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Nr. 167. 20. Jahrgang.

Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Prozeß gegen die Pommernbank.

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In Bezug auf den angeblich verübten Betrug gegen die Pfand­briefbefizer so fährt der Verteidiger fort- zerstäubt deshalb das fadenscheinige Gewebe der Anklage, wo man es auch anfaßt. Noch In der heutigen Sigung nimmt der Verteidiger Dr. Sello weniger fann die Rede davon sein, daß durch die Ausgabe der nicht fein am Sonnabend abgebrochenes Plaidoyer wieder auf. ausreichend gedeckten Pfandbriefe eine Untreue gegen die Gesell­Er sucht darzulegen, daß das fchaft begangen sei, denn keineswegs erleidet die Gesellschaft da­durch notwendigerweise einen Nachteil, daß Hypotheken der im§ 24 bezeichneten Art in geringerem Umfange erworben werden, als dies statutarisch vorgeschrieben ist.

26 Millionen- Terraingeschäft

ein durchaus legales und die Banken nicht schädigendes gewesen sei

Justizrat Dr. Sello erörtert sodann

die Vermögenslage der Immobilien- Berkehrsbank und der Immobilien­Erwerbsgesellschaft.

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Dienstag, 21. Juli 1903.

Lokales.

Bildhauer Manzel gegen seinen Kollegen".

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Wir hatten fürzlich über einen Streit berichtet, der zwischen dem Bildhauer Prof. Ludwig Manzel zu Friedenau und der Friedenauer Ortsfrankenkasse darum entstanden ist, ob Herr Professor Mangel seinen Atelierdiener zur Krankenversicherung hätte anmelder und die aus den später erzielten Verkaufspreisen herausgerechneten müssen oder nicht. Herr Manzel hatte das nicht gethan. Nachden Verluftziffern nicht zu Ungunsten der Angeklagten ins Gewicht fallen dann der Diener erkrankt war und seine Stellung hatte aufgeben können. Die Angeklagten tönnen beanspruchen, daß man die Not­und Schleuderpreise der Strelitzbank ihnen nicht als Norm müssen, war Manzel von der Kasse in Anspruch genommen worden, hatte aber erklärt, Künstler seien nicht versicherungspflichtig und au für ihren guten und bösen Glauben entgegenhalte. Es sei Er führt aus, daß die Angeklagten aufs emfigste bestrebt getvesen ben Künstlern gehöre auch der Atelierdiener. in der Verhandlung unwiderruflich nachgewiesen, wie die Neue feien, die wirtschaftliche Existenz dieser jetzt von der Anklage Ueber das Verhältnis, das zwischen diefen beiden Künstlern", Mecklenburg- Strelitzsche Bank die Grundstüde unter dem als quantité négliable behandelten Bank Hochzuhalten und dem Professor und seinem Atelierdiener, bestanden hat, werden uns Werte verschleudert habe. Die Verluste der Pommernbant zu heben und daß sie überzeugt sein konnten, in ihr eine mun allerlei Dinge mitgeteilt, die das Verhalten des Herrn feien auf denselben Grund zurückzuführen. Herrn Geh. Rat Budde völlig zahlungsfähige, potente Schuldnerin erhalten. Professor Manzel gegen feinen Kollegen als fei gewiß lein Vorwurf daraus zu machen; er sei ein ausgezeichneter Der Verteidiger geht die einzelnen Geschäfte durch, in denen die ein recht unfollegiales" fennzeichnen. Der durch Herrn Minister in Sondershausen gewesen, aber er hat die Geschäfte des Anklage Untreue durch Abschiebung minderwertiger oder wertlofer Manzel zum Künstler" erhobene Diener war bei Manzel, bevor Direttors einer Hypothekenbant doch erst furze Zeit in Händen ge- Vermögensstücke auf die Immobilien- Verkehrsbank erblickt und sucht dieser die geschiedene Frau eines anderen Bildhauers heiratete, habt. Und Herr Direktor Guthmann kann nicht leugnen, daß die in jedem dieser Fälle die Ansicht des Staatsanwalts durch juristische lange Zeit ein Mädchen für alles", das die Jung­von der Mecklenburg- Strelitzschen Bant erzielten Verkaufspreise mit Gründe zu widerlegen. Er führt aus, daß alle von der Staats- gefellenschaft des Herrn Profeffor in Ordnung zu halten hatte. den Schäßungen der Mecklenburgischen Regierungskommissien in Wider- anwaltschaft gegen den Wert, mit dem die Strelizaktien der Irsprünglich war er in der That ein Stück Künstler" gewesen, spruch stehen. Der Beauftragte derselben, Baurat Sillig, hat seine Tagen Immobilien- Verkehrsbank angerechnet werden, geltend gemachten allerdings kein Bildhauer, sondern nur ein bescheidener Artist, der aufs sorgfältigste vorbereitet und aufs sorgfältigste abgegeben und Momente nicht stichhaltig seien und die Angeklagten durchaus am Trapez arbeitete. Zu Manzel fam er 1894 als Modell; an dem es hat sich gezeigt, daß sämtliche gewährten Darlehne in gutem Glauben gehandelt haben. Monumentalbrunnen zu Stettin , der Manzels Ruf erst begründet innerhalb 66 Proz. der Silligschen Tage lagen. Eine längere Erörterung widmet der Verteidiger dem fünften hat, kann man die Schönheit des ehemaligen Artisten bevлundern. Herr Sillig hat hervorgehoben, daß sämtliche Beleihungen der Abschnitte der Anklage, bei welchem es sich um die Der Modellsteher wurde von 1894-96 in der üblichen Weise gegen Bommernbant und Strelizbant durchaus sicher seien und eine Be­Untreue gegen die Strelikbank tägliche Vergütung beschäftigt, rückte dann aber 1897 in die Stelle schädigung der Pfandbriefgläubiger nach keiner Richtung hin zu durch Ankauf von Pommernaktien handelt, und kommt dabei zu dem eines Dieners. Als solcher hatte er nicht nur das Atelier zu befürchten sei. Herr Dir. Guthmann hat hier bezeugt, daß er der reinigen und zu ordnen und Herrn Professor Manzel persönlich zu Meinung gewesen sei, man thäte besser, mit Verkäufen zu warten, Schluß, daß durch die Hingabe dieser Aktien die Strelitzbank nicht bedienen, sondern mußte zeitweise, so lange Manzel sich ohne daß aber die Grundstücks- Abteilung der Bank auf schnellen Verkauf geschädigt worden ist und eine Untreute nicht gefunden werden kann, wirtschafterin behalf, auch als halbe nochin fungieren. Der gedrungen habe. Diese Verkaufspreise kann man also nicht, wie die da die Angeklagten ihrerseits von dem Werte der Attien voll über- Diener versichert, er habe unter den 2a unen seines Herrn schwer Staatsanwaltschaft versucht, als Belastung gegen die Angeklagten zeugt sein konnten. zu leiden gehabt und sei von ihm so böse gezwiebelt" worden, verwerten. Die Verteidigung muß aber auch gegen den formali­daß er mehrmals fündigte und nur auf Manzels Bitten und mit stischen Standpunkt protestieren, den der Staatsanwalt zu der Rücksicht auf die Familie, die er selber zu erhalten hatte, sich immer wieder zu längerem Bleiben entschloß.

Frage der Untrene

Was hat uns die Verhandlung gezeigt?

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Absonderliche Verbrecher sind uns in den Personen der Herren Schulz und Romeid nicht entgegengetreten, nicht einmal ab­einnimmt, indem er einfach sagt: Es ist völlig unerheblich, ob die auf anderem Niveau stehen als andere Menschen, höchstens könnte Launenhaftigkeit als unvermeidlich mit in den Kauf. Herr Manzel sonderliche Menschen, die weder in gutem, noch in bösem Sinne Bei einem Künstler nimmt man am Ende ein gewisses Quantum Angeflagten glücklich, wie erst die Butunft zeigen fann, oder un- man sagen, daß bei dem Angeklagten Schultz die Staunen erregende hat aber, nachdem sein Diener ihn Ende Oktober 1902 verlassen hatte, glücklich, wie es nach den bisherigen Erfahrungen den Anschein hat, Beherrschung des Materials eine phänomenale Begabung darstellt. Un- gegen diefen einen so hartnädigen Rampf geführt, daß man spekuliert haben. Die bloße Thatsache, daß sie überhaupt treue und Verschleierung wird den Angeklagten vorgeworfen: zwei etwas schon nicht mehr von bloßer Laune sprechen kann. fpetuliert haben, genügt, den Vorwurf der Untreue zu recht- dehnbare strafrechtliche Begriffe! Bon vornherein wollte es mir nicht Manzel die Versicherungspflicht nicht anerkennen will, hatten Daß Herr fertigen." Das ist entschieden zurückzutveisen! Man fann unmöglich in den Sinn, daß sie bewußt untreu gegen die Pommernbant ge- wir bereits erwähnt. Diese Angelegenheit hatte für ihn einen un­fagen: Die Angeklagten haben Terrains und Baustellen beliehen, handelt haben könnten, der sie ihre beste Arbeitskraft gewidmet hatten, angenehm metallischen Beigeschmack, da er ja wegen Unterlassung also müssen sie verbrannt werden. Damit würde man den Er- der sie Ansehen, Prestige und Vermögen zu danken hatten. Sie der Anmeldung Strafe zu erwarten hatte und für all die Jahre fahrungen, die sich aus dem praktischen wirtschaftlichen Leben unsrer tönnen sich geirrt und falsche Hoffnungen gehegt haben, aber es ist nachzahlen mußte. Wie viele Jahre der Diener als solcher bei dem Beit Herausgebildet haben, direkt ins Gesicht schlagen. Es ist ja auch unverständlich, warum sie absichtlich zum Nachteil der Bant Professor beschäftigt gewesen war, darüber gingen die Meimigen nachgewiesen, daß vor dem Jahre 1900 zahlreiche gehandelt haben sollten. Und nun die Verschleierung"? Ist man der Beteiligten auseinander. Herr Manzel vertrat merkwürdigers Hypothekenbanken Terrains und Bauland- Be- benn wirklich der Meinung, daß die Bilanz irgend einer weise den Standpunkt, daß er seinen Atelierdiener nur ganz kurze Teihungen als Pfandbrief- Unterlage benut Aftiengesellschaft nach jeder Richtung hin und in jedem Punkte die Beit gehabt habe. Als dieser nach seinem Dienstaustritt um Aus­haben. Solche allgemeinen Behauptungen darf also die Staats- volle und unzweideutige Wahrheit sagt? Wenn man mit dem Maßstellung eines Beugnisses bat, wurde ihm zunächst im November anwaltschaft nicht als beweisträftig aufstellen; es fommt einzig und ftab dieser absoluten Wahrheitspflichten irgend eine Bilanz prüft, so allein auf die Prüfung des einzelnen Falles an. dürfte man wohl überall auf den einen oder andern Punkt treffen, Der Verteidiger wendet sich sodann der Frage der angeblichen der der hochgespannten Wahrheitsforderung nicht entspricht. So Bilanzverschleierungen lange wir nicht in einer utopistisch geläuterten Atmosphäre leben, werden solche Ungenauigkeiten in Bilanzen immer wieder vor kommen.

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zu. Er giebt ohne weiteres zu, daß in dieser Beziehung nicht in allen Punkten korrekt und nach den Statuten verfahren sei, sucht aber zu beweisen, daß bei diesen Inkorrektheiten eine böse Absicht unmöglich obgewaltet haben könne. Er verweist insbesondere darauf, daß alle diese Geschäfte durch die Hände des Herrn Horwege ge­gangen sind, der doch allerseits als durchaus gutgläubiger und treuer Mann geachtet wird. Man kann doch unmöglich Schulz für den Inhalt der Bilanzen verantwortlich machen, wenn er wußte, daß man dies bejahte, schließlich zur Konstruktion der präfumtiven" diese Thätigkeit in so vorzüglichen Händen ruhte. Man käme, wenn Schuld, zu dem Gebilde eines verantwortlichen Rebat­teurs der Bilanzen. Was

Justizrat Dr. Staub

Was die Angeklagten

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Bohl und Hanel

die Darmstädter Bank

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bescheinigt, daß der Artist und Modellsteher Herr H. k.. vom 1. Januar 1900 bis zum 31. Oktober 1902 als Atelierdiener in Stellung gewesen" sei. Für die Zeit vor 1900 wollte Herr Manzel nur zugeben, daß K. von ihm einige Zeit für gewiffe Stunden des Tages beschäftigt worden" sei. Einen Monat später, nachdem K. fich an einen Rechtsanwalt gewandt hatte, hielt Herr Manzel in einem zweiten Zeugnis zwar daran fest, daß die Stellung des Atelierdieners erst 1900 begonnen habe, aber er fügte doch hinzu, betrifft, so bin ich sicher, daß sie aufrechten Hauptes diesen Saal der daß. für ihn schon seit Januar 1897 täglich mehrere Schande, aber auch der Gerechtigkeit verlassen werden. Die Legende Stunden, durchschnittlich den halben Tag, derlei Dienst­von einem schnöden Komplott ist durch die Verhandlung vernichtet leistungen wie Botengänge und dergleichen gegen entsprechend worden und die Angeklagten werden den fargen Rest ihrer Tage monatliche Entschädigung ausgeführt" habe. Wieder zwei Monate verleben können in dem Bewußtsein, daß ihre Fachgenoffen in der später wurde in einem dritten Zeugnis, das K. sich durch haben und ihre Ehre unbefleckt ist. überwältigenden Mehrzahl Schulter an Schulter mit ihnen gekämpft lage erzwang, von Herrn Manzel endlich bescheinigt, daß S. vom Januar 1897 bis zum 31. Oktober 1902" bei ihm in Stellung haben und ihre Ehre unbefleckt ist. Nach einer Bause erhält als der letzte Verteidiger Rechts gewefen" sei, und zwar sei er bis zum 1. Januar 1900 meist einen die Herausgabe von Pfandbriefen ohne ausreichende Unterlagen anwalt Dr. Werthauer das Wort: Die Beurteilung der halben Tag oder auch mehr mit Botengängen und den Verrichtungen betrifft, so ist der Angeklagte Schulz in seinem guten Glauben ge- geklagten wirklich einen materiellen Schaden dem großen des ganzen Tages als Atelierdiener, in der letzten Zeit auch für Angeklagten beruhe im wesentlichen auf der Frage, ob die An- eines Atelierdieners beschäftigt" gewesen, von da an sei er während deckt durch den guten Glauben von Horwege. Was nicht in der Bublifum, zugefügt haben, insbesondere in Höhe von fast dreißig persönliche Bedienung thätig gewesen. In ähnlicher Weise hat Herr Ordnung und was statutenwidrig ist, ist noch lange keine bewußte millionen, wie der Reorganisationsbericht der Banten glauben Prof. M., als es sich darum handelte, die unterbliebene Invaliden Untreue. Hervorzuheben ist, daß während der Zeit, als die An- machen wolle. Diese Frage müsse entschieden verneint werden. Die versicherung des Dieners zu regeln, zunächst gemeint, daß St. erst geklagten die Bommernbank leiteten, tein einziger Pfand- Banktommiffion habe geschätzt, wie man etwa schäße, wenn man seit 1900 Diener bei ihm gewesen sei. Er gab auch eine entsprechende brief notleidend gewesen ist und daß selbst zu der Zeit, einen Ausverkauf veranstalten wolle, und nicht so, wie der Erklärung ab, doch erzwang sich K. auch hier Richtigstellung. als der unschöne, von der Konturrenz in Scene gefegte wirkliche Wert bei einer ruhigen, ordentlichen Regelung sich ergeben den von der Krankenkasse bei ihm eingeforderten Betrag deponiert Sun auf die Pommernbank begann, die Angeklagten noch im stande haben würde. Hinzu komme, daß gerade Der Streit ist noch nicht zu Ende geführt. Herr Manzel, der gewesen sind, rund 172 Millionen rückfließender Pfandbriefe schlank­hat, aber auf Rückerstattung flagt, will ja durch alle Instanzen weg einzulösen. Es darf behauptet werden, daß die Pfandbrief­inhaber der Pommernbant, jezigen Berliner Hypothekenbank in der nach ihrem von ihrem Direktor anerkannten Geschäftsbericht mit Stuben ausfegender, Koteletts bratender Atelierdiener kein gehen, um endgültig feststellen zu lassen, daß sein Thon fnetender, Lage find, etwaige durch die Steorganisation entstandene Berlufte einem sehr schlechten Geschäftsjahr abgeschlossen habe und selbst die Diener gewöhnlicher Art, sondern bei Lichte besehen ein Stück durch Gewinne an den Kursen der Aftien der Berliner Hypotheken- Reorganisation als ein ungemein gutes Gefchäft in ihrem Kollege" von ihm war. Der unkollegiale" Künstler thäte bant twieder auszugleichen. Diese Einbuße war aber überhaupt Jahresberichte verzeichnet habe. Sie habe dabei fast eine besser daran, den von ihm begangenen Fehler einzusehen und zu­nicht nötig, denn die Pfandbriefgläubiger waren durch die Drittelmillion verdient. Sie habe deshalb ein zugeben. Auf dem Wege, den er wandelt, ist wirklich kein Ruhm für liquiden Mittel der Bank vollständig gedeckt. Die eingehenden lebhaftes Interesse daran, ihre Schäßungen, die ja als ihn zu ernten. juristischen Ausführungen in dieser Beziehung gipfeln in dem Vor- Ausverkaufspreise auch richtig feien, aufrecht zu erhalten. trage eines vom Die Annahme aber, daß an den Hypotheken demnächst einmal etwas Leer ausgegangen! Die Stiftungsdeputation des Magistrats oder gar 16 Millionen verloren werden könnten, habe sich nach keiner macht im Auftrage des Kuratoriums der Therese Leßmann­in einem Briefe an den verstorbenen Justizrat Mundel ab- Richtung hin bestätigt, im Gegenteil, heute, also nach zwei Jahren, Stiftung durch das Gemeindeblatt" bekannt, daß die dies­gegebenen Gutachtens, das sich der Verteidiger dahin zu eigen feien angeblich wirklich an Verlusten erst eine Million ent- jährige Verteilung der aus dieser Stiftung zu Unterstüßungszwecken macht:" Es fehlt zur Konstruktion des Betruges vollständig an dem standen, während die bloßen Reorganisationskosten etwa 1%, Mil- berfügbaren Mittel bereits stattgefunden hat. Bei der Menge der Kriterium der Vermögensschädigung. Es ist dabei zu bedenken, daß lionen betragen hätten. Es sei weder die Reorgani. eingelaufenen Bewerbungen, von denen nur 47 nach dem Rechte vor dem 1. Januar 1900 die Pfandbrief- fation, noch die Liquidation nötig gewesen, die berüdsichtigt werden konnten, sei es nicht möglich, jeder Gläubiger kein Sonderrecht an denjenigen Hypotheken und entstandenen Verluste seien lediglich durch die unbegründete Reorgani- einzelnen Bewerberin besonderen Bescheid zu geben. Wie viele Bee Grundschulden hatten, welche als sogenannte Pfandbrief- fation entstanden. werbungen thatsächlich eingelaufen sind, wird in der Bekannt­unterlage erworben werden mußten, weder ein Pfandrecht noch Noch weit günstiger liege machung nicht angegeben; ihre Zahl pflegt aber, soviel wir wissen, auch ein fonfursrechtliches Absonderungsrecht. Diese Unterlagen waren bei der Leßmann- Stiftung alljährlich in die Tausende zu gehen! Die teineswegs besondere Sicherheiten für die Pfandbriefgläubiger. Viel­Leßmann- Stiftung ist bestimmt zur Unterstützung von unverheirateten Nach den maßgebenden Sagungen seien deren Terrains Mädchen oder Witwen, denen ein Ernährer fehlt. Sie gehört mehr haftete den Pfandbriefgläubigern das gesamte Vermögen der allein vier Millionen mehr wert Gesellschaft und umgekehrt hafteten jene sogenannten Unterlagen Sypotheken, so daß von einem Verlust hier gar keine Rede sein schreiben, daß vor jeder Verteilung öffentlich zur Einreichung von Ge als die darauf ruhenden zu denjenigen Stiftungen, deren Statuten ausdrücklich vor­allen Gläubigern der Gesellschaft, also auch insbesondere sonstigen fönne. Auch bei der Strelitzbank beruhten die übrigen Verluste auf suchen aufgefordert werden muß. Bei allen Stiftungen, denen das Sypothekengläubigern oder sonstigen persönlichen Gläubigern der Buchforderungen an die Nebengesellschaften, die wiederum nach einer vorgeschrieben ist, wird Jahr für Jahr dieselbe Erfahrung gemacht: Gesellschaft. Die Pfandbriefgläubiger hatten teine Einzelsicherheit, Aufstellung der Bücherrevisoren gegen Herausgabe der Aktien einfach es laufen Hunderte, ja Tausende von Gesuchen ein, sondern die Sicherheit der Pfandbriefgläubiger bestand in dem ge- hätten getilgt werden können. samten Vermögen der Gesellschaft; sie war vorhanden, wenn das aber die Mittel sind sogering, daß immer nur ein paar Nach Beendigung der Ausführungen wird die Sigung auf Dußend berücksichtigt werden fönnen. Das Mißverhältnis gesamte Vermögen der Gesellschaft zur Deckung der Forderungen aller Dienstag 9 ihr vertagt. Es sollen dann die Entgegnungen zwischen dem Umfang der bestehenden Not und der Höhe der zu ihrer Gläubiger ausreichte. War dies der Fall, so war es unerheblich, ob des Staatsanwalts und die Gegenreden der Verteidiger und der Linderung vorhandenen Mittel tritt hier besonders packend hervor. Hypotheken und Grundschulden der im§ 24 der Statuten bezeichneten Angeklagten stattfinden. Art im Nembetrage der ausgegebenen Pfandbriefe vorhanden waren. Solche Beispiele zeigen recht deutlich, wie unzutreffend die oft gehörte Die Pfandbriefgläubiger hatten gleichwohl die Gewähr voller Be­Behauptung ist, daß die sogenannte Wohlthätigkeitspflege ausreiche, friedigung. Reichte aber das gesamte Vermögen zur Dedung aller um in Ergänzung der öffentlichen Armenpflege auch der verschämten Hypotheken und Grundschulden der§ 24 bezeichneten Art im Nenn Mit 140 000 Mark durchgegangen ist der 37 Jahre alte Bank­betrage der ausgegebenen Pfandbriefe vorhanden waren. Die Pfand- des socialdemokratischen Wahlvereins bei öflichtassierer Hugo Jakobus, der am 16. April 1866 in Schiebelbein als briefgläubiger erhielten gleichwohl keine volle Befriedigung, denn Frankfurter Chaussee 120. Aufnahmen neuer Mitglieder finden auch Sohn eines Kaufmanns geboren ist, hier Schönebergerſtraße 16 bei jene Unterlagen waren einfach Bestandteil der Masse und mußten zur in dieser Versammlung statt. einem Konditor zwei möblierte Zimmer inne hatte und seit 9 Jahren gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger herangezogen werden. in dem Bankgeschäft und Sanatorium von Gebrüder Schindler, In­Nach dem neuen Hypothekenbank- Gesetz( 35) ist das bekanntlich Schöneberg . Heute Dienstagabend findet bei Obst, Meininger haber Joseph Schindler, Königgrägerstraße 105, als Staffierer eine Ver anders. Geht man daher davon aus, daß das Vermögen der Straße 8, die Generalversammlung des Wahlvereins statt. Auf der trauensstellung befaß. Diese hat er benutzt, um nach und nach Pommernbank zur Befriedigung aller Gläubiger ausreichte, oder, Tagesordnung steht außer den Kassen- und Vereinsangelegenheiten die lagernden Depojiten zu veräußern und mit dem Geld für sich was für die strafrechtliche Seite der Sache genügt, nahm dies der ein Vortrag des Reichstags- Abgeordneten Fris 3ubeil:" Die zu spekulieren. Bei einer Revision zum Schluß des vorigen Viertel­Vorstand an, so liegt Socialdemokratie nach den Reichstagswahlen". jahres hatte Schindler die Veruntreuungen entdeckt und Jakobus feine vorsätzliche Schädigung Zehlendorf . Die Versammlung des Wahlvereins beurlaubt, um Mittel und Wege zur Deckung der Fehlbeträge in vor, auch wenn die sogenannten Unterlagen im Sinne des§ 24 findet am Dienstag, den 21. 5. M., bei Giese, Teltowerstraße, die zum 1. b. M. fälligen Hypothekenzinsen in Höhe von 25 000 M. vor, auch wenn die sogenannten Unterlagen im Sinne des§ 24 statt. Genosse Grunwald spricht über:" Die Reichstagswahlen benutzt, weil er hoffte, daß es ihm und Jakobus gelingen würde, dem gut Pommern aufzufinden. Schindler selbst hat zur Dedung der Depots nicht in vollem Maße vorhanden waren. Gläubiger erwarb eine Forderung, deren wirkliche Gesamtunterlagen, wird gebeten. Denn Denn der Pfandbrief und ihre Lehren". Gäste find willkommen. Um zahlreichen Besuch beleumundeten Schindlerschen Geschäft den Zusammenbruch zu er wie sie§ 25 der Statuten ergiebt ,, zur Deckung der Pfandbriefe ausreichten. Er erwarb also eine Forderung, für welche volle Deckung vorhanden war, und sein Vermögen war nicht geschädigt."

Gläubiger nicht aus, fo war es wiederum unerheblich, ob gerabe

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das Verhältnis bei der Strelit- Bant.

Berliner Partei- Angelegenbeiten. Armut zu helfen und das Elend zu lindern.

Lichtenberg . Heute, Dienstagabend 81%, Uhr Versammlung

sparen. Jakobus hatte in Pommern kein Glück und vom 15. d. M. um Nachurlaub gebeten. Er hatte die Absicht, in London durch Spekulationen mit einer ihm noch verbliebenen Summe das Geld