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11. Balter 14,70. Tischler u. Möbelpolierer von Thomas, Adalbertstr. 9,40. I aufhörlich gegen die internationale Socialdemokratie, das inter - habe; eher Lönnten in dem zweiten Artikel des Privatklägers scharfe Drei Genossen von Hoffmann u. Gäbler 3, Lederwarenfabr. W. Myrow nationale Judentum und das internationale Börsianertum losziehe. Und Ausdrücke feftgestellt werden. Der Gerichtshof habe deshalb die 6,05. Tischlerei Thomas, Königsbergerstr. 4,50. Stammfabrik von Brenner, doch scheine der Angeklagte die Pflicht der Baterlandsliebe nicht an Berufung des Privatklägers auf dessen Kosten verworfen. Adalbertstr. 13,-. Rummelsburg d. Neumann 34,25. Steinmeßen des Plates L. Niggl d. Will 11,50. Bogelsang 3,50. Arb. und Arbeiterinnen von erkennen zu wollen, denn er habe im ersten Termin etwas wegHoffmann u. Schröder, Ritterstr. 13,25. Konservative Sassenbeamte 10,- werfend gesagt:„ Man wandert bloß aus und ist seiner Bürger- An dem Prozeß ist, abgesehen von der seltenen Bewilligung des Centralverb. d. Handlungsgeh., Bez. 39. 11. 25,-. Pianofabr. E. Schopf, Martins pflicht gegen den Staat ledig." In seinem Artikel habe er, der§ 193 an den Redakteur, interessant, daß die Frage, ob der hof 9,25. Stoll. d. Firma F. Mauff, 2. Rate 13,25. Baumgarten, Felgentreff 2,20. Privatfläger, nur ganz allgemeine Betrachtungen angestellt und bei Bürgerpflicht vor jedem Treueid der Vorrang gebühre, überhaupt Bierprozente v. Arndt 51,75. A. E.-G., Metallgießerei, Boltastraße 32,80. der Anwendung des Wortes uns" nicht an uns De..tsche", sondern noch diskutiert wird. Es ist schon deshalb ganz selbstverständlich, daß der Restaurant Pflaumenbaum, Rostoderstraße 7,50. Tischlerei T. H. Lüdtte, im allgemeinen an die Menschen gedacht. Der Privatkläger ging Treueid nicht„ absolut bindend" sei, weil ja auch der Treucid unter Pankow , 2. Rate 32,40. Tischlerei Hennig, Weinstraße 4,50. Gefangverein dann in sehr ausgedehnte philosophisch- historische Erörterungen über 21. Schulz, Strautstrale nierte Robelja i G. Male Möbelfabrik die Bedeutung des Fahneneides und das Wesen der Waterlands- dem Geseze steht und kein Offizier verpflichtet sein kann, gefeß11,25. Möbelfabrik E. Schmidt Nachflg., Gr. Franks furterstraße 8, Buchdruckerei Naud u. Hartmann 13,20. Buchdruckerei liebe über und führte eine Reihe von Beispielen an, die beweisen, widrige Handlungen auf Befehl seines obersten Kriegsherrn Haasenstein u. Vogler, Maschinenmeister 11,- Möbebelpolierer Tischleit daß seine Anschauungen über Treueid und Pflichten gegen das Water- auszuführen. ม. Co. 16,40. Tischlerei C. Müller, Köpniderstraße, 2. Rate land mit der Ehre und der Pflicht des preußischen Offiziers durch- Die Münchner Post" berichtete kürzlich aus den Aften der 14,75. Tapezierwerkstatt von D. Schüll 15,- Bautischlerei Kulisch, aus übereinstimmen und es ihm nicht in den Sinn kommen konnte, geheimen Kommission, die sich seiner Zeit mit dem Fall Ludwigs II. Schönhauser Allee 11,65. Tischler von Haffke 4,- Rahmen wegen solcher Anschauungen seinen Abschied zu nehmen. Er habe beschäftigt hat, allerlei tolle Aktionen der verrückten Majestät. fabrik Brückner Nachfl. 10,15. Rödtke, Langestraße 3,-. Tischlerei diesen seiner Zeit einfach deswegen genommen, weil er nicht BrigadeBach 1. Atopik 9,20. Gießerei W. Nürnberg, Prinzenstraße 21,75. Arbeiter Kommandeur geworden sei. Er wies u. a. varauf hin, daß in den Ludwig II. schickte überall bei seinen regierenden Kollegen umher, der Möbelfabrik Sümel 41,55. Handlungsgehilfen u. Hausdiener Jandorf um Geld zu pumpen; weder der Sultan noch der Schah Warenhaus 70,05. Tischlerei Berjinski 6,50. Schlosserei Dskar Friß 11,60. Freiheitsfriegen ganze sächsische Heeresabteilungen zu den Preußen Bronzewarenfabrik v. Spinn u. Sohn 57,20, Möbeltischlerei W. Bable 4,20. übergegangen seien und Friedrich Wilhelm III. gegen diesen Bruch des von Perfien wurden als Gläubiger des allerchriftlichsten Königs Bananschläger von Schmidt 6,50. P. Kolonn Martin 12,-. Bautischlerei Treucides sich ebenso wenig erklärt habe, wie dies im holsteinischen verschmäht. Wenn aber alles nichts helfen sollte, so regte Seine Hellmuth, Aderstraße 20,-. Feld, Friedrichshagen 10, Möbelfabrit Kriege geschehen sei, als die Soldaten ihrem damaligen Könige den Majestät an ,,, Leute zu werben, um bei den Banken in Stuttgart , Hanke u. Keber 25,15. Tischlerei. E. Piaff, Saal I, 2. Rate 16,45. Eid der Trene brachen. Nach dem Standpunkte des Angeklagten hätte Frankfurt , Berlin und Paris einzubrechen. Wenn der Treueid Offiziere Bogenlampenfabr. Weinert 22,30. v. Staudt, Wilmersdorf , Klempner 15,50. im Falle Ludwigs II. von Bayern das bayrische Heer zunächst für verpflichten würde, derartigen irren Befehlen eines kranken Königs Senopflochmaschinenfabrik Herrmann u. Co. 17,60. Arbeiter der Schultheiß - diesen seinen Herrn und König eintreten müssen. Brauerei, Abt. II 18,10. Tischlerei Siebert u. Achenbach, 2. Rate 34,-. Er habe zu gehorchen, so würde allerdings damit das monarchische Klempner v. Ziekte, Beuffelstraße 8,50. Klempnerwerkstatt von Thom 18,50. feineswegs den Treueid des deutschen Heeres erschüttern wollen. Der Princip selber als gemeingefährlicher Wahnsinn Theaterverein Bär" 5,-. Tischlerei hulk, Stalizerstraße 12,50. Buch- Treueid schaffe kein materielles Recht im Lande, sondern sei nur ein binder Baschiz 25,75. Rahmenmacher von Raschiz 7,65. Summa 5309,51. Bereits quittiert 35 663,01. Gesamtsumme 40 972,52. Kaiser sei durch Gesetz und Verfassung und durch nichts sonst festSymbol; der Gehorsam des Soldaten und Offiziers gegen den durch seine eignen Bekenner bewiesen werden. Am allerwenigsten aber schwört das preußische Junkertum auf In der letzten Quittung muß es beißen statt Formerversammlung, gelegt. Der Soldat trete mit dem Augenblick seiner Aushebung die absolut bindende Kraft des Treueides. Es heuchelt bas Bilmersdorf: Frauen versammlung, Wilmersdorf 12,- statt Rohrleger unter diese Bestimmungen, und leiste den Treueid erst einige Wochen Bekenntnis zu diesem Princip, weil und so lange ihm Monarchie Berlins und Umgegend: Rohrer Berlins und Umgegend 50,-, und statt später. Der Angeklagte habe ihn beleidigt und auch beleidigen und Heer als Werkzeug seiner Interessen dienen. Arbeiter- Raucherbund: Arbeiter Sänger bund 200,-. In dem Weitere Beiträge werden in unserm Bureau in der Zeit von 9-1 und wollen. Er habe auch wissen müssen, daß sein Artikel eine Augenblicke, wo etwa ein Fürst sich an die Spige einer 6-8 Uhr entgegengenommen. Gelder, welche mit der Post eingesandt ehrengerichtliche Untersuchung herbeiführen mußte. Die„ Kreuz- demokratischen und socialen Revolution stellen würde, wären die werden, find an A. Störsten, Engel- Ufer 15, zu senden. Zeitung" jei am wenigsten berechtigt, sich auf§ 193 zu berufen. Die Der Ausschuß der Berliner Gewerkschaftskommission." Streuz- Zeitung" habe immer nur im egoistischen Interesse einer kleinen, Junker die ersten, die das Heer zum Treubruch gegen den obersten aber mächtigen Partei gearbeitet und die Vaterlandsliebe darauf zu Kriegsherrn auffordern würden. Selbst schon bei zollfreier geschnitten, kein andres Organ habe so sehr wie sie zur Vergiftung Getreide- Einfuhr würden unsre Junker die ihnen verfippten Offiziere des politischen Lebens beigetragen. aufreizen, das„ Vaterland" gegen den so verblendeten König zu vers Die Kreuz- Zeitung " habe schon gleich nach ihrer Begründung teidigen. Es ist bekannt, daß in den ersten Märzstürmen des das Wohl des Vaterlandes nicht als ihre oberste Nichtschmur Jahres 1848 die Offiziere offen gegen die allzu große Nachgiebigkeit gelten laffen, schon Herr v. Manteuffel habe Veranlassung Friedrich Wilhelms IV. murrten. Damals tauchte die junkerliche gehabt, sich über die Kreuz- Zeitung " zu beklagen. erinnere daran, wie das Blatt gegen die Regentschaft des späteren freiwillig Kronrechte preisgebe. Die Stonservativen wären die ersten, Er Theorie auf, daß der König seine Krone verwirkt habe, wenn er Königs Wilhelm I. aufgetreten und daß es gegen das Krönungs - auf den Treueid zu pfeifen, wenn es jemals ein Fürst wagen manifest so geeifert habe, daß König Wilhelm die Kreuz
Joachimke hüte di,
Wenn wi di kriegen, Hängen wi di!
Der Treneid der Offiziere Bildete Dienstag abermals den Gegenstand sehr ausgedehnter und sehr lebhafter Erörterungen vor der achten Strafkammer des Land gerichts I als Berufungsinstanz. Als Privatkläger stand Oberst a. D. Gädte dem Chefredakteur der Kreuz- 8tg.", Prof. Dr. Kropatscheck gegenüber. Der letztere ist seiner Zeit vom Schöffengericht frei gesprochen worden, da ihm das Gericht den Schutz des§ 198 des Strafgesetzbuches zusprach. Oberst Gädte hatte in Nr. 313 des Berl. Tagebl." längere Beitung" überhaupt nicht mehr las. Fürst Bismard spreche in würde, gegen das Junkertum zu regieren. Der preußische JunkerAusführungen über den, Serbischen Königsmord und die seinen Memoiren von einem Berleumdungsfeldzug" der Kreuz- Wahlspruch ist viel serbischer als serbische Offiziersrevolutionen: Armee" gemacht. Er verurteilte darin das Vorgehen der Zeitung", die unter dem christlichen Symbol des Kreuzes feit serbischen Offiziere ihrem Könige gegenüber, betonte, daß nach Jahren nur noch den Ehrgeiz und die gehässige Verbissenheit der bei uns herrschenden Auffassung das Verhältnis persönlicher einzelner Redakteure vertrete. Die Kreuz- Zeitung " stelle fich immer Treue des Heeres zu seinem Kriegsherrn ein besonders heiliges fei, als Hüterin des monarchischen Princips hin, während sie nur die plaidierte dann aber für mildernde Umstände für die serbischen eignen Partei- Interessen vertrete. Er wiederhole: Er sei ein un- Treueid, um der Bürgerpflicht zu genügen, um Volk und Vaterland Serbischer! Denn das preußische Junkertum bricht nicht den Offiziere, indem er im allgemeinen ausführte, daß es neben dem bedingter Monarchist, aber müsse sich die Freiheit wahren, da wo Treueid noch eine ebenso heilige und erhabene Pflicht gebe: die fich Mißstände zeigen, diese zu besprechen. Gewiß müsse er sich dabei zu verteidigen, sondern um die Erfüllung der Bürgerpflicht zu ver Bürgerpflicht gegen den Staat und das Vaterland, von der der Treneid selbst eine Stritit gefallen lassen, diese dürfe aber nicht dahin sich hindern. Unfre Junker ſezen allerdings den Treueid über die gegen den Monarchen uns niemals entbinden könne. Wenn diese wenden, daß ein Landwehroffizier einen älteren Obersten bloßstelle. Bürgerpflicht, aber weit über Treueid und Bürgerpflicht erheben und beiden Pflichten in schärfstem Gegensatz auf einander stoßen, fo Justizrat Kleinholz machte furze juristische Ausführungen, die verfechten sie das Klasseninteresse. sei dies der härteste Konflikt, vor den ein Ehrenmann gestellt darauf hinausliefen, daß die betreffenden Artikel der„ Kreuz- Zeitung " werden könne. Hiergegen und gegen einen weiteren zur eine Beleidigung des Privatklägers enthalten und dem Angeklagten Abwehr" veröffentlichten Artikel des Privatklägers im„ Berliner der Schutz des§ 193 nicht zur Seite stehe. Was der auf streng Tageblatt" wandte fich Professor Kropatscheck in zwei monarchischem Boden stehende Privatkläger über Treueid und Artikeln der Krenz- Zeitung". durch die sich Oberst a. D. Bürgerpflicht gefagt habe, sei an sich nicht gar so ungeheuerlich. Spencer gestorben, der Philosoph und Sociologe der aufstrebenden Nach einer Drahtmeldung aus London ist dort heute Herbert Gädte beleidigt fühlt. In dem ersten Artikel hieß es zum Er befinde sich dabei in ausgezeichneter Gesellschaft. Heinrich von englischen Großbourgeoisie des vorigen Jahrhunderts, der nicht nur Schluß:„ Eine Konsequenz wird hoffentlich jeder Offizier, der etwa Treitschke sage in seinem Buche" Politik" auf Seite 366: wir glauben es nicht diese Ansicht des Herrn Oberst a. D. Aber wenn man unter Menschen von Verpflichtungen spricht, so die Theorien vom freien Wettbewerb der Kräfte, von der Auslese Gädke teilt, als ehrlicher Mensch ziehen: schleunigst seinen Abschied fann man ohne Gott zu lästen nicht vergessen, daß es hier( bei der der Besten im wirtschaftlichen Kampf und von der Nüßlichkeit einer aus einem Corps zu nehmen, in das er innerlich nicht mehr hinein- Vereidigung des Heeres) absolute Verpflichtungen nicht giebt, noch möglichst geringen Einflußnahme des Staates auf das Wirtschaftsgehört." In dem zweiten Artikel hieß es, daß fich Oberst a. D. geben soll. Jeder menschlichen Verpflichtung ist eine letzte Schranke getriebe philosophisch und sociologisch zu begründen verstand, sondern Gädke herauszureden suche. Der Oberst a. D. Gädte tröste sich, gesetzt, die des Gewissens. Absolute Hingebung an einen sterb- auch die Ueberlegenheit der angelsächsischen Rasse zu beweisen wußte. daß es in Deutschland entscheidendere Stellen gebe, als die Kreuz- lichen Menschen kann es nicht geben. Man soll nicht zu
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Herbert Spencer+
Er
Beitung". Das jei ganz richtig und diesen möge das Urteil über unsren Soldaten sprechen, als ob sie auch Vater und Butter Spencer ist am 27. April 1820 zu Derby geboren. wurde zunächst Ingenieur, gab jedoch seinen Beruf auf
die Anschauungen, die Oberst a. D. Gädke vom Treueid hat, überTassen bleiben.
unsre deutschen Verhältnisse
wurde Journalist,
als
auf Befehl ihrer Borgesesten totschlagen müßten. Sind denn die welcher er sich bald auf Soldaten eines stehenden Boltsheeres gleich zu stellen den kindermordenden Söldnern des Königs Herodes ? Sein Gewissen tann volkswirtschaftlichem und socialphilosophischem Gebiet ein be kein denkendes Wesen opfern, darum gilt auch vom Fahneneid, daß deutendes Ansehen erwarb. Sein erstes großes Werk, in dem der Fall eintreten kann, daß Einer um seines Gewissens willen nicht er sich als gewandter Verteidiger der manchesterlichen Lehre erwies, mehr gehorcht." fam 1851 heraus. Sein Hauptwerk„ System of synthetic philosophy" folgte 1860. Zu vermerken sind weiter" The principles of biology"," The principles of psychology" und die groß angelegten Principles of sociology", Education, intellectual, moral and physical"," Essays"," The classification of the sciences"," The study of sociology".
mals entbinden kann, fo fo müſſe jeder hieraus die Ansicht
Letzte Nachrichten und Depeschen.
Gegen das erste Urteil hatte der Privatkläger Berufung eingelegt. Prof. Kropatscheck bestritt den Artikel des Oberst a. D. Gädte mißverstanden oder in seiner Tendenz verdreht zu haben. Die Bez trachtungen über Treueid und Bürgerpflicht hätten sich nicht auf Rechtsanwalt Räsell: Es komme nicht so sehr darauf an, was serbische Verhältnisse beschränkt, sondern auf der Oberst a. D. Gädte über den Treueid denkt, sondern darauf, welche Ansicht ein Leser seines Artikels aus der Fassung desselben bezogen. Daß er selbst die Sache ganz richtig verstanden, zeigen gewinnen muß. Der Artikel beleuchte nicht nur serbische Verhältnisse, Artifel im„ Tag" und der Münchner Allgemeinen Zeitung" und sondern gehe auch auf allgemeine Betrachtungen und somit auch auf auch der Generallieutenant v. Boguslawski habe von einer Ent- deutsche Verhältnisse über. Wenn in dem Artikel stehe, daß von gleisung des Obersten Gädte gesprochen. Nur der Vorwärts" jei sofort der Bürgerpflicht der Treueid gegen den Monarchen uns nies dabei gewesen, die Ausführungen des Privatklägers über den Treueid als richtig anzuertennen. Die Theorie des Oberst a. D. Gädte über entnehmen, daß unter Umständen die Bürgerpflicht höher stehen den Treueid sei unhaltbar und würde zu den bedenklichsten müsse als der Treueid. Destreichische Rekrutierungsbestimmungen. Konsequenzen führen. Es sei nicht nur das Recht, sondern die Pflicht Angeklagter Professor Kropatscheck: Der Privatkläger habe sich Wien , 8. Dezember. ( W. T. B.) In einem von gestern der Streuz- tg." gewesen, hiergegen energisch Stellung zu nehmen in feinen Ausführungen mehrfach selbst widersprochen. So weit datierten Erlaffe bestimmt das Reichs- Kriegsministerium, daß die und ihm als Landwehrhauptmann a. D., der ebenso wie der diese beweisen sollten, daß der Treueid gegen den Monarchen Abgänge, die sich am Jahresschlusse bei den aus den Ländern Oberst a. D. Gädte das Recht habe, die Uniform zu tragen, sei das fein absolut bindender sei, so müsse er von seinem Standpunkt aus der ungarischen Krone sich ergänzenden Truppen durch EntBlut begreiflicherweise heiß geworden. Er wäre ein stummer Hund ge- dem entschieden widersprechen. Er bleibe dabei: daß ein Offizier lassung der Drittjährigen ergeben, durch Einberufung der im nächsten wesen, wenn er geschwiegen hätte. Er habe in seinem Artikel von der aktiven Armee, der offen ausspricht, daß der Treueid für ihn Jahre übungspflichtigen Mannschaft für den 4. Januar zu einer Offizieren gesprochen, die ehrlicherweise ihren Abschied nehmen nicht absolud bindend sei, nicht in die Armee gehöre. Er sei überzeugt, achtundzwanzigtägigen lebung zu decken find, so weit es sich für follten. Der Privatfläger habe ja aber schon seinen Abschied genommen, daß ihm jeder Offizier darin Necht geben werde und daß auch Oberst a. D. den Dienstbetrieb notwendig erweist. In erster Linie sind, mit dem auf ihn konnte sich der Paffus also gar nicht beziehen. Er habe ihn bloß Gädke in seinem Junern nicht anders dente. Der Privatfläger habe mun jüngsten übungspflichtigen Jahrgange beginnend, die als überzählig bekämpft in seinen unhaltbaren Theorien, aber feineswegs als mit einem großen Aufwand historischer Reminiscenzen die Kreuz- 3tg." oder minder tauglich in die Erfagreserve eingereihten Ersatzunehrlichen Mann hinstellen wollen. Er habe auch keineswegs die vernichten wollen. Was die Kreuz- 3tg." in der Vergangenheit ein- reservisten und erst dann nach Bedarf die übrige Reserve einAbsicht gehabt, ihn beim Ehrengericht zu denunzieren", wie der mal gethan und welche Stellung sie zu einzelnen Fragen ein- zuberufen. Kläger sich ausgelassen. Er habe noch niemals jemand denunziert genommen, gehöre ebenso wenig hierher, als wenn er eine Geoder beim Ehrengericht angezeigt. Daß der Privatkläger mit der schichte des Berl. Tagebl." aufrollen wollte. Was das Denunzieren Feder leicht entgleise, zeige ein andrer Artikel, in welchem er von betrifft, so habe sich Oberst a. D. Gädke selbst denunziert, erprobten Offizieren spreche, die für liberale Zeitungen schreiben, und nämlich durch seinen eignen Artikel. Wer so etwas schreibt, dabei ausführe:" Sie fürchten, daß man ihnen bei jeder mißliebigen wisse entweder nicht, was er schreibt, oder er sei dermaßen Aeußerung mit der geheimen Feme des ehrengerichtlichen Berfahrens entgleist, daß er sich lebhaften Widerspruch gefallen lassen müsse. deutlich machen wird, daß man sie immer noch an der Sklavenkette Der Gerichtshof fam nach längerer Beratung zur hält". So schreibe ein Mann, der einerseits seine Zugehörigkeit zur Bestätigung des ersten Urteils Armee betont und andrerseits sich selbst auf die entscheidendere Stelle als die„ Kreuz- 8tg."" berufen habe.
Oberst a. D. Gädke:
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Amnestie für Streifvergehen.
Paris , 8. Dezember. ( W. T. B.) Der Senat nahm den von der Kammer genehmigten Gesezentwurf, betreffend die Gewährung von Amnestie für Streifvergehen an und verwarf den Zufazantrag, dieses Gesetz auch auf die vom Staats- Gerichtshof verurteilten Personen in Anwendung zu bringen.
New York , 8. November. ( Meldung des Reuterschen Bureaus.) Einer Depesche aus Willemstadt zufolge hat Venezuela 15 000 Gewehre und 10 000 000 Patronen eingeführt. Es heißt, Venezuela bereite einen Einfall in Kolumbien vor für den Fall, daß es zwischen Kolumbien und den Vereinigten Staaten wegen der PanamaAngelegenheit zum Kriege kommen sollte.
aus folgenden Gesichtspunkten: Der Privatkläger sei nach Ansicht des Gerichts in seinen beiden Artikeln von den Betrachtungen über Streifunruhen fort. In Lyon wurden gestern vier Personen verlegt, Paris , 8. Dezember. ( B. H. ) In der Provinz dauern die den serbischen Königsmord auf allgemeine Betrachtungen und Er sei unbedingter Monarchist, stehe auf dem Boden der auch auf deutsche Verhältnisse übergegangen und habe davon ge- darunter eine Frau und ein Polizist. Die Arbeitgeber sind, ents Monarchie und es falle ihm gar nicht ein, die Treue gegen den sprochen, daß es zwei Pflichten gebe, die zu einer Kollision führen schlossen, die Fabriken zu schließen, wenn die Streikenden ihre JeMonarchen erschüttern zu wollen. Er huldige aus ideellen Gründen fönnen. Gegen diefe Ausführungen habe sich der Angeklagte in dingungen nicht annehmen. dem Monarchismus, während der Monarchismus der Kreuz- 3tg." seinem ersten Artikel gewandt und ausgeführt, daß der Treueid die ein egoistischer sei. Sein Monarchismus habe eine Grenze höhere Pflicht in sich schließe. Der Gerichtshof entscheide hier nicht, an den Grenzpfählen des Deutschen Reiches und er sei nicht welche Ansicht die richtige sei. Wenn der Angeklagte in seinem dumm genug, nicht einzusehen, daß in andren Ländern Artikel ausgeführt, daß ein Offizier, der solche Anschauungen, wie sie andre Verhältnisse als bei uns bezüglich der Treue gegen den der Privatkläger vertreten, teile, ehrlicherweise aus der Armee Monarchen obwalten tönnen. Solche Verhältnisse haben sich in ausscheiden sollte, so habe er nach Ansicht des Gerichts dem Serbien gezeigt, wo ein frebelhafter Fürst, unwert, der Repräsentant Privattläger damit nicht den Vorwurf der Unehrlichkeit gemacht. des Monarchismus zu sein, die Offiziere im Intereffe des ganzen Was den im zweiten Artikel gebrauchten Ausdruck„ daß fich Vaterlandes zu ihrem Vorgehen gereizt habe. Aus diesem Grunde Oberst a. D. Gädte herausreden" wolle", betreffe, so liege hier objektiv habe er für Milderungsgründe für die Offiziere plädiert. Als seiner eine Beleidigung vor, denn es sei beleidigend, wenn man von einem Zeit in Bulgarien der mit Kriegsruhm getrönte Fürst durch Offiziere, höheren Offizier behaupte, daß er gegen seine beffere Ueberzeugung die ihm den Treueid geschworen, beseitigt worden, da habe kein etwas ausspreche und damit die Wahrheit, Ehrlichkeit und Offenheit Hahn danach gekräht. Die betreffenden Offiziere wurden in der vermissen lasse, die man bei einem Offizier voraussetzen müsse. Der russischen Armee angestellt und später wurden die bulgarischen Offiziere Gerichtshof habe aber dem Angeklagten jogar gezwungen, sie wieder als Kameraden in ihre Reihen
Die Zoll- Zuschläge Kanadas . Montreal , 8. Dezember. ( W. T. B.) Die Meldung des Bureaus Laffan aus Ottawa , wonach die kanadische Regierung neuerdings eine Verschärfung der Bestimmungen über die Erhebung von Zuschlagszöllen auf deutsche Einfuhrartikel nach Kanada erlassen habe, ist unzutreffend. Die Bekanntmachung an die Exporteure vom 17. April 1903 enthielt schon den Saß, daß auch Waren nicht rein deutscher Herkunft, deren Hauptwert aber in Deutschland erzeugt worden ist, dem Zuschlagszoll unterliegen sollen. Lediglich
den Schutz des§ 193 Str.-G.-B. aufzunehmen. Er habe auch den serbischen Offizieren gegenüber sich augebilligt. Der Privattläger sei mit seinem Artikel in die breite durchaus für die Hoheit des Gesetzes erklärt, aber darauf hinweisen Deffentlichkeit hinausgetreten und der Angeklagte yabe als Landwollen, in welchen schweren Konflift ein Offizier geraten fönne, wenn wehroffizier und Redakteur das Recht gehabt, auf solche öffentliche zur Auslegung dieser Bestimmung ist jetzt festgesetzt worden, daß für aus der Einheit„ Staat und Fürst" eine Zweiheit geworden und die Erörterung einer solchen brennenden Frage öffentlich zu antworten, die Entscheidung der Frage, ob der Hauptwert einer Ware in Lebensinteressen von Fürst und Staat nicht mehr übereinstimmen. sonst hätte die Presse gar keine Bedeutung mehr. Was die Form der Deutschland erzeugt worden sei, der Umstand maßgebend sein soll, Herr Kropatscheck sei Redakteur der„ Kreuz- Beitung", an deren Spize Artikel des Angeklagten betrifft, so erkenne das Gericht an, daß er daß der Marktpreis des deutschen Bestandteils mehr als die Hälfte die Devise„ Mit Gott für König und Vaterland" stehe und die un- das, was er jagen wollte, in ruhiger und sachlicher Weise gesagt des Wertes der fertigen Ware ausmacht.
Berantwortl.Redakteur: Julius Kaliski in Berlin . Inseratenteil verantwortl.: Th.Glocke in Berlin . Druck u. Berlag: Borwärts Buchdruderei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsblat