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Mr. 108. 20. Jahrgang.

The Sociales.

2. Beilage des ,, Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonntag, 10. Mai 1903.

Abwälzung von Ordnungsstrafen. Ein Arbeitgeber hatte in seine nachweisen, daß er in Bestimmungen nach dem Muster des§ 153 2922013 Arbeitsordnung die Bestimmung aufgenommen, nach welcher die unsrer Gewerbe- Ordnung einen durchaus zulässigen Schuh der Ar­Das Brotokoll des zweiten allgemeinen Deutschen Kranken- Arbeiter sich verpflichteten, für alle durch ihre Schuld erwachsenden beitswilligen sieht, selbst wenn Strafen bis zu 4 Jahren Gefängnis fassen- Kongresses, welcher am 15. und 16. März 1903 in Berlin Strafen aufzukommen. Als mun ein Bäckerhausbursche während der zulässig feien. Unter stürmischem Beifall schloß er mit einem Appell getagt hat, ist nun erschienen. Dasselbe umfaßt 203 Oftabseiten Sonntagsruhezeit Brötchen ausgetragen hatte, wofür sein Arbeitgeber an die Wähler, dafür zu sorgen, daß auch im fünften Wahlkreise in solider Ausstattung. Es ist recht übersichtlich zusammengestellt eine Strafverfügung über 15 M. erhielt, glaubte der letztere be- wieder die Socialdemokratie siegend ihr Haupt erheke. und bringt neben dem stenographischen Auszug der Verhandlung die rechtigt zu fein, diese Strafe auf den Brotausträger abzuwälzen. Regierungsvorlage zur Abänderung der Novelle, wie sie dem Reichs- Das Frankfurter Gewerbegericht hat indessen entschieden, daß die Vereinsversammlung in Tempelhof bei Adel sprach Bartels über Mariendorf und Umgegend. In der am 5. Mai stattgefundenen tage zur Beratung vorgelegen hat. 128 Abänderungsanträge, fragliche Bestimmung der Arbeitsordnung gegen die guten Sitten laufe die Reichstagswahlen. Der Redner forderte die Genoffen auf, am welche von den verschiedensten Krankenkassen oder deren Vereini- und deshalb gemäߧ 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches nichtig sei. 16. Juni alle die Säumigen aufzurütteln, um mit den Gegnern Ab­gungen für die Abänderung der Novelle eingegangen sind, befinden Das Gesetz sehe den Arbeitgeber als den Schuldigen an und nicht sich im Wortlaut dem Protokoll beigefügt, ebenso eine Liste der den Arbeiter; sei der Arbeiter der allein Schuldige, so trete eben rechnung zu halten. Ferner wurde um recht rege Beteiligung zur großen Zahl von Delegierten und Krankenkassen, welche auf diesem eine Bestrafung des Arbeitgebers nicht ein. Die Strafe werde nach Agitationstour und Flugblattverbreitung am 17. Mai aufgefordert. Die Vereinsbibliothek befindet sich jetzt bei Genossen May Schmidt, Kongreß vertreten waren. Ueber den Kongreß selbst haben wir dem Verschulden und den Vorstrafen des Arbeitgebers bemessen, feiner Beit ausführlich berichtet. Wir können dieses Protokoll jedem ganz unabhängig von einem Verschulden des Arbeiters, und schon Klempnermeister, Tempelhof , Berlinerstr. 47. Socialpolitiker sowie jedem, der sich mit Krankenkassen- Angelegen- deshalb liege in einer Abwälzung auf den Arbeiter eine Unsittlichkeit. heiten beschäftigt, nur empfehlen. Dies zeige sich besonders deutlich im vorliegenden Falle, in dem die Arbeitgeber schon öfter wegen Uebertretung der Sonntagsruhe be­ Strafe unstreitig nur deshalb auf 15 M. bemessen sei, weil der Puter. In der Mitgliederversammlung der Sektion der Buzer straft worden war. Zu wünschen ist, daß andre Gerichte in des Centralverbandes der Maurer am 6. Mai teilte der Vorfizende gleichem Sinne entscheiden. Die Arbeitgeber würden in der That mit, daß am 2. Mai circa 200 Kollegen wegen der Maifeier aus­stoßes gegen Arbeiterschutz- Bestimmungen gegen sie erlaffenen follen wie im Vorjahre die Gemaßregelten- Unterstügung erhalten, des Verantwortlichkeitsgefühl verlieren, wenn sie die wegen Ver- gesperrt waren. Diese und die am 2. Mai arbeitslos gewesenen Strafen auf die Arbeiter abwälzen könnten. Bemerkenswert ist, daß und ist dieselbe bis Mittwoch, den 13. Mai, abends 8 Uhr, im eine solche Bestimmung überhaupt in eine Arbeitsordnung auf- Bureau abzuholen. Da die Aussperrung nur einen Tag dauerte, genommen werden konnte.

Die Orts- Krankenkassen zu Mühlhausen i. Thür. waren in der Heranziehung fremder Aerzte erfolgreich. Einer derselben, Dr. Schwarz aus Düsseldorf , praktiziert bereits für die Orts- Kranken­faffen; weitere Aerzte werben erwartet. Die von den Aerzten auf Grund der Kampftage" liquidierten Beträge sind von den Kassen noch nicht ausgezahlt worden, vielmehr haben die Kassen den Aerzten angeboten, ihnen ihre Leistungen nach den Mindestsäzen der preußis schen Gebührenordnung zu honorieren.

zusehen.

Aus der Frauenbewegung.

Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse. Den Mit­gliedern hiermit zur Kenntnis, daß die Vereinsversammlung am Montag, den 11. Mai, ausfällt. Die nächste Versammlung findet statt am 25. Mai und wird Frl. Adele Schreiber über: Kinderwelt und Prostitution" referieren. Wir bitten dies zu beachten. Der Vorstand.

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Verfammlungen.

Das In ihrem Streit mit der Textil- Krankenkaffe zu Gera sind die wird angenommen, daß viele Kollegen darauf verzichten. Aerzte unterlegen. Die Generalversammlung erklärte sich mit dem Geld soll dann nebst weiteren 500 Mark dem Wahlfonds überwiesen Können Arbeiterfekretäre Vertretungsgebühren erhalten? werden. Das Resulat der am 28. April stattgefundenen Vorgehen des Vorstandes einverstanden. Die Kaffe hat acht neue Ueber diese Frage hat das bayerische Landes- Versicherungsamt am Bautenkontrolle tvar Aerzte auf fünf Jahre angestellt; es wird die staatliche Minimal- 29. April eine Entscheidung von principieller Bedeutung gefällt. Die 1943 Kollegen, davon waren im Centralverband organisiert 1476. folgendes: Auf 180 Bauten arbeiteten tage bezahlt; pro Jahr sind 34 000 m. Arzthonorar ausgeworfen. bayerische Baugewerks- Berufsgenossenschaft hatte einem Arbeiter die Den Hilfsarbeiter( Träger) hatten noch mit im Accord 379, ohne Nachdem man mit der freien Arztwahl gebrochen habe, komme die Rente gekürzt, wogegen dieser Berufung zum Schiedsgericht einlegte. Träger im Accord arbeiteten 1564 Kollegen. Bemerkt wurde noch, Kaffe mit zehn Aerzten aus. Die zwei noch unbejezten Stellen Er ließ sich in der Verhandlung durch den Arbeitersekretär Genossen daß auf vielen Bauten Verbandskasten mit Inhalt unbekannte Dinge sollen für einen weiteren Specialarzt und für eine Aerztin re- Mühlbauer vertreten und erzielte ein Urteil zu seinen Gunsten. find. Zum Schluß erfolgte noch der Bericht vom Verbandstag serviert bleiben. Die sämtlichen ausscheidenden Vorstandsmitglieder Die Berufsgenossenschaft wurde verurteilt, die bisherige Rente weiter burch Neumann und Dähne. Nachdem die Kollegen vor Arbeit­wurden wiedergewählt, ebenso der Vorsitzende, Fabrikant Arno zu zahlen und dem Berufungskläger außerdem die Vertretungskosten annehmen in Swinemünde , Lübben und Forst i. d. 2. gewarnt Luboldt, der dringend ersucht hatte, von seiner Wiederwahl ab- für den Arbeitersekretär im Betrage von 3 M. zu ersetzen. waren, erfolgte Schluß der Versammlung. Gegen diese Entscheidung im Kostenpunkt legte die Berufs­genossenschaft Rekurs ein und zwar mit folgender Begründung: Der Centralverband der Handels-, Transport- und Verkehrs­1. hätte der Verlegte eine Vertretung gar nicht nötig gehabt; arbeiter hielt am Mittwoch eine Generalversammlung bei Cohn, 2. feien ihm keine Kosten entstanden, da Mühlbauer ihn unentgeltlich Beuthstraße, ab, in welcher der Bericht vom Verbandstage in Ham­bertrat, und 3. seien auch dem Arbeiterfekretär keine Kosten ent- burg erstattet wurde. Nach einer langen, sehr lebhaften Diskussion standen, da er festen Gehalt beziehe. In der Verhandlung vor dem wurde schließlich gegen wenige Stimmen eine Resolution ange­Landes- Versicherungsamt führte dagegen Sekretär Mühlbauer aus: nommen, in der sich die Versammlung mit den in Hamburg gefaßten 1. Der Verlegte fonnte nicht wissen, daß die Berufsgenossenschaft Beschlüssen einverstanden erklärt und den Delegierten ihr volles Ver­ihre eignen Bescheide selbst für so schlecht begründet hält, daß fie trauen ausspricht. Hierauf wurden die Ergänzungswahlen zum eine fachkundige Vertretung der Gegner für unnötig erachtet. Die Hauptvorstande vorgenommen und Straube, Lantau, Leh= Ein neues Arbeiterinnenschutz- Gesetz in der Schweiz . Den zahl- unhaltbare Begründung eines großen Teile dieser Bescheide wird mann als Beifizer, Streitner und A. Meyer als Revisoren reichen Schweizer Kantonen mit besonderen Arbeiterinnenschuß- Gefeßen übrigens erwiesen durch die Thatsache, daß von allen im letzten gewählt. Die Erledigung der übrigen Punkte der Tagesordnung will nun auch der französisch schweizerische Kanton Jahre durch das Arbeitersekretariat gegen die Baugewerks- Berufs- wurde bis zur nächsten Versammlung vertagt. Waadt folgen, der auf socialem Gebiete noch sehr rückständig und genossenschaft vertretenen Berufungen nicht weniger als 69 Prozent Der Centralverband der Töpfer hielt am 5. Mai im großen fast ausschließlich von einem plutokratisch- manchesterlichen Geiste zu Gunsten der Verlegten entschieden wurden. Darin ist auch Saale des Gewerkschaftshauses eine gut besuchte Versammlung ab, regiert wird. Jetzt nun hat die Regierung dem Großen Rate( Land- die Notwendigkeit einer fachkundigen Vertretung der betr. Arbeiter in der zunächst die Wahl von 10 Delegierten zum Verbandstage vor tage) einen Gesezentwurf vorgelegt, durch den alle gewerblichen begründet. 2. Der hier in Betracht kommende Berufungskläger war genommen wurde. Durch den Vorsitzenden wurde bezüglich der Mai­Betriebe, in denen Arbeiterinnen beschäftigt sind und die nicht dem nicht Mitglied einer bei dem Münchener Gewerkschaftskartell in feier mitgeteilt, daß 1406 Stontrollmarken verabfolgt find. Hierauf eidgenössischen Fabrikgesetz unterstehen, ferner Verkaufstäden, Wirt- torporierten Gewerkschaft und hatte deshalb keinen statutengemäßen wurde auf die Verhandlungen der letzten Jnnungsversammlung hin­schaften, Pensionen, Bureaus 2c. Arbeiterschutz- Bestimmungen unter Anspruch auf unentgeltliche Hilfe. Er war damals vielmehr noch gewiesen und vor allem der Beschluß: die Innungs- Krankenkasse stellt werden. Der Entwurf überträgt dem Staatsrat( der Regierung) Mitglied des christlichen Maurer- Verbandes und hat nachweisbar aufzulösen" einer derben Kritik unterzogen. Nachdem man bor nicht den Erlaß von hygienischen und sonstigen Schutzvorschriften. Kinder 3 Mark für die Vertretung bezahlt. 3. Die Gebühren sind feine allzu langer Zeit uns dieselbe aufgezwungen hat, wodurch die frühere unter 14 Jahren dürfen nicht anhaltend" in Gewerben beschäftigt Privateinnahme der Sekretäre, sondern fließen in die Sekretariats- Orts- Strautenfaffe in ihrer Leistungsfähigkeit behindert wurde, will werden, welche Kautschutbestimmung hoffentlich durch das strikte Verfasse. Sie sind nie so hoch, daß dadurch auch nur ein wesentlicher man dieselbe verschwinden laffen in dem Augenblid, wo sie einiger­bot ersetzt wird. Frauen dürfen erst 6 Wochen nach ihrer Nieder- Teil der durch den Zeitverlust entstehenden Ausgaben gedeckt würde. maßen leistungsfähig ist und durch die Bemühungen unsrer Dele kunft die Arbeit in den geschützten Betrieben wieder aufnehmen. Die Da die vielen, ganz ungerechtfertigten Rentenminderungen der Bau- gierten Verbesserungen eingeführt werden sollen. Durch eins wöchentliche Arbeitszeit in den Werkstätten 2c. beträgt 65 Stunden gewerks- Berufsgenossenschaft die Arbeitslast des Sekretariats un- stimmige Annahme einer Resolution wird der Gesellenausschuß be­( in andren Gesetzen 59), die Mittagspause muß mindestens 1 Stunde gemein vermehren, ist es nur billig, wenn dieses bei erfolgreicher auftragt, bei der Behörde Protest gegen die Beschlüsse der Jnnungs­Mühlbauer versammlung zu erheben. währen, die zusammenhängende tägliche Ruhezeit wenigstens neun Vertretung wenigstens einigermaßen entschädigt wird. Hierauf erstattete Huhn Bericht über Stunden während der Zeit von 8 ühr abends bis 6 Uhr morgens. beantragte Abweisung des Rekurses und Zubilligung einer weiteren die Versammlung des Wahlvereins für den sechsten Wahlkreis, welche In Läden, Bureaus und dergleichen darf bis 9 Uhr abends ge- Vertretungsgebühr von drei Mark für den neuen Termin. den Ausschluß des Töpfers Friese aus dem Wahlverein wieder rück­arbeitet werden; für jede Mahlzeit ist eine Stunde freizugeben. In Das Richterfollegium entschied diesem Antrage entsprechend. gängig gemacht hat. Huhn führte aus, er fei in jener Versammlung Hotels, Pensionen Pensionen und Wirtschaften hat das Personal An- In der Urteilsbegründung wird ausgeführt: Nach der kaiserl. Ver- tros rechtzeitiger Meldung nicht mehr zum Wort gekommen. Durch spruch auf 12 Stunden Ruhe während je 24 Stunden und ordnung vom 29. Oktober 1900 sind die bei den Amtsgerichten zu Schluß der Diskussion sei ihm die Möglichkeit genommen, die von zwar müssen 9 Stunden davon zusammenhängen. Nach 9 Uhr gelassenen Personen auch zur Vertretung der Verletzten vor den Straffer und Friese gemachten Ausführungen zu widerlegen. abends dürfen Mädchen unter 18 Jahren, wenn Als ein derartiger Vertreter ist der Eine von Huhn empfohlene Resolution wurde angenommen. In der­fie Schiedsgerichten berechtigt. nicht zur Familie des Wirtes gehören, zur Bedienung Arbeitersekretär zu betrachten. Dazu kommt, daß es von jeher hier selben erklärt die Versammlung des Töpferverbandes, daß von der Gäste nicht verwendet werden. Von den 52 zu gewährenden Praxis gewesen ist, daß der Verletzte sich einen Vertreter nehmen Strasser und Friese in der Versammlung des Wahlvereins unwahre jährlichen Frei- Tagen müssen 17 Sonntage sein. Die Bezahlung hat darf, der auch entschädigt wird, wenn es sich nicht um eine ganz frivole Beschuldigungen gegen den Verband der Töpfer erhoben seien. Es längstens alle 14 Tage und in gefeßlichen Münzsorten zu erfolgen Sache handelt. Das war aber hier nicht der Fall. Endlich ist es wird bedauert, daß der Vorsitzende der Wahlvereins- Versammlung und zwar am Vorabend eines Arbeitstages, also nicht am Sonnabend. zweifellos, daß die ganze Organisation des Arbeiter- Sekretariats dies zugelassen habe und daß keines der anwesenden Mitglieder des Lohnabzüge und Bußen sind nur statthaft, insofern sie in den behörd- den Sekretären gestattet, für Nichtorganisierte Gebühren zu erheben. Berbandes zum Wort gekommen sei, um die bezeichneten Ausführungen lich genehmigten Arbeitsordnungen vorgesehen sind. Die Bußen sind Aus diesem Grunde war Mühlbauer auch für die gegenwärtige zu berichtigen. Nachdem O. Bläsing als Revisor gewählt und einzutragen und zu Gunsten der Arbeiterinnen zu verwenden. Der Sache eine Vertretungsgebühr zuzusprechen. einige Mißstände, die im Arbeitsnachweis hervorgetreten, besprochen Unternehmer wird verpflichtet, den Arbeiterinnen beim Arbeitsaustritt waren, erfolgte Schluß der Versammlung. ein Zeugnis über die Art der Arbeit und die Dauer der Dienst­Leistung auszustellen. Der Entwurf steht weit hinter mehreren der bestehenden kantonalen Arbeiterinnenschutz- Geseßen, namentlich dem Züricher zurück und sollte er daher vom Großen Rat bedeutend ver­bessert werden.

Sociale Rechtspflege.

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Der Glasbruchschaden. Dem Packer S., der in dem Geschäft eines Herrn Meyer viel mit Glasdekorationen zu thun hatte, waren öfter Lohnabzüge wegen Glasbruchs gemacht worden. Der Arbeits geber hatte S. bestimmt, zivei Drittel des vorkommenden Bruch­schadens zu tragen. S. wollte es eigentlich nicht, hatte sich aber schließlich gefügt und auch ein paarmal die Abzüge ruhig über sich ergehen lassen. Als es zur Lösung des Arbeitsverhältnisses fam, zog Meher von dem 22,50 M. betragenden Wochenlohn wieder 10,95 m. ab. Für S. protestierte jetzt jedoch sein Bruder gegen den Abzug. Durch Klage beim Gewerbegericht verlangte dann S. die abgezogenen Beträge in Höhe von insgesamt 28,50 M. Vom Vertreter des Be flagten wurde jeder Vergleich abgelehnt. Das Gewerbegericht unter dem Vorsiz des Gewerberichters Dr. Meier verurteilte den Beklagten zur Zahlung der 10,95 M., welche bei Auflösung des Ar­beitsverhältnisses einbehalten worden waren. Mit der Mehrforderung wurde Kläger abgewiesen.. Begründend wurde ausgeführt: Zweifel­los feien vom Beklagten die geringen Erfahrungen des Klägers miß braucht worden. Er sei nicht verpflichtet gewesen, in der unglaub­lichen Höhe von zwei Drittel den Bruchschaden zu tragen. Das um gekehrte Verhältnis wäre eher richtig geweſen. Zweifellos hätte der Kläger schon lange Anlaß gehabt, aufs schärfste Einspruch zu er­heben und lieber seine Stellung aufzugeben. Da er aber die Ab­züge, abgesehen vom letztenmal, ruhig hingenommen habe, fönne er jene Beträge jetzt nicht nachträglich zurückfordern. Sie seien ver­fallen. Anders sei es jedoch mit den 10,95 M. von der letzten Woche. Da habe er von dem Recht, gegen den Abzug Widerstand zu leisten, Gebrauch gemacht; das Gericht könne ihm deshalb diesen Betrag zusprechen.

habe.

Wablverfammlungen.

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Die Deutsche Metallarbeiter Gewerkschaft( Verwaltungsstelle Berlin ) hielt am 4. Mai ihre Generalversammlung für das erste Quartal 1903 ab. Nach dem vom Kassierer erstatteten Kassenbericht hatten zum 8. Mai eine Voltsversammlung nach dem großen Saale 2382,00 m., hierzu den Bestand vom vierten Quartal( 539,61 M.), Die Genossen des fünften Berliner Reichstags- Wahlkreifes betrug die Gesamt- Einnahme 2925,15 M., die Gesamt- Ausgabe des Handwerkervereins einberufen, die sich eines überaus zahlreichen also Geamt- Bestand 1082,76 M. Wiesner giebt darauf den Ver= Besuches erfreute. Das Thema der Verhandlungen boten die Reichs waltungsbericht und giebt die Firmen, bei denen Differenzen statt­tagswahlen. Für den als Referenten angekündigten, aber dringend gefunden haben, bekannt. Maßregelungs- Unterstüßung erhielten Bernstein ein. Er erörterte die Fragen der Schuzzollpolitik und verhinderten Genossen Dr. Arons sprang der Genoffe Eduard 10 Mitglieder, Rechtsschutz 2. An Streitunterſtüßung wurden der Handelsverträge, um nachzuweisen, daß unsre Schutzöllnerei niederlegt, wird an feine Stelle A. Dannenberger gewählt, als Bei­1513,55 M. gezahlt. Da der bisherige Bevollmächtigte Wiesner und Landwirtschaft ihre Rente zu sichern, während die große Masse feier ausgesperrten Mitgliedern wird auf Beschluß der Versammlung nur darauf hinauslaufe, einer fleinen Zahl von Reichen in Industrie fiber zum Hauptvorstande H. Landmann. Den infolge der Mai­des Volkes schwer darunter leide und der Mittelstand entweder keinen die übliche Unterstüßung gezahlt. Ueber die Lohnbewegung der Ar­Vorteil oder, und das zum großen Teil, ebenfalls nur Schaden davon beiter der Großen Berliner Straßenbahn berichtet Wiesner. In der bindung stehe, ein Mittel, die Völker zu verheßen. Hierauf kommt stüßung zugesichert. Ferner wird beschlossen, dem ersten Bevoll­Andrerseits wäre die Schutzöllnerei und was damit in Ver- Diskussion wird die Bewegung gutgeheißen und materielle Unter­Redner auf die ewigen Kriegsrüstungen zu sprechen, die schon rein mächtigten eine Entschädigung von 20 M. zu zahlen( bisher 10 M.), materiell die Förderung der Kulturaufgaben hinderten. Von den vom 1. Mai ab einen Ertrabeitrag von 10 Bf. zu erheben, welcher Schwärmern des Militarismus werde nun immer eingeworfen, eine durch Marke quitiert wird; wer diesen Beitrag nicht leistet, geht seiner Unmasse Arbeiter hätten infolge der Rüstungen Verdienst und Brot. statutarischen Rechte verlustig. Im Ortsstatut wird statt§ 7 Abs. c Wenn man Verdienst schaffen wolle, dann brauche man indessen nicht Rechte Millionen für fulturwidrige Zwede ausgeben; wenn nun das Not:" 14 Tage" 6 Wochen geſetzt. wendigste für die Errichtung guter, den Anforderungen der Hygiene Wilmersdorf . Am Mittwoch tagte in Wittes Boltsgarten eine entsprechender Volkswohnungen geschähe, dann würde hierdurch gut besuchte Versammlung des socialdemokratischen Wahlvereins, in schon für Hunderttausende von Arbeitern Arbeit in Masse geschaffen der Genosse Täterom über die bevorstehende Reichstagswahl refe­werden.( Lebhafter Beifall.) Redner betonte dann die immer rierte. Großer Beifall lohnte den Redner. Darauf gab der Kassierer größer werdende Bedeutung der Arbeiterklasse in der menschlichen den Kassenbericht vom zweiten Quartal. Einnahme für die Central­Gesellschaft und führte unter anderm aus, daß die Freisinnige Bartei faffe 124,30 M., für den Ort 65,20 M., Ausgabe am Orte 121,65 schon deshalb kein Recht mehr habe, fich demokratisch zu nennen und die Führung der Demokratie zu beanspruchen, weil sie nicht bei allem, was fie thue, die Wirkung auf die großen Massen, auf die Arbeiterklasse berücksichtige. In der Diskussion sprach nur Herr Flatow, der nicht Socialdemokrat ist, aber alle seine jüdischen Stammesgenossen auffordert, auch die freifinnigen, im fünften Wahl­freise nur für den Socialdemokraten zu stimmen. Maßgebend ist für ihn, daß nur die Socialdemokratie auch den zu Bürgern zweiter Selbstverschuldeter Schaden. Die Arbeiterin G. forderte von der Klasse degradierten Juden das gleiche staatsbürgerliche Recht sichern Firma Bud eine Lohnentschädigung von 32 Mart, indem sie vor wolle und daß Herr Bruhn von der Staatsbürger- Zeitung", der dem Gewerbegericht geltend machte, sie sei ohne gefeßlichen Grund am liebsten jeden Juden totschläge, als Kandidat der Antisemiten und ohne Innehaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist plößlich ent- feine Gefimmgsgenoffen instruiert hat, bei einer Stichwahl zwischen lassen worden und habe auch ihre Invalidenkarte nicht recht- Socialdemokratie und Freifinn für den Freifinn zu stimmen. Einer zeitig ausgehändigt erhalten. Das Gewerbegericht erachtete folchen Waffenbrüderschaft müßte jeder freisinnige Jude von vorn auf Grund der Beweiserhebung für festgestellt, daß der herein vorbeugen. Der socialdemokratische Kandidat Robert Klägerin anläßlich eines Streites am Tage der Entlassung Schmidt, von der Versammlung auf das lebhafteste begrüßt, hielt gefagt worden ist, wenn sie ruhig sei, könne fie die vierzehn Tage hierauf eine Ansprache. Mit fräftigen Worten that er die Freisinns abarbeiten. Wegen dieses Umstandes nahm der Gerichtshof an, daß helden Dr. Zwick und Richter ab, indem er besonders ihre social­die Klägerin, weil sie trotz der Möglichkeit dazu die 14 Tage nicht politische Stellung unter die fritische Lupe nahm. Bezüglich des abgearbeitet" hat, den ihr erwachsenen Schaden selber verschuldet Kandidaten Zwick erinnerte er daran, wie diefer anläßlich der Kinder­hätte. Der Vorjiyende riet deshalb zur Klagerücknahme, welchem schutz- Novelle den Segen der Kinderarbeit in bestimmter Menge ge­Rate die Klägerin schließlich folgte. rühmt habe. Und von Eugen dem Großen" konnte er authentisch

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Mart, Einnahme für Liſten usw. 225,47 M., an den Streis abge­führt 166 M. Der Kassierer wurde entlastet. Der Stuffateur . Markscheffel wurde wegen Streifbruchs aus dem Wahlverein aus­geschlossen. Die Parteigenossen, die sich am 16. Juni dem Vor­stande zur Verfügung stellen wollen, werden ersucht, sich bei dem­felben zu melden.

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Socialdemokratischer Agitations- Verein für den Reichstags: Wahlkreis Züllichan- Schwiebus- Kroffen Sommerfeld. Dienstag, den 12. Mai, abends 8 Uhr: Bersammlung bei Grosser, Dirksenstr. 39, vorn 1 Treppe( früher an der Stadtbahn). An die Barteigenossen aus dem ahlkreise richten wir die Bitte, sich auch dem für ihren heimatlichen Wahl­freis bestehenden Verein anzuschließen, um bei der Reichstagswahl die Agitation unterstüßen zu können. Der Borstand. Allgemeine Familien Sterbekasse zu Berlin . Heute Bahltag bei Dieke, Uderstr. 123, von 3-6 Uhr. Arbeiter Samariterkolonne( gegründet 1888). Montag, ben 11. Mai, abends 9 Uhr, in der Centrale, Dresdenerstr. 45: II. Lehrabend des Sommerkursus. Vortrag über Physiologie. Neue Teilnehmer tömnen noch eintreten. Gäste willkommen. Heute nachm. Ausflug nach Friedrichs. felde. Treffpunkt 3 Uhr bei Bube, Prinzen- Allee 30. Verein für Gesundheitspflege des Volkes Moabit . Montag, den 11. Mai, abends 8 Uhr, im Restaurant Fischer, NW. , Waldstraße 8: Vortrag:" Der Hypnotismus in der Heilkunde und Erziehung" mit De­monstration. Gäste willkommen.

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