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Die Maurer in Mainz sollen, wie die Unternehmer beschlossen haben, ausgesperrt werden. Vor Zuzug wird gewarnt.

Die Maurer in Güstrow ( Mecklenburg ) fordern Erhöhung des Stundenlohnes von 37 auf 40 Pf. Da eine Einigung mit den Unternehmern nicht zu erzielen war, so wurde der Streit be­schlossen.

Im Armenhause elend zu Grunde gegangen.

vor der zehnten Straffammer des Landgerichts I unter dem Vorsich doch wird sie in Wirklichkeit auf 14 bis 18 Stunden ausgedehnt. des Landgerichtsrats Dieh gegen den Schuhmann Albert Engfer Der Lohn beträgt 2,50 M. pro Tag, somit werden die Arbeiter ins stattfand. Derfelbe sollte sich des Betruges in zwei Fällen und der direkt zu der ewigen Ueberstundenschinderei getrieben, um nur einen kundenfälschung in einem Falle schuldig gemacht haben. Am Nach halbwegs ausfömmlichen Wochenverdienst zu erzielen. Seine Für mittage des 13. Juni v. 3., nachmittags gegen 2 Uhr, erschien bei sorge für die Arbeiter bethätigt Herr Juhl noch darin, daß er den­dem Bäckermeister Schmieding in der Lübbenerstraße ein Schutz- felben einen 14tägigen Erholungsurlaub verspricht. Erhalten mann in Helm und Litewka, deren Achselklappen die Nummer 4460 hat dieser jedoch erst ein Mann, und der mußte den Urlaub" wegen trug. Er bat den Bäckermeister unter der Angabe, daß er sein Porte- Arbeitsmangels ohne Lohnentschädigung antreten, dafür wurde ihm monnaie vergessen habe, um ein Darlehn von 10 M., die er in den vom Chef allerdings der ehrenvolle Auftrag, in jener Zeit altes Blei nächsten Tagen zurückgeben wolle. Schmieding trug Bedenken und für die Firma anzukaufen. Von den andren Arbeitern ist dagegen ertviderte, daß der Bittsteller ihm ja gar nicht bekannt sei. Der noch keiner in den Genuß dieses zweifelhaften Urlaubs gekommen, Ein unsagbar widerliches Bild von der Armenpflege auf dem Schußmann erklärte, daß er dem zuständigen Revier angehöre, und weil sie es bei der ungewöhnlich schweren und gesundheitsschädlichen Lande entrollte wieder einmal eine am Sonnabend vor der Straf - nun ließ Schmieding sich bereit finden, ihm die 10 M. zu geben. Arbeit doch nur wenige Monate aushalten können. Sonntagsarbeit, Tammer des Landgerichts Bamberg stattgehabte Verhandlung. Au- Auf Verlangen stellte der Schuhmann eine Quittung aus, die er mit auch während der Kirchzeit, ist in dem Betriebe ebenfalls gang und geklagt eines Vergehens der fahrlässigen Tötung waren der dem Namen Neumann, Schüßmann Nr. 4460" unterzeichnete. gäbe. Falls sich einmal ein Polizeibeamter dort zur Kontrolle hin­Bürgermeister und Oekonom Johann Lahner und die Ge- Etwa eine halbe Stunde später erhielt der zehn Häuser von Schmie- verirrt, so wird dies durch einen Aufpasser rechtzeitig gemeldet, und meindedienersfrau Margarethe Bernreuther, beide in Niedermirsberg ding entfernt wohnende Milchhändler Müller den Besuch von dem die Arbeiter lassen dann so lange von ihrer Beschäftigung ab. Schuh­bei Ebermannstadt( Oberfranken ). selben Schußmann, der in diesem Falle um ein Darlehn von 5 M. vorrichtungen an den Maschinen sowie Wascheinrichtungen, um Nach dem Eröffnungsbeschluß erschienen Marg. Bernreuther bat, welches er ohne Quittung erhielt. Als der Darlehnsnehmer fich fleide- und Speiseräume fehlen. Für Ventilation ist nur sehr und Joh. Lahner hinreichend verdächtig, durch Fahrlässigkeit nicht wieder blicken ließ, begaben sich Schmieding und Müller nach mangelhaft gesorgt. Von Interesse war die Mitteilung des Re­Rahner insbesondere durch Außerachtlassung der Aufmerksamkeit, zu Nr. 4460. Es wurde ihnen erklärt, daß diese Nummer im Revier weil er den Arbeitern höhere Krankenkassen- Beiträge abzog, als ihm Rahner insbesondere durch Außerachtlassung der Aufmerksamkeit, zu dem Polizeirevier und erkundigten sich nach dem Schuhmann ferenten, daß gegen Herrn Juhl ein Strafverfahren eingeleitet iſt, der er vermöge seines Amtes besonders ver pflichtet war den Tod der 71jährigen Armen- gar nicht vorhanden sei, fie werde von dem Schuhmann Zielinski zustand. Im Hinblick auf die Zustände in jenem Betriebe wünschte häuslerin Tatharina Ged verursacht zu haben, in in einem andern Revier geführt. Als Schmieding und Müller den die Versammlung, der Staat möge sich die Fabriken, bei denen er dem a) Marg. Bernreuther die ihr übereinkommensgemäß obliegende Schuhmann Zielinsti zu Gesicht befamen, erklärten beide sofort, daß Bestellungen aufgiebt, auch ein wenig in Bezug auf die Arbeits­Pflege der gichtbrüchigen Geck unterließ, so daß die lektere voll- dieser gar nicht in Frage kommen könne. Es sei ein Mann gewesen, verhältnisse ansehen. Ebenfalls foll die Gewerbe- Inspektion auf ständig mit Ungeziefer bedeckt war, am lebendigen Leibe faulte und der einen schwarzen Schnurrbart und spiken Kinnbart getragen habe. diese idyllische Bleihöhle aufmerksam gemacht werden. in der Nacht vom 23. auf 24. August an Blutvergiftung starb; Einen solchen Bart hatte bis vor kurzem der Angeklagte getragen. b) Joh. Lahner entgegen seiner Pflicht als Bürgermeister und Stell- Die beiden Betrogenen erklärten auch nach dessen Vorführung, daß vertreter des Vorstandes des Armenpflegschaftsrates sich um die Engfer große Achnlichkeit mit dem Betrüger habe, bei der inzwischen Verpflegung der Ged nicht bekümmerte und die Bernreuther bezüglich der Erfüllung der von ihr übernommenen Verpflichtung nicht beauf­fichtigte, trok mehrfacher an ihn als Bürgermeister und stell­vertretender Vorstand des Armenpflegschaftsrates gerichteter Klagen Teine Schritte zur Abstellung der Mängel that und so bewirkte, daß die ihm bekannte Vernachlässigung der Geck durch die Bernreuther den Tod der Geck herbeiführte.

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Elsaß- Lothringen .

Straßburg , 28. April. ( W. T. V.) Der Landesausschuß nahm heute nach längerer Debatte einen Antrag Strafft und Genoffen an, welcher lautet, der Landesausschuß wolle beschließen, die Landes­Regierung zu ersuchen, der Reichs- Regierung folgenden Wunsch zu unterbreiten:

Der elsässisch- lothringische Landesausschus spricht den Wunsch aus, 1. daß die Verfassung des Deutschen Reiches, bezw. das Reichs­gesetz betreffend die Verfassung und die Verwaltung Elsaß­Lothringens, dahin abgeändert werde, daß der Reichstag als gefet­geberischer Fattor für Elsaß- Lothringen ausgeschaltet werde, daß dementsprechend

vorgenommenen Gefichtsveränderung wollten sie aber ein bestimmtes Letzte Nachrichten und Depeschen. Urteil nicht abgeben. Nun wurde der Angeklagte angehalten, sich die Ausschaltung des Reichstags als gesekgebender Faktor für den Bart wieder wie früher wachsen zu lassen. Als dies geschehen war, wurde der Angeklagte wieder vorgestellt und jetzt nahm die iedererkennung durch die Zeugen eine bestimmtere Form an. In­vischen hatten sich die Verdachtsgründe gegen den Angeklagten ge­mehrt. Er war vor Jahresfrist wegen Schuldenmachens bei Gast­Zur Verhandlung waren zwei Sachverständige und 36 Zeugen wirten und Kleinen Gewerbetreibenden mit 3 Tagen Arrest bestraft geladen. Zwei Zeugen, die wegen Alters und Krankheit nicht zu erworben. Er führte die Nummer 4064. Durch Umstellen der scheinen vermocht hätten, wurden am Mittwoch in Gegenwart des Bahlen 0 und 4 konnte die Zahl 4460 daraus hergestellt werden. Ersten Staatsanwalts in ihrer Behausung zu Niedermirsberg ver- Die Achselklappen der Litewka, welche der Angeklagte getragen, nommen. Aus dem Gange der Verhandlung ergiebt sich in Ueber wurden untersucht. Es stellte sich heraus, daß die Einstecklöcher, welche einstimmung mit der Voruntersuchung: zur Aufnahme der Befestigungszungen der Nummern dienten, bei den Zahlen 0 und 4 etwas erweitert waren. Diese Umstände wurden für genügend erachtet, um gegen Engfer obige Auflage zu erheben. Der Beschuldigte behauptete mit aller Entschiedenheit, daß er das Opfer einer Personenverwechselung geworden sei. Beim Morgen= appell am 12. Juni sei verkündet worden, daß die Schuhleute von diesem Tage ab in der Litewka nach Hause gehen dürften. Er habe am 12. Juni Straßendienst gehabt und von der Erlaubnis erst am folgenden Tage Kenntnis erhalten. Am 13. Juni habe er sich noch im Waffenrock nach Hause begeben, fvo er gegen 2 Uhr angekommen sei. Der Dienst sei um 1 Uhr beendet gewesen. Dann sei er erst mit seinem Bruder, einem Postschaffner, in einer Restauration in der Landsbergerstraße zusamemngetroffen. Es würde ihm die Zeit ge­fehlt haben, erst den weiten Umiveg durch die Lübbenerstraße und dort die beiden Besuche zu machen. Der Angeklagte behauptete auch, daß er sich den Spikbart schon vor dem 13. Juni habe abnehmen lassen.

Am 24. August 1902 wurde die Armenhäuslerin Katharina Ged in Niedermirsberg in der ihr im Wohngeschoß des Armenhauses ein­geräumten Stammer tot aufgefunden. Die Geck war 71 Jahre alt, feit Anfang 1902 frank; vom 1. Februar des Jahres ab erhielt sie, da sie völlig erwerbsunfähig war, die sogenannte Umtoft von den Bewohnern von Niedermirsberg. Seit dem 23. Juni war sie völlig ans Krankenlager gebunden, unfähig zu gehen, zu stehen oder nur zu fißen. Als nach dem Tode der Geck der Leichenbeschauer, der approbierte Bader Konrad Mehl von Ebermannstadt , die Tote vor­fand, bekam er beim Anblick der Leiche Bedenken und machte dem Bezirksarzt Dr. Riedel in Forchheim Anzeige. Dieser besichtigte sodann am 26. August die Leiche und erstattete hierüber an das Be­zirksamt Ebermannstadt folgenden Bericht: Die Leiche, hochgeradig abgemagert, starrte vor Schmutz und Unreinlichkeit, der Kopf ist von von Läusen, Hemd und Leintuch stark verunreinigt. Das Stroh des Strohsads war durch beständige Durchtränkung mit Kot und Harn vollständig zu Mist geworden. Die ganze hintere rechte Brusthälfte vom Rande des Schulterblattes herab bis Kreuzgegend, über der rechten Hinterbacke bis zum Knorren des Oberschenkels war von einer ausgedehnten, schwarzgefärbten Geschwürfläche eingenommen, ivelche einen pestilenzialischen Geruch verbreitete und einen entfeh lichen Anblick darbot. Diese Geschwürfläche war durch die toloffale Unreinlichkeit und Mangel an Warte und Pflege entstanden und war durch Blutvergiftung zur Todesursache geworden."

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Die Zeugen konnten nur den unglaublichen Thatbestand be­stätigen. Ein Bild von der Art, wie die Armenpflege überhaupt ge­handhabt wurde, ergeben folgende Zeugenaussagen:

Es war ein großer Zeugenapparat aufgeboten worden, um Klarheit in die Sache zu schaffen. Einige Beugen bestätigten die Angaben des Angeklagten. Die Zeugen Schmieding und Müller hatten noch Bedenken, den Angeklagten mit voller Bestimmtheit als den Betrüger wiederzuerkennen. Zwei Schneidermeister, welche als Sachverständige vernommen wurden, nahmen vor den Augen des Ge­richtshofes eine Umstellung der beiden erwähnten Nummern in den Achselklappen vor, fie meinten aber, daß es für den Laien Schwierig­feiten bieten würde, dies auszuführen. Die Schreibsachverständigen, Dr. Meher und erster Gerichtsschreiber Drogolin, äußerten sich in einer den Angeklagten belastenden Weise. Als Zeuge wird der Pfarrer von Ebermannstadt Der Staatsanwalt hielt den angetretenen Alibibeweis nicht für vernommen, und zwar zunächst unvereidigt, da er als Borgeglückt, sondern führte aus, daß den Umständen nach kein andrer stand der Armenpflege in moralischer Beziehung als der Angeklagte der Thäter sein könne. Er halte ihn für über­auch seine Pflicht verlebt habe, indem er sich gar nicht führt und beantrage gegen ihn eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten um die tranke Person fümmerte obwohl er wußte, daß sie und 2 Wochen. bettlägerig und schwer frant war. Er gab selbst zu, Die Verteidiger, Rechtsanwalte Dr. Werthauer und Dr. Löwen daß er zwar Vorsitzender der Armenpflege sei, sich aber nicht darum thal, führten aus, daß überhaupt kein Schußmann der Betrüger ge­gekümmert und alles dem Stellvertreter, dem Bürgermeister, über- vesen fei, sondern ein Gauner, der die Uniform eines Schuhmanns laffen habe. Er habe geglaubt, es würde die Sache richtig besorgt, zu raffiniertem Schwindel gemißbraucht habe. Die ganze Art der um so mehr, da keine Beschwerde an ihn gelangt sei. Auf die Frage, Ausführung spreche für diese Annahme. Die Möglichkeit, daß der warum man für die Frau keinen Arzt geholt habe oder warum fie Angeklagte der Thäter sei, liege ja vor, aber weit mehr Gründe nicht in einer Anstalt untergebracht worden sei, fagte der Zeuge, daß ſprächen dafür, daß er es nicht sei, und es müßte als geradezu es wahrscheinlich der Kosten halber nicht geschehen sei. Der Staats- furchtbar bezeichnet werden, wenn der Angeklagte das Opfer eines anivalt erklärte hierauf, daß sich der Pfarrer in moralischer Be- Irrtums werden sollte. ziehung ebenfalls verfehlt habe, aber nach dem Gesez könne er nicht gefaßt werden. Der zweite Zeuge, Joh. Gg. Herbst, weiß nicht einmal, daß er Armenpflegschaftsmitglied ist, bis ihm das Protokoll mit seiner Unter­schrift vorgelesen wurde. Eine Wahl wurde schon seit zehn Jahren nicht vorgenommen, weshalb das Bezirksamt auch nicht ungerupft davonkam.

Der Zeuge Joh. Neubig, Lehrer von dort, bekundet, daß ihn seine Frau auf den Fall, der seiner Zeit in Neukirchen bei Sulzbach vorgekommen, aufmerksam gemacht und gesagt habe, er solle sich hüten, daß er nicht mit hereinfalle. Daraufhin habe er mit dem Suratus Rücksprache genommen, und dieser habe gesagt, er wäre ein­mal dort gewesen und hätte die Frau in einem solchen Zustande an­getroffen, daß er gar nicht mehr hingehen möge. Der Kuratus fagte ferner, er habe mit dem Bürgermeister darüber gesprochen, es müffe

etwas geschehen.

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um aus

sprechenden Urteil, nicht weil die Unschuld des Angeklagten erwiesen Nach längerer Beratung kam der Gerichtshof zu einem frei sei, sondern weil auch einige Umstände Zweifel hätten darüber auf tommen lassen, ob der Angeklagte der Thäter sei. Es sei deshalb auf ein non liquet erkannt worden.

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Verfammlungen.

Der

In Brit wurde der Wahlkampf durch eine am 21. April im noffe Zubeil sprach über die bevorstehende Reichstagswahl. Gasthof zum Lindenpart" abgehaltene Versammlung eröffnet. Ge­Vortrag wurde von den Anwesenden mit großer Begeisterung auf­genommen. Trotz der Aufforderung des Vorsitzenden, daß Gegner sich zum Wort melden mögen, mußte die Versammlung auf dieſes Bergnügen verzichten. Nachdem noch bekannt gegeben war, daß am 1. Mai, vormittags 11 Uhr, in los'" Rosensee- Terrasse" eine Versammlung stattfindet, wurde die Versammlung mit einem drei­fachen Hoch auf die Socialdemokratie geschlossen.

Der Totengräber sagte aus, daß das Stroh wie Mist gewesen sei, er habe dasselbe sofort unter den Mist vergraben, damit es kein Mensch mehr sehen konnte. Ferner wurde durch die Zeugen festgestellt, daß der Bürgermeister als reicher Bauer nicht einmal Stroh hergegeben habe. Als einmal die kranke Frau Köpenid. Zur Einleitung des Wahlkampfes fand am 23. April dem Schweinestall fortzukommen, wie sich der Staatsanwalt aus- im Stadt- Theater" eine öffentliche Voltsversammlung statt. brückte vom Fenster heruntersprang, sagte der Bürger- Reichstags- Abgeordneter Zubeil sprach über die bevorstehenden meister:" Nehmt die Beitsche und haut fie' nauf!" Die Frau Reichstagswahlen. Die Versammlung, welche von weit über tausend des Bürgermeisters fagte:" Nehmt einen Wachholderstrauch und Personen besucht war, spendete dem Redner brausenden Beifall. haut fie damit durch, dann bleibt sie schon liegen!" Gegner meldeten sich trotz wiederholter Aufforderung nicht zum Der Zeuge Joh. Hofmann bekundet, daß er die Frau einmal Wort; folgende Resolution fand einstimmige Annahme: Die Ver­habe schreien hören, daß sie es nicht mehr thun wolle( sie hatte das ſammlung verpflichtet sich, für die Verwirklichung des Socialismus Bett verunreinigt) und dabei habe es gepaticht". Die Angeklagte einzutreten und bei der bevorstehenden Reichstagswahl dem Kandi­B. habe er dann mit einem Stecken gesehen, und er habe dann zu ihr daten der Socialdemokratie gleich im ersten Wahlgange zum Siege gesagt:" Der darfst schon ein paar Hiebe geben," worauf diese er- zu verhelfen. ividert habe:" Das habe ich schon gethan, aber sagen darf man es nicht."

In Erkner fand am Sonntag eine stark besuchte Versammlung statt, die unter lebhaftem Beifall ein Referat des Genossen Zubeil

2. dem Landesausschuß die Befugnisse, die Stellung und der Name eines Landtages für Elsaß- Lothringen erteilt werde,

3. daß bei Beratung von elfaz- lothringischen Angelegenheiten im Bundesrate die drei vom Landesherrn zu ernennenden Ver­treter Elsaß- Lohringens zur Abstimmung berechtigt sein sollen.

In der Debatte hatte sich die Regierung nicht geäußert. Nach Annahme des Antrages erklärte Staatssekretär v. Stöller, er werde dem Wunsche des Hauses gemäß den Beschluß vom heutigen Tage der kompetenten Stelle der Reichsregierung, d. h. dem Reichstanzlər, vorlegen.

Zur zollpolitischen Situation in Oestreich. Wien , 28. April. ( W. T. B.) Abgeordnetenhaus. Das Haus verhandelt über Dringlichkeitsanträge, betreffend Kündigung des serbischen Handelsvertrages.

Ministerpräsident v. Soerber erklärt, durch sofortige Kündi­gung des serbischen Handelsvertrages würde provisorisch eine nicht auszufüllende Lücke in den sonst geschlossenen Kreis der Handels­verträge in dem Augenblick gerissen werden, wo die Regierung sich mit der Vorbereitung von Handelsverträgen unter gleichzeitiger Wahrung der landwirtschaftlichen und industriellen Interessen be­fasse. In einer so kritischen Zeit sei es notwendig, zunächst mit den jenigen Staaten zu Handelsverträgen zu gelangen, deren Verhalten gegenüber der Monarchie auf den gesamten handelspolitischen Kurs wirken müsse. Eine neue mit den Auslandsstaaten anzubahnende Verständigung werde sich selbstverständlich auch auf Serbien beziehen, fönne aber erst dann versucht werden, wenn die erforderliche auto­nomische Grundlage hierzu gewonnen sein werde. Die Beantwortung der Frage, ob die ausivärtige politische Lage die Kündigung des serbischen Handelsvertrages nicht gerade als ausgeschlossen erscheinen lasse, müsse er daher dem Hause überlassen. Hierauf wird die Ver­handlung abgebrochen.

Eine längere, ziemlich erregte Debatte entspinnt sich über die Feststellung des nächsten Sizungstages und über die Tagesordnung desselben. Entgegen dem Vorschlage des Präsidenten, die nächste Sigung Dienstag abzuhalten, beschließt das Haus die Abhaltung der nächsten Sizung am Freitag. Die Socialdemokraten und Alldeutschen protestieren unter erneuter Ankündigung schärfster Obstruktion gegen die Verhandlung des Berichts über Abänderung vor diesem Punkte der Tagesordnung der Bericht über die Eisenbahn­der Geschäftsordnung vor andern dringenden Gegenständen, worauf verstaatlichungs- Anträge sowie der über die Aufhebung des§ 14 eingeschaltet werden.

Zur Mandschureifrage.

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Petersburg, 28. April. Die Russische Telegraphen Agentur" meldet: Die telegraphischen Nachrichten über neue Bedingungen, die Nußland für die Räumung der Mandschurei gestellt haben soll, find nichts als Erfindung. In den Absichten Rußlands bezüglich Räumung der Mandschurei sind keine Aenderungen eingetreten. Der bevor­stehende Meimmgsaustausch mit der chinesischen Regierung kann nur marsche der taiserlichen Truppen aus diesem Gebiete zu sichern. auf Mittel Bezug haben, die Ordnung und Ruhe nach dem Ab­Rußland hat durchaus nicht die Absicht, dem ausländischen Handel Bindernisse in den Weg zu legen.

Korrespondent des" Jiji" meldet aus Beting, ber ruffische Gesandte Tokio , 28. April. ( Meldung des Reuterschen Bureaus".) Der Korrespondent des" Jiji" meldet aus Peking , ber russische Gesandte habe gelegentlich einer Unterredung erklärt, die Wirkung der Vor­stellungen Japans und der übrigen Mächte würde sein, daß die leitenden Staatsmänner in Petersburg sich dahin schlüssig machen würden, die drei mandschurischen Provinzen Rußland einzuverleiben. Beting, 28. April. ( Meldung des Reuterschen Bureaus".) China hat Rußland eine Erklärung zugehen lassen, nach welcher die Annahme der Forderungen Rußlands endgültig nnd bündig ab­gelehnt wird.

Englisches Unterhans.

London , 27. April. ( W. T. B.) Das Haus lehnte nach lebhafter Debatte mit 316 gegen 182 Stimmen das Tadelsvotum ab, das Asquith gegen die Regierung wegen ihres unthätigen Verhaltens gegen Arbeitern seiner in Wales gelegenen Schieferbrüche beantragt hatte. über dem langdauernden Streite zwischen dem Lord Penrhyn und den Vernachlässigung einer franken Person stattgefunden habe als hier; feitigen Agitation für dieselben aufforderte. folge feiner langen Dauer nationale Bedeutung erlangt, und die Angeklagte B. sei in dieselbe scheinheilige Christlichkeit verfallen das Handelsamt hätte sich ins Mittel legen sollen, um eine wie der Bürgermeister, und sie hätten damit der Verstorbenen einen Die Rummelsburger Metallarbeiter befaßten sich am Sonntag Einigung herbeizuführen. Der Präsident des Handelsamtes Wechsel auf das Jenseits ausgestellt. Er beantragte für den Bürger- in einer öffentlichen Versammlung mit den Mißständen in mehreren Gerald Balfour erwiderte darauf, die Vermittlung sei unterblieben, meister 4 Monate, für die Frau einen Monat Gefängnis. Die beiden dortigen Fabriken. Pawlowitsch als Referent ging zunächst weil sie aussichtslos war, nachdem Lord Benrhyn erklärt hatte, er Verteidiger beantragten Freisprechung, der eine deshalb, weil der auf verschiedene Nebelstände der Wolterschen Wagenfeder- werde keinerlei Vermittlung annehmen; übrigens habe der Streit Bürgermeister gesetzlich der Stellvertreter der Armenpflege nicht ge- Fabrik ein. Die Arbeitszeit soll daselbst eigentlich 10 Stunden be- feine nationale Bedeutung. Demgegenüber betonten andre Rebner, wesen sei, sondern der erste Vorstand, der Pfarrer in Ebermannstadt , tragen, doch werden regelmäßig lleberstunden gemacht. Schmiede daß der Streit zur Einfuhr von Schiefer aus dem Auslande geführt müsse auf die Anklagebant. Der Verteidiger der B. beantragte Frei- als Hilfsarbeiter bekommen 30 Pf. Stundenlohn. Besonders mangel- habe. sprechung, weil die Frau um 30 Pf. pro Tag nicht mehr habe thun haft find die sanitären Einrichtungen. Der Abort ist ohne Wasser- William Redmond( Fre) fragt an, ob der Wunsch der englischen spülung und wird nur selten gereinigt. In der Werkstätte haben Regierung nach einem allgemeinen Uebereinkommen unter den Das Urteil lautete für den Bürgermeister auf einen Monat fich Schmutz und Abfälle zu fleinen Haufen angesammelt, auch hat Mächten betreffend eine Einschränkung der Flottenausgaben den Gefängnis, für die Frau auf Freisprechung. wegen der schlechten Ventilation der täglich entstehende Rauch so Mächten amtlich mitgeteilt worden sei. Premierminister Balfour gut wie gar feinen Abzug. Wascheinrichtungen und Ankleideräume erwidert, die Ansichten der Regierung feien im Barlamente sind nicht vorhanden. Aus dem Betriebe der Norddeutschen öffentlich zum Ausdruck gelangt und es sei daher nicht für not­Eiswerke wurde gemeldet, daß dort ohne Not fast jeden Sonn- wendig erachtet worden, den europäischen Mächten darüber eine tag stundenlang gearbeitet wird. Das Hauptinteresse der Ver- formelle Mitteilung zu machen. So weit die Regierung zur Zeit fammlung fonzentrierte sich sodann auf die Juhlsche Plomben- unterrichtet sei, glaube sie nicht, daß durch eine solche Mitteilung fabrik. Die Arbeitszeit ist dort ebenfalls auf 10 Stunden normiert, irgend etwas gewonnen werden würde.

Der Staatsanwalt führte aus, daß wohl selten eine größere entgegennahm, der über die Reichstagswahlen sprach und zur all- Im Lauf der Debatte führte Asquith aus, der Streit habe in

können.

Gerichts- Zeitung.

Ein Schuhmann wegen Betruges und Urkundenfälschung ange­tlagt. Besondere Schwierigkeiten bot die Verhandlung, welche gestern

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Berantwortl. Redakteur: Carl Leid in Berlin . Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud u. Berlag: Vorwärts Buchdruderei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 2 Beilagen u.Unterhaltungsblatt