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Nr. 255.

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Vorwärts

Berliner Volksblatt.

20. Jahrg.

Die Infertions- Gebühr beträgt für die fechsgespaltene Kolonel zeile oder deren Raum 40 Pfg., für politische und gewerkschaftliche Vereins­und Bersammlungs- Anzeigen 20 Pfg. ,, Kleine Anzeigen" jedes Wort 5 Pfg. ( nur das erste Wort fett). Inserate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen­tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormitttags geöffnet.

Telegramm Aoresse:

,, Socialdemokrat Berlin",

Centralorgan der socialdemokratischen Partet Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Gutsbezirke.

In ganz Deutschland wird man auf die Frage nach der Wurzel der Reaktion die Antwort hören: Sie findet sich in den gesegneten Gefilden Ostelbiens; jedermann weiß, daß von dort jenes anmaßende, brutal auftretende Junkertum ausgeht, dem in Preußen Regierung und Monarch willenlos unter­worfen sind und der König absolut, Wenn er unsern Willen thut; und es liegt auf der Hand, wie dieser mächtige Einfluß sich direkt und indirekt im Reiche fühlbar machen muß. Und doch ist die Einrichtung, auf der die ostelbische Junkerschaft beruht, den weiteren Volksfreisen viel zu wenig bekannt; es sind das die Gutsbezirke, die als ein Stück feudalen Mittelalters in die moderne Zeit hineinragen und deren Beseitigung eine der ersten und wichtigsten Aufgaben einer wahrhaften Volksver­tretung sein müßte.

Sonnabend, den 31. Oftober 1903.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

Verfasser dieser Zeilen tennt aber Beispiele, wo von der Gutsbezirke ist nun für die gesamte Landesverwaltung von Selbständigkeit des Gutsbezirks als Orts- Armenverband ein größter Bedeutung. eigenartiger Gebrauch gemacht wird. Eines schönen Tages

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wird den ständigen Gutsarbeitern die Wohnung gekündigt; die Für die Wahlen zum Kreistag genießen die Guts­Verwaltung gebrauche die Räumlichkeiten anderweitig; die bezirke die weitgehendsten Vorrechte; von den Kreistagen Arbeiter sollten ins Dorf ziehen. Die Folge ist sehr einfach: werden wieder die Abgeordneten für die Provinziallandtage daß die Arbeiter früher aufstehen müssen und später nach Hause gewählt, soweit sie nicht aus den Stadtkreisen hervorgehen. kommen, ist der Gutsherrschaft gleichgültig. Sind die ab- Da nun wieder die Ausschüsse, die den regierenden Beamten gerackerten Leute aber alt und arbeitsunfähig geworden, so beigegeben sind der Kreisausschuß für den Landrat, der haben sie ihren Unterstützungswohnsitz im Dorf und fallen der Bezirksausschuß für den Regierungspräsidenten, der Provinzial­Dorfgemeinde zur Last. rat für den Oberpräsidenten -, soweit sie gewählt werden, Wieviel ähnliche Mißstände durch die Selbständigkeit der aus Wahlen des Kreistags und Provinziallandtags hervorgehen, so Gutsbezirke bedingt sind, entzieht sich der Beurteilung. Von kann man getrost sagen: In den östlichen Provinzen sind diese größtem Wert wäre es, wenn aus ländlichen Kreisen über Ausschüsse dazu da, nicht etwa um die Interessen weiterer Be­solche Mißstände berichtet würde. völkerungsschichten gegenüber der Bureaukratie wahrzunehmen, Daß die junkerliche Polizeigewalt noch schlimmer wirkt, sondern vielmehr um zu kontrollieren, ob die Beamten, die liegt auf der Hand. Niemand außer ihnen selbst kontrolliert freilich meist dem Junkertum entstammen, auch treu in den Mit der Befreiung" der Bauern in Preußen, die 1811 die gesundheitlichen Verhältnisse der Wohnungen, die denn alten Geleisen der Reaktion bleiben! Nicht unerwähnt sei, eingeleitet, erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts zum auch häufig für Vieh zu schlecht sind im Gegensatz zu den daß der Kreisausschuß und der Bezirksausschuß, in dem neben Die ganze Härte der den vier gewählten" Mitgliedern noch zwei vom König Abschluß gelangte, ist der eigenartige Gegensatz zwischen der prächtigen herrschaftlichen Ställen. Dorfgemeinde und dem Gutsbezirk ins Leben getreten. Den Gefinde Ordnung und unter ihren Paragraphen seufzt ernannte Beamte sizen, die Verwaltungsgerichte erster und - Gutsbezirk bildet im wesentlichen der frühere Besitz des Guts- außer dem eigentlichen Gesinde etwa ein Viertel aller Land- zweiter Instanz bilden. Herrn, vermehrt um ein volles Drittel des früheren Bauern- arbeitertritt erst in den Gutsbezirken in die Erscheinung, landes, das der Gutsherrschaft als Eigentum zufiel. wo der Arbeitgeber oder sein Angestellter als Polizei- Organ Aber neben diesem Gewinn hat die preußische Gesetzgebung das Recht vorläufiger Entscheidung und zwangsweiser Voll­gelegentlich der Bauernbefreiung" den Gutsherren noch schwer- streckung hat. wiegende Vorteile gesichert. Wir sehen ab von den Summen, welche neben der erwähnten Landabtretung für die Ablösung der alten Verpflichtungen gezahlt werden mußten und fassen nur die Vorteile ins Auge, die den Gutsherren daraus er­wachsen, daß sie nicht den Landgemeinden angehören, sondern daß ihre Besizungen unter dem Namen Gutsbezirk" völlig selbständig und unabhängig gemacht wurden.

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Am fürzesten läßt sich die bevorzugte Sonderstellung der Gutsbezirke durch folgenden Satz Klarstellen: Für die Guts­bezirke stehen mit den aus der Natur der Sache folgenden Maßgaben dem Gutsbesitzer alle Rechte und Pflichten der Gemeinde zn. Insbesondere tritt er in Person oder durch einen als Stellvertreter zu be­stellenden Gutsvorsteher an die Stelle des Gemeinde­vorstehers. Die Gemeindevertretung fällt hier fort." ( Graf Hue de Grais ,,, Handbuch der Verfassung und Ver­waltung"). Wir wollen die Folgen dieses Verhältnisses an einigen Einzelheiten klar zu machen versuchen.

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Jahre 1894: Mit vollem Recht schrieb ein Berliner Universitätslehrer

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So interessant die geschichtliche Entwicklung der Guts­bezirke ist, müssen wir es uns versagen, hier darauf ein­zugehen; vielleicht bietet sich bald Gelegenheit, das Versäumte nachzuholen, denn nichts kann auf die ländliche Bevölkerung aufklärender wirken, als diese Geschichte, die auf jedem Blatt den krassen Gegensatz zwischen Junker und Bauer predigt. " Die Lage der ländlichen Bevölkerung in diesen Kreisen ist Hier nur einiges aus der neuesten Entwicklung. Das Sturm­geradezu unwürdig und die Verwaltung ist schlecht. Namentlich jahr 1848, das unsre feige Bourgeoisie so gern vergessen lassen auf dem Gebiete der Schule ist die einizge Richtschnur für die Ver- möchte, hatte auch die Gutsherrlichkeit fortgefegt und selbst waltung die, daß die Höhe der Schullast nicht über das Maß des die offroyierte Verfassung vom 31. Januar 1850 erkannte in unbedingt Notwendigen steige. Statt daß die Gutsbesitzer eine ge­wisse führende Stellung in dem Verwaltungsleben der ländlichen ihrem Artikel 42 diesen Fortschritt an. Die Gemeinde­Bevölkerung einnehmen sollten, sind sie und ihre Gutsbezirke gerade Ordnung, die am 11. März 1850 erlassen wurde, wollte die das retardierende Element in der heutigen preußischen Schul- Gutsbezirke durch Umwandlung oder Einverleibung in Land­entwicklung. Wenn die Anschauungen über das, was man von gemeinden völlig beseitigen, aber die reaktionären Mächte, die einer Schule zu verlangen hat, so erbärmlich niedrig geschraubt sich hier in ihrer Existenz bedroht sahen, machten zunächst sind, so sind daran zu einem erheblichen Teil die Gutsbezirke wieder einmal von ihrer Herrschaft über den König Gebrauch. schuld, in denen Wohl und Wehe der Schule in die Hände einer Schon am 19. Juni 1852 wurde die Landgemeinde- Ordnung Gesellschaftsklasse gelegt ist, welche um der eignen Kinder willen an der Volksschule gar kein Interesse hat und deren gesellschaft- 14. April 1856 die alten Verhältnisse hergestellt bis auf die durch allerhöchsten Erlaß sistiert" und in drei Gesetzen vom licher Einfluß start genug ist, um ihren Anschauungen

bis in die höchsten Kreise hinauf bewußt oder unbewußt Gerichtsbarkeit, die früher dem Gutsherrn zustand. Durch Nachdruck zu gewähren. In den Gutsbezirken, in denen die die Kreisordnung von 1872 wurde die gutsherrliche Bevölkerung niemals mit Gemeinde- Angelegenheiten befaßt wird, Polizei aufgehoben, soweit sie über die Befugnisse Als Gemeindevorsteher" repräsentiert der Gutsbesitzer niemals den Wert gemeinsamer Verwaltungsthätigkeit kennen des Gemeindevorstehers in in den Landgemeinden hinaus­Ternt, da wird der Geist groß gezogen, welcher in den ging. Die eigentliche Polizei wurde, wie überhaupt auf dem eine öffentliche Behörde; er hat Rechte und Pflichten des einen die Anschauung auffommen läßt, als ob sie zum Herrschen Lande Amtsvorstehern übertragen mittelbaren Staatsbeamten, nicht auf Grund seiner Be­geboren wären, und in den andern das dumpfe Dahinleben in - wo freilich ein Guts­fähigung oder einer noch so eingeengten Wahl, sondern auf politischer Beziehung, welche es als natürlich betrachtet, am Tage bezirk gleichzeitig ein ganzes Amt bildet, ist der Gutsvorsteher Grund des ererbten oder erkauften Besizes. Ihm stehen in Aus- der Wahl den Stimmzettel abzugeben, den der gnädige Herr in die auch Amtsvorsteher. Diese Rechtsverhältnisse" der Guts­übung seiner obrigkeitlichen Gewalt" Zwangsbefugnisse zu. Hand drückt." bezirke sind nun auch durch die Landgemeinde- Ordnung von Er kann Geld- oder verhältnismäßige Haftstrafe androhen Aus diesen Gutsbezirken, fügen wir hinzu, rekrutieren sich 1891, die das große Wert der Selbstverwaltungs- Drgani­oder festsetzen, freilich nur bis 5 M. oder einen Tag Haft; zum großen Teil jene Arbeitermassen, die dank der Auf- ſation frönt", erhalten geblieben.- Die Landgemeinde­er kann die Ausführung zu erzwingender Handlungen" durch fassungen, die ihnen von frühester Jugend eingeprägt sind, so Ordnung von 1891 follte bezüglich der Gutsbezirke, wie sich einen Dritten auf Kosten des Inanspruch genommenen an außerordentlich schwer für die gewerkschaftlichen und politischen ein hoher Regierungsbeamter ausdrückt ,,, weniger eine Aende­ordnen. Unmittelbaren Zwang soll er nur äußerstenfalls" Organisationen ihrer Klasse zu gewinnen sind, die sich immer rung der bisherigen Rechtsverhältnisse unmittelbar bewirken, anwenden. Gegen seine Anordnungen und Festsetzungen ist und immer wieder bereit finden lassen, ihren Brüdern in eine Beschwerde im Aufsichtswege mit zweiwöchentlicher Frist den Rücken zu fallen in jenem großen Kampfe, den die Arbeiter­an den Landrat und weiter an den Regierungspräsidenten klasse zu führen gezwungen ist. zulässig, das heißt an Männer, die östlich der Elbe meist wieder mit den Besitzern der Gutsbezirke auf das engste zu­sammenhängen.

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Und die Zahl der Gutsbezirke und ihrer Bewohner ist feineswegs gering. Während in Rheinland kein Gutsbezirk Bo ein Gutsbezirk so ausgedehnt ist, daß er einen be- existiert, in den westlichen Landesteilen zusammen nur 987 ge­sonderen Amtsbezirk bilden kann, ist der Gutsherr gleichzeitig zählt wurden, ergab sich bei der Volkszählung 1900 für Ost­Amtsorsteher, so daß auch die Ortspolizei in seinen Händen elbien folgendes Bild: liegt. Einen Amtsausschuß giebt es in solchen Bezirken nicht.

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Gutsbezirken

Gesamt­bevölkerung der Provinz

Bewohner v.

als die Möglichkeit einer solchen Aenderung gewähren und die Durchführung derselben erleichtern". Wie schonend die Re­gierung hierbei vorzugehen gedachte, ergiebt sich aus folgenden Säßen der Motive: Die Gutsbezirke können ohne erhebliche Nachteile für das Gemeinwesen nicht allgemein beseitigt die Gutsbezirke unter normalen Verhältnissen durch die Haft­werden. Auf der Einheit des Besitzes beruhend, bieten barkeit des Gutsbesitzers für die Aufbringung der vorbezeichneten Lasten, durch das in dem Stande der Großgrund­

befizer

bon

durchweg vorhandene Maß Intelligenz und Gemeinsinn sowie durch das Gutsbezirken der Regel nach in gewissem Grade statt. in Prozent findende Zusammenfallen der Privat­der Gesamt- interessen des Gutsbesigers mit den Rück­bevölkerung sichten des Gemeinwohles eine ausreichende Gewähr für eine auch in der Zukunft zu erwartende gedeihliche Wirk­samkeit auf dem kommunalen Gebiete."

Provinz

Bahl der Guts­bezirke

Bahr der Bewohner bon

2430 1301 1957

2459

278 165 228 002 225 372 351 310

1 994 449

1 563 458

13,9 14,6

3 108 009

7,2

1 634 654

1910

3757 1157

383 902 346 754 81 904

1 888 055

4 668 405 2 833 224

21,4 20,4 7,4 2,9

Höchst bedeutsam ist die Selbstherrlichkeit des Gutsherrn für die Volksschule, worauf wir noch unten zurückkommen. Hier sei nur ein charakteristischer Zug erwähnt, der zeigt, wie man gerade den als Schulpatronen ungeeignetsten Gutsherren regierungsseitig entgegenkommt. Graf Hue de Grais schreibt: Ostpreußen . Die Verfassung verheißt die Beteiligung der Gemeinden( bei Westpreußen .. Brandenburg . der Anstellung der Volksschullehrer); zur Zeit kommt sie nur Bommern vereinzelt vor, insbesondere hat in den östlichen Provinzen in Bosen der Regel die Ortsobrigkeit( Magistrat, Gutsherr) das Vor­Schlesien. schlagsrecht." Sachsen

Wohlwollender kann man sich einer so verrotteten Ein­richtung gegenüber nicht stellen. Aber aus einer in den gleichen Motiven veröffentlichten Statistit folgerte dieselbe Regierung, daß eine ganze Reihe von Gutsbezirken im öffentlichen Interesse als solche solche verschwinden müßten. Von 3430 Gutsbezirken wird ausgeführt, daß sie

Bekanntlich ist durch Gesetz vom 1. April 1895 die Grund­und Gebäudesteuer als Staatssteuer außer Hebung gesetzt, Geradezu erschreckend sind die Zahlen für die Provinzen nach Umfang( 1440 unter 125 Hektar) oder nach Steuerwert während sie nach wie vor veranlagt wird. Die Gutsherren Bosen und Pommern . Wie groß die Heuchelei unsrer Hurra( 1990 mit mehr als 225 Heftar Fläche hatten weniger haben hier einen doppelten Vorteil. Einmal bemißt sich ihr patrioten ist, die jeden verdächtigen, der ihren ebenso kost- als 225 225 Mart Mart jährlicher Grund- und Gebäudesteuer Wahlrecht sowohl für den preußischen Landtag wie auch für spieligen wie aussichtslosen, Germanisierungsbestrebungen" nicht aufzubringen) verwaltungstechnisch ungeeignet seien. In die Kreistagswahlen nach der veranlagten, aber nicht bezahlten zustimmt, zeigt auch der Umstand, daß man mehr als ein Fünftel andren ist das Grundeigentum, die anerkannte Grund­Steuer. Andrerseits können sie von keiner Gemeinde auf der Einwohner der Provinz Posen unter der Mißwirtschaft der lage des Gutsbezirkes, zu sehr zersplittert; im Jahre 1887 Grund der Einschätzung zur Kommunalsteuer herangezogen Gutsbezirke schmachten läßt. Posen wird noch von Pommern über- gab es in den östlichen Provinzen 1038 Gutsbezirke mit mehr werden, wie die sonstigen Grundbesizer. Der Umstand, daß troffen, das ja das gelobte Land des Junkertums ist. Die Zahlen als 300 Einwohnern, darunter 216 mit zwischen 501 bis sie für ihren Bezirk sich die Lasten selbst aufzuerlegen haben, werden noch erschreckender, wenn wir von dem industriell 1000 Einwohnern, 43 mit mehr als 1000 Einwohnern! Von bewirkt nun, daß einerseits die Schule auf dem Mindestmaß entwickelten Regierungsbezirk Stettin absehen und in das 4945 Gutsbezirken wird festgestellt, daß sie mit Gemeinde­des Notwendigen gehalten wird, daß aber auch die Wege, eigentliche Butttamerun" eindringen. Im Regierungsbezirk bezirken im Gemenge liegen, so daß eine Sonderung der weil sie nicht vom Kreis oder sonstigen Verbänden unterhalten Röslin find 29,0, in Stralsund 29,6 Proz. der Bevölkerung kommunalen Interessen der Landgemeinden und Guts­werden, fast stets in schlechtem Zustand sind. als Insassen von Gutsbezirken jedes Gemeindelebens beraubt. bezirke überhaupt nicht mehr thunlich ift. In An­Jm Regierungsbezirk Köslin giebt es neben 23 Städten und erkennung dieser Verhältnisse bestimmt nun die Lands Eine große Zahl von Gutsbezirken sind selbständige Orts- 908 Landgemeinden 962 Gutsbezirke, in Stralsund gar neben gemeinde- Ordnung, daß, wo es im öffentlichen Interesse Armenverbände. Daß die Armenpflege, allein vom guten 14 Städten und 190 Landgemeinden 669 Gutsbezirke; hier geboten erscheint, Gutsbezirke mit andren Gemeinden zusammen­Willen des Gutsherrn abhängend, hier sehr schlecht ist, unter- giebt es also weit mehr als dreimal so viel Gutsbezirke als gelegt oder in selbständige Landgemeinden verwandelt werden liegt keinem Zweifel. Sonstige Gemeinden zusammengenommen!! Die Zahl der können. ! Wo die Zustimmung durch die Besitzer nicht zu

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