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Abg. Stöcker dem Kommissar, daß sich thatsächlich nicht das Geringfte in den ärgerlichen Zuständen des west- und füdwest afrikanischen Distrikts geändert hat und bittet, seinen Antrag nicht durch Uebergang zur Tagesordnung zu beseitigen.

Geh. Rath Kayser verweist darauf, daß eine erhebliche Be­fchränkung oder gar Aufhebung des Branntweinhandels eine plöz­liche Handelssperre hervorzurufen geeignet sei.

Gemäß dem Antrage Windthorst geht das Haus über den Antrag Stöder zur motivirten Tagesordnung über. Gegen den Antrag Windthorst stimmen die beiden Parteien der Rechten und die Sozialdemokraten.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Schluß 334 Uhr.

Nachfie Sigung: Donnerstag 1 Uhr. nungsnovelle.)

Abgeordnetenhaus.

30. Sigung vom 11. Februar, 11 Uhr. Am Ministertische: Miquel und Kommissarien.

des Entwurfs eines Einkommensteuer- Gesezes.

T

Inseln ist der Verkauf von Spirituosen an die Ein besteuern wollen. Bezüglich der Aktiengesellschaften würde es| Aktionäre find die Gläubiger der Aktiengesellschaften, welche von geborenen überhaupt untersagt. In Westafrita sind die Niemand verstehen, wenn sie steuerfrei bleiben sollten; es ist diesen die Dividenden zu fordern haben. Wenn man dieses Zustände noch nicht so wie wir sie wünschen, aber in Kamerun   allerdings dabei eine gewisse Doppelbesteuerung nicht zu ver- Verhältniß zu Grunde legt, dann müßten die Aktiengesell­übersteigt der Zoll doch den Normalfat, und dasselbe ist in Tongo meiden. schaften nur von den Nücklagen zum Reservefonds, von den der Fall. Wir fönnen feinen höheren Zoll auflegen, ohne be Abg. Simon Waldenburg( natl.) beantragt, die Vor- Schuldentilgungen und den Verbesserungen des Unternehmers be­sondere Fürsorge gegen den Schmuggel zu treffen. Was gegen schriften über die Besteuerung von Aktiengesellschaften u. f. w. steuert werden, aber nicht von den Dividenden. Daß der Besitzer Togo   englischerfeits gefagt wird, können wir mit Bezug auf überhaupt zu streichen. Während sonst das Gesetz ganz gut ge eines großen Aktienkapitals nach dem Antrage des Herrn von Kamerun   übrigens vollständig zurückgeben. In Kamerun   sind wir arbeitet sei, sei diese Bestimmung durchaus undurchführbar, und Achenbach steuerfrei wird, ist nicht richtig; die Steuer für ihn auch deswegen nicht frei, weil wir mit der benachbarten fran- wenn dieselbe im Gesetze bleibe oder nicht durch Aenderungen wird ja bei der Aktiengesellschaft erhoben. Wenn Herr v. Huene zöfifchen Kolonie einen Zollvertrag abgeschlossen haben. In Süd- wesentlich abgeschwächt würde, würde er möglicherweise geneigt ausführte, daß die Doppelsteuer verschwinden würde, indem der westafrika   find jetzt auch sehr beschränkende Bestimmungen durch sein, gegen das ganze Gesetz zu stimmen. Denn dadurch würde Kurs der Attien heruntergeht wegen der neuen Belastung der Ge­den Kommissar eingeführt worden. Hiernach wird der Reichstag   eine Doppelbesteuerung eingeführt, die viel Unzufriedenheit hervor sellschaft, so zeigt dies die Ungerechtigkeit der Doppelbesteuerung, überzeugt sein, daß wir uns fortgesetzt bemühen, Alles zu thun, was rufen würde. In anderen Staaten, welche eine der neuen Ein- weil die jetzigen Besizer der Aktien dadurch einen Kapitalverlust den schädlichen Einflüssen vorbeugen kann, die aus dem Brannt- tommensteuer ähnliche Steuer haben, besteht keine Besteuerung erleiden. Redner empfiehlt dann seinen besonderen Antrag, bei weinimport entstehen. Es wird aber von beiden Seiten der Aktiengesellschaften, oder wo eine solche besteht, besteht keine Kommanditgesellschaften den Antheil der Einnahmen, welcher dem unendlich übertrieben. So ist nichts bewiesen worden von Gewerbesteuer oder es wird die Einnahme aus Dividenden bei persönlich haftenden Gesellschafter zufällt, von der Aktiensteuer der im Missionsfreund" im vorigen Sommer enthaltenen Be- dem Privateinkommen nicht besteuert. Besonders aber würde frei zu lassen; sonst würde eine große ungerechtigkeit entstehen. hauptung, daß Kinder fast leblos vom Schnapsgenuß in die unter der Besteuerung der Aktiengesellschaften die Gründung von Selbst wenn der Antrag Schmieding, oder Achenbach nicht an= Missionsanstalten getragen werden mußten. Die ernstlichen Be- Attiengesellschaften für Familiengründungen gehindert werden. genommen würde, könnte dieser Antrag angenommen werden, zu­mühungen der Regierung auf diesem Gebiete laffen natürlich Bei großen Aktiengesellschaften, namentlich bei Bergwerksgesell- mal er ohne jede Unerquicklichkeit durchgeführt werden kann. einen durchgreifenden Erfolg erst allmälich erhoffen. Eine Statistit schaften fann es dahin kommen, daß das Einkommen dreifach Finanzminister Miquel: Daß in der Besteuerung der über den Ursprung des nach Afrika   eingeführten Branntweins und vierfach versteuert wird, ehe es an die eigentlichen Nutz- Aktiengesellschaften und der anderen juristischen Personen eine würde sehr mühevoll, aber auch sehr ungenau sein, sie würde gar nießer kommt. Die Zusammenfassung des Kapitals in der Form Doppelbesteuerung liege, fann ich nicht zugeben, wie ich dies schon feine ficheren Rückschlüsse erlauren. von Aktiengesellschaften ist nothwendig, wenn Deutschland fon- früher ausgeführt habe. Die Aktiengesellschaften, die Kommandit­Abg. Windthorst: Ich theile die Anschauung des Antrag- turrenzfähig bleiben soll auf dem Weltmarkte. Wirthschaftlich ist und Bergwerks- Gesellschaften und Genossenschaften sind juristische stellers auf diesem Gebiete vollständig, meine aber doch, wir haben es bedenklich, hier irgendwie hindernd in den Weg zu treten. Personen neben den physischen Personen. Man sagt, das Eigen­feinen Anlaß, nach den heutigen Mittheilungen des Bundes- Man sagt nun freilich, das ausländische Kapital, welches in un- thum der Aktiengesellschaften ist Eigenthum der Aktionäre. Herr tommiffars den Antrag so bald zu erneuern. Ich würde vor- seren Attiengesellschaften angelegt ist, könne nur durch Besteue- Simon hat ein für mich günstiges Beispiel gewählt: er wünscht schlagen, mit Rücksicht auf die heute abgegebenen Erklärungen des rung der Aktiengesellschaften selbst getroffen werden. Aber das ausländisches Kapital bei uns angelegt zu sehen. Der ausländische Rommi jars über den Antrag zur Tagesordnung überzugehen. ist nicht richtig. Das ausländische Kapital könnte sonst in Aktionär ist steuerfrei von seinem Einkommen aus der Aktien­Eine weitere Diskussion findet nicht statt. Deutschland   nur bei den Staatsanleihen Verwendung finden. gesellschaft und die Aktiengesellschaft ist jetzt auch steuerfrei. Im Schlußwort erwidert Viel besser ist es aber, daß es in den Aktiengesellschaften ver- Wenn ein großes Gut von einer Aktiengesellschaft übernominen wendet wird und dadurch unsere Erwerbsthätigkeit fördert. Die wird und die Aktionäre wohnen im Auslande, so verliert der Regierung hat andere Gesetzgebungen nachgeahmt, so zum Bei preußische Staat seine Steuereinnahme. Das ist die be­spiel das fächsische Einkommensteuer- Gesey. Sie hat jede fista- dentliche Seite der jetzigen Steuerfreiheit der Aktiengesellschaften. lische Maßregel genau topirt; aber alle die Vorschriften, welche Kaum ein Gesetz wird so viel Milderungen aufweisen, wie für den Steuerzahler in den betreffenden auswärtigen unsere Vorlage. Die Befreiung der Einfonimen unter 900 M., Gefehen enthalten sind, hat sie übersehen. Wenu fremde die Degression der Steuersätze, die Berücksichtigung der indivi Muster nachgeahmt werden sollen, dann müßte dies auch in duellen Verhältnisse u. s. w. kennen die anderen Gesetze nicht; Bezug auf diesen Punkt geschehen. Mindestens sollte man die ebensowenig die Vermeidung der zwangsweisen Deklaration des Privatbahn- Gesellschaften von der Besteuerung freilaffen. Einkommens der Arbeiter seitens der Arbeitgeber. Wenn der Abg. v. Hammerstein( f.): Bei einem großen Gesetze kann Abzug von 3 v. H. des Aktienkapitals den Aktiengesellschaften man nicht alle Einzelheiten berücksichtigen, wenn man dabei nicht gestattet wird, so ist das kein Streben nach Fiskalität, sondern Die andern deut­die großen Gesichtspunkte aus den Augen verlieren soll. Der eine billige Berücksichtigung der Verhältnisse. Vergleich mit anderen Ländern treffe nicht zu; jedes Steuersystem schen Einzelstaaten sind schließlich zu der Besteuerung der Aftien­( Gewerbeord- müsse ein historisch gewachsenes sein, es fönne nicht ein System gesellschaften gekommen, ohne daß Abzüge gestattet worden find. von einem Staate ohne weiteres auf einen anderen übertragen Wir leben mit den übrigen deutschen   Staaten in einer wirthschaft­werden. Die Doppelbesteuerung des Grundbesizes fann man mit lichen Gemeinschaft und es hat ein gewisses Interesse, die Pro­der Doppelbesteuerung der Einnahmen aus Aktiengesellschaften duktionsbedingungen in Deutschland   gleichartig zu gestalten. Die nicht vergleichen. Wenn Sie den Grundbesitzern die Abschreibung Anträge, welche eine Abrechnung der Steuer bei den Aftien­der Schulden gestatten und 31/2 v. H. der Kapitalsteuer freilassen, Inhabern zulassen wollen, stehen auf dem Boden, daß eine dann wird kein Grundbesizer mehr über den Druck der Grund- Doppelbesteuerung vorliegt. Wer diese Doppelbesteuerung nicht Steuer flagen. Einziger Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung 9,91 v.$. Dividenden ergeben nur dadurch, daß sie eben in der des steuerfreien Ertrages der Aktiengesellschaften von 3 auf 31/2 Die Aktiengesellschaften haben durchschnittlich annimmt, fann diesen Anträgen nicht zustimmen. Die Erhöhung Zur Debatte werden zunächst gestellt aus§ I die Num- Form der steuerfreien Aftiengesellschaften arbeiten können; ein v. H. halte ich nur für nothwendig, wenn das Haus die von der Wirth Kommission vorgeschlagene Erhöhung des Steuerfazes auf mern 1, 2, 3, welche angenommen werden; danach sind steuer- Einzelner hätte einen solchen Gewinn nicht erzielt. pflichtig 1. alle preußischen Staatsangehörigen, mit Ausschaftlich und sozial ist aber die Form der Aktiengesellschaft 4 v. H. für die Einkommen über 100 000 M. annimmt Die Ge­nahme Derjenigen, welche, ohne in Preußen einen Wohnsitz zu nicht unbedenklich. Wo Streits ausbrechen, da sieht man überall, nossenschafter werden ebenso behandelt werden müssen, wie die haben, sich in einem anderen Bundesstaate oder in einem deutschen   daß der einzelne Unternehmer leichter mit seinen Arbeitern fertig Aktiengesellschaften; es sind nur verschiedene Formen für die Zu­Wenn man durch die Steuer­Schutzgebiete aushalten, oder welche neben einem Wohnfiß in wird, als die Aktiengesellschaft. Für große Unternehmer ist die ſammenfassung des Kapitals. Preußen in einem anderen Bundesstaate oder in einem Schutz- Form der Aktiengesellschaft nicht zu entbehren, aber die Tendenz verhältnisse nicht in die Produktion eingreifen soll, so darf man gebiete ihren dienstlichen Wohnsiz haben; 2. die Angehörigen geht dahin, auch für fleine Unternehmungen Aktiengesellschaften die Genossenschaft nicht anders behandeln als die Aktiengesell­anderer Bundesstaaten, welche in Preußen wohnen und 3. Die au gründen, wie das stetige Herabgehen des durchschnittlichen schaften. Von der Steuer wird die Thätigkeit der Genossen­jenigen Ausländer, welche in Preußen sich des Erwerbes wegen Grundkapitals ergiebt. Das ist bedenklich, weil dadurch die schaft nicht beeinflußt. Die Konsumvereine werden durch die werden; tleinen Leute verleitet werden, kleinen Aktiengesellschaften sich zu Steuer ebenfalls nicht bedrückt länger als ein Jahr aufhalten. jeder Konsums verein hat es ja in der Hand, jeden Verdienst durch Nr. 4 des§ 1 betrifft die Besteuerung der Aktiengesell- zuwenden, bei denen sie nachher ihr Kapital verlieren. schaften und der Konsumvereine; letztere werden besteuert, wenn Abg. Brömel( dfr.): Wenn eine Steuergesetzgebung historisch Herabsehung der Preise zu vermindern. Aber wir müssen großen der Geschäftsbetrieb über den Kreis seiner Mitglieder hinaus: wachsen soll, dann darf von einer Besteuerung der Aftiengesell Kreisen des Volkes das Gefühl nehmen, daß der Staat die geht; Ronsumvereine, welche einen offenen Laden haben, unter- schaften feine Rede sein, denn die preußische Gesetzgebung fennt Genossenschaften, ihre Konkurrenten, privilegirte. Konsumvereine, liegen jedenfalls der Einkommensteuer. diese Besteuerung gar nicht. Daß die Aktiengesellschaften irgend- die einen offenen Laden haben, werden jetzt schon zur Gewerbe­In Verbindung hiermit wird berathen die Vorschrift über welche Vorrechte oder Vortheile haben, ist nicht richtig; neben den großen steuer herangezogen; es liegt darin ein gewisses Kriterium dafür, die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens der Aktiengesell- Attienbanken bestehen große Kapitalisten, welche ebenso gute Ge- daß wirklich ein Gewerbebetrieb vorliegt. Es ist die Doppel Die schaften(§ 9 III der Regierungsvorlage bezw.§ 16 der Kom schäfte machen. Es ist ein Unsinn, dem Aftienfapital eine größere besteuerung des Grund und Bodens angeführt worden. iniffionsbeschlüsse), wonach als Einkommen gelten die Ueberschüsse, Kraft zuzuschreiben, als dem Einzelfapital. Auch in der Be- Grund- und Gebäudesteuer und die Gewerbesteuer werden be welche an die Mitglieder vertheilt werden unter Hinzurechnung gründung der Regierungsvorlage findet sich eine, ich will fagen, mängelt nicht wegen der Doppelbesteuerung, sondern wegen der der zur Tilgung von Schulden oder Kapital, zur Verbesserung theoretische Abneigung gegen die Aktiengesellschaften. Diese Form Bruttobesteuerung, welche die Reform beseitigen soll. Von einer oder Geschäftserweiterung, fowie zur Bildung des Reservefonds des Betriebes mag ja manche Fehler haben; aber wenn man wirklichen Analogie kann keine Rede sein. Daß die Kurse der Aktien verivendeten Beträge, jedoch nach Abzug von 3/2 v. H. des diese Fehler beseitigen will, so kann dies nicht durch die Steuer- heruntergehen wegen der Besteuerung der Aktiengesellschaften, weiß Attienkapitale. Gesetzgebung geschehen, sondern nur dadurch, daß man die For- ich nicht, aber ich glaube, nach einer kleinen Reihe von Jahren men der gesellschaftlichen Unternehmungen verbessert, wie dies der wird man das Gefühl der Ungerechtigkeit der Doppelbesteuerung, Abg. Hammacher mehrfach angeregt hat. Das Beste ist, die Divi- von dem jetzt so viel gesprochen ist, nicht mehr haben. Die Frei denden bei den Aktiengesellschaften steuerfrei zu lassen und sie bei laffung der Aktiengesellschaften wird große Kreise des Boltes in denjenigen zu besteuern, bei welchen sie überhaupt wirklich eine ihrem Gerechtigkeitsgefühl verlegen; die Besteuerung wird auch Einnahme bilden. Die eigentlichen Dividenden muß wan bei den gewisse Kreise verletzen; da entscheidet das Interesse des Staates. Aktionären treffen, höchstens könnte man die Rücklagen zum Re-( Buruf Richter's: Fiskalität im äußersten Maße!) Ja, Fiskalität! fervefonds bei den Aktiengesellschaften selbst besteuern. Redner Früher wollte man jedes Eindringen in die Verhältnisse des Ein­wendet sich dann gegen die Besteuerung der Konsumvereine; es zelnen vermeiden, jetzt will man im Interesse der Gerechtigkeit läßt sich gar nicht feststellen, ob Konsumvereine an Nichtmitglieder eindringen in die Verhältnisse, um das Mehreinkommen an Ein­verfaujen oder nicht. Die Mitglieder können für gute Freunde kommensteuer zur Erleichterung zu verwenden. Das Mehr von den und Bekannte Waaren beim Konsumverein kaufen. Auch Klubs Aktiengesellschaften fließt den Kommunen zur Erleichterung zu. und Kasinogesellschaften kaufen Surusartifel gemeinsam ein, zum Der Staat hat von dieser Mehreinnahme überhaupt keinen Vor­Herrn Richter's Unterbrechung, daß der Fiskus etwas Beispiel Wien  , und geben ihn an ihre Mitglieder ab, ohne dabei theil. Der Vorschlag zu kontrolliren, ob nicht vielleicht auch Nichtmitglieder einen davon hätte, trifft also durchaus nicht zu. Vortheil davon haben. Die Gegner der Konsumvereine sind zum der Regierung ist ein vermittelnder bezüglich der Aktien­größten Theil auch Gegner des Zwischenhandels, den die Konsum- gesellschaften; ich halte diesen immer noch für das Beste. vereine gerade verdrängen wollen. Die Gegner der Genoffen-( Beifall.) schaften wollen nur für sich einen Vortheil herausschlagen und Generals Gabler erkannt habe und Hedda vor Gericht es er- vergeffen dabei, daß diese Genossenschaften die beste Form der flären werde müssen, wie Löwberg zu der Waffe gekommen Vereinigung für die kleinen Handwerker u. s. w. sind, die man sei. Dieser Gedanke ist für Hedda fürchterlich und sie giebt am allerwenigsten durch Steuern behelligen follte. Brack zu verstehen, der die Sache vertuschen will, daß Eilert Abg. Plek( Zentr.) beantragt, alle Konsumvereine zu be­das Pistol nicht gestohlen habe. Damit giebt sie sich aber in die steuern. Gewalt Brad's, der längst auf ihren Besitz lüftern ist, und da Abg. v. Huene( Zentr.): Ich bin ein entschiedener Freund fie teine Befriedigung ihres Aufregungsbedürfnisses vom Leben mehr der Genossenschaften, aber wir haben die Verpflichtung gegenüber sich die Einnahmen an der Quelle besser besteuern, und zu erwarten hat, so erschießt sie sich selbst mit der zweiten Pistole den außerhalb der Genossenschaften stehenden selbständigen Hand- bei der Besteuerung der Aktiengesellschaften ihres Vaters. Es ist also wieder eine Krankheitsgeschichte, die werkern, den Genossenschaften feine Vorrechte zu geben. Sie die ausländischen Aktionäre getroffen; deshalb habe ich Jbsen in diesem Schauspiel erzählt, und wenn die Bourgeoisie Sollen ihre Einkommensteuer bezahlen wie jeder Handwerker und meinen Antrag gestellt, der fast wörtlich dem Wei­der moralischen Verkommenheit und Geisteskrankheit ihrer Gewerbetreibende. Für die Besteuerung der Aktiengesellschaften marischen und Hessischen Gesetz entnommen ist, und sich eigenen Klaffe Beifall klatscht, so können wir ja damit zufrieden bietet der Kommissionsbericht das hinreichende Material zur dort bereits bewährt hat. fein. Sie gräbt sich eben ihr eigenes Grab. Uebrigens war der Beurtheilung. Die Herren, welche die Steuerfreiheit der Aktien- Abg. Graf Limburg Stirum  ( f.): Ich stimme vollständig Beifall ein mehr oder weniger erzwungener. Der zu einer gesellschaften befürworten, würden, wenn man die Einnahmen mit dem Finanzminister überein, daß die Aktiengesellschaften Tendenz abgekühlte Charakter Heddas, so vorzüglich ihn Frau der großen Aktiengesellschaften vorführt, für ihre Anträge wenig nicht von der Steuer frei bleiben dürfen. Wir werden gegen alle Anna Haverland darstellte, wie auch die unbedeutende Entgegenkommen finden. Der Antrag Achenbach geht von einem Abänderungsanträge stimmen. Fran Elv sted, in deren Hülle Fräulein Lilli Betri sich ganz richtigen Grundsaße aus, aber er enthält doch noch eine Abg. Krause( natl.): Wem thut die Steuer weh, die der nicht recht behaglich zu fühlen schien, vermochten das Publikum Doppelbesteuerung; denn es sollen nur diejenigen von der Steuer Aftiengesellschaft auferlegt wird? Der Attiengesellschaft nicht, nicht sehr zu erwärmen, auch wirkt Ibsens   französische Manier, befreit werden, bezw. dieselbe zurückerhalten, welche den Besitz sondern den Aktionären, denen ihre Dividende durch die Steuer austatt der Handlung nur deren Erzählung zu geben, recht der Aktien für die Dauer eines ganzen Jahres vor der Veran- gekürzt wird. Der einzige Grund, der durchschlagend ist, ist die ermüdend. Diese Ermüdung macht sich besonders in der Ein- lagung nachweisen. Und wie soll der Nachweis gebracht werden, Heranziehung der ausländischen Aktionäre. Aber einmal brauchen wir leitung und in der ersten Hälfte des vierten Attes geltend. Kann daß dem oder jenem Aktionär die Steuer zurückerstattet werden die ausländischen Kapitalisten und zweitens wird durch die Maß­man die Charakterzeichnungen Ibsens   aus den vornehmen kann. Eine Doppelbesteuerung wird auf die Dauer nicht bestehen regel das einheimische Kapital doppelt betroffen, um das aus­Gesellschaftstreifen nicht als gelungen bezeichnen, so verdienen die aus bleiben. Denn die Belanung der Aktiengesellschaft wird bald im ländische einmal zu treffen. Wenn bei der Deklaration das Ein­fleinbürgerlichen Kreisen, wie die des Privatdozenten Jörgen Kurs der Aktien hervortreten, und wer dann noch Attien tauft, fommen auch aus Dividenden von Aktiengesellschaften angegeben Tesman und dessen Tante, Fräulein Juliane Tesman, weiß, welche Lasten der betreffenden Gesellschaft obliegen.( Buruf werden soll, dann braucht man die Aktiengesellschaften selbst nicht die Hedda gegenüber die aufopferndste Menschenliebe vertritt, alles lints: Ganz wie bei der Grundsteuer!) Der Vergleich mit der heranzuziehen. Durch die Besteuerung verleitet man übrigens Lob und wurden auch von Herrn Gugen Stägemann und Grundsteuer ist nicht zutreffend. Die Grundsteuer ist eine dazu, das Grundkapital der Gesellschaft möglichst niedrig zu Frau Louise von Pöllnih zur vollen Befriedigung durch- Bruttostener, die Einkommensteuer ist eine Nettofteuer. Deswegen nehmen, und dafür Gelder durch Obligationen aufzubringen. gef hrt. Das verbummelte Genie Eilert Löwberg ist vor bitte ich, bei den Kommissionsbeschlüssen stehen zu bleiben. Eine solche unwirthschaftliche Entwickelung sollte man nicht be­züglich gezeichnet und war ein Meisterstück der Darstellung, von Abg. von Czarlinski( Pole) hat Bedenken gegen die Be- günſtigen. Herrn Adolf Klein  . Wie alle heutigen Dichter der herrschen- steuerung der Genossenschaften. Darauf wird um Uhr die weitere Debatte auf den Klasse ist auch Ibsen   nur negativ, nur zerfetzend und kann Donnerstag 11 Uhr vertagt. nicht anders sein; denn es fehlt der Welt, die der Spiegel seiner Dichtungen zurückwirft, die schöpferische, Neues erzeugende Idee. Der Quell derselben drängt eben in anderen Regionen zu Tage. Die Bourgeoisie kann höchstens von einer Kulturgeschichte der Zukunft träumen, welche der böse Zufall nicht einmal zum Druck gelangen läßt. Die Kulturgeschichte der Zukunft zu einer Wirt lichkeit zu machen, ist die Aufgabe der Sozialdemokratie.

Der Abg. Brömel( dfr.) beantragt die Streichung von Nr. 4 bezw. die Vorschrift, wonach Konsumvereine mit einem offenen Laden der Bestimmung unterliegen sollen, zu streichen, während Abg. Menuer( 3.) beantragt, Konsumvereine, die einen offenen Laden, Magazin oder Lager haben, zu besteuern. Für diesen Antrag tritt

Abg. Fuchs( 3.) ein, welcher ausführt, daß die Konsum­vereine oft großen Geschäftsumfang haben und die Geschäftsleute erheblich schädigen durch ihre Konkurrenz. Abg. Schmieding( natl.) beantragt, von den Einnahmen der Aktiengesellschaften nicht 31/2 v. H. des Kapitals in Abzug zu bringen, sondern den Aktionären zu gestatten, bei Berechnung ihres persönlichen Einkommens den Betrag der Dividenden in Abrechnung zu bringen. Abg. v. Zedlitz( frt.): Er werde mit seinen Freunden gegen alle Anträge ftimunen, welche die Konsumvereine noch weiter

R. Sch.

Abg. Schmieding( natl.): Die Aktiengesellschaften haben fein eigenes Einkommen, sie sind durch Gesetz verpflichtet, ihren Attionären die Einnahmen zuzuführen. Wenn die Einnahme bei der Aktiengesellschaft und bei den Aktienbesitzern besteuert wird, so wird nicht nur die Einnahme aus Dividenden doppelt be steuert, sondern dazu tritt auch noch die Kommunalsteuer, für welche die Staatssteuer dee Grundlage bildet. Allerdings lassen

=

werden auch

Abg. Ennecterns( natl.) erklärt sich für die Besteuerung der Konfumvereine mit offenem Laden, weil zwar nicht noth­wendig sei, daß diese über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus In der Wahlprüfungs- Kommission wurde gehen, weil aber bei ihnen die Gefahr am ersten nahe liegt, daß in der gestrigen Sigung die Wahl des Abgeordneten Stößel( Effen) sie teine genügende Kontrolle über den Verlauf ausüben tönnen. für giltig erklärt. Ueber die Wahl des Abgeordneten Günther, Die Aktiengesellschaft ist gebildet von einzelnen Personen, um zu( 8. Merseburg  ), gegen welche ein sehr umfänglicher Protest des erwerben, nicht für sich selbst, sondern für die Aktionäre. Des sozialdemokratischen Wahlfomitee's vorliegt, wurde die Ent halb ist es ungerecht, die Ginnahmen erst bei der Aktiengesell- fcheidung vorläufig vertagt, da eine Nachprüfung der für schaft und nachher bei den Aktionären zu versteuern. Die ngiltig erklärten Slimmzettel nöthig ist.