Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 105.
Parlamentsberichte.
Abgeordnetenhaus.
56. Sigung vom 4. mai, 11 Uhr.
Am Ministertische: Graf Eulenburg , v. Bötticher, Miquel, von Berlepsch und Kommissarien. In dritter Berathung genehmigt das Haus zunächst den Nachtragsetat für 1892-93( betr. das Gehalt des Ministerpräsidenten) ohne Debatte. Es folgt die Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetzentwurfes, betr. Die Abänderung einzelner Bestimmungen des allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865, und zwar wird zunächst§ 80e( entsprechend§ 134c der Gewerbe- Ordnung), wonach die Arbeitsordnung für beide Theile rechtsverbindlich ist, ohne Nach§ 80 f soll die Arbeitsordnung den auf dem betreffenden Bergwerke beschäftigten großjährigen Arbeitern nnd wo ein ständiger Arbeiterausschuß besteht, diesem zur Aeußerung vorgelegt werden.
Debatte angenommen.
werden kann.
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Donnerstag, den 5. Mai 1892.
die Aenderung des bisherigen Zustandes im Jnteresse des Arbeiters hat der Abg. Stöbel hinreichendes Material beigebracht. Der Wiederkehr derartiger Betrugsfälle wünschen wir vorzubeugen und deshalb empfehlen wir Ihnen nach dem Antrage Hize die Wiederherstellung der Regierungsvorlage.( Beifall links.)
9. Jahrg.
Bezüglich der letzten Bestimmung, wonach Abzüge für Waschabgänge, Halden und sonstige beim Absatz der Produkte gegen die Fördermenge sich ergebende Verluste nicht gemacht werden dürfen, weist
Abg. Grimm- Wiesbaden darauf hin, daß bei Eisenerz- BergAbg. Hammacher: Gäbe es nicht ohnehin schon eine volle werken, von denen er schon vorher gesprochen, die Löhne gezahlt Garantie gegen Mißbrauch und Betrug seitens der Grubenbesizer, werden nicht nach der Fördermenge, sondern nach der sich nachher so trüge ich gar kein Bedenken, eine Bestimmung in das Gesetz herausstellenden Aufbereitungsmenge, und fragt an, ob die in aufzunehmen, wonach die Fördergefäße sämmtlich denselben Rede stehende Vorschrift in irgend einer Beziehung diesen Werken Raum bezw. dasselbe Gewicht haben müssen. Aber ein Bedürfniß ein Hinderniß bereite. hierzu ist nicht vorhanden. Der von Herrn Stößel erwähnte Ministerialdirektor Freund: Durch die bezügliche VorFall pafsirte zu einer Zeit, als eine bergpolizeiliche Vorschrift schrift soll diese Art der Lohnzahlung nicht unmöglich gemacht nicht bestand, daß auf jedem Fördergefäß der Raum angegeben werden. Wo die Gedinge geschlossen werden auf die Menge werden muß. Kann danach nicht jeder Arbeiter selbst seine der zur Aufbereitung gelangenden Erze, wobei es also nicht darLeistungen überwachen und sich gegen den Betrug seitens der auf antommt, wieviel Rohmaterial gefördert wird, fönnen natürBergverwaltung schützen? Wozu nun die Werke absolut dagu lich keine Abzüge gemacht werden; wo aber Gedinge auf ge= nöthigen, nur Gefäße von demselben Raum und Gewicht anzu- förderte Mengen abgeschlossen werden, können solche Abzüge für wenden? Der betriebstechnischen Seite stelle ich die ökonomische Verluste stattfinden. entgegen. Die Bewegung in der Verwendung von Fördergefäßen§ 80k wird nach den Anträgen der Kommission genehmigt. ist noch nicht abgeschlossen. Dies Betriebsmaterial der Gruben Die§§ 81, 82, 83, 83 a und 84, welche die Kündigungsfrist 2c. würde vollständig entwerthet werden, wenn man einheit- betreffen, werden ohne Debatte genehmigt. Eine Ausnahme davon liche Gewichtsbestimmung einführte.
Nach§ 85 sollen die Bergwerksbesizer großjährige Arbeiter,
Abg. Grimm Wiesbaden( natl.): Die Vorlage bezieht sich ganz einseitig auf den Kohlenbergbau und nimmt auf den so wichtigen Erzbau gar keine Rücksicht. In den Eisenerzgruben wäre nur aus betriebstechnischen, nicht aber aus ökono- von denen sie wissen, daß sie früher schon im Bergbau beschäftigt an der Lahn , Dill und in den benachbarten Gegenden findet der mischen Rücksichten zulässig. Der Arbeiter tann selbst gewesen sind, nicht annehmen ohne Zeugniß des früheren ArbeitBetrieb in den einzelnen Gruben mit nur sehr wenigen Leuten, kontrolliren, ob das Gefäß richtig ist, und die Bergbehörden gebers beziv. der Polizeibehörde. Die Abgg. Hige und Gen. beantragen, daß die Bergwerkspit zwei bis drei, statt. Nun soll die Arbeitsordnung nach der würden auf eine desfallsige Beschwerde des Bergarbeiters eine Borlage den Arbeitern zur Aeußerung darüber mitgetheilt werden. Kontrolle der Fördergefäße vornehmen. Es bedarf dazu nicht besitzer zu Arbeiten, welche Leben und Gesundheit der Mitarbeiter Fur den Besitzer von 20-25 solcher fleinen Werte ist dies aber einmal der Aichung. Die Verwaltung fann Anordnungen treffen, gefährden können, nur solche Arbeiter heranziehen dürfen, welche schwer durchführbar. Ferner soll der Vorstand der Krankenkasse welche jeden Mißbrauch ausschließen. Der Kommissionsbeschluß den Nachweis der Befähigung dazu erbracht haben. In Steineines Bergwerkbetriebes als Arbeiterausschuß angesehen werden; reicht vollkommen aus, um die Arbeiter gegen Betrug zu schützen. fohlen- Bergwerken sollen als Vollhäuer nur Bergarbeiter be bei so kleinen Betrieben aber bilden die Arbeiter von allen in Minister v. Berlepsch: Es tönnte nach den Ausführungen schäftigt werden, welche eine dreijährige Lehrzeit hinter fich einer Verwaltung befindlichen Gruben eine gemeinschaftliche des Abg. Meyer den Anschein haben, als ob die Regierung die haben. Die näheren Vorschriften soll das Ober- Bergamt erKrantentaffe; soll auch hier der Kassenvorstand als Arbeiter vorgekommenen Betrugsfälle für so bedenklich erachtet hätte, daß laffen. ausschuß gelten? Die einfachste Abhilfe wäre durch die An- ein geseglicher Schutz gegen diese Art des Betruges eingeführt Abg. Hitze( 3.): Die Einrichtung des obligatorischen Abwendung des§ 80 a gegeben, wonach bei kleinen Betrieben von werden müsse. Die Thatsache, daß auf einer Grube in betrüge- fehrscheins ist damit begründet, daß die Arbeitgeber Sicherheit Der Einführung einer Arbeitsordnung überhaupt abgesehen rischer Absicht verschiedene Formen von Förderwagen gewählt haben müssen, ob der Arbeiter befähigt ist, die ihm aufgetragene worden sind, ist nicht aus der Welt zu schaffen. Aber ich er- Arbeit zu leisten. Die Berechtigung dieses Grundes muß ich anMinister v. Berlepsch: G3 ist außer Zweifel, daß§ 80 innere mich nicht, daß in anderen Fällen die Thatsache des Be- erkennen. Andererseits muß ich aber bemerken, daß der Arbeitdie wesentlichste Abhilfe gegen die Bedenken des Vorredners truges der Bergwerksbesitzer konstatirt worden ist. Betrogen wird ja geber in keiner Weise verpflichtet ist, sich an diese Rücksichten zu enthält, aber auch im Uebrigen bin ich nicht im Zweifet, daß das leider überall. Aber Betrug in Handel und Wandel kommt an anderen halten. Diesen Zweck des Abkehrscheins will unser Antrag herbeiGesetz für den nassauischen Erzbergbetrieb Anwendung finden Stellen jedenfalls sehr viel häufiger vor, als seitens der Berg- führen. Der maßgebende Gesichtspunkt ist der der Sicherheit. fann. Auch wenn der Vorstand der gemeinschaftlichen Kranken- werksbefizer ihren Arbeitern gegenüber. Ich stehe nicht an zu Die Gefahr ist groß, daß viele Arbeiter angenommen werden, die taffe mehrerer Gruben als Arbeiterausschuß fungirt, wird der behaupten, daß bei dem Stande der Bergwerksbefizer der Fall nicht die genügende Vorbildung zu ihrer Arbeit besitzen und daZweck des Gesetzes seinem Sinne nach völlig erfüllt. eines Betruges ein so ausnahmsweiser ist, wie in außerordentlich her Leben und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gefährden. Daß § 80f wird genehmigt, ebenso die ebenfalls die Arbeits- wenig anderen gewerbetreibenden Ständen, und aus dem Vor eine gewisse Vorbildung nothwendig ist, wird von keiner Seite Ordnung betreffenden§§ 80g und 80i. tommen solcher einzelnen Fälle hat die Gesetzgebung nun den bestritten, nur die Frage der Durchführung ist schwierig. Es Nach§ 80k der Vorlage sind die Bergwerksbesitzer verpflichtet, Schluß gezogen, daß für die Gewerbetreibenden vorgeschrieben empfiehlt sich auch, speziell beim Steinkohlenbergbau, für die bei der Lohnberechnung auf Grund abgeschlossener Gedinge werden müsse, welches Maßes und Gewichtes man sich beim Bollhäuer die besondere Vorschrift in das Gefeß aufzunehmen, folgende Vorschriften zu beobachten: 1. Bei Berechnung nach Zahl Sandel bedienen müsse. Der Grund, welcher die in Rede daß sie mindestens drei Jahre als Lehrhäuer thätig gewesen sein und Rauminhalt der Fördergefäße sollen auf einer und derselben stehende Bestimmung veranlaßt hat, ist lediglich der, daß man müssen. Ich bitte Sie, unsern Antrag anzunehmen. Minister v. Berlepsch: Für die Anregungen, die mir der Grube oder Grubenabtheilung nur Fördergefäße gleichen Raum- alle Unklarheiten aus den Lohnverhältnissen der Bergwerke beVorredner gegeben hat, bin ich ihm sehr dankbar; sie führen mich inhalts benutzt werden; der Rauminhalt muß vor Beginn des feitigen wollte. Gebrauchs festgestellt werden und an dem Gefäß dauernd Ministerialdirektor Ober- Berghauptmann Freund: Betriebs- aber nicht zu dem Schluß, den Antrag anzunehmen. Die Bedeutlich ersichtlich gemacht werden. 2. Bei Berechnung nach technische Gründe sprechen gegen die Verschiedenartigkeit der deutung dieses Antrages liegt auf der einen Seite in den großen Gewicht muß das Leergewicht jedes einzelnen Gefäßes vor Beginn Fördergefäße. Wenn der Schacht einmal auf Fördergefäße von Gefahren, die die Arbeit im Bergbau mit sich bringt, auf der des Gebrauchs, sowie nach jeder Reparatur festgestellt werden. 10 Bentnern eingerichtet ist, so fann ohne Abänderung des anderen Seite darin, daß die Zahl der beschäftigten Bergarbeiter Wenn nicht jedes einzelne Gefäß gewogen wird, dürfen nur Schachtes nicht zu Fördergefäßen von 15 Bentnern übergegangen sich plötzlich sehr vermehren würde und daß die Rekrutirung Fördergefäße gleicher Form und gleichen Rauminhalts verwendet werden. Deshalb hat die Regierung ihre Vorschläge für zweck- aus Kreisen stattfindet, die in der Regel von der Arbeit werden. 3. Aus betriebstechnischen Gründen können Ausnahmen mäßig gehalten. Wenn aber das Haus nicht darauf eingehen nichts verstehen, da sie aus Provinzen fommen, wo sie mit thun haben, also auch nicht von der Bergbehörde gestattet werden. Für Waschabgänge, will, so wird sie sich der Annahme der Kommissionsbeschlüsse nicht dem Bergbau nichts zu angelernt find. Dieser Umstand ist einer der wesents Halden- und sonstige Verluste soll den Arbeitern kein Abzug ge- widersetzen. Gründe, daß die preußische Bergbau UnfallAbg. Schmieding( natl.): Der große Fortschritt in den lichsten lezten Jahren, daß man von 10- zu 15- Bentnerwagen überging, statistit ungünstigere Verhältnisse aufweist, als die Statistik der wäre durch die Bestimmung der Regierungsvorlage über die meisten anderen Bergbau treibenden Länder. Diese Unfälle entEine oberschlesische stehen nicht nur durch schlagende Wetter, sondern auch durch Fördergefäße unmöglich gemacht worden. Steinfall u. f. w. Die Ursache ist in beiden Fällen in der Regel die Unvorsichtigkeit der Bergleute und der Grund der Unvorsichtigkeit liegt in dem völligen Unvertrautsein mit der Arbeit. Nun ist infolge dieses Umstandes nicht nur bei den Bergbehörden, sondern auch in Kreisen der Bergarbeiter diese Frage schon vielfach erörtert worden. Heute ist die Ansicht ausgesprochen, daß eine Abhilfe nur darin zu suchen sei, daß zur selbständigen Arbeit unter Tage
macht werden dürfen.
Die Kommission beantragt, in Nr. 1 nur zu bestimmen, daß bei Berechnung nach Zahl und Nauminhalt der Rauminhalt der Fördergefäße dauernd und deutlich ersichtlich gemacht werden soll, und in Nr. 2, daß das Leergewicht der Fördergefäße alljährlich Beche würde ein Opfer von 60-70 000 m. bringen müssen, um festgestellt wird, ferner Nr. 3, betr. die Zulassung von Ausnahmen dieser Vorschrift zu genügen. Diese Belastung ist durchaus nicht an den Schluß des§ 80 k zu setzen. durch das Interesse der Arbeiter geboten. Der erste Grundsatz Die Abgg. Hiße und Gen. beantragen die Wiederherstellung der Arbeiterfreundlichkeit ist für mich die Zahlung eines aus der Regierungsvorlage. fömmlichen Sohnes, welcher durch die neue Belastung der ohnehin Abg. Stötzel( 3.): Der vorliegende Paragraph will einen schon hoch belasteten Bergwerke leicht erniedrigt werden könnte. Streitpunkt aus der Welt schaffen, der vielfach zu großen Miß- Ich bitte Sie, die Kommissionsbeschlüsse anzunehmen. helligkeiten Anlaß gab; um so mehr bedauern wir, daß die Kom- Abg. v. Bockelberg( t.): Die Einführung von Förder- nur gelernte Arbeiter zugelassen werden sollen. Die Schwierigkeit mission den guten Willen der Regierung lahm legte. Vor ungefäßen gleichen Rauminhalts ist praktisch unmöglich. Der Berg- der Ausführung dieser als gut erkannten Maßregel ist außergefähr zehn Jahren fand in Dortmund der Germania - Prozeß bau erhielte dadurch eine Ausnahmestellung gegenüber anderen ordentlich groß. Es müßte dazu übergegangen werden, die ganze statt, wo es sich herausstellte, daß den Arbeitern Wagen mit Berufsgenossenschaften. In der Landwirthschaft z. B. werden Masse der Bergarbeiter neu zu organisiren und zu klassifiziren in etwa zwei Zentner Mehrinhalt untergeschoben waren, die zu dem Gefäße verschiedensten Hauminhalts bei der Ernte benutzt. Schlepper, Lehrhäuer und Bollhäuer. Das bedeutet eine völlige Umfür die fleineren Gefäße verabredeten Lohn gefüllt werden Außerdem legen Sie durch die Forderung der Regierungsvorlage fehr des augenblicklichen Zustandes auf den meisten Bergwerken. mußten; daraus entstand dann Aufruhr und infolge dessen der den Bergwerksbesitzern eine ungeheuere finanzielle Laft auf. Wir Wenn man diefe Neu- Organisation wirklich eingeführt hat, entsteht sofort eine neue Schwierigkeit in der Frage der Kontrolle. Prozeß damals fagten die Sachverständigen aus, daß ohne bitten Sie daher, den Antrag abzulehnen. Zweifel das Vorgehen der Grubenvorstände verurtheilt werden Abg. Eberty( dfr.): Die Autorität der Staatsregierung Eine weitere Wirkung der Maßregel wäre die wenigstens übermüsse und sich als Betrug qualifizire. Diese Zustände herrschten wird im vorliegenden Falle zu wenig geachtet. Der Staat mit gangsweise erhebliche Verminderung der Produktion. Das ist aber nicht nur auf einer Grube, sondern sie fommen mehrfach feinen fistalischen Gruben ist der größte Interessent, der selbst ein Moment, das in Erwägung gezogen werden muß, das viel vor. Es ist nun erfreulich, daß§ 80k solche Miß- am Besten wissen muß, wie sehr er durch die Forderung der weniger die Grubenbesitzer und Bergleute hindern wird, ihre Zustände beseitigen will, aber die Beseitigung des Ab- Regierungsvorlage belastet wird. Ab- Regierungsvorlage belastet wird. Einen Unterschied zwischen Stimmung dazu zu geben, als die Konsumenten. Denn erstere und betriebstechnischen Gründen ver- haben schon lange das Bestreben, die Preise der Kohlen hoch zu fages 3 beseitigt den ganzen Vortheil. Ich sehe nicht betriebsökonomischen ein, wenn die Grubenbesitzer die Mißstände verurtheilen, mag ich nicht zu ersehen. Gemäß dem in der kaiserlichen treiben, und dasselbe würde durch eine solche Maßregel unterstützt 17. November 1881 enthaltenen Gedanken werden. Darunter leiden die Konsumenten. Daraus geht hervor,
warum sie sich so gegen den Absatz 3 wehren; ich bitte Sie, Botschaft vom der Staat den Schwächeren gegen den Stärkeren daß diese ganze Sache einer eingehenden Erwägung nach allen
durch Annahme unseres Antrages den Zankapfel aus der Welt will
zur
zu schaffen, die Ablehnung würde das Mißtrauen unter den Arschützen. Wer aber im Arbeitsverhältniß der Schwächere ist, Richtungen hin bedarf und nicht zu frühzeitig in die Geſetzgebung aufgenommen werden kann. Ein Fehler ist es, eine be= beitern nicht nur vermehren, sondern es auch dort hervorrufen, braucht in diesem Hause nicht ausgeführt zu werden. wo bisher noch keins bestand. Ministerialdirefor Ober- Berghauptmann Freund: Wo der stimmte Zeit als Lehrzeit für alle Häuer im Gesetz vorzuschreiben. Abg. Ritter( ft.): Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen Lohn nach Zahl und Inhalt der Fördergefäße ermittelt wird, be Das geht viel zu weit. Das Wesentlichste ist, daß jeder Bergzur selbständigen Bergarbeit zugelassen und den Kommissionsvorschlag anzunehmen. Es handelt sich hier stehen überall gleiche Wagen.( Hört, hört! links.) Wenn es mann nicht eher gar nicht um Gegensätze zwischen Arbeitgeber und Arbeitern, möglich war, von den 10- Zentnerwagen zu 15- Bentnerwagen werden darf, bis er nicht einige Zeit unter erfahrenen Bergleuten fondern nur um eine betriebstechnische Maßregel. Ich sehe auch überzugehen, so wird auch möglich sein, wo jetzt noch Förder- gearbeitet hat. Ueber diesen Punkt besteht allgemeine lebernicht ein, wie aus der Ablehnung des Absatzes 3 Mißtrauen ent- gefäße verschiedenen Rauminhalis angewendet werden, dieselben einstimmung. Es ist für die Gesundheit und das Leben der liehen kann; denn Absatz 1 stellt ausdrücklich fest, daß die Förder- burch folche gleichen Inhalts zu ersetzen. Der Uebergang ift Arbeiter nothwendig, daß von dem Zustand abgegangen wird, gefäße dauernd und deutlich gezeichnet sein müssen, so daß fein freilich nicht ohne weiteres möglich, dazu müßten erst die daß jeder beliebige Arbeiter ohne Weiteres zur schwierigsten ArZweifel über den Rauminhalt entstehen kann. Die Verschieden- Strecken vergrößert werden. Zur Erleichterung des Ueberganges beit zugelassen wird. Dieser Grundsatz hat schon in verschiedenen artigkeit des Abbaues verlangt, daß verschiedene Fördergefäße ist daher in der Regierungsvorlage eine besondere Bestimmung Polizeiverordnungen Ausdruck gefunden; doch bin ich bis heute noch nicht in der Lage, die Wirkungen derselben hier vorzulegen. Derwendet werden; in einer Grube braucht man etwa zuerst vorhanden. Gefäße mit 5 Zentner Inhalt, dann werden auch solche mit Abg. Site( 3.): In der Denkschrift über den Bergarbeiter. Ich halte es jedoch nicht für nöthig, die Gesetzgebung dafür in 6 ftreit ist festgestellt, daß bei der Anwendung von Fördergefäßen Anspruch zu nehmen, sondern halte es für ausreichend, im Wege wendbaren Gefäße abgeschafft und nur solche mit dem größeren verschiedenen Rauminh alts dennoch keine Verschiedenheit in der Polizeiverordnung Abhilfe zu schaffen. Nicht in der GrInhalt beschafft werden sollen, so kann das einer einzigen Grube der Berechnung des Lohnes stattfand. In der Landwirtschaft fenntniß des Uebelstandes, den ich vollkommen anerkenne, liegt Roſten bis zu 70 000 m. veranlassen; davon haben weder die wird der Lohu meist nach dem Gewicht berechnet, und wenn die Schwierigkeit, sondern in der Ausführung der Maßregeln zur Unternehmer, noch die Arbeiter irgend welchen Vortheil. Der nicht, sind die Arbeiter beffer in der Lage, den Inhalt der an Abhilfe. Der wesentlichste Theil der Aufgabe wird auch hier gerade gewendeten Gefäße zu beurtheilen. Wir legen großen Werth auf den Ober- Bergämtern zu überlassen sein. Deshalb bitte ich, den Antrag Hiße abzulehnen. burch seine Erklärungen wedt er das Mißtrauen der Arbeiter. Die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Er hat ja in den Osterferien Vorträge über die Vorlage vor Abg. Cremer- Teltow tritt für die Regierungsvorlage ein. Abg. Bopelins( frt.): Ich sehe nicht ein, warum Abg. Hitze Bergarbeitern gehalten; wenn er das mit dem Mandat als Ab-| Abg. Stötzel( 3.): Wenn die Wagen auf der Brücke aus nicht auch die alte berggesetzliche Bestimmung beibehalten vill, geordneter vereinbar findet, so bitte ich ihn, doch dabei darauf geschüttet werden, kann sich der Aufseher leicht in dem Inhalt daß ein Bergwerks- Unternehmer Leute, von denen er weiß, daß hinzuwirken, daß das Mißtrauen nicht wächst, das halte ich nicht derselben irren. Beim Rechnungsabschluß nach 4 Wochen kann sie schon vorher im Bergbau beschäftigt waren, nur wenn sie ein für gut und nicht für im Sinne eines sozialen Friedens liegend. Der Arbeiter unmöglich mehr nachweisen, daß er au dem und Zeugniß ihres letzten Arbeitgebers besigen, anstellen darf. Sein Abg. Meyer- Berlin : Der Vorredner hat für die von der dem Tage Wagen von dem und dem Inhalt gefördert habe. Antrag erscheint mir nach den Ausführungen des Herrn Ministers Kommission vorgenommene Aenderung den betriebstechnischen Einen Arbeiter in einer Bergarbeiter- Versammlung habe ich zur Zeit nicht annehmbar, ich werde gegen denselben stimmen. Grund Abg. Engels( frk.): Nach den Ausführungen des Herrn angeführt, daß in den Fördergefäßen den Fördergefäßen von veräußern hören, er würde, wenn er einmal den Abg. Ritter spräche, schiedenem Rauminhalt ein bedeutendes Anlagefapital steckt, ihm persönlich sagen, daß sich unter den Arbeitgebern mehr Ministers liegt fein Grund vor, die Kommissionsfassung durch was bei Annahme der Regierungsvorlage entwerthet werden räudige Schafe finden, als unter den Arbeitern. Wenn Sie die vom Abg. Hige vorgeschlagene zu ersetzen, darum bitte ich würde. Dies trifft nicht unter allen Umständen zu, denn die unseren Antrag annehmen, tragen Sie zur Beruhigung der Ar- Sie, diesen leyteren Antrag abzulehnen. Abg. Graf Limburg- Stirum ( t.): Dem in dem Antrag Hitze Staatsregierung hatte einen Uebergangs- Baragraphen vorgesehen, beiter bei und bewahren sie vor der Sozialdemokratie. der es ermöglicht, diejenigen Fördergefäße, welche sich mit dieser Damit schließt die Debatte. In namentlicher Abstimmung enthaltenen Gedanken stehen meine Freunde sehr sympathisch Bestimmung nicht vertragen, alles verbrauchen. Ehrlich wird der Antrag Hige mit 179 gegen 99 Stimmen abgelehnt; gegenüber, wir wünschen für jede Arbeit, in der eine besondere den Nachweis der Befähigung. aß und Gewicht ist die erſte Borauslegung in jedem recht- dagegen ſlimmen Nationalliberale, Freikonservative und Kon: Geschicklichkeit nöthig i Schaffenen Berkehr, und dem ſteht nichts so sehr entgegen, als die fervative mit Ausnahme der Abgeordneten von Hammerstein und wir stimmen aber gegen den Antrag, weil er towelt er die allgemeine Befähigung der Bergarbeiter betrifft Anwendung zu vieler verschiedener Maße und Gewichte! Für Kropatscheck