Nr. 160. 20. Jahrgang.
3. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Klein war.
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Sonntag, 12. Juli 1903.
in der Mitte des Wonnemonats eingereichte Beschwerde. Was lange züglich der Mitgliedschaft von Frauen, Schülern währt, wird gut, meint ein Sprichwort. Manchmal tommt es aber und Lehrlingen wie bezüglich der Verbindung auch anders. Der Bescheid des Regierungspräsidenten lautet: mit gleichartigen Vereinen, nicht aber der im§ 1 für
" Ihre Beschwerde vom 22. Mai 1903 gegen den Bescheid des Versammlungen vorgesehenen Anzeigepflicht. Herrn Landrats des Kreises Teltow vom 15. Mai d. J. weise ich mehr die Klage beim Ober- Verwaltungsgericht einreichen. Dies Gegen den Regierungspräsidenten wird Genoffin Thiel nun als unbegründet zurück.
Wie Ihnen durch den landrätlichen Bescheid mitgeteilt ist, wird ihr bescheinigen, daß ihr Kind ein durchaus legales war, dem hoffentlich bald ähnliche folgen, die, mit der Milch der richtigen hatten Sie fein Recht, einen Wahlverein in Beziehung Denkungsart groß gezogen, frisch, frei und fröhlich die Waffe der auf die letzte Reichstagswahl zu bilden, weil solche Reichlleberzeugung und Begeisterung zum Betriebe der Wahl socialtags Wahlvereine nach§ 17 des Wahlgefeges bemokratischer Gemeindevertreter, Stadtväter und Landtags- Abgeord bom 31. Mai 1869 nur von den Wahlberechtigten gebildet werden dürfen, zu denen Frauen nicht neter so lange schwingen, bis ein ähnliches Resultat wie bei der gehören. Ist aber Ihr Verein als Wahlverein unzulässig, so Reichstagswahl erzielt ist.
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Es ist doch gut, daß der Mann allein sei, dachte die Landratsfammer im Jahre 1850 und da schuf sie den berühmten§ 8 des preußischen Vereinsgefeßes, über dessen Rechtsbeständigkeit zwar immer noch ein geheimnisvolles Dunkel waltet, welches zu erhellen aber dem höchsten deutschen Gericht, so da im roten Sachsen liegt, demnächst obliegen wird. Vorab aber scheint der§8 noch über Gerechte und Ungerechte und verbietet allen politischen Vereinen," Frauenspersonen" als Mitglieder aufzunehmen. Und damit nicht gelüfte dem Weib nach verbotenen Früchten und es nicht nasche von fönnen Sie sich auch nicht auf§ 21 des Vereinsgesetzes vom Schöneberg . Der Verein für Frauen und Mädchen für Schöne dem Baume politischer Erkenntnis, dehnte die Rechtsprechung dies 11. Mai 1850 berufen, welcher im Absatz 2 nur Wahlvereine von berg und Umgegend hält am Mittwoch, den 15. Juli, abends Verbot dahin aus: auch wenn ein politischer Verein nur aus Frauen den Beschränkungen des§ 8 a. a. D. befreit." 8 Uhr, im Lokal von Obst, Meiningerstr. 8, seine regelmäßige, besteht, machen sich seine Leiterinnen strafbar, wenn sie FrauensIn Vertretung: jeden Monat stattfindende Mitgliederversammlung ab, in welcher personen" aufnehmen. Wie es in dem Falle steht, daß solche weib( Unleferlich.) Frau Paula Thiede einen Vortrag über: Frauenarbeit und fichen Leiterinnen Männer aufnehmen, darüber schweigt die Weisheit Pozdupimi- war Potsdams after Name, bevor es Regierungs- Frauenorganisation" halten wird. Wir laden besonders die Frauen Salomonis. Und es ist gut so, denn des Menschen Dichten und präsidenten dort gab. In so wenigen Worten so viel Unkenntnis und Mädchen der Umgegend zu diesem wichtigen Vortrag ein.- Trachten ist böse von Jugend auf. Der Vorstand. Aber wie eine Rofe unter den über die fundamentalsten reichsgefeßlichen und landesgesetzlichen Gäste, Herren sowie Damen, haben Zutritt. Dornen, so ist der§ 21 unter den Paragraphen des Vereinsgesetzes: Vorschriften ist für eine Residenzstadt überraschend. Giebt es Johannisthal . Der Frauen und Mädchenverein für Schöneberg er sticht nicht einmal die Frauen. Er befagt: 28 ahlvereine benn in der Regierungsbibliothek keine fehlerfreie Ausgabe des und Umgegend hält am Montag, den 18. Juli, abends 8 Uhr, im unterliegen den Beschränkungen des§ 8 nicht". Reichs- Wahlgesetzes? Dem§ 17 des Wahlgesetzes fällt es beileibe und Umgegend hält am Montag, den 13. Juli, abends 8½ Uhr, im Dieſe Roſe wuchs lange Beit im Verborgenen, weil sie zu nicht ein, zu setzen: nur Wahlberechtigte haben das Recht, Wahl- Lokal von Mertins, Roonftr. 2, eine Wanderversammlung ab. Wahl- Tagesordnung: 1. Vortrag. 2. Verschiedenes. Aber die Thränen, die ob der Lebensmittel- vereine zu bilden. Als vor mun 34 Jahren das Wahlgesetz beraten Tagesordnung: 1. Vortrag. 2. Verschiedenes. berteuerung und об der Frauenarbeit und der Not der wurde, da machten Abgeordnete aus dem Lande mit dem Ochsen- Ober Schöneweide. Der hiesige Bildungsverein für Kinder floffen, machten sie wachsen, so daß sie sichtbar wurde zur fopf im Wappen darauf aufmerksam, daß es dort weder eine Frauen und Mädchen veranstaltet am Mittwoch, den 15. d. M. Wahlzeit. Und es bildeten sich Frauen- Wahlvereine zum Betriebe Boltsvertretung noch ein Vereins- noch ein Versammlungsrecht gebe, einen Familien Ausflug nach Johannisthal ( Restau der Reichstagswahl des Jahres 1903. man müsse durch eich s gesetzgebung eingreifen, da es doch ein rant Senftleben). Programm: Kaffeekochen, Waldspiele mit UeberSo geschah es auch im Streise Teltow- Beeskow- Storkow- Char- Unding sei, das allgemeine Wahlrecht zu erteilen, aber die raschungen für die Kinder 2c., abends Kinderfackelzug. Stocklaternen lottenburg: der socialdemokratische Wahlverein der Frauen dieses Ausübung des Vereins- und Versammlungsrechts selbst zur gratis. Sammelpunkt an der Fußgängerbrücke( Laufenerstraße) Streifes wurde am 20. April gegründet und von der Vorsitzenden, Wahlzeit für die Wahlberechtigten in das Belieben der nachmittags 122 Uhr. Zahlreicher Beteiligung, auch von Nichts Frau Thiel zu Tempelhof , der Ortspolizei vorschriftsmäßig ge- Regierung zu stellen. Um den Medlenburgern den mitgliedern des Vereins, sieht entgegen Der Vorstand. meldet. Gleichzeitig wurde eine Versammlung dieses Wahlvereins Betrieb der Wahl zu ermöglichen, wurde darauf, der§ 17 gezum 23. April angemeldet. Der Amtsvorsteher verbot schaffen. Wo sonst in Deutschland ein über diesen Reichs- Notfurzerhand diese Versammlung: Wart', Röslein, ich Vereins- und Versammlungs- Paragraphen hinausgehendes Recht breche dich". In einem späteren Schreiben erflärte er:„ Ich erachte bestand- und das ist wohl das gesamte Deutschland ohne Ochsenkopfden Berein für unzulässig, da nach§ 17 des Reichsgesetzes vom wappen blieb es unberührt. In Preußen ist das Vereins- und 31. Mai 1869 nur Wahlberechtigte befugt sind, zum Betriebe der den Versammlungsrecht für alle Preußen dazu gehört auch der Vertrauensmißbrauch ist bei Wertmeistern ein Grund zu sofortiger Reichstag betreffenden Wahlangelegenheiten Vereine zu bilden, weibliche Teil- durch die von den Witgliedern auch der Entlassung. Der Wertmeister eines Betriebes. hatte bei Gelegenheit Frauen aber nicht zu diesen Wahlberechtigten gehören." Selbst- Potsdamer Regierung beschworene Verfaffung Art. 29, 30 gewähr eines Geschäftsganges einem Kunden seines Chefs mitgeteilt, daß er verständlich wurde gegen das Verbot Beschwerde eingelegt. Aber leistet. Das Vereinsgefes vom 11. März 1850 schränkt dies Vereins- sich selbständig machen werde und hatte versucht, sich die Kundauch der Landrat dieses Kreises verfiel in den erstaunlichen Rechts- recht insbesondere im§ 8 ein.§ 21 desselben Gesezes hebt die schaft jenes Herrn zu sichern. irrtum des Amtsvorstehers. Vor dem schlecht unterrichteten Landrat Beschränkungen des§ 8 feineswegs nur für 28ahle worden war und durch Klage eine größere Lohnentschädi appellierte Frau Thiel an den besser zu unterrichtenden Regierungs- berechtigte auf. Ein in der Landratskammer am 29. Juni 1849 gung beanspruchte, berief fich der beklagte Arbeitgeber auf präsidenten und machte diesen auf den verborgenen§ 21 des gestellter Antrag, diese Beschränkungen nur für solche Wahlvereine jenen ihm bekannt getvorden Vorgang und machte geltend, daß damit preußischen Vereinsgesetzes unter dem 15. Mai aufmerksam. In zu beseitigen, die lediglich aus Wahlberechtigten bestehen, ein Entlassungsgrund gegeben sei. Das Gewerbegericht wies denn zwischen gedieh der Verein bis auf die stattliche Mitgliederzahl von wurde nach kurzer Bekämpfung durch den Hinweis, daß auch den Kläger mit folgender Begründung ab: Zu den Entlassungsgegen 450 für die Wahl thätigen Frauen aus Rigdorf, ja dann die gegen Frauenspersonen" uſtv. int§ 8 gründent für Betriebsleiter, Wertmeister und ähnliche Angestellte im Schöneberg , Charlottenburg , Tempelhof , Mariendorf , Wilmers- enthaltenen Beschränkungen bestehen blieben, abgelehnt( stenogr. Ber. Sinne des§ 133a der Gewerbe- Ordnung gehöre nach§ 1830 Nr. 2 dorf, Steglitz, Friedenau , Baumschulenweg , Johannisthal , Nieder-. 2800). Frauen, wiewohl sie leider noch nicht wahlberechtigt find, auch Untreue im Dienst und der Mißbrauch des Vertrauens. Schöneweide, Köpenick , Adlershof , Briz und Zossen . Am haben das Recht, zum mindesten zwecks Betreibung einer konkreten Zweifellos habe num Kläger das Vertrauen seines Chefs mißbraucht, 16. Juni wurde Frig 8ubeil mit 73 854 Stimmen zum Abgeord- anstehenden Wahl, mag dies eine Gemeinde-, eine Landtags- oder wenn er bei einem geschäftlichen Besuche den Kunden des Arbeit neten gewählt. Der Verein löste sich, da ihm zu thun nichts übrig felbst eine Reichstagswahl sein, einen Wahlverein zu bilden. Dem- gebers als Kunden für seinen eignen projektierten Betrieb zu werben blieb, auf und meldete am 18. Juni feine Auflösung der für Ge- gemäß hat auch das Reichsgericht in seinem Urteil vom fuchte. Natürlich hätte er, wenn er sich selbständig zu machen burts- und Sterbefälle von Vereinen maßgebenden Standesamts- 8. November 1887( Band 16 S. 294) ausgesprochen: Der§ 21 des beabsichtigte, sich schon nach Kunden umthun dürfen, die Kunden Behörde an. Der Begräbnisschein wurde ordnungsmäßig erstattet. preußischen Vereinsgesetzes entzieht die Wahlvereine den im§ 8 feines damaligen Chefs hätte er jedoch dabei außer acht Nunmehr, am 9. Juli, erhielt Frau Thiel endlich Bescheid auf ihre für politische Vereine vorgesehenen Beschränkungen sowohl be lassen müssen.
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