Nr. 95. 20. Jahrgang.
294. Sigung. Donnerstag, den 23. April 1903, nachmittags 1 Uhr.
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Freitag, 24. April 1903.
§ 3 der Kommissionsbeschlüsse bestimmt, daß von der Ver
Abg. Röfice- Dessau( frs. Vg.): Wenn die Novelle auch noch manche Wünsche unberücksichtigt sicherungspflicht ausgeschlossen sind Personen des Soldatenläßt, so bringt sie doch einige lange geforderte Verbesserungen, standes sowie solche in Betrieben oder im Dienste des Reiches, eines denen wir zustimmen. Die Einbeziehung der in der Landwirtschaft, Staates oder Kommunalverbandes beschäftigten Personen, die in im Gesindedienst und im Handelsgewerbe Beschäftigten wäre Strankheitsfällen Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts oder Lohnes Am Bundesratstische: Graf Posadowsky, Kraette. dringend notwendig, darin sind wir mit dem Vorredner oder Krantenunterstügung mindestens für 13 Wochen nach der ErDie Novelle zum Reichsbeamten Gesez( Pensions - einverstanden, aber es ist mit Sicherheit vorauszusehen, daß, wenn krankung und bei Fortdauer der Erkrankung für weitere 13 Wochen berechtigung der Postbeamten in Ostasien ) wird in dritter Lesung ein solcher Vorschlag die Mehrheit des Hauses finden sollte, die Re- Anspruch auf diese Unterstützung oder auf Gehalt, Penfion, Wartedebattelos angenommen. gierung das Gesetz scheitern lassen würde. Daher müssen wir uns geld oder ähnliche Bezüge mindestens im anderthalbfachen Betrage Es folgt die zweite Lesung der Novelle zum Krankenkassengeses. vorläufig auf das Erreichbare beschränken. Dagegen ist die Ver- des Krankengeldes haben. §1 bestimmt den Kreis der der Versicherungspflicht unterliegenden sicherung des noch nicht dem Gesetz unterstehenden Teils der Abgg. Albrecht( Soc.) und Gen. beantragen, nur solche Personen Personen. Die Novelle läßt diesen Paragraphen des bestehenden Handlungsgehilfen spruchreif und ich werde deshalb für den dieser Kategorien von der Versicherungspflicht auszuschließen, die Gesezes unverändert. Antrag Raab stimmen. Im übrigen werden wir der Resolution zu- Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes oder auf Kranken- UnterAbgg. Albrecht( Soc.) und Gen. beantragen, dem Versicherungs- stimmen, die in der nächsten Novelle die Einbeziehung der ländlichen stützung von mindestens 26 Wochen haben. swang auch folgende Kategorien zu unterwerfen: 1. die in land- und Arbeiter verlangt. Nach den Erklärungen der Regierung Abg. Stadthagen( Soc.) begründet diesen Antrag, der eine Kon forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die als Gesinde ist mit Sicherheit zu erwarten, daß diese Ausdehnung bald sequenz der Ausdehnung der Kranken- Entschädigung von 13 auf beschäftigten Arbeiter, sofern sie nicht einer gleichwertigen landes- erfolgen wird. Ich kann die Herren Socialdemokraten nur 26 Wochen sei. gefeglichen Krankenversicherungspflicht unterliegen; 2. felbständige bitten, sich wenigstens in der Diskussion zu beschränken, sonst Der Antrag wird abgelehnt, ebenso nach kurzer Befürwortung Gewerbetreibende, welche in eignen Betriebsstätten im Auftrage und wird es unmöglich sein, bei der großen Zahl der von ihnen gestellten durch den Abg. Stadthagen ( Soc.) ein im wesentlichen redaktiofür Rechnung andrer Gewerbetreibender mit der Herstellung oder Anträge dies wichtige Gesez noch in dieser Legislaturperiode zu ver- neller Antrag Albrecht( Soc.) zu§ 3a.( Befreiung von der VerBearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden( aus abschieden. Ich erinnere daran, daß gerade die Socialdemokratie ficherungspflicht auf besonderen Antrag.) industrie), und zwar auch für den Fall, daß fie die Noh- und zunächst von einer Kommissionsberatung überhaupt absehen wollte.§ 6, der sich auf die Gemeide- Krankenversicherung bezieht, beHilfsstoffe selbst beschaffen, und auch für die Zeit, während der sie Damit stimmt es nicht zusammen, daß sie nach der eingehenden stimmt: vorübergehend für eigne Rechnung arbeiten. Kommissionsberatung nun wieder mit so vielen Anträgen kommt, 1. vom Beginn der Krankheit ab freie ärztliche Behandlung, von deren Aussichtslosigkeit sie überzeugt sein muß. Im Einbringen Arznei, Brillen, Bruchbänder und ähnliche Heilmittel; von Anträgen sind die Socialdemokraten gewiß Meister, mögen sie sich auch in der Beschränkung der Diskussion als Meister erweisen! ( Bravo ! links.) Abg. Gamp( Rp.):
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Im Falle der Ablehnung des Antrags auf Einbeziehung der in land und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie der als Gesinde beschäftigten Arbeiter beantragen Abgg. Albrecht und Genossen, als § 1a einzuschalten:„ Die Vorschriften des§ 1 finden auf die in der Land- und Forstwirtschaft gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Personen Anwendung, soweit dieselben nicht durch Veschluß einer
Wir werden ausnahmslos die
2. im Fall der Eriverbsunfähigkeit vom dritten Tage nach dem Tage der Erkrankung ab für jeden Arbeitstag ein Krantengeld in Höhe der Hälfte des ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter. Die Krankenunterstützung endet spätestens mit dem Ablauf der der Krankheit.
Gemeinde für ihren Bezirk oder eines weiteren Kommunal- Verbandes Weitergehende Aenderungen werden in dieser Session nicht mehr le chs undzwanzigsten( bisher dreizehnten) Woche nach Beginn
für seinen Bezirk oder für Teile desselben ausgeschlossen wird. Diefer Beschluß bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde."
Abg. Raab( Antif.)
durchzusehen sein. Die Somunission hat ja auch eine Resolution an genommen, wonach womöglich schon in der nächsten Session ein unter Nummer 1 das Wort ähnliche" durch sonstige" zu ersetzen; Hierzu beantragen die Abgg. Albrecht( Soc.) und Genossen: Ferner beantragen die Abgg. Albrecht und Genossen, der des Krankenversicherungs- Gesetzes vorgelegt werden soll. Die jest Erfolges des Heilverfahrens und zur Erleichterung der Folgen der Gefeßentwurf zum Zwecke einer eingehenden und gründlichen Reform ferner nach" Heilmittel" zu setzen: sowie die zur Sicherung des Bestimmung des§ 1, daß die Bejagung von Seeschiffen der Ver- wieder eingebrachten Anträge der Socialdemokraten sind schon in der Verlegung erforderlichen Heilmittel( Strücken 2c.)", in Nr. 2 die ficherungspflicht nicht unterliegt, hinzuzufügen: sofern durch den Kommission eingehend beraten und gegen eine ganz geringe Minder- Worte„ vom dritten Tage nach dem Tage der Erkrankung ab" sowie Arbeitgeber für die während der Dauer des Arbeitsvertrages ein- heit abgelehnt worden. tretenden Erkrankungsfälle der Anspruch auf freie Stur oder Ver- eingebracht? Sind diefe Anträge ernst gemeint, d. h. wollen Sie Warum werden sie also jetzt nochmals die Worte„ der Hälfte" zu streichen und ferner dem Absatz 1 folgende pflegung in einem Krankenhause auf die in§ 6,2 bezeichnete Dauer( zu den Socialdemokraten) gemäß dem Standpunkt des Krankenkassen- Biffern hinzuzufügen: 3. eine Unterſtüßung in Höhe des KrankenEndlich stellen die Abgg. Albrecht und Genossen den Antrag werden, dann sagen Sie es, dann können wir heute nach Hause einer auf Grund dieses Gesetzes errichteten Kasse oder einer Gemeindetages das Gesetz ablehnen, wenn diese Anträge nicht angenommen Lage der Entbindung ab gerechnet, mindestens 6 Monate hindurch geldes an Wöchnerinnen, welche innerhalb des letzten Jahres, vom auf Streichung der Ausnahmen von der Versicherungspflicht für gehen. Die Einbeziehung der Hausindustriellen in die Versiche Krankenversicherung angehört haben, auf die Dauer von 6 Wochen Handlungsgehilfen und Lehrlinge, das heißt auf rungspflicht sind wir principiell durchaus geneigt, weiter zu prüfen. obligatorische Versicherung dieser Gruppe von Angestellten Ich bebaure, daß in der Reſolution der kommiſſion die Gin- nach ihrer Niederkunft, und 4. für den Todesfall eines Mitgliedes ( identisch mit dem Antrage Raab). beziehung der Handwerker in die Krankenversicherung nicht ent- ein Sterbegeld im zwanzigfachen Betrage des ortsüblichen Tage= Tohnes, mindestens aber 50 M." halten ist. Heiner von uns hat sich je dagegen ge= für begründet den von ihm gestellten Antrag auf Streichung des fträubt, die strankenfürsorge die Nachdem Abg. Molkenbuhr die Anträge begründet und der Staatsländlichen Arbeiter vierten Absatzes des§ 1, der lautet:" Handlungsgehilfen und besser zu gestalten; wir wenden uns nur dagegen, daß dies auf sekretär Graf Posadowsky ihnen entgegen getreten ist, werden sie Lehrlinge unterliegen der Versicherungspflicht nur, sofern durch demselben Wege wie für die gewerblichen Arbeiter geschieht. Die gegen die Stimmen der Socialdemokraten abgelehnt und§ 6 in der Kommissionsfassung angenommen. Vertrag die ihnen nach Artikel 60 des deutschen Handelsgesetzbuchs Schwierigkeiten, die Krankenfürsorge für die ländlichen Arbeiter durch zustehenden Rechte aufgehoben oder beschränkt sind. Auch für diese die Reichsgesetzgebung zu regeln, liegen für jeden Sachkundigen auf ermächtigt sind, zu beschließen, daß Versicherteit, die sich eine Krank§ 6a des bestehenden Gesetzes bestimmt, daß die Gemeinden Kategorie müsse die Versicherung obligatorisch sein. Die Frage sei der Hand. In manchen Gebieten ist schon jetzt diese Fürsorge eine heit vorsäglich oder durch schuldhafte Beteiligung bei Schlägereien längst spruchreif, während in vielen andren Hinsichten der Regierung weit größere, als es nach der Reichs- Gesetzgebung der Fall oder Raufhändeln, durch Trunkfälligkeit oder geschlechtliche zizustimmen sei, daß manche Frage, wie das Verhältnis der Kranken - fein würde. Die ländlichen Arbeiter befinden sich größtenteils in Ausschweifungen zugezogen haben, für diese Krankheit das faffen zu den Aerzten und den Apotheken, noch nicht zu lösen und einer wirtschaftlich weit besseren Lage als die Industrie- Arbeiter.(!!) Strankengeld gar nicht oder nur teilweise zu gewähren ist. daher in dieser Novelle unberücksichtigt zu laffen sei. Die soeben ein- Ich möchte die Herren Socialdemokraten bitten, falls sie ihre An- rankengeld gar nicht oder nur teilweise zu gewähren ist. Hier hat die Kommission gemäß der Regierungsvorlage gereichte ganze Sammlung socialdemokratischer Anträge erwede leider träge nicht zurückziehen wollen, sich wenigstens mit einer allgemeinen die Worte„ durch geschlechtliche Ausschweisungen" gestrichen. die Befürchtung, daß die zu hoch gespannten Ansprüche der Social- Begründung zu begnügen, damit wir die Novelle bald verabschieden Ein Antrag Albrecht( Soc.) will außerdem die Worte demokraten einem Gedanken verhängnisvoll werden fönnten, der tönnen. Es ist heute so schönes Frühlingswetter.( Heiterkeit.) Es nach allseitiger Meinung reif zur Durchführung sei und wohl auch drängt einen hinaus in Gottes freie Natur. Seien Sie( zu den durch schuldhafte Beteiligung bei Schlägereien oder Naufhändeln, durch Trunkfälligkeit" streichen. die Zustimmung der Regierung finden würde. Freilich hätten die Socialdemokraten) doch verständig und ziehen Sie Ihre Anträge Abgg. Albrecht und Genossen seinen Antrag mit unter die ihrigen zurück.( Gelächter bei den Socialdemokraten. Beifall rechts.) aufgenommen, aber in der Beschränkung auf diesen einen Punkt hätte sich der socialpolitische Meister gezeigt. Durch die Fülle der focialdemokratischen Anträge werde auch das Schifflein seines eignen gefährdet. Abg. Stadthagen ( Soc.):
Abg. Trimborn( C.):
beste socialpolitische Rolle, der sich in seinen Anträgen und Reden Unfrer Meinung nach spielt bei dieser Novelle derjenige die auf das allernotwendigste beschränkt. Die Herren Socialdemokraten aber verfolgen eine andre Taktik. Die Annahme ihrer Anträge Will man die Lücke zwischen Invaliden- und Krankenversicherung würde die Borlage geradezu zum Scheitern bringen. Warum gehen tvirklich ausfüllen, so muß man unsre Anträge annehmen und den Sie hierbei nicht ebenso vernünftig vor, wie bei der Bekanntmachung Kreis der Versicherten dieser beiden Geseze gleichstellen, sonst besteht über das Wahlreglement, bei der Herr Blos in einer sehr ber zwischen dem Invaliden- und Krankenversicherung für einen Teil ständigen Rede auf die Geltendmachung weiterer Wünsche verzichtet der Arbeiter sogar eine Lüde von 26 Wochen. Das Gesetz selbst hat. Wir werden uns streng an die Kommissionsbeschlüsse halten erreicht also nicht im entferntesten den Zwed, den es und außer diesen nur noch dem Antrag Raab zustimmen, dessen Anangeblich hat. Ich begreife überhaupt nicht, wie der Herr Vorredner nahme, wie wir uns überzeugt haben, das Zustandekommen der der Regierung für diese Vorlage noch Dank sagen kann, während Vorlage nicht gefährden wird. sie doch in der That nur eine schwere Schädigung der ArbeiterIlasse bedeutet.
Daß die Ausdehnung der Versicherungs
Abg. Albrecht( Soc.):
Nach dem Kommissionsbeschluß können die Gemeinden weiter beschließen, daß Versicherten, die von der Gemeinde die Krantenunterstützung ununterbrochen oder im Laufe eines Zeitraumes neuen Unterſtüßungsfalles, sofern dieser durch die gleiche nicht von zwölf Monaten für 26 Wochen bezogen haben, bei Eintritt eines gehobene Krankheitsursache veranlaßt worden ist, im Laufe der nächsten zwölf Monate Krantenunterstützung nur für die Gesamtdauer von 13 Wochen zu gewähren ist.
Hier will ein Antrag Albrecht( Soc.) am Schluß statt 13 Wochen" fezen 26 Wochen".
Fernerhin beantragen die Abgg. Albrecht u. Gen.( Soc.), die Bestimmung des§ 6a zu streichen, wonach die Gemeinden ermächtigt find, zu beschließen, daß die ärztliche Behandlung, die Lieferung der Arznei und die Kur und Verpflegung nur durch be stimmte Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser zu gewähren sind und die Bezahlung der durch Inanspruchnahme audrer Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser entstandenen Kosten, von dringenden Fällen abgesehen, abgelehnt werden kann.
Endlich verlangt ein Antrag Albrecht( Soc.), daß die Ges meinden ermächtigt sein sollen, Sie in§ 21 für Orts- Krankenkassen für zulässig erachteten Erhöhungen und Erweiterungen der Unterstügungs- Leistungen zu beschließen.
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Abg. Dr. Esche( natl.) begründet einen Antrag auf Streichung der Worte durch Trunkfälligkeit." Nach dem heutigen Stande der wissenschaft sei Trunkfälligkeit direkt als eine Strankheit zu betrachten, für die das Krankengeld ebenso gewährt werden müsse wie für jede andre Krankheit.
pflicht auf die ländlichen Arbeiter undurchführbar sei, ist eine Seit einiger Zeit hat man wenn hier Reden gehalten werden ganz hinfällige Behauptung. Den Rat des Herrn Raab müssen das Gefühl, als ob das Grabgeläute des Reichstags ertönte, es sind wir dankend ablehnen. Ebenso gut wie die Handlungsgehilfen haben lediglich Wahlreden. Wir wollen praktische Politik treiben, wirklich auch die ländlichen Arbeiter das Recht auf Krankenversicherung . etwas für die Arbeiter erreichen, daher beschränken wir uns auf den Die stets wiederholten Sympathie- Erklärungen nüßen den Arbeitern Inhalt den Novelle, wie er aus der Kommission hervorgegangen ist. nights, davon wird kein Kranker gesund, wenn man auch neuerdings Ueber die Anträge Albrecht ist jedes Wort zu viel, sie sollen nur behauptet, durch Gesundbeten Krante heilen zu können. Die länd- programmatische Erklärungen nach außen sein. Dem Antrag Raab lichen Arbeiter verlangen die Durchführung unsrer Anträge als ihr werden wir zustimmen, weil es mehr oder weniger auf Zufall begutes Recht, ebenso wie die Seeleute und Hausindustriellen Anspruch ruht, daß das, was er will, nicht schon jetzt Gesetz ist.( Bravo !) auf volle Krankenunterstügung haben. Wenn heute vor Gericht festgestellt ist, daß Gutsbefizer frante Arbeiter hilflos gelassen, ja noch mißhandelt haben, so ist dadurch die Notwendigkeit der Kranten beim Wahlreglement. liegt daran, daß diese beiden Gesetze ſich Daß wir bei diesem Gesez nicht dieselbe Taktik befolgen, wie Abg. Röfice- Deffau( frf. Vg.) schließt sich den Ausführungen des Abg. Dr. Esche an. Auch der Vertreter der Bayerischen Regierung versicherung ländlicher Arbeiter erwiesen. Landesgesetzlich ist diese Materie fast nirgends geregelt, vor allem nicht in dem ein wirtschaftliches Gesetz. Wir sind nicht nur eine politische, sondern ruutfälligkeit" ausgesprochen.( Heiterkeit.) Zum wenigstens müſſe wesentlich unterscheiden. Das eine ist ein rein politisches, das andre habe sich in der Kommission für die Streichung der Worte„ durch rüdständigen Preußen. In der Kommission ist uns eine Zuſammen vor allemt auch eine wirtschaftliche Partei und legen ganz besonderes diese Beſtimmung bei der nächsten Novelle beseitigt werden. stellung versprochen worden, inwieweit von dem ftatutarischen Recht, Gewicht auf dieses Versicherungsgefeß, das so tief in das wirtschaft strebt, die traurigen Folgen des übermäßigen Alkoholgenusses zu Staatssekretär Graf Posadowsky: Die Regierung ist eifrig bedie Versicherung auf die ländlichen Arbeiter auszudehnen, Gebrauch gemacht worden ist. Wenn wir uns noch bekämpfen. Ich möchte aber doch folgendes bemerken: Wenn die nicht erhalten, wahrscheinlich, weil außerordentlich wenig Material mehr Beschränkung auferlegen wollten, als wir's schon ges Regierung vorgeschlagen hat, die Geschlechtskrankheiten unter die Leider haben wir diese Zusammenstellung liche Leben der Arbeiter einschneidet. in dieser Hinsicht aufzufinden ist. Alle wirklich landwirtschaft- fondern Meister der Beschränktheit. Unfre Anträge bewegen fich wird, so lag hierfür ein wichtiger hygienischer Grund por, weil diese than haben, wären wir nicht Meister in der Beschränkung, Krankheiten aufzunehmen, für deren Heilung Krankengeld bezahlt freundlichen Kreise haben stets die Versicherung der ländlichen sondern Meister der Beschränktheit. Unfre Anträge bewegen sich Arbeiter im Interesse der ländlichen Kreise selbst für notwendig durchaus in dem Rahmen der jezigen Organisation der Kranken - wird, so lag hierfür ein wichtiger hygienischer Grund vor, weil diese erklärt. Der Antrag, den wir als Eventualantrag gestellt haben, versicherung. Besonders notwendig ist die Ausdehnung der Ber - Krankheiten übertragbar sind, während die Trunksucht höchstens moralisch erklärt. Der Antrag, den wir als Eventualantrag gestellt haben, sicherung auf die Hausindustrie. Diese Notwendigkeit ist von allen so einfach zu lösen. Man kann doch gewohnheitsmäßigen Trintern entspricht einem früheren Antrag des konservativen Abgeordneten ſicherung auf die Hausindustrie. Diese Notwendigkeit ist von allen durch das schlechte Beispiel ansteckend wirkt. Die Frage ist auch nicht entspricht einen früheren Antrag des konservativen Abgeordneten Barteien bereits solange erkannt, daß die Frage in der That spruch kein Krankengeld in die Hand geben. Viel ratsamer wäre es, solche b. Malzahn. Nur an dem Widerstande des Centrums scheiterte damals die Ausdehnung der Krankenversicherung auf die ländlichen reif iſt. Der Ausschluß der Heimarbeiter aus der Krankenversicherung Personen in Trinferasyle zu stecken. Das würde aber eine wesentArbeiter. Man erkannte damals auch auf konservativer und national- iſt eine Prämie für die Kapitalisten, die Heimarbeiter beschäftigten. Wer liche finanzielle Belastung der Kaffen bedeuten. Wollen die Antragliberaler Seite an, daß die Leutenot durch die Nichtaufnahme der wie ich jahrelang in der Haus induſtrie beschäftigt war, fennt genau fteller ihren Zwed erreichen, so müßten sie beantragen, daß solche Tändlichen Arbeiter in die Versicherung nur vermehrt werden könne die Schäden, die aus dieser Heimarbeit dem Volkswohl erstehen, Personen zwangsweise in Tinferasyle gebracht würden. Herr Paasche forderte damals sogar die obligatorische Ein- schwere materielle, aber auch schwere moralische Schäden. Kleider von Lenten, die an ansteckenden Krankheiten gestorben sind, werden Beziehung der ländlichen Arbeiter in die Krankenversicherung. in den hausindustriellen Werkstätten neben andern liegen gelassen, Der bon uns jetzt aufgenommene Antrag wurde damals die Löhne find außerordentlich niedrige usw. usw. Dringend notin namentlicher Abstimmung mit 136 gegen 134 Stimmen abgelehnt. Was haben aber die ländlichen Arbeiter verbrochen, daß man sie wendig wäre die Beseitigung der Hausindustrie überhaupt, zum Esche zurückgezogen ist, für den Teil des socialdemokratischen Ander Wohlthat der Krankenversicherung noch immer beraubt?! Daß mindesten aber müßte die Krankenversicherung auf die Heimarbeiter die patriarchalische Fürsorge der Gutsbesizer für ihre Arbeiter ausgedehnt werden. Wenn Herrn Gamp die Frühlingsluft ins Freie heute in den meisten Fällen versagt, hat bereits 1889 auch zieht, so mag er hinausgehen, wir haben Zeit und werden uns beHerr v. Bötticher zugegeben. Die immer zunehmende Leutenot mühen, die Novelle nach Möglichkeit zu verbessern.( Bravo ! bei den allein beweist schon, wie schlecht es die ländlichen Arbeiter haben müssen. Heute ist der ländliche Arbeiter und der Kleinbesizer schon Abg. Fraukeu( natl.): Wir werden alle Anträge, die das Gesetz wegen der geringen Anzahl von Aerzten und Krankenhäusern auf zu Fall bringen können, ablehnen und für die Kommissionsbeschlüsse dem Lande un Krankheitsfalle hilfsbedürftiger als der gewerbliche eintreten. Von den Abänderungsanträgen werden wir nur dem AuArbeiter. Um so notwendiger ist ihre Unterstellung unter die Ver- trage Raab zustinumen. ficherung. Nehmen Sie unsern Antrag nicht an, so fönnen Sie Abg. Dr. Haffe( natl.): Meine Freunde bedauern lebhaft, daß Alkohol degenerierend auf die Nachkommenschaft des Betreffenden unmöglich behaupten, mit diesem Gesetz etwas focial Wertvolles zu es nicht möglich gewesen ist, in der Novelle den berechtigten Wünschen schaffen.( Bravo ! bei den Socialdemokraten.) der Aerzte Rechnung zu tragen. Wir hoffen, daß sehr bald eine Abg. Stadthagen( Soc.): weitere Rovelle eingebracht wird, die auch das Verhältnis der Aerzte Geheimrat Dr. Encken- Addenhausen: Unser Antrag ist in der Kommission nur mit sechs gegen Die Umfrage, von der der Herr Borrebner sprach, ist ins Wert zu den Krankenkassen regelt. sechs Stimmen abgelehnt worden. Die Bestimmung des Gegesezt und sobald die Antworten eingelaufen sind, werden sie dem Damit schließt die Diskussion über§ 1. Der Antrag fezes verführt, ja zivingt geradezu zur Trunksucht. Wenn jemand, Steichstage bekannt gegeben werden. Die Krankenversicherung der Ma ab und der damit identische Antrag Albrecht wird einstimmig der im Rausch verletzt worden ist, die Unterstützung entzogen Seeleute wird durch eine Novelle zur Seemannsordnung die ent- angenommen, sämtliche übrigen fecialdemokratischen Anträge wird und er so nicht im stande ist, sich gut zu ernähren, so wird er sprechende Ausdehnung erfahren, sobald diese Vorlage ver abgelehnt.§ 1 wird mit der betreffenden Menderung einstimmig gerade dazu verleitet, zur Kompensierung der schlechten Ernährung abschiedet ist. Alkohol zu sich zu nehmen. Und dann: was ist truntfällig?
Socialdemokraten.)
angenommen.
Abg. Dr. Esche( natl.) zieht seinen Antrag zurück in der Hofftenntnis kommen wird, daß der Antrag doch eine Notwendigkeit sei. nung, daß die Regierung bei ihren späteren Erwägungen zu der ErAbg. Berth- Coburg ( frs. Bp.): Jch werde, nachdem der Antrag trages stimmen, der dasselbe will, und beantrage über diesen Zeil gesonderte Abstimmung. Ich bin gewiß ein Apostel der Mäßigkeit, aber mit solchen gesetzlichen Bestimmungen kommt man der Trunksucht nicht bei. Der Begriff der Trunkfälligkeit ist ein ganz bager. Wenn jemand einen fleinen Rausch hat, hin und fällt fich berlegt, verliert er dann die Unterstützung, weil" Trunffälligkeit" borlag? Ich glaube doch nicht. Der Herr Staatssekretär hat übersehen, daß wenn auch die Trunksucht nicht anstecend wirft, so doch der übermäßige Gemniß von wirkt.( Sehr richtig! links.)