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Ein weiterer Beuge Sander bekundet, Hüffener habe zu ihm ge- 1 hier vorgekommen ist. Der Verteidiger geht alsdann auf den That I westfälischer Orte, die männlichen Arbeitskräfte immer mehr burch fagt, Sie sind doch selbst Soldat gewesen und müssen das wissen,

wenn ein Offizier blank zieht, so muß Blut fließen,

ohne Rücksicht auf den Erfolg.

Es tritt hierauf eine kurze Pause ein.

Nach Wiedereröffnung der Sizung wird Polizeisergeant Haschke­Effen als Zeuge vernommen. Er ist, nachdem die That geschehen, herbeigekommen und hat den Angeklagten mit dem Unteroffizier Schröder zur Wache begleitet. Der Angeklagte habe zu ihm gesagt, mit Rücksicht auf seinen Stand und seine Ehre so handeln müssen, wie er gethan habe.

er habe

Bolizeiwachtmeister Kuhnert- Essen bekundet: Er hatte die Wache, als der Angeklagte vorgeführt wurde. Der Angeklagte habe erklärt, er habe gehandelt, wie er

vom Gesichtspunkt der Standeschre

bestand ein und bemerkt, das Vorkommnis selbst sei vollständig un- weibliche zu erfeßen. Früher war es zwar keine Ausnahmeerscheinung, geflärt. Man ist in der Hauptsache auf die Angaben des Angeklagten tam aber doch selten vor, daß weibliche Arbeitskräfte die Cigarre angewiesen. Der Angeklagte hat aber so offen und frei hier Rede ganz herstellten. Sie machten in der Regel nur den Wickel, das gestanden, daß man nicht annehmen kann, er sei von der Wahrheit Deckblatt setzte ein Arbeiter auf. In legter Zeit fommt es aber abgewichen. Die Beugenaussagen waren naturgemäß im allgemeinen immer mehr auf, daß die Arbeiterin auch die Deckarbeit besorgt. sehr ungünstig. Der Herr Vertreter der Anklage sagte, der Angeklagte Das geht schon so weit, daß es Betriebe giebt, in denen die männ­war so nahe an dem Fliehenden, daß er ihn mit dem kurzen Dolche lichen Arbeitskräfte ganz verdrängt sind. treffen konnte, er hätte daher den Fliehenden fassen können. Ich bin der Meinung, hätte der Angeklagte dies gethan, dann wäre das Ministeriums vom 20. d. Mts. zeigen die Saaten seit dem letzten Nach dem Saatenstands- Bericht des ungarischen Ackerbau­Unglück noch bedeutend größer geivorden. Denn es wäre alsdann Bericht wenig Veränderung. Die Frühsaaten von Winterweizen zwischen dem Angeklagten und Hartmann zum Ringen gekommen, stehen befriedigend und gut, die Spätsaaten kaum befriedigend. der Böbel hätte sich eingemischt und hätte ein Schauspiel gegeben, das Roggen wurde durch Fröste, die nach Mitte Mai eintraten, geschädigt zu den schlimmsten seiner Art gehört hätte. und steht kaum befriedigend. Die mit Winter- und Sommergerſte bestellten Felder zeigen eine gesunde grüne Farbe und dünften gute Qualitäten liefern. Der Stand ist gut. Hafer steht be­friedigend. Die Zuckerrübe entwickelt sich im allgemeinen gut, das erste Behauen ist im Zuge. Raps schwach. Die Maispflanze gedeiht üppig. Der Weinstock steht gut, für das übrige Obst sind die Aus­sichten schwach.

Jedenfalls hatte der Angeklagte die feste Ueberzeugung, es sei seine Pflicht, den Hartmann zu verhaften, zumal ihm das Vor­tommnis in Danzig vorschwebte.

Gerichts- Zeitung.

aus handeln mußte. Der Angeklagte sagte, ein Offizier, der an Der Angeklagte war mit Leib und Seele Soldat. gegriffen wird, ist doch berechtigt, die Waffe zu ziehen? Gewiß, er­Es ist ihm von seinen Vorgesezten eingeprägt worden, daß widerte ich, selbst ein Unteroffizier ist berechtigt, die Waffe zu ziehen, die Disciplin unter allen Umständen aufrecht erhalten werden tvenn er angegriffen wird. In diesem Fall ist es aber doch was miffe, und daß ein Soldat kurz und entschlossen handeln andres, Sie haben den Mann von hinten gestochen. Der Angeklagte müsse. Von diesem Bewußtsein sei der Angeklagte zweifellos fagte hierauf, er werde zum Bezirkskommando gehen und sich dort geleitet worden. Den Ausgang bedauere der Angeklagte melden. Ich stimmte dem zu und forderte Unteroffizier Schröder felbst am meisten, hierfür seien die Briefe an die Familie Hart­Unbedachte Aeußerungen haben zwei Arbeitern gestern eine und den Schußmann Meschte auf, den Fähnrich zu begleiten. Kurze mann und an seine Mutter Beweise. Hat aber dem Angeklagten recht empfindliche Gefängnisstrafe eingetragen. Der Brauer M. war Zeit darauf erhielt ich die Nachricht, daß der Gestochene tot sei. das Bewußtsein gefehlt, eine vorsätzliche Körperverlegung zu begehen, von seinem Arbeitgeber, dem Brauereibefizer Hauche in Schöne= Ich lief daher mit zivei Schußleuten sofort nach dem Bezirks- so hat er sich im Sinne des Gesezes nicht strafbar gemacht. berg entlassen worden. Infolge der verzwickten Bestimmungen des kommando und befahl den Fähnrich festzuhalten. Alsdann meldete ch gebe zu, der Angeklagte hat sich des unbefugten zwischen beiden vereinbarten Arbeitsvertrages glaubte der Arbeiter ich den Vorfall dem Polizei- Inspektor. Waffengebrauchs schuldig gemacht. Ich stelle daher anheim, noch ein Anrecht auf etwa 64 M. für Tantiemen" und Entlassungs­Kaufmann Zollitsch und Geschäftsführer Rohwedder bekunden, den Angeklagten in angemessener Weise dieses Vergehens wegen zu entschädigung an seinen Arbeitgeber zu haben, was letterer jedoch be­Hartmann, Schröder und Lütscher verübten am Ostersonnabend in bestrafen, ihm aber die Untersuchungshaft in Anrechnung zu bringen. ftritt. Es kam zu Auseinandersetzungen zwischen beiden, in deren einem Lokal einen derartigen Standal, daß sie aus dem Lokal ge- Wegen der vorsätzlichen Körperverletzung beantrage ich die Freisprechung. Verlauf der Arbeiter äußerte: Wenn er die Summe nicht gutwillig Der Vertreter der Anklage erwidert: Der Angeklagte konnte ausgezahlt erhalte, würde er den Arbeitgeber vor dem Gewerbegericht Auf die Vernehmung des Direktors Trödel- Essen wird verzichtet. nicht annehmen, daß der Fliehende ihn angreifen werde. Das ganze verklagen und außerdem durch Zeitungsberichte dafür sorgen, daß Der folgende Zeuge Unteroffizier Borscholte: Im November Verhalten Hartmanns spricht dagegen. vorigen Jahres sei er in Essen am Bahnhof entlang gegangen. Da dieser sein Bier nicht los würde, denn er wisse doch, daß ein andrer sei der Angeklagte von hinten an ihn herangetreten und habe ge­Arbeiter mit Stiefeln in einen Bottich gestiegen sei, an denen noch fragt: der Stallschmuz gehaftet habe. Von dem Gewerbegericht sind dem Arbeiter seiner Zeit auch 12 M. als zu erhaltende Tantiemen noch zugesprochen worden, während er mit seinen übrigen Forderungen abgewiesen wurde. In der Drohung mit den Zeitungsberichten aber sah der Arbeitgeber eine Erpressung und stellte Strafantrag. als Beuge geladener Arbeiter bestritt, mit schmutzigen Stiefeln in den Bottich gestiegen zu sein, und das Ende vom Liede war, daß der Angeklagte Brauer M. wegen versuchter Nötigung von der vierten Straffammer zu einem Monat Gefängnis vers urteilt wurde.

wiesen werden mußten.

Wollen Sie nicht grüßen?

Er habe gesagt: Ich bin Sergeant beim Bezirkskommando und habe das nicht nötig. Der Angeklagte sagte hierzu nichts und ging fort.

Der folgende Beuge ist Unteroffizier Siek: Er sei von einem Fähnrich zur See wegen Nichtgrüßens gestellt worden; er wisse aber nicht, ob dies der Angeklagte war.

Eine Anzahl weiterer Beugen, Musketiere aus Effen- Ruhr, be­funden, daß sie ebenfalls von dem Angeklagten wegen Nichtgrüßens gestellt worden seien. Die letzte Zeugin, Frau Schlächtermeister Aldejohann, bekundet: Ich kenne den Angeklagten ganz genau. Eines Tages stand ich vor einem Schaufenster. Da trat der Angeklagte an einen Soldaten heran und sagte mit lauter Stimme: Weshalb grüßen Sie nicht? Stehen Sie stramm, sonst trete ich Ihnen in den Leib, daß Ihnen

die Gedärme herauskommen. Angeklagter: Ich bestreite diese Aeußerung ganz entschieden. Ich habe mich niemals in dieser Weise einem Untergebenen gegen über ausgedrückt.

Verhandlungsl.: Frau Adejohann, Sie hören, was der Ange­flagte fagt, halten Sie Ihre Aussage aufrecht oder können Sie sich vielleicht irren?

Zeugin: Nein, ich irre mich nicht. Ich war durch den Vorgang ganz erregt, so daß er mir deutlich in der Erinnerung geblieben ist. Ich kann mich auch nicht in der Person irren, da ich Hüffener ganz genau kenne. Verhandlungsl.: Sie haben doch auch kein Interesse zur Sache und werden sich auch nicht durch ein falsches Zeugnis unglücklich machen?

Nach einer kurzen Erwiderung des Verteidigers bemerkt der Angeklagte auf Befragen des Verhandlungsleiters, daß er nichts weiter zu sagen habe. Danach zieht sich der Gerichtshof zur Be­ratung zurück. Nach etwa zweistündiger Beratung trift der Gerichts­hof wieder in den Saal. Unter gespannter Aufmerksamkeit des überfüllten Zuhörerraums verkündet der Verhandlungsleiter Marine­Kriegsgerichtsrat Tamaschte folgendes

Urteil:

"

Ein

Das Kriegsgericht hat folgenden Thatbestand für vorliegend erachtet: Am 11. April, nachts gegen 12 Uhr, famen Hartmann, straße, um sich nach der Müllerschen Restauration zu begeben, wo sie Schröder und Lütscher vom 3. Hagen in Essen nach der Brand­Noch schlimmer erging es dem jebigen Schankwirt R. in Bantow, Freunde erwarteten. Sie hatten alle drei ziemlich viel Bier ge- der früher bei der Firma Borsig in Tegel als Dreher beschäftigt trunken, Hartmann war so betrunken, daß er schwankte. Da die war. Anläßlich des Borsigschen Dreherstreiks hatte R. in einer drei jungen Leute auf der Straße ziemlich laut waren, wurde der Streitversammlung den Betriebs- Ingenieur Bona leichtfertigers Angeklagte auf sie aufmerksam, trat an Hartmann heran und weise des Betrugs" bezichtigt. Wie die Beweisaufnahme ergab, scherzhaft auf, oder wie der Angeklagte sich ausbrückt, plump ber- einmal in verärgerter Stimmung erzählt, der Ingenieur Bona lasse forderte ihn auf, ihm zur Wache zu folgen. Hartmann nahm dies hatte der als Zeuge anwesende Schlosser St. dem Angeklagten St. traulich". Darauf versetzte der Angeklagte: Ich bin im Dienst und poröse Kreuzköpfe durch Einsetzen von sogenannten Schwalbens erteile Ihnen den dienstlichen Befehl, mir zu folgen. Lütscher redete schwänzen fliden, auch seien minderwertige Ercenterstanger für Lokomotiven verwandt worden, deren schadhafte Stellen dann durch Hartmann zu, dem Befehle Folge zu leisten. Die drei waren etwa dreißig Schritte gegangen, da riß sich Verhämmern verdeckt wurden. Obige Mitteilungen haben dem An­Hartmann los und wandte sich zur Flucht. Ob Hartmann von dem geklagten genügt, um in jener Versammlung von einem Betruge" Angeklagten schon früher losgelassen worden war, konnte nicht fest des Ingenieurs Bona zu sprechen. Die Aeußerungen famen als gestellt werden. Es ist nicht erwiesen, ob Hartmann dem An- Versammlungsbericht in die Tegeler Zeitung", gegen deren Res geklagten einen Stoß bersetzt hat oder eine Wendung machte, woraus datteur Schulz zuerst ebenfalls Strafantrag gestellt, später jedoch Von den Zeugen Bona und Geh. der Angeklagte entnehmen konnte, Hartmann wolle ihn angreifen. wieder zurückgezogen war. dest steht, daß der Angeklagte dem fliehenden Hartmann Halt!" Baurat Garbe wurde übereinstimmend bekundet, daß es sich bei zugerufen und ihn, da er nicht stand, an die Wange geschlagen habe, jenen Arbeiten lediglich um Schönheitsfehler handele, durch welche so daß diese blutete. Da Hartmann auch daraufhin nicht stehen die Betriebssicherheit der Eisenbahnen auch nicht im mindesten ge blieb, stach ihn der Angeklagte in den Rücken, so daß nach furger fährdet werde. Bei Abnahme der Arbeiten mache die Firma Borsig Zeit der Tod eintrat. Der Angeklagte hat sich sodann sofort der die betreffenden Staatsbeamten auf etwaige Mängel an den einzelnen Behörde gestellt. Der Angeklagte war ungehorsam gegen die Dienst- Maschinenteilen schon seit jeher aus Princip selbst aufmerksam, und Die Zeugen Meschte und Kuhnert bekunden noch auf Befragen, vorschriften. Er durfte Hartmann nicht anfassen, da es vollständig wenn solche beanstandet würden, erfolge ohne weiteres deren Aus­Hüffener habe ihnen gesagt, er habe den Hartmann zunächst von genügte, wenn er ihm gut zuredete. Noch weniger liegt ein Grund wechselung. Auch die Arbeiter seien gehalten, schadhafte Stellen im born gestochen. Der Angeklagte bemerkt hierzu, er bezweifle, dies dafür vor, daß er Hartmann mit dem Dolche stach. Da mag dem An- Guß sowie an Stolben, Stangen usw. ihren Vorgesezten sofort zur zu den Zeugen gefagt zu haben, er gebe aber zu, daß der Erstochene geklagten geglaubt werden, daß er der Meinung war, Hartmann Kenntnis zu bringen. Von einer Täuschung, Uebervorteilung oder fich im Müllerschen Hausflur nicht geweigert habe, mit ihm zu wolle schlagen und er sei verpflichtet, den vermeintlichen Angriff ab- gar von einem Betruge des Eisenbahn- Fiskus könne daher absolut gehen. Verhandlungsl.: Vorher haben Sie das aber nicht gesagt.zuwehren. Von Notwehr kann bei dem Vorgehen des Angeklagten feine Rede sein. Die Straffammer verurteilte R. wegen Bex Angell.: Dann hatte ich es wohl vergessen. nicht die Rede sein. Der Gerichtshof hat nicht angenommen, daß leidigung des Ingenieurs Bona zu drei Monaten Ges Der Gerichtshof beschließt danach, auf das Zeugnis des Chef- der Angeklagte die Absicht hatte, den Hartmann zu töten, sondern gefägnis und sprach letterem die Publikationsbefugnis des Urteils­redakteurs Dr. Reismann- Grone- Essen zu verzichten. nur vorsätzliche Mißhandlung im Sinne des§ 123 und 122 des tenors in der Tegeler Zeitung" und im Berliner Tageblatt" au Die Beweisaufnahme ist beendet. Militär- Strafgesetzbuches sowie wegen unbefugten Waffengebrauchs im Sinne des§ 148 des Militär- Strafgefeßes, endlich wegen Un­Strafabmessung hat der Gerichtshof die große Jugend und die Un­reife des Angeklagten und auch den Umstand in Betracht gezogen, daß der Angeklagte sich in gutem Glauben befunden hat. In Er­wägung aller dieser Umstände hat der Gerichtshof auf

Zeugin: Gewiß nicht.

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-

Der Ankläger.

gehorsams gegen dienſtliche Vorschriften im Sinne des§ 92. Bei ber Letzte Nachrichten und Depefchen.

erkannt.

vier Jahre eine Woche Gefängnis und Degradation

Eine Woche wird dem Angeklagten auf die Untersuchungshaft angerechnet. Angeklagter, Sie haben das Recht, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Wollen Sie jetzt eine Erklärung abgeben, oder

Es nimmt das Wort zur Schuldfrage der Vertreter der Anklage Marine- Kriegsgerichtsrat de Barh. Er schildert zunächst in ein­gehender Weise den Sachverhalt und führt dann aus: Die Beweis­aufnahme hat ergeben, daß Hartmann feineswegs so betrunken war, daß es erforderlich gewesen wäre, den Mann zu verhaften; es war das umsoweniger notwendig, als Hartmann sich in Gesellschaft von Freunden befand. Der Angeklagte war absolut nicht berechtigt, bon feiner Waffe Gebrauch zu machen. Er konnte den Hartmann durch Festhalten am Arme am Fliehen hindern und andrerseits konnte er durch Lütscher fofort den Namen feststellen. In großen Garnison - diese sich vorbehalten? orten muß allerdings die Disciplin aufrecht erhalten werden, auf Urlaub konnte aber etwas nachgesehen werden. Ich bin über­zeugt, hier in Stiel würde es dem Angeklagten nicht ein­fallen, einen betrunkenen Matrofen zu verhaften, obwohl er hier eine viel größere Berechtigung hätte, als in Essen . Der Angeklagte ist lange genug Soldat, um die Instruktion zu kennen.

aus der Marine.

Angeklagter: Ich behalte mir die Erklärung vor. Der Angeklagte unterhält sich noch einige Zeit mit seinem Bruder und seinem Verteidiger und läßt sich dann ruhig abführen.

Aus Industrie und Handel.

"

Kriegsgerichtliches.

Mannheim , 26. Mai. ( B. H. ) Das hiesige Kriegsgericht ver handelte heute gegen den Grenadier Walz aus Mannheim wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgange. Walz soll in der Nacht vom ersten zum zweiten Osterfeiertage dem Kaufmann Mag Berger aus Mannheim außer verschiedenen Verlegungen am Kopfe auch einen Stich mit seinem Seitengewehr in den Unterleib beigebracht haben, welch' letzterer den Tod Bergers zur Folge hatte. Walz bestritt, Berger gestochen zu haben, gab indessen zu, infolge wiederholter Angriffe seitens des letteren mit seinem Seitengewehr geschlagen zu haben. Der Vertreter der Anklage ließ selbst die Anklage wegen des tödlichen Stichs fallen, da Berger auch selbst in das Seiten. gewehr gerannt sein könne, und beantragte nur Bestrafung wegen Mißbrauchs der Dienstwaffe. Der Verteidiger des An­geklagten plädierte auf Freisprechung. Der Gerichtshof er­kannte demgemäß.

ein

Franzöfifche Deputiertenkammer.

Paris , 26. Mai. Congy( Nation.) richtet eine Anfrage an die

Die Beweisaufnahme hat aber andrerseits auch nicht ergeben, Reichsbank. In der heutigen Sitzung des Central- Ausschusses daß der Angeklagte den Tod des Hartmann gewollt habe. Der An- sprach der Präsident Dr. Koch unter Hinweis auf die Lage der Bank, getlagte hat lediglich aus Prahlerei und persönlicher beren Metallbestand sich seit dem letzten Ausweis um 23,16 Millionen Eitelkeit gehandelt. Es liegt mithin eine vorfäßliche Mißhand- Mart vermehrt hat, während gleichzeitig der Effektenbestand um Regierung betreffend die Automobilfahrt Paris - Madrid . Minister­Yung eines Untergebenen mit födlichem Ausgange vor. Der An- 39,97 Millionen Mark abnahm, für die Beibehaltung des jetzigen präsident Combes erwidert, er habe seine Genehmigung zu dem geklagte hat sich mithin im Sinne des§ 123 Abs. 3 und wegen un- Diskontsages. Er führte aus, zwar herrsche am Markte noch immer Rennen erteilt, weil die Antragsteller sich auf die berechtigten befugten Waffengebrauchs im Sinne des§ 149 des Militär- Straf- Geldknappheit, wie auch die erneute Steigerung des Wechsel- Interessen der französischen Industrie beriefen. Die Unfälle seien gesetzbuchs schuldig gemacht. Von Notwehr kann nicht im entferntesten bestandes um 14 876 000 beweise, so daß dieser jetzt um 128 Millionen nicht dem Mangel an Vorsichtsmaßregeln zuzuschreiben, sondern die Rede sein. Ebenso wenig können mildernde Umstände Platz Mark höher sei wie zur gleichen Zeit des Vorjahres; aber andrer- lediglich der Schnelligkeit. Die Regierung sei nicht geneigt, greifen. Andrerseits wird bei der Strafzumessung in Erwägung zu feits tomme der Bank die Erleichterung des Effettencontos zu gute, neues Experiment zu gestatten. Jedoch sei es nicht ziehen sein, daß der Angeklagte ein noch sehr junger Mensch ist, der, wenn diese sich auch unter Schwächung der Girogelder vollziehe. erforderlich, daß die Kammer äußerste Maßregeln beschließe, unter wie seine Briefe befagen, noch nicht vollständig entwickelt ist. Ein zwingender Grund für eine Diskonterhöhung sei schon im Hin- dem Vorwande, daß es sich um den Schutz von Menschenleben Ferner müsse beachtet werden, daß falsche Ehrbegriffe an der That blick auf die englische Diskontermäßigung nicht vorhanden. handle. Combes fügt hinzu, wenn die Automobil- Gesellschaft des Angeklagten sehr viel schuldig seien. In Anbetracht aller dieser Schnelligkeitsproben anstellen volle, so müsse sie dies auf einer Umstände beantrage ich Beschäftigung in der Cigarrenindustrie. Wenn auch das Cigarren- ihr gehörenden Rennbahn thun. Die Kammer müsse darauf bedacht Detailgeschäft augenblicklich nicht gerade ungünstig liegt, so zeigen sein, die öffentliche Sicherheit und die Interessen der Industrie zu 6 Jahre Zuchthaus und Ausstoßung die Fabrikanten doch, wie die Arbeitsmarkt- Korrespondenz berichtet, wahren. Nach kurzer Erörterung wird die von Combes erbetene ein­eine gewisse Aengstlichkeit ihre Lager so wie in normalen Jahren zu fache Tagesordnung angenommen. Die Verteidigung. füllen. In einigen Distrikten geht diese Aengstlichkeit so weit, daß Berry beantragt, daß für die Zeit vom 1. Juni bis zum Verteidiger Rechtsanwalt Stobbe: Wir alle stehen noch die Arbeitgeber die Erzeugung einschränken; fie stellen nicht nur 15. Juli der Getreidezoll auf fünf Frant herabgesetzt werde. Der unter dem Eindruck des traurigen Ausganges der vorliegenden feine Arbeitskräfte ein, sondern lassen die bisher voll beschäftigten Antrag wird von Debussy im Namen der Bollkommission und von Mougeot That. Ich gebe zu, der Vorfall hat mit Recht große Auf- Personen Zahl machen". Während nämlich bei normalem Geschäfts- bekämpft und darauf vom Hause mit 422 gegen 131 Stimmen abgelehnt. regung in der öffentlichen Meinung hervorgerufen. Allein die gang der Arbeiter in der Woche Cigarren herstellen kann, so viel er Presse hat den Vorfall, verführt durch gewissenlose fertig bringt, wird beim Zahl machen" dem Arbeiter eine be­Zur Aussperrung der Bremer Bauarbeiter. Reporter, furchtbar aufgebauscht. Selbst in politischem Sinne stimmte Summe von Cigarren vorgeschrieben, über die hinaus Bremen , 26. Mai. ( W. T. B.) In einer heute abgehaltenen ist das Vorkommnis ausgebeutet worden. Das Vorkommnis hat in ihm der Arbeitgeber nichts abnimmt. Wenn der Arbeiter in Bersammlung der Maler-, Tischler, Glaser- und Dachdeckermeister Form einer Interpellation den Reichstag beschäftigt. Ich stehe nicht der Woche feine 2400-2500 Cigarren macht, so bedeutet es urde mit überwiegender Majorität beschlossen, sich dem Beschluß an zu sagen, der Herr Staatssekretär des Reichs- Marineamts v. Tirpik schon einen Ausfall der Erzeugung, wenn der Arbeitgeber nur der Maurer- und Zimmermeister auf Aussperrung sämtlicher Arbeiter hätte besser daran gethan, wenn er die Beantwortung der Jnter 2000 Stück die Woche dem einzelnen Arbeiter abnimmt. Auf diese anzuschließen und sämtliche Arbeiter am Sonnabend, den pellation abgelehnt hätte, bis Sie, meine Herren Richter, Ihren Weise war an vielen Orten zur Zeit die Erzeugung vermindert, 30. Mai, zu entlassen, falls die Klempnergesellen bis dahin die Richterspruch gefällt hätten. Der Herr Staatssekretär sagte, er verurteile ohne daß man nach außen hin eine eigentliche Abnahme des Be- Arbeit nicht wieder aufgenommen haben. den Vorfall unter dem Vorbehalt, daß die öffentliche Gerichtssigung die schäftigungsgrades bemerkte. Die Fabrikanten wollen durch diese Wahrheit aller Einzelheiten erbringe. Wenn der Herr Staatssekretär mit Einschränkung den Lagerbestand nicht anwachsen lassen, da sie Paris , 26. Mai. ( W. T. B.) Der Untersuchungsrichter hat die der Beantwortung der Interpellation gewartet hätte, dann würde seine die Krise noch nicht für überwunden erachten. Im Gegensatz zu Einstellung des Verfahrens gegen Unbekannt wegen des gegen die Antwort der Interpellation jedenfalls ganz anders ausgefallen sein. dieser Einschränkung des Betriebes giebt es an Orten, wo die Starthäuser verübten Erpressungsversuchs an Meine Herren! Ich weiß, wir stehen alle unter dem Einfluß der Arbeitslöhne besonders niedrig sind, sehr viele Fabriken, die vollauf geordnet. In der damit zusammenhängenden Klagesache des öffentlichen Meinung. Ich ersuche Sie aber, alles außer acht zu zu thun haben und ihre Arbeiterzahl vermehren. Meist werden in Journalisten Veroort wurden der Redakteur Bessor des Betit laffen, was Sie in Beitungen gelesen oder irgendwo gehört haben. Diesen Betrieben die billigsten Sorten angefertigt. Um an den Dankhinois" und der Geschäftsführer Hazard des Figara" vor das Sie haben lediglich das Ihrem Urteil zu Grunde zu legen, was Löhnen zu sparen, sucht man auch, zum Beispiel an einer Reihe Polizeigericht verwiesen.

Berantwortl. Redakteur: Carl Leid in Berlin . Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsblatt