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Nr. 249. 20. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Auf zur Flugblatt- Verbreitung!

Parteigenossen und Genoffinnen! Die Bedeutung der Landtags­wahlen soll der Bevölkerung von neuem in einem Flugblatt ver­anschaulicht werden, das am Sonntag in der Frühe verbreitet wird. Daß diese Arbeitsleistung im Parteidienst die Anspannung aller Kräfte erfordert, ist bekannt, und wir erwarten daher, daß auch diesmal mit der gewohnten Pünktlichkeit gearbeitet werde und jeder mann zeitig zur Stelle sei. Niemand darf fehlen!

In Berlin selbst beginnt die Flugblatt- Verbreitung acht Uhr, während in den Vororten zum Teil ein früherer Termin angesezt ist. Die Flugblatt- Verbreiter finden sich an folgenden Stellen zusammen:

Erster Wahlkreis. Hahn, Stralauerstr. 48. Weihnacht, Grün­straße 21. Glaue, Krausenstr. 18. Menzel, Dorotheenstr. 69. Wolff, Mauerstr. 50. Radtte, Flensburgerstr. 24.

Zweiter Wahlkreis: D. Kumte, Bülowstr. 59. Böttcher, Stein­megstr. 29. Rickert, Steinmegstr. 35. Marsch, Alvenslebenstr. 15. Hähnelt, Blumenthalftr. 5. W. Bruns, Wilhelmstr. 146. F. Ohne forge, Markgrafenstr. 102. R. Augustin, Lindenstr. 69. F. Leh­mann, Friedrichstr. 16. H. Störmer, Zimmerstr. 24. Wieprecht Schützenstr. 18/19. J. Sasse, Hornstraße 2. K. Werner, Hagels­bergerstraße 2. F. Rechtbach, Hagelsbergerstr. 23. F. Preuß Belle Alliancestr. 74a. Borgfeldt, Arndtstr. 35. J. Thomsen, Gneisenaustraße 30. E. Seidel, Mittenwalderstraße 16. Paul Scholz, Boffenerstraße 1, Ede Barutherstraße. Jul. Fischer, Boedh­straße 7.. Ewald, Schönleinstr. 6. Patschte, Gräfestr. 31. E. Lindemann, Moritstr. 9. Schulz, Wasserthorstr. 14.

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Dritter Wahlkreis. Schnieber, Admiralstr. 21; Krüger, Naunyn­Straße 54; Flick, Simeonstr. 23; Zacharowsky, Brandenburgstr. 49; Stramm, Ritterstr. 123; Wendt, Alexandrinenstr. 39; Schneider, Sebastianstr. 7, Keller; Asmuß, Prinzenstr. 59; Lenz, Alte Jakob­straße 69; Achterberg, Adalbertstr. 62.

Fünfter Wahlkreis. 1. Abteilung: Rausch, Winsstr. 12; 2. Ab­teilung: Hahn, Katharinenstraße, Ede Landwehrstraße; 3. Abteilung: Knötsch, Hirtenstr. 10; 4. Abteilung: Batt, Dragonerstr. 15; 5. Ab­teilung: Wirth, Auguststr. 51; 6. Abteilung: Wittchow, Kleine Hamburgerstr. 27, Ecke Elsasserstraße; 7. Abteilung: Schliz, Luisen­Straße 26.

Im vierten und sechsten Wahlkreis erhalten die Parteigenoffen das Material in den bekannten Bezirkslokalen. Brit: 7 Uhr bei Weniger, Werderstr. 27. Charlottenburg : 8 Uhr bei Baade, Neringstr. 25. Pasche, Botsdamerstr. 44. Müller, Rosinenſtr. 3. Gimpel, Dsnabrüder­Dörre, Wallstr. 90. straße 4. Batsch, Seesenheimerstr. 11. Fischer, Pestalozzistr. 84. Röttger, Leibnizftr. 3. Stolzenburg, Lutherstr. 43. Friedenau : Treffpunkt 7 Uhr bei Grube, Kaiser- Allee und Stubenrauchstraße. Friedrichsfelde : 8 Uhr bei Loffe, Luisenstr. 20, und Satrowski, Karlshorst , Tresdow- Allee.

Grünan: Treffpunkt 8 Uhr an der Grünen Ede. Köpenick: 7 Uhr bei Nochliz und Stippekohl. Nieder- Schöneweide: 72 Uhr bei Franz. Rigdorf: 7 Uhr an den bekannten Stellen. Schöneberg : 7 Uhr bei Ständer, Hohenstaufenstraße 79. Schilling, Kyffhäuserstraße 16. Krüger, Grunewaldstraße 110. Döring, Merseburgerstr. 7. Obst, Meiningerstr. 8. Horlemann, Kaiser Friedrichstr. 8. Reimer, Hohenfriedbergstr. 26. Hoffmann, Cherusterstr. 16. Ruthenberg, Frizz Reuterstr. 3. Moll, Sponholz­Straße 34.

Sonnabend, 24. Oktober 1903.

Gefängnis verurteilt worden sind, der im Hauptprozeß angetretene Soldaten, die an dem chinesischen Feldzuge teilgenommen haben. Es Wahrheitsbeweis dadurch unmöglich geworden, daß das Gericht die behaupteten Tatsachen für Urteile" erklärte und nur wegen formaler Beleidigung auf Grund des§ 185 des Strafgesetzbuches verurteilte. Um in seinem Falle die Vernehmung wenigstens der wichtigsten vor­geschlagenen Zeugen zu ermöglichen, griff Kunert zu dem in der Strafprozeßordnung vorgesehenen Auskunftsmittel, auf eigne Koften gegen Zahlung der vollen Reise-, Verpflegungs- und Verfäumnis kosten an die Zeugen 11 ehemalige Chinatrieger zu laden, die dann vor Gericht ihre chinesischen Erlebnisse schildern follen. Den Vorsiz in der jezigen Verhandlung führt Landgerichts­Rechtsanwalts Dr. Heinemann Berlin und des Justizrats direktor Fromme; die Verteidigung ruht in den Händen des erzfeld Halle. Die Zeugen.

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werden ja häufig die allerunwahrscheinlichsten Behauptungen aufgestellt, nur um Stimmung bei einer urteilslosen Zuhörerschaft zu machen. Der An­geflagte hat die Mitglieder der chinesischen Expedition in Grund und Boden verdammen wollen, fie als Menschen darstellen wollen, die nichts begangen hätten als Gesezwidrigkeiten. Da alle Soldaten als betroffen zu betrachten sind, so ist ein Wahrheitsbeweis uner­heblich. Es kann höchstens bewiesen werden, daß der oder jener Mann in irgend einem Bataillon, irgend einem Regiment sich irgend ettvas hat zu Schulden kommen lassen, daß aber die unendliche Mehr­zahl der Truppen sich brav gehalten hat. Deshalb ist der Wahrheits­Interessen) tommt gar nicht in Frage. Bezüglich der Frage, ob der beweis als unerheblich abzulehnen.§193( Wahrung berechtigter Strafantrag des Kriegsministers formell berechtigt ist, führte der Staatsanwalt aus, nicht das Expeditionscorps als solches sei bes geladenen Beugen. Beim Zeugenaufruf erscheinen auch die elf von der Verteidigung leidigt, sondern die einzelnen Mitglieder desselben. Diese aber seien entnommen aus sämtlichen Truppenkontingenten, hauptsächlich aus dem preußischen und den Preußen unterstellten Kontingenten. Für diese Soldaten, die zum großen Teil wieder in die Armee zurück­gekehrt feien, sei der Strafantrag des Kriegsministers durchaus rechtsgültig. Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten und der Gröblichkeit der Beleidigung beantrage er wieder eine Gefängnis­minister. ftrafe von drei Monaten und Publikationsbefugnis für den Kriegs­

Vorsitzender: Ich kenne diese Zeugen nicht. Das Gericht hat nur die drei Zeugen Reibert, Kahl( die beiden Polizeibeamten) und Büchöl( der Vorsitzende der Versammlung) geladen. Die andren Beugen existieren für mich vorläufig nicht.( Die Zeugen verlassen wieder den Saal.)

und dem Gericht und der Staatsanwaltschaft davon Mitteilung Verteidiger Heinemann: Ich habe diese elf Beugen geladen gemacht.

Borsigender: Was soll damit werden?

Verteidiger: Jch beantrage Ihre Vernehmung. Borsigender: Verzichtet der Angeklagte auf die Ver­nehmung der übrigen Zeugen, die er noch namhaft gemacht hat?

Kunert: Nein!

Beugen jezt vernehmen. Wir haben doch hier Strafprozeß und nicht Vorsitzender: Dann geht das nicht, daß wir diese elf Civilprozeß. Ich habe unterm 16. Oftober verfügt: Der Antrag auf Aufhebung des Termins vom 23. Oftober wird abgelehnt. Die Bernehmung der Beugen bleibt einem späteren Termin vorbehalten. dem Termin erhalten, als die Zeugen längst geladen waren. Verteidiger: Ich habe diese Verfügung ein paar Tage vor vorschreibt. Wenn das Gericht überhaupt den Wahrheitsbeweis für Vorsigender: Ich habe genau so gehandelt, wie das Gesetz notwendig erachtet, so kann auf die Vernehmung der anwesenden andern Beugen verzichtet, denn sonst muß die Sache vertagt werden Zeugen nur dann eingegangen werden, wenn der Angeklagte auf die und die heutige Vernehmung wäre pro nihilo.

Damit schließt dies kleine Vorspiel. Die Beleidigung".

berübt."

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Der Angeklagte erklärt hierauf, wie in der ersten Verhandlung, dem Sinne nach gesagt zu haben: Soldaten der Invasionsarmee, zu der auch unfre Soldaten gehört haben, haben in China Berstörungen, Plünderungen und Schändungen geschlechtlicher Art Vorsigender: Der Zwischensatz, der sich auf die deutschen Soldaten bezieht, sollte wohl nur rein geschichtlich feststellen, daß sie mit zu den Invasionstruppen gehört haben, ohne daß damit behauptet werden sollte, daß sie zu denen gehört haben, die Schändungen und Plünderungen vorgenommen haben?

Kunert: Ich habe schon in der vorigen Verhandlung ausdrücklich erklärt, daß ich dabei auch an deutsche Soldaten in bestimmtem Um­fang gedacht habe.

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Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Heinemann legt dar, ein rechtsgültiger Strafantrag liege nicht vor. Die Aeußerung vom Verwüsten scheide als Beleidigung überhaupt aus, da der Krieg selbstverständlich Verwüstungen mit sich bringe. Bezüglich der Plünderung und der Schändung von Frauen habe Kunert mit feinem Worte gesagt, daß die Soldaten diese Thaten in Ausübung ihres Stellung des Antrages berechtigt gewesen. Auch falle eine Be Dienstes begangen hätten. Danach sei der Kriegsminister nicht zur leidigung, die sich gegen eine bereits aufgelöste törperschaft richte, nicht mehr unter die Antragsberechtigung des Vorgesetzten. Das Verfahren müsse deshalb eingestellt werden.

Ueber den Wortlaut der inkriminierten Aeußerung, fuhr der Ver­teidiger fort, find sich nicht einmal die beiden überwachenden Polizei­des Vorstandes in jener Wahlversammlung darüber zu befragen. beamten einig getvesen. Er beantragt, auch die übrigen Mitglieder Redner lehnt aber jede weitere Interpretation des Sages ab und wie sie die Anklagebehörde als gethan annimmt. erklärt sich bereit, den Wahrheitsbeweis zu führen für die Aeußerung, Die Zengen werden bekunden, daf unfre Soldaten in China ge= schändet, geplündert und geplündert und verwüstet haben. Die Auffaffung des Staatsanwalts, daß man die Wahrheit der Behauptung für Soldaten annimmt und einzelne zu einer Verurteilung kommt, ist rechtlich unmöglich. Die ordnungs­deshalb mäßig geladenen Zeugen müssen unter allen Umständen vernommen werden, mag das Gericht ihre Aussagen für erheblich halten oder nicht. Darüber läßt das Gesetz keine Wahl. Die Zeugen müssen zustellen, eventuell weitere Zeugen über den Wortlaut der gehört werden! Ich beantrage principaliter, das Verfahren ein­Aeußerung des Angeklagten zu vernehmen und endlich, Zeugen zu vernehmen über die Wahrheit der Behauptung selbst.

Itur

Der Vorsitzende richtet hierauf an Rechtsanwalt Dr. Heine­Der Worlige noe richtet hierauf an Rechtsanwalt Dr. Heine­mann die Frage, ob die Verteidigung für den Fall, daß die heute bon ihr geladenen Zeugen das Beweisthema bestätigen, auf die Vernehmung der übrigen von ihr namhaft gemachten Zeugen verzichte.

Borsigender: Sie haben daran gedacht, daß deutsche Soldaten dabei beteiligt sein könnten, aber Sie haben nicht erklärt, Dr. Heinemann verneint diese Frage, falls nicht das Gericht daß Sie diesen Gedanken in der Versammlung zum Ausdruck zu einer Freisprechung gelange. bracht haben. Rechtsanwalt Dr. Herzfeld führt aus: Die Aeußerung ist Schmargendorf und Kolonie Grunewald : 72 Uhr im Wirtshaus Die Vernehmung der beiden Polizeibeamten, die nunmehr er: Dafür kommt auch in Betracht, daß er von 50 000 Soldaten ge in der von Kunert selbst behaupteten Form als richtig anzunehmen. Schmargendorf . folgt, ergiebt einen gewissen Widerspruch. Kommiffar Reibert 2. Bezirk: Wolf, Schildhornstraße. 3. Bezirk: Lees, Florastraße. Aeußerung notiert habe:" Unſre Soldaten haben dort das Land Wortlautes wird nicht mehr zu erreichen sein; selbst stenographierte Steglit. 7 Uhr: 1. Bezirk: Schelhase, Ahornstraße 15a. befundet nämlich, daß er sich sofort folgenden Wortlaut der sprochen hat, während das deutsche Expeditionscorps mur aus 20-25 000 Soldaten bestanden hat. Eine genaue Feststellung des 4. Bezirk: Krüger, Heesestraße. 5. Bezirk: Kramer, Markstein- verwüftet, geplündert und die Frauen geschändet." Polizeisergeant Reden müssen später ja häufig noch berichtigt werden. Aus welchen straße. 6. Bezirk: Kratofil, Potsdamerstraße 7. Kahl hat dagegen in folgenden Stichworten, die aus seinem Notiz- Motiven hat der Angeklagte feine Aeußerung gethan? Er ist seiner Tempelhof, Mariendorf und Marienfelde . 8 Uhr: Tempelhof : buch verlesen werden, die Kunertsche Rede zusammengefaßt: Der politischen Stellung nach ein Gegner des Krieges und des Militär­Martin Müller, Berlinerstr. 41/42. Dreibrodt, Ringbahnstr. 12. Reichstags- Abgeordnete Kunert sprach über den Chinaschen Krieg. Mariendorf : H. Reichardt, Chausseestr. 16. Marienfelde : Diet - Er sagte, die Deutschen haben die Insel Kiautschou ( 1) gepachtet und wesens und mochte von denselben Ideen geleitet seien, die auch mann, Großbeerenstraße. Hafenheide: Küßner, Hasenheide 89. wollten nun feine Bacht zahlen. Die Borer wollten die Deutschen Bertha von Suttner in ihrem Buche: Die Waffen nieder!" aus­Wilmersdorf: 7 Uhr: 1. und 2. Bezirk bei Natusch, Uhland- mit Recht herausjagen. Ketteler hat es versehen und infolgedessen ist gesprochen hat. Vielleicht wollte der Angeklagte sagen: Selbst die straße 71. 3., 4., 5. Bezirk bei Witte, Berlinerstr. 40. 6. Bezirk Ketteler ermordet worden.(!) Hierauf seien 50 000 Mann(?) hinüber deutschen Soldaten haben trotz ihrer Tüchtigkeit und Disciplin in bei Rudloff, Bruchsalstr. 18. 7. Bezirk bei Hilpert, Kurfürften- gefickt worden, die haben das Land verwüstet, geplündert und China geraubt, geplündert und geschändet, da seht ihr die verderb Die Frauen geschändet. Dafür sind sie dann von den Kruppschen weiteres straffrei ausgehen müssen. Er hat auch keineswegs fagen lichen Wirkungen des Krieges!" Danach würde der Angeklagte ohne Kanonen getötet worden." wollen, daß jeder einzelne Soldat es gethan habe, sondern:" So etwas Wahrheitsbeweis ebenso wie der Staatsanwalt für absolut fiber­ist leider Gottes auch bei uns vorgekommen." Ich halte den füffig, denn die Wahrheit dieser Thatsache würde ohne weiteres an­daß die 20 000 nach China eingeschifften deutschen Soldaten lauter genommen werden müssen. Es ist von vornherein nicht anzunehmen, Engel gewesen sein sollten, im Striege wird immer wieder Naub und Plünderung vorkommen, dagegen hilft alle Disciplin nichts. Hinzu kommt noch das ansteckende Beispiel, das vielleicht die andern Heere, und thatsächlichen Erwägungen muß man schon heute zur Frei­zum Beispiel die englischen Soldaten gegeben haben. Aus rechtlichen sprechung des Angeklagten gelangen.

damm 126.

Treptow - Baumschulenweg: 8 Uhr: Kiefholzstr. 6, Neue Krug­Alee Nr. 62 und Baumschulenstr. 84-85.

Weißensee : 8 Uhr bei: Scorzewsky, König- Chauffe 19. Gark, König- Chauffee 55. Koburg , Lehderstr. 122. Schubert, Bur Flora", Gustav Adolfstr. 142.

Ein Nachspiel zur China- Expedition.

Dieser Zeuge bekundet folgenden Wortlaut: Unfre Soldaten haben weiter nichts gethan als das Land verwüftet, geplündert und die Frauen geschändet." Während Kommissar Reibert zuerst meint, die Aeußerung könne auch den Wortlaut gehabt haben, den der Zeuge Kahl bekundet, erklärt er schließlich, daß der Satz doch nur so gelautet habe, wie er ihn sofort nachgeschrieben habe, und daß ihm die schärfere von Kahl bekundete Fassung nicht entgangen wäre, wenn fie der Redner gewählt hätte.

Beweisanträge.

Halle, den 23. Oftober. Vor der Straffammer des hiesigen Landgerichts stand heute der Der Angeklagte bestreitet, so unglaublich sinnloses Zeug ge­Reichstags- Abgeordnete Fritz Kunert unter der Anklage, das deutsche ostasiatische Expeditionscorps öffentlich beleidigt zu haben. fprochen zu haben. In einer am 16. Mai d. J. in Wörmliz bei Halle abgehaltenen Vorsigender: Diese Ausführungen find Sache des Wählerversammlung soll der Angeklagte nach den Bekundungen der Plaidoyers. Der Angeklagte bestreitet, daß er alle deutschen Soldaten beiden überwachenden Polizeibeamten bei der kritischen Betrachtung Während die beiden Polizeibeamten übereinstimmend erklären, habe beleidigen wollen; er habe nur eine unbestimmte Anzahl von des chinesischen Nachezuges u. a. gesagt haben: unsre Soldaten daß Kunert in diesem Zusammenhange nicht von der Invasions- Mitgliedern gemeint. Eine solche Unterstellung wie die des Staats­haben dort( in China ) das Land verwüstet, geplündert und armee im allgemeinen, sondern ausdrücklich von den deutschen anwalts, daß alle Soldaten gemeint feien, sei ihm noch nicht vors Frauen geschändet". In In der ersten Verhandlung, die am Truppen gesprochen habe, erklärt der Zeuge Buch öl, der als gekommen. Es sei schlagend erwiesen, daß das Verfahren auf keiner 11. September d. J. in der Angelegenheit stattgefunden hat, hat Leiter der Versammlung unmittelbar neben dem Redner gefeffen gefeglichen Basis beruhe. Kriegsminister von Goßler, der den Straf­Kunert bestritten, die Aeußerung in dieser Form gethan zu haben; hat, daß dieser von den Invafionstruppen im allgemeinen gesprochen antrag gestellt habe, müsse aus den kriegsgerichtlichen Strafalten er habe vielmehr gesagt:" Soldaten der Invasionsarmee, zu der habe und daß er eine Aeußerung, wie sie die Polizeibeamten be- wissen, daß deutsche Soldaten in China geplündert, verwüstet, zerstört auch unsre Soldaten gehörten, haben in dem verwüsteten Lande ge- funden, nicht gehört habe. Die übrigen Vorstandsmitglieder hätten und chinesische Frauen und Mädchen geschändet haben. Wie kann ein plündert; auch find Frauen geschändet und andre Vergehen und Ver- die gleiche Wahrnehmung wie er gemacht. Antragsteller unter diesen Umständen einen Strafantrag mit dem brechen verübt worden." Ersuchen um Beschleunigung des Verfahrens stellen, wo ihm doch Des weiteren hatte Kunert zunächst geltend gemacht, daß der aus den Aften befannt sein muß, daß ich die Wahrheit gesagt habe? Nach der Vernehmung dieses Zeugen bemerkt der Vorsitzende: am 15. Juni 1903 vom Kriegsminister mit dem Ersuchen um Soweit war das vorige Mal verhandelt worden. Der Staats­Vorsitzender: Ich ersuche den Angeklagten, nur über das äußerste Beschleunigung des Verfahrens gestellte Strafantrag nicht anwalt hatte den Strafantrag gestellt. Da erklärte der Un- zu reden, was Gegenstand der Verhandlung und der Beweisaufnahme zu Recht bestehe, da das Expeditionscorps damals bereits aufgeklagte: Wenn das Gericht annehmen sollte, daß ich eine ist. Ich ersuche Sie, zur Sache zu reden! Sie haben Vermutungen gelöst war, mithin auch fein militärischer Vorgesezter das Aeußerung gethan habe, die geeignet ist, deutsche Soldaten zu ausgesprochen, die uns ganz gleichgültig sein können. Ich kann das Recht mehr befize, Strafantrag für eine nicht vorhandene Korporation beleidigen, dann sehe ich mich genötigt, den Beweis der Wahrheit nicht nachprüfen. und für ehemalige Mitglieder derselben zu stellen. Das Gericht anzutreten. Bei diesen Worten wollte mir der Angeklagte ein großes dem Beweisantrag, diese Strafatten einzufordern. Angeklagter: Ich werde auf diesen Bunkt zurückfommen bei war auf eine Prüfung dieses Antrages nicht weiter eingegangen, Attentonvolut überreichen. Ich habe darauf gefagt: Das geht nicht. fondern hatte die Verhandlung nach der materiellen Seite fortgeführt Wenn das Gericht dazu kommen sollte, den§ 186 in Betracht zu anzugeben, sonst bin ich nicht in der Lage, dem nachzugeben. Wenn Vorsitzender: Ich muß bitten, mir specifizierte Aftenstücke durch Vernehmung der beiden Polizeibeamten und des Vorsitzenden ziehen, dann haben Sie den Beweis der Wahrheit selbst zu führen. Sie Aften vorgelegt wissen wollen, so bitte ich, mir die Aften zu der damaligen Wählersammlung. Unter diesen Umständen war Ich gebe Ihnen drei Wochen Frist, Ihre Zeugen zu nennen. Kumert, gegen den der Staatsanwalt drei Monate Gefängnis beantragt Innerhalb diefer drei Wochen hat der Angeklagte 39 Zeugen nam­hatte, genötigt gewesen, einen umfassenden Wahrheitsbeweis für die haft gemacht, die in aller Welt zerstreut leben und unmöglich alle angeblich von ihm aufgestellte Behauptung aufzustellen. Er beantragte zu laden sind und deren kommissarische Vernehmung sehr weitläufig die Ladung deutscher und ausländischer Kriegsberichterstatter, ist. Bevor aber hierüber die Entscheidung fällt, muß ich durch die Einholung von Gutachten von China - Sachverständigen, Ein einzelne tonkrete Fragen die Persönlichkeit derjenigen Zeugen er forderung der Strafatten des Expeditionscorps, die Vorlegung von mitteln, die der Angeklagte bisher nicht genau bezeichnet hat. Briefen, die von Mitgliedern des ehemaligen oftafiatischen Expeditions­corps herrühren, und die Vorladung der namhaft zu machenden der Angeklagte den Namen des chinesischen Kriegskorrespondenten Diese Feststellung wird vorgenommen. Dabei ergiebt sich, daß Briefschreiber als Zeugen. Diefen Beweisantrag hatte die Ferien- der Frankfurter Zeitung " bisher nicht ermitteln konnte. ftraffammer für wesentlich gehalten und die Sache zur genauen Seitens des Vorsitzenden werden der Verteidigung zur Vervoll­Formulierung der Betveisanträge vertagt. städigung der Zeugenliste, im Falle daß das Gericht den Wahrheits­Der weitere Verlauf der Angelegenheit, soweit er der heutigen beweis beschließen sollte, zwei weitere Wochen Frist gegeben. Nach öffentlichen Verhandlung vorausgeht, ist nicht ohne Interesse. träglich wird von der Verteidigung noch als Zeuge benannt Schrift Zunächst ist das Gericht auf den Antrag, die kriegsgerichtlichen steller Frederick Cormid in Pefing, Amerikanische Gesandtschaft. Atten einzufordern, nicht eingegangen; dann wurde auch der Antrag auf Ladung von 39 Zeugen, den Kunert gestellt hatte, mit der Be­gründung abgelehnt: der Umfang der Beweisaufnahme werde in der mündlichen Berhandlung festgestellt werden. Bekanntlich ist bei en drei China - Prozeffen gegen den Vorwärts", bei denen die Re­itteure John, Robert Schmidt und Schröder zu 7, 6 und 4 Monaten

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Die Plaidoyers.

benennen.

die Wahrheit der mir zugeschriebenen Behauptung beweisen. Angeklagter: Das mir vorliegende Material wird sicher babe hier eine größere Anzahl von Briefen, die China - Strieger ge Ich Ausführungen deutscher und ausländischer Schriftsteller, wie der schrieben haben. Ich habe meine Aeußerung gethan, fußend auf laden u. a. die Kriegs- Berichterstatter Dr. Wegener und Zabel, beide Kriegsberichte der" Frankfurter Zeitung ", der Kölnischen Zeitung ", der Kölnischen Bolts- Zeitung" usw. Ich habe als Zeugen ge­mit genauer Adresse.

Vorsigender: Mit Rücksicht auf die Differenz, die zwischen dem Staatsanwalt und dem Angeklagten über den Sinn von unfre Soldaten" besteht, frage ich den Verteidiger, ob er durch die benannten 40 Zengen nachweisen will, daß diese Thaten in einem größeren Umfange stattgehabt haben sollen.

Dr. Heinemann: Ja, in einem sehr großen Umfange. Der Staatsanwalt führt aus, nach Ansicht der Anklage- Vorsitzender: Daß unter 20 000 Soldaten einzelne find, behörde habe der Angeklagte den Satz in der Form ausgesprochen: die so gehandelt haben können, würde für den Entlastungsbeweis Unfre Soldaten haben das Land dort berwüstet, geplündert und die nur dann wesentlich sein, wenn man unter unsere Soldaten" mur Frauen geschändet." Diese Beleidigung beziehe sich auf alle deutschen einzelne Soldaten" versteht.