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Verfammlungen.
Lohn foll pro 1000 Schuß berechnet werden. Anstatt der bis-| wendung förperlichen Zwanges, durch Drohungen usw. auf| Während des Gesprächs zeigte Abel dem Angeklagten seine Papiere herigen 10ftündigen wird die 91stündige Arbeitszeit verlangt und die Willensfreiheit des Einzelnen in diesem Sinne einen Druck aus und auch jenen Handschein vom Jnnungsnachweis. Seine Papiere für Männer und Frauen werden getrennte Ankleide- und Wasch- übt. Eine durch eines dieser Mittel erlangte Willenserklärung sei erhielt Abel wieder, den Handschein aber nahm ein andrer mits räume gefordert. Bisher waren Männer und Frauen genötigt, sich nichtig auf Grund Bürgerlichen Gesetzbuches§ 134, denn es handle anwesender Arbeiter zu sich. Abel kam nun zwar mit nach dem in ein und demselben Raum umzukleiden. Für Wartezeit, welche sich um ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gefeßliches Verbot verstößt. Gewerkschaftshause, nahm von dort aber keine Arbeit an, sondern durch Verschulden des Unternehmers entsteht, wird Vergütigung von Der Begriff einer Drohung bezw. Nötigung sei erfüllt durch die ging am nächsten Tage wieder nach dem Innungsnachweis, wo er, 25 Pf. pro Stunde verlangt. Androhung eines wirtschaftlichen Nachteils, wie er in der kündigungs- von den Innungsbeamten befragt, erzählte, wie ihm der Schein abDie Holz- und Bretterträger haben gestern abend ihren Losen Entlassung aus der Beschäftigung entstehen kann. Daß zur handen gekommen war. Die Folge war die Anklage gegen Krause. allgemeinen Ausstand für beendet erklärt. In der Erfüllung der Begriffsmerkmale einer Drohung die Ausübung eines Sein Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Heinemann beantragte beschlußfassenden Versammlung im Märkischen Hof berichtete die Lohn- physischen Druckes ausreicht, habe das Reichsgericht in einem Urteil Freisprechung, weil der Schein keine Sache" im Sinne des Getommiffion, daß die Hauptforderungen der Arbeiter, die neunstündige Arbeiter verurteilte, weil er einem Nichtorganisierten erklärte, er Annahme bestand, daß Abel dem Angeklagten den Schein gutwillig vom 25. April 1902 angenommen, indem es einen organisierten fezes sei, und weil die Aneignungshandlung fehlte, vielmehr die Arbeitszeit und 50 Pf. Stundenlohn, von etwa zwei Drittel der in Be- werde seinen Schaden später schon noch einsehen, und in Ergänzung gegeben habe. Das Gericht erkannte denn auch in diesem Sinne. tracht kommenden Firmen bewilligt sind. Auf den übrigen Arbeitspläßen find zum größten Teil gar keine Forderungen gestellt resp. iſt deſſen dem Arbeitgeber erklärte, er habe den Arbeitsaustritt der dort die Arbeit bereits wieder aufgenommen worden. Da angesichts Organisierten zu erwarten, wenn er den nichtorganisierten Mitder eigenartigen Verhältnisse in diesem Beruf der errungene können aber Rechte nicht abgeleitet werden, mithin im einzelnen arbeiter weiter beschäftige. Aus nichtigen Willenserklärungen Erfolg allgemein als befriedigend bezeichnet wurde, so Der Centralverband der Maurer( Zweigverein Berlin ) hielt am stimmte die Versammlung mit allen gegen zwei Stimmen einer Refo- Falle auch nicht ein Verzicht auf die im Betriebe geltende Kündi lution zu, durch die der Ausstand als beendet erklärt wurde. Die gungsfrist. Mittwoch im Grand Hotel Alexanderplatz seine ordentliche Thätigkeit der Lohnkommission, auch auf eine Verbesserung der ArAusschlaggebend sei weiter noch§ 122 der Gewerbe- Ordnung, General- Versammlung ab. Den Kassenbericht vom beitsverhältnisse bei den noch übrigen Firmen hinzuwirken, soll in wonach bei Vereinbarung andrer als der gefeßlichen Kündigungs- zweiten Quartal gab Lehmann. Danach hatte die Kasse der Zahlfeiner Weise eingeengt werden. Beschlossen wurde ferner, daß alle fristen sie für beide Teile gleich sein müssen. Vereinbarungen, die stellen und Sektionen eine Einnahme von 55 013,91 M. und eine zu den jetzigen Bedingungen arbeitenden Kollegen zur ausgiebigen dieser Bestimmung nicht entsprechen, sind nichtig. Ferner ist nach Ausgabe von 11 671,25 M.; so daß ein Bestand von 43 342,66 M. Unterstützung der Gemaßregelten pro Woche 1 M. an die Streittasse als Strafe über den Betrag eines durchschnittlichen Wochenlohnes nahme von 147 631,11 M., der eine Ausgabe von 79 155,35 wt. § 134 der Gewerbe- Ordnung eine Verwirkung des Arbeitslohnes verbleibt. Die Zweigvereinskasse erzielte inklusive Bestand eine Einabzuführen haben. hinaus untersagt. Und endlich dürfen zufolge§ 134c der Gewerbe- gegenübersteht. Es verbleibt somit ein Bestand von 68 475,76 M. Ordnung andre als die in der Arbeitsordnung bezw. in§§ 123, 124 Bahlstellen und Settionen sowie die Zweigvereinskasse weisen mithin vorgesehenen Gründe der Entlassung und des Austritts aus der einen Gesamtvermögensbestand von 111 818,42 M. auf. An die Arbeit im Arbeitsvertrage nicht vereinbart werden. Daraus ergiebt Hauptkasse sind abgeführt 44 012,55 M. Die Streit- und Gemaßsich, daß Verträge der oben erwähnten Art rechtlich ungültig sind regelten- Unterstützung erreichte in diesem Quartal eine Gesamthöhe und es kann Entschädigungsklagen nicht die Einrede wirksam entgegen von ca. 8500 M. Dem Kassierer wurde Entlastung erteilt. Hierauf gefekt werden, es hätten die Kläger sich im voraus mit den Vertrags- folgte eine ausgedehnte Erörterung über die einzelnen Bestimmungen bestimmungen einverstanden erklärt, also auf Entschädigung ver- des neuen Ortsstatuts für den Zweigverein. Dasselbe wurde schließlich angenommen mit der Maßgabe, daß die Maßregelungs- Unterstübung auf 3 M. pro Tag für die Dauer von 24 Arbeitstagen festgelegt wurde. Verheiratete erhalten von der dritten Woche ab einen Mietszuschuß von 2,50 M. pro Woche. Mitglieder, die durch Streits anderer Berufe wie Zimmerer, Bauarbeiter und andere in Mitleidenschaft gezogen werden, haben den Anspruch auf Unterstützung schon vom ersten Tage ab und nicht erst wie bisher vom dritten Tage. Aus dem Verbande wurden acht Mann ausgeschlossen.
Deutfches Reich.
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Eine schwarze Liste des Vereins der Glacé- und WeißlederIndustriellen ist der Magdeburger Volksstinume" auf den Redaktionstisch geflogen. Diefelbe enthält die Namen von 34 Arbeitern, die bei Louis Rabis, Frankenhausen am Kyffhäuser und die Namen von 29 Arbeitern, die bei Ernst Otto ebendaselbst die Arbeit niedergelegt haben. Diese Arbeiter sollen mit Hilfe dieſer Liste dauernd arbeitslos gemacht werden.
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zichtet.
Es ist wohl zu erwarten, daß sich alle Gewerbegerichte dieser Auffassung der Rechtslage im gegebenen Falle anschließen werden.
Gerichts- Zeitung.
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Vom Papst.
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Zur Aussperrung im Baugewerbe zu Hannover wird gemeldet, daß sich eine Kommission der Ausgesperrten an den Stadtdirektor wandte, um diesen zu veranlassen, einen Druck auf die Weiterführung des Rathausbaues auszuüben. Der Herr Stadtdirektor erklärte, er wolle einmal versuchen, die Sache beizulegen. Darauf fand unter dem Vorsitz des Stadtdirektors eine Sigung der Maurer, Zimmerer und Bauarbeiter mit dem Arbeitgeber- Verbande statt, an der auch ,, Broeseckes Werke", die bisher wohl nur ihrem Verfasser be= der Regierungspräsident teilnahm. Wie verlautet, berhielten sich fannt waren, gelangten zu einer traurigen Veröffentlichung durch Bankow. Der socialdemokratische Verein hielt am Dienstag, die Arbeitgeber den Versuchen zur Beilegung des Konflikts gegenüber die Verhandlung, welche gestern vor der 130. Abteilung des Schöffen- den 14. d. M., seine regelmäßige Mitgliederversammlung in Rochdis durchaus ablehnend. gerichts unter dem Vorsitze des Assessors Stich stattfand. Aus der Lokal, Kreuzstraße, ab. Mit Bezug auf die zu bauende Kanalisation Die Schmiede in Bielefeld waren an das Gewerbegericht Untersuchungshaft wurde der 32jährige Cigarrenhändler Emil und der dazu notwendigen Röhrenverlegung der Gemeinde Pankow herangetreten, zwischen ihnen und den Innungsmeistern wegen einer Broesede vorgeführt, ein Mann, der auf eine höchst unrühm- nach dem Rieselgut Mühlenbeck, war in der Gemeindevertretung die Lohnforderung von 3 M. pro Tag für die sogenannten Jung- liche Vergangenheit zurücblidt. Zulegt verbüßte er eine achtjährige Streitfrage aufgerollt, ob guß- oder schmiedeeiserne Röhren praktischer gesellen zu vermitteln. Die Arbeitgeber- Vertreter lehnten diese Zuchthausstrafe wegen schweren Raubes. Während dieser langen feien. Als Thema war demzufolge diese Streitfrage gestellt. Herr Forderung rundweg ab. Die Gesellen hatten ursprünglich 3,40 M. Beit der stillen Beschaulichkeit wurde dem Angeklagten gestattet, sich Grempe, welcher das Referat dazu übernommen hatte, führte gefordert, waren also sehr entgegenkommend gewesen. Zuzug von in den arbeitsfreien Stunden mit Schriftstellerei zu beschäftigen, aus, daß man wohl früher überall gußeiserne Röhren zu KanaliSchmieden ist von Bielefeld fernzuhalten. tveil er hierzu die besondere Neigung und Befähigung in sich ver- sationszwecken verwendet habe, daß aber jetzt, wo die moderne Technik spürte. Er verfaßte eine Anzahl Romane, die er schon als in der Herstellung von geschweißten schmiedeeisernen Röhren be= Der Stand des Ofenseherstreits in Dresden ist unverändert. Manuskript binden ließ. Als er dann im November vorigen Jahres deutende Fortschritte gemacht hat, diese letteren infolge der größeren Von den 381 Streifenden sind bisher nur zwei abtrünnig geworden. auf freien Fuß gesetzt wurde, beging er eine neue Art des Kautions- Haltbarkeit des Schmiedeeisens den Gußröhren vorzuziehen seien. Auf Einladung und unter Vorsiz des Vorstandes des neugegründeten schwindels. In Berlin giebt es eine Menge weiblicher Personen, es weiteren spreche auch der Umstand für Anschaffung von Schmiededeutschen Ofenfabrikanten- Verbandes fanden in Meißen Unter- welche durch die Zeitungen ihre Dienste zur Ausführung von schrift- röhren, daß die Gemeinde Pankow bei einer Gesamtlänge des Röhrenhandlungen zwischen Vertretern der Dresdener Ofensezgeschäfte und lichen Arbeiten anbieten. Zumeist sind es Damen, die in den be- stranges von 13 Kilometer eine Ausgabe von 303 000 m. hat, dem Vorfizenden des Centralverbandes der Töpfer Deutschlands und drängtesten Verhältnissen leben und sich durch häusliche Arbeit etwas während die Gußröhren 22 000 m. teurer find. Er könne auf Grund deffen Gauleiter für Sachsen statt. Sie verliefen indes resultatlos, zu verdienen suchen. Auf derartige Annoncen fahndete der An- seiner Erfahrungen und Studien auf diesem Gebiete nur zu Schmiededa die Arbeitgeber die bedingungslose Wiederaufnahme der Arbeit geklagte. Er begab sich zu den Arbeitsuchenden und bot ihnen an, röhren raten. In der Diskussion trat Herr Waßmuth für Gußdurch die Streikenden verlangten. Erst vom Oktober ab, also zum einen Band seiner„ Werke" sauber abzuschreiben, damit dann der rohr ein. Den zweiten Punkt der Tagesordnung bildete ein Protest Winter, wenn die meisten Ofensezer arbeitslos sind und über Druck und Verlag erfolgen könne. Die Damen sollten für den der Versammlung gegen den Verkauf eines Gemeindegrundstüds. haupt faft allerorten in diesem Berufe Arbeitsmangel herrscht, Bogen 30 Pf. erhalten. Wenn das Anerbieten, wie es zumeist Nach den Ausführungen unserer Gemeindevertreter Freiwald und wollten sich die Arbeitgeber bereit finden, auf weitere Unter- der Fall war, mit Freuden angenommen wurde, rückte der An- Eichler, welche erklärten, daß wir Socialdemokraten im Princip handlungen einzugehen. Da ein Eingehen auf diesen Vorschlag geklagte mit einer Bedingung heraus. Unter der Begründung, daß gegen Veräußerungen von Gemeindegrundstücken seien, wurde beebenso viel bedeutete, als sich dem bekannten Wohlwollen der Unter- er bereits zwei wertvolle Manuskripte, die er aus der Hand geschlossen, fofort am andern Morgen ein Protestschreiben an den Kreisnehmer auf Gnade und Ungnade auszuliefern, wurde er abgelehnt. geben, eingebüßt habe, verlangte er als Sicherung gegen eine ausschuß zu senden. Dagegen sprach noch Herr Landmesser Born. So dauert der Streit unverändert fort. Sehr fraglich scheint es aber, ob die Unternehmer noch lange auf ihrem, jedes Bugeständnis Wiederholung derartiger Borkommnisse die Hinterlegung von 20 M., Den an die Streifenden ablehnenden Standpunkt verharren können, da welche nach Fertigstellung der Arbeit zurückgezahlt würden. armen Beschäftigungslosen war diese Bedingung ein schweres die auszuführenden Ofenarbeiten, namentlich auf Neubauten, sich Sindernis, aber die Aussicht auf Verdienst war so verlockend, daß Rom , 16. Juli, vormittags 11 Uhr. Die Aerzte statteten dem immer mehr anhäufen; die im Baufach ihr Geld anlegenden fie es überwanden und das Opfer brachten. Und nun schrieben sie Papfte auch heute nur einen furzen Besuch ab. Lapponi teilte Kapitalisten dürften schwerlich geneigt sein, der schönen Augen der barauf los, mit unermüdlichem Fleiße, um eine möglichst hohe Mazzoni mit, der Kranke habe die Nacht sehr deprimiert verbracht Herren Ofenlieferanten wegen, große Binsverlufte zu erleiden. Auch Bogenzahl herauszubekommen. Am 1. und 15. jeden Monats und sei ab und zu unruhig gewesen; er habe fast gar keinen wirklichen die Meißener Ofenfabrikanten werden es sich wohl noch oft überlegen, sollte Bahlung erfolgen, so wollten es die Geschäftsprincipien des Schlaf gehabt, sondern infolge des Körperverfalls nur im Halbehe sie dazu schreiten, bloß um die paar Dresdener Ofengeschäfte in Angeklagten. Aber weder am 1. noch am 15. erfolgte Bahlung, schlummer gelegen. Während des Besuches der Aerzte war der Bapst ihrer Unnachgiebigkeit zu unterstützen, ihre sämtlichen in den Fabriken der Angeklagte bat um einen furzen Aufschub unter der Angabe, bei voller Geistesklarheit, wechselte mit den Aerzten einige Worte beschäftigten Leute auszusperren, dadurch ihre übrigen Absatzgebiete daß der Ankauf zweier Cigarrengeschäfte seine Barmittel erschöpft und sprach den Wunsch aus, das Bett zu verlassen; die Aerzte stimmten in ganz Deutschland aufs Spiel zu setzen und ihren Konkurrenten hatte. Als auch die späteren Mahnungen erfolglos waren, ber- zu unter der Bedingung, daß er nur kurze Zeit im Lehnstuhle auszuliefern. langten einige der Damen wenigstens ihre Kaution zurüd, aber bleibe. Die Aerzte stellten fest, daß es nicht genügt, die Flüssigkeit Die Lohnbewegung der Steinmetzen in 3 widau, Meerane , nun erklärte der Angeklagte, daß dies nicht angängig sei, solange aus der Brust mit einer Spriße zu entziehen, weil die Flüssig= Glauchau , Werbau und Crimmitschau ist durchweg fie noch im Befiße feines Werkes" feien und die ihnen übertragene teit fortwährend zunimmt. Auch die Schwäche nimmt günstig verlaufen. Zuzug ist nur noch fernzuhalten von Zwickau und Arbeit nicht vollständig fertig sei. Die Getäuschten wandten sich zu. Die Gefahr einer plöblichen Katastrophe ist an die Polizei und bald darauf wurde in den Zeitungen vor dem gewachsen. Schwindler gewarnt. Es sollen sich gegen 20 Betrogene gemeldet Rom , 16. Juli. Dem„ Giornale d'Italia" zufolge werden die Der Metallarbeiterstreit auf den Harzer Werken ist, wie unfrem haben. Bezeichnend für den Angeklagten war es, daß eines seiner Aerzte sich heute nachmittag darüber schlüssig machen, ob noch ein Braunschweiger Parteiblatte geschrieben wird, siegreich beendet, Werte" den Bauernfang" behandelte. Der Vorsitzende wie auch dritter Brusthöhlenstich trotz der großen Schwäche des Papstes vors die Streifenden haben alle Forderungen durchgesezt. Die Beuginnen erklärten, daß es wertloser Schund gewesen sei. genommen werden soll. Das Blatt bestätigt, daß die Kräfte des Dieses so überaus günstige Resultat hatten die Verhandlungen, die Giner Zeugin, der Frau Dr. A., hatte der Angeklagte 25 M. ab- Bapstes zusehends abnehmen und sieht ein schlechtes Beichen darin, am Sonntagvormittag zwischen den Streifenden und dem Bezirks- geschwindelt durch die Vorspiegelung, daß er ihr eine billige Schreib- daß Lapponi heute vormittag den Vatikan nicht verlassen hat. leiter Voß- Magdeburg einerseits und einigen Vertretern des Auf- maschine besorgen wolle. Im Termin bestritt der Angeklagte jede fichtsrates der Harzer Werke andrerſeits ſtattfanden. Achtzehn Wochen betrügerische Abficht und behauptete, daß er allen feinen Ber hat dieser Kampf gedauert, der mit der Umsicht und Zähigkeit geführt pflichtungen nachgekommen sein würde, wenn er nicht durch seine wurde, die den Lohnkämpfen der organisierten Arbeiter ihren Stempel Verhaftung daran verhindert worden wäre. Die Beweisaufnahme aufdrückt. Hart war der Widerstand und nicht gerade fein die fiel nach jeber Richtung zu feinem Ungunsten aus. Kampfmittel, welche die Direktion den Streikenden gegenüber ge- anivalt beantragte 3 to ei Jahre Gefängnis, der Gerichtsbrauchte. Schwarze Listen cirkulierten sogar im Baugewerbe, alte Arbeiter, die ein Menschenalter im Dienste des Werkes hof erkannte aber auf drei Jahre Gefängnis. gefrondet hatten, wurden aufs Pflaster geworfen mit der Begründung, Wegen Streifvergehens hatte sich gestern der Schlosser Olden fie sollten ihre streifenden Söhne mitbringen, dann würden auch sie wieder eingestellt. Aber alle diese und ähnliche Mittel verfingen nicht, die Streifenden blieben fest, und jene, die diese Mittel anwandten, sind gefallen, gefallen in der Achtung der Arbeiter und gefallen von ihren Direktionsseffeln. Die beiden Direktoren, die als scharfmachendes Element auftraten, deren Verhalten sogar der Herr Streisdirektor so scharf mißbilligte, sind zum Einreichen ihrer Kündigung veranlaßt worden. Allzu scharf macht schartig. War es doch kein Kampf um den Profit, handelte es sich für die Werke doch fast garnicht um Lohnerhöhungen, und trotzdem dieser hartnädige Kampf. Für die Arbeiter aber wird der Sieg ein Ansporn sein, die Organisation, durch deren Hilfe er nur gewonnen ward, aufs neue zu pflegen und zu stärken.
Sociale Rechtspflege.
Ungesetzliche Arbeitsverträge.
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Letzte Nachrichten und Depeschen.
Zum deutsch englischen Zollstreit. fragt, ob die Erklärung des englischen Botschafters London , 16. Juli( W. T. B.) Unterhous. Black( lib.) in Berlin vom 21. April 1903 dahingehend, daß in gewissen Fällen die englische Regierung Vergeltungszölle auf deutsche Waren legen würde, die Zustimmung der Regierung gefunden habe, und wenn dies der Fall, wozu dann weitere Untersuchungen in der Bollfrage angestellt werden müßten. Premierminister Balfour antwortet, er habe die erwähnte Stelle in der Depesche durchgelesen und stimme ihr in der ursprünglichen & affung vollständig bei. Sie sei der Ausdruck des englischen Botschafters gewesen, die er gleichfalls teile und sie scheine gerade auf die Notwendigkeit der zollpolitischen Untersuchung hinzuweisen.
Caracas , 15. Juli( W. T. B.) Der fällige Schlußwechsel zur Bezahlung der deutschen Reklamationen ist gestern eingelöst worden. Die deutschen erstklassigen Forderungen von 1718 815,67 Bolivares find daher nunmehr in ihrem Gesamtbetrage bar bezahlt.
roth vor dem Schöffengericht in Moabit zu veranworten. Im März d. J. waren die Metallarbeiter der Firma Goede, Chaussee ftraße, ausgesperrt worden, weil sie sich weigerten, fortdauernd Ueberstunden zu machen, wohingegen die Arbeitsordnung außer der zehnstündigen Arbeitszeit die Ableistung von Ueberstunden nur in dringenden Fällen vorfah. Während der Aussperrung hatte num der Angeklagte sich mißliebig über zwei Arbeitswillige geäußert, woraus die Staatsanwaltschaft entnahm, daß er die letzteren durch Ehrberlegung usw. habe veranlassen wollen, an einer Be wegung zur Erringung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen teilzunehmen.( Vergehen gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung.) Beantragt wurden acht Tage Gefängnis. Rechtsanwalt Dr. Heine mann als Verteidiger des Angeklagten plaidierte für Freisprechung. Es handle fich hier gar nicht um einen Streit, sondern um eine Aussperrung. Diese sei aber nicht etwa erfolgt, weil die Arbeiter die Erringung günstigerer als in der Arbeitsordnung bor gesehener Arbeitsbedingungen erstrebten, sondern weil die Fabrikleitung den Arbeitern gegen deren Willen willkürlich die ArbeitsJn neuerer Zeit mehren sich die Fälle, daß die Arbeitgeber bedingungen verschlechtert hatte. Die Arbeiter traten also nur für nach Beendigung eines zu ihren Gunsten ausgefallenen Streits die Erhaltung des Bestehenden ein. Handle es sich aber um feinen den Arbeitnehmern einen Vertrag aufzwingen, wonach diese fich Streit, so fehlen auch die Voraussetzungen zu einem Streifvergehen, zum Verzicht auf ihr Koalitionsrecht verpflichten müssen. Wird diese mit könne der§ 153 der Gewerbe- Ordnung gar nicht in AnBestimmung übertreten, so soll der Unternehmer das Recht haben, wendung gebracht werden. Wegen einfacher Beleidigung aber sei den betreffenden Arbeiter ohne Innehaltung der für den Betrieb fein Strafantrag gestellt worden. Das Gericht machte sich diese sonst geltenden Kündigungsfrist zu entlassen. In Hirths Auffassung zu eigen und sprach den Angeklagten frei. Annalen des Deutschen Reichs"( J. Schweizer Ebenfalls freigesprochen wurde der Holzarbeiter Petersburg , 16. Juli. ( W. T. B.) Jm Dorfe Pokrowskoi, Verlag, München ) untersucht nun Kreisgerichtsrat Dr. Hilfe Krause. Diesem war zur Last gelegt, fich eine bewegliche Sache Gouvernement Samara, zerstörte gestern ein Großfeuer 500 Häuser Berlin die Frage, ob eine derartige Bereinbarung rechtswirksam ist rechtswidrig angeeignet, also Unterschlagung begangen zu und alle Kornspeicher. Fünf Menschen sind umgekommen. und besonders ob sie als Einwand geltend gemacht werden kann, haben. Dem als Unterschlagung" bezeichneten Bergehen" lag Washington , 16. Juli. ( Meldung des Neuterschen Bureaus".) wenn ein Arbeiter eine Entschädigungsklage wegen unbefugter folgender Vorfall zu Grunde: Am 8. Mai d. J. war der Angeklagte Die Mandschureifrage ist in befriedigender Weise gelöst Arbeitsentlassung erhebt. Beides fei zu verneinen. mit dem Tischler Abel zusammengetroffen, als letterer mit einem worden durch die von der chinesischen Regierung gegebene Zusicherung, Dr. Hilse verweist auf§ 152 der Gewerbe- Ordnung, der Handschein von dem Rahardtschen Arbeitsnachweis der Tischler - die Mandschurei sei in nächster Zeit dem Welthandel zu öffnen durch Die russische den Arbeitern das Koalitionsrecht gewährleistet. Hiergegen verstoße Innung in der Alexanderstraße tam. Beide gingen in eine Kneipe, die Erklärung mehrerer Häfen zu Vertragshäfen. eine den Arbeitern abgeforderte Verzichtleistung zum Anschlusse an woselbst Krause dem Abel begreiflich zu machen fuchte, daß dieser Regierung hat den Vereinigten Staaten offiziell erklärt, daß sie eine Organisation. Ein Zwang solle nach dem gesetzgeberischen sich ebenso gut Arbeit durch den Verbandsnachweis im Gewerkschafts - sich dieser Freigabe in feiner Weise widersehen werde. Welche Häfen Willen nach feiner Richtung hin ausgeübt werden, und nach§ 153 haufe vermitteln lassen tönne, was um so richtiger sei, als der freigegeben werden sollen, ist noch nicht angegeben, doch verlautet, der Getverbe- Ordnung wird mit Strafe bedroht, wer durch An- Jnnungsnachweis bom Holzarbeiter- Verbande gesperrt wäre. les sollten dies Mukden und Tatung- tao sein.
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Breslau , 16. Juli. ( B. H. ) Heute nachmittag stürzte, dem B. G.-A." zufolge B. G.-A." zufolge, ein Teil der viersteigen Sternbergschen Spritfabrik in der Salzstraße ein. Die Vorderfront des Gebäudes war von den Fluten der Oder schon tagelang bespült worden. Am Mittag hatte bereits in der nebenan belegenen Spritfabrik von Altschaffel u. Co. der Einsturz eines Schuppens stattgefunden, dem ein weiterer Einsturz um 5 Uhr nachmittags folgte. grenzenden Gebäude find start gefährdet. Mainz , 16. Juli. ( B. H. ) Der Maurerstreit ist nach dreimonatiger Dauer beendet worden. Die Maurer nahmen heute früh bedingungslos die Arbeit wieder auf.
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