zweistöckig aufgeführt werden mit zwei Eingängen von der Priester- straße zu je sechs Klassen. Aus; erden, ist ein Zeichensaal vorgesehen, im Giebel sollen noch zwei Räume eingerichtet werden, welche zu Ilnterrichtszwecken dienen können. Die Vertretung erklärt sich nlit dem Entwurf einverstanden und beauftragt den Baumeister, einen Kostenanschlag auszuarbeiten. Da der Bau- nieister erklärt, jetzt mit Arbeiten überlastet zu sein, bewilligt die Vertretung zur Beschleunigung der Sache für eine Hilfe hierzu einen Betrag bis zu 500 M.— Die Pflasterung der Luisenstrahe war wegen eines Fehlers noch einmal ausgeschrieben worden und hatten sämtliche Submittenten, welche sich an der ersten Sublnission beteiligt hatten, auch diesmal wieder Offerten eingereicht. Die geforderten Preise bewegten sich zwischen 62ö5,49 M.(Schuffel- hauer-Lichterfelde ) und 2762,74 M.(Hanft-SchönebergZ. Die Arbeiten wurden dem Steinsetzer Gütsch-Potsdam flir 3216,80 M. übertragen. Die Steinlieferung für daS Dammpflaster erhielt die Firma Worch u. Co.-Berlin zum Preise von 3,30 M. pro Quadratmeter. Hiermit war der öffentliche Teil der Sitzung erledigt. Sociale Rechtspflege. Budikcrmnrken und unstatthafter Lohnabzug. Als der Arbeiter H. in die Dienste des Bauunternehmers D. getreten war, sagte der Polier des Arbeitgebers für ihn beim Restaurateur in Höhe von 4 M. gut, indem er ihm die bekannten Budikermarken aushändigte. Bei einer Lohnzahlung, die der Polier vorzunehmen hatte, behielt dieser vom Lohn den Betrag zurück. H. klagte demnächst gegen den Bauunternehmer beim Gcwerbegcricht und beanspruchte auch die 4 M. D. hielt sich zu deren Zahlung unter anderm deshalb nicht verpflichtet, weil er das Geld schon einmal gezahlt habe. Wenn der Polier es wegen des dem Kläger gewährten Vorschusses in Marken für sich behielt, so ginge ihn das nichts an.— Das Berliner Gewcrbegericht verurteilte jedoch den Bauunternehmer zur Zahlung der Summe an den Kläger. Begründend wurde ausgeführt: Der Lohn müsse in bar bezahlt werden und der Arbeitgeber hafte für die richtige Zahlung des Lohnes durch seinen Vertreter, den Polier. Daß er diesem jenen Betrag mit übergeben habe, entbinde ihn des- halb nicht von der Verpflichtung gegen den Arbeiter. Er müsse sehen, wie er das Geld vom Polier wieder erhalte. Zu dem Abzug des Markenvorschusses sei der Polier nicht berechtigt. Gerichts-Deining. Ein Berg, der noch nicht einmal eine Maus geboren hat. Vor dem Schöffengericht in Moabit hatten sich gestern neun Auge- klagte wegen Streikvergehens zu verantworten, nämlich die Metallarbeiter Weidner, Kaufmann, Saalmann, Dies- ner. Lange, Hodler, Marienfeld . Fli et und Hahn. Ihnen wurde zur Last gelegt, im August und September v. I. anläßlich des Streiks in der Lampcnfabrik der Firma Schwarz in der Linienstraße Arbeitswillige durch Drohung und Ehrverletzung zur Teilnahme an dem Ausstände zu bewegen.(Vergehen gegen Z 153 der Gewerbe- Ordnung.) Auf Grund der Zeugenaussagen— es waren 18 Zeugen geladen— handelte es sich um folgendes: Juni v. I. hatten die Arbeiter der Firma Schwarz eine Herabsetzung der Arbeitszeit von zehn auf neun Stunden und Einführung eines Arbeiterausschusses durchgesetzt. Um nun die Arbeiter zu einem pünktlichen Erscheinen in der Werkstatt zu veranlassen, führte der Chef das Strafgelder- fystem ein, behielt sich jedoch das selbständige Verfügungsrecht über die verhängten Strafgelder vor. Hiergegen protestierte der Arbeiterausschuß, indem er gleichzeitig ein Mitbestimmungsrecht über die Verwendung der Strafgelder forderte, wie es geietzlich zulässig ist. Herr Schwarz ging auf diese Forderung nicht nur nicht ein, sondern entließ die ihm unbequemen Obleute des Arbeiter- ausschusscS. Da er deren Wiedereinstellung verweigerte, so erklärte sich die große Mehrheit der im Betriebe beschäftigten Arbeiter nnt den Gemaßregelten solidarisch und trat in den Streik. Während des Ausstandes sollen nun die Angeklagten als Streikposten verschiedene Renkontres mit Arbeitswilligen� gehabt und diese in einer Reihe selbständiger Handlungen beschimpft, bedroht und zum Teil auch thätlich beleidigt haben. Herr Schwarz hatte die Hilfe der Polizei gegen die Streikposten angerufen und so kam es denn zu vielfachen Sistierungen, Namcnsfeststelluiigcn und schließlich zu dieser umfangreichen Anklage. Aus der Verlesung der Anklagebeschlüsseginghervor, daßsclbstAeußeruugcnlvie: Puppenspieler; wir sprechen uns vielleicht später noch mal; wir kriegen euch doch noch; und ähnliche von der Anklagebehörde als Drohungen oder Ehrverletzungcn aufgefaßt wurden. Selbst der wegen versuchten Raubmordes zu 45 Jahren Zuchthaus verurteilte Klempnergeselle und Arbeitswillige Moser war kommissarisch in dieser Sache vernommen worden. In feiner Aussage war u. a. auch die längst widerlegte Lüge vor- Händen, daß er von den Streikenden mit Salzsäure begossen sei, um ihn durch dieses Gewaltmittel von der Arbeit abzuhalten.(!) Der Staatsanwalt selbst bezeichnete die Aussage dieses.Zeugen" als unglaubwürdig. Im übrigen waren auch die Bekun- düngen der meisten übrigen Zeugen, soweit sie sich direkt auf die Anklage bezogen, in hohem Maße verworren, unsicher oder belanglos. Der Zeuge V i c H w e g e r mußte sogar zugeben, daß er selbst zuerst mehrere Angeklagte durch beleidigende Aeutzerungen zu Gegenbemerkungen provoziert hatte. Infolge dieser ganzen Zeugenaussagen sah sich sogar der Staatsanwalt genötigt, die Freisprechung sämtlicher Angeklagten zu beantragen. Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Heine mann schloß sich diesein An- trage an und erweiterte ihn noch dahin, auch die Kosten der Verteidigung sowie die den Angeklagten erwachsenen baren Auslagen auf die Staatskasse zu übernehmen; außerdem dem Zeugen Vieh weger den durch dessen mehr wie leichtfertige Anschuldigung gegen einen der Angeklagten hierdurch entstandenen Teil der Kosten aufzubürden. Während der Plnidohers kam es zu einer interessanten Kontroverse zwischen den, Verteidiger und den« Staatsanwalt. Dr. Heinemann bestritt nämlich die Änlvendbarkeit des 8 153 der Gewerbe-Ordnung auf die Angeklagten, weil der Streik nicht zur Erringung günstigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen. sondern zwecks Wiedereinstellung der entlassenen Arbeiterausschuß- Mitglieder insceniert sei, und verwies dabei auf die selige Zuchthaus- Vorlage, bei deren Begründung die Regierungsvertreter ohne Erfolg gerade allerhand Material zusammengetragen hätten, um solche Fälle wie die vorliegenden zu treffen. Der Staatsanwalt erwiderte hierauf: Selbst wenn die Regierung nicht der Meinung gewesen wäre, daß eine Lücke im Gesetze vorhanden sei, so könne man es ihr doch nicht verargen, wenn sie durch Beibringung des von ihr für geeignet gehaltenen Materials die Vorlage zur Zeit durchzudrücken versucht habe. Nicht nur jeder Staatsanwalt trage in ähnlicher Weise sein Beweismaterial zusammen, sondern so handle überhaupt jeder, der andre für seine eignen Ansichten gewinnen wolle. Eine landes- gesetzliche Regelung dieser Materie könne für die Arbeiter leicht noch nachteiliger sein, wie die auf dem Wege der Reichs- Gesetzgebung versuchte. Dr. Heinemann erwiderte, von landes- gesetzlichen Eingriffen in die Gewerbe-Ordnung könne niemals die Rede sein, diese unterliege lediglich der ReichS-Gesetzgebung. Im übrigen möge er jedoch nicht die Auffassung des Staatsanwalts teilen, als hätten die Rcgierungsvertreter zur Zeit gewissermaßen Advokatenkniffe angewandt, um dem Reichstage die Zuchthausvorlage schmackhaft zu machen.— DaS Urteil lautete unter Ablehnung der Nebenanträge des Verteidigers auf kostenlose Freisprechung sämtlicher Angeklagten. So endete eme Aktion gegen streikende Arbeiter, von denen einer, der Klempner DieSner, während des AuSstandes sogar unter dem Verdacht des Landfriedensbruches auf der Polizeiwache längere Zeit festgehalten wurde. Lorbeeren hat die Polizei also auch diesmal nicht geerntet, ihr ungewöhnlich schneidiges Vorgehen gegen die damaligen Streikenden war, wie meistens, so auch diesnral sehr überflüssig gewesen. Verantwortl, Redakteur: Julius Kaliski in Berit" Inseratenteil verantwortlich: Halle, 17. Juli. Wie ein Polizist berechtigte Interessen wahr- nehmen konnte, erhellte aus einer heute vor der Strafkammer statt- gehabten Verhandlung gegen den Polizeisergeanten S ch ö n e m a n n, der, wie wir kürzlich berichteten, vom hiesigen Schöffengericht wegen verleumderischer Beleidigung zu 10 M. Geldstrafe event. zwei Tagen Gefängnis verurteilt worden ist. Auf Schönemanns Anzeige wurde ein Handelsmann Zimmermann wegen Beleidigung zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Zimmermann revanchierte sich und zeigte den Polizisten wegen Verletzung seiner Instruktion an, da der Beamte im Dienste Bier getrunken habe. Bei der Vor- Untersuchung stellte der Polizist dieses mit Entschiedenheit in Abrede und beschuldigte den Zimmermann der b e w u ß t e n U n w a h r h e i t, infolgedessen gegen Zinm, ermann auf Grund einer von der Polizei erstatteten Anzeige von neuem vorgegangen werden sollte. Es gelang aber dem Zimmermann nachzuweisen, daß der Polizist thatsächlich im Dienste Bier getrimken und nicht Zimmermann, sondern der Polizist bewußt die Unwahrheit gesagt hatte. Auf die seitens des Angeklagten Schönemann eingelegte Berufung hob die Ferien-Strafkammer das erste Urteil ans und er- kannte auf Freisprechung, da der Angeklagte unter dem Schutze des 8 193 in Wahrnehmung berechtigter Interessen mid in einer Zwangs- läge gehandelt habe. Wir zerbrechen nns nicht den Kopf darüber, inwiefern der An- geklagte„berechtigte Interessen" ivahrgenommen hat, möchten aber bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß in dem bekannten Prozeß gegen ruisre Genossen Krüger und Emmer, die gelegentlich ihrer Thätigkeit als Stadtverordnete belangt waren, die Wahr- nehmung berechtigter Interessen nicht anerkannt wurde. Der Mann seiner schönen Frau. Rensier Hammer hat sich der thätlichcn Beleidigung schuldig gemacht und erscheint deshalb vor dem Schöffengericht. Sein ganzes Exterieur verrät den im sichern Besitz seines geräumigen Geldbeutels glücklichen und selbst- zufriedenen Philister, der nur die eine Sorge hat, alles von sich fern zu halten, was ihn aus dem seelischen Gleichgewicht und der geliebten Alltagsruhe herausbringen könnte. Demgemäß bietet er augenblicklich den Anblick eines Menschen, der sich im höchsten Maße unbehaglich stihlt. Als Kläger tritt ein kokett und stutzerhaft gekleideter Herr mit etwas verlebten Gesichtszügen auf. Vor- sitzender:„Beklagter Hammer, Sie machen doch den Eindruck eines durchaus harmlosen und ehrbaren Mannes, was veranlaßte Sie nur, den Kläger Ziegler in dieser Weise auf offener Sttaße zu insultieren?" — Beklagter:„Ach, Herr Präsident, ick jebe ja zn, det ick vielleicht een bisken zu weit jejangen bin, aber Sie müssen det milde an- sehn; ick, der ick keene Flieje wat zuleide due und vollkommen zu- frieden bin, wenn mir jeder in Ruhe läßt, ick habe mir in eene schwache Stunde eene Last uffjebürdet, die det Jemüte von eenen Lämmchen in Uffrejung und det Blut von eenen Tintenfisch uff den Siedepunkt bringen kann. Ich habe nämlich zum zweeten Male, und noch dazu„eene schöne Frau" jeheiratet."— Vorsitzender: „Wie meinen Sie das?"— Beklagter:„Ach Sie wissen nich, wat det Heeßen dut? Na, passen Sie man uff, ick werde Sie't mal in kurze Züche ausnanderpolken: der ältere Mann von eene schöne Frau hat keene ruhige Stunde, weder wenn er alleene is, noch wenn er besachte schöne Frau mit hat. Is er alleene, da beunruhigt er sich, bat det holde Wesen in moralische Jefahren jeraten könnte, wat hier zu Lande doch nich unmöglich is, und hat er die scheene Frau mit, denn errejt er überall Uffsehen. Uff die Straße, in die Elektrische, int Restaurant, überall siebt et sonne Courschneider, die ihret Nächsten Weib mit die Oagen verschlingen und vor lauter Kocketterie und Jalantheet nich wissen, wie se treten sollen. Wie schwer et da for eenen rechtschaffen denkenden Ehemann manchmal is, seine Ruhe zu behalten— davon kann ick een Lied singen..." Vors.:„Hören Sie damit auf und kommen Sie zu dem Vorfall, wegen dessen Sie sich zu verantworten haben."— Beklagter:„An den kritischen Dage fahre ick mit meine bessere Hälfte in die Straßenbahn, et war keen Sitzplatz mehr frei, wie wir instiejcn, so det wir beede stehen mutzten. Meine Jattin stand een Ende von mir ab, so det et aussah, als ob wir beede jar nich zusammen je- hörten. Plötzlich steht mein jeehrter Jejner Ziejler, der im Wagen saß, uff, und bietet meine Jattin seinen Platz an. Da meine Frau 20 Jahre jünger is wie ick und außerdem bloß die Hälfte von meinem Körperjewicht hat, so warst janz natürlich, det ick mir uff dem Platze setze. Kaum habe ick michs aber bequem jemacht, da stürzt der Mann wie een Wüterich uff mir los und schreit: Sie un- verschämter Flcjel, ick habe meinen Platz diese junge Dame an- jeboten, oogenblicklich stehen Sie uff, oder et jiebt een Donner - weiter über Ihrem dicken Koppe, wie Sie't noch nich er- lebt haben. Natürlich schwiej ick nich stille, sondern wurde um so gröber, je mehr er meine Frau jejen mir in Schutz nahm. Schließlich wurden wir alle dm von'» Wagen ab- jesetzt und von eenen Schutzmann notiert. Det is det janze Ver- brechen, Ivat ick bejangen habe."— Der Kläger Ziegler bemerkt, daß er nicht so heftig geworden sein würde, wenn er gewußt hätte, daß die Dame, der er seinen Platz anbot, die Frau des Beklagten war. Da auch dieser im Anfang seiner Aussage erklärt hat, daß er bedauere, so weit gegangen zu sein, so gelingt es dem Vorsitzenden, einen Vergleich zu stände zu bringen, bei dem jeder der beiden Gegner die Hälfte der Kosten trägt. Herr Hammer empfiehlt sich mit den Worten:„Det war nun schon der dritte derartige Prozeß. Wenn meine Frau des Profil von eene Brockenhexe hätte, denn lebte ick jlücklicher, als wie mit die„scheene Frau". Versammlungen. Zweiter Wahlkreis. Eine öffentliche Versammlung wurde an, Freitagabend in Habels Brauerei, Berginannstraße, abgehalten. Arbeitcrsekretär H. Schubert sprach daselbst über„die Schule im Dienste gegen die Freiheit". In seinem interessanten Vortrage ging Redner ausführlich auf die Mängel der Volksschule ein und legte klar, in wie mannigfacher Weise vom Staat und den Kommunen die höheren Lehranstalten zu Ungunsten der Volksschulen bevorzugt werden. Es sei eine unabweisbare und auch stets geübte Pflicht der Socialdemokratte, für die durchgreifende Verbesserung des Volks- schulwesens und damit für die Hebung der allgemeinen Volksbildung einzutreten. Nur nach der Durchführung unsrer diesbezüglichen Programmforderungen werde die Schule sein, was sie fem solle. Deshalb müsse sich die Arbeiterschaft stets den Satz vor Augen halten: Durch Bildung zur Freiheit. In der reichhaltigen Dis- kussion sprachen sämtliche Redner im Sinne des Referenten. Vom Vorsitzenden Scholz wurde dann zum Schluß noch zur Einsicht- nähme in die Kommunalwähler-Listen aufgefordert, auch ermahnte er die Anwesenden, rechtzeitig ihrer Pflichten zu den kommenden Landtagswahlen eingedenk zu werden. Der Fachverein der Tischler Berlins hielt am 15. Juli seine Generalversammlung ab. Den Vorstandsbericht gab Hüttler. Es fanden im letzten Vierteljahr neun Versammlungen statt, während im Juni wegen der Reichstagswahl keine Versammlungen einberufen wurden. An der Maifeier beteiligten sich in diesem Jahre bedeutend mehr Kollegen, dagegen war die Aussperrung wegen der Maifeier bedeutend winziger. Während im vorigen Jahre 53 Kollegen zwei Tage ausgesperrt waren, wurden dieses Jahr nur 15 Kollegen einen Tag ausgesperrt, zwei gänzlich entlassen und die Werkstatt von Seibt trat in Streik; dieselbe gilt heute noch als gesperrt. Aus Anlaß des Maschinenarbeiterstreiks wurden 18 Kollegen 206 Tage ausgesperrt. Rechtsschutz erhielten zwei Kollegen. Die Einnahme betrug inkl. Bestand 2015.47 M., die Ausgabe 1362,56 M. An Streik- und Gemahregelten-Unterstützung sowie für Rechtsschutz wurden 753.23 M. gezahlt. Der bisherige Vorsitzende wurde wiedergewählt; als Schriftführer wurde Langanky, als Revisor Schwarz gewählt, lieber die einzuberufende Konferenz der lokal- organisierten Tischler Deutschlands referierte der Vertrauensmann, und wurde beschlossen, in der im August stattfindenden Mitglieder- Versammlung ein Regulativ auszuarbeiten, um eine Centralisation des Berufes über Deutschland zu ermöglichen. Die Konferenz soll in Berlin stattfinden. Es sollen alle lokalorganisietten Tischler aufgefordert werden, zu derselben Vertreter zu entsenden. Der Socialdemokrntische Agitationsverein für den Reichstags-Wahl- kreis Züllichau-Schwiebus-Krossen-Sonunerfeld hielt am 14. Juli seine Generalversammlung bei Grosser, Dirksenstt. 39, ab. Der Vorsitzende gab den Bericht über die Thätigkeit des Vereins bekannt. Alsdann gab der Kassierer den Kassenbericht; es wurde ihm ein- stimmig Decharge etteilt. Es wurde dann zur Neuwahl des gesamten Vorstandes geschritten, bei welcher der Genosse Schulz als Vorsitzender, Genosse Eitner als Kassierer, Genosse Pohl al* Beisitzer und die Genossen Fechner und Älocke zur Vornahme der Revision gewählt wurden. Sodann wurde ein Antrag zur Beschickung der Kreis- konferenz angenommen. Dann wurde beschlossen, das Stiftungs« fest an, 12. September in Feuersteins Festsälen abzuhalten. Es ließen sich noch verschiedene Genossen in den Verein aufnehmen. Genossen, welche gewillt sind, dem Verein beizutteten, können das beim Kassierer, Genossen Eitner, Fruchtstraße 69, vorn IV rechts, melden. Der Schmargendorfer Wahlverein beschäftigte sich mit den Lehren der Reichstagswahl. Genosse Pudlitz berichtete darauf für die Wahl- komnnssion, daß das Wahlresultat im Agitationsbezirk des Vereins zuftiedenstellend sei. Am Ort ist die Zahl unsrer Stimmen von 204 auf 358 gestiegen und in der reichen Villen kolonie Grüne» w a l d haben sich sogar die socialdemokrattschen Stimmen trotz der Schwierigkeit der Agitatton von 48 auf 175 vermehrt, damit ist auch in diesem Ort wie in Schmargendorf die Socialdemokratte zur stärksten Partei geworden.— Mit den Arbeiten für die Landtags» Wahlen wurden Mahly, Pudlitz und Reinke betraut. Am Sonnabend, den 15. August, soll in,„Wirtshaus Schmargendorf" das Stiftungs - fest abgehalten werden. Billets zu demselben sind bereits im Vereinslokal zu haben. Gerügt wurde von Mahly, daß verschiedene Vereinsmitglieder immer noch bürgerliche Zeitungen anstatt des „Vorwärts" abomneren. Rixdorf. Der Sozialdemokratische Wahlverein hielt am 15. d. Mts. bei Größler, Bergstr. 147, seine General- Versammlung ab. Zunächst gedachte die Versammlung der im letzten Quartal verstorbenen Genossen Held, Goris und Hagen in ehrender Weise. Hierauf gab B o e s k e den Bericht des Vor- standes. Danach haben stattgefunden 15 Vorstandssitzungen, 1 Generalversammlung, 2 Mitgliederversammlungen und 12 öffent» liche Versammlungen. 2 Flugblattverbreitungen am Ort sowie 3 Agitationstouren. Der Besuch der Versammlungen war durchweg ein guter. Der Mitgliederbestand betrug am Schluß des vorigen Ouattals 2199. Neu aufgenommen wurden 496, gestrichen 103, darunter 86 wegen restierender Beiträge, so daß der genaue Mit- gliederbestand am Schluß des Quartals 2592 betrug. Den Kassen- bericht für das 3. Quartal erstattete Genosse S t i e l e r. Die Einnahmen des Wahlvereins betrugen inkl. 346,50 M. für Bons und 300,00 M. Ileberschutz der Parteispedition 2713,36 M.; die Ausgaben desselben 490,55 M., an den Centralvorstand abgeliefert 1924,74 M., so daß ein Äassenbestand von 293,57 M. am Orte verbleibt. Für die Reichstagswahl wurden eingenommen auf Sammellisten 1380,45 M.. Tellersammlungen 797,37 M., Ueberschuß der Matinee 242,40 M., sonstige Einnahmen 113,28 M., zu- sammen 3038,50 M.; die Ausgabe betrug 2173,65 M.; der Ueberschuß betrug demnach 876,50 M. Der Bericht der Parteispedition konnte Umstände halber nicht gegeben werden. Die Bibliothek, über welche Genosse Heinrich berichtete, erfreute sich auch in diesem Sommer reger Benutzung. Auf Antrag des Genossen Dr. Silber» stein bewilligte die Versammlung zu weiterem Ausbau derselben 150,00 M. Um den Wünschen der eifrigsten Leser gerecht zu werden. soll ein Wunschbuch ausgelegt werden. Neu aufgenommen wurden 55 Mitglieder. Gerügt wurde in der Versammlung der schwache Besuch bei Beerdigungen von Genossen. Es wurde darauf hin- gewiesen, daß die Mitglieder sich eintretendenfalls reger daran be- teiligen möchten._ Vom Papst. Rom , 13. Juli. Als die AerzteZheute früh den Papst besuchten, Ivar das Zimmer verdunkelt, un, dem hohen Kranken mehr Ruhe zu verschaffen, und der Papst schlief. Die Aerzte weckten ihn vorsichtig, um die Flüssigkeitsbildung in der Brust zu untersuchen. Sie stellten fest, daß die leichte Besserung des Befindens seit gestern abend un- verändert andauert; doch ,st die allgemeine Schwäche groß. Die Nierenfunktton hat etwas zugenommen. Dr. Lapponi verließ den Vatikan um 10 Uhr und begab sich nach Hanse, wo er länger als in den letzten Tagen zu bleiben gedenkt. Er erklärte, die Krankheit des Papstes sei in ein weniger akutes Stadium eingetteten, so daß keine unmittelbare Gefahr bestehe. Ueber die Natur der Krankheit des Papstes wird dem„Bureau Lassan" aus Rom gemeldet: Im Jahre 1899 exsttrpierte Professor Mazzoni an der rechten Körperseite des Papstes eine Geschwulst. deren Natur nicht ermittelt werden konnte, da sie eine Untersuchung nicht erlaubte. Er bewahrte das herausgeschnittene Stück eine Zeit lang auf und warf es dann weg. Die gegenwärtige Krankheit wurde zuerst als Lungenentzündung diagnosticrert; Prof. Rossoni nahm dann Brustfellentzündung als vorliegend an, bis die Operation ergab, daß die entfernte Flüssigkeit keine Merkmale für Brustfellentzündung ent- hielt, sondern Krebskeime, wonach kein Zweifel darüber blieb, daß jene Geschwulst von 1899 ein Krebsgesthwür war, daß jetzt nur an andrer Stelle wieder neu aufgetaucht ist. Die zweite Punktur er- gab das Vorhandensein von Flüssigkeit mit so viel Blutzusatz, daß die Aerzte eine dritte Operation, die sie am Donnerstag infolge der Atembeschwerden für notwendig ertrachtet hatten, nicht ausführen wollten, da sie befürchteten, daß eine neue Drainage ungünstige Folgen haben könnte. Das Vorhandensein von Blut in der Flüssig» keit bei der zweiten Operation war ein starker Beweis für Krebs. Eine Genesung ist danach ausgeschlossen, wohl aber ist es möglich, daß der Todeskampf„och mehrere Tage dauert. Diese Thatsachen wurden durch die irreführenden Bulletins der letzten zehn Tage ver- heimlicht. Das Testament des Papstes. Der„ A v a n t i", der in, all- gemeinen gut über vatikanische Angelegenheiten unterrichtet ist, schreibt, daß zwischen Leo XIII . und dem Kardinal Rampolla ein Abkoinmen getroffen ist, demzufolge im Testament des Papstes die seinen Verwandten hinterlasfenen Summen nicht erwähnt sind. Das offizielle Testament soll die Kirche zum Universalerben des persönlichen Vermögens des Papstes einsetzen. Die den Neffen des Papstes hinterlassene Summe, nach dem„Avantt" 15 Millionen, bliebe in der letztwilligen Verfügung unerwähnt. Sie soll in französischen Banken deponiert sein und kraft nicht offizieller Urkunden in den Besitz der Verwandten übergehen. �et2te Nachrichten iincl vepelchen. Frankfurt a. M., 16- Juli.(B. H. ) Wie aus Hamburg be» richtet wird, wurde eine dortige Hebamme wegen Engel» m a ch e r ei verhaftet. Bis jetzt werden ihr vier Kindes morde zur Last gelegt. Benthe», 13. Juli. (W. T. B.) Heute abend 8 Uhr fand auf der Station Przegow ein Zusammenstoß zwischen einem kurz vorher von Beuthcn abgegangenen Personenzug und einem Güterzug statt. Fünf Wagen wurden zertrümmert. Menschen sind nicht verunglückt. Budapest , 18. Juli. (W. T. B.) Aus Anlaß einer Richterwahl kam es in der Gemeinde Salyi zu einem Z» s a m m e n st o ß zwischen der Gendarmerie und der Bevölkerung. Die Gendarmerie war genötigt, von der Schußwaffe Gebrauch zu machen, wobei drei Personen getötet wurden. Auf Seite der Gendarmerie erlitten ein Wachtmeister und drei Mann schwere Verwundungen. TH.Glocke in Berlin . Druck U.Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u.VerlagsanstaltPaulSmgerÄCo., Berlin LW. Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsblatt.
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