bitte den Staatssekretär dringend, dieser staats- haus ausgesprochen hat, ist der, daß in der Regel die Namen mit Haus ausgesprochen hat, ist der, daß in der Regel die Namen mit gierung mit ihren Vorschlägen an den Bundesrat gehen. anwaltschaftlichen Moral entgegenzutreten. Was alle anständigen der Endung ki " eingetragen werden und nur ausnahmsweise, wenn Menschen als im höchsten Grade unsittlich empfinden, darin sieht der es sich um Namen von nachweislich polnischem Ursprung handelt, bittet um Annahme einer Resolution, wodurch die verbündeten Re- Staatsanwalt nichts Beleidigendes, ebensowenig wie in den Schimpf mit der Endung ka". Die Standesbeamten sind aber nicht ver­gierungen ersucht werden, die Landesregierungen zu veranlassen, bei wörtern, die der Spigel zu Wajewitz geäußert hatte. Das Verhalten Pflichtet, ohne weiteres die Namen in der ihnen von den Polen an­Eintragung der Familiennamen weiblicher Personen dem von der des Staatsanwaltes bedeutet einen frassen Verstoß gegen die Strafgegebenen Form einzutragen. Dadurch würde der polnischen Agitation Kommission unter Zustimmung der Regierungsvertreter einstimmig gefese wie gegen die Geseze der Logik und der Moral. Die von ihm Vorschub geleistet werden. festgestellten Grundsatz, daß der§ 1616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gegebene Belehrung ist weiterhin eine ungeheuerliche Neberhebung eines der Staatssekretär für völlig gegenstandslos. Die Herren Polen Abg. v. Tiedemann( Rp.): Ich halte die Resolution ebenso wie weder die Frau und Töchter eines polnischen Vaters hindere, den Akademikers über einen einfachen Mann, die Ueberhebung des Schutz- wollen die Sache zu einer Haupt- und Staatsaltion machen, aus Namen ihres Vaters mit der Endung" a" zu führen, noch auch patrons der Unredlichkeit und der Spigelei gegenüber einem an einer Mücke einen Elefanten machen.( Dhol bei den Polen .) Etwaige den Standesbeamten hindere, den Namen in dieser Form in ständigen Menschen, der Rechtsschutz verlangt. Man könnte die Standesregister einzutragen, noch weniger aber dem Standes- danach auch einem Staatsanwalte Spieldienste anbieten und ihn mit Erledigung finden. Die Tendenz der Resolution billige ich durch­Berstöße der Standesbeamten könnten im Beschwerdewege ihre beamten ein Recht gebe, die Eintragung des Namens auf a" ab- ähnlichen Schimpfworten belegen, ohne daß er es für beleidigend Erledigung finden. Die Tendenz der Resolution billige ich durch­aus, sie entspricht der polnischen Gepflogenheit. Da sie aber ganz Der Oberstaatsanwalt machte sich nicht ganz zulehnen durchweg durchzuführen und etwaige mit diesem Grund- halten dürfte. fah in Widerspruch stehende Anordnungen in den Partikularstaaten diese Argumentation zu eigen, aber er hielt ein Einschreiten unnötig ist, bitte ich Sie, die Resolution abzulehnen.( Bravo ! aufzuheben. von Amtswegen öffentlichen Interesse rechts.) für nicht er= forderlich. Das ist eine trasse Verhöhnung unsrer Reichs­Abg. Dr. v. Dziembowski- Pomian( Pole): Es bestehen allgemeine gefeße, Spißel wenn die Polizei- und richterlichen Behörden derartige Verfügungen der Minister des Innern und der Justiz in Preußen deren Namen übrigens festgestellt sind entziehen. Die Institution der politischen Spigel bildet eine Schmach und dem Willen des Reichstags. Deshalb hatten wir ein Recht zur und Sachsen , wonach die Eintragung auf ka" in der Regel nicht der Bestrafung geschehen soll. Das widerspricht dem Geist der Reichs- Gesetzgebung unfrer Nation, aber man glaubt sie nicht entbehren zu können, und Einbringung dieser Resolution. Wie soll nachgewiesen werden, daß man fürchtet sie. Der berüchtigte Normann- Schumann konnte sich ein Name polnischen Ursprungs ist und wie sich die Großmutter bringt ein Urteil des Reichsgerichts zur Sprache, das die Immunität unangefochten aufhalten. Die Reichsbehörden und auch der Reichs der Regel gar nicht geschrieben haben.( Heiterkeit.) Durch diese falsche trotz der gegen ihn erlassenen Steckbriefe wiederholt in Berlin einer Einzutragenden geschrieben hat? Die Großmutter wird sich in der Abgeordneten bedrohe. Durch die lex Rintelen ist 1893 der§ 69 tanzler glauben so viel von ihm zu befürchten zu haben, daß sie Endung für Frauen etabliert man geradezu ein drittes Geschlecht! des Strafgesetzbuches dahin abgeändert worden, daß die Verjährung ihm ruhig Privattlagen in Deutschland anhängig machen laffen.( Große Heiterfeit.) Wie sollen Brautleute den Nachweis führen? ruht, sobald auf Grund gefeßlicher Bestimmungen die Straf Dieser Herr ist jetzt soweit gegangen, unter Beweis zu stellen, daß die Die Hochzeit kann doch nicht verschoben werden, die Gäste sind ein­( Große Heiterkeit.) Wie follen Brautleute den Nachweis führen? verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann. Das Majestätsbeleidigungen, die er begangen haben sollte, in Wirklichkeit Die Hochzeit kann doch nicht verschoben werden, die Gäste sind ein­Reichsgericht hat nun in einem vor zwei Jahren gegen mich ge- vom Grafen Waldersee begangen seien. Politische Spigel können bei geladen!( Heiterkeit.) Herr v. Tiedemann übt geradezu einen un­führten Prozeß entschieden, daß es ganz gleichgültig sei, ob die uns ja thun und sagen, was sie wollen. moralischen Zwang aus!( Große Heiterfeit.) Wahren Sie durch An­Strafverfolgung des Abgeordneten durch die Staatsanwaltschaft. nachgesucht worden sei oder nicht. Die Verjährung ruhe ohne weiteres der Minister v. Hammerstein im preußischen Abgeordnetenhause keine vollberechtigten Stammesunterschiede der Polen !( Lebhafter Beifall Bezüglich des zweiten Falles, den ich anführen muß, erklärte nahme der Resolution entsprechend den Worten Sr. Majestät die während der Dauer der Session. Diese Auffassung des Reichs- Auskunft geben zu können. Wer aber erklärt, er könne in solcher bei den Polen .) gerichts entspricht weder dem Wortlaut noch den Sinne der Sache nichts thun, macht sich zum Begünstiger derfelben. Die bürger- seitigung des urkundlichen Nachweises des polnischen Namens­Staatssekretär Dr. Nieberding: Die Refolution bezweckt die Bes lex Rintelen. Jene Aenderung ist nur deshalb getroffen, liche Preise und die bürgerlichen Barteien versagen gegenüber solchen ursprungs, wie es die Ministerialerlasse in Preußen und Sachsen weil nach den damals bestehenden Rechtszuständen die Verjährung Spigeleien in ihrer Stritit vollständig. Was gedenkt der Herr auch dann eingetreten war, wenn die Genehmigung zur Straf Staatssekretär zu thun gegenüber dieser Unterminierung unsrer verlangen. Auf diese Beseitigung werden sich die preußische und die verfolgung eines Abgeordneten während der Sessionsdauer eingeholt Gerechtigkeit? sächsische Regierung nie einlassen. worden war und wenn von dem Zeitpunkte der Versagung an bis zum Stattfinden des Termins eine längere als sechsmonatliche Frist boten des Vorwärts" unternommenen Spizelversuch eingehend dar. Redner legt des weitern den gegenüber einem Redaktions­Abg. Schmidt- Frankfurt( Soc.): verstrichen war. Redner macht darauf aufmerksam, daß es heute Besonders erfundigte sich der Spigel, wer im Vorwärts" die italies einer gesehlichen Regelung des Strafvollzugs hingewiesen worden. Der Schon in der zweiten Lesung ist wiederholt auf die Notwendigkeit auch während der Dauer des Reichstages möglich sei, daß die Straf nischen Sachen überfeße und was eigentlich der Redakteur thue, der Staatssekretär erklärte, man wolle sich ins Einvernehmen setzen mit den verfolgung nicht begonnen oder fortgesetzt werden könne, es braucht eben nur die Strafverfolgung nachgesucht zu werden." Borwärts" veröffentlicht und ein paar Tage lang ist die Aufforderung vollzuges. Nach einer Blätternotig foll jetzt in Breußen ein Erlaß so dick sei und in Schöneberg wohne. Die ganze Sachlage ist im Bundesregierungen wegen einer einheitlichen Regelung des Strafs Redner weist weiter darauf hin, in welche außer im Vorwärts" veröffentlicht worden, die 60 M., die dem Vorwärts-" ordentlich schwierige Lage alle die Reichstags- Abgeordneten tämen, boten bestehen, wonach den Redakteuren geistige Beschäftigung gestattet sein als Lohn welche bei mehrjähriger Sessionsdauer erst nach Schluß der Session gezahlt worden waren, abzuholen. Das Geld ist nicht abgeholt, Arbeit leisten. Ferner sollen sie nicht mehr die Zellen zu reinigen für Verrat von Redaktions- Geheinmissen soll, wenn sie ein Entgelt für die dadurch entgangene gewerbliche erfahren, welche Klagen gegen fie inzwischen angeftrengt worden find. fondern schließlich der socialdemokratischen Parteitasse übergeben brauchen und eine Zeitung halten dürfen. Ich selbst erhielt, als ich In vielen Fällen wird es dann unmöglich sein, Entlastungszeugen worden. Trotzdem aber dieser ganze Fall von Verrat zum Tren- eine Gefängnisstrafe verbüßte, Selbstbeschäftigung, brauchte meine herbeizuführen, so daß die Immunität als ein größerer Nachteil für bruch veröffentlicht worden ist, find weder ein Staatsanwalt noch der Zelle nicht zu reinigen und durfte eine Zeitung lesen. Als aber mein den Abgeordneten wirke.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) preußische Polizei- oder Justizminister strafrechtlich vorgegangen. Freund, der Redakteur Dr. Quard von der Volksstimme", im vorigen Daraus, daß fortgefeht von manchen Gerichten die Genehmigung Unfer Strafgesetzbuch bedroht denjenigen mit Zuchthaus, der obgleich Sommer zum zweitenmal eine Gefängnisstrafe von zwei Wochen dieser Strafverfolgung der Abgeordneten bei dem Reichstage ber es Amt fein langt wird, geht hervor, daß nicht alle Gerichte und Staatsbare Handlungen nicht erforscht. ist, doch ihm bekannt gewordene straf erhielt, erklärte ihr von vornherein der Staatsanwalt, daß er zum anivalte die Auffaffung des Reichsgerichts teilen. Hier ist dringend minister nun hat Der preußische Polizei- letztenmal Selbstbeschäftigung gewährt bekomme. Der Gefängnise notwendig, daß die Regierung zu dieser Frage Stellung nimmt. er gebe über den Fall keine Auskunft. Wer soll denn vorgehen, wo äußerst rigorös und verbot ihm das Halten einer Zeitung. Man wollte ihm hat im preußischen Abgeordnetenhause erklärt, direktor Migula behandelte ihn im Gegensatz zum früheren Direktor ( Zustimmung bei den Socialdemokraten.) Ebenso ist notwendig die Einführung der Berufung in Straf- och dem Staatsanwalt bei uns allein das Recht zufteht, Anklage fogar die Besuche seiner Frau verwehren. Er konnte die Gefängniskoſt zu erheben gegen diese Lumpen, die versuchen, ehrliche Leute zu nicht vertragen und wurde schließlich ernstlich frank. Er mußte mit fachen. Neuerdings liegt ein Urteil gegen einen meiner Kollegen gemeinen Handlungen zu bewegen. Gegen solche Lumpen geht die Verbrechern zusammen auf einem Hofe spazieren gehen, weil der vor, das einfach zum Himmel schreit. Der betreffende Stollege hatte föniglich preußische Staatsanwaltschaft und Polizei nicht vor, obwohl Direktor die Befürchtung aussprach, er tönnte sonst über die Mauer im Boltsblatt" für Halle eine Notiz aufgenommen, nach welcher es das Gesetz verlangt. Herr Staatssekretär, wollen Sie nicht eine entwischen! Das fennzeichnet den Geist der jetzigen Gefängnis­bei einer Maschinenfabrik ein Arbeiter Beiträge zu einem Reichserefution versuchen gegen den Polizeiminister von Preußen verwaltung. In Hessen , wo der Strafvollzug vom Ministerium aus Jubiläumsgeschent an einen Meister gesammelt, aber nicht recht- und den Ersten Staatsanwalt, zeitig abgeliefert hatte. sie zu veranlaffen, geregelt wird, hat ein Kollege von der Voltsstimme" eine humanere Diese Notiz der Redaktion das Rechte ivar von einem durchaus glaubwürdigen Gewährsmann zugegangen. fetretär der Ich fürchte, Herr Staats- Behandlung durchgesetzt. Nun stellte sich heraus, daß einige Angaben der Wahrheit nicht ent- bas. Wir müssen verlangen, daß dieser Schandfleck an der Gesittung die Stimmen der Nationalliberalen und eines Teils der Konservativen hat dazu nicht die Mittel, und ich bedauere Die Resolution des Abg. v. Dziembowski Pomian wird gegen sprachen. Die Redaktion hat in loyalster Weise ihre als falsch Deutschlands öffentlich gebrandmarkt werde. Wenn man es vielleicht erwiesenen Behauptungen zurückgenommen und der Betreffende hat verstehen oder entschuldigen kann, daß jemand, der besonders arm mir selbst erklärt, er wolle nach der ihm gewordenen Genugthuung ist, sich zu einer Zumperei Hergiebt, so kann es doch unter feinen Es folgt die früher ausgesetzte Abstimmung über eine Reihe von den Strafantrag zurückziehen. Er hat das nicht gethan, und zwar umständen gebilligt oder entschuldigt werden, wenn das Geld der Resolutionen zum Etat. hat in gewissem Sinne der Vorsitzende des Gerichts ihm davon ab- Steuerzahler dazu mißbraucht wird, um Verbrechen begehen zu lassen, ehl zu Herrnsheim ( natl.), Trimborn( C.), wonach die Mit großer Mehrheit angenommen wird eine Resolution geraten.( Hört! hört! bei den Socialdemokraten.) Das Urteil Tautete auf ein Jahr Gefängnis.( Hört! hört! bei den Social, u Verbrechen aufzureizen und dann nachher mit Vorlagen 3 Bewerbe- Ordnung wie folgt abgeändert werden soll:" wonach die tommen, indem man erdichtete Verbrechen zum demokraten.) Das ist ein unerhörtes Urteil im Vergleich mit den nimmt, um neue Gesetze gegen die Arbeiterklasse zu machen. milden Strafen, die gegen Polizeibeamte wegen schwerer Amts­überschreitungen oder gegen staatsanwaltliche Mißgriffe verhängt Ich flage an den Polizeiminister von Preußen der Begünstigung der worden sind. In dem Urteil wird wie zum Sohne ausgeführt, daß Berbrechen, die ich hier geschildert habe, ich muß dieselbe Anklage die focialdemokratische Presse sich in der Regel beschwere, die Ehre erheben gegen...( Glocke des Präsidenten.)

zu thun!

Vicepräsident Graf Stolberg:

Abg. Stadthagen( fortfahrend):

"

des Arbeiters werde nicht genügend geschüßt; das wolle man in dem vorliegenden Falle thun. Die meisten von Ihnen( nach rechts) wissen gar nicht, was ein Jahr Gefängnis bedeutet. Ich habe zwei Herr Abgeordneter, Sie haben gesagt, Sie flagen den preußischen Jahre wegen Breßbergehen in verschiedenen Gefängnissen zubringen Minister an der Begünstigung von Verbrechen. Das ist nicht zu­müssen. Ich kann nur sagen, daß eine so lange Einsperrung von lässig. Menschen, die gewöhnt sind, mit andren im geistigen Verkehr zu stehen, einem moralischen Mord gleichkommt. Bestünde die Berufung in Straffachen, so wäre so etwas unmöglich. Selbst wenn die Be Seiterkeit.) rufungskammer aus den gleichen Richtern zusammengesetzt wäre, würde ein wesentlich milderes Urteil gefällt worden sein. Solche Vicepräsident Graf Stolberg( in großer Erregung die Glocke schwingend): Urteile lassen erkennen, daß manche Richter die Rechtsprechung als feile Dirue der Staatsraison auffassen.( Bravo ! bei den Social- schuldigen, ist nicht zulässig, ich rufe Sie zur Ordnung. Daß Sie einen Minister der Begünstigung von Verbrechen be­

demokraten.)

Daß das Verbrechen nicht zulässig ist, weiß ich...( Stürmische

Abg. Crüger( frf. Vp.) tritt für die Einführung der Berufung in Abg. Stadthagen( Soc.): Straffachen ein. Redner beschivert sich weiter darüber, daß in Herr Präsident, es ist zulässig von dieser Tribüne aus die Wahrheit Hamburg der Senat einem Institut verboten habe, den Ramen zu sagen. Ich habe den ganzen Sachverhalt dargelegt und erklärt: " Sparkasse " zu führen. Hierfür fehle jede gesegliche Grundlage. das sind die objektiven Merkmale des Verbrechens, und ob zehnmal Staatssekretär im Reichs- Justizamt Nieberding: Ob das Vor- ein Minister das gethan hat oder ein andrer, es muß gestattet sein, gehen des hamburgischen Senats in den besonderen hamburgischen hier auch Anklage zu erheben gegen den Minister, wo steht es auch Berhältnissen begründet ist oder nicht, unterliegt nicht meiner Zu in Ihrer neuen Geschäftsordnung, daß es nicht gestattet ist, hier ständigkeit. Es fan sich nur um die Frage handeln, ob hier ein die Wahrheit zu sagen. Widerspruch mit der Reichsgesetzgebung vorliegt. Das ist nach meiner Auffassung nicht der Fall.

Vicepräsident Graf Stolberg: Sie haben wiederum den Minister

angenommen.

"

D

Junge Leute zwischen 14 und 18 Jahren dürfen in Fabriken nicht länger als 10 Stunden beschäftigt werden. Die Beschäftigung von Arbeiterinnen über 18 Jahren darf die Dauer von 10 Stunden, an den Vorabenden von Sonn- und Festtagen die Dauer von 9 Stunden nicht überschreiten. Jugendlichen Arbeitern und Arbeiterinnen darf Arbeit nach Hause nicht mitgegeben werden. Für bestimmte Industriezweige sind Ausnahmen hiervon zulässig."

Abgelehnt wird gegen die Stimmen der Socialdemokraten die Resolution Albrecht und Genoffen( Soc.) auf Errichtung von Be­triebsaufsichtsbehörden mit Arbeiterbeigeordneten.

Gegen die Stimmen der Konservativen und eines Teils der Nationalliberalen angenommen wird eine Reso­lution Gröber( C.), die für die nächste Session Vorlegung eines Gefeßentivurfes verlangt, durch den die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs ge­regelt wird, und eine Resolution Röside Dessau( frs. Vg.) auf Vorlegung eines Gefeßentwurfs, wonach Berufsvereine ihre Bestrebungen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter auch auf Ver­änderungen der Gesetzgebung richten dürfen.

Dr. Jäger( C.), wodurch die Regierung ersucht wird, eine Uebersicht Mit großer Mehrheit angenommen wird eine Resolution über das auf dem Gebiet der Wohnungspolitik bisher Geleistete vorzulegen.

des allgemeinen zehnstündigen Magimalarbeitstages. Dagegen stimmen Abgelehnt wird die Resolution Stößel( C.) auf Einführung die Freisinnigen, die Mehrheit der Nationalliberalen und die Konservativen. Ebenso wird abgelehnt die Resolution Sachse( Soc.) auf Unter­

Abg. Schmidt- Warburg( C.) schließt sich dem Verlangen der der Begünstigung eines Verbrechens angeklagt und ich rufe Sie ftügung der Kommission zur Bekämpfung der Wurmkrankheit durch Einführung der Berufung in Straffachen an und erklärt sich gegen zum zweiten Male zur Ordnung und mache Sie auf die geschäftswissenschaftliche und finanzielle Kräfte des Reiches. Dagegen stimmt die vom Abg. Dr. Spahn in der zweiten Lesung geforderte Erhöhung ordnungsmäßigen Folgen eines dritten Ordnungsrufes auf das Centrum, die Konservativen und der größte Teil der National­der Revisionssumme beim Reichsgericht auf 3000 M. merksam.

liberalen.