geregt und bereits vom früheren Eisenbahnminister v. Thielen einer die Grundlage ihrer Existenz ist. In manchen Zweigen der Haus- Haft genommen. Als im Juli die Schivurgerichtsverhandlung gegen näheren Prüfung unterzogen worden sein. Im Handels- industrie dagegen, wie z. B. in der Handstickerei, ist die Beschäftigung ihn stattfand, wurde die inzwischen geschiedene Frau Heuer als ministerium begegnete aber der Plan von vorn eine stetige und kommt Arbeitslosigkeit nur ganz selten vor. Für Zeugin vernommen. Auch sie bestritt, verbotenen Umgang mit dem herein einer entschiedenen Abneigung. Dazu kommt, die Seidenweber wird die Zahl der jährlichen Arbeitstage auf 240 Angeklagten gepflogen zu haben. Von ihrer Vereidung wurde Abdaß man maßgebenderseits der Ansicht ist, daß Preußen gar nicht in geschätzt. stand genommen. Goldach wurde von den Geschworenen schuldig der Lage sei, diese Frage zu lösen, da sie das gesamte Reich gemeinsam angeht und nur durch eine Aenderung der Reichsverfassung gelöst werden könne.
werden.
Aus
Die Geschworenen famen wiederum zu
die Schulgebäude und Lehrerwohnungen sich in menschenunwürdigem
Nach den Angaben über die Lohnverhältnisse verdienen gesprochen und darauf zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren die Plattstichweber im Durchschnitt 1,50, die Frauen 1 bis 1,50 Fr., fechs Monaten verurteilt. Auf die von ihm eingelegte Revision hob die tüchtigsten Männer bringen es bei 11- bis 13stündiger Arbeitszeit das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache zur nochDie Lage des amerikanischen Eisenmarktes gestaltet sich immer auf 2,72 Fr., die Frauen bei effektiver 12stündiger Arbeitszeit auf maligen Verhandlung an das Schwurgericht zurück. Gerügt wurde, trüber. Nach einem New Yorker Bericht der„ Frautfurter Zeitung" ist 1,47 Fr. Specialitäten- Arbeiter bringen es auf 4 bis 5 Fr. daß die Zeugin Heuer in der früheren Verhandlung nicht vereidet die Produktion der Anthracit- und Koats- Hochöfen, die pro Tag, alte Leute und Kinder auf 50 bis 60 Cts. worden war. In der gestrigen erneuten Verhandlung beharrte der 1. Oktober mit wöchentlich 353 142 Tonnen beziffert wurde, bis winderinnen auf 70 Cts., 1, 1,25, 1,70, 2 bis 2,40 Fr., daß ein Protokoll vorliege mit einem vor dem Untersuchungsrichter bis Seidenspinner bringen es auf 70 Cts. bis 1 Fr., Seiden- Angeklagte bei seinem Zeugnen. Als der Vorsitzende ihm vorhielt, 1. November auf 273 715 Tonnen zurückgegangen. Der Umstand Zwirnerinnen auf 1 Fr., aber, daß trotzdem die Lagerbestände im Oktober um beinahe 2,65 Fr., die Leineweber kommen auf 2 bis 3 Fr., die Arbeiterinnen verkehrt habe, erwiderte der Angeklagte, daß hier ein Mißverſtändniz Seidenweberinnen auf 1, 2, 2,45 bis abgegebenen Geständnisse, daß er geschlechtlich mit der Frau Heuer 90 000 Tonnen sich vermehrt haben, beweist, daß die Einschränkung auf 1 bis 1,50 Fr., die Sticker auf 1, 2 bis 5 Fr., die Stickerinnen vorliege. Er habe den Untersuchungsrichter dahin verſtanden, daß es noch ungenügend war. Das Hauptinteresse hat sich gegenwärtig auf 50 Cts., 1, 1,50 bis 2 Fr., die Arbeiterinnen der Strohindustrie fich um einen geschäftlichen" und nicht um einen„ geschlechtlichen" fertigem Material zugewendet. Es ist ein bedeutender Preisrückgang auf 1, 1,20, 1,50 bis 2 Fr., die Stücklöhne in dieser Industrie sind heute Verkehr handeln sollte. Es mußte der Untersuchungsrichter vers in verschiedenen Branchen zu verzeichnen, während in andern viel geringer als sie früher waren und zwar infolge der italienischen nommen werden. Dieser bekundete, daß er dem Angeklagten gegen Branchen die Preise festgeblieben sind, obwohl die Verhältnisse die gleichen scheinen. Stahlstäbe z. B. sind um 6 Dollar pro Tonne und oſtaſiatiſchen Konkurrenz. Die Arbeiterinnen der Wäschekonfektion über landläufige Ausdrücke gebraucht habe, welche ein Mißverständnis. zurückgegangen, um eben soviel Bandeisen, Bleche um 3,80 Dollar. bringen es höchstens auf 1 bis 1,50 Fr., die Konfektionsschneider in Zürich wie der Angeklagte es hinzustellen beliebte, gar nicht aufkommen Es scheint die Absicht der Produzenten, festzustellen, zu welchem Heimarbeiterinnen der Schuhindustrie auf 1 bis 2 Fr., die Heim- mit dem Angeklagten und legte trotz aller Ermahnungen des Bors auf 4 bis 4,50 Fr., mit Hilfe der Frau auf 7 bis 8 Fr. per Tag. Die ließ. Die Zengin Heuer bestritt wiederum jeden umlauteren Verkehr Preise die Konsumenten sich bereit finden, abzuschließen. Das Scheitern des Stahlsyndikatsplanes scheint den Leitern der 2,50 Fr., die Cigarrenarbeiterinnen auf 70 Cts., die Kinder auf ihre sofortige Verhaftung. arbeiter nicht über 3,36 Fr., die Lederhandschuh- Näherinnen auf 1 bis fizenden einen dahingehenden Eid ab. Der Staatsanwalt beantragte großen Stahlwerke heftiges Bauchgrimmen zu verursachen, denn in 30 Cts., die Holzschnigler auf 3 bis 5 Fr., die Korbmacher auf 2 Fr., einem Schuldigspruch gegen den Angeklagten, welcher wiederum der ganzen ihrem Einfluß zugänglichen Preise, voran natürlich die Heimarbeiter der Uhrenindustrie auf 3,75 bis 5,55 Fr., die wegen Meineides in zwei Fällen zu zwei Jahren sechs Monaten in der„ Kölnischen Zeitung ", der Rheinisch- Westfälischen Zeitung" Frauen 2,65 bis 2,85 Fr., junge Leute 1,70 bis 3,25 Fr., wovon Zuchthaus und dreijährigem Ehrverlust verurteilt wurde. Dic und der Fachzeitschrift Stahl und Eisen" wird mit aller aber 3 bis 5 Proz. für Fournituren abgehen. Wucht an die kapitalistischen Profitinstinkte der Werksbesitzer dosen- Arbeiter Die Spielzeugin Heuer wurde in Haft genommen; jezt wird sie sich noch wegen verdienen 3,80 bis 4,50 Fr., die Frauen Meineides zu verantworten haben. appelliert, nur ja nicht das Projekt einer Vereinigung der Stahl- 1,80 bis 2 Fr., die jungen Leute 1,50 bis 2 Fr., iverfe fallen zu lassen. Nachdem erst vor einigen Tagen die Fachzeit die Rosenkranzarbeiter bei 12 bis 13 stündiger Arbeitszeit 1,20 Fr. schrift ,, Stahl und Eisen" auf die infolge der vielen Betriebserweiterungen pro Tag im Maximum, die Frauen 1 Fr. Hier wirkt die Kon= Die Trakehner Schulzustände, die im Oktober v. I. zu so umeingetretenen vermehrten Produktionsfähigkeit hingewiesen und als kurrenz der Klöster lohndrückend. fassenden gerichtlichen Verhandlungen geführt haben und auch in Abhilfsmittel für die Unterbringung des Erzeugungs- leberschusses den Stahlwverksverband angepriesen hat, folgt icht wieder die bestehenden Mißstände vollauf, aber er erblickt in ihr Dr. Schuler anerkennt und würdigt die in der Hausindustrie Landtage Gegenstand lebhafter Erörterungen geworden sind, sollen troßnun am Freitag noch einmal vor der siebenten Straffammer des Stölnische Zeitung" mit einer Agitationsleistung. Der Konzen- dem auch Vorteile und so will er sie nicht grund- Landgerichts aufgerollt werden. Wie noch erinnerlich sein dürfte. trations- Prozeß in der deutschen Eisenindustrie, so führt sie aus, sätzlich bekämpfen, sondern nur die schlimmsten erschien anfangs Februar 1900 in der Fachzeitung Der Pferdemache gewaltige Fortschritte. Angesichts der Verflanung des ameri vüchse beseitigen, zu zu welchem Zwecke er folgende Maß- freund", Organ für Pferdezüchter und Pferdeliebhaber, ein von dem fanischen Marktes und der von dort angekündigten Massenausfuhr nahmen fordert: Verbot der Kinderarbeit vor den SchulSanitätsrat Dr. Paalzow Berlin verfaßter Artikel, der die gewänne daher die gestiegene Leistungsfähigkeit der deutschen Hütten- stunden und in der Mittagspause sowie Festsetzung eines Termins Schulzustände in Trakehnen und die Maßnahmen des Landstallwerke bei Behauptung und Erweiterung der ausländischen Absatzgebiete für den Arbeitsschluß am Abend, Verbot des Mitnachhausegebens meiſters v. Dettingen, dem im Gevicte der königlichen Gestüts gerade jetzt eine erhöhte Bedeutung. Deshalb mahnt sie dringend, den von Arbeit nach dem in der Fabrit oder Werkstatt vollbrachten Tage verwaltung die Schulen unterſtehen, in höchſt abfälliger Weiſe be= Stahlwertsverband zu stande zu bringen, um den deutschen Eisenmarkt werk, das die bestehenden kantonalen Arbeiterinnenschutz- Gefeße bereits sprach. Es wurde u. a. ausgeführt, daß die Lehrer von Herrn vor schweren Erschütterungen zu bewahren. Nur durch Regelung der enthalten, Verbot der Sonntagsarbeit, Einführung der schichtlichen v. Dettingen aufs unglaublichste chikaniert und in einer ihrer Ami3Erzeugung und Regelung des übermäßigen Ausdehnungsdranges Lohnabrechnung. Anwendung der Bestimmungen des Fabrikgefeßes ſtellung durchaus nicht entsprechenden Beiſe behandelt würden, daß sowie bei geschlossenem Auftreten auf dem inländischen wie auf dem über die Lohnzahlung auf die Hausindustrie, Unterstellung derselben zustande befänden, während auf der andren Seite kostspielige Ställe ausländischen Markte, fönne mit einer stetigen Weiterentwicklung unter die Gewerbegerichte, die allgemein einzuführen wären. der Eisenindustrie, allerdings auch mit fortschreitender Konzentration, aber ohne tiefgehende Erschütterungen des Wirtschaftslebens gerechnet Dr. Schuler die Geistlichen, Lehrer, Aerzte und die Arbeiter nebst Blah angelegt worden seien usw. Dazu wurde Herrn v. Dettingen Für die Durchführung dieses Schutzes der Heimarbeiter bringt gebaut, Gärten, Karpfen- und Forellenteiche und ein Lawn- Tennisihren Organisationen in Vorschlag. Zweifellos müssen aber auch Uebertretung der Sonntagsheiligungs- Vorschriften, Vorenthaltung Amerikanisches Petroleum. Die Standard Oil Co. hat den amtliche Organe zur Ueberwachung bestellt werden. Da die Frage der den Lehrern zu gewährenden Fahrgelegenheit und mehr der= mehrfachen Preiserhöhungen um je 30 Cents pro Barrel Rohöl, die der Bekämpfung der Hausindustrie beziehungsweise ihrer Auswüchse gleichen vorgeworfen. Da sich Herr v. Oettingen durch diesen Artikel folgen lassen. Wie dem„ Berl. Börsen- Courier" aus New York ge- merksamkeit widmen. fie im Oktober vorgenommen hat, jetzt eine weitere Preissteigerung aufgerollt ist, dürften ihr nunmehr auch die Gewerkschaften, die Ar- beleidigt fühlte, stellte er Strafantrag und zwar nicht nur gegen beiterpreffe und die Arbeitervertreter in den Behörden größere Auf- Herrn Sanitätsrat Paalzow, sondern auch gegen den Lehrer Otto Nickel aus Trakehnen, der der Gewährsmann für Dr. P. ge= meldet wird, hat sie wiederum den Preis des Rohpetroleums um 5 Cents pro Barrel für die höheren Sorten und um 3 Cents für wesen war, diesem aber die Formgebung seiner Mitteilungen übers Die Arbeiterschuß- Geseze in Algier . Die Arbeiterschaft von lassen hatte. Die Angelegenheit beschäftigte in der Zeit vom 17. bis die minderen Sorten erhöht, so daß das Barrel des feinsten Penn Algier hat jahrelang kämpfen müssen, um die Anwendung der in 24. Oftober 1902 die siebente Straftammer, die Verhandlung endete sylvania- Deles nunmehr 1,85 Dollar kostet gegen 1,59 Dollar im Frankreich geltenden Arbeiterschutz- Geseze auch in der Kolonie durch mit der Verurteilung des Sanitätsrats Dr. Paalzow zu 300 Mart, September dieses Jahres. zusetzen. Endlich scheint ihnen das gelingen zu sollen. Nachdem schon des Lehrers Nickel zu 200 Mark Geldstrafe. Staatsanwalt Beeck Diese sensationelle Erhöhung wird von Mitteilungen begleitet, im Vorjahre ein Teil des Gesetzes von 1892, betreffend die Arbeit hatte damals 1000 Mark bezi. 600 Mark Geldstrafe beantragt. welche die amerikanische Erdöl - Situation als bedrohlich hinstellen. der Frauen und Kinder, sowie ein Teil der Unfallverhütungs- Vor- Der Gerichtshof hatte angenommen, daß für die dem Herrn v. Dets Die alten Quellen find, heißt es darin, sichtlich und teilweise in schriften in der Kolonie, eingeführt worden ist, wird jetzt ein Entwurf tingen gemachten Vorwürfe betr. die Chikanierung der Lehrer. Bealarmierender Weise in Abnahme begriffen, und die durch die Preis- vorbereitet, nach welchem in Algier auch das Unfallversicherungs- vorzugung seiner eignen Person, Verschwendung und Uebertretung erhöhungen veranlaßten eifrigen Bohrversuche haben bisher keine Gesetz und das Gefek Millerand- Colliard, welches bekanntlich die der Gefeße der Wahrheitsbeweis nicht gelungen sei, daß sich aber nennensiverien Resultate gezeitigt. Die pessimistischen Mit- Arbeitszeit für Frauen und jugendliche Arbeiter in den Fabriken bezüglich der Chikanierungen die Angeklagten in guten Glauben teilungen gehen vielfach von dem Standard Dil- Truste nahestehender regelt, zur Einführung gelangen sollen. Ferner beabsichtigt der neue befunden haben und ihnen in diesem Punkte der Schuh des§ 193 Seite aus, daher sie vielfach als tendenziös angesehen werden. Gouverneur, eine aus Arbeitern bestehende Kommission zu bilden, St.-G.-B. zur Seite stehe. Gegen dieses Urteil hatten die Ans Es wird in Fachkreisen behauptet, diese Manipulationen erfolgten im welche die Ausführung der Gesetze zu überwachen hat. geflagten das Rechtsmittel der Revision eingelegt, die erst am 26. Mai Einverständnis mit dem östreichischen Petroleumkartell, um die Preise gleichzeitig hier und in Europa zu„ boomen". Die gestörte Geburtstagsfeier. In der Werkstatt des Fabrikanten Bezüglich des Sanitätsrats Dr. Paalzow ist die Revision hinfällig dieses Jahres den ziveiten Straffenat des Reichsgerichts beschäftigte. Diese Auffassung dürfte keineswegs ganz unbegründet sein. Meinert wurde eines Tages Bier getrunken. Man feierte den Geburts - geworden, da dieser bereits am 5. April d. J. verstorben ist. Bc= Nachdem die früheren Konkurrenzstreitigkeiten beigelegt find, geht es tag eines Kollegen. Das ärgerte den Chef, erschien ihm als gröbliche züglich des Angeklagten Nickel beschloß der Senat, das Urteil aufgemeinsam an das Ausbeuten des lieben Konsumentenpublikums. Verletzung seines Hausrechts, denn er hatte geruht, in seinem Betriebe zu verbieten. Geburtstagsfeierlichkeiten, Einstände, das Rauchen und das Singen zuheben und nebst den ihm zu Grunde liegenden Feststellungen zur Der Wertmeister mußte dazwischen fahren. Er anderweiten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurüc befahl einem Arbeiter, einen Korb mit gefüllten Bierflaschen hinaus zu verweisen. Grund zur Aufhebung des Urteils war die Feststellung des ersten Richters, daß der Angeklagte Nickel, bevor die Etrafthat Da erklärte ein andrer Arbeiter 2., das Bier gehöre des Dr. Paalzow vollendet war, diese gefördert und die Förderung ihm, es bleibe da. Sofort wurde er entlassen. 2. hatte nun einen Accord begonnen, den verlangte er im Klagewege voll bezahlt. Nach Die im Urteil festgestellten Mitteilungen Nickels beträfen Thatsachen, bezweckt habe. Dies hat das Reichsgericht für rechtsirrig erachtet. Abzug dessen, was man ihm für geleistete Arbeit gegeben, blieben 48 W. wegen deren Veröffentlichung Dr. Paalzom nicht verurteilt worden gut, die er beim Gewerbegericht Berlin einklagte. Der Beklagte berief sich auf verschiedene Bestimmungen seiner Arbeitsordnung, auch vor der Veröffentlichung gekannt und gebilligt habe, spreche noch nicht fei. Der Umstand, daß Nickel den unter Antlage gestellten Artikel darauf, daß ja die Kündigung ausgeschlossen sei, während der Kläger dafür, daß er die strafbare Handlung des Dr. P. gefördert habe. feststellte, daß es sich in Wirklichkeit gar nicht um sein Bier handelte. Aus dem litterarischen Nachlaß des in diesem Jahre verstorbenen Arbeitsordnung, wonach entlassen werden könne, wer die Mitarbeiter zum haben. Die Verteidigung wird wieder Rechtsanwalt H. Sonnens Der Angeklagte meinte, dann käme in Betracht die Vestimmung seiner Infolge dieses Urteils des Reichsgerichts wird sich die siebente Straffammer am Freitag nochmals mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen Fabrikinipettors Dr. Schuler hat jüngst, wie uns aus Ungehorsam aufreize. Das Gewerbegericht verurteilte den Beklagtenfeld führen. Anscheinend wird die neue Verhandlung nur von der Schweiz geschrieben wird, das eidgenössische statistische Bureau zur Zahlung der 48 M. und führte begründend aus: Der in Bern die Arbeit über die schweizerische Hausindustrie veröffentlicht, üccordvertrag sei durch den Kündigungsausschluß nicht berührt turzer Dauer sein. Es wird sich, dem Vernehmen nach, zunächst nur hin das Material bietet, das zu erlangen war und für die man Grund vorgelegen habe, den Kläger vor Beendigung des Accords handlung vorgeladen und wie viel kommissarisch vernommen werden Es frage sich nun, ob ein gesetzlicher oder vertraglicher darum handeln, festzustellen, wie viel Zeugen zur mündlichen Verdaher dem Verfasser trotz ihrer Mängel und Lücken dankbar sein muß. zu entlassen. Diese Frage müsse verneint werden. Kläger sollen. Jm einzelnen werden die vielen Zweige der Textilindustrie, die Stroh selber habe weder eine Einstands- noch eine Geburtstagsindustrie, die Wäsche und Kleiderkonfektion, der Müßen-, Krawatten-, feierlichkeit Der Krug geht so lange zum Wasser, bis er bricht! Ein famoser veranstaltet. Thatsächlich sei Handschuh, Schuh- und Bürstenfabrikation, die Cigarrenindustrie, entlassen er ja auch nur Hüter des Gesezes war der Polizeikommissar Johann Hindzbowsbi worden, iveil er dem Gebot des Wertmeisters aus Braunsberg. Er hatte in seiner amtlichen Eigenschaft in die Holzschnitzerei, die Korbwaren-, Zündholz- und Uhrenindustrie, zuwider erklärte: Der Storb bleibt hier. Nach§ 123 der Gewerbe- Braunsberg die Sittenkontrolle auszuüben. Gelegenheit macht die Fabrikation von Spieldosen, von Rosenkränzen und die Thon- Ordnung sei nun Ungehorsam nur ein Grund zur Entlassung, wenn Diebe, und der Herr Polizeikommissar benutzte sein Amt, um felbst waren- Industrie dargestellt. Mit diesen Industrien sind aber nur er ein„ beharrlicher", ein andauernder sei. Das stehe hier nicht fest, unfittliche Handlungen zu verüben. Wagte jemand derartige Sachen die hauptsächlichsten Zweige der Heimarbeit angeführt, daneben denn die Entlassung sei sofort auf die erste Widerseßlichkeit hin zur Sprache zu bringen, flugs ging der Herr gerichtlich gegen den werden noch viele Heimarbeiter mit verschiedenen andren erfolgt. Nun die Fabritordnung! Sie sehe, nachdem sie Geburtstags- llebelthäter vor, Teistete auf seine Aussagen einen Eid und der BeArbeiten beschäftigt, so mit dem Teppichknüpfen, Spizenklöppeln, feiern 2c. verboten habe, für den Fall der Zuwiderhandlung vor, leidiger wurde verurteilt, während der Herr Kommissar stets rein mit der Korfettfabrikation; Zeugdruckereien beschäftigen Männer erstens eine Strafe von 20 Pfennig und erst im Wiederholungsfalle und unbescholten aus solchen Affairen hervorging. Doch das Ver zut Hause als Modellstecher, Frauen als Franjerinnen; die Entlassung. Hier liege ein Wiederholungsfall in diesem Sinne hängnis sollte auch ihn bald holen. In der letzten Zeit wollten ihm Gummiwarenfabriken geben Arbeit ins Haus; Buchdruckereien lassen nicht vor, auch diese Bestimmung finde somit keine Anwendung. auch die Richter nicht mehr glauben, und so suchte er denn die Zeugen Zeitungen und Druckbogen durch Kinder in ihren Wohnungen falzen, und eine Aufreizung der Mitarbeiter zum Ungehorsam sei im Ver- zum Meineide zu verleiten. Doch das brach ihm den Hals. Er die Herstellung von Geflechten für Sessel ist gewöhnlich Heimarbeit halten des Klägers ebenfalls nicht zu sehen. Da Kläger nun trog wurde angeklagt und vom Schwurgericht wegen wiffentfür Frauen usw. Dr. Schuler betont sehr richtig, daß zur Gewinnung des Kündigungsausschlusses ein Recht hatte, den Accord fertig zu lichen und fahrlässigen Meineids in je zwei Fällen eines vollständigen Bildes, amtliche Erhebungen veranstaltet werden machen, so stehe ihm die volle Accordsumme zu. zu zwei Jahren Gefängnis und zwei Jahren Ehrverlust verurteilt. mußten. Der Statsanwalt hatte drei Jahre Zuchthaus beantragt. Die Aerzte gaben ihr Gutachten dahin ab, daß Hindzbowski geistig voll= ständig gesund sei. Da ist der Herr von der Polizei ja noch sehr billig weggekommen, ein Zeichen, daß es in Preußen doch immer
Bom belgischen Eisenmarkt meldet der„ Mon. des int. mat.", daß die deutsche Konkurrenz auf die Preise drückt. Der Schienenmarkt fei völlig desorganisiert. Die letzte Vergebung von Tendern, die nicht nur niedrige Preise an sich, sondern auch starke Abweichungen in den Geboten gezeigt habe, spreche für die ungünstige Lage des Marktes für Walzwerksprodukte.
zutragen.
die zwar keine erschöpfende Darstellung derselben giebt, aber immer- worden.
Gerichts- Zeitung.
Abermals eine Meineidstragödie.
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Ueber den Umfang der schweizerischen Haus industrie werden folgende Angaben gemacht: 4500 Plattftichweber, 2500 Bunttweber, 31 570 Personen in der Seidenindustrie, 336 arbeiten für die Wollwarenindustrie, 1600 Leineweberei, 3000 Handstickerei, 18 550 Maschinenstiderci, 4343 Rettenstichstickerei und Daß die meisten Meincide in Chefcheidungsprozessen geleistet Verwandtes, 20 000 Strohindustrie, 2400 Striderei, 8000 gesamte verden, beweist die Thatsache, daß das Schwurgericht des LandKonfettion, 1500 Schuhmacherei, 700 Tabakindustrie, 1300 Schnigler, gerichts I sich an drei aufeinander folgenden Tagen mit derartigen 700 in der Fabrikation von Zündholzschachteln, 30 000 Uhrenindustrie, Anlagen zu beschäftigen hatte. Durch allerlei Nebenumstände 1000 Musikdosen, 1000 zusammen in den erwähnten übrigen Industrien, interessant gestaltete jich die Verhandlung, welche gestern gegen den total 133000, welche Zahl aber eher zu niedrig als zu hoch gegriffen 26jährigen Arbeiter Paul Goldach stattfand. Im verflossenen ist. Auf 100 Fabritarbeiter kommen 54-55 Heimarbeiter, in Deutsch - Jahre hatte der Angeklagte bei den Arbeiter Heuerschen Eheleuten land 10,5, so daß hier, trotz der absolut viel größeren Zahl eine Schlafstelle inne. Der Ehemann Heuer schöpfte gegen seine Ehevon Heimarbeitern, das Verhältnis der Fabrik zur Hausindustrie frau bald den Verdacht, daß sie zu Goldach in einem unerlaubten erheblich günstiger ist. Die große Mehrzahl der Heimarbeiter in Berhältnis stand. Er setzte es durch, daß Goldach seine Wohnung der Schweiz sind Frauen und Töchter, an zweiter Stelle stehen die verlassen mußte. Dieser ging nach Duisburg , wo er in einer Fabrik Kinder, während die Männer in der Minderheit sind. Jedoch weichen Arbeit fand. Es währte nicht lange, bis Frau Heuer ebenfalls nach diese Verhältnisse bei den verschiedenen Hansindustrien start von Duisburg reiste, um Goldach zu besuchen. Als sie nach Berlin zurück einander ab. Der geographischen Verbreitung nach stehen die ge- fehrte, versagte ihr Mann, welcher glaubte Beweise ihrer Untreue in birgigen Teile des Landes in erster Linie, da hier die Landwirtschaft Händen zu haben, ihr die Aufnahme. Er strengte die Ehescheidungswesentlich auf die Viehzucht beschränkt ist, welche nicht so viele Ar- flage gegen sie an und ließ Goldach als Zeugen vernehmen. Dieser beitskräft erforderte wie der Ackerbau.
Die Arbeitszeit der Heimarbeiter in der Schweiz iſt ebenso wie der in andern Ländern eine endlose, von fünf Uhr morgens bis elf und zwölf Uhr nachts währende, also eine 18bis 19stündige täglich. Selten fommt dagegen die Sonntagsarbeit Die Beschäftigung ist nicht nur für jene, welche die Heimrbeit als Nebeneriverb betreiben, vielfach eine schwankende und un ichere, sondern auch für solche Heimarbeiter, denen die Hausindustrie
bor.
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noch recht milde Richter giebt.
Kaum
Unglaublich leichtsinnig war der Drogist Friedrich Eschert aus Rirdorf vorgegangen, welcher gestern wegen fahrlässiger Körperverletzung vor der zweiten Straffammer des Landgerichts II stand. Der Angeklagte stellte in seinem Geschäft verschiedene Verkaufsartikel selbst her, u. a. auch eine Anstrichfarbe für Zündhölzerständer. Diese Masse besteht aus einem Gemisch von amorphem Phosphor und chlorsaurem Stali und ist außerordentlich leicht entzündbar. Jeder Fachmann pflegt daher die beiden Chemikalien getrennt und in feuchtem Zustande in einem Mörser zu zerpulvern. Diese Vorsichtsmaßregel ließ unbegreiflicherweise der Angeklagte außer acht, als er am 8. April eine derartige Zündmasse anfertigen wollte. hatte er mit dem Zerreiben der beiden Chemikalien in einem Porzellanmörfer begonnen, als eine gewaltige Detonation erfolgte. Der Borzellanmörfer war in Atome zersplittert, der Marmortisch, auf dem dieser gestanden hatte, war ebenfalls zertrümmert. Dem Angebestritt vor dem Landgericht unter seinem Eide, daß er zur Frau flagten wurde die linke Hand förmlich zerfetzt; wenn sie auch nicht Heuer in einent intimen Verhältnisse gestanden. Der Kläger wurde hat abgenommen werden müſſen, ist sie doch jeder Bewegungsfähigkeit darauf mit seiner Klage abgewiesen. Heuer legte Berufung ein. beraubt worden. Der anwesende Lehrling erlitt verschiedene Brands Auch vor dem Kammergericht trat Goldach zu Gunsten der beklagten ipunden und ein gerade den Laden betretender Schüler Kleine Vers Ehefrau auf, es wurde aber trotzdem auf Scheidung erkannt, da legungen am Auge. Der Sachverständige, Gerichtschemiker noch hinreichend Belastungsmaterial vorhanden war, um die Ueber Dr. Jeferich, begutachtete, daß der Angeklagte grob fahrläffig ge= zeugung von der Schuld der Ehefrau Heuer zu gewinnen. Goldach handelt. Der letztere kam dennoch mit einer Geldstrafe von nur wurde bald darauf wegen Verdachts des Meineides in zwei Fällen in 10 Mark davon.