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1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 113.

Parlamentsberichte.

Abgeordnetenhaus.

Sonntag, den 15. Mai 1892.

9. Jahrg.

gehoben. Ihre Heranziehung zur Einkommensteuer geschieht vom Unfug zu verhüten, wenn sie niemals auf solche Gerüchte Gewicht 1. April 1893 an." legen, sondern nur auf die Meinung der Gesammtheit achten, die Finanzminister Miquel: Wenn das Gesetz scheitert, bleibt stets durch unsere Presse auch rechtzeitig zur Geltung kommen die dem Abg. Rickert so verhaßte Steuerfreiheit bestehen.( Sehr wird." 64. Sigung vom 14. Mai. 11 Uhr. richtig! rechts.) Wollte es die Staatsregierung auf eine Slage Wir haben diesen Worten unseres Bruderorgans nur noch Am Ministertische: Miquel und Kommissarien. antommen lassen, so würde sie in den Verdacht frivolen Pro- hinzuzufügen, daß ferner die Gesammtheit der Arbeiter eines Ortes verpflichtet ist, vor Verhängung des Boykotts über eine In der Gesammtabstimmung wird die Novelle zum Berg- geffirens kommen. gefet von 1865 einstimmig endgiltig angenommen. Abg. Meyer- Berlin  ( dfr.): 1891 wäre der geeignete Beit- Firma sich über das Bestehen der behaupteten Umstände, die den Die Vorlage, betreffend die Aufhebung von Stol. punkt gewesen, gegen die Vorrechte der Standesherren ein- Boykott erheischen würden, auf das allergenaueste zu informiren, gebühren für Taufen, Trauungen und firchliche Aufgebote in suschreiten. Ich habe damals dem Hause nicht angehört, mache in fachlichster Weise das Für und Wider zu erwägen und, wenn der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen der Mon- aber fein Hehl daraus, daß ich gegen das ganze Einkommen unter Beobachtung der forgfältigsten Untersuchung, die man jedem archie, in der evangelisch- lutherischen Kirche der Provinz Steuergesetz gestimmt haben würde, schon aus dem Grunde, weil Angeklagten schuldet, so verfahren und die wirkliche Schuld der Schleswig- Holstein   und in der evangelisch- lutherischen es diese unberechtigten Enschädigungen gewährt. Ich beuge mich Firma unzweifelhaft festgestellt ist, dann den Boykott mit aller Kraft und Zähigkeit fortzuführen, bis der Sieg errungen ist. Kirche der Provinz Hannover  , werden in dritter Berathung vor einer einmal durch das Gesetz gefallenen Entscheidung. ohne Debatte gegen die Stimmen der Freifinnigen angenommen. Abg. Bödiker: Die völkerrechtliche Grundlage der Steuer­Polizeiliches, Gerichtliches zc. Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend freiheit ist gar nicht zu bestreiten. die Aufhebung der Befreiung von ordentlichen Abg. v. Limburg- Stirum  ( t.): Was das noblesse oblige-Wegen Beleidigung von Mitgliedern der bewaffneten Personalsteuern gegen Entschädigung. anbetrifft, so liegt es durchaus nicht in der Pflicht edler Ge- Macht wurde der Schuhmachergehilfe E. Weber sinnung, auf wirkliche, wohlerworbene Rechte zu verzichten, wo Dresdener   Amtsgericht zu 20 M. Geldstrafe verurtheilt. Der der andere nicht arm, sondern wohl in der Lage ist, Entschädi- Angeklagte befand sich am 1. März in der Schumann'schen gung zu zahlen. Schankwirthschaft in der Kamenzerstraße und unterhielt sich mit einem anderen Gast über Soldatenmißhandlungen. Dabei soll er die Aeußerung gethan haben: Die 18jährigen Jungen, welche in Marienburg als Unteroffiziere ausgebildet werden, find zum größten Theil schuld an den Soldatenmißhandlungen." Zwei Unteroffiziere, die in der Nähe saßen, fühlten sich dadurch be­leidigt und veranlaßten die Stellung des Strafantrages. Neben der Geldstrafe wurde den Beleidigten noch das Recht zugesprochen, den verfügenden Theil des Urtheils in der Schumann'schen Schank­wirthschaft öffentlich auszuhängen.

Durch die Vorlage wird die den Häuptern und Mitgliedern der Familien vormals unmittelbarer deutscher   Reichsstände, näm­lich dem Fürsten zu Bentheim- Steinfurt  , Salm- Salm, Sayn­Wittgenstein- Hohenstein, Isenburg- Birstein  , Isenburg- Büdingen und den Grafen zu Stolberg- Stolberg, Isenburg- Büdingen, Stolberg- Roßla   und Solms Rödelheim   zustehende Befreiung von Personalsteuern gegen Zahlung des 13/3 fachen Betrages aufgehoben.

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Abg. Rickert( dfr.): Wir haben unsere ablehnende Stellung gegenüber diesem Entwurf bereits wiederholt gekennzeichnet. Die Kommissionsberathung hat uns noch weniger Appetit gemacht, zu Gunsten einiger Mitglieder der hohen deutschen   Aristokratie irgend etwas von den Rechten des Staates zu vergeben. Dieselben haben ihrem hohen Stande keinen Dienst erwiesen durch die Art und Weise, wie sie ihr angebliches Privilegium den Steuerzahlern in Preußen gegenüber mit allen Mitteln aufrecht zu erhalten be­strebt sind. Wenn diese Herren Ansprüche an den Staat zu haben glauben, mag man sie einfach auf den Weg der Klage verweisen.( Sehr richtig! links.) So verfährt man init Jemand, der in einem Verfassungsstaat vollständig gegen die Tendenzen der heutigen Beit glaubt noch heute auf Steuerprivilegien, auf welche in anderen fonftitutionellen Staaten fogar gekrönte Häupter verzichtet haben, Ansprüche machen zu können. Wir werden für diese Sache nicht einen Pfennig bewilligen.

Geh. Finanzrath Wallach: Die Regierung ist in Ueber­einstimmung mit den Verhandlungen dieses Hauses bemüht ge­wesen und wünscht mit den Reichsunmittelbaren zu einer Ver­

Abg. Lieber: Die staatsrechtliche Grundlage der in Rede stehenden Rechte ist über alle Zweifel erhaben.

Abg. Sattler( nl.): Unsere Besprechungen hatten den er freulichen Erfolg, daß nach meinen Deduktionen die Freifinnigen nur in der zweiten Lesung gegen die Vorlage stimmen, in der dritten Lesung aber, wenn ihr Antrag abgelehnt sein wird, dafür sein wollen.

Abg. Rickert: Die Motive des Einkommensteuer Gesetzes fagen ausdrücklich, daß die Aufhebung ohne Entschädigung im Wege der Gesetzgebung an sich formell rechtlich zulässig sei; das genügt mir vollkommen.

Damit schließt die Diskussion über§ 1, der demnächst an­genommen wird, ebenso§§ 2 und 3. Bu§ 4, welcher die Ent­schädigungen auf den 13/ s fachen Betrag der Steuer festsetzt, bemerkt Abg. Sattler, daß er, um die Annahme dieses Sahes mit möglichster Ginmüthigkeit zu erreichen, seinen in der Kommission gestellten Antrag, nur das 9,067 fache zu gewähren, nicht wieder holen will.

Abg. Bödiker( Zentrum) weist darauf hin, daß in der Kommission nicht nur Anträge auf Erniedrigung des Entschädi­gungsfabes, sondern auch solche auf Erhöhung desselben gestellt feien, daß aber die Kommission sich schließlich für die goldene Mittelstraße der Vorlage entschieden habe.

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In Waldenburg   in Schlesien stand am 10. Mai der dortige Genosse Pischel vor der Strafkammer, um sich wegen verantworten. Majestätsbeleidigung zu Die angeblicher inkriminirten Worte, welche Genosse Pischel gesagt haben sollte, wurden aber nicht als Beleidigung, sondern nur als Kritik auf­gefaßt und deshalb erfolgte Freisprechung. Genosse Pischel mußte nicht blos bekennen, zu welcher Religion, sondern auch zu welcher politischen Partei er gehöre. Die Vertheidigung führte Rechts­anwalt Landsberg   aus Schweidnih.

Lokales.

ständigung über die Grundlagen der zu gewährenden§ 4 wird genehmigt, desgleichen der Rest des Gesetzes. Zu der heute in den Arminhallen stattfindenden Abg. Graf Limburg- Stirum hat folgende Resolution Entschädigung zu kommen. E3 handelt sich dabei um schwierige Rechtsfragen, deren Studium die lange Dauer der beantragt:" Die Regierung aufzufordern, zu erwägen, ob aus Landeskonferenz für die Provinz Brandenburg   heißen wir die herzlich willkommen, in der Voraussetzung, daß ihre Arbeiten Im Oftober wurden mit den Vertretern der hauptsächlich be- Sayn- Wittgenstein- Berleburg Entschädigungen für die frühere und Berathungen vom besten Erfolg getrönt sein mögen. Wir Berhandlungen erklärt, welche unausgesetzt betrieben wurden. Billigkeitsgründen den Familien Bentheim- Tecklenburg- Rheda und aus Wahlkreisen der Provinz erscheinenden Delegirten hierdurch theiligten Familien auch mündliche Verhandlungen angeknüpft, von ihnen genossene Befreiung von ordentlichen Personalsteuern hoffen und wünschen, daß der Zweck der Konferenz: die und dabei wurde schon in einer vorläufigen Darlegung der zu gewähren sein wird." Agitation in den Provinzstädten und namentlich auf dem Lande, finanziellen Grundsätze der zu vereinbarenden Entschädigung Abg. Graf Limburg- Stivum( t.) spricht für, Abg. Meyer- sowie das Zeitungswesen zu regeln, nicht nur für die Brandenburger fonstatirt, daß man zu einer Verständigung über den zu zahlenden Berlin  ( dfr.) gegen die Resolution, ebenso Abg. France( ntl.). Satz voraussichtlich nicht kommen werde, und man mußte sich Finanzminister Miquel erkennt die Gefühle des Grafen   Genossen, sondern für die gesammte Partei dahin führen möge; daß bei der nächsten Reichstags- Wahl nicht nur ein erheblicher flar machen, bis zu welchem Punkte die Regierung gehen zu Limburg   als berechtigt an, bittet jedoch die Resolution nicht an- Stimmenzuwachs, sondern weitere Wahlkreise uns zufallen. Möge fönnen glaubte. Danach sind den Herren die entsprechenden zunehmen. ein Jeder der Theilnehmer von dem leitenden Gedanken und Borschläge unterbreitet; wie aus der Rechtsverwahrung hervor Nachdem noch die Abgg. Lieber und Graf Limburg- Stirum   Bestreben beseelt sein, daß durch einmüthiges Zusammenhalten geht, würden weitergehende Verhandlungen zu feinem ersprieß für die Resolution gesprochen, wird dieselbe gegen die Stimmen ichen Resultat, sondern nur zu Verzögerungen geführt haben. Der Konservativen und einiger Freifonservativen abgelehnt. Die und thatkräftiges Wirken Aller uns um so eher der Sieg wird! Wieder eine geistige Waffe" gegen die böse Sozial­Abg. Bödiker( 3.): Dem Standpunkt des Abg. Rickert eingegangene Petition wird durch die gefaßten Beschlüsse für er­demokratie ist in den letzten Tagen entdeckt worden. Und zwar gegenüber muß ich betonen, daß die Ansprüche der reich unmittel- ledigt erflärt. Schluß 134 Uhr. Nächste Sigung Montag 1 Uhr. find es die biederen Pfahlbürger des lieblichen Städtchens Rathenow  , Jaren Herren nicht auf landesgesetzlicher, sondern auf historisch gewordener, staatsrechtlicher, ja, so zu sagen auf völkerrechtlicher( Dritte Berathung der Landgemeinde Ordnung welche das Verdienst für sich in Anspruch nehmen können, den Brundlage beruhen, also auch nicht durch landesgefeyliche Akte für Schleswig- Holstein  , der Vorlage wegen Ent- lehten Nagel zum Sarge der Sozialdemokratie geliefert zu haben. schädigung der Reichsunmittelbaren, Peti Der Turnverein von, auf und zu Rathenow   hat nämlich mit 67 fo einfach beseitigt werden können.

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tionen.)

Parteinachrichten.

gegen 32 Stimmen eine Resolution angenommen, nach welcher Mitglieder des sozialdemokratischen Wahlvereins nicht zugleich Mitglieder des Turnvereins sein können!

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Finanzminister Miquel: Der Vorredner hat den Stand­punkt, den man der Vorlage gegenüber einnehmen muß, ganz richtig dargestellt. Abg. Rickert steht auf einem für die Regie­Wir sind über die internen Angelegenheiten des patriotischen ung, wie für das Haus gleich unmöglichen Standpunkt. Ganz Inrnvereins in Rathenow   nicht genügend unterrichtet, um be abgesehen vorläufig vom neuen Einkommensteuer- Gesez, erkannte urtheilen zu können, welche Tragweite diese schwerwiegende die Regierung 1815 an, daß die betreffen Resolution für das Blühen und Gedeihen Rathenows im den Häuser Personalsteuer Freiheit genießen. Was theil­Ueber einen ungerechten Boykott, mit dem unbekannte Speziellen und für die Weiterentwickelung der Welt im Allgemeinen weise auf Verträgen, theilweise auf ausdrücklich ertheilten Personen privater Weise eine Kieler Brauerei zu schädigen suchten, haben wird. Ein trauriges Zeichen der Zeit scheint es uns Privilegien, theilweise sogar auf res judicata beruht, das soll wird der sozialdemokratischen wird der sozialdemokratischen Norddeutschen Volksstimme" ge- aber zu sein, daß eine derart welthistorische Bedeutung nicht ein­von nun an einfach nicht mehr existiren? Wie kann man das schrieben:" In recht frivoler Weise und anscheinend aus unsau- stimmig gefaßt wurde. Diese 32 Opponenten scheinen ja von jagen, wie kann man die Herren auf den Rechtsweg verweisen? beren Gründen ist von bisher noch nicht ermittelten Personen dem frivolen Gedanken angekränkelt zu sein, daß die Politik Das thut man doch nur, wenn man ein beanspruchtes Recht be- über das von der Schloßbrauerei gebraute Bier der Boykott zu eigentlich nicht in die Turnvereine gehöre! Sie waren natürlich streitet, wir aber erkennen das Recht der reichsunmittelbaren verhängen versucht worden. Schon vor einiger Zeit begegnete auf dem Holzwege. Es wird Niemand Wunder nehmen, Herren an. Die Frage, ein solches Recht durch Entschädigung man hier und da dem Gerüchte, auf der Schloßbrauerei sei den wenn das erhebende Beispiel der Rathenower   Turnmenschen die abzulösen, ist durch das neue Einkommensteuer- Gesetz entschieden, Arbeitern der Lohn gekürzt und infolge dessen das Bier schlecht üblichen Konsequenzen nach sich zieht. Eine Berliner   Lehrlings­der Standpunkt des Abg. Rickert ist nur möglich, wenn man geworden. Wir legten dem Gerücht wenig Gewicht bei, erstens Abtheilung irgend einer turnerischen Vereinigung wird den diese Bestimmung wieder aufhebt. fagten wir uns, ist den betreffenden Arbeitern ungerechtfertigter 15jährigen Klempnerlehrling Schulze ohne Gnade und Barm= Abg. Sattler( natl.): Meine Freunde werden für das Gesetz Weise der Lohn gekürzt worden ,. dann haben sie sich zunächst an herzigkeit auszuschließen haben, wenn er unpatriotisch und in einem Hause noch länger timmen in der Anschauung, daß, wenn es nicht zu Stande fäme, die hier in Kiel   tagende Kontrollkommission aller Gewerk- unturnerisch genug ist, Die Steuerfreiheit der Reichsunmittelbaren einfach weiter fchaften zu wenden, damit diese sich vermittelnd der Sache zu wohnen, in welchem ein Exemplar des Vorwärts gehalten bestehen würde, da der betreffende Paragraph im Einkommen- annimmt. Nach eingezogenen Erkundigungen aber haben wir wird. Schließlich liest der Jünger Jahn's einen Artitel, er Steuer- Gesetz die Fassung erhalten hat, daß die Steuerfreiheit nur in Erfahrung gebracht, daß weder bei der Kontrollkommission, nimmt das sozialistische Gift in sich auf und um den Patrio nach dem Zustandekommen einer gefeßlichen Bestimmung auf- noch) bei dem Barteivorstande, noch bei irgend einer anderen tismus der ganzen Lehrlingsabtheilung ist's im Nu geschehen! gehoben werden kann. Ich muß es als irrthümlich bezeichnen, Arbeitertorporation Klagen über Lohnabzüge auf der Schloß Also deshalb Vorsicht, fort mit dem Zehrjungen aus dem Turn­wenn der Abg. Bödiker behauptet, jene Steuerfreiheit beruhe auf brauerei laut geworden sind. Zweitens glaubten wir mit Recht verein. völkerrechtlicher Grundlage. Ich erkenne übrigens an, daß, nach annehmen zu dürfen, daß die tlaffenbewußten Arbeiter Kiels und Daß Rathenow   bahnbrechend auf diesem Gebiet vorgegangen dem die Reichsunmittelbaren seit Jahrzehnten die Steuerfreiheit Umgegend nicht auf ein einfaches Gerücht hin sich den Geschmack ist, bringt der Stadt der großen Brillen und doch so furz­noch genossen haben, ihnen dieses Privilegium nicht ohne Ent- an irgend einem Biere verderben lassen. Leider haben wir uns fichtigen Menschen unsere Anerkennung. Noch einige Dutzend schädigung genommen werden kann, bedaure allerdings, aus der hierin bis zu einem gewissen Grad getäuscht. Die betreffenden ähnlicher geistiger Waffen" und die Sozialdemokratie hat auch Rechtsverwahrung, welche die Herren gegen uns eingereicht haben, Vertreter der Schloßbrauerei sind bei uns darüber vorstellig ge- den Turnverein in Rathenow   über den Haufen geblafen. Die nicht erkennen zu können, daß sie dem Wunsche des Grafen worden, daß sie in der ungerechtfertigtsten Weise durch ein voll- Annahme der oben mitgetheilten Resolution wird uns in und um Limburg- Stirum  , die genossenen Wohlthaten als solche anzuständig aus der Luft gegriffenes Gerücht schon empfindlich ge- Rathenow   eine ganze Anzahl neuer Rekruten zuführen. erkennen und nun auch ihrerseits keine übertriebenen Forderungen schädigt worden seien. Keineswegs sei ihrerseits ihren Arbeitern Zum Kapitel ,, Gleiches Recht für Alle". Vor Kurzem zu machen, nachgekommen wären. Ich komme zu dem Resultat: der Lohn gekürzt worden, vielmehr sei der von ihnen gezahlte eine Ablehnung des Gesetzentwurfs scheint mir nicht möglich, Lohn zum Mindesten ebenso hoch, wie die auf den anderen wurden mehrere unferer Genossen in Lichterfelde   und Lantwis man muß eine möglichst gerecht bemessene Entschädigung ge- Brauereien gezahlten Löhne. Wir unsererseits haben nicht mit Strafmandaten bedacht, weil sie Schlafstellen vermiethet währen. die geringste Ursache, an der Nichtigkeit dieser Angaben hatten, ohne dazu vorher die Erlaubniß der gestrengen Amis­Abg. Lieber( 3.): Von einem angeblichen Privilegium der zu zweifeln, so lange nicht der Gegenbeweis erbracht vorsteher eingeholt zu haben. Nachdem dies geschehen und die Reichsunmittelbaren fann hier gar nicht die Rede sein; diese ist, und tönnen solche Vorkommnisse nur um so mehr Strafen berappt, erschienen Beamte, um die in Frage stehenden Auffassung würde unserer Ueberzeugung nach den ganzen Rechts- bedauern, da in letzter Beit auch gegen Wirthe von bestimmten, Räume mit mathematischer Genauigkeit auf ihren Kubikinhalt zu boden aller öffentlichen Verhältnisse erschüttern. Es ist eine unbekannt gebliebenen Personen die Drohung ausgestoßen worden prüfen, und wenn in Ordnung befunden, war die Sache ab= blanke Unmöglichkeit für die Reichsunmittelbaren, wenn sie auf ist, man wolle dafür Sorge tragen, daß der Arbeiterverkehr von gethan. In einem Falle aber wurde einem Genossen das Ver­ihrem Rechtsboden stehen bleiben wollen, auf ein Recht ihrer ihrem Lokale abgelenkt würde. Und dennoch hatten die elben miethungsrecht entzogen, weil der Eingang zur Schlafstelle an­weiter nichts verbrochen, als diesen Leuten feine größeren Gaft- geblich nicht genügend separirt sei. Dagegen wäre nun nichts Familien zu verzichten. Abg. Graf Limburg  - Stirnm( f.): Wir erkennen an, daß die rechte zugestehen zu wollen, als jedem anderen Gaste gegenüber. einzuwenden, denn Ordnung und Sitte muß eben sein; wir reichsunmittelbaren Herren ein positives Recht auf ihre Steuer- G3 fann und darf niemals von der Laune eines einzelnen Ju- erwarten nur, daß die behördlichen Organe auch da mit der freiheit haben, und sind nicht der Meinung, daß Staat und bividuums abhängen, einen ihm mißliebigen Geschäftsmann mit gewohnten Schnelligkeit und dem nöthigen Nachdruck vor­es nicht w00 Arbeiter find, Die sich solche Landesvertretung, wenn auch die Macht, ein innerliches Recht dem Zorne der Gesammtheit zu bedrohen. Wie oftmals haben gehen, besigen, ohne Entschädigung diese Steuerfreiheit abzuschaffen. wir schon mit Recht Maßregelungen unserer Arbeitskollegen Berstöße gegen Ordnung und Sittfamkeit zu Schulden Vor mehreren Wochen kam ein Trupp Abg. Rickert( dfr.): Wenn man die Rechte der Steuerzahler kritisirt, die oftmals auf den übelwollenden Bericht eines einzigen kommen lassen. beiderlei Geschlechts, aus Polen   und Galizien  wahren will, fann man unmöglich wünschen, daß die Reichs- Beamten zurückzuführen waren. Deshalb wüssen wir es mit um Arbeiter, unmittelbaren von der Regierung bei den Verhandlungen zarter so viel größerer Vorsicht zu verhüten suchen, daß seitens der Ge- stammend, in Lichterfelde   an, um von einem Unternehmer zu behandelt worden wären. Ob es zu viel verlangt ist, daß sie schäftsleute uns derselbe Vorwurf gemacht werden kann. Kein Streckenarbeiten an der Anhalter Bahn verwendet zu werden, auf diese Steuerfreiheit verzichten, das ist Sache des Gefühls. Arbeiter ist berechtigt, ohne das Urtheil der Gesammtheit, im trotzdem, nebenbei gesagt, nicht nur die Straßen Berlins   fondern Wenn auch der Nermste zu den Steuern beitragen muß, so heißt Namen der Arbeiter einem bestimmten Geschäftsmann eine auch Lichterfelde   von Arbeitslosen wimmelten. Nicht weil sie es: noblesse oblige, daß auch die Standesherren aus ihrem Schädigung in Aussicht zu stellen oder gar zu veranlassen. Wer billiger, sondern mehr arbeiten, diefe Polen  , hatte der Unter­reichen Säckel etwas dazu beitragen und auf ihr Privilegium es dennoch thut, und zwar thut, um seinen persönlichen Groll nehmer geäußert, aber wir glauben, bei einem Lohn von 2,50 M. verzichten. Wir werden in dritter Lesung einen Gesezentivurf Luft zu machen, der treibt ein frivoles Spiel mit unserer Soli- für die männlichen und 1,60 M. für die weiblichen Arbeiter bleibt einbringen, in dessen erstem Paragraphen einfach steht:" Die den darität und Disziplin und ist der allgemeinen Verurtheilung für den Herrn immer noch ein ansehnliches Plus. Die Woh. Reichsunmittelbaren gewährte Bevorzugung wird hierdurch auf- würdig. Die Arbeiter haben es selber in der Hand, solchen nungsfrage feiner" Arbeiter scheint der Herr ohne cre