Lille , 12. November. Die von Armentières Tehnten den Vorschlag eines Schiedsgerichts ab, erklärten sich jedoch bereit, den Arbeitern sieben Tage nach Wieder aufnahme der Arbeit eine Summe von 300 000 Fr. zu zahlen, was ungefähr dem Lohne einer Woche entspricht, um hierdurch ihren „ guten Willen" zu bezeugen. Vom April nächsten Jahres ab wollen die Fabrikanten eine Verständigung über den zehn fündigen Arbeitstag zu erzielen suchen. Die Arbeiter haben diese Borschläge bisher abgelehnt.-
Die Revolution auf San Domingo . Die Aufständischen haben, wie„ Daily Mail" aus Washington meldet, amtlichen Telegrammen zufolge San Domingo eingenommen. Ein Kriegsschiff der dominikanischen Regierung beschoß am 10. d. M. Marcoris ohne vorherige Ankündigung, wodurch die Stadt teilweise zerstört wurde. Die amerikanischen Interessen in der Stadt wurden schwer geschädigt. Der Kapitän des amerikanischen Kriegsschiffes„ Baltimore " erhielt Weifung, weitere Beschießungen von Häfen, in denen amerikanische Interessen in Frage kommen, zu verhindern, falls nicht 24 Stunden vorher eine Anfündigung der Beschießung erfolgt.
Partei- Nachrichten.
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Zur Beachtung! In der Jubiläumsschrift 25 Jahre Kampf und Sieg" veröffentlichte ich unter der Ueberschrift Rückblicke und Erinnerungen" einen Artikel, in dem ich unter anderm auf die Verhängung des sog. fleinen Belagerungszustandes über Leipzig und Umgegend im Sommer 1881 zu sprechen fam. Ich führte hierbei aus, daß am 27. Juni dem Tage vor der Verhängung des fleinen Belagerungszustandes auf dem Comptoir des von meinem Associé und mir geleitet Geschäfts ein Delegierter der Berliner Genossen, Namens Wölfel, von Herkunft Bayer und feines Zeichens Schlosser, erschienen sei, der von mir kategorisch einen Kassenbericht verlangte, damit die Berliner Genossen wüßten, vie die für ihre Ausgewiesenen und deren Familien gesammelten Gelder verwendet würden.
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züglich des Kremer muß ich zugeben, daß der Wahrheitsbeweis außer- I Der Vertrag tritt mit dem 1. Januar 1904 in Kraft und hat ordentlich dürftig ist. Das schredliche Mißgeschick, unter dem der bis 31. März 1906 Gültigkeit. Angeklagte Holst gelitten, hat ihn beeinflußt, Kremers Aussagen nicht Wird vorstehender Vertrag nicht spätestens 12 Wochen vor Abgenau abzuwägen. Kremer hat etwas wesentlich unrichtiges nicht lauf der Vertragszeit gekündigt, gilt derselbe als auf ein weiteres ausgesagt. Hätte Kremer behauptet, es hätten zwei Personen ge- Jahr verlängert. 7. Dieses Abkommen soll in jedem Betriebe und im Arbeitsrufen, dann würde ich heute nachweisen, daß Kremer mindestens objektiv die Unwahrheit beschworen hat. Ist es aber richtig, daß nachweis angeschlagen werden. Wollenberg an jenem Abend nicht gerufen hat, daß Holst also die Wahrheit sagte, se ist Golft unschuldig verurteilt. Ist Holst unschuldig verurteilt, dann giebt es kein berechtigteres Interesse, als es das feinige war, alles zu versuchen, um seinen geschändeten Namen, die Ehre seiner Familie, wieder reinzuwaschen."
Betreffs der Wahl des Gesellenausschusses machte Lubats noch darauf aufmerksam, daß bei vielen Meistern eine irrtümliche Auffassung über das Wahlalter der Gesellen herrsche. Laut§ 42 des Innungsstatuts trifft es keineswegs zu, daß die Gesellen erst mit dem 24. Lebensjahre zur Ausschußwahl berechtigt sind, sondern dieses Recht haben sie bereits mit dem 21. Lebensjahre.
Wichtig zur Beurteilung der maßgebenden Rechtsauffassungen ist auch die Entgegnung des Amtsanwalts auf diese Ausführungen, Die Graveurgehilfen der Reliefbuntdruck- und Golddruck Branche die wir nach derselben Quelle citieren: in Berlin haben nunmehr den Graveuranstalts- Besizern ihre Forde „ Es handelt sich hier nicht darum: hat Holst einen Meineid gerungen zukommen lassen und für Sonnabend, den 14. November, die Teistet? Haben Schütt und Kremer einen Meineid geleistet? handelt sich hier darum, mußten Schütt und Kremer dadurch be- Antwort der Anstaltsbesitzer erbeten. Die Graveure fordern: den achtstündigen Arbeitstag, einen Minimallohn für Ansgelernte von leidigt werden, daß ihnen von Holst der Vorwurf in jener Form ge- 21 M., für leberstunden 25 Proz, für Sonntags- und Nachtarbeit macht wurde. Der Vorwurf ist so schwer, daß es eines Wahrheits- 50 Proz. Aufschlag. Heimarbeit soll nicht zulässig sein und leberbeweises nicht bedarf. Es ist auch vollkommen unmöglich, den Nachstunden-, Nacht- und Sonntagsarbeit nur in den dringendsten Fällen weis zu führen. Die Zeugenaussagen vor dem Schwurgericht werden nicht und sind nicht protokolliert. Schütt und Kremer haben ihre bereits eingeführt, während in andern die Arbeitszeit 8½ bis gemacht werden. Der Achtstundentag ist in einzelnen Betrieben subjektive Ueberzeugung beschworen.( Dies, seine subjektive Neber- 9 Stunden beträgt.
Ein
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Jeglicher Zuzug
zeugung beschworen zu haben, mußte man doch seiner Zeit dem Gebon Reliefbuntdrucks und nossen Holst mindestens auch zugeben. R. d. V.") Ihnen ist aber Golddruck Graveuren nach Berlin ist strengstens von Holst der Vorwurf des vorsätzlichen Meineides gemacht. andrer Grund, den Eintritt in die beantragte Beweisaufnahme ab- zu vermeiden. zulehnen, ist, daß Holst seine beleidigenden Aeußerungen nicht gemacht Achtung, Zinkgießer und Stürzer! Die Werkstätte von Borsch, hat, um die beiden Schuhleute zu kränken, sondern um ein Wieder- Alexandrinenstr. 97, ist wegen Differenzen gesperrt. Zuzug ist fernaufnahmeverfahren in dem gegen Holst geführten Meineidsprozeß zuhalten. Die Lohnkommission. herbeizuführen. Wir sollen hierzu durch die Beweisaufnahme das Der Ausstand der Arbeiter in den Reismühlen Bremens dauert Material schaffen, das Schöffengericht hier soll zu Gericht ſizen über das Schwurgericht. Dies ist unmöglich und unhaltbar. Sie müssen fort. Da Agenten in ganz Norddeutschland thätig sind, um Arbeitswillige anzuwerben, sei vor Zuzug noch besonders gewarnt. deshalb die Beweisanträge ablehnen.
Das Gericht rechtfertigte dann die Ablehnung der Beweisaufnahme damit, daß es unterstellte, Holst habe sich in dem Glauben befunden, daß er unschuldig verurteilt sei. Darauf fällte es das bekannte Urteil. Der Staatsanwalt hatte 6 Monate beantragt. Etwas Socialistenfresserei, die sonst noch in der Verhandlung
Diese Forderung, wie die Art, wie sie gestellt wurde, habe damals bei mir den Verdacht erregt, Wölfel solle für die Polizei Material zu Tage trat, übergehen wir. beschaffen für die Begründung des in Aussicht stehenden Belagerungs
als verlappten Polizeispion.
Husland.
Die Schneider in Abo ( Finnland ) sind in den Streit getreten, um von den Meistern die Anerkennung ihrer Organisation zu er zwingen. Einige kleinere Arbeitgeber haben die Forderung anerkannt.
Letzte Wahlnachrichten.
zustandes, von dessen unmittelbar bevorstehender Verkündigung mir Stadtverordnetenwahlen in Bernburg . Bei der Stadtverordnetenam Vormittag desselben Tages eine vertrauliche Mitteilung zu- wahl wurden alle fünf aufgestellten Genossen gewählt. Hagen ( 4. Arnsberg ). Bisher gezählt Frs. Vp. 411, Natl. 198, gegangen war. Ich bezeichnete deshalb in meinem Artikel Wölfel Gemeindewahlen. In Wernigerode wurden drei Partei- Soc. 12. Die Wahl Richters ist gesichert. genossen gewählt, wodurch zwei neue Mandate erobert wurden. Gegen diese Anschuldigung erhob der noch in Berlin lebende Ebenso wurden in Eisenberg drei Parteigenossen gewählt. Bisher Frankfurt a. M. 559 Frs. Bp., 280 Natl., 180 Goc. Herr Georg Wölfel entschieden Einspruch und rief die Intervention In Altstedt wurden von sechs aufgestellten Parteikandidaten Frf. Bp. des Schiedsmannes an. Vor diesem einigten wir uns dahin, daß in zwei gewählt. Breslau ( 4. Breslau ). Konf. 710, Qib. 600, Soc. 225. 16 Beeiner Zusammenkunft, zu der die aus jener Zeit noch vorhandenen Die Gründung eines Central- Wahlvereins für den ganzen zirke stehen noch aus. Stichtvahl zwischen Liberalen und KonserPersonen, von denen man erwarten durfte, daß sie Kenntnis von Kreis beschlossen die Parteigenossen des Reichstags- Wahlkreises bativen, bei welcher die socialdemokratischen Wahlmänner den Ausjenen Borgängen hatten, geladen werden sollten, eine Klarstellung Frankfurt - Lebus . Die neue Organisation tritt am 1. Januar 1904 fchlag geben. Bisher Freifinnige Volkspartei und Freifinnige Verherbeizuführen versucht werde. Diese Zusammenkunft fand legten in Straft. Der ordentliche Vereinsbeitrag wurde auf 30 Pf. einigung. Sonnabend statt. Es wurde in derselben festgestellt, daß Herr Georg monatlich festgesetzt. Altona . Es wurden Wahlmänner gewählt: 67 Freifinnige, Wölfel damals nicht als Vertrauensmann der Berliner Genossen, 295 Nationalliberale, 210 Socialdemokraten. sondern im Auftrage des Vergolders Paul Goldberg , der zu jener wo es tein Wiederkommen giebt. Am 9. d. Mts. starb in Frank J. Spier. Wieder ist einer von den Alten dahingegangen, von Solingen . Von 1150 Wahlmännern entfielen auf Ehnern, Zeit Genosse war, dessen gegenwärtiger Aufenthalt aber nicht ermittelt werden konnte, das erwähnte Anfinnen an mich stellte. Eine furt a. M. im 65. Lebensjahre J. Spier. Spier verließ mit Brace, Friedberg , Eickhoff 740. Socialdemokraten 197. Rest ändert nichts Geib, York und andren im Frühjahr 1869 den Allgemeinen Deutschen mehr. weitere Klarstellung konnte nicht erzielt werden. Wetlar. Von 196 Wahlmännern 94 für Stockmann( Kons.), Arbeiterverein und gründete mit den Genannten und Liebknecht und Binneberg. Bon 369 Wahlmännern gewählt für Moltke ( frt.) auf dem Kongreß zu Eisenach . 231, Schwarz( Volksp.) 67, Elm( Soc.) 71.
Da ich nun von dem Grundsatz ausgehe, daß wenn ein Beweis Bebel im August jenes Jahres die Socialdemokratische Arbeiterpartei 86 für Roth( Natl.), 3 Antisemiten, 2 Socialdemokraten gewählt. für eine nicht aufrecht erhalten werden darf, so halte ich mich für verpflichtet, die gegen Herrn Georg Wölfel erhobene Anschuldigung hiermit aus drücklich zurückzunehmen. Auch ersuche ich die Parteigenossen, die selbe als nicht geschehen zu betrachten und teinerlei Vorwürfe mehr gegen Herrn Georg Wörfel zu erheben.
Mecklenburgische Justiz.
A. Bebel.
Wir berichteten schon kurz, daß Genosse Holst in Wismar vom dortigen Schöffengericht wegen Schußmannsbeleidigung zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden ist und daß das Gericht die Erhebung des angebotenen Wahrheitsbeweises abgelehnt hat. Die Einzelvorgänge in diesem Prozeßwirrwar und zuletzt in der Schöffengerichtsverhandlung, mit der die Angelegenheit noch nicht erledigt sein wird, sind für deutsche Rechtszustände charakteristisch genug, um sie nochmals im Zusammenhange darzustellen.
gesichert.
Dortmund . Wiederwahl Schmieding, Schulz, Westermann ( natl.) Hagen - Schwelm . Wiedertvahl Richters( Vp.), Reinharts, Schmidts Hauau. Von 287 für Junghenn( natl.) 151 gewählt Klemann ( fons.) 59, Stein( Soc.) 44. Hersfeld Rothenburg . Von 235 Wahlmännern fitr Stoc hausen( t.) 95, Werner( Reformp.) 112, die übrigen unbestimmt.
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Im September 1870 wurde Spier auf Befehl des in Norddeutschland unter dem Kriegszustand kommandierenden Generals Braunschweiger Ausschusses in Stetten Bogel von Falckenstein, mit den übrigen Mitgliedern des Braunschweiger Ausschusses in Ketten nach Lözen geschleppt und wurde ihnen später bor dem Braunschweiger Ober-( Bp.) gesichert. Landesgericht der Prozeß wegen Vorbereitung zum Hochverrat gemacht; sie wurden aber freigesprochen. Spier, der Lehrer an einer höheren Schule in Wolfenbüttel gewesen war, verlor infolge dieser Vorgänge seine Stellung., Er gründete dann in der Nähe von Würzburg eine höhere Privatlehranstalt, die er dann nach einigen Jahren aufgab und nach Frankfurt a. M. übersiedelte, das er seitdem nicht verließ. Aus dem politischen Leben hatte er sich zurückgezogen, wozu ihn seine Privatverhältnisse zwvangen. Doch zählte er sich nach wie vor zur Partei, deren Entwicklung er mit lebhaftem Interesse verfolgte.
Wahlergebnisse. Das Wolffsche Telegraphenbureau giebt auf Grund der Nachrichten bis 12 Uhr nachts folgendes Ergebnis aus 102 Wahlkreisen mit 175 Mandaten. Danach seien als gewählt zu erachten: 36 Konservative, 19 Freikonservative, 40 Angehörige des Centrums, 43 Nationalliberale, 20 Angehörige der Freifinnigen Volkspartei, 4 der Freisinnigen Vereinigung und 4 Wilde. Kein endgültiges Resultat brachten die Wahlen in Neuwied und Marburg , wo die bündlerischen Wahlmänner den Ausschlag geben, ebenso in Hersfeld und Weylar, wo die Entscheidung Diese Angaben des offiziösen Depeschenbureaus sind jedoch keines
Bei Gelegenheit eines Festes des Holzarbeiter- Verbandes in Wismar sollen zwei Teilnehmer des Festes durch Rufe auf der Straße vor der Thür des Festlokals den Polizisten Schütt beleidigt haben. Als Zeugen sagten die beleidigten Polizisten in diesem Prozeß unter Eid aus, daß solche Rufe auch der Tischler Wollenberg aus- Der Streit der Metallarbeiter ist aufgehoben. In einer gestern bei 24 bezw. 9 Wahlmännern unbestimmter Parteifarbe liegt. gestoßen habe und daß der Stadtverordnete Holst, der dem abgehaltenen Versammlung der Streifenden wurde in geheimer wegs als sicher anzuschen, da in einer Anzahl von Kreisen aus der tumultuarischen Vorgange beigewohnt, diese Rufe gehört habe. Holst Abstimmung über die Fortführung beziehungsweise Auf- Wahlmännerwahl ein einwandfreier Schluß auf die Abgeordneten beeidet als Zeuge, er habe solche Rufe von Wollenberg nicht gehört, hebung des Ausstandes entschieden. Es beteiligten sich gegen wahl nicht gezogen werden kann. während er zugiebt, von den mit Wollenberg zugleich angeklagten 2000 Gürtler und Drücker an der Abstimmung, wovon etwa
andern allerdings den ftrittigen Ruf gehört zu haben. Auf Grund die Hälfte für die Fortführung stimmte. Da für Fortführung jedoch Letzte Nachrichten und Depefchen. dieses Vorganges wird Holst, ein angesehener Mann, unter der Fiktion, die 3/ 4- Majorität erforderlich war, so bedeutete dies Resultat die er habe seinen Barteigenossen Wollenberg vor einer Strafe retten Aufhebung des Streifs. Ueber die Art der Wiederwollen, des Meineids bezichtigt und zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Dabei muß man sich vergegenwärtigen, daß er nicht etwa aufnahme der Arbeit sollen noch Beschlüsse gefaßt werden. behauptet hat, Wollenberg habe nicht gerufen, sondern daß er nur gesagt hat, er habe von Wollenberg keinen Ruf gehört. Eine solche Behauptung fann eigentlich, da sich der Vorgang in einem großen Tumult abgespielt hat, gar nicht widerlegt werden. Dazu kommt, daß Wollenberg, wie jetzt Holfts Verteidiger unter Beweis stellt, gar nicht Socialdemokrat ist und die Fiftion, Holst habe einen Parteigenossen heraushauen wollen, ganz haltlos war. Alle Versuche Holsts, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen, wurden abgewiesen. Endlich entschloß er sich nach der Rücktehr aus dem Zuchthause, die Feststellung der ihm zum Nachweise seiner Unschuld bekannt gewordenen neuen Thatsachen dadurch herbeizuführen, daß er die beiden beteiligten Polizisten öffentlich des Meineids bezichtige und in dem daraus jetzt entstandenen Beleidigungsberfahren erbietet er sich, durch Zeugen zu beweisen, daß die Bes amten in der That etwas unwahres beeidet, er somit jetzt nur eine wahre Behauptung aufgestellt hat und diese Beweisführung wird ihm verwehrt.
So kehren die Streifenden zur Arbeit zurück, ohne trot acht wöchentlichen heldenmütigen Kampfes einen Sieg errungen zu haben. Die Gegner find aber durch den Kampf auch dermaßen mürbe geworden, fönne. Hollo bat um Auskunft, ob die Vorlage be= daß sie sichs ein nächstes Mal sehr wohl überlegen werden, ob sie den Kampf von neuem aufnehmen oder ob sie sich nicht lieber mit ihren Arbeitern einigen sollen. Insofern ist auch dieser Kampf nicht ganz erfolglos gewesen.
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Budapest , 12. November. Abgeordnetenhaus.( Fortsetzung.) In der geschlossenen Sizung wurde hauptsächlich die Frage besprochen, ob während der Debatte über einen Antrag von Rednern auch das Wort zur Geschäftsordnung ergriffen werden treffend das erhöhte oder eine betreffend das normale Rekrutenkontingent auf die Tagesordnung gefeßt werde; denn jene sei ja nicht endgültig, sondern nur einstweilen zurückgezogen. Im Laufe der Debatte bezeichnete ein Redner den Ministerpräsidenten als Tarifvereinbarungen für das Schlossergewerbe. Am Mittwoch Höfling ; Graf Tisza erwiderte darauf, er verhalte sich zum tagte bei Buggenhagen eine start besuchte allgemeine Schloffer- Begriff eines Höflings wie ein Schäferhund zum Schoßzhund. Es versammlung, woselbst die Lohntommission endgültig Bericht über die wird angenommen, daß die Sizung, die um 6 Uhr abends auf Verhandlungen mit den Meistern erstattete. Wie erinnerlich sein zehn Minuten unterbrochen war, bis tief in die Nacht fortdauert. dürfte, hatte eine frühere Schlosserversammlung ihre Kommission beauftragt, nochmals mit den Meistern in Verhandlung zu treten wegen Abänderung resp. präciserer Fassung einiger Punkte des damals ausgearbeiteten Vertragsentwurfs. Diese Verhandlungen haben nunmehr stattgefunden, mit dem Resultat, daß sich die Meister zu einigen geringfügigen Aenderungen bereit Nachdem Lubatsch und Wiesenthal der Versammlung die Annahme der jegigen Vereinbarungen empfohlen hatten, wurden diese in allen Bunften acceptiert. Sie lauten:
erklärten.
2. Der Mindestlohn für ausgelernte Schloffer beträgt im ersten Jahre 35 Pf. pro Stunde event. nach Leistung mehr; im zweiten Jahre 40 Pf. pro Stunde, ebenfalls je nach Leistung mehr. Die übrigen je nach Vereinbarung.
Der Militarismus in Frankreich . Paris , 12. November. ( W. T. B.) Die Deputiertenkammer beendigte heute die allgemeine Erörterung über das Kriegsbudget und genehmigte eine Anzahl Stapitel desselben. Im Laufe Der Sachverhalt wird recht deutlich durch die Ausführungen, die der Beratung erhoben Redner vom Centrum und der Nechten daß Politiker sich für die Zurückstellung Holsts Verteidiger, Rechtsanwalt Löwenstein, vor dem jezigen Gericht Einspruch dagegen, zur Begründung der Notwendigkeit der Beweiserhebung machte. Er von Reservisten verwendeten. Später fam es zwischen dem Nationalisten und Berthoulat dem radikalen Socialisten sagte nach dem Bericht der Mecklenburgischen Volkszeitung": „ Es ist dem Angeklagten zur Last gelegt, daß er die Schußleute Zwischen der Meister- Kommission der Berliner Schloffer- Innung Berteaug zu Streitigkeiten und im Zusammenhange damit zu Kremer und Schütt beschuldigte, einen falschen Eid geleistet zu haben. sowie des Verbandes Berliner Schlossereien und verwandter Ge- einem lärmenden Auftritt, der den Präsidenten zur Unterbrechung Dieser Vorwurf enthält unzweifelhaft die Behauptung einer That- werbe einerseits und einerseits und der Gesellen Kommission der Berliner der Sigung nötigte. Nach Wiederaufnahme der Sizung wurde ein sache, welche geeignet ist, Stremer und Schütt in der öffentlichen Schloffergesellen andrerseits find folgende Vereinbarungen getroffen: Antrag auf Aufhebung der 28tägigen und der 13tägigen Uebungen Meinung herabzuwürdigen. Eine solche Behauptung an und für sich 1. Die Arbeitszeit beträgt in allen den obengenannten Betrieben mit 290 gegen 235 Stimmen abgelehnt. Sodann wurde mit 325 ist nicht strafbar; sie wird erst strafbar, wenn sie nicht bewiesen 9 Stunden pro Tag. gegen 248 Stimmen ein Antrag berworfen, der die Aufhebung werden kann. Infolgedessen muß einem jeden wegen eines solchen er Kriegsgerichte in Friedenszeiten verlangte. Deliftes Angeklagten die Möglichkeit gegeben werden, den Beweis für das von ihm Behauptete zu erbringen. Ich will aber beweisen, daß Schütt und Kremer etwas objektiv Unwahres beschworen haben. Schütt hat behauptet, die ersten, ihn verhöhnenden Rufe an jenem Abend des 8. Auguſt 1899 feien von Wollenberg ausgestoßen, Holst habe sie gehört. Holst erklärt, sie nicht gehört zu haben. Ich will unter Beweis stellen, daß Wollenberg in der That die Rufe nicht ausgestoßen hat, daß die ganze Situation eine solche war, daß Schütt den Wollenberg nicht sehen fonnte. Schütt will nicht nur das Gesicht des Wollenberg gesehen, sondern auch dessen Bei den nächsten Wahlen sollen die Gesellen dafür Sorge tragen, New York , 12. November. Die Mitglieder der verschiedenen Stimme gehört haben. Er motiviert seine Kenntnis des Stimm- daß ihnen genehme Personen in den Gesellenausschuß gewählt werden. Stahlvereinigungen hielten gestern eine Besprechung ab und flanges des Wollenbergschen Organs damit, daß er Wollenberg, der Die Wahltermine sollen eine Woche vorher in allen Werkstätten beschlossen die Preisherabsetzung für Stahlfnüppel und Barren zu bestätigen. In der Kundmachung, die fie erließen, hervorragendes Mitglied der socialdemokratischen Partei fei, oft als bekannt gegeben werden." 5. Bei Streitigkeiten zwischen Meister und Gefellen soll das in heißt es, daß zmar der Umfang des Geschäfts in den Hauptsprecher in den Versammlungen jener Partei gehört habe. Diese Aussage ist objektiv unrichtig; Wollenberg hat niemals Bildung begriffene Ginigungsamt des Innungs- Ausschusses amtieren, legten Monaten eine Einschränkung erfahren habe, gegenwärtig aber in socialdemokratischen Versammlungen gezu welchem jedoch die Genehmigung der Regierung noch aussteht. wesentliche Verschiffungen zum Abschluß gekommen seien. Allgemein redet, hat sich an den Versammlungen nicht beis Eintritt derselben soll das Schiedsgericht der Schlosser- Innung sei man der Ansicht, daß gute Aussichten für eine Besserung beteiligt, weil er fein Socialdemokrat war. Be- die endgültige Entscheidung treffen. ständen.
3. Die Betriebsinhaber werden dafür Sorge tragen, daß der Accordüberschuß unter den Helfern seitens der Kolonnenführer im Verhältnis ihrer Lohnfäße und Leistungen verteilt wird und wird derselbe vom Betriebsinhaber an jeden einzelnen ausgezahlt.
4. Betreffs des Arbeitsnachweises wird folgender Vorschlag angenommen:
Französischer Senat.
Paris , 12. November. ( W. T. B.)( Schluß.) Nach Wiederaufnahme der Sigung wird Artikel 1 der Regierungsvorlage auf Aufhebung des Gesezes Falloux mit 225 gegen 31 Stimmen an genommen und darauf die Sigung aufgehoben.
Der Stahltrust.