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Nr. 164. 20. Jahrgang.

Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Prozeß gegen die Pommernbank.

Freitag, 17. Juli 1903.

für die unwahren Darstellungen in den Uebersichten über den Vermögensstand der Pommernbank je sechs Wochen Ge. fängnis.

Außerdem gegen Schultz wegen der ihn allein betreffenden Fälle der Untreue 2 Jahre Gefängnis und 20 000 M. Geld­strafe beztv. 1 Jahr Gefängnis und 20 000 M. Geldstrafe. Diese Einzelstrafen beantragt Staatsanwalt Assessor Dr. Müller

Instituts gewesen seien. Sie haben es auch berstanden, sich an die Presse heranzudrängen. Diese An= gelegenheit hat in der Oeffentlichkeit biel Staub aufgewirbelt. Der Angeklagte Romeid hat dem Endlich nach langwierigen, ermüdenden Verhandlungen, die Berliner Preffe- lub ein unverzinsliches Darlehn 45 Sigungen erforderten, ist der Pommernbank- Prozeß so weit vor von 25 000 m. zur Errichtung eines eignen Klubhauses gegeben. geschritten, daß heute die Staatsanwaltschaft nach ausführlicher Be Romeid sagt ganz offen, er habe es nicht der gründung ihre Strafanträge zu stellen vermochte. Die heutige schönen Augen der Herren bom Preffetlub wegen wie folgt zusammenzuziehen: Gegen Schultz 6 Jahre Gefärgnis Sigung , die 46., der auch die Oberstaatsanwalte Dr. Wachler gethan, sondern gehofft, Beziehungen zu maß- und 50000 M. Geldstrafe, gegen Romeid 5 Jahre Ge­und Dr. Jsen biel beiwohnten, wurde um 9 Uhr eröffnet, worauf gebenden Persönlichkeiten der Presse zu gefängnis und 30 000 m. Geldstrafe. der Staatsanwalt Beed folgendes Plädoyer hielt: winnen. Es ist dann auch noch das Sekretbuch zur Sprache ge Als Ergänzung behandelt Assessor Dr. Müller nochmals aus­Es ist ungefähr ein Jahr her, feit in diesem Saale unter dem- fommen, die Angeklagten haben die Auskunft über die dort führlich die bei der Streligbant in Frage kommenden Verhältnisse felben Vorsitzenden und denselben Bertretern der Anklagebehörde ein angedeuteten Namen verweigert. Herr Romeid hat nur den Namen und den Zusammenhang derselbent mit der Pommernbank, sowie die Prozeß sich abspielte, der eine unverkennbare Aehnlichkeit mit diesem Wittenberg genannt und gesagt, daß es sich bei diesem Herrn einzelnen mit der Strelizbant gemachten Transaktionen. Er wirft Prozeß hatte. Es war der größte Prozeß, der bis dahin in Deutsch - um wissenschaftliche und zwar juristische und volkswirtschaft den Aufsichtsräten dieser Banken Pflichtvergessenheit land verhandelt worden war. Wenn dieser Prozeß fast noch einen liche Arbeiten gehandelt habe. Die Angeklagten haben sehr vor und erklärt: Wenn hier der Aufsichtsrat nur einigermaßen feiner Monat länger dauerte als der Sanden- Prozeß und der Stoff noch Unrecht gethan, daß sie sich hinter ihrer Verschwiegenheit ver- Aufgabe gewachsen gewesen und seiner Pflicht nachgekommen wäre, größer und verwickelter sich darstellte, als dort, so ist dies die Schuld schanzen. Wenn die Arbeiten und die Honorare, die so wäre eine solche Mißwirtschaft unmöglich gewesen. Der Auf­der Angeklagten, die mit beispiellofer Energie alles daran gesetzt weifellos an Journalisten gezahlt worden, fichtsrat sei doch der geborene gesetzliche Vertreter der Aktionäre; haben, um die Thatsachen zu verdunkeln, namentlich gilt dies von ehrlich find, so hätten sie die Verpflichtung, die ein Aufsichtsrat aber, der seine Pflicht damit gethan zu haben glaubt, dem Angeklagten Schulz, der in höchst frivoler Weise ganz im Namen zu nennen. Durch ihr Verhalten aber sind vielleicht daß er hier und da in den Büchern herumblättert und sich bei zweifelhafte Thatsachen abzustreiten sich bemühte. Dieses Verfahren Leute, die es gar nicht verdienen, in eine schiefe Lage gebracht Aufsichtsrats- und Revisions- Diners gütlich thut, zeigt, daß er wenig ist wenig geeignet, die Angaben des Angeklagten überhaupt als worden. Verständnis dafür hat, daß man für ein Ministergehalt. auch glaubwürdig erscheinen zu lassen. Er hat sich, wie trotz aller Pro- Die Presse hat die Sache aufgegriffen und allerlei Vermutungen etwas leisten muß. teste des Angeklagten aufrecht erhalten werden muß, einer versuchten über die Bersönlichkeiten ausgesprochen. In diesem Prozesse Sodann erinnert er nochmals an das Buch der sekreten Frreführung des Gerichts schuldig gemacht. Der Angeklagte die Sache weiter aufzuklären, lag teine Ver- Ausgaben und sagt: Mag diese Angelegenheit einem Schultz fagt alles, nur nicht die Wahrheit, soweit sie ihm schaden anlassung vor, denn die Verhandlung war schon besonderen Verfahren vorbehalten bleiben: so viel uferlos, und wenn man auch darauf noch weiter eingegangen steht fest, daß die Taktit Nomeids in legterer Beziehung unverständlich Auch die Angeklagten Bohl und Hanel haben verschiedentlich die wäre, würde sie sich noch mehr ausgedehnt haben. Hier ist. Seine Diskretion sei sehr übel angebracht, denn handle es sich Unwahrheit gesagt. Der Staatsanwalt hebt hervor, daß er, um fam es auch gar nicht darauf an. Ob ein Vergehen bei den betreffenden Personen wirklich nur um wissenschaftliche und nicht zu ermüden, nicht jeden einzelnen Fall der Anklage nochmals gegen die§§ 75 und 76 des Börsengefeges vorliegt, litterarische Arbeiten, die mit ihrem journalistischen Berufe nichts ausführlich durchgehen, sondern sich darauf beschränken wolle, das wird Gegenstand weiterer Erwägung sein. Was zu thun haben, so wäre es seine Pflicht gewesen, den betreffenden System der Angeklagten auf Grund der Ergebnisse der Beweis- die durch die Handlungen der Angeklagten schließlich entstandenen Personen Gelegenheit zu geben, hier unter ihrem Eide Rede und aufnahme noch einmal zu schildern. Die Pommernbank war zahlungs - Verluste betrifft, so erklärte der Staatsanwalt kurz, daß er sich Antwort zu stehen.

tönnte.

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bazu dienen ſollte, um die faulen Hypotheken der Pommernbant à digung minie als erwiesen angefehen werden, ebento bie Berliner Partei- Angelegenheiten.

Zur Lokal- Lifte!

Achtung! Parteigenossen, Gewerkschaften, Vereine! Morgen, Sonnabend, den 18. Juli, erscheint die neue Lokal. Lifte und wird dem Vorwärts" angefügt werden. Achtet bei Aus­flügen, Partien usw. genau auf die neue Lokal- Liste, ver­kehrt nur in denjenigen Lokalen, welche der Arbeiter. fchaft zu Bersammlungen usw. zur Verfügung stehen.

unfähig. Als anständige Kaufleute hätten die Angell. Schultz und in dieser Beziehung durchaus den Darlegungen der Direktoren Nach kurzer Pause ergreift darauf wiederum Staatsanwalt Romeid eine Generalversammlung einberufen und den Aktionären Dernburg , Gerschel, Budde und Guthmann anschließe. Beeck das Wort zur Begründung der Schuldfrage betreffend die reinen Wein einschänken müssen, statt dessen haben sie es vorgezogen, Nach einer kurzen Pause geht der Staatsanwalt auf die Angeklagten Hanel und Bohl. Er kommt zu dem Ergebnis, dunkle Wege zu gehen und durch allerlei Schiebungen sich über Specialia der Anklage ein und wiederholt dabei großenteils die daß sowohl Hanel wie Bohl, der letztere in weniger belastender Wasser zu halten. Dabei habe sich besonders der Angell. Schultz, Ausführungen, die er schon in der gedruckten Anklage und im Weise, sich der Beihilfe zur Untreue schuldig gemacht hätten der seine bei der Sandenbank gewonnenen Erfahrungen ausgiebig Laufe der Verhandlung der einzelnen Kapitel gemacht hat. Nur und beantragt gegen Hanel sechs Monate Gefängnis und verivertete, hervorgethan; er habe aber seinen Lehrmeister noch tief in wenigen Punkten ändert er die Anklage, indem er einzelne Fälle 5000 M. Geldstrafe, gegen Bohl einen Monat Ge­in den Schatten gestellt und die eigne Ehre ohne viele Strupet wegen Verjährung ausscheidet, bei andren nicht einzelne Handlungen, fängnis und 1000 m. Geldstrafe. hintangesetzt. Der Angeklagte Romeid, der sich feiner Zeit bemühte, sondern eine fortgesette Handlung annimmt. Er behandelt ins- Darauf wird die Verhandlung auf Freitagvormittag 9 Uhr ber die Ehre seines Bruders zu retten, verlor die eigne Ehre dadurch, besondere die von den Angeklagten Schulz und Romeick begangene tagt. Zunächst wird der Verteidiger des Angeklagten Schultz, Justizrat daß er sich an dem Treiben des Schulz beteiligte. Nach einer Dar- Untreue gegen die Pommernbank durch Anlage der Gelder derselben Wronter, sprechen. legung der Verhältnisse der Pommernbank wendet sich der Staats- in Terrainspekulationen, die mit Betrug und Bilanzverschleierung anwalt der Immobilien- Verkehrsbank zu und führt aus, daß diese Hand in Hand gehe. Die Untreue und Vermögens­aufzunehmen. Die Angeklagten haben sich nicht um Statut und Bilanzverfchleierung und der Betrug. Ebenso er­Gesez bekümmert, Statut und Gesetz seien für sie nur da, um überwiesen sei die Bilanzfälschung durch künstliche Er­treten zu werden. Nach einer Schilderung der Zustände auf höhung des Reingewinns und Verteilung zu dem Terrain Schönhauser Allee und der bei den dortigen hoher Zantiemen und die Untreue gegen die Grundstücken vorgenommenen Transaktionen hebt der Staatsanwalt Streligbank durch Ankauf von Pommernattien. hervor, daß Handwerker dabei 30 000 m. verloren haben. Dafür Der Staatsanwalt behandelt dann eingehend die Untreuen des trage der Angeklagte Schulz die Verantwortung. An den Verdiensten, Schultz bei den verschiedenen Grundstücksgeschäften und betont ferner, welche die Immobilien- Verkehrsbant machen wollte, Klebe der daß Romeid die dem Presse- Stlub überwiesenen 25 000 M. unter der Schweiß und das Blut zahlreicher Handwerker. Der Versuch des Bedingung hingegeben, daß er als Geber nicht genannt werde, Angeklagten Schultz, bei dem Terrain Schönhauser Allee die Bohl während er dann diese Summe auf die Immobilien­und Hanelschen Tagen auszuspielen, muß als verfehlt gelten. Verkehrsbant abgewälzt habe. Das sei eine Schulz bezog sein großes Gehalt nicht, um einfach die Taren der Handlungsweise, die unverständlich sei und die Der Gesellige Lotterie Verein 8ufrieden. Sachverständigen zu nehmen und davon 6/10 zu berechnen. Das kann durch jedes weitere Wort nur abgeschwächt werden heit" veranstaltet am Sonnabend, den 18. Juli, in Auton Ringels jeder Schreiber. Er mußte selbst die Tayen und die Werte prüfen würde. Bellevue in Pankow , Breitestraße 21a, einen Sommernachts­und war dazu auch durchaus im stande, denn er ist ein Was die Uebernahme von Anteilscheinen des Kleinen Ball, zu welchem man versucht in Arbeiterkreisen Billets abzusetzen; Mensch bon feltenen geistigen Gaben, in Journals " betrifft, so sei aus dem damals borgelegten Gut- wir ersuchen, dieselben streng zurückzuweisen. allenweigen des hypothekengeschäftes versiert, achten des Bücherrevisors Bierstädt, daß das Blatt für die ein kaufmännisch vorzüglich veranlagter Kopf, der den Unsinn der Zukunft gute Aussichten habe, tein Schluß zu ziehen. Die Bohl und Hanelschen Laren auf den ersten Blick erkennen mußte;& orderungen erscheinen wertlos. Es sei auch fest­er hat ihn aber nicht erkannt, weil er diese Taren eben zu seinen gestellt, daß Romeid die ersten 25 000 2. auf seinen eignen Namen Schiebungen brauchte. Die Beleihungen der Terrains Schönhauser geleistet und das Geschäft mit den zweiten 25 000 W. durch die Allee waren ganz frivole und statutenwidrige. Immobilien- Verkehrsbank gemacht hat. Der hier zur Verlesung ge­Es handelt sich da um eine Art Falschmünzerei, benn fommene Brief des verstorbenen Generaltonsuls Gold zur Verfügung steht, folgedeffen ist das Vergnügen streng zu meiden. im Bublifum gelten Pfandbriefe als goldfichere Papiere. Wer fo berger fonnte doch auf einen Menschen, der sich nichts vor­Die. Lokal- ommission. wirtschaftet wie die Angeklagten und zu den Pfandbriefbeleihungen zuwerfen habe, keinen Eindruck machen. Leider fei der Generalkonsul viel zu hohe und ganz ungerechtfertigte Tagen als Grundlage bes Goldberger verstorben; er hätte ihn gern hier gehabt. Generalkonsul Erster Wahlkreis. Am Sonntag, den 19. Juli, morgens 8 Uhr, nußt, der wird wohl nie in Geldverlegenheit kommen, aber er Goldberger habe auch bei dem Terraingeschäft Wolland eine findet von folgenden Lokalen aus die Flugblattverbreitung statt und erschleicht sich Einnahmen durch Lug und Trug! Wer so handelt Vermittelungsgebühr von 170 000 W. erhalten bitten wir die Genossen um recht zahlreiche Beteiligung: Hahn, wie die Pommernbant unter der unseligen Zeitung der Angeklagten, Den Angeklagten Schulz und Romeid sei ferner ein schwerer Stralauerstr. 48; Weihnacht, Grünstr. 21; Glaue, Krausen­der bringt die Bank in die Kategorie der Schwindelbanken Vorwurf daraus zu machen, daß sie von ihren Streliß- Aktien, die straße 18; Menzel, Dorotheenstr. 69; 28 o If, Mauerstr. 50; nach dem Muster des bekannten und berüchtigten Schotten Law. sie vom Gelde der Pommernbank zum Kurse von 105 Proz. er- Frant, Charlottenstr. 60; Radtke, Flensburgerstr. 24. Der Staatsanwalt schildert sodann noch einmal eingehend die worben hatten, zum Kurse von 140 Broz. an die Immobilien­Entwicklung und die Thätigkeit der Immobilien- Berlehrs- Berlehrsbank verkauft und dabei je einen Gewinn von 620 000 W. 19. Juli, früh 8 Uhr, findet eine Flugblattverbreitung statt. Die Dritier Wahlkreis. Achtung, Parteigenossen! Sonntag, den bant, hält die letztere bei verschiedenen Geschäften, in denen eingestrichen haben.

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Steglik. Der Rauchklub, Blaue Wolte" feiert am Sonn­abend, den 25. Juli, sein Stiftungsfest im Birkenwäldchen". Wir machen darauf aufmerksam, daß das Lokal Birken­wäldchen" der Arbeiterschaft nicht mehr zu Versammlungen usto.

Die Vertrauensleute.

Lokales. Ein Urteil von weittragender Bedeutung

Grundstücke von den Darlehnssuchern mit hineingenommen werden Was die Abmessung der Strafe betrifft, so sei zu erwägen, daß Genossen werden ersucht, fich rege daran zu beteiligen und an den­mußten, für eine wucherische im weiteren Sinne und behauptet, daß die Angeklagten ihre Thätigkeit begonnen haben zu einer Zeit, als felben Stellen einzufinden, an denen sie schon bei früheren Ver­die gewährten Kredite ganz unbegreifliche seien. Es stehe fest, daß die die Bank in einer schwierigen Situation sich befand, andrerseits aber, breitungen geholfen haben. Diejenigen, welche bisher noch nicht Immobilien- Verkehrsbank ihre Zinsen nicht aus eignen Mitteln be- daß sie ihre Pflichten als Direktoren einer solchen Bant in einer geholfen haben, mögen sich an den nachstehend verzeichneten Stellen zahlen konnte, sondern die Pommernbank das Geld hergab, welches aus jedem Rechtsbewußtsein und Rechtsgefühl wider einfinden: Schnieber, Admiralſtr. 21; Krüger, Naunynstr. 54; einer Tasche in die andre wanderte, und daß die verpfändeten Hypo- iprechenden weise ausgeübt haben. Die Angeklagten hätten den Banken lid, Simeonftr. 28; Zacharowsky, Brandenburgstr. 49; Stramm, theken höchst fraglicher Natur waren. Alle Erleichterungen und alles und deren Interessenten die schwersten Verluste zugefügt und in Ritterstr. 123; Wendt, Alexandrinenſtr. 39; Schneider, Sebaftian Entgegenkommen reichten nicht aus, um die Immobilien- Verkehrs- schamlosester Weise zu eignem Nußen gehandelt. Der Angeklagte traße 7( Keller); Ferd. Aßmus, Prinzenstr. 59; Tauschke, Brücken­bant lebensfähig zu erhalten und deshalb griff man zu dem Ver- Schult fei im Jahre 1900 zur Ergänzungssteuer mit brei straße 2; Peutert, Melchiorstr. 30; Ladewig, Kommandantenstr. 65. kauf der Terrains Landsberger Allee und Nixdorf II an die Im- Millionen Mark veranlagt worden und habe sich selbst nur auf mobilien- Erwerbsgesellschaft. Diese Verkäufe feien lediglich vor- 14 Millionen eingeschätzt. Er fagt, er habe alles, was er habe, Zur Einsichtnahme in die Kommunal- Wählerlisten sind im vierten genommen worden, um die Bilanz der Immobilien- Verkehrsbank zu der Pommernbank zur Verfügung gestellt. Man könne ihm das Berliner Wahlkreise( Ost) außer den bereits namhaft Gemachten berbessern. Sie feien aber bloße Schiebungen", da die Gesell- nicht glauben. Es sei erwiesen, daß er eines Tages noch einmal im noch bereit für verhinderte Wähler Einsicht zu nehmen die Genossen schaften untereinander in so engem Konner standen, daß an eine Tresor war und daß man nachher in seinem Safe nur einige Gold- Baumgarten, Königsbergerstr. 7, und Rock, Grüner Weg 46. Ernstlichkeit der Verkäufe nicht zu glauben sei. fachen vorgefunden hat. Alles, was er zur Verfügung gestellt, liege Man habe versucht, die Bilanz auch dadurch zu verbessern, daß fest und sei nicht flüffig zu machen. Es sei erwiesen, daß er noch man den Grundstücken die feit 1899 aufgewendeten 440 000. abgehoben hat. Man müsse behaupten, daß Schulz 8insen als Wertsteigerung hinzurechnete. Die noch Geld hinter sich habe. Er beantrage, ihn in eine Sachverständigen Huschte und Kruse haben dies für statthaft erklärt. hohe Strafe zu nehmen, damit er nicht etwa nach Ber­Er müsse dieser Ansicht widersprechen und stütze sich dabei auf büßung einer kurzen Strafe die Früchte seines § 185a Nr. 2 des Handelsgesetzbuches. Es sei ein Irrtum, wenn der Raubes genießen fann. Er weise auch darauf hin, daß betreffs der Entschädigungsansprüche der durch Angeklagte Schulz behaupte, daß im Sanden- Prozeß der Gerichtshof Frau Schult auch heute noch nicht zur Ableistung Eifen oder Straßenbahnen verunglückten Ber die Zuschreibung der Zinsen gebilligt habe. Er würde dankbar fein, des Offenbarungseides fich bequemt habe. Seiner sonen hat fürzlich das Reichsgericht gefällt. Im März 1901 wenn sich der Gerichtshof im Urteil über diesen Punkt ausdrücklich Beit hat Frau Sanden den Offenbarungseid geleistet, hier weigert wurde der damals 12jährige Sohn des Formers Jadamowicz ausspreche. fich die Ehefrau des Angeklagten deffen. Die Gründe, die letztere von einem Motorwagen der Großen Berliner Straßenbahn" über­Was die Tagen betreffe, auf die sich die Angeklagten stüßen und dafür gegeben, feien absolut fadenscheinig. was ihre Behauptungen anlangt, daß auch andre Tagatoren wie Bohl Der Angeklagte Romeid habe der Bant seine Außenstände, fahren, wobei er eine Berquetschung des rechten Fußes erlitt. Der und Hanel ähnlich hohe Tagen abgegeben haben, so behaupte er, das Gut Kantern und seine Villa überwiesen. Db er damit alles Bater des verlegten Knaben strengte eine Entschädigungsklage daß die Methode, die Prof. Dietrich als die allein richtige erklärt, hingegeben, was er besaß, lasse er dahingestellt. Hinzuweisen sei gegen die Große Berliner Straßenbahn" an, wurde bom nicht in allen Fällen anwendbar sei. Anzuwenden fei fie nur in darauf, daß Romeid seinen Jahresverbrauch auf 20 000 m. an- Gericht aber damit abgewiesen, weil sich der Knabe ganz dicht bebauten Gegenden, nicht aber bei großen Terrains, wie gegeben, während nach dem aus einem bestimmten Jahre vor den Unfall durch eignes Verschulden zugezogen hatte, Wolland, Schönhauser Allee 2c. Die Tagen der Baumeister Ramps liegenden Nachweise er 91 000 W. Bei freier Wohnung ausgegeben da er, ohne das Warnungssignal des Wagenführers zu und Tied seien nur Komödie gewesen, die Tagen des Kreistarators hat. Es sei dies bezeichnend für die Art, wie sich Romeid ver- beachten, kurz vor Annäherung des Wagens das Geleise Härtel seien auf Grund ganz unzuverlässiger Zahlen, die er von feidige. überschritten hatte und dabei verunglückt war. Laut den Sem Angeklagten erhalten, erstattet worden. Die Immobilien­Verkehrsbank sei zwar nach außen hin selbständig gewesen, nach innen aber war fie nichts weiter als eine Unter­abteilung der Pommernbant. Entzog ihr diese die Unterstützung, so war sie taput! Sie befand sich in einer verzweifelten Lage. Redner wendet sich dann den Verhältnissen von Schumacher u. Co. und der Immobilien- Erwerbsgesellschaft zu, welch' letztere lediglich zu den persönlichen Zwecken des Angeklagten Schulz und zwar zur Verwertung des Terrains in der Bayrischen Straße begründet worden fei. Er ist der Ansicht, daß der Angeklagte Schulz bei dem Terrain der Bayrischen Straße nach Art der Hochstapler vor­gegangen sei und dabei unter dreierlei verschiedenen Namen aufgetreten ist. Auch auf die Verhältnisse der Streligbankj Feht der Staatsanwalt nochmals in großen Zügen ein und bleibt dabei, daß Schulz und Nomeid auth nach ihrem offiziellen Ausscheiden aus dem Vorstande die eigentlichen Leiter des

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Jm einzelnen beantragt der Staatsanwalt: Für die Untreue durch das Vornehmen von Terrainspeku- Bestimmungen des Haftpflichtgefeßes geht nämlich der durch Tationen gegen Schulz 3 Jahre Gefängnis und 5000 m. Straßen oder Eisenbahnen Getötete oder Verletzte aller Ent­Geldstrafe; gegen Romeid 2 Jahre Gefängnis und schädigungsansprüche verlustig, wenn ihn selbst ein Verschulden 4000 m. Geldstrafe; an dem Unfall trifft. Das Reichsgericht hat diese Bestimmung

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für die Untreue in Gestalt der Hingabe von Pfandbriefen jezt aber bedeutend modifiziert, indem es unter Bezugnahme auf ohne genügende Unterlage gegen Schulz 8 Jahre Gefängnis das Bürgerliche Gesetzbuch die Große Berliner Straßenbahn" zur und 5000 M. Geldstrafe, gegen Romeid zwei Jahre Ge- Entschädigung verurteilte. Damit ist die Ent fängnis und 4000 m. Geldstrafe; schädigungspflicht derselben anerkannt, selbst für die Bilanzfälschung durch künstliche Erhöhung des Rein­getvinns und Berteilung zu hoher Tantiemen gegen beide An- wenn ein Verschulden des Verunglüdten vorliegt. geflagte je brei Monate Gefängnis und 1000 m. Geld­strafe;

für die Abschiebung minderwertiger Vermögensstücke auf die Immobilien- Verkehrsbank je drei Jahre Gefängnis und 20 000 M. Geldstrafe;

Nachdem ausgeführt wurde, daß die Kinder unbemittelter Leute in großen Städten Mangels an genügender Spielgelegenheit meistens die Straße als Tummelpläße benutzen und infolgedessen auf etwaige Gefahren mur verhältnismäßig achten, heißt es in dem Urteil dann wörtlich: