Nr. 213. 20. Jahrgang.
2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Sonnabend, 12. September 1903.
Oberländer Zeulenroda tritt dem Wunsche auf feste Dr- Wirkung auf die Socialdemokratie in Rechnung ziehe, dies sei bei ganisation entschieden entgegen; er wünscht, daß das„ Correspondenz- Einführung des Proportional- Wahlsystems geschehen. Blatt" der Gewerkschaften Deutschlands den gewerbegerichtlichen Seiler Luckenwalde warnt, den Behörden bei Einführung zugänglich gemacht werde.
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Die Arbeiter und die Gewerbegerichte. at the Aufmerkſamkeit ſchente und allen Beisigern regel des Proportional- Wahlsystems Vorschub zu leiſten.
Den bevorstehenden Verhandlungen des Verbandes deutscher Gewerbegerichte, der morgen zu seiner Generalversammlung zusammentritt, wird größeres Intereffe entgegengebracht als ihren Vorgängerinnen. Nicht bloß die große Zahl der Arbeiter- Teilnehmer schafft dieser Tagung besondere Bedeutung, sondern auch der Umstand, daß das erste Jahrzehnt des Verbandes sich nun vollendet hat. Dieser Abschnitt hat zu dem bemerkenswerten Bericht der Vorfigenden des Berliner Gewerbegerichts, Dr. v. Schulz und Schalhorn, und zu einer etwas mageren Denkschrift des Verbandes deutscher Gewerbegerichte„ Die Thätigkeit des Verbandes in dem ersten Jahrzehnt seines Bestandes 1893-1903" Anlaß gegeben.
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Das Proportional- Wahlsystem bei der Wahl zu Gewerbegerichten wird von den Gemeindebehörden ausschließlich zur Schwächung der Vertretung der modernen Gewerkschaften benügt; es ist kein Fall bekannt geworden, daß das Proportional- Wahlsystem jemals einer Minderheit modern gewerkschaftlich organisierter Arbeiter zu gute tommt. Die Konferenz der Arbeiter- Beisiger verwirft deshalb das gegenwärtige System der Verhältniswahl, das als Mittel des Klaffenkampfes gegen die moderne Arbeiterbewegung ausgenügt wird."
Verbandes der Gewerbegerichts- Beisiger des Deutschen Reiches ab, systems oder Bekämpfung jeder Einführung desselben auf Grund des Schulz Elberfeld lehnt eine straffere Organisation des Central- Rheinland- Westfalen obligatorische Einführung des Proportional- Wahl empfiehlt aber regelmäßige Zusammenfünfte der Beijißer in jedem bestehenden Gesezes. Falsch sei, uns die Verleugnung unsrer Orte. An der Delegation für den Verbandstag auf Kosten der Principien vorzuwerfen. Wir wünschen auch nicht, daß man uns der Städte sei festzuhalten. Dummheit anklage. Man hat den§ 16 des Gewerbegerichts- Gesetzes Städte sei festzuhalten. Heymann Offenbach ist mit der Thätigkeit des Central zu unsrem Schaden verschlechtert, daß socialdemokratische Unternehmer ausschusses einverstanden und nimmt die Konzessionen des Verbands- kaum jemals in die Lage kommen können, bei diesen Wahlen abausschusses an, er empfiehlt eine feste Organisation der Gewerbe- zustimmen. Nun fönnen bloß Unternehmer, welche Arbeiter beschäftigen, gerichts- Beisiger. ausschuß 25 Versammlungen abgehalten habe, so u. a. in Görlitz wirte 2c., die allein thätig waren. Wir durften in Berlin und in In seinem Schlußworte stellt Körsten fest, daß der Central- wählen; wer waren aber unsre Wähler? Kleine Händler, Gast und Guben , er war bemüht, für die Fortbildung der Gewerberichter andren Orten mit dem Verluste unsrer Unternehmersize Heute traten ca. 70 Arbeiter- Beisiger der Gewerbegerichte in durch Rechtsanwalte und andre juristische Vortragende Sorge zu zu rechnen haben. Die Einzeichnung in die Wählerlisten, die die einer öffentlichen Versammlung zusammen, um Stellung zu nehmen tragen. Die Beifizer sollen stets bestrebt sein, ihr Wissen zu ver- Wahl sehr erschwert, wird nicht vom Gesetze, wohl aber vielfach von zu den wichtigeren Verhandlungsgegenständen des Verbandstages. mehren, die einschlägige Litteratur anzuschaffen und zu den Gemeindeverwaltungen gefordert. Derartige Hemmnisse werden Beisitzer des Dresdener Gewerbegerichts leiteten die Verhandlungen. studieren, auch an der Zeitschrift„ Das Gewerbegericht" mit nicht im christlichen" München- Gladbach, sondern bloß dort bereitet, Der Abgeordnete und Berliner Arbeitersekretär Körsten erstattete zuarbeiten. Um eine Zersplitterung der politischen und gewerkschaft- wo wir in der Mehrheit sind. Redner weist noch auf andre Unden Bericht des Centralausschusses der Gewerbegerichts- Beifizer lichen Organisation zu vermeiden, warne er vor besonderen Organi- gerechtigkeiten der Kommunalverwaltungen hin, wenn wir uns an aus dem Stande der Arbeiternehmer. Er führte aus, daß sationsbestrebungen der Gewerbegerichts- Beifizer. der Wahl der Arbeitgeber- Beisiger" beteiligen wollen. Nicht nur die sämtlichen Kosten dieser Einrichtung von der Berliner Beschlossen wurde, daß die Arbeiter Beisiger jedes Gewerbe- die Tradition, auch die Klugheit muß für uns maßgebend sein. Gewerkschaftskommission getragen würden, die Arbeitslast war feine gerichts einen Kollegen beauftragen, der die Beziehungen mit dem In seinem Schlußworte weist Massini eindringlich auf die schroffe geringe, wurden doch 1100 Schriftstücke versandt. Da sowohl das Centralausschusse zu pflegen habe. Der Siz des Centralausschusses Haltung der Majoritätsparteien hin, wenn diese mit socialistischen preußische Handelsministerium wie die Frankfurter Behörden bleibt in Berlin . Die Beschickung der Verbandstage auf städtische Minderheiten zu rechnen haben. Dann gilt für sie nur ein Princip, Landesstatute auf Grund des neuen Gewerbegerichts- Gesetzes aus- Sosten herbeizuführen, soll überall erstrebt werden. uns zu schwächen. In Berlin waren für die Anwendung des nun gearbeitet hatten, sah der Centralausschuß von der Abfassung eines Massini referierte über die Erfahrungen mit dem Proportional- geltenden Broportional- Wahlsystems bloß die Vorsitzenden, nicht aber eigenen Musterstatutes ab, anfragenden Gewerbegerichts- Bei- Wahlsystem. Die Praxis lasse sich nicht zu Gunsten dieses Zwitters die Beisiger, Unternehmer und Arbeiter begegneten sich in der Abfizern wurde das Berliner Statut mit einigen Ab- deuten. Bei den Wahlen zum Reichstage und zu den Landtagen lehnung. Obligatorisches Verhältnis Wahlsystem oder überhaupt änderungsvorschlägen zur Verfügung gestellt. Eine Verständigung wäre die Einführung des Proportional- Wahlsystems viel dringlicher feines, das muß unsre Parole sein. Kein Fußbreit von dem er mit dem Verbande der deutschen Gewerbegerichte wurde gewesen wie bei den Gewerbegerichten. Dasselbe wurde nicht aus oberten Terrain fönnen wir dem Gegner freiwillig abtreten. durch den Umstand erschwert, daß derselbe sich als ein Verband von Rücksichten der Gerechtigkeit oder um einer Gruppe von Arbeitern Kern Würzburg stellt eine Resolution, die, unbeschadet späterer Behörden fühlt, der nichtamtlichen Stellen eine Gleichberechtigung in eine Vertretung zu sichern eingeführt; nein, man wollte der Ge- redaktioneller Aenderung, im Princip ohne Widerspruch beschlossen feinem Rahmen nicht gestatten wolle. Heute haben zwischen Ber- samtheit von Gegnern der modernen Arbeiterbewegung: christ wird. Sie lautet: tretern des Centralausschusses und der Dresdener Gewerbegerichts- lichen Gewerkschaftlern, evangelischen Arbeitervereinen, Hirsch Beisitzer einerseits und dem Verbandsausschusse Verhandlungen statt- Dunckerschen Gewerkvereinen die Möglichkeit schaffen, der modernen gefunden, die zu einer Annäherung geführt haben. Auf die For Arbeiterbewegung Abbruch zu thun. Wir haben gar keinen Anlaß, derung von Abstimmungen habe man nicht weiter bestanden, denn derartiger Sonderbündelei Vorschub zu leisten, den Zersplitterungsman könne über den Wert und die Richtigkeit der Urteile und gruppen der modernen Arbeiterbewegung wollen wir nicht zu Ander Gesetzesauslegung nicht gut abstimmen(? Red.), auf eine sehen und Macht verhelfen. Daß die Verhältniswahl theoretisch und Anteilnahme an den Abstimmungen über formale Dinge zu bestehen praktisch nur eingeführt wurde, um der Socialdemokratie entgegenTohne sich aber nicht. Eine Beteiligung der Arbeiter- Beisiger an zu wirken, beleuchtet er unter Anführung von Beispielen und Citaten dem Ausschusse sei zwar formell zugestanden, thatsächlich werde sich aus der„ Socialen Prayis" und aus dem„ Arbeitsmarkt". Das aber nicht viel an den bestehenden Verhältnissen ändern. Es ist Mannheimer System der Proportionalwahl erscheint ihm zu Massini wird zum Vertreter dieses Standpunktes auf der Ver zwar die Möglichkeit eröffnet, daß Vertreter der Arbeiter und der kompliziert, den Arbeitern unverständlich und direkt schädlich. Selbst bandsversammlung bestimmt. Unternehmer von den städtischen Behörden offiziell zu den Verbands- die Kreuz- Zeitung " habe bekennen müssen, daß die Arbeiter- Beisiger In gründlicher Weise erörtert Ahrens- Verlin die Notwendigkeit tagen entsandt werden und daß je ein Arbeiter und ein Unter- in den Gewerbegerichten im vollsten Maße ihre Pflicht erfüllen. einer Angliederung der Kaufmannsgerichte an die nehmer dem vielgliedrigen Vorstande angehören werden, Die Verhältniswahl einzig bei den Gewerbegerichten durchzuführen, Gewerbegerichte. Doch dürfe man hier nicht schablonenhaft diese sollen aber nicht von den betreffenden Gruppen ge- sei ein Nonsens. verfahren. Wohl find die Handlungsgehilfen in ihrer großen Masse zu wählt, sondern von den Vorsitzenden der Gewerbegerichte Kraft- Mannheim beleuchtet das Interesse socialdemokratischer den gleichen proletarischen Lebensverhältnissen verdammt wie die Ins cooptiert werden. Störsten weist dann auf die merkwürdige Aus- Minderheiten in katholischen Gegenden an der Verhältniswahl. Man duſtriearbeiter. Aber die verschiedenen Kündigungsfristen fchaffen legung des Gewerbegerichts- Gesetzes in Prenzlau hin, wo bloß den tönne auf Grund dieses Systems auch einen Keil in die Reihen des geänderte Verhältnisse, vor allem bedeutend höhere Streitfummen, in Arbeit stehenden Arbeitern das Wahlrecht zugestanden wurde. Unternehmertums hineintreiben. In Mannheim sei dank des deshalb müsse man die Grenze für die Berufungsmöglichkeit von Die Erledigung einer Beschwerde an den Regierungspräsidenten Proportional- Wahlsystems auch in Unternehmerkreisen für unsre An- 100 auf 500 m. für die Handlungsgehilfen verschieben. Zu beklagen wurde an das Gewerbegericht, aber nicht an den Beschwerdeführer schauung bei der gewerbegerichtlichen Rechtsprechung Bahn gebrochen ist, daß in dem Entwurf der Reichsregierung Einigungsämter nicht geleitet, das Gewerbegericht weigert sich aber, etwas über die Ant- worden. Die Vorteile des Proportional- Wahlsystems erscheinen ihm vorgesehen waren, daß auch hier das Stimmrecht der weiblichen wort des Regierungspräsidenten an den Beschwerdeführer mit für Mannheim nicht wohl bestreitbar. Erst die Beteiligung der Arbeiter nicht im modernen Sinne geregelt wurde. Die Hinzu zuteilen. Man wird sich hiergegen an das Staatsministerium mit Gegner schaffe in unsren Streisen gesteigertes Interesse und höhere ziehung von Berufsjuristen als von Berufsjuristen als Rechtsvertretern würde einer neuen Beschwerde wenden müssen. Wahlbeteiligungsziffern. bedauern, es würde dies dann auch bald bei den Gewerbes Vielfach werde der Wunsch nach einer festeren Organisation Brun- Mainz erklärt sich von seinem politischen Standpunkte gerichten möglich sein. Aus allen in Betracht kommenden, eingehend der Gewerbegerichts- Beisitzer aus dem" Stande der Arbeiter" gegen die Ausführungen Maffinis, er fordert zwingende reichsgefeß- von ihm gewürdigten Gründen erklärt sich Referent für den An ausgesprochen. Dagegen ist auf den sehr richtigen Be- liche Bestimmungen, an Stelle des Befindens gemeindlicher Be- schluß der faufmännischen Lohndifferenzen an die Gewerbegerichte. schluß des Stuttgarter Gewerkschaftstongresses hinzuweisen, hörden. Er schildert dann das in Mainz beliebte System der Ver- Auf Antrag Megner- Köthen wird der Berichterstatter mit der Verder sich gegen diesen Versuch weiterer Zersplitterung der Arbeiter- hältniswahl, welches den Gegnern die Auswahl unter unsern Kan- tretung dieser Anschauungen auf dem Verbandstage betraut. bewegung wende. Man solle sich hüten vor Schaffung neuer Organi- didaten, die Ausscheidung unsrer besten Kräfte ermöglicht. Die Josephson Hamburg, der Vorsitzende der modernen fationen, die Sonderinteressen vertreten; die Gewerbegerichts- Beisiger Bedeutung und Möglichkeit der Wahl von Unternehmervertretern Sandlungsgehilfen- Organisation, hatte eine größere Unterſtügung jollen sich nicht als etwas Besonderes, sondern als Gewerkschaftler durch uns solle man nicht überschätzen, besonders dort, wo das der Handlungsgehilfen Forderungen durch die Arbeitnehmer- Beifizer fühlen, sie sollen nicht bloß ihre Erfahrungen ihren Kollegen, sondern Kleinbürgertum durch die Schaffung von Konsumvereinen miß- erhofft. Man vergesse nicht, daß das Heer der Handlungsgehilfen der Gesamtheit der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter zu gute vergnügt gemacht wurde. im Deutschen Reiche 500 000 betrage, nur wenige von diesen leben tommen lassen. Holz- Dresden : Ueberall dort, und nur dort, wo man uns in befferen als proletarischen Verhältnissen. Eine. engere Fühlung Die Vertreter von Mannheim und Zeiz stimmten diesen Aus- schaden kann, führt man dieses Wahlsystem ein. Man öffnet der mit dem Centralverbande der Handlungsgehilfen wäre manchem führungen bei. Der Arbeiterbeisiger aus Zeiz sprach sich ferner Willtür, unfren Einfluß zu mindern, Thür und Thor. Wenn auch Arbeitervertreter in diesem Fall sehr förderlich gewesen. Sie standen gegen die Vertretung aller Gewerbegerichte auf dem Verbandstage der Dresdener Vorsitzende unsrer Objektivität alles Lob spendet, nach wie vor mit mündlichem und schriftlichem Rat und instruktiven aus, eine Beschichung desselben durch den Centralausschuß und die haben die Hirsch- Dunckerschen doch die beste Aussicht auf Einführung Drucksachen zur Verfügung. Er sei begierig, ob man zuletzt das Veröffentlichung einer Broschüre über den Inhalt der Verhandlungen der Verhältniswahl. Man hoffe nicht zu viel auf Entschädigung Proportional- Wahlsystem bei den Kaufleuten zum Nutzen von uns, erschien ihm ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen Modus. Dagegen unsrer Verluste durch Erfolge im Wahlkörper der Unternehmer. Bei zum Schaden der Antisemiten einführen wird. meinte Holz- Dresden, daß man in eine energische Agitation einzu- diesen koste es bedeutend mehr Wut wie bei den Arbeitern, sich offen treten habe, damit alle Gemeindevertretungen auf ihre Kosten Arbeiter- zur Socialdemokratie zu bekennen. bertreter zu den Gewerbegerichtstagen entsenden, was jezt von vielen Starke Dresden schließt sich diesen Ausführungen an und Städten, aber bei weitem nicht von allen geschehe. Redner wünscht bemerkt, daß die zu uns gehörenden Unternehmer- Beisiger nie so auch eine stärkere und regelmäßigere geistige Fühlung unter den rüdsichtslos wie die Arbeiter auftreten werden. Er erinnert an den Arbeiterbeisigern. Ausspruch Caprivis, daß man bei jedem Gesetzgebungsakte die Dauer geschlossen.
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Die weiteren Debatten behandelten Meimumgsverschiedenheiten zwischen den Dresdener Gewerbegerichts- Beisigern und Josephson, dann die Frage der Elbzollgerichte. Bohl- Nürnberg bedauert, daß zur Klarstellung mancher Fragen meist den Arbeiter- Beisißern so wenig Zeit bleibt. Hierauf wird die Konferenz nach vierstündiger
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