ftandteil der europäischen Kultur, wogegen Armeen nicht marschieren| geben und sein Gutachten darüber abzugeben, ob die Handschrift auf j fönnen. Die dauernde Obstruktion in Ungarn ist ein ebenso revolu- den Zetteln mit der Handschrift der Andruszewska Aehnlichkeit hat. tionäres Mittel wie die früheren Aufstände. Der Gerichtshof lehnt diesen Antrag als unmotiviert ab. Der zweite Sachverständige für
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haben?
Handschriftenvergleichung
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Sociales.
Die deutsche Socialreform marschiert.
Für die Socialdemokratie handelt es sich danach nur noch um Auf Wunsch der Fischräuchereien hatte der preußische folgende Frage: Ist der staatsrechtliche Dualismus als Last auf uns Handelsminister von den Regierungen Berichte eingefordert, mit zu nehmen, um die Erhaltung des wirtschaftlichen Dualismus zu Dr. med. Georg Meyer kommt zu dem Schluß, daß nach seiner Ueber- deren Hilfe Ausnahmen von den Vorschriften über die Arbeitszeit sichern? Sollen wir die Kosten für das ungarische Heer bezahlen, zeugung Meldezettel und Brief von derselben Person herrühren. Mit der Arbeiterinnen für diese Betriebe erreicht werden sollten. Jetzt in Ungarn auch ferner ein zollfreies Wirtschaftsgebiet zu mathematischer Gewißheit könne man darüber nichts angeben, denn macht der Handelsminister bekannt, daß der Reichskanzler von den Redner beantwortet diese Frage in längeren Ausführungen im solches sachverständige Gutachten beruhe auf Erfahrung und jede Berichten Kenntnis genommen, aber keinen Anlaß gefunden habe, Sinne seiner Nesolution. auf die Wünsche der Fischräuchereien einzugehen. Selbst die Gefahr eines wirtschaftlichen Erfahrung sei Stückwerk. Hierauf wird Professor Dr. Brüdner, Professor der slavischen Durch Bekanntmachung des Bundesrats vom 8. Dezember 1893 Krieges mit Ungarn kann uns nicht hindern, die Lösung zu fordern. Die östreichische Industrie hat in Ungarn einen geschäßten Markt Sprachen an der Universität Berlin über die Frage vernommen, ob ist den Spinnereien nachgelassen, an Sonnabenden und den Vorvon großer Bedeutung. Im freien Wettbewerb wäre sie der euro - Er bejaht dies. Bekanntlich trug die alte Andruszewska den Ge- ordnung vorgeschriebenen Nachmittagspausen wegfallen zu laſſen. dem Namen„ v. Thomaszewski" das Wappen" Boncza" zugehört. abenden von Festtagen die für jugendliche Arbeiter durch die Gewerbepäischen Konkurrenz vielleicht nicht in allen Punkten gewachsen. Aber burtsnamen„ v. Thomaszewski" und die Anklage behauptete, daß der Diese Bekanntmachung ist gültig bis zum 31. Dezember dieses Jahres. es wäre ja merkwürdig, wenn sie unfähig sein sollte, einen Markt zu behaupten, den sie 30 Jahre lang gehabt hat. Die ungarische Bour- angeklagte Graf Kwilecti es gewesen sei, der die alte Andruszewska Wie jetzt der preußische Handelsminister mitteilt, wird die Bekanntgeoisie mit ihrem starken jüdischen Einschlag ist eine fast reine darauf hingewiesen habe, daß sie das Wappen" Boncza" führe und machung nicht wieder erneuert werden. Händlerbourgeoisie. Die östreichische Industrie herrscht beinahe un- ständige setzt auseinander, daß dies ziemlich unwahrscheinlich sei. sich doch in Krakau Bonczkowska nennen jolle. Der SachverVom Gesinde- Unrecht. umschränkt in Ungarn . Europa kennt den ungarischen Markt gar nicht. Wir beherrschen Ungarn kommerziell vollständig, industriell fast ausschließlich. Darin liegt übrigens der Grund für den Stillstand der östreichischen Industrie.( Sehr richtig.) Durch den Zollschutz in Ungarn find wir zu einem viel langsameren Tempo der wirtschaftlichen Entwicklung gelangt. Wenn unsere Industriellen soviel Flausen von ihrem Export nach China machen, so werden sie doch wohl noch Preßburg und Stuhlweißenburg beseßen können. ( Heiterkeit.) Die Dinge brauchen sich ja auch nicht in vollständige Unvernunft umzusetzen. Wäre das Verhältnis zwischen Destreich und Ungarn das zweier freier Staaten, etwa zweier föderativer Republiken, dann würde ihr wirtschaftliches Verhältnis sich ordnen nach dem Grundsatz wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit. Kein Zweifel, der erste Akt, mit dem Ungarn seine Souveränetät beweisen würde, wäre die Errichtung von Zollschranken gegen uns. Aber da diese Aufrichtung den Bedürfnissen beider Staaten widerstreitet, würde es sich nur um ein kurzes Uebergangsstadium handeln. Dazu kommt, daß die ungarische Industrie sich allmählich entwickelt und es ein wirtschaftliches Gesetz ist, daß zwei Industrieländer noch mehr auf einander angewiefen sind, als Länder, deren Produktion sich ergänzt. Redner schließt: Eine durch die Natur aufgelöste Gemeinschaft staatsrechtlich zu verknüpfen ist unmöglich. Eine solche Aufgabe fann auch die Demokratie nicht lösen. Nirgends ist das Vertrauen zu einer cäsaristischen Politik mit demokratischem Aufpuz weniger empfehlenswert als in Destreich.( Lebhafte Zustimmung.) Eine cäsaristische Politik, die den Interessen der Großmacht dienen und dabei die Interessen des Proletariats erfüllen soll, zeigt hinter der demokratischen Maske nur das alte schwarzgelbe Gespenst. Nur die wirklichen Kräfte der Nation können, befreit von jedem Drucke nach außen, eine Entwicklung schaffen. Die Ungarn mögen sich einrichten, wir wollen unser Feld frei haben. Der Dualismus hemmt die Entwicklung. Frei und selbständig follen sich die Völker zusammen finden zu einer besseren Aenderung der Dinge.( Lebhafter Beifall und Händellatschen.)
In der Debatte vertritt Dr. Start- Karlsbad die Anschauung, daß der Ausgleich zwar erneut, aber die wirtschaftliche Einheit durch einen Handelsvertrag ersetzt werden könnte.
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Professor Dr. Brückner macht u. a. darauf aufmerksam, daß der Nach§ 168 der Gesinde- Ordnung vom 8. November 1810 fann auf dem Meldezettel enthaltene Name Emila Bunczkowska" nach die Herrschaft", wenn sie ein vorzeitig ohne gesetzlichen Grund aus zwei Richtungen hin anfechtbar erscheine. Der Vorname" Emila" dem Dienst getretenes Gesinde sich nicht wieder zwangsweise sei fehlerhaft. Das würde etwa so sein, als wenn im Deutschen eine zuführen lassen will, ein andres an seine Stelle mieten und„ der Frau, die„ Emilie" heißt, sich als„ Emile" eintragen würde. Ebenso ausgetretene Dienstbote ist nicht allein schuldig, die dadurch verEinen solchen Namen gebe ursachten Mehrkosten zu erstatten, sondern verfällt überdies in eine fehlerhaft sei der Name Bunczkowska. es überhaupt nicht. Man habe nun gesagt, daß hier wohl nur ein Strafe, die nach Maßgabe des Grades der Verschuldung au orthographischer Fehler unterlaufen sei und der Name in Wahrheit 2 bis 10 Thaler oder bei Unvermögen auf verhältnismäßiges Das Dienstmädchen Koner: Bonczkowska" heißen solle. Dies sei aber ebenso ein Märchen, wie Gefängnis( aft) festzusetzen ist". die behauptete Beteiligung des angeklagten Grafen an dieser Namens- aus Magdeburg wegen Vergehens gegen diese Staatsantvalt ftimmung angeklagt worden, weil sie ihren Dienst ohne gebung auf Grund des Wappens„ Boncza". Dr. Müller bittet den Sachverständigen, derartige Ausführungen zu Innehaltung der ausbedungenen sechswöchentlichen Kündigungsfrist unterlassen und sich darauf zu beschränken, ob zu dem Namen von verlassen hatte. Das Landgericht als Berufungsinstanz stellte Thomaszewski das Wappen" Boncza" gehört. Der Sachverständige ie doch das Verfahren mit folgender Begründung bejaht dies zwar, bestreitet aber, daß ein Mann, wie der angeklagte ein: 3weifellos liege eine gefindepolizeiliche Uebertretung vor, Graf auf Grund des Wappens Boncza die Anweisung geben könnte, aber sie wäre strafrechtlich nicht aus§ 168 der Gesindesich" Bonczkowska" zu nennen. Das wäre ebenso, als ob jemand, Ordnung, sondern nur aus§ 1 des Gesetzes vom 24. April 1854 zu ahnden. Es könne dahingestellt bleiben, ob dieses Gefeß, be der ein Roß im Wappen führt, sich„ Roser" nennen würde. Staatsanwalt Dr. Müller: Ihm genüge es, daß die 3u gehörig treffend die Verlegung dn der Dienstpflichten des feit des Wappens Boncza zu dem Namen v. Thomaszewsti zugegeben Gesindes und der ländlichen Arbeiter" den§ 168 der wird. llebrigens habe ja der Polizeirat Swoltice bekundet, daß Gesinde- Ordnung direkt aufgehoben habe; auf jeden Fall sei aber§ 168 er auch auf dem Meldezettel„ Bonczkowska" und nicht Bunczkowska" durch den§ 1 des Gesetzes von 1854 in strafrechtlicher Be Icfe. Rat Brandt auch darüber zu hören, daß thatsächlich ein„ u" und nicht Strafvorschriften für Dienstvergehen auf einen weiteren Kreis von Rechtsanwalt Chodziesner: Dann bitte ich doch, den Reg.- ziehung modifiziert worden. Das Gesetz von 1854 habe die Staatsanwalt Dr. Müller: Das wird Personen ausdehnen wollen, deshalb bedrohe§ 1 des Gesetzes nicht ein" o" im Namen steht. bloß die Verlegungen der Dienstpflichten des gewöhnlichen Gefindes nicht bestritten; ich lese auch Bunczkowska". mit Strafen, sondern auch von Schifferknechten, landwirtschaftlichen Arbeitern 2c. Und er treffe nicht bloß das direkte Verlassen des Dienstes, sondern auch schon hartnäckigen Ungehorsam" und„ Widerspenstigkeit". Ferner habe das Gesetz den damals neuen Grundsatz aufgenommen und auch auf das Gesinde ausdehnen wollen, daß bei gewissen Vergehen eine Strafverfolgung nur auf Antrag eintreten solle. Bei gesindepolizeilichen Uebertretungen komme strafrechtlich noch§ 1 des Gesetzes vom 24. April 1854 zur Anwendung und die entsprechenden Straf bestimmungen der Gesinde- Ordnungen fämen daneben nicht mehr strafrechtlich in Betracht, also auch nicht§ 168 der Gesindeaber die Strafverfolgung von einem Strafantrag der Herrs Ordnung vom 8. November 1810. Das Gesez von 1854 mache nun schaft abhängig, der innerhalb 14 Tagen seit der Uebertretung gestellt werden müsse.
Der Zeuge Agent Mag Andruszewski, der Sohn der verstorbenen Frau Andruszewska, bekundet auf Befragen der Verteidiger, daß er gehört habe, seine Schwester Hedwig habe gelegentlich eines Aufenthalts in Posen, wo sie 1900 M. geerbt habe, viele Geschenke, besonders an Soldaten gemacht. Daß sie sich auch einen Revolver angeschafft habe, weiß der Zeuge nicht. Das ganze Geld sei in 6 Monaten alle gewesen. Itur Rechtsanwalt Chodziesner richtet an den Grafen Hector noch einmal die Frage, wie viel er wohl im ganzen für diese Sache geopfert habe. Als der Zeuge erklärt, ,, etwa 7 bis 8000 Mark",
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Winarsty glaubt, die Trennung von Ungarn werde nur die separatistischen Tendenzen in Cislatanien begünstigen und namentlich die Bestrebungen zur Trennung von Galizien fördern. Die Beseitigung des Dualismus ist der Beginn der Auflösung Destreichs, nicht der Anfang eines einheitlichen Staates. Die Auflösung Destreichs, könnte einer andren Person gegenüber geäußert haben:„ Die Geschichte gestellt werden müsse.( Die Gesinde- Ordnung schreibe einen Straf man glauben, werde den russischen Absolutismus stärken, aber ich glaube, die aus den Trümmern des alten Destreich entstehenden nationalen Staaten werden ein besserer Schutzwall gegen die Barbarei des Zarismus sein.
Dr. Ellenbogen fürchtet von der Aufhebung des Dualismus eine schwere wirtschaftliche Schädigung, ja eine Katastrophe, die mit der Aufrichtung von Zollschranken vollendet wird. Im Interesse, der mit der wirtschaftlichen Entwicklung zusammenhängenden Entwicklung des Proletariats müßte der Dualismus anfrecht erhalten werden. Indessen sind die Verhältnisse so weit gediehen, daß wir die unvermeidlich gewordene Liquidation möglichst rasch durchführen müssen. Der Schlußpassus der Resolution über die künftige Zolleinheit möge wegbleiben, da wir principielle Freihändler sind.
Reumann teilt eine Verfügung der niederöstreichischen Statthalterei mit, der die vom Wiener christlichsocialen Magistrat vollzogene Schließung der Krankenkasse der Schuhmacher aufhebt.( Stürmischer Beifall).
Damit schließen die heutigen Verhandlungen.
Der Kampf ums Majorat.
13. Verhandlungstag.
Nachdem Landgerichtsdirektor Leuschner die Sizung um 9 Uhr eröffnet, nimmt der Erste Staatsanwalt Steinbrecht das Wort zu folgender Bemerkung: Gestern hat die Kommission zur Prüfung der Aehnlichkeitsfrage ihre Untersuchung vorgenommen. licherweise haben bereits mehrere Blätter, obgleich die Untersuchung unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfand, über das angebliche Resultat berichtet, aber in einer Weise, daß nur dasjenige mitgeteilt wurde, was zu Gunsten der Gräfin
spricht, während alles übrige, was zu ihrem Nachteile ausgelegt werden kann, fortgelassen ist. Ich wiederhole, es ist diese einseitige Wiedergabe bedauerlich, denn die Herren Geschworenen fönnten fich dadurch beeinflussen laffen. Selbstverständlich wird das Ergebnis der Untersuchung den Herren Geschworenen unterbreitet werden und sie werden aus eigner Anschauung ein Urteil zu fällen haben, ich bitte aber die Herren Geschworenen , sich nicht vorher durch derartige Zeitungsnachrichten beeinflussen zu lassen."
Der Präsident ermahnt die Geschtvorenen ebenfalls, sich durch nichts, was von außen an sie herantritt, beeinflussen zu lassen, sondern fich nur ein Urteil auf Grund des in der Verhandlung Gesehenen und Gehörten zu bilden.
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fragt der Verteidiger, ob Caspari Roth Roffi nicht alle in 3000 m. erhalten habe. Graf Hector erwidert, das fei nur für den Civilprozeß gewesen. Vert.: Sie sollen selbst kostet mich schon gegen 50 000 art."-3crge: Ich wüßte nicht, wie ich dergleichen hätte sagen können. Es folgen dann einige Zeugen, welche sich über den Leumund des Zeugen Hechelsti äußern sollen. Darunter befindet sich auch der Privat- Baumeister Mantiewicz aus Warschau , der seiner wenig günstigen Kennzeichnung des Hechelski hinzufügt, daß dieser auf dem Korridor des Gerichtsgebäudes an ihn herangetreten sei und zu ihm gesagt habe. Wenn Sie etwas ungünstiges über mich aussagen, pa de ich auch über Sie etwas aus!" Der Zeuge Hechelski muß zugeben, diese Aeußerung gethan zu haben. Verteidiger Justizrat ronter: Dann will ich nur darauf hinweisen, daß Hechelski gegen das ausdrückliche Verbot des Präsidenten gehandelt hat. Es ist den Zeugen dringend ans Herz gelegt worden, nicht miteinander zu sprechen.
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Nach kurzer Pause wird über die Geschäftslage verhandelt. Gerichtsarzt Dr. Stör mer erklärt auf Befragen, daß die Sach: verständigen mit ihrem Gutachten über die Aehnlichkeitsfrage noch nicht fertig seien und erst Sonnabend in der Lage wären, Bericht zu erstatten. Der Vorsitzende schlägt vor, am nächsten Sonnabend wenigstens ein paar Stunden zu verhandeln.
zichtet.
Nunmehr wird allseitig auf eine ganze Reihe von Zeugen verDer alsdann als Zeuge aufgerufene Propst Jaskulski
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§ 1 des Gesetzes von 1854 müsse hier aber mangels eines der= antrag nicht vor.) Bei der ausschließlichen Anwendbarkeit des artigen Strafantrages das Verfahren eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein und gab sich große Mühe, aus den Motiven zum Gesetz von 1854 nachzuweisen, daß dadurch§ 168 der Gefinde- Ordnung selbst in strafrechtlicher Hinsicht nicht berührt worden sei.
Revision und führte begründend aus: Es sei ja richtig, daß die Ge Das Kammergericht verwarf indessen die staatsanwaltliche Das genannte Gesez. Das Gesetz von 1854 umfasse einen weiteren finde- Ordnung sich auf einen andren Kreis von Personen beziehe, als Streis, aber es umfasse den der Gesinde- Ordnung mit. Wenn mun die Motive zum Gesetz von 1854 die strengere Strafe im§ 168 der Gesinde- Ordnung erwähnen, so nehme das Kammergericht im Gegensaß zur Staatsanwaltschaft an, daß dort ges meint sei, der§ 168 der Gesinde- Ordnung habe allerdings die strengere Höchststrafe von 30 M. im Auge, es sei aber jetzt bei Schaffung des neuen, das Gesinde mit umfassenden Strafgesetzes von 1854 die Herabseßung auf eine Höchststrafe von 15 M. geboten. mit dem Landgericht sei anzunehmen, daß nur§ 1 des Gesetzes von 1854 zur Anwendung kommen könne und hier jede strafrechtliche Verfolgung der Angeklagten mangels eines rechtzeitigen Strafantrages ausgeschlossen sei.
Witterungsübersicht vom 12. November 1903, morgens 8 Uhr.
Stationen
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767 2
771 28
Wetter
Temp. n. T.
5° 5.4° R.
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Barometer
stand mm
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Windstärke
4 Haparanda 767 N
Wetter
Temp. n. T.
5°. 4° 9.
132
2 Dunst
4wolfen!-11
1 bedeckt
3
3Nebel
12
1 bedeckt
9
768 5 wolfig Wetter Prognose für Freitag, den 13. November 1903. Ein wenig wärmer, vorherrschend wolkig mit leichten Regenfällen und mäßigen nordwestlichen Winden. Berliner Wetterbureau.
Todes- Anzeige. Allen Kollegen, Freunden und Bekannten hiermit zur Nachricht, daß unser lieber Kollege und Mitarbeiter, der Steindrucker 31726
Alfred Darsow
in Wronke erklärt, daß er über Dinge, die in das Gebiet des Beichtgeheimniffes fallen, sowie über Sachen, die er bei Gelegenheit der Ausübung der Seelsorge erfahren, die Aussage ver weigere. Bedauer Rechtsanwalt Dr. v. Rich low sti: Herr Prälat, Sie kennen wohl die Frau Gräfin schon lange? 3euge: Seit Bert.: Haben Sie die Bekannt Swinemde. 765 NW 1886 als ihr Ortspfarrer, schaft bis in die letzte Zeit hinein gepflegt, bis zur Verhaftung der Hamburg 768 N wollig Frau Gräfin , oder haben Sie die Bekanntschaft abgebrochen? Berlin Vert.: Haben Sie einmal gesprächsweise in Frankf.a.M. 771 SW 3euge: Nein! Gesellschaft geäußert, daß Sie die Frau Gräfin für unschuldig München halten? Die Staatsanwaltschaft erhebt Einspruch Wien gegen diese Frage, da sie auf ein Urteil hinauslaufe.- Vert.: Nein, ich wünsche Auskunft über die Thatsache, ob der Herr Propst nicht feine Ueberzeugung dahin ausgedrückt hat, daß die Gräfin unschuldig sei?- 3euge: Jawohl, ich habe diese Ansicht gehabt. Rechtsanwalt v. Rychlowski: Hat der Herr Zeuge nicht noch im Sommer dieses Jahres bei Gesprächen denselben Standpunkt eingenommen, daß der Knabe ihr richtiger Sohn sei? Beuge: Das ist meine Ansicht.- Bert.: hat nicht der Herr Prälat auch einen Brief an die Frau Gräfin hier ins Untersuchungsgefängnis gerichtet und sie getröstet?- 3euge: Das ist richtig, ich habe die Hoffnung ausgesprochen, daß Gott ihr Beistand und Gnade erweisen und ihre Unschuld an den Tag bringen werde. Staatsanwalt Dr. Müller: Hat der Herr Zeuge nicht einmal in einem andern Briefe sich in andrem Sinne geäußert? Der Zeuge glaubt es nicht, will aber die Möglichkeit nicht bestreiten. Rechtsanwalt v. Rychlowsti: Ist dem Herrn Propst die Hedwig Andruszewska näher bekannt? Zeuge: Nein. Rechtsanwalt Chodziesner: Hat dem Beugen nicht der Graf Hektor Kwiledi Verdachtsgründe gegen die Gräfin geäußert? Zeuge: Ja, es war bei Gelegenheit eines Diners. Bert.: Das hat Sie aber in Ihrer Ansicht, daß die Gräfin die Mutter des streitigen Knaben sei, nicht beeinflußt? wird die Staatsanwaltschaft natürlich einschreiten. Justizrat Wronker erklärt hierauf, daß er aus der Fülle des 3enge: Nein, denn mir hatte seiner Zeit eine Dame als ganz ihm zugehenden Materials noch einige Beweisanträge zu stellen habe. bestimmt die Versicherung abgegeben, daß die Frau Gräfin in diesen Umständen gewesen ist. Rechtsanwalt Dr. Eger: Der Gerichtshof beschließt die Vorladung des einen der vorgeschlagenen Kennt der Herr Zeuge die Angeklagte Ossowska? Zeuge: Ja, Zeugen. Hierauf wird Rechnungsrat Junge als Schreibsachverständiger aus der Beichte, ich habe aber wenig mit ihr gesprochen. Rechtsanwalt borowski: Kennt der Herr Zeuge die zwei letzten Er hat einen von der verstorbenen alten Andruszewska Angeklagten noska und Chwiatkowska? 3euge: Ja, beide herrührenden Brief mit dem mehrfach erwähnten Meldezettel der Bunczkowska in Kratau verglichen. Er kommt nach langem Vortrage find ehrliche und arbeitsame Frauen. Der Propst Hennig aus 3irte bestätigt auf Befragen, zu dem Schluß: daß mit einer an Ueberzeugung grenzenden hohen daß ihm die Ossowska gelegentlich einmal Mitteilung über eine Wahrscheinlichkeit die Schriften identisch sind. Der Vorsitzende überreicht dem Sachverständigen noch mehrere Briefe, die von der früher einmal von ihr ausgeführte Kindesunterschiebung gemacht Hedwig Andruszewska als von ihrer Mutter geschrieben, anerkannt und dabei gesagt habe: so etwas mache sich sehr leicht. Nachdem noch mehrere Zeugen bekundet, daß die Angeklagte werden. Ein Geschworener hält es nicht für ausreichend, daß die Hedwig diese Briefe anerkannt und erachtet es für notwendig, sowska seiner Zeit davon gesprochen, daß sie aufs Schloß gehe, daß auch andre Personen darüber befragt werden, ob die Briefe wirk- um die Gräfin zu massieren( die Ossowska bestreitet dies), wird lich von der Mutter herrühren. Die darüber befragten Personen, ein- die Verhandlung um 1 Uhr auf Freitag 9%, Uhr vertagt. schließlich der angeklagten Gräfin, haben keinen Zweifel daran.
Justizrat Wronker weist darauf hin, daß keineswegs die gesamte Presse Stellung zu Gunsten der Gräfin genommen habe, es würde auch der entgegengesetzte Standpunkt vertreten. Erster Staatsanwalt: Außerdem will ich bemerken, daß gestern in den Straßen Berlins ein Ertra- Blatt unter der Bezeichnung Lokal Anzeiger" verbreitet worden ist, worin mitgeteilt worden ist, daß Gräfin Kwilecki zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt wird. Das Ganze ist eine Reflame eines hiesigen Schuhwarengeschäfts. Gegen diesen groben Unfug
vernommen.
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Justizrat Wronker beantragt, dem Sachverständigen drei Zettel vorzulegen, die den Inhalt des Meldezettels in Krakau wieder
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am Montag, den 9. d. Mts. im Alter von 23 Jahren plößlich durch einen schrecklichen Tod aus univer Mitte geriffen worden ist. Wir berlieren in ihm einen treuen und opferwilligen Kollegen, der auch in ernsten Sachen stets brav seine Pflicht gethan hat.
am
Ehre seinem Andenken! Die Kollegen und Mitarbeiter der Firma W. Hagelberg Act.- Ges. Die Beerdigung findet Sonntag, den 15. d. Mts., nachmittags 3 Uhr von der Leichenhalle des Dreifaltigkeits- Kirchhofs in Mariendorf aus statt.
Um rege Teilnahme wird gebeten.
Danksagung.
Für die zahlreichen Beweise herzmeines lieben Mannes, unsres guten Baters jage ich meinen herzlichsten Dant.
licher Teilnahme bei der Beerdigung
Witwe Wachter nebst Angehörigen. Roh- Tabak.
Templinerstr. 3
Arbeiter- Radfahrerverein Berlin ".
Sonntagmittag 2 Uhr: Victoria Park ( Kreuzberg ) nach Wilmersdorf , Wittes Volksgarten, Berlinerstr. 40. Bußtag, den 18. d., mittags 11thr: Tempelhofer Feld( Steuer haus) nach Teltow - Seehof bei Beling. 18/2 NB. Dienstag, den 17. d. M.:
Versammlung
im Böhmischen Brauhaus, Landsberger Allee 11-13.
Einladung
zur
ordentlichen Generalversammlung der 6rts- Krankenkasse der Tabakfabrik- Arbeiter
zu Berlin am Montag, den 23. November 1903, abends 8 Uhr, im Lokale des Herrn Gastwirt Feind, Weinstr. 11. Tages- Ordnung:
1. Neuwahl für zwei laut Statut ausscheidende Borstandsmitglieder.
2. Wahl eines Ausschusses zur Prüfung der Rechnung des laufenden Jahres.
978/9.