Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Einen preußischen Richter überflüssigerweise gelobt haben wir in Nr. 94 unsres Blattes. Wir erhalten dazu von befreundeter Seite folgende Zuschrift:
Borstandsposten zu verdrängen und Militäranwärter an ihre Stelle§ 35 wird unter Ablehnung der Anträge Albrecht zu setzen, also dasselbe, 3m Auslande prahlt, mas Geheimrat Hoffmann direkt erstrebte. angenommen. Gegen§ 35 stimmen außer den Socialdemokraten mit dem großen Bau der Arbeiter- auch die Freisinnigen. versicherung. Die Arbeiter sind die Baumeister, fie haben den Ban§ 38 bestimmt: Arbeitgeber, welche für die von ihnen beschäferrichtet und nun nach seiner Vollendung will man sie hinauswerfen tigten Mitglieder einer Orts- Krankenkasse an diese Beiträge aus Unter der Spizmarke: Ein anständiger Richter und Militäranwärter an ihre Stelle fezzen. Dagegen müssen wir eignen Mitteln zu zahlen verpflichtet sind, haben Anspruch auf Ver- und ein wenig anständiger Gewährsmann" bringt protestieren.( Bravo ! bei den Socialdemokraten.) tretung im Vorstande und der Generalversammlung der Kasse. Ihre Nr. 94 eine Notiz, die den Gewährsmann der Frankfurter Durch das Statut kann bestimmt werden, daß Arbeitgeber, Voltsstimme" im Falle Göring - Bander zu den gewissenlosen" Ge= welche mit Zahlung der Beiträge im Rückstande sind, von der Ver- währsmännern rechnet. Wie wenig das zutrifft, dürfte folgendes tretung und der Wahlberechtigung auszuschließen sind. ergeben: Amtsgerichtsrat Göring war wegen seines außergewöhnlich Die Abgg. Albrecht u. Genossen( Soc.) beantragen diese Be- rigorosen Verhaltens, mit dem er als Hauswirt seine Mieter stimmung zu fassen: Durch das Statut muß bestimmt werden, in- jahrein jahraus regaliert, wiederholt Gegenstand heftiger Angriffe wie weit solche Arbeitgeber von der Vertretung und Wahlberech- in der Volksstimme" gewesen, ohne daß Herr Göring den Versuch tigung ausgeschlossen sind. der Abwehr unternommen hätte oder auch nut hätte unternehmen
Vicepräsident Büsing: Der Herr Abg. Albrecht hat vorher nach dem mir jetzt vorliegenden Stenogramm in Bezug auf den Herrn Abg. Hoffmann- Hall folgendes gesagt:
" Ich habe den Zwischenruf gemacht: Das ist niederträchtig. Es war ja vielleicht parlamentarisch nicht der richtige Ausdruck, aber ich habe gemeint, es sei niederträchtig, daß er nicht den Namen nennen wolle." Wegen dieses einem Abgeordneten gegenüber absolut unzulässigen Ausdruds niederträchtig" rufe ich hiermit den Herrn Abg. Albrecht nachträglich zur Ordnung:
Abg. Trimborn( C.): Von einem Eingriff in die Selbstverwaltung der Kassen kann keine Rede sein. Die Kassen sind keine privaten Einrichtungen, sondern haben einen öffentlichen Charakter mit dem Verficherungszwang. Aus dieser Natur der Kassen folgt ohne weiteres die Notwendigkeit einer Kontrolle und zwar einer wirksamen Kontrolle. Es ist eine lebertreibung, wenn man in dieser Bestimmung einen unerhörten Eingriff in die Selbstverwaltung der Kassen erblickt.( Unruhe bei den Socialdemokraten.)
Es ist ein starkes Stück, wenn ein Abgeordneter derjenigen Partei, die früher selber für die Selbstverwaltung eingetreten ist, heute den Krankenkaffen noch weniger Bewegungsfreiheit geben will, wie seiner Zeit der Fürst Bismarc. Der Krankenkassen - Kongreß hat sich einmütig gegen diese Beschränkung erklärt. Herr Trimborn meinte, eine Aufsicht sei unbedingt nötig. Eine Aufsicht üben die Behörden aber heute schon aus. Die Aufsichtsbehörden dürfen Ein
Hierauf berta gt sich das Haus. ( Interpellation Gerstenberger betreffend die AusNächste Sigung : Dienstag, den 28. April, vormittags 11 Uhr. bildung der Fleischbeschauer, Fortseßung der zweiten Beratung der Krankenversicherungs Novelle.) Schluß 64 Uhr.
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Abgeordnetenbaus.
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Auf eine Anfrage des Abg. Trimborn( C.), wie sich die fönnen. Die Mehrzahl der Vorwürfe stüßten sich nämlich auf urRegierung zur Frage des Proportional- Wahlsystems stelle, erwidert kundliches Material. Im Vordergrunde standen zwei Postkarten Geheimrat Dr. Eucken- Addenhausen: Das Ministerium des Görings an zwei seiner drei Mieter. in denen er diese Mieter zu Innern ist der Ansicht, daß sich sehr wohl das Proportional- Wahl- irgendwelchen kleinen Verrichtungen mit der Androhung aufforderte, system bei den Krankenkassen weiter ausbauen läßt, ohne die daß er im Weigerungsfalle diese Verrichtungen durch sein DienstFundamentalgrundsätze der Freiheit und der Geheimheit der Wahl mädchen ausführen lassen würde und daß dieses Mädchen für jede zu verlegen. dieser Verrichtungen( z. B. einen Gang zum Handwerker usw.) Abg. Stadthagen befürwortet furz den Antrag Albrecht. zehn Mark einfordern werde. An diese Postkarten, deren Existenz Nach Ablehnung des Antrags Albrecht wird§ 38 un- und Inhalt ganz unbestritten ist, knüpfte ein Eingesandt" der verändert angenommen. Nr. 45 der Volksstimme" einige juristische Bemerkungen, die darin gipfelten, daß diese zehn Mark- Ergüsse auch nicht ohne kriminelles neuen Behauptungen aufstellt, sondern nur aus zweifellosen That= Interesse seien. Dieses„ Eingesandt" wiederum, das gar keine fachen wenig schmeichelhafte rechtliche Schlußfolgerungen zieht, bildete den Gegenstand des gegen Zander eingeleiteten Strafverfahrens, in dem sich der Angeklagte leider zu einer den durchaus zuverlässigen Gewährsmann einfach preisgebenden Ehrenerklärung bestimmen ließ. Wir bedauern, in diesem Falle dem Einsender der betreffenden Notiz Unrecht gethan zu haben, ohne daß wir deswegen brauchern der Arbeiterpresse zurückzunehmen brauchen. Unbegreiflich bleibt dann freilich im vorliegenden Falle das Verhalten des verantwortlichen Redakteurs. - Genosse Fleißner von der Sächsischen Arbeiterzeitung" hatte das feltene Glüd, am 30. Januar d. J. vom Schöffengericht in Dresden freigesprochen zu werden. Er hatte vor circa 1 Jahren eine unter feltsamen Umständen vor sich gehende Verfammlungsauflösung kritisiert. Das Schöffengericht tam zu einem Freispruch, obgleich in den Notizen starke Ausdrücke gebraucht wurden; aber der ganze Vorgang sei auch dazu angethan gewesen".- So behaglich sich der Angeklagte nach seinem Freispruch fühlte, so unbehaglich war derselbe dem Herrn Amtsanwalt. Er legte Berufung ein und die Strafkammer fand denn auch in zwei Wendungen formale Beleidigungen, die sie mit nicht weniger als 100 m. Geldstrafe ahndete.
sicht nehmen in die Stantten, Bücher, Aften 2c. und diese Aufsicht 63. Sigung vom Montag, den 27. April 1903, 11 Uhr. unser allgemeines Urteil über eine gewisse Kategorie von Mißhat sich durchaus bewährt. Nicht ein Fall
Am Ministertisch: Kommissare.
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in dem der Aufsichtsbehörde eine solche Einsicht verwehrt wäre. Auf dem Krankenkassen- Kongreß hat man einstimmig Ueber die Petition von Dr. Oehlke und Genossen( Schlesischer erklärt, daß diese Bestimmung einen Keil in die Selbstverwaltung Journalisten- und Schriftsteller- Verein) um Reform des Strafder Krankenkassen treibe. Was ist denn passiert in den 20 Jahren, vollzugswesens und andre Behandlung der wegen Breßvergehen verin denen diese Bestimmung nicht bestanden hat, daß man jetzt diefe hafteten Journalisten und Schriftsteller wird zur Tagesordnung Beschränkung der Selbstverwaltung glaubt eintreten lassen übergegangen. zu müssen? Es giebt schon heute genügende Instanzen, Der Frankfurter Journalisten und Schrift um etwaige Verstöße gegen gesetzliche oder statutarische steller Verein petitioniert um reichsgefeßliche Regelung des Vorschriften zu rettifizieren. Es ist geradezu eine Ver- Strafvollzuges unter Einführung einer besonderen Strafverbüßungsleumdung und Verunglimpfung der Krankenkassen- Vorstände, art für die nicht wegen gemeiner Vergehen Verurteilten. wenn man durch diese Bestimmung die Notwendigkeit einer größeren Die Petitionskommission beantragt Uebergang zur Tages Kontrolle ihnen gegenüber statuiert. Diese Bestimmung hat mit den ordnung. angeblichen socialen Zwecken der Novelle auch nicht das geringste zu thun. Der Vorsitzende soll hier zum Demmzianten gemacht werden! Wenn Sie diesen§ 35 und nachher den§ 42 nach den Kommissionsbeschlüssen annehmen, so wird auch kein Atom einer Selbstverwaltung der Krankenkassen mehr vorhanden sein! Herr Trimborn hat deutlich gezeigt, daß seiner Partei nur an dieser Beschränkung der Selbst
13. zur 26. Woche.( Beifall bei den Socialdemokraten.)
Aus der frauenbewegung.
Die Vertrauensperson. Eingegangene Druckfchriften.
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Von der Neuen Zeit"( Stuttgart , Diet' Verlag) ist soeben das 30. Heft des 21. Jahrganges erschienen. Aus dem Inhalt des Heftes heben wir hervor: Die Musterung vorm Stampfe. Der Kampf und die Niederlage der Arbeiter in Holland . Von Henriette Roland- Holft( 3' Gravenhage). I. Die Qualifikation der Fabritarbeit. Von J. Germann. Die GewerkschaftsItalien. Von Romeo Soldi( Rom ). II. betwegung Belgiens . Von Frib Kummer( Brüssel ). Die politische Lage in Friedrich Stampfer . Litterarische Rundschau: Leo Tolstoj an die Arbeiter. Bon L'Asino nella Luna. Von Robert Michels . Litterarische Rundschau: Goliardo ( Guido Podrecca ), Notizen: Die Photographie im Dienste des Arbeiterschutes. Von B. M. Grempe. Die Neue Zeit" erscheint wöchentlich einmal und ist durch alle Buchhandlungen, Bostanstalten und Kolporteure zum Preise von 3,25 M. pro Quartal zu beziehen. In der Zeitungspreisliste der Boſtanſtalten ist die " Neue Zeit" unter Nr. 5575 eingetragen, jedoch kann dieselbe bei der Post nur pro Duartal abonniert werden. Das einzelne Heft toftet 25 Pf. Probenummern stehen jederzeit zur Verfügung.
Abg. Deser( Hospitant der freis. Vp.) befürwortet einen Antrag auf Ueberweisung dieser Petition als Material. In§ 16 des Strafgesetzes wird bestimmt, daß die Personen in den Gefängnissen ihren Verhältnissen entsprechend beschäftigt werden können. Leider ist aber im Strafgefeß nicht ausgesprochen, in welcher Weise eine solche Beschäftigung in den Gefängnissen einzurichten ist. Es bestehen verwaltung gelegen ist, nicht an der Ausfüllung der Lücke von der Vorschriften nur für die einzelnen Gefängnisse. So heißt es meistens werden ganz besonders auf die heute abend bei Tiel, Bergstr. 151/152, Rigdorf. Die Frauen und Mädchen des arbeitenden Volkes daß auf den Gesundheitszustand, die Berufsverhältnisse usw. des Abg. Röside- Dessau( frs. Vg.): Gefangenen Rücksicht genommen werden soll. Bei einer einigermaßen stattfindende Versammlung aufmerksam gemacht. Wenn die Bestimmung der Novelle zu§ 35 auch feinen un- nalisten mindestens die Selbstbeschäftigung gewähren. In den Ge= logischen Auslegung dieser Bestimmung müßte man doch allen Jourerhörten Eingriff in die Selbstverwaltung darstellt, so stellt fängnisvorschriften wird auch vorgeschrieben, daß auf das günstige sie doch thatsächlich einen Eingriff dar. Die Bestimmung hatte beim Fortkommen der Gefangenen nach der Entlassung Bedacht genommen Invalidenversicherungs- Gesez, aus dem sie entnommen ist, einen werden soll. Schon deshalb muß die Selbstbeschäftigung den ReSinn, weil es sich dabei um sehr große Organisationen handelt, dakteuren gewährt werden, damit sie bei der Entlassung über die deren Vorstände schwerwiegende Beschlüsse zu fassen haben. während der Strafzeit vorgekommenen Ereignisse orientiert sind. Außerdem find dort die Vorstände Beamte, während es Die Gefängnisdirektoren scheinen immer der Ansicht zu sein, daß es sich hier um den übrigen Vorstandsmitgliedern koordinierte für den Journalisten ein Vergnügen ist, Beitungen zu lesen. Das Arbeiter handelt. Thatsächlich enthält diese Bestimmung einen Ein- ist nicht der Fall. Der Journalist liest die Zeitungen nicht, um sich griff in die Selbstverwaltung; die Vorsitzenden werden gezwungen, zu erholen oder zu unterhalten, sondern weil es sein Beruf erfordert. gegen jede ihnen möglicherweise als ein Verstoß erscheinende Aus- Heute ist die Gewährung der Selbstbeschäftigung abhängig von dem legung des Statuts Einspruch zu erheben, was eine Quelle unauf Belieben des betreffenden Gefängnisdirektors. Im Gegensatz zu hörlicher Streitigkeiten über die unbedeutendsten Dinge sein würde. Preußen ist in Hessen die Gewährung der Selbstbeschäftigung allgeIch bitte, diese unnötige, ungerechtfertigte Bestimmung abzulehnen. mein geregelt. In Frankfurt ist dem Redakteur der„ Volksstimme". ( Beifall links.) Dr. Quard, im Gefängnis gesagt worden: Hente bekommen Sie Abg. Trimborn( C.): noch einmal Selbstbeschäftigung, aber das nächste Mal wird Sie Ihnen nicht wieder gewährt werden!"( Hört! hört! links.) Ich bin der Ansicht, daß die Lehre von der Rückfälligkeit für Preßsünder nicht aufrechtzuerhalten ist. Unser Preßgesetz hat die eigentümliche Stellung des verantwortlichen Redakteurs geschaffen. Es kommt vor, daß dieser nicht alles lesen kann und sich mehr oder minder auf seine Kollegen verlassen muß. Er wird also event. bestraft für eine That, die er gar nicht verübt hat. Er ist gar nicht der Schuldige, sondern wird vom Gesetz nur zum Schuldigen gestempelt.( Sehr richtig! links.) Den Thäter anzugeben wäre zunächst ehrlos, hätte aber auch feinen Zweck, denn der verantwortliche Redakteur kommt dann nicht frei, sondern wird als Mitthäter bestraft. Protestieren muß ich ferner gegen die oft unwürdige Behandlung von Redakteuren. Ich Herr Trimborn hat zugegeben, daß es sich um eine Beschränkung erinnere nur an die Zusammenfesselung von Redakteuren mit ge= der Selbstverwaltung handelt. Er hat diese Beschränkung für be- meinen Verbrechern. Ich bitte, meinen Antrag anzunehmen.( Bravo ! rechtigt erklärt, aber nicht die Spur eines Beweises dafür links.) angeführt. Die Abgg. Dr. Langerhans( freis. Vp.), Metger( natl.), Dieser Paragraph steht im engen Zusammenhang mit dem§ 42, der die Entfernung eines Vorsitzenden wegen grober Pleß ( C.). Werner und Dr. Arendt( ft.) erklären sich für den AnPflichtverletzung" borsieht. Man will eben auf diese Weise den trag Defer. bon Geheimrat Hoffmann herangewünschten Messias, den Beamten Abg. Dr. Barth( freis. Vg.): Die Einmütigkeit, die sich bei als Vorfizenden der Krankenkasse auf Umwegen herbeiführen. Gelingt dieser Frage bei allen Parteien gezeigt hat, wird hoffentlich die Nedies aber, dann wird sicher die Verwaltung der Krankenkassen sich gierung auch veranlassen, das Material zu benußen. Die Behand ebenso teuer gestalten wie jetzt die der Invalidenversicherung. Das lung von Redakteuren gleich gemeinen Verbrechern ist eines Kulturwollen wir auch vermeiden, zumal gegen die bisherige Verwaltung staates unwürdig. der Krankenkassen nichts Stichhaltiges vorgebracht werden kann.
Herr Stadthagen hat behauptet, es läge uns nichts an der Ausfüllung der Lücke. Die Beurteilung dieser Insinuation überlasse ich dem Urteil des Hauses, das Stadthagensche Uebertreibungen aus einer langen Braris richtig einzuschäzen gelernt hat. Ich habe mich lediglich dagegen gewandt, daß dieser Paragraph einen unerhörten und unberechtigten Eingriff in die Selbstverwaltung bedeute. Eine gewisse Beschränkung liegt darin in der That, aber ich halte sie für berechtigt. Der Antrag Albrecht, daß die Behörden allen an sie ergehenden Ersuchen der Kassenvorstände zu entsprechen haben, geht viel zu weit, auch die weiteren Forderungen des Antrages sind bei der großen Anzahl der Kassen undurchführbar.
Abg. Molkenbuhr( Soc.):
Staatssekretär Graf Posadowsky:
Der Antrag Deser wird fast einstimmig angeommen, nachdem ein Antrag Holtschte( t.) auf Rückverweisung an die Kommission abglehnt war.
Es ist bei den Beratungen in der Regierung nicht davon die Nede gewesen, daߧ 35 und 42 irgendwie in Verbindung gebracht vieh werden könnten. Bon einer Störung der Kollegialität fann nicht die Rede sein. Eine Kollegialität in Bezug auf Fassung statutenwidriger
Ueber eine Petition um Aufhebung der Grenzsperre für Schlachtbeantragt, die Kommiffion zur Tagesordnung überzugehen. Der Antrag wird debattelos angenommen.
Partei- Nachrichten.
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Nächste Sigung Dienstag 11 Uhr.( Interpellation Gothein, Beschlüsse kann es überhaupt nicht geben. Ein Eingriff in die betreffend Sturmschäden an den Seeküsten, Selbstverwaltung fann unmöglich darin bestehen, daß die Vorsitzenden v. Buddenbrod, betreffend die Anstellungsverhältnisse der Interpellation verpflichtet werden, Beschlüsse zu sistieren, die ungefeßlich oder Militäranwärter, Petitionen.) statutenwidrig sind. Ich gebe ohne weiteres zu, daß man jedes Gesetz unsinnig und chikanös auslegen kann. Es wäre unsinnig, wenn man einen Vorsitzenden dafür verantwortlich machen wollte, weil er eine andre Auffassung hat als wie sie vielleicht in irgend einem gerichtlichen Erkenntnis niedergelegt ist. Es kann sich da nur Einen Kampf um ihr Versammlungsrecht müssen die Leipziger um ganz flagrante Fälle handeln. Viel größere und wichtigere Genossen noch neben dem Reichstags- Wahlkampf führen. Vor einem Storporationen als die Krankenkassen sind viel schärferen Aufsichts- Jahre erklärten eine Anzahl Saalinhaber in Leipzig unsrer Partei bestimmungen unterworfen. So kam z. B. der Oberpräsident nicht unter gewissen Bedingungen ihre Lokale zur Verfügung zu stellen. nur gesetzwidrige Beschlüsse von Provinzialverbänden, sondern ganz Diese Bedingungen wurden von unfren Genossen innegehalten; daallgemein solche Beschlüsse sistieren, von denen er annimmt, daß sie gegen mußten sie bei Beginn der jetzigen Wahlbelvegung plötzlich die mit dem Staatsgesetz in Widerspruch stehen. Erfahrung machen, daß man ihnen trotz der schriftlich gegebenen Busage die Säle unter allerlei Vorwänden verweigerte. Die Genoffen Wie kann man behaupten, daß die Behörden auf die Anzeigen beschlossen mun, die betreffenden Säle und das Bier einer Anzahl der Vorsitzenden nicht chifanös vorgehen würden? Der ganze Prozeß Brauereien, welche Einfluß auf die Saalbesizer haben, zu meiden, der Maschinenbauer- Krankenkasse war hervorgerufen durch chitanöjes wenn nicht bis Sonnabendmittag die Lotalfrage geregelt sei. Da Vorgehen der Behörden. Der Kraufenfaffentag hat erklärt, daß die bis dahin eine Antwort der Brauereien nicht eingegangen war, dürfte Vorlage unannehmbar sei, falls diese Beschränkungen der Selbst- jezt der Boykott eine vollendete Thatsache sein. verwaltung darin Aufnahme finden würden. Dieser Beschluß Totenliste der Partei. In Solingen starb einer„ von der ist einstimmig gefaßt, auch mit Zustimmung des Centrums alten Garde", der Federmesser- Schleifer Emil Höhmann. Der der abgeordneten Cahensly, Mitglied des Krantentassen felbe war seiner Zeit einer der eifrigsten und thätigsten ParteiKongresses war. Wie erklärt sich Herr Trimborn das? Glaubt er genossen. Bunächst Mitglied des Allgemeinen Deutschen Arbeiterettva, daß Herr Cahensly gegen diesen Beschluß war, aber trotzdem vereins, gehörte derselbe später der Eisenacher Richtung an und dafür gestimmt hat? An mich und meine Freunde find aus den machte die Kämpfe zwischen Lassalleanern und Eisenachern mit, welche Reihen der Centrumsarbeiter, die Mitglieder der Krankenkassen doch später zur Einigung führten. Unter der schweren Zeit des Vorstände sind, eine ganze Reihe von Personen herangetreten Schmachgesetzes war er Vertrauensmann für Solingen und leitete mit der dringenden Bitte, im Interesse der gedeihlichen Ent die meisten Parteiversammlungen. Auch waren die neuesten widelung der Krankenversicherung mit aller Macht gegen diese Nummern des Staats- Anzeigers", wie der Züricher Socialdemo Beschränkung der Selbstverwaltung aufzutreten. Ich habe ihnen trat" genannt wurde, immer in seinem Besiz. In den Zusammengeraten, sich doch an die Centrumsabgeordneten zu wenden. Sollte fünften, welche 1886 und 1887 im Solinger Kreise zivecs besserer wirklich eine verständige Bitte fatholischer Arbeiter bei dem Centrum Agitation stattfanden und in welchen die Differenzen mit Schuhmacher gar fein Gehör mehr finden? Will wirklich das Centrum für eine zu Tage traten, war er anfangs noch zugegen. Als sich dieselben Beschränkung der Arbeiterrechte eintreten? Das Auftreten des Abg. aber zufpizten, zog er sich zurück und ist in den letzten Jahren nicht Trimborn läßt allerdings darauf schließen. mehr öffentlich hervorgetreten.
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Nach langen schweren Leiden entschlief am 25. d. M., abends 11 Uhr, meine liebe Frau und unire gute Mutter
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Auguste Hohmuth,
geb. Erdmann,
im 36. Lebensjahre.
Dies zeigt allen Freunden und Bekannten tiefbetrübt an Eduard Hohmuth, Restaurateur, Lützowstr. 51, nebst Kindern und Großmutter.
Die Beerdigung findet Mittwochnachmittag 4 Uhr von der Leichenhalle des Neuen Zwölf- ApostelKirchhofes in Schöneberg , Tempelhoferstraße, aus statt.
Verein socialdemokratischer
Gast- und Schankwirte Berlins und Umgegend. Am 25. April verstarb die Frau unfres Kollegen Ed. Hohmuth
Frau Auguste Hohmuth
geb. Erdmann.
Die Beerdigung findet am Mitts woch, nachmittags 3, Uhr, von der Zeichenhalle des neuen ZwölfApostel- Kirchhofes in Schöneberg , Tempelhoferstraße, aus statt. Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.
69/8
Todes- Anzeige.
Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß meine liebe Frau und unsre gute Mutter
Liddy Streich,
geb. Böttner,
am 26. d. Mts., früh 5 Uhr ge storben ist. Die Berdigung findet Mittwoch, den 29. d. Mts., nachmittags 5 Uhr, vom Trauerhause, Banfitr. 54, aus nach dem DantesKirchhofe, Tegeler Chaussee, statt. Um stille Teilnahme bitten
Die Hinterbliebenen 996b Eduard Streich nebst Kindern.
Ortskrankenkasse der Sattler.
Am 24. April verstarb Sattler
Albert Christopeit.
der
Die Beerdigung findet am Dienstagnachmittag 24 Uhr von der Leichenhalle des GolgathaKirchhofes aus statt. 273/11
J. A.: H. Werner.
Central- Verein aller in der Hutbranche beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen( Filiale Berlin ).
Den Kollegen und Kolleginnen zur Nachricht, daß unser Mitglied
Liddy Streich
am 26. d. M. gestorben ist.
Die Beerdigung findet Mittwoch, den 29. d. M., nachmittags 5 Uhr, vom Trauerhause, Pantstr. 54, aus, nach dem Dantes- Kirchhof, Tegeler Chaussee, statt.
9956
Rege Beteiligung erwartet Der Vorstand.
Central- Kranken- und Begräbniskasse der Sattler und Berufsgen. ,, Hoffnung"(.. 64).
Ortsverwaltung Berlin . Hiermit zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Sattler
Albert Christopeit
am 24. April 1903 verstorben ist. Die Beerdigung findet am Dienstag, 28. April, nachmittags 32 Uhr, von der Leichenhalle des Golgatha- Kirchhofs, Barfusstraße, aus statt. 9945
Der Vorstand.
Beerdigungsverein Berliner Zimmerleute.
Am 25. d. Mts. starb nach längerem Herzleiden im Alter von 62 Jahren unser Mitglied, der Zimmerer Herr
Wilhelm Seidel.
Ehre seinem Andenken!
Die Beerdigung findet am 28. d. Mts., 33% Uhr, vom Trauerhause, Weberstr. 16, aus nach dem St. Georgen Friedhof, Landsberger Allee , statt. 1004b Der Vorstand.
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Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, sowie für die prachtvollen Kranzspenden bei der Beerdigung unsres Bruders und Sch.vagers jagen wir unsren herzlichsten Dank.[ 13602
3..: E. Guhn,
Reichenbergerstr. 61a.