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Wirtschaftlicher Wochenbericht.
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rheinischen und schlesischen Stahlindustrie.
Preispolitik. Sie hat in der Zeit der Hochkonjunktur mit Preiserhöhungen zurückgehalten und damals zweifellos niedrigere Preise erzielt, als der Marit ohne Kartellierung gehabt hätte".
Sonntag, 15. November 1903.
Fälschung der Quittungskarte.
Berlin , 14. November 1903. Die Frage, ob die sogenannte Zurückhaltung der Syndikats- Die Schwurgerichte haben immer wieder über Fälschungen leitung nicht weit weniger einem freien Entschluß entsprach, als von Duittungskarten abzuurteilen, und immer wieder erfolgt die Kohlencomptoir und Stahlwerks- Verband. duras die Position des Syndikats, besonders durch sein Konkurrenz Verurteilung wegen schwerer Urkundenfälschung. Ein Fall dieser Monopolisierung des Kohlen- Großhandels. Organisation des Kohlen- verhältnis zu den außerhalb des Kartellverbandes stehenden Bechen Art giebt dem Landgerichtsrat Dr. W. Rönnberg in Rostock comptoirs. Beabsichtigte Preiserhöhungen." Frankfurter Zeitung " und und zum englischen Kohlenerport bedingt war, wurde nur ganz ver- Veranlassung zu beachtenswerten Ausführungen in der neuesten Kohlensyndikat. Kartellwirtschaft. Der projektierte Stahlwerks- einzelt aufgeworfen. Das Maßhalten, zu dem der Zwang der Ver- Nummer der Zeitschrift„ Das Recht" über die in Betracht hältnisse nötigte, galt ohne Weiteres als Ausfluß weiser Einsicht. tommenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Angeklagte, ein gewerbVerband. Der Interessen- Widerstreit in der rheinischen Stahlindustrie.- Wie völlig verkehrt das war, zeigen die jeßigen Monopolisierungs- licher Arbeiter, der seine Quittungsfarte, wie er angab, die siebente, Die Ausdehnung des Stahlwerks- Verbandes. Exportverhältnisse der pläne der Syditatsleitung. Nachdem es ihr unter Hochdruck ge- verloren, hatte sich von der Versicherungsanstalt eine neue Quittungslungen ist, eine Erneuerung des Synditats auf breiterer Basis zu farte ausstellen lassen, die, da er die Nummer der alten nicht nachSchon als im Juli die ersten zuverlässigen Nachrichten über die stande zu bringen und in die Statuten Aenderungen hinein zu weisen konnte, die Nr. 1 erhielt. Um nicht mit einer ersten QuittungsStatuten- und Vertragsänderungen des rheinisch- westfälischen Kohlen- praktizieren, welche die Macht der Syndikatsleitung und ihre Stampf- tarte in Anbetracht seiner nicht mehr jungen Jahre bei syndikats durch die Preſſe liefen, wurde an dieser Stelle( Nr. 172 mittel gegen die Nichtsyndikatszechen verstärken, ist es mit dem dem Arbeitgeber einen schlechten Eindruck zu machen, verwandelte vom 26. Juli) hervorgehoben, daß zu den Monopolisierungsplänen Rücksichtnehmen vorbei. Ohne Bedenken wird neben der Monopolier die Nr. 1 in Nr. 5, in der Hoffnung, bei Borzeigung einer fünften der Syndikatsleitung auch das Projekt gehöre, eine unter der Ver- fierung der Kohlenproduktion des Ruhrreviers die Uebernahme des Karte leichter Arbeit zu finden. Von der so gefälschten Quittungswaltung des Kohlensyndikats stehende Verkaufs- und Handels- Kohlen- Großhandels, des Verfrachtungswesens und des Kohlenerports farte machte er einem Arbeitgeber gegenüber Gebrauch. vereinigung zu schaffen, die neben dem Kohlenerport nach den durch die Syndikatsverwaltung betrieben, nicht etwa zu dem Das Schwurgericht verurteilte den Angeklagten wegen schwerer Niederlanden und Frankreich auch das Kohlenfrachtwesen auf dem Zweck, durch diese Zusammenfassung bisher gesonderter Thätigkeits- öffentlicher Urkundenfälschung, indes trog vieler VorRhein und seinen schiffbaren Zuflüssen in die Hand nähme. gebiete die Unkosten und Spesen zu verringern, um dadurch in die strafen unter Annahme mildernder Umstände, in eine Seitdem find bald hier, bald dort in der rheinischen Presse Lage zu kommen, die Preise niedriger stellen zu können, sondern in Gefängnisstrafe von vier Monaten Mit Recht bezeichnet Rönnberg Mitteilungen über ein bon. der Syndikatsleitung geplantes der offen verkündeten Absicht, die Preise hinaufzutreiben. diese Strafe, selbst unter Berücksichtigung der vielen Vorbestrafungen Kohlencomptoir" aufgetaucht, die im ganzen diese Während das Kohlensyndikat die Früchte seiner„ Organisations des Angeklagten, als eine geradezu drakonische. Er kommt aber auf Auffassung bestätigten, über die Form der Organisation und arbeit" mehr und mehr reifen sieht, will es mit einem andern Grund eingehender Erwägungen zu dem Resultat, daß der Andie Ausdehnung des zur Monopolisierung bestimmten Absatzgebietes Monopolisierungsprojekt, dem deutschen Stahlwerksverband, geklagte wegen Urkundenfälschung, überhaupt nicht bestraft werden aber noch manche Zweifel bestehen ließen. Durch eine vor einigen nicht vorwärts. Ein baldiger Zusammenschluß der auf dem Gebiet durfte, daß vielmehr lediglich eine Kontravention des InvalidenTagen von der„ Köln . 8tg." gebrachte nähere Mitteilung über das der Stahlindustrie einander widerstrebenden Kräfte zu einem Kartell- versicherungs- Gesetzes vorlag. Projekt werden mun auch diese Zweifel behoben. Deutlich geht aus verband erscheint heute noch weit mehr in Frage gestellt, Gemäߧ 184 des jetzigen Invalidenversicherungs- Gesetzes kann den fyndifatsoffiziösen Angaben des Blattes hervor, wohin das als vor einigen Wochen. Die Schwierigkeiten find hier nämlich, wer in Quittungsfarten Eintragungen oder Vermerke macht, Streben der Herren Kirdorf und Konsorten geht und zugleich, daß beträchtlich größere, als in der Kohlenindustrie. Während welche unzulässig sind, oder wer in Quittungskarten den Vordruck auch in diesem Fall es sich letzten Endes um nichts andres als eine diese im Ruhrgebiet im wesentlichen unter gleichen Be- oder die zur Ausfüllung des Vordrucks eingetragenen Worte oder Hinauftreibung der Kohlenpreise handelt. Die schönen Redensarten, dingungen produziert und ihre Produkte absetzt, also auch im Zahlen fälscht oder wissentlich von einer derart ge= mit der zuerst die Absichten des Syndikats aufgeputzt worden sind, ganzen, nachdem ein Modus für die Respektierung der besonderen fälschten Karte Gebrauch macht, lediglich mit einer Gelddienten lediglich dazu, das liebe Publikum einzuseifen. Bedürfnisse der sogenannten" Büttenzechen" gefunden ist, gleiche Strafe bis zu 20 Mark belegt werden, und nur Nach der Angabe der„ Köln . Ztg." besteht die Absicht, vom Interessen hat, besteht die Stahlindustrie aus einer Reihe verschieden wenn die Fälschung in der Abficht begangen wurde, fich 1. April ab zunächst den gesamten Ruhrkohlenhandel, soweit er fich artiger Produktionsstufen, von denen manche bereits in kleineren Ver- oder einem andren einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder einem über die Rheinhäfen und die angrenzenden Reviere erstreckt, ein- bänden ſyndiziert sind. Und diese Verbände haben sehr verschiedene andren Schaden zuzufügen, tritt eine Verfolgung wegen Urkundenschließlich ganz Süddeutschlands , Elsaß - Lothringens , der Schweiz Intereffen. Der Halbzeug- Verband möchte z. B. vom Roheisen fälschung ein. Rönnberg vergleicht nun hiermit die entsprechenden und einiger Zeile Frankreichs zusammenzufassen und demnach alle Syndikat das Rohmaterial recht billig einkaufen und sein Halbzeug Bestimmungen im§ 151 des älteren Gesetzes, zieht die Vorgeschichte bisher hierfür in Betracht kommenden Kohlengroßhandlungen zu recht hoch verkaufen. Damit find aber wieder der Grob- und der des jetzigen§ 184 zu Rate, und weist nach, daß man bei Schaffung einer Einkaufs- und Verkaufsvereinigung zu verbinden. Neben dem Feinblech- Verband, das Walzdraht- Syndikat usw. nicht einverstanden. der neuen Bestimmungen darauf bedacht gewesen ist, die Fälschungen Kohlenverkehr rheinaufwärts sollen auch die bisherigen Verladungen Sie wollen die Halbzeug Preise möglichst niedrig gestellt von Quittungsfarten möglichst der Verfolgung wegen Urkundenrheinabwärts nach Holland mit einbegriffen werden, während wissen, damit einerseits die in den letzten Krisenjahren fälschung zu entziehen. die Lieferungen zu Wasser und zur Strecke nach Belgien ohnehin knapper gewordene Spannung zwischen den bon Während nämlich bisher nur die nach dem Gesetz unzulässigen hierbei nicht in Betracht kommen, weil für letteres Gebiet ihnen bezahlten Materialpreisen und den von ihnen auf Gintragungen und Bermerte der Strafvorschrift des Alters- und Inbereits seit mehreren Jahren eine besondere Alleinverkaufs- dem deutschen Inlandsmarkt für ihre Produkte erzielten Preisen nicht validitätsgesetzes unterstanden, bei andern Eintragungen aber, insstelle in Antwerpen besteht, ebenso wie auch seit Bestehen noch mehr zusammenschrumpft, und sie andrerseits durch die weit besondere bei Kenderungen des Vordrucks oder der zur Ausfüllung des Kohlensyndikats für den Bahnverkehr nach Holland eine niedrigeren Preise, zu denen der Halbzeug- Berband seine Erzeugnisse des Vordrucks Worte oder Zahlen, fofort Centralstelle in Utrecht unter der Firma„ Steenkolen- Handels- nach dem Auslande verkauft, nicht in ihren ausländischen Absatz- in ru eingetragenen Frage fam, ob Urkundenfälschung vorlag, fauu nach Vereeniging" eingerichtet ist. gebieten konkurrenzunfähig werden. § 184 des neuen Gesezes auch eine Fälschung der letzt Für die geplante Vereinigung ist die Form einer Gesellschaft Der aus diesem Preishalten jeder Gruppe entspringende gedachten Art nur als llebertretung des Invaliden- Versicherungsmit beschränkter Haftung gewählt worden; die Beteiligung wird be- Interessen- Widerstreit zwischen den verschiedenen Produktionsstufen Gesetzes bestraft werden, und es ist, wie die Begründung zu dem rechnet nach dem Tonnenumfaß im Durchschnitt der letzten drei Jahre, hat aber zudem die Folge gehabt, daß vielfach die Werke einer neuen Entwurf ergiebt, ausdrücklich beabsichtigt, durch diese demnach für die Zeit vom 1. April 1901 bis 1904. Da, wie es in höheren Stufe, z. B. die Walzwerke, soweit ihre eignen Mittel es Alenderung in den gesetzlichen Bestimmungen ungerechtfertigten oder Bankinstitute sich einen großen Teil der auf dem Wasserwege zur Verfrachtung ge- bereit fanden, die von ihnen zur Weiterverarbeitung benötigten Quittungskarte als einer öffentlichen Urkunde ergeben möchten. Es Tangenden Kohlenmengen eine eigne Regie unterhalten hat, beteiligt Roh- und Halbstoffe in eignen Betrieben herzustellen suchten, geht zu weit, wenn solche unter Umständen geringfügige und es sich selbst an der geplanten Vereinigung. Ur- und zu diesem Zweck entweder Hochöfen und Stahlwerke ankauften zuweilen in gutem Glauben borgenommene Aenderungen sprünglich lag es in der Absicht, nur die großen Händler oder neu anlegten. So sind denn in letzter Zeit vielfach große Werke in allen Fällen als Urkundenfälschung angesehen werden sollen. mit einer Beteiligung von 200 000 Tonnen zu vereinigen, jedoch entstanden, in denen, ähnlich wie in den großen amerikanischen Es findet aber weiter, während früher überall, wo es sich nicht ist schließlich, nach langen Verhandlungen, die Beteiligungsmenge auf Betrieben, das Produkt nacheinander die verschiedensten Stadien um eine nach dem Gesetz selbst für„ unzulässig" erklärte Eintragung 50 000 Tonnen herabgesezt worden. Es verlautet, daß bereits an- durchläuft, manchmal vom Eisenerz bis zum feinen stählernen Fertig handelte, ebenfalls wieder fofort eventuell eine Bestrafung wegen geregt worden ist, die ausfallenden Mengen auf die Betei- fabrikat. Alle diese kombinierten Werke haben durchaus kein Interesse einfacher Urkundenfälschung gemäߧ 267 Str.-G.-B. erfolgen mußte, jetzt ligung des Kohlensynditats zu übernehmen oder daran, daß die Roh- und Halbstoffe billig sind, denn sie brauchen eine Verfolgung und Bestrafung wegen Urkundenfälschung überhaupt mur der Vereinigung zu überlassen. Mit andren Worten, das Syndikat diese ja nicht zu kaufen; im Gegenteil, sie sehen hohe Materialpreise dann statt, wenn die Fälschung in der Abficht begangen wurde, fich oder oder vielmehr die Syndikatsleitung tritt selbst als erste Teilnehmerin am liebsten, denn je höher diese sind, je weniger sind diejenigen einem andren einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder einem in das Kohlencomptoir ein und übernimmt die Führung, Werke, die diese Stoffe nicht selbst herstellen, im stande, mit ihnen andren Schaden zuzufügen", wobei es außer Frage steht, daß dieser der sich die Großhändler völlig unterzuordnen zu konkurrieren. Daher erklärt sich auch, daß die großen kombinierten Vermögensvorteil ein rechtswidriger, d. H. ein solcher sein muß, den Betriebe, darunter vornehmlich die Firma Krupp , und au t Und der Zweck dieser Vereinigung? Das rheinische Blatt der Gründung eines Stahlwerks- Verbandes sehr wohlwollend" u beanspruchen man nicht das Recht hat. Die Entscheidung der Frage ob in dem Fall, welcher fennzeichnet ihn selbst mit den Worten:" Die zukünftigen Verkaufs- gegenüberstehen, während die reinen" Walzwerke, das heißt jene, Rönnberg zu seinen Erörterungen Veranlaffung gegeben hat, von preise werden die zur Zeit geltenden zum Teil wesentlich über die vom Halbzeugverband ihren Bedarf beziehen müffen( es dürften einer Urfundenfälschung die Rede sein kann, hängt also lediglich steigen, schon allein aus dem Grunde, weil eben die überaus etwa vierzig Walzwerte fein), größtenteils von dem Projekt nichts davon ab, ob nach dem Sinne des§ 184 des Invalidenversicherungstraurigen Verhältnisse im Kohlenhandel, sowohl in Holland als auch wissen wollen, da sie fürchten, nach dessen Verwirklichung noch mehr Gesetzes der Zwed, den der Angeklagte mit der von ihm vorin Süddeutschland , veranlaßt durch den mit jedem Tage gewachsenen in den Hintergrund gedrängt zu werden. Wettbewerb der Händler und der Zechen, die bisher außerhalb des Zu diesen aus der Verschiedenheit der Betriebsformen ent- als Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, anzugenommenen Aenderung verfolgte, nämlich der, Arbeit zu erlangen, sformen entSynditats standen, den unmittelbaren Anlaß zu einer Vereinigung springenden Gegensätzen gesellen sich noch einige andre. Der Leiter sehen ist. der sich bisher befehdenden Verkäufer geboten haben. Der Um- der Verhandlungen, Generaldirektor Kirdorf vom Aachener Rönnberg führt nun zur Beantwortung dieser Frage aus, stand, daß das Kohlensyndikat an dem Kohlen- Hütten- Attienverein„ Rote Erde", möchte einen möglichst umfassenden daß, schon wenn man ohne Rücksicht auf§ 184 des Invalidenomptoir unmittelbar beteiligt wird, bürgt indes Verband schaffen, in dem alle Stahlbranchen Platz finden: die Her- versicherungs- Gefeßes lediglich von dem§ 268 des Strafgesetzafür, daß allerdings auskömmliche Preise gesteller von Robstahl, Walzeisen, Schienen, Träger, Bau- Eisen, Blechen, buches ausgeht, es mindestens zweifelhaft erscheinen muß, ob stellt werden, aber auch in Beiten allgemeiner Kohlennot, un- Draht usw. Erst dieser Tage wieder bezeichnete die Kölnische die Erlangung eines honorierten Dienstes ein Vermögensvorteil im günstiger Transportverhältnisse oder bei sonstigen erschwerenden Beitung" in einer Notiz als Zweck des Unternehmens den An- Sinne dieser Gesegesbestimmung ist, da man ja doch, um diesen Anlässen auf eine gleichmäßig regelmäßige Bedienung gerechnet und Verkauf von Eisen- und Stahl- Erzeugnissen Vermögensvorteil zu erlangen, gleichzeitig( in der Arbeit, die man aller Art, den Erwerb von Industrie Unternehmungen aller zu erlangen trachtet) einen ebenso großen oder noch größeren VerUm dies zu erreichen, sollen die Verkaufspreise denn auch nicht Art, den Betrieb von Unternehmungen aller Art, die auf die mögenswert dafür hingiebt; er weist dann aber weiter überab Zeche oder Verladungshafen, sondern für sämtliche auf dem Lagerung, den Absatz und die Beförderung von Eisen- und Stahl- zeugend nach, daß die qu. Frage gar nicht aus§ 268 Wafferivege rheinaufwärts zu liefernden Mengen loco Waggon oder Erzeugnissen gerichtet sind, sowie die Beteiligung an solchen Unter- bes Strafgesetzbuchs, sondern ganz allein aus§ 184 des frei Schiff an den einzelnen Stationen und Umschlaghäfen gestellt nehmungen." Dagegen befürworten andre Werksverwaltungen Invalidenversicherungs Gesetzes zu entscheiden ist, da dieser werden, so daß der Transport der Kohlen ebenfalls daß der Verband nur als Einkäufer von Eisen und Rohstahl und Paragraph nicht etwa besagt, daß eine Verfolgung wegen Urkundenauf Rechnung des Kohlencomptoirs gehen würde als Verläufer von Halbzeug, Schienen und Trägern fungieren soll. fälschung eintritt, wenn die Voraussetzungen des§ 268 Strafgesetzund zwar derart, daß zunächst in erster Linie die für den Anschluß Hinzu kommt noch die Verschiedenartigkeit der Produktions- und buches gegeben sind, sondern selbständig bestimmt, daß sie eintritt, an das Kohlencomptoir in Betracht kommenden Transportfirmen Abfaßbedingungen im rheinisch- westfälischen Industriegebiet und in venn die Fälschung in der Abficht begangen wurde, sich oder einem berücksichtigt, die überschüssigen Mengen dagegen auf dem freien Schlesien . Soll das geplante Stahlsyndikat thatsächlich eine Monopol andern einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder einem andern Markte untergebracht werden sollen. stellung auf dem deutschen Inlandsmarkt erlangen, dann muß auch Schaden zuzufügen". Es kann nun aber gar keinem Zweifel unterDiese Bestrebungen find außerordentlich lehrreich. Seit Jahren die schlesische Stahlindustrie sich ihm anschließen. Dazu sind aber liegen, daß der ganze Sinn dieser Bestimmung des Invalidenbemühen sich gewisse Boltswirte" auf akademische Lehrstühlen, die bisher die schlesischen Werke wenig geneigt, vornehmlich aus zwei versicherungs- Gesetzes der ist, daß die Absicht, eine Johneinfache Thatsache, daß die Kartelle und Ringe nichts andres als Gründen: Erstens bezweifeln sie, daß der Verband in der vorhin bringende Dienststellung zu erwerben, nicht als Absicht, sich einen Unternehmerverbände zur Erhöhung des Unternehmerprofits find, da- erwähnten, vom Generaldirektor Kirdorf geplanten Ausdehnung zu Vermögensvorteil zu verschaffen, aufgefaßt werden soll. Wenn das durch zu verdunkeln, daß sie ihnen allerlei schöne socialethische stande kommt, besonders, daß er auch die Blech- und Drahtindustrie Gesetz die Fälschung der Quittungstarte nicht als Urkundens Zwecke unterschieben und sie als den Anfang einer neuen Organi- mit umfaffen dürfte. Gerade diese spielt aber in Schlesien eine be- fälschung, sondern als ein besonderes, mit geringfügiger Ordnungssation der Und-bei diesen deutende Rolle, und wenn sie von der Kartellierung ausgeschlossen wird, strafe zu ahndendes Delift ansieht, so wird man unmöglich anDebultionen mußte gewöhnlich als Beispiel für die guten Eigen- hat für viele der schlesischen Werke der Anschluß keinen Zweck mehr. nehmen können, daß dieses Delitt einen ganz andern Charakter be= schaften der Kartelle das Rheinisch- westfälische Kohlensyndikat dienen, Zweitens aber exportiert die schlesische Stahlindustrie im Vergleich kommen und zum schweren Verbrechen werden soll, wenn es von dem dieses best geleitete" aller Sartelle, dessen Borstand, wie es in zur rheinischen nur sehr wenig; den bei weitem größten Teil ihrer gewiß feineswegs verwerflichen Motiv, Arbeit zu erlangen, ge= den Lobreden hieß, in fluger Erkenntnis der modernen wirtschaft- Produktion fetzt sie auf dem östlichen deutschen Inlandsmarkt ab. tragen wird.
haben.
werden kann."
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lichen Anforderungen stets eine fluge Preispolitik befolgte und sich Nun aber muß der Stahlwerks- Verband, wenn er nicht zu be- Rönnberg weist zum lleberfluß noch nach, daß man von dieser nicht habe dazu verleiten laffen, in der Zeit der Hochkonjunktur die deutenden Produktionseinschränkungen greifen will, einen bedeutenden Auffassung offenbar auch bei Beratung der neuen GefeßzesPreise allzu hoch hinaufzuschrauben. Und als dann im März der Export betreiben, und da die Preise auf den in Betracht kommenden bestimmung ausgegangen ist, und meint wohl nicht mit Unrecht, Reichs- Anzeiger" das Protokoll über die Verhandlungen Auslandsmärkten zur Zeit ziemlich niedrig stehen und zudem auf ein daß auch die Gerichtshöfe wohl das Gefühl haben müssen, ( 26. und 27. Februar) der vom Reichsamt des Innern angestellten weiteres Sinten zu rechnen ist, so ergiebt sich, daß bei dem aus- daß die Verurteilung wegen Urkundenfälschung in dera Enquete veroffentlichte, da konnte man fast überall in Zeitungen wärtigen Geschäft ein großer Nuzen nicht zu erwarten steht, das artigen Fällen eine übergroße Härte in sich schließt, und Zeitschriften lesen, daß das Ergebnis der Untersuchung eine ent- heißt der auf dem Inlandsmarkt zu erzielende da fie regelmäßig selber den Gesetzgeber dadurch korrigieren au schiedene Rechtfertigung der Kartellpolitik des Kohlensyditats sei. Gewinn durch die Exportgeschäfte beträchtlich ver- müssen glauben, daß sie den Angeklagten wenigstens mildernde Um Selbst die Frankfurter Beitung" meinte in ihrem Leitartikel dünnt würde. Zu Gunsten des rheinisch- westfälischen Stahl- stände zubilligen, da andernfalls auf Zuchthausstrafe würde erkannt vom 31. März:" Gerade an dem Beispiel des Kohlensyndikats läßt exports fich ihre Inlandsgewinne schmälern zu zu lassen, werden müssen. Daߧ 268 St.-G.-B. überhaupt zu Unrecht anwie haben die schlesischen Werke, die, sich auch ersehen, wie nüßlich eine völlige Klarstellung der Ver- dazu aber haben fchon gewandt wird, kann nach obigem nicht ztveifelhaft sein; abzuwarten hältnisse nach allen Seiten wirken könnte; fie würde ebenso oben erwähnt wurde, selbst mur relativ wenig ausführen, bleibt freilich, ob die Gerichte fich durch Rönnbergs Ausführungen borhandene Vorurteile gegen die Kartelle be- teine Luft. eines Besseren werden belehren lassen. feitigen, wie sie andrerseits den Kartellleitungen etwaige Fehler Möglich erscheint es trotzdem, daß schließlich noch unter Ach vor Augen bringt und sie ihre Gesamtaufgabe erkennen läßt." und Krach ein Verband der wichtigsten Zweige der Stahlindustrie zu Und weiterhin heißt es: ftande kommt, denn in letter Instanz entscheidet darüber keineswegs " Das Kohlensyndikat nimmt diese ganz ausnahmsweise Stellung allein das Interesse der Werke selbst, sondern das sich mit diesem ein,( d. h. als legales Glied der wirtschaftlichen Oganisation" be- durchaus nicht deckende Interesse der hinter ihnen stehenden Hochtrachtet zu werden), weil seine Leitung sich bemühte, die wirtschaft: finanz. Aber zu einer wirklich straffen, attionsfähigen Kartelllichen Aufgaben zu erfüllen, die ihr zugefallen waren, und weil organisation, die den sicherlich alsbald innerhalb der eignen Reihen sie auch bisher in sich die Straft gefunden hat, ausbrechenden Friktionen Stand zu halten vermochte wird es bie zweifellos vorhandenen Mißstände zu beschwerlich kommen- dazu sind denn doch die Gegensätze zu groß. seitigen oder zu mildern. Das Lob, das ihr gespendet wurde,
ift sodann auch die direkte Folge ihrer verhältnismäßig milden
Tat.
ux aldЄingegangene Druckschriften.
Dr. Wilhelm Cohnstädt. Die Agrarfrage in der deutschen Socialdemokratie. Preis 3,50 M. Dr. Edgar Dacqué . Der Descendenz gedanke und seine Geschichte. Preis 2 M. Die zunehmende Unfähigkeit der Frauen, ihre Kinder zu stillen. Ein Bortrag von G. v. Bunge. Breis 80 1. Sämtlich zu beziehen durch die Verlagsbuchhandlung Ernst Reinhardt, München , Karlstr. 4.
Ed. Otto, Deutsches Frauenleben im Wandel der Jahrhunderte.( Aus Natur und Geisteswelt.) Leipzig , Drud und Verlag von B. G. Teubner. Preis geb. 1,25 M.