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Nr. 281.

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Vorwärts

Berliner Volksblaff.

20. Jahrg.

Die Infertions- Gebühr beträgt für die sechsgespaltene Kolonel zeile oder deren Raum 40 Bfg., für politische und gewerkschaftliche Bereins­und Bersammlungs- Anzeigen 20 Pig. ,, Kleine Anzeigen" jedes Wort 5 Pig. ( nur das erste Wort fett). Insecate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen­tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormitttags geöffnet.

Telegramm- Noresse: ,, Socialdemokrat Berlin".

Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Mittwoch, den 2. Dezember 1903.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

neigung und Voreingenommenheit für denselben Themar gehabt! Welch' Klassische Logik durchzieht dies Urteil von erfüllte Persönlichkeit bezeichnet werden und was er, der Amtsnachfolger Bismarcks und höchste Beamte des Deutschen

seiner poli

Einer der elementarsten Grundsätze der Rechtspflege ist: Der Richter hat nur die dem Angeklagten zur Last gelegten Handlungen zum Gegenstande der Aburteilung zu machen. Die politische Ge. sinnung des Angeklagten geht ihn nichts an. Je ferner seine der politischen Gesinnung des Angeklagten steht, desto mehr soll er sich hüten, sich als Richter über die politische Gesinnung des Angeklagten aufzuwerfen und Diesen in früheren tischen Leidenschaft Raum zu geben. Jahren vom Kammergericht aufgestellten Grundsatz beherzigt das Themarer Urteil. Es spricht von einer Verblendung und Vergiftung der öffentlichen Meinung durch socialdemokratische Parteileidenschaft. Ausdrücke wie Funken anständiger patriotischer Gesinnung", echt socialdemokratische Geschmacklosigkeit, um nicht zu sagen, Ehrlosig feit" sowie aus der reinen Quelle Hans Blumscher Dichtungen ges schöpfte Behauptungen über die Vaterlandslosigkeit der Socials demokratie legen beredtes Zeugnis für die Unparteilichkeit des Richter foll fein Amt nicht zu

Sind gerichtliche Urteile Anfang bis zu Ende. Grober Unfug fann seinem Begriff nach nur in Handlungen liegen, die das Publikum in seiner Allgemeinheit zu immer wissenschaftliche Leistungen? Reiches, hier vor versammeltem Reichstag urbi et orbi, das beunruhigen geeignet sind. Angeklagter soll Aeußerungen gethan heißt zugleich vor dem deutschen Volke und der ganzen Welt aus haben, deren Unrichtigkeit unumstößlich" feststand, es ist versucht, Am 4. November dieses Jahres wurde vom herzoglich Sachsen - spricht( wörtlich heißt urbi et orbi: der Stadt und der Welt". auf ihn thätlich einzudringen- also hat Angeklagter das Meiningenschen Schöffengericht zu Themar ( nicht Themis ) unter Mit D. Red.) und an der Hand amtlichen Aftenmaterials flipp und klar Publikum in seiner Allgemeinheit beunruhigt. Nie ist Frau Logika wirkung des Amtsrichters Ludwig, des Landwirts Roth und des nachweist, das hat Anspruch auf unumstößliche ge- zu einer Ehe mit dem groben Unfug fittiger veranlaßt. Metzgers Hörning der Angeklagte Schlosser Methsessel wegen groben schichtliche Wahrheit. Wer dieser Kundgebung gegenüber Eindringlich warnt eine halbamtliche Anweisung über die Art Unfugs zu vier Wochen Haft verurteilt. Der Angeklagte noch, wie der Angeklagte dies gethan hat, es wagt, den Fürsten der Urteilsbegründung vor dem Gebrauch allgemeiner Redes hatte in einem Lokal behauptet, Bismarck habe die Emser Bismarck als Depeschenfälscher" und Urheber des deutsch - französischen wendungen an Stelle von Gründen. Das Urteil giebt Depesche gefälscht. Das 30 Seiten lange, nach vielen Strieges von 1870 auf 71 oder des Massenmordes", wie der An- zur Erneuerung solcher Warnung keinen Anlaß: als Begründung Richtungen hin interessante Urteil schildert den Thatbestand und die geklagte diefes für uns Deutsche wichtigste und erhabenste führt es aus es bedarf keiner näheren Erörterung" nud: dem Gründe, die zu dieser auffallenden Strafe geführt haben, wie folgt: Ereignis der ganzen neueren Geschichte mit echt socialdemokratischer Angeklagten hat wahrscheinlich"§ 43 vorgeſchivebt". Solche Am 3. Mai fand eine vom Bund der Landwirte einberufene Geschmacklosigkeit, um nicht zu sagen Ehrlosigkeit, zu nennen be- Gründe kann kein Laie aussprechen. Es ist ein Verdienst des Bersammlung statt, in der ein Wanderredner des Bundes der Land- liebt, und den ehrwürdigen Kaiser Wilhelm als den Gehilfen eines Themarer Urteils zu zeigen, wie vermessen die Forderung ist, ge= wirte für den Kandidaten v. Wangenheim sprach. Da der Angeklagte folchen Depeschenfälschers und Massenmörders zu bezeichnen, der lehrte Richter" durch Laienrichter zu ersetzen. den Darlegungen des Bundesredners widersprach, wurde er des muß entweder als ein von politischer Leidenschaft Es steht geschichtlich fest, daß Bismard die Emser Depesche aus Lokals verwiesen. Er begab sich in ein Wirtshaus.. Dorthin zog verblendeter, und von politischem Aberglauben einer Friedensdepesche in eine Striegsdepesche umredigiert hat und später auch ein Teil der Versammlungsbesucher. Dort ließ nun, erfüllter, zu jeder unparteiischen Geschichts daß durch diese Fälschung die Kriegspartei in der Sigung der fran­sagt das Urteil, der Angeklagte seiner durch politische Verhegung beurteilung unfähiger Thor, oder aber als böszöfifchen Deputiertenkammer Oberhand getvann. Das Urteil des und wohl auch durch Alkoholgenuß hervorgerufenen Erregung und williger Verleumder und Ehrabschneider bezeichnet Amtsgerichts zu Themar weist Einsicht in die Quellen, die dies Parteileidenschaft wiederum die Zügel schießen und bezeichnete den werden. darthun, zurück. Sonst fönnte, unumstößliche, geschichtliche Wahrheit" verstorbenen Reichskanzler Fürsten Bismard als Depeschenfälscher, In dem Angeklagten findet sich offenbar beides, nämlich nicht festgestellt werden. Welch' tiefe Bethätigung voraussetzungs­,, Vaterlandsverräter"," Massenmörder" und den verstorbenen Kaiser aberwißige Verblendung und Thorheit und böswillige Verleumdungs- loser geschichtlicher Forschung! Wilhelm als denjenigen, der dem Fürsten Bismarck geholfen habe." sucht, mit einander in hohem Maße vereinigt. Dafür spricht unter Hierüber seien einige Gäste erregt gewesen und hätten Miene ge- anderm auch die merkwürdige Behauptung des Angeklagten, daß man macht, dem Angeklagten thätlich zu Leibe zu gehen. Der Angeklagte in der Zeit vor der amtlichen Bekanntmachung des Reichstags­wurde auch hier des Lokals verwiesen. Das Urteil fährt nun Wahltages sagen und schreiben dürfe, was man wolle"... wörtlich fort: Wir schalten hier ein: Das hat der Angeklagte keineswegs be­Der Angeklagte hat sich durch die vorbezeich- hauptet, sondern hat ausgeführt, er sei insbesondere zur Wahlzeit neten Schimpfreden des groben Unfugs im Sinne des§ 360 Biffer 11 des Strafgesetzbuchsberechtigt, seine politische Ansicht auch dann zu äußern, wenn sie schuldig gemacht, denn es bedarf keiner näheren Er politischen Gegnern nicht gefällt. Er befindet sich hierbei in Ueber­einstimmung mit Ausführungen des Reichsgerichts. örierung, daß derartige wüste und gemeine Schimpfreden gegen den Altreichskanzler Fürsten Bismard, den Mann, dem die ja jogar", fährt das Urteil fort, jeden Menschen einen von politischer und insbesondere socialdemo Gauner", Spizbubeu" und" Massenmörder" und dergleichen kratischer Parteileidenschaft Parteileidenschaft noch nicht nicht ver schimpfen dürfen und hiermit den Gebrauch der ihm zur Last Aeußerungen blendete und vergiftete, den gegen Fürsten gerecht und billig gelegten beschimpfenden alten Kaiser Wilhelm , soweit er denkende öffentliche Meinung und Geschichts Bismarck und den sie zugesteht, zu schreibung mit Recht das bedeutendste Verdienst versucht hat. zu entschuldigen der Begründung des Deutschen Reichs und seiner hervorragenden Angeklagten hat dabei wahrscheinlich§ 43 Abs. 3 und 4 der inneren und äußeren Machtstellung beimißt, und in Bezug auf den Gewerbe- Ordnung vorgeschwebt, woselbst aber nur folgendes be= chrwürdigen Kaiser Wilhelm geeignet sind, bei allen denjenigen, ſtimmt ist( folgt wörtlich die bekannte Vorschrift, daß zur Wahlzeit welche sich auch nur noch einen Funken anständiger polizeiliche Erlaubnis zur Verteilung von Druckschriften zu Wahl­patriotischer Gesinnung und nationalen Ehrzwecken nicht erforderlich ist). Auf jeden Fall ist dies zu gefühls bewahrt haben, und diese bilden glücklicherweise gleich ein recht drastisches Beispiel socialdemokratischen Gesetzes- dies Gebot der Neinlichkeit. noch den weitaus größeren Teil unsres Volkes, die tiefgehendste verständnisses und socialdemokratischer Gesetzesauslegung. Recht traulichkeit wie tiefer Bescheidenheit nennt er den Angeklagten einen Empörung hervorzurufen. eigentümlich nimmt sich auch aus dem Munde gerade eines Social-" bon politischem Aberglauben erfüllten, zu der unparteiischen Geschichts­Daß auch das Publikum, an welches der Angeklagte feine demokraten, also eines Angehörigen derjenigen beurteilung unfähigen Thor" böswilligen Verleumder und Ehr unter Anklage stehenden albernen Tiraden richtete, zu diesem Partei, die man mit Recht als die vaterlandslose abschneider", in dem sich aberwitzige Verblendung und Thorheit und böswillige Verleumdungssucht miteinander in hohem Maße anständigen und ehrenhafteren Teil der deutschen bezeichnen darf, weil sie Nation gehörte, mußte sich der Angeklagte schon mit Rücksicht vergleiche unter anderm Hans Blum, das Deutsche Reich vereinigt findet", dem das normale Maß von Einsicht und der zur Zeit Bismarcks, 1. Buch, Kapitel 14, Seite 264-265 richtige Maßstab für eine gerechte Beurteilung" fehlt. auf die ihm in der kurz zuvor stattgehabten Volksversammlung zu Recht undankbar ist es von dem Angeklagten, daß er gegen die teil gewordene ernste Zurechtweisung selbst sagen. Es muß ihm von jeher jegliche Art von patriotischer Gesinnung und Bethätigung deshalb auch der sträfliche Vorsatz des groben Unfugs beigemessen solcher verachtet, verhöhnt und beschimpft hat, der gegen den Fürsten wissenschaftliche Leistung des Richters von Themar Berufung eins werden, obwohl er behauptet oder zu glauben sich den Anschein Bismard gebrauchte Vorwurf Vaterlandsverräter" aus, wie es der gelegt hat. Eine wissenschaftliche Leistung ist nämlich nach Ansicht des Reichsgerichts jedes gerichtliche Urteil. Der unverbesserliche giebt, daß in der That der Altreichskanzler Fürst Bismard die Angeklagte gethan hat. sogenannte Emser Depesche gefälscht" und dadurch einzig und allein Von allen diesen Erwägungen ausgehend, kam man zu der Angeklagte meint, die politische Richtung des Angeklagten gehe das angeblich so friedliebende Frankreich zum Kriege gereizt und so Ueberzeugung, daß der Angeklagte wegen der ihm zur Last fallenden den Richter gar nichts an, es tomme nur auf die Nichtigkeit der den deutsch - französischen Krieg von 1870/71 herbeigeführt habe. Strafthat und der darin zum krassen Ausdruck kommenden Anklage an, und die fehle. Wunderlicher Mann! Bei der Gerechtig Und die Gerechtigkeit des Wie es sich in Wahrheit mit dieser Beschuldi- niedrigen und ehrlosen Gesinnung und böswilligen feit kommt es nur auf die Justiz an. gung berhält, das ergiebt sich nicht nur aus dem Verleumdungssucht und in Anbetracht der gerechten tiefen Amtsrichters Ludwig zu Themar in Sachsen- Meiningen befähigt ihn unserts die Kapitelüberschrift Die Emser Depesche" tragenden Empörung, in welche das damals im Enderschen Wirtshaus in zum Justizminister für sämtliche europäischen Staaten 22. Kapitel des zweiten Bandes der Gedanken und Erinnerungen " Ehrenberg versammelte zahlreiche Publikum dadurch versezt wurde, halben selbst für die Wüste Sahara . Da giebt's keinen Socialdemo des Fürsten Bismarc erschienen bei Cotta in Stuttgart eine exemplarische Strafe verdiene. Als solche erschien die oben aus­im Jahre 1898 92, sondern auch aus gesprochene Haftstrafe von vier Wochen als durchaus angemessen. § 360 Biffer 11 des Strafgesetzbuches vor­einer Rede des Reichskanzlers Grafen Caprivi in der Sigung Auf die in§ 360 sechs Wochen hinaufzugehen, hielt des Reichstags vom 23. November 1892 mit überzeugender gesehene Haftstrafe von deshalb für unangebracht, weil immerhin dem Klarheit. Diese dem Angeklagten vorgehaltenen und vorgetragenen man gute zu rechnen ist, daß er offen­Ausführungen Caprivis, soweit sie sich auf die Emser Depesche be- Angeklagten zu ziehen, befinden sich Seite 9 bis 11 der amtlichen stenographischen bar durch politische Verhegung in gewiffem Umfang für das Rechnungsjahr 1904 schließt in Ausgabe und Einnahme ab Berichte über die Verhandlungen des Reichstags, VIII. Legislatur das normale Maß von Einsicht und den richtigen mit 2 400 735 004.(+43 706 092 m.); die periode, II. Seffion 1892/93, I. Band, und mögen hier an Stelle Maßstab für eine gerechte Beurteilung der Persönlich­weiterer Ausführungen im Wortlaut folgen." keit und Bedeutung des Fürsten Bismarck und des alten Kaisers Wilhelm verloren hat."

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bis Seite 78

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an

So das Urteil.

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Urteils ab.

Der

Be­

schimpfungen anders Gesinnter misbrauchen, ist chimpfungen anders Gesinnter mißbrauchen, ist ein Grundsatz der Rechtspflege. Der Richter von Themar befolat Mit ebenso liebenswürdiger Ber=

fraten.

Politifche Ueberlicht.

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Berlin , den 1. Dezember.

Der Reichshaushalts- Etat

fortdauernden Ausgaben

betragen 2 057 047 075 22.(+59 817 552 m.), und zwar für den Nun folgt im Urteil eine Abschrift der Aeußerungen, die Caprivi Reichstag( vorläufig vorjähriger Anjat) 757 200 M., Reichskanzler bei Einbringung der Militärvorlage am 23. November 1892 über und Reichskanzlei 241 600 M.( 190 M.), Auswärtiges Amt die Emser Depesche machte. Von der Erwiderung Liebknechts vom Wir müssen unfre Leser um Entschuldigung bitten, wenn sie beim 15 552 207 m.(+734 458 M.), Reichsamt des Innern 68 995 157 m. 1. Dezember 1892 wird nichts erwähnt. Ebenso wenig findet sich im Durchlesen dieses Dokuments juristischer Fähigkeit, geschichtlichen(+5 686 680 M.), Verwaltung des Reichsheeres 579 267 585 W. Urteil ein Hinweis auf die Aufzeichnungen aus dem Leben des Grafen Verständnisses, logischer Denkfähigkeit, vollendeter Unparteilich(+4 014 367 M.), darunter die bayrische Quote mit 64 469 969 m. von Roon in der konservativen, Deutschen Revue", oder auf die Mit- feit und tiefster Bescheidenheit hin und wider haben den(+446 782 M.), Reichs- Militärgericht 549 630 W.(+4702 M.), Verwal­teilungen, die im Oktober 1892 Bismarck selbst Herrn Harden machte Atem anhalten müssen, um einen Satz bis zu Ende lesen tung der kaiserlichen Marine einschließl. 90 023 9.(+18 201 m.), für die Centralverwaltung für das Schußgebiet Kiautschou 99 827 620 M. und die die Aeußerung Moltkes wiedergaben vorhin war's eine zu können. Das liegt nicht an uns. Das liegt an der herrlichen( 6558 366 M.), Reichs- Justizverwaltung 2 178 529 m.(+ 33 084 Chamade, jetzt ist's eine Fanfare". Unerwähnt bleiben auch die An- deutschen Sprache des Urteils. Die zur Prüfung der Fähigkeit zum Mark), Reichsschaamt 571 382 605 m.(+22 664 005 M.), Reichs­führungen die am 11. Dezember 1895 Bebel, am 16. November 1896 Richteramt eingesetzte Justiz- Prüfungskommission hat wiederholt Eisenbahnamt 400 880 M.( 190 M.), Reichsschuld 105 312 550 m. Liebknecht und Haußmann über die Emser Depesche im Reichstag darüber bewegliche Klage geführt, daß viele Kandidaten für den(+6 228 330 M.), Rechnungshof 973 820 M.(+17 745 M.), Al­machten. Ebenso wenig finden die Darlegungen in der Sigung der höheren Justizdienst die Handhabung der deutschen gemeiner Pensionsfonds 78 867 320 22.(+1327 362 M.), Reichs­französischen Kammer bont 15. Juli 1870 oder die Dar Sprache verlernt haben. Sie wirft den Herren vor, daß sie nach Invalidenfonds 41 621 399 m.(-7382 350 M.), Post und legungen in der Broschüre des belgischen Staatsrats Art der altlateinischen Sprache Einschachtelungen vornehmen, Telegraphenverwaltung 414 139 292 m.(+15 356 473 m.), Reichs­5519 181 m.(-67 490 m.), Eisenbahnverwaltung Eloin Der letzte Napoleon" vom Jahre 1872 oder die Adjektive und Partizipien in einer der deutschen Sprache fremden druckerei Mitteilungen des französischen Deputierten Seratry vom 6. Juli 1876 Häufung anwendeten. Wie rein von allen diesen Mängeln ist die 71 460 500 M.(+4 642 200 m.) Die im Journal officiel " Erwähnung. Das Urteil fährt vielmehr nach Sprache des Richters von Themar ! Keine Mißhandlung der deutschen wörtlicher Abschrift der Caprivischen Ausführungen folgendermaßen Sprache überall gigantischer Satzbau. Der verstorbene Vorsitzende der Justiz- Prüfungskommission, Der Graf Caprivi fann seinem sonstigen Auf- Stölzel, hob in amtlichen Erlassen hervor, vielen Kandidaten sei die treten gegenüber dem Fürsten Bismard nach gewiß Fähigkeit, logisch zu denken, abhanden gekommen. nicht als eine von besonderer persönlicher zu- Welche Freude hätte er an dem Urteil des Richters Ludwig zu

fort:

einmaligen Ausgaben

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betragen 403 687 929 m.(-16 111 460 M.), davon im ordent lichen Etat 174 551 765 M.(-45 398 800 M.), und zwar für Auswärtiges Amt 17 699 176 M.( 1 027 378 M.), darunter für die Kolonialverwaltung 17 286 176 m.(-593 378 m.), Reichsamt des Innern 9466 000 2.(-1 655 980 M.), Post- und Telegraphen­verwaltung 13 271 012.(-153 887 M.), Reichsdruckerei 283 000 m.